Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5248 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 0366
BFH, Beschluss vom 11.05.2006 - IV B 208/04
Der Zeitpunkt der Anschaffung eines landwirtschaftlichen Grundstücks im Zuge einer Siedlungsmaßnahme kann auch dann nicht vor dem Abschluss der entsprechenden Verträge liegen, wenn darin rückwirkend ein früherer Übergang vereinbart ist.

IMRRS 2007, 0363

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.12.2006 - 8 U 25/06-7
Ein notarieller Grundstückskaufvertrag kann gem. § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein, wenn der Erwerber eine emotionale Zwangslage des Veräußeres ausnutzt, um hieraus in sittenwidriger Weise Vorteile zu ziehen. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Erwerber dem emotional abhängigen, nach dem Tod eines nahen Angehörigen psychisch belasteten Veräußerer suggeriert, mit der Übertragung des Grundstücks eine "Karmaschuld" zu begleichen.*)

IMRRS 2007, 0362

BGH, Urteil vom 01.02.2007 - III ZR 289/06
1. Inhaber des von einer Wasserversorgungsanlage abzweigenden Hausanschlusses ist das Versorgungsunternehmen (hier: die Gemeinde als Betreiberin des Städtischen Wasserwerks), auch soweit die Anschlussleitung innerhalb des Privatgrundstücks verläuft.*)
2. Die Gemeinde ist bei öffentlich-rechtlicher Regelung der Wasserversorgung berechtigt, in ihrer Satzung die Unterhaltungskosten für Hausanschlüsse den Anschlussnehmern aufzuerlegen (ebenso BVerwGE 82, 350). Einen dahingehenden Erstattungsanspruch kann sie bei einem Bruch der Anschlussleitung dem auf Ersatz der Reparaturkosten gerichteten, auf § 2 Abs. 1 HPflG gestützten Schadensersatzanspruch des Grundstückseigentümers nach Treu und Glauben entgegenhalten. Der Vorrang des Bundesrechts gemäß Art. 31 GG steht dem nicht entgegen.*)

IMRRS 2007, 0360

VG Neustadt, Urteil vom 09.02.2007 - 5 K 1581/06
Ein Mieter, dessen Wohnung von der Polizei geöffnet wurde, weil aus ihr laute Klopfgeräusche zu hören waren, muss nicht für die dadurch entstandenen Kosten aufkommen. Dies gilt zumindest dann, wenn der Mieter nicht vorhersehen konnte, dass ein Thermostatventil derart laute Klopfgeräusche verursacht und es deshalb sogar zu einem Polizeieinsatz kommt.

IMRRS 2007, 0358

BGH, Urteil vom 19.01.2007 - V ZR 163/06
1. Ein in der Person des Berechtigten liegendes Ausübungshindernis führt nicht generell zum Erlöschen des Wohnungsrechts, selbst wenn das Hindernis auf Dauer besteht.*)
2. Kann der Berechtigte sein auf Lebenszeit eingeräumtes Wohnungsrecht wegen eines medizinisch notwendigen Aufenthalts in einem Pflegeheim nicht ausüben, kommt die Begründung einer Zahlungspflicht des Verpflichteten im Wege der Vertragsanpassung nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage nur in Betracht, wenn der Heimaufenthalt auf Dauer erforderlich ist und die Vertragsschließenden nicht mit dem Eintritt dieses Umstands gerechnet haben; fehlen diese Voraussetzungen, kann die ergänzende Vertragsauslegung einen Geldanspruch des Berechtigten begründen.*)

IMRRS 2007, 0356

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25.01.2007 - 9 LA 201/05
Erreichbarkeitsanforderungen an ein Grundstück, für das der Bebauungsplan die Festsetzung Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Öffentliche Verwaltungen" trifft und für das zur ausgebauten Straße, die die Zweiterschließung bewirkt, ein Zu- und Abfahrtverbot durch Kraftfahrzeuge besteht.

IMRRS 2007, 0355

KG, Urteil vom 26.10.2006 - 20 U 119/05
Die Bestimmung in einem mit Rücksicht auf das Gesetz über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 (GBl. 1990, Teil I, S. 157; sog. Modrow-Gesetz) geschlossenen Kaufvertrag, wonach im Verkaufsfall das Grundstück dem Magistrat von Berlin (Verkäufer) zum Rückkauf zu den jetzigen Vertragsbedingungen angeboten werden muss, stellte keine Vorkaufsrechtsvereinbarung dar, weshalb die Form des § 297 ZGB einzuhalten war.*)

IMRRS 2007, 0353

BGH, Urteil vom 12.01.2007 - V ZR 148/06
Eine nach § 119 Nr. 2 SachenRBerG die Anwendung des § 116 SachenRBerG ausschließende Regelung in anderen Rechtsvorschriften liegt nur vor, wenn diese dem Nachbarn ein gesichertes Mitbenutzungsrecht einräumt, das über ein bloßes Notwege-/Notleitungsrecht hinausgeht.*)

IMRRS 2007, 0351

OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.05.2006 - 4 U 175/05-114
1. Die Wahrung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bezüglich öffentlicher Sachen ist dem privatrechtlichen Tätigkeitsbereich des öffentlichen Sachherrn zuzurechnen.
2. Es besteht weder nach dem privaten Deliktsrecht noch nach dem öffentlichen Baurecht eine generelle Pflicht des Eigentümers, alte Bauwerke und Einrichtungen an die jeweils geltenden Standards anzupassen.
3. Der Eigentümer eines Gebäudes muss durch geeignete Kontrollen sicherstellen, dass die Korrosion an einem Geländer sofort entdeckt wird.
4. Unter Gebäudeteilen sind solche Sachen zu verstehen, die mit dem Gebäude baulich verbunden sind, also zu dessen Herstellung eingefügt oder an ihm angebracht worden sind.

IMRRS 2007, 0332

BFH, Urteil vom 05.07.2006 - II R 7/05
Die Tatbestandsverwirklichung nach § 1 Abs. 1 Nr. 6 oder 7 GrEStG setzt ein rechtswirksames "Kaufangebot" voraus. Ein der Form des § 313 BGB (§ 311b BGB n.F.) nicht genügendes Vertragsangebot bzw. in die Rechtsform eines Vertrags gekleidetes "Kaufangebot" erfüllt nicht die tatbestandlichen Anforderungen des § 1 Abs. 1 Nr. 6, 7 GrEStG.*)

IMRRS 2007, 0331

BFH, Urteil vom 18.05.2006 - III R 21/03
Der rückwirkende Ausschluss der Investitionszulage für nachträgliche Herstellungsarbeiten an einem Gebäude oder für die Herstellung eines Gebäudes, soweit im Veräußerungsfall der Erwerber für das Gebäude Sonderabschreibungen in Anspruch nimmt, verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot, da er nur der Klarstellung dient.*)

IMRRS 2007, 0330

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25.07.2006 - 15 A 2089/04
1. Stellt die Gemeinde eine öffentliche Abwasseranlage in der Form zur Verfügung, dass jeder Anschlussnehmer mittels eines auf seine Kosten anzuschaffenden, zu betreibenden und zu unterhaltenden Pumpwerks die Grundstücksabwässer in das öffentliche Druckentwässerungsnetz einzuspeisen hat, so liegt darin keine unzulässige Verschiebung der nach Landesrecht der Gemeinde obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht.*)
2. Eine so gebotene Anschlussmöglichkeit reicht - bei entsprechender entwässerungsrechtlicher Satzungsregelung der Gemeinde - aus, um nach § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG NRW die Anschlussbeitragspflicht entstehen zu lassen.*)
3. Die Gemeinde ist unter Vorteilsgesichtspunkten nach § 8 Abs. 6 KAG NRW nicht verpflichtet, satzungsrechtlich im Beitragssatz danach zu differenzieren, ob die Beitragspflicht durch eine solche Anschlussmöglichkeit oder durch die Möglichkeit des Anschlusses an einen Freispiegelkanal ausgelöst wird.*)

IMRRS 2007, 0329

BFH, Urteil vom 22.09.2005 - IX R 13/04
Die Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde gemäß § 7h Abs. 2 EStG stellt einen Grundlagenbescheid dar, bei dessen Erlass allein die Gemeindebehörde prüft, ob Modernisierungsmaßnahmen und Instandsetzungsmaßnahmen i.S. des § 177 BauGB durchgeführt wurden.*)

IMRRS 2007, 0328

KG, Urteil vom 22.04.2005 - 25 U 49/04
1. Ein sog. nachbarrechtlicher Abwehranspruch kommt nicht in Betracht, wenn eine abschließende Regelung existiert.*)
2. Zu Regelungsinhalt und Umfang von § 66 Berliner Wassergesetz beim Eintritt von Niederschlagswasser auf ein tiefer gelegenes Nachbargrundstück.*)

IMRRS 2007, 0322

BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 72/06
§ 12 Abs. 2 BKleingG ist zugunsten eines Kindes des verstorbenen Pächters auch dann nicht entsprechend anzuwenden, wenn die auf der Kleingartenparzelle befindliche Laube gemäß § 18 Abs. 2 BKleingG berechtigt zu Wohnzwecken genutzt wurde und das Kind des Nutzers mit diesem in einem gemeinsamen Haushalt lebte.*)

IMRRS 2007, 0320

BVerfG, Beschluss vom 15.02.2007 - 1 BvR 848/06
Es bedeutet keine Erschwerung des Rechtsschutzes, wenn Grundeigentümer gehalten sind, bereits einen Planfeststellungsbeschluss anzufechten, wenn sie geltend machen wollen, die Enteignung stehe nicht im Einklang mit Art. 14 Abs. 3 GG.

IMRRS 2007, 0319

BVerfG, Beschluss vom 15.02.2007 - 1 BvR 300/06
Es bedeutet keine Erschwerung des Rechtsschutzes, wenn Grundeigentümer gehalten sind, bereits einen Planfeststellungsbeschluss anzufechten, wenn sie geltend machen wollen, die Enteignung stehe nicht im Einklang mit Art. 14 Abs. 3 GG.

IMRRS 2007, 0316

BVerwG, Beschluss vom 07.04.2006 - 4 B 58.05
Zum Rechtsschutz von Grundstückseigentümern gegen die Meldung eines FFH-Gebietes (Beschwerdeentscheidung zu OVG Bremen, NuR 2005, 654).*)

IMRRS 2007, 0314

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12.09.2006 - 10 A 1541/05
1. Die Unterschutzstellung eines Gebäudes als Baudenkmal umfasst das Gebäude regelmäßig in seiner Gesamtheit. Sie ist nur ausnahmsweise auf Teile der baulichen Anlage (§ 2 Abs. 2 Satz 1 DSchG NRW) zu beschränken.*)
2. Hat das Innere eines Wohngebäudes durch starke bauliche Veränderungen seine historische Aussagekraft verloren, so muss es von der Unterschutzstellung ausgenommen werden, um der verfassungsrechtlichen Bedeutung der Eigentümerinteressen Rechnung zu tragen.*)
3. Die Unterschutzstellung eines Hausgartens als Bestandteil eines Baudenkmals setzt das Bestehen einer denkmalwerten funktionellen Einheit zwischen Wohnhaus und Garten voraus.*)

IMRRS 2007, 0303

OLG Schleswig, Urteil vom 10.10.2006 - 3 U 41/06
1. Wird ein Weg über ein Privatgrundstück seit langer Zeit als Zuwegung zwischen der öffentlichen Straße und einem Hinterliegergrundstück benutzt, kann das zur Bildung eines örtlich geltenden Gewohnheitsrechts führen.*)
2. Ein Anspruch auf Notwegerente besteht nicht, wenn das in Anspruch genommene Überwegungsrecht durch Gewohnheitsrecht begründet ist.*)

IMRRS 2007, 0276

BGH, Beschluss vom 09.11.2006 - IX ZR 170/06
1. Das Wohnungsrecht ist grundsätzlich unpfändbar.
2. Deshalb werden die Gläubiger nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 AnfG objektiv benachteiligt, wenn der Schuldner auf sein Wohnungsrecht verzochtet.

IMRRS 2007, 0275

BGH, Urteil vom 06.10.2006 - V ZR 20/06
Ist in einem vor dem Inkrafttreten des § 9a ErbbauVO (23. Januar 1974) geschlossenen Erbbaurechtsvertrag die Höhe des Erbbauzinses in der Weise an den Grundstückswert gekoppelt, dass in bestimmten Zeitabständen die Änderung des Erbbauzinses verlangt werden kann, wenn sich der Grundstückswert um einen bestimmten Prozentsatz geändert hat, kann die ergänzende Vertragsauslegung ergeben, dass eine Erhöhung des Erbbauzinses auch dann möglich ist, wenn seit der letzten Erhöhung der Grundstückswert nicht oder nicht in dem vereinbarten Maß gestiegen ist, die vorhergehende Erhöhung jedoch wegen der Kappungsgrenze in § 9a Abs. 1 ErbbauVO nicht die nach der Vereinbarung mögliche Höhe erreicht hat.*)

IMRRS 2007, 0271

OLG Celle, Urteil vom 13.02.2007 - 16 U 5/06
1. Vorsätzlich fehlerhafte (überhöhte) Verkehrswertfestsetzungen der finanzierenden Bank lösen, auch wenn die Vorschriften des Bausparkassengesetzes nicht drittschützend sind, einen Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB aus und rechtfertigen damit grundsätzlich ein Rückabwicklungsbegehren.*)
2. Auch die in den Kaufpreis eingerechneten Zinssubventionen der Verkäuferin an die finanzierende Bank bedeuten eine der Bank zuzurechende Vertragsverletzung, weil den Käufern damit vorgespiegelt wird, ihre Zinskonditionen entsprächen der Marktlage.*)

IMRRS 2007, 0269

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.01.2007 - 5 U 152/05
1. Geräusche, welche die Aufmerksamkeit in besonderem Maße auf sich ziehen, sind eine störende Beeinträchtigung im Sinne des § 1004 BGB auch dann, wenn sie diejenige Phonstärke nicht überschreiten, bei der Verkehrs- und Industriegeräusche noch hinnehmbar sind; sie beeinträchtigen schon bei einer Lautstärke, mit der sie sich in das Bewusstsein desjenigen drängen, der sie nicht hören will.
2. Zu diesen Geräuschen, die nach ihrer Art den unfreiwillig Hörenden in besonderem Maße beeinträchtigen gehört - neben unerwünschter Musik auch Hundegebell, insbesondere zu Ruhezeiten.

IMRRS 2007, 0266

BGH, Beschluss vom 18.01.2007 - V ZB 63/06
1. Die Mindestvergütung nach § 20 Abs. 1 ZwVwV ist bei der Zwangsverwaltung mehrerer Grundstücke oder grundstücksgleicher Rechte, die keine wirtschaftliche Einheit bilden, auch dann für jedes Grundstück oder Recht gesondert anzusetzen, wenn Mieteinnahmen erzielt wurden.*)
2. Ob die Zwangsverwaltung in einem einheitlichen Verfahren oder für jedes Objekt einzeln angeordnet wird, ist für den gesonderten Ansatz der Mindestvergütung für jedes Zwangsvollstreckungsobjekt ohne Belang.*)
3. Ob eine Zwangsverwaltung unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht hat, ist nicht bei der Festsetzung der Vergütung, sondern bei der Vollstreckung dieser Kosten oder in einem Rechtsstreit des Schuldners gegen den Gläubiger auf Erstattung von aus den Verwaltungseinnahmen berichtigter Kosten zu prüfen. (Fortführung von Senatsbeschl. v. 24. November 2005, V ZB 133/05, ZfIR 2006, 342).*)

IMRRS 2007, 0265

BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 302/05
1. Der Staat hat seine Gerichte so auszustatten, dass sie die anstehenden Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung abschließen können (hier: übermäßige Dauer der Bearbeitung von Anträgen durch das Grundbuchamt wegen Überlastung). Die Erfüllung dieser Verpflichtung kann den Justizbehörden insgesamt als drittgerichtete Amtspflicht obliegen (teilweise Abweichung von BGHZ 111, 272).*)
2. Zum Beginn der Verjährung von Amtshaftungsansprüchen wegen pflichtwidriger Unterlassung.*)
3. Wird durch eine rechtswidrige Verzögerung der Eintragung von Auflassungsvormerkungen im Grundbuch die beabsichtigte Veräußerung von Eigentumswohnungen zeitweilig verhindert, so kann dies einen Entschädigungsanspruch des betroffenen Grundstückseigentümers aus enteignungsgleichem Eingriff begründen (Fortführung von BGHZ 134, 316 und 136, 182).*)
IMRRS 2007, 0256

OLG Brandenburg, Urteil vom 01.02.2007 - 5 U 36/06
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0255

KG, Beschluss vom 11.04.2006 - 1 W 609/03
Wird ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück in der Weise vereinbart, dass der Berechtigte dem Eigentümer für die Erfüllung seiner Pflichten nur gemäß § 277 BGB einzustehen hat, so ist das Nießbrauchsrecht in dieser Form nicht im Grundbuch eintragungsfähig.*)

IMRRS 2007, 0254

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.05.2005 - 24 U 257/03
1. Mit Umschreibung des Grundbuchs stehen dem neuen Eigentümer Nutzungsentschädigungsansprüche aus dem beendeten Mietverhältnis nur zu, wenn der Voreigentümer selbst Vermieter war.*)
2. Der nicht weichende Mieter haftet aber nach Eigentumsübergang dem Neueigentümer nach Bereicherungsrecht, im Falle der Kenntnis von der fehlenden Nutzungsberechtigung auch verschärft aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.*)
3. Zur Schätzung einer Nutzungsentschädigung, wenn Verwendungsersatzansprüche und ein Wegnahmerecht des Mieters vertraglich ausgeschlossen sind.*)

IMRRS 2007, 0251

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.02.2007 - 3 Wx 5/07
Der Verzicht auf den Miteigentumsanteil an einem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an einer Wohnung (Wohnungseigentum), ist eintragungsfähig.*)

IMRRS 2007, 0243

OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.02.2007 - 3 U 23/06
1. Eine Grundwasserabsenkung des Bauherrn, die einer Schaffung der Voraussetzungen für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für eine umfangreiche Baumaßnahme dient, wird nicht dadurch zu einem (auch) fremden Geschäft, dass auf Anregung der Unteren Wasserbehörde, die zugleich Grundstücksnachbarin ist, ein aufwendigeres Verfahren gewählt wird, das nicht nur zu einer deutlich geringeren Fördermenge und damit zu einem behutsameren Eingriff in den Grundwasserhaushalt führt, sondern zugleich auch einen möglichen Übertritt von Kontaminierungen (Altlasten) vom Nachbargrundstück auf andere benachbarte Grundstücke verhindert.*)
2. Etwaige Mehrkosten durch das aufwendigere Entwässerungsverfahren kann die Bauherrin von der Grundstücksnachbarin weder aus dem Gesichtspunkt einer Geschäftsführung ohne Auftrag noch aus bereicherungsrechtlichen Grundsätzen beanspruchen.*)

IMRRS 2007, 0241

BFH, Urteil vom 26.10.2006 - II R 49/05
Der Flächenerwerb im Rahmen des Flächenerwerbsprogramms nach § 3 AusglLeistG durch einen Käufer, dem land- oder forstwirtschaftliches Vermögen durch Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage entzogen worden ist, ist nicht grunderwerbsteuerfrei.*)

IMRRS 2007, 0234

OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.01.2006 - 9 U 125/05
Klauseln in einem städtebaulichen Vertrag im Sinne von § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BauGB, welche im Falle der Rückübertragungspflicht eine Verzinsung des zurückzuzahlenden Kaufpreises und die Beteiligung des Verpflichteten an zwischenzeitlich eingetretenen marktbedingten Steigerungen des Grundstückswerts ausschließen, sind wirksam. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Wiederkaufsrecht der Gemeinde oder eine andere Art der Rückabwicklung vereinbart ist.*)

IMRRS 2007, 0232

BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 116/06
Zum (hier verneinten) Mitverschulden eines Bauherrn, der es unterlassen hat, die Bauaufsichtsbehörde nach Rücknahme einer bestandskräftigen Baugenehmigung auf ihm günstige Stellungnahmen der übergeordneten Behörde hinzuweisen.*)

IMRRS 2007, 0224

BGH, Urteil vom 24.11.2006 - LwZR 1/06
§ 596 Abs. 1 BGB ist auf die nach Art. 43 ff. der VO (EG) Nr. 1782/2003 den Pächtern zugewiesenen Zahlungsansprüche, die Ansprüche auf Beihilfen zur Stärkung der Einkommenssituation des Betriebsinhabers begründen, nicht anzuwenden.*)

IMRRS 2007, 0214

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2006 - 10 U 62/06
1. Erwirbt die Ehefrau des einzigen Gesellschafters der (späteren) Insolvenzschuldnerin mit von diesem zur Verfügung gestellten Mitteln der Gesellschaft im eigenen Namen ein Geschäftsgrundstück und tritt sie hierdurch gemäß § 566 BGB in ein zwischen der Gesellschaft und der Veräußerin bestehendes (hier: befristetes) Mietverhältnis ein, steht dem Insolvenzverwalter gegenüber dem Anspruch auf Mietzahlung bzw. Nutzungsentschädigung der Eigenkapitalersatzeinwand nur zu, wenn entweder bereits der Veräußerer diesem Einwand ausgesetzt war oder die Erwerberin in der "Krise der Gesellschaft" von der Möglichkeit das Mietverhältnis vorzeitig (fristlos) zu kündigen keinen Gebrauch gemacht hat.*)
2. Die Regelung in einem gewerblichen Mietvertrag, die dem Vermieter das Recht einräumt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, wenn über das Vermögen des Mieters das Konkurs- oder Vergleichsverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, ist wegen Verstoßes gegen § 119 InsO unwirksam.*)

IMRRS 2007, 0213

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.01.2007 - 3 S 1251/06
Eine Baulast, durch die sich der Eigentümer eines Grundstücks verpflichtet, nicht an Einzelhandelsunternehmen zu vermieten, die innenstadtschädliche Auswirkungen haben können, ist unwirksam.*)

IMRRS 2007, 0212

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.01.2007 - 8 S 1802/06
1. Ein besonderes Wohngebiet setzt die Existenz eines Bebauungsplans voraus, weil nur dann das geforderte finale Element einer (geplanten) Fortentwicklung der Wohnnutzung erfüllt sein kann (wie BVerwG, Beschluss vom 11.12.1992 - 4 B 209.92 - NVwZ 1993, 1100).*)
2. Ein Nachbar, der seinerseits den erforderlichen Grenzabstand nicht einhält, ist nach dem Grundsatz von Treu und Glauben daran gehindert, die Verletzung des Grenzabstands zu rügen, wenn die Verletzung nachbarschützender Abstandsregelungen durch das angegriffene Vorhaben nicht schwerer wiegt als der eigene Verstoß und in gefahrenrechtlicher Hinsicht keine völlig untragbaren Zustände entstehen (wie VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.11.2002 - 3 S 882/02 - VBlBW 2003, 235).*)

IMRRS 2007, 0211

OVG Saarland, Beschluss vom 11.01.2007 - 2 Q 35/06
1. Allein der Umstand, dass die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich im Verständnis der §§ 34, 35 BauGB in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher (auch) von einem Rechtsmittelgericht bis auf Ausnahmefälle nicht abschließend allein auf Grund der Aktenlage beurteilt werden kann, rechtfertigt weder die Annahme, das auf einem Eindruck der Örtlichkeit beruhende Ergebnis der Beurteilung dieser Fragen durch das Verwaltungsgericht begründe ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), noch die Bejahung „besonderer“ Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO.*)
2. Hat sich das Verwaltungsgericht einen Eindruck von dem „Baugrundstück“ und seiner Umgebung verschafft und anschließend eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so ist die Zulassung der Berufung nur geboten, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses rechtfertigen können. Ob die Einschätzung des Verwaltungsgerichts im konkreten Fall im Ergebnis „mit Gewissheit“ richtig ist, ist - anders als in einem Rechtsmittelverfahren - keine sich im Zulassungsverfahren stellende Frage.*)
3. Die Grenzlinie zwischen Innen- und Außenbereich ist wegen ihrer Abhängigkeit allein von den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen nicht an abstrakten mathematisch-geografischen Maßstäben zu orientieren und muss deswegen nicht „gerade“ verlaufen, sondern kann im Einzelfall auch durch Vor- und Rücksprünge gekennzeichnet sein.*)
4. Einem nicht privilegierten Außenbereichsvorhaben, hier einem geplanten Wohnhaus, kann auch dann eine Beeinträchtigung des öffentlichen Belangs der unerwünschten Zersiedelung (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB) entgegen gehalten werden, wenn sich sein Standort im Bereich der Darstellung von Wohnbaufläche im einschlägigen Flächennutzungsplan befindet und dies für die von einer möglichen „Vorbildwirkung“ betroffenen Grundflächen im benachbarten Außenbereich nicht der Fall ist, deren Verwirklichung also zusätzlich den öffentlichen Belang nach § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB beeinträchtigen würde.*)

IMRRS 2007, 0208

BVerwG, Beschluss vom 28.07.2006 - 3 B 56.06
Die Ersetzungsbefugnis der verfügenden Stelle nach § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG setzt nicht voraus, dass der in § 8 Abs. 5 Satz 2 VZOG vorgesehene Zuordnungsantrag bereits in dem Verfahren, in dem das Grundstück dem Berechtigten zugeordnet wird, jedenfalls aber vor Rechtshängigkeit des Erlösauskehranspruchs gestellt wird.*)

IMRRS 2007, 0207

BFH, Urteil vom 29.03.2006 - II R 68/04
Bestellt eine Kommune einem freien Träger der Wohlfahrtspflege zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben unentgeltlich ein Erbbaurecht an einem Grundstück mit aufstehendem Senioren- und Pflegeheim, ist dies keine freigebige Zuwendung und daher nicht gemäß § 3 Nr. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.*)

IMRRS 2007, 0203

BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 7/06
Reicht der Meistbietende eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens zum Kauf eines Grundstücks seine Position gegen ein Provisionsversprechen an einen anderen Kaufinteressenten weiter, so bindet eine daran anknüpfende sog. Maklerklausel im Kaufvertrag (vgl. BGHZ 131, 318) nicht den Vorkaufsberechtigten.*)

IMRRS 2007, 0200

BVerwG, Urteil vom 12.07.2006 - 10 C 9.05
1. § 24 Abs. 1 Satz 1 BBodSchG entfaltet als Bundesrecht für landesrechtliche Gebührenregelungen keine Sperrwirkung, die es verbietet, für Maßnahmen im Vorfeld behördlicher Sanierungsanordnungen Verwaltungsgebühren zu erheben.*)
2. Der rechtsstaatliche Grundsatz der Normenklarheit verlangt, dass ein Gebührentatbestand durch seine Unbestimmtheit den Behörden und Gerichten nicht die Möglichkeit einer willkürlichen Handhabung eröffnet. Dies gewährleistet eine nachträgliche Auslegung des Gebührentatbestandes nur dann, wenn ein Gebührenschuldner mit seiner Heranziehung rechnen musste, weil dies in Anwendung juristischer Methoden ein vertretbares Auslegungsergebnis darstellt.*)
3. An einem vertretbaren Auslegungsergebnis in diesem Sinne fehlt es, wenn auch die gerichtliche Auslegung eines Gebührentatbestandes keine Kriterien dafür zu benennen vermag, wie die Teilnahme von Behördenvertretern an Besprechungen mit dem Betroffenen als gebührenpflichtige "Amtshandlung" vom Führen "bloßer Gespräche" und anderen gebührenfreien Kontakten mit Bagatellcharakter abzugrenzen ist. Mit Blick auf die Vielgestaltigkeit behördlicher Kontakte und Vorfeldhandlungen (z.B. Aufklärung des Sachverhalts, Auskunft, Beratung, Anhörung, vgl. § 24 Abs. 1, §§ 25, 28 Abs. 1 VwVfG BW) muss für den Bürger vorhersehbar sein, wann diese die Erheblichkeitsschwelle zur Gebührenpflicht überschreiten.*)

IMRRS 2007, 0199

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.08.2006 - 1 A 10509/06
1. Als Unternehmen der Wasserversorgung im Sinne von § 98 Abs. 1 und 3 LWG sind nicht unselbständige Teile einer Maßnahme der Wasserversorgung zu verstehen, sondern nur in sich abgeschlossene und für sich sinnvolle einzelne Maßnahmen (Vorhaben) der Wasserversorgung.*)
2. Das Durchleiten von Wasser oder Abwasser durch private Grundstücke auf der Grundlage eines Zwangsrechts gemäß § 98 LWG bildet nicht den Regel-, sondern einen Ausnahmefall bei der Durchführung der im Gesetz genannten Unternehmen. Ein im Vergleich hierzu relativ geringer Mehraufwand lässt die Verpflichtung des Aufgabenträgers, für die Leitungsführung vorrangig Grundstücke der öffentlichen Hand in Anspruch zu nehmen, nicht entfallen.*)

IMRRS 2007, 0198

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 17.11.2005 - 3 M 71/04
Die Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters erfüllt als solche nicht den Tatbestand des Ablagerns im Sinne von § 27 Abs. 1 AbfAlG-MV.*)

IMRRS 2007, 0197

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 06.07.2006 - 5 S 1280/05
Das Naturschutzgesetz 1991 enthält (ebenso wie die einschlägigen gleichlautenden Regelungen des Naturschutzgesetzes 2005) keine Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines die Biotopeigenschaft feststellenden Verwaltungsakts.*)

IMRRS 2007, 0196

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 01.06.2006 - 8 A 4495/04
1. Ein Verwaltungsakt hat sich solange nicht erledigt, wie das Verfahren des Verwaltungszwangs zu dessen Durchsetzung noch nicht endgültig abgeschlossen ist.*)
2. Zu dem Einzelfall des Betriebs einer nach dem BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlage durch einen Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens.*)
3. Anordnungen, die der Durchsetzung der einem Insolvenzverwalter als letztem Betreiber einer Anlage obliegenden Nachsorgepflichten aus § 5 Abs. 3 Nrn. 1 und 2 BImSchG dienen, sind wie sonstige Masseverbindlichkeiten im Sinne von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu behandeln. Für ihre Erfüllung hat deshalb der Insolvenzverwalter einzustehen.*)
4. Einer Anforderung von vorläufigen Kosten einer Ersatzvornahme, mit der derartige Anordnungen im Wege des Verwaltungszwangs durchgesetzt werden sollen, stehen regelmäßig nicht die Vollstreckungsverbote aus § 89 Abs. 1 und § 210 InsO entgegen.*)

IMRRS 2007, 0195

BVerwG, Urteil vom 26.04.2006 - 7 C 15.05
Das behördliche Handlungsinstrumentarium gegenüber den Verantwortlichen für schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten ist im Bundes-Bodenschutzgesetz abschließend geregelt. Die Regelung des Hessischen Altlastengesetzes über eine konstitutive Altlastenfeststellung durch Verwaltungsakt ist durch das Bundesrecht verdrängt worden.*)

IMRRS 2007, 0193

BGH, Urteil vom 23.11.2006 - IX ZR 126/03
Zur Gläubigerbenachteiligung in Fällen, in denen die Darlehensrückzahlungsansprüche einer Bank sowohl durch eine Grundschuld als auch durch die Abtretung der Auszahlungsansprüche gegen Lebensversicherungen gesichert sind.*)

IMRRS 2007, 0190

BGH, Urteil vom 14.12.2006 - III ZR 74/06
Zur Frage der haftpflichtigen Körperschaft bei Wahrnehmung einer Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis durch das Landratsamt (hier: Erlass eines Investitionsvorrangbescheids).*)
