Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5248 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 0691
BGH, Urteil vom 14.12.2006 - III ZR 303/05
1. Beim Betrieb einer gemeindlichen Abwasserkanalisation besteht zwischen der Gemeinde und dem einzelnen Anschlussnehmer ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis, das eine Haftung für Erfüllungsgehilfen entsprechend § 278 BGB begründen kann. In den Schutzbereich dieses Schuldverhältnisses ist auch der Mieter des angeschlossenen Grundstücks einbezogen.*)
2. Zur Haftung der Gemeinde für die Verletzung von Schutz- und Obhutspflichten bei Bauarbeiten nahe der Abwasserleitung durch einen von der Gemeinde beauftragten Unternehmer.*)

IMRRS 2007, 0690

BGH, Urteil vom 20.12.2006 - IV ZR 233/05
Behauptet der Versicherungsnehmer, ein Einbrecher sei durch Aufhebeln einer Loggiatür in die versicherte Wohnung eingedrungen, so gehört es nicht zu den Mindesttatsachen für das äußere Bild eines Einbruchdiebstahls, dass der Versicherungsnehmer darlegt, auf welche Weise der Täter auf die im ersten Stock des Hauses belegene Loggia gelangt ist.*)

IMRRS 2007, 0689

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.01.2006 - 5 U 197/05
Ein Beratungsbedürfnis des Versicherungsnehmers in Bezug auf den Versicherungswert besteht nicht, wenn ihn ein Architekturbüro im Auftrag des Versicherungsnehmers dem Versicherer mitteilt.*)

IMRRS 2007, 0688

OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.01.2007 - 8 W 223/06
Zur Eintragung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuch.*)

IMRRS 2007, 0687

KG, Urteil vom 22.09.2006 - 25 U 54/05
Zur Fälligkeit des Kaufpreises für ein Grundstück, wenn der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung u.a. der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung steht.*)

IMRRS 2007, 0686

BGH, Urteil vom 26.02.2007 - II ZR 13/06
1. Die unbefugte Befüllung eines in fremdem Eigentum stehenden Flüssiggasbehälters ist auch dann eine Eigentumsbeeinträchtigung i.S. von § 1004 BGB, wenn der Behälter nicht mit einer auf den Eigentümer hinweisenden Beschriftung oder sonstigen Kennzeichnung versehen ist.*)
2. Wird nach Abgabe einer auf gekennzeichnete Tanks beschränkten Unterlassungserklärung das Eigentum erneut dadurch beeinträchtigt, dass ein nicht gekennzeichneter Tank befüllt wird, wird hierdurch die Wiederholungsgefahr begründet, sofern die Erklärung nicht ausnahmsweise dahin auszulegen ist, dass der Eigentümer die Fremdbefüllung seiner nicht gekennzeichneten Lagerbehälter dulden will.*)

IMRRS 2007, 0685

OLG Celle, Urteil vom 06.12.2006 - 7 U 296/05
Für die Einbeziehung eines mit einem Dritten abgeschlossenen Bauvertrages in die Formpflicht des separat abgeschlossenen Grundstückskaufvertrages ist nicht genügend, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen beiden Verträgen besteht oder eine Absprache mit dem Dritten, nämlich der Baufirma als Vertragspartner des Bauvertrages, den Grundstückskaufvertrag erst ermöglicht.*)

IMRRS 2007, 0676

OLG Koblenz, Urteil vom 27.11.2006 - 12 U 915/05
Geht der Wille der Parteien dahin, eine noch zu vermessende Grundstücksteilfläche im Kaufvertrag abschließend festzulegen, so muss die Fläche exakt bezeichnet werden; fehlt es daran, so liegt ein Einigungsmangel vor. Haben sich die Parteien dagegen mit einem geringeren Bestimmtheitsgrad zufrieden gegeben und die Festlegung des Kaufgegenstands der Durchführung des Vertrags überlassen, so ist davon auszugehen, dass einer Partei oder einem Dritten das Leistungsbestimmungsrecht zukommen soll. Ist in diesem Fall die Willensübereinstimmung der Parteien bei Vertragsschluss darauf gerichtet, dass sie sich über Größe, Lage und Zuschnitt der noch zu vermessenden Grundstücksteilfläche entsprechend der zeichnerischen, nicht notwendig maßstabsgerechten Darstellung in dem der Kaufvertragsurkunde beigefügten Plan und über die Konkretisierung der Fläche durch spätere genaue Grenzziehung einig sind, und hat dieser Wille in der Urkunde seinen Niederschlag gefunden, so ist ein wirksamer Vertrag zustande gekommen.*)

IMRRS 2007, 0668

OLG Stuttgart, Urteil vom 06.12.2006 - 14 U 55/05
1a) Vereinbart ein Gesellschafter mit der GmbH einen Rangrücktritt für Regressansprüche aus der Inanspruchnahme von Grundpfandrechten, die er zur Sicherung von Drittverbindlichkeiten der Gesellschaft bestellt hat, sind diese Regressansprüche im Überschuldungsstatus nicht zu passivieren.*)
b) Den passivierten Drittverbindlichkeiten steht ein zu aktivierender Freistellungsanspruch der GmbH gegen den Gesellschafter in entsprechender Höhe gegenüber, so dass die Verbindlichkeiten im Ergebnis für die Feststellung einer Überschuldung ohne Bedeutung sind.*)
2. Der Umqualifizierung einer Bürgschaft des Gesellschafters in Eigenkapitalersatz steht es nicht entgegen, wenn die Bürgschaftsverpflichtung im Verhältnis zum Sicherungsnehmer wegen Übersicherung nichtig ist (Anschluss OLG Dresden NZG 2002, 292).*)

IMRRS 2007, 0657

LG Mainz, Urteil vom 18.01.2007 - 4 O 14/06
1. Bei Überlaufen des Abwasserkanals scheidet ein Anspruch gegen die Gemeinde aus § 2 HPflG aus, da die Voraussetzungen der Wirkungshaftung fehlen.
2. Ein Anspruch aus § 839 BGB scheidet in diesen Fällen mangels eines Fehlers oder Verschuldens ebenso aus wie Ansprüche aus einem öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis.

IMRRS 2007, 0654

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.12.2006 - 8 U 25/06
Ein notarieller Grundstückskaufvertrag kann gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein, wenn der Erwerber eine emotionale Zwangslage des Veräußerers ausnutzt, um hieraus in sittenwidriger Weise Vorteile zu ziehen. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Erwerber dem emotional abhängigen, nach dem Tod eines nahen Angehörigen psychisch belasteten Veräußerer suggeriert, mit der Übertragung des Grundstücks eine "Karmaschuld" zu begleichen.*)

IMRRS 2007, 0653

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.01.2007 - 8 U 77/06
Zum nachbarrechtlichen Anspruch auf Rückschnitt von in Reihe gepflanzten Fichten.*)

IMRRS 2007, 0646

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.01.2007 - 4 U 314/06
1. Ein zu Gunsten einer Gemeinde im Grundbuch eingetragenes Kanalrecht begründet eine schuldrechtsähnliche Sonderverbindung zum Eigentümer des dienenden Grundstücks.*)
2. Verletzt die Gemeinde fahrlässig ihre Verpflichtung, die Kanaleinrichtungen so zu unterhalten, dass vermeidbare Beeinträchtigungen unterbleiben, und kommt es deshalb zu einem Überschwemmungsschaden, ist sie dem Eigentümer nach § 280 BGB ersatzpflichtig. Dies gilt auch dann, wenn sich der für den Schaden ursächliche nicht druckdicht verschlossene Kanaldeckel nicht auf, sondern unmittelbar neben dem dienenden Grundstück befindet.*)

IMRRS 2007, 0629

OLG Stuttgart, Urteil vom 23.02.2007 - 10 U 226/06
Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB analog erfasst auch Schäden, die infolge eines Brandes durch Rauch - und Rußimmissionen an beweglichen Sachen entstehen, die vom Mieter eines benachbarten Gebäudes dort bestimmungsgemäß gelagert sind.*)

IMRRS 2007, 0627

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 28.02.2007 - 3 W 22/07
1. Der durch eine Auflassungsvormerkung gesicherte Käufer einer Eigentumswohnung ist im Grundbuchverfahren nicht berechtigt zur Einlegung einer sog. Fassungsbeschwerde mit dem Ziel der näheren Kennzeichnung von Sondernutzungsrechten im Wortlaut der Grundbucheintragung.*)
2. Hat das Grundbuchamt ein Sondernutzungsrecht als Inhalt des Sondereigentums an einer Wohnung wirksam durch Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung (Teilungserklärung) gebucht, besteht kein Rechtsanspruch des Wohnungseigentümers auf eine weitergehende Kennzeichnung des Sondernutzungsrechts in dem Eintragungsvermerk.*)

IMRRS 2007, 0624

KG, Beschluss vom 06.03.2007 - 9 W 148/06
Der Wert einer Beschwerde gemäß § 15 Absatz 2 BNotO mit dem Ziel, den Notar anzuweisen, beim Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung zu beantragen, richtet sich auch dann nach dem vollen vereinbarten Kaufpreis, wenn lediglich die Erfüllung eines Restbetrages des Kaufpreises durch Aufrechnung mit Gegenforderungen zwischen den Kaufvertragsparteien im Streit steht.*)

IMRRS 2007, 0614

BGH, Beschluss vom 25.01.2007 - V ZB 125/05
1. Wird die Zwangsversteigerung eines Grundstücks aus einem Recht betrieben, das einer vor der Beschlagnahme eingetragenen Auflassungsvormerkung im Rang vorgeht, hat eine nach der Beschlagnahme erfolgte Umschreibung des Eigentums auf den Vormerkungsberechtigten keinen Einfluss auf den Fortgang des Verfahrens.*)
2. Die Vorschriften der §§ 91 ff. ZPO sind auf Beschwerden im Zwangsversteigerungsverfahren anwendbar, wenn es sich um ein kontradiktorisches Verfahren handelt. In diesem Fall ist über die Kosten eines Beschwerdeverfahrens nach § 91a Abs. 1 ZPO zu entscheiden, wenn die Beteiligten das Verfahren im Hinblick auf die Rücknahme des Zwangsversteigerungsantrags in der Hauptsache für erledigt erklären.*)

IMRRS 2007, 0596

OVG Hamburg, Beschluss vom 08.01.2007 - 2 Bs 332/06
Schöpft die auf einem Grundstück aufgrund eines früheren Bebauungsplans errichtete Bebauung das im aktuell geltenden Bebauungsplan zugelassene Maß der Bebauung nicht aus, verstößt ein Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück grundsätzlich nicht gegen das Gebot der Rücksichtnahme, wenn dieses die Festsetzungen des neuen Bebauungsplans in Einklang mit dessen planerischer Zielsetzung ausnutzt.*)

IMRRS 2007, 0595

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.01.2007 - 6 A 11315/06
1. Zur Ermittlung des Gemeindeanteils im Straßenausbaubeitragsrecht (im Anschluss an 6 A 11220/05.OVG, NVwZ-RR 2006, 285, ESOVGRP).*)
2. Wenn Teileinrichtungen einer Verkehrsanlage gleichzeitig ausgebaut und abgerechnet werden, kann die Gemeinde grundsätzlich für jede Teileinrichtung gesonderte Gemeindeanteile festlegen oder aber einen Mischsatz bilden, der das Verhältnis von Anlieger- und Durchgangsverkehr sämtlicher ausgebauter Teileinrichtungen berücksichtigt. Zwingend ist die Festlegung eines Mischsatzes nur, wenn die Aufwendungen nicht auf die einzelnen ausgebauten Teileinrichtungen aufgeteilt werden können, wie dies für Mischverkehrsflächen typisch ist.*)
3. Dienen Teileinrichtungen (beispielsweise die Straßenoberflächenentwässerung) ihrerseits mehreren anderen Teilen einer Verkehrsanlage, kann die Gemeinde die Aufwendungen auf die dadurch begünstigten Teileinrichtungen nach sachlichen Kriterien aufteilen. Daneben hat sie Möglichkeit, hinsichtlich dieser Aufwendungen einen Mischsatz aus den Gemeindeanteilen zu bilden, die für die einzelnen begünstigten Teileinrichtungen festgesetzt wurden. Kommen diese Aufwendungen einer der begünstigten Teileinrichtungen in deutlich überwiegendem Umfang zugute, kann der für diese Teileinrichtung festgelegte Gemeindeanteil übernommen werden.*)

IMRRS 2007, 0594

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.01.2007 - 8 C 11088/06
Zur (fehlenden) Eignung von Grundstücken als "von der Gemeinde bereitgestellte Flächen" im Sinne von § 1a Abs. 3 Satz 3 BauGB (Ausgleichsflächen), die der Gemeinde nur durch vorläufige Besitzeinweisung im Flurbereinigungsverfahren zugewiesen wurden.*)

IMRRS 2007, 0588

BGH, Urteil vom 07.02.2007 - IV ZR 5/06
1. Täuscht der Versicherungsnehmer bei Vertragschluss über einen gefahrerheblichen Umstand im Sinne der §§ 16, 17 VVG, so sanktionieren die §§ 16 bis 22 VVG die Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit grundsätzlich abschließend. Daneben bestehen keine Ansprüche des Versicherers aus culpa in contrahendo.*)
2. Nur wo die §§ 16 ff. VVG nicht eingreifen oder andere geschützte Interessen des Versicherers nicht abschließend behandeln, kommt ein über die Sanktionen der §§ 16 ff. VVG hinausgehendes Leistungsverweigerungsrecht des Versicherers in Betracht. Das kann der Fall sein bei Schadensersatzansprüchen des Versicherers aus unerlaubten Handlungen, insbesondere bei den Tatbeständen der §§ 826, 823 Abs. 2 BGB, die neben den §§ 16 ff. VVG anzuwenden sind (Fortführung der Senatsurteile vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630; vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 197/87 - VersR 1989, 465 und vom 18. September 1991 - IV ZR 189/90 - VersR 1991, 1404).*)

IMRRS 2007, 0586

BGH, Beschluss vom 22.02.2007 - III ZR 216/06
Hat während des Laufs eines baulandgerichtlichen Verfahrens, das die Anfechtung eines Enteignungsbeschlusses zwecks Nutzung eines Grundstücks entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplans betrifft, das Oberverwaltungsgericht im Normenkontrollverfahren den Bebauungsplan (rechtskräftig) für unwirksam erklärt, so muss das Baulandgericht den Enteignungsbeschluss auch dann aufheben, wenn der Bebauungsplan durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern rückwirkend in Kraft gesetzt werden könnte und die Gemeinde ein solches Verfahren angekündigt hat.*)

IMRRS 2007, 0579

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2007 - 9 W 105/06
Das Eindringen von Kranauslegern von einem großstädtischen Bauvorhaben in den Luftraum eines Nachbargrundstücks stellt keine verbotene Eigenmacht dar und ist vom Nachbarn entschädigungslos hinzunehmen, wenn keine Lasten über das Nachbargrundstück geschwenkt werden und nicht ersichtlich ist, dass der Nachbar den Luftraum über seinem Grundstück während der Inanspruchnahme für eigene Zwecke nutzen will.

IMRRS 2007, 0568

OLG Schleswig, Beschluss vom 12.06.1996 - 2 W 80/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0562

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.06.1988 - 5 W 143/88
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0560

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.04.1998 - 5 W 161/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0559

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.10.1999 - 1 U 157/99-31
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0542

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.02.1998 - 3 W 43/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0539

OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.03.1999 - 5 U 4/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0456

OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.04.1996 - 20 W 45/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0440

BGH, Urteil vom 02.02.2007 - V ZR 34/06
1. Eine Vertragsabrede der Parteien für den Fall einer Nichterfüllung kann Rechtsgrund eines pauschalierten Schadensersatzanspruchs auch dann sein, wenn sich aus dem Wortlaut der Vereinbarung für ein solches Verständnis nichts ergibt.
2. Wenn die Vertragsparteien ihre Vereinbarung übereinstimmend in einem anderen Sinn verstanden haben, ist die objektive Bedeutung einer Willenserklärung ist, weil der wirkliche Parteiwille nach den gesetzlichen Auslegungsregeln jeder anderweitigen Interpretation vorgeht.
3. Geht ein Gericht dem Beweisangebot einer Partei über ein vom Wortlaut abweichendes Vertragsverständnis nicht nach, bedeutet dies einen revisionsrechtlich wesentlichen Verfahrensfehler.

IMRRS 2007, 0437

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.03.2000 - 4 U 145/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0435

OLG Koblenz, Urteil vom 20.11.1998 - 11 U 1004/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0432

KG, Urteil vom 01.04.1997 - 7 U 5782/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0431

OLG Celle, Urteil vom 07.02.1997 - 4 U 188/95
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0427

OLG Köln, Urteil vom 14.11.1994 - 2 U 76/93
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0425

OLG Köln, Urteil vom 24.11.1993 - 11 U 136/93
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0422

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.1989 - 6 U 192/88
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0418

BGH, Beschluss vom 28.09.2006 - V ZB 55/06
1. Werden mehrere Grundstücke in einem Termin versteigert, so kann das auf das Gesamtausgebot abgegebene Meistgebot (Gesamtmeistgebot) auch dann gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 ZVG höher sein als das Gesamtergebnis der Einzelausgebote, wenn die Beteiligten im Termin nach § 63 Abs. 4 Satz 1 ZVG für einige Grundstücke auf Einzelausgebote verzichtet haben.*)
2. Der Zuschlag auf das Gesamtmeistgebot ist nach § 83 Nr. 1 ZVG zu versagen, wenn es das gemäß § 63 Abs. 3 Satz 1 ZVG nach den Meistgeboten auf die Einzelausgebote erhöhte geringste Gebot nicht erreicht.*)

IMRRS 2007, 0414

BFH, Urteil vom 01.02.2007 - VI R 77/05
1. Haushaltsnahe Dienstleistungen i.S. des § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden. Keine haushaltsnahen Dienstleistungen sind solche, die zwar im Haushalt des Steuerpflichtigen ausgeübt werden, aber keinen Bezug zur Hauswirtschaft haben.*)
2. Die Renovierung einer Hausfassade ist keine haushaltsnahe Dienstleistung; als Handwerkerleistung führt sie bis einschließlich VZ 2005 nicht zu einer Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG.*)

IMRRS 2007, 0413

OLG Brandenburg, Urteil vom 02.09.1998 - 3 U 230/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 2575

BGH, Urteil vom 20.06.1997 - V ZR 39/96
Haben die Parteien eines Grundstückkaufvertrages für eine darin vereinbarte Wohnrechtsbestellung als Entgelt die "Zahlung von Miete" vereinbart und deren Höhe bewußt offengelassen, so ist der Vertrag nicht unter dem Gesichtspunkt fehlender Bestimmtheit einer Leistung unwirksam, sondern nach mietvertraglichen Grundsätzen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 2. Oktober 1991, XII ZR 88/90, NJW-RR 92, 517) zu ergänzen.*)

IMRRS 2007, 0404

BGH, Urteil vom 10.10.1984 - VIII ZR 152/83
Zu der Frage, ob derjenige, welcher im Hause seiner Schwiegermutter eine Wohnung ausgebaut hat, Ersatz für seine Aufwendungen von der Grundstückseigentümerin verlangen kann, wenn er sich aus der ehelichen Gemeinschaft löst und aus der Wohnung auszieht, seine Familie aber nach wie vor dort unentgeltlich wohnen bleibt.*)

IMRRS 2007, 0398

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.11.2006 - 4 L 191/06
Eine Nacherhebung ist nicht nur rechtlich zulässig, sondern von Gesetzes wegen und nach dem maßgeblichen Satzungsrecht geboten. Ist ein Beitragspflichtiger zu niedrig veranlagt worden, ist der Zweckverband verpflichtet, bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung durch Bescheid auch entsprechende Nachforderungen geltend zu machen, um so den bestehenden Beitragsanspruch voll auszuschöpfen. Insoweit steht selbst die Bestandskraft eines vorhergehenden Beitragsbescheides, der seinem Regelungsgehalt nach einen Beitragsanspruch nicht voll ausschöpft, einer Nacherhebung durch einen weiteren (selbständigen) Bescheid nicht entgegen.*)

IMRRS 2007, 0396

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.11.2006 - 5 W 241/06-72
Abschriften von Grundaktenbestandteilen müssen dort enthaltene farbliche Markierungen wiedergeben.*)

IMRRS 2007, 0381

BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 384/05
1. Die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Felder können nur dann verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützen. Liegen noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über komplexe Gefährdungslagen - wie hier die schädlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder - vor, verlangt die staatliche Schutzpflicht auch von den Gerichten nicht, ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Hilfe des Prozessrechts durch Beweisaufnahmen zur Durchsetzung zu verhelfen oder die Vorsorgeentscheidung des Verordnungsgebers unter Kontrolle zu halten und die Schutzeignung der Grenzwerte jeweils nach dem aktuellen Stand der Forschung zu beurteilen.
2. Es ist vielmehr Sache des Verordnungsgebers, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können.
3. Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.

IMRRS 2007, 0380

BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 383/05
1. Die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische felder können nur dann verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützen. Liegen noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über komplexe Gefährdungslagen - wie hier die schädlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder - vor, verlangt die staatliche Schutzpflicht auch von den Gerichten nicht, ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Hilfe des Prozessrechts durch Beweisaufnahmen zur Durchsetzung zu verhelfen oder die Vorsorgeentscheidung des Verordnungsgebers unter Kontrolle zu halten und die Schutzeignung der Grenzwerte jeweils nach dem aktuellen Stand der Forschung zu beurteilen.
2. Es ist vielmehr Sache des Verordnungsgebers, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können.
3. Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.

IMRRS 2007, 0379

BVerfG, Beschluss vom 24.01.2007 - 1 BvR 382/05
1. Die geltenden Grenzwerte für elektromagnetische felder können nur dann verfassungsrechtlich beanstandet werden, wenn erkennbar ist, dass sie die menschliche Gesundheit völlig unzureichend schützen. Liegen noch keine verlässlichen wissenschaftlichen Erkenntnisse über komplexe Gefährdungslagen - wie hier die schädlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder - vor, verlangt die staatliche Schutzpflicht auch von den Gerichten nicht, ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit Hilfe des Prozessrechts durch Beweisaufnahmen zur Durchsetzung zu verhelfen oder die Vorsorgeentscheidung des Verordnungsgebers unter Kontrolle zu halten und die Schutzeignung der Grenzwerte jeweils nach dem aktuellen Stand der Forschung zu beurteilen.
2. Es ist vielmehr Sache des Verordnungsgebers, den Erkenntnisfortschritt der Wissenschaft mit geeigneten Mitteln nach allen Seiten zu beobachten und zu bewerten, um gegebenenfalls weiter gehende Schutzmaßnahmen treffen zu können.
3. Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.

IMRRS 2007, 0376

BGH, Urteil vom 24.01.2007 - IV ZR 84/05
Soll ein brandgeschädigtes Gebäude nicht wiederhergestellt werden, steht dem Versicherungsnehmer, auch wenn das Gebäude nur beschädigt worden ist, kein Anspruch auf die Neuwertspitze zu.*)

IMRRS 2007, 0367

BFH, Urteil vom 07.11.2006 - IX R 19/05
1. Da das EigZulG die Vermögensbildung durch die Herstellung oder Anschaffung von eigengenutztem Wohneigentum und zugleich die eigene Wohnung als Bestandteil der privaten Altersvorsorge fördern soll, ist die Neuschaffung einer Wohnung, nicht die von Wohnraum maßgebend.*)
2. Werden die Wohnräume (je 12 qm oder 15 qm) einer Etage, ausgestattet mit einer Gemeinschaftsküche und einem Gemeinschaftsbad/WC, eines bisher als Studentenwohnheim genutzten Gebäudes insgesamt zu einer Eigentumswohnung umgebaut, wird durch die Baumaßnahmen eine Wohnung i.S. des EigZulG neu hergestellt.*)
