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Sachgebiet: Immobilien

5248 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2007

IMRRS 2007, 0186
ImmobilienImmobilien
Wertsicherungsklausel hindert Verurteilung zu Erbbauzins nicht

BGH, Urteil vom 17.11.2006 - V ZR 71/06

Die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel steht der Verurteilung zur Zahlung von künftigem Erbbauzins nicht entgegen.*)

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IMRRS 2007, 0184
ImmobilienImmobilien
Eigentum an einer Windkraftanlage

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.09.2006 - 5 U 738/06

Zu der Frage, wann eine Windkraftanlage Scheinbestandteil des Betriebsgrundstücks ist.

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IMRRS 2007, 0183
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig!

BVerfG, Beschluss vom 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

1. Die durch § 19 Abs. 1 ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, weil sie an Steuerwerte anknüpft, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen (Betriebsvermögen, Grundvermögen, Anteilen an Kapitalgesellschaften und land- und forstwirtschaftlichen Betrieben) den Anforderungen des Gleichheitssatzes aus Art. 3 Abs. 1 GG nicht genügt.*)

2. a) Die Bewertung des anfallenden Vermögens bei der Ermittlung der erbschaftsteuerlichen Bemessungsgrundlage muss wegen der dem geltenden Erbschaftsteuerrecht zugrunde liegenden Belastungsentscheidung des Gesetzgebers, den durch Erbfall oder Schenkung anfallenden Vermögenszuwachs zu besteuern, einheitlich am gemeinen Wert als dem maßgeblichen Bewertungsziel ausgerichtet sein. Die Bewertungsmethoden müssen gewährleisten, dass alle Vermögensgegenstände in einem Annäherungswert an den gemeinen Wert erfasst werden.

b) Bei den weiteren, sich an die Bewertung anschließenden Schritten zur Bestimmung der Steuerbelastung darf der Gesetzgeber auf den so ermittelten Wert der Bereicherung aufbauen und Lenkungszwecke, etwa in Form zielgenauer und normenklarer steuerlicher Verschonungsregelungen, ausgestalten.*)




IMRRS 2007, 0179
ImmobilienImmobilien
Sicherungseigentum ohne Nutzungsrecht

BGH, Urteil vom 26.09.2006 - XI ZR 156/05

Ein Sicherungseigentümer, dem nach der Sicherungsabrede mit dem Sicherungsgeber kein Nutzungsrecht zusteht, kann von einem Dritten die durch Vermietung des Sicherungsgutes gezogenen Nutzungen nicht gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 BGB (Eingriffskondiktion) herausverlangen.*)

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IMRRS 2007, 0172
ImmobilienImmobilien
Ablösungsnachweis im Zwangsvollstreckungsverfahren

BGH, Beschluss vom 05.10.2006 - V ZB 2/06

1. Das Ablösungsrecht nach § 268 BGB steht dem Gläubiger eines Grundpfandrechts an dem Grundstück des Schuldners auch dann zu, wenn das Grundpfandrecht erst nach der Anordnung der Zwangsversteigerung entstanden ist.*)

2. Die einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens aufgrund einer Bewilligung desjenigen, der den betreibenden Gläubiger befriedigt hat (§ 268 BGB), setzt den Nachweis der Ablösung gegenüber dem Vollstreckungsgericht voraus; er kann durch die Vorlage von per Telefax übermittelten Urkunden geführt werden, eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf den Ablösenden ist nicht erforderlich.*)

3. Ein Verstoß des Vollstreckungsgerichts gegen die ihm im Zwangsversteigerungsverfahren obliegende Pflicht zur umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Klärung aller für die Zuschlagsentscheidung erheblichen Gesichtspunkte führt zur Versagung des Zuschlags.*)

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IMRRS 2007, 0168
ImmobilienImmobilien
Besitzberechtigter Nutzer und Anschlussbeitragserstattung

BGH, Urteil vom 08.12.2006 - V ZR 103/06

1. Der nach Art. 233 § 2a EGBGB zum Besitz berechtigte Nutzer ist nicht verpflichtet, dem Grundstückseigentümer gezahlte Anschluss- und ähnliche Beiträge zu erstatten, wenn die endgültige Beitragspflicht vor dem Abschluss eines Kaufvertrags nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz oder dem Eigentumserwerb in einem Bodenordnungsverfahren entstanden ist.*)

2. Leistet der Grundstückseigentümer dagegen einen Vorschuss auf solche Beiträge und wird eine Vorauszahlung nach Beitragsrecht auf die endgültige Beitragspflicht verrechnet, kann er von dem nach Art. 233 § 2a EGBGB zum Besitz berechtigten Nutzer nach §§ 677, 683 BGB Erstattung verlangen, wenn die endgültige Beitragspflicht nach dem Vertragsschluss oder dem Eigentumserwerb im Bodenordnungsverfahren in seiner Person entsteht. Entsteht sie in der Person eines anderen Eigentümers, richtet sich der Erstattungsanspruch gegen diesen.*)

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IMRRS 2007, 0162
ImmobilienImmobilien
Abtretung: Anspruch gegen Treuhänder geht mit über

BGH, Urteil vom 07.12.2006 - IX ZR 161/04

1. Die Abtretung eines Kaufpreisanspruchs führt entsprechend § 401 BGB auch zum Übergang des Anspruchs aus § 667 BGB gegen den von den Vertragsparteien mit der Abwicklung des Vertrages beauftragten Treuhänder.*)

2. Die Freigabe des Kaufpreisanspruchs bewirkt entsprechend § 401 BGB auch die Freigabe des Anspruchs aus § 667 BGB gegen den von den Vertragsparteien beauftragten Treuhänder.*)

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IMRRS 2007, 0145
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Lärmschutzwand zumutbar?

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.01.2007 - 8 C 11341/06

1. Ein Bebauungsplan ist dann nicht erforderlich, wenn er nicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung dient, sondern ausschließlich im privaten Interesse Einzelner vom ursprünglichen Bebauungsplan abweichende Entwicklungen legalisieren soll. Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn der Bebauungsplan sich nicht darin erschöpfen soll, private Interessen zu befriedigen, sondern er gerade dazu dient, das bestehende Nebeneinander von Gewerbe und Wohnen zu ordnen, weiter zu entwickeln und die damit verbundenen Konflikte zu lösen.

2. Das Trennungsgebot von Wohn- und Gewerbegebiet gemäß § 50 BImSchG beansprucht für die Überplanung einer bereits bestehenden Gemengelage keine strikte Geltung, insbesondere dann nicht, wenn ein Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe schon seit längerer Zeit und offenbar ohne größere Probleme bestanden hat.

3. Wird ein Grundstück in Kenntnis des benachbarten Maschinenbaubetriebes erworben, ist es ausreichend, wenn der gebotene Schutz vor Immissionen durch Festsetzung einer Lärmschutzwand gewährleistet wird.

4. Es ist nicht abwägungsfehlerhaft, wenn die Gemeinde zwecks Bewältigung des Lärmkonflikts den Grundstückseigentümern den Blick auf eine Lärmschutzwand zumutet; jedenfalls dann nicht, wenn das Grundstück in der Nähe von Gewerbegrundstücken und einer Eisenbahnlinie sowie einer Bundesstraße liegt.

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IMRRS 2007, 0137
ImmobilienImmobilien
Fernwärmeversorgung: Billigkeitskontrolle der Preisgestaltung

BGH, Urteil vom 11.10.2006 - VIII ZR 270/05

a) Eine Billigkeitskontrolle der Preisgestaltung eines Fernwärmeversorgungsunternehmens gemäß § 315 Abs. 3 BGB ist ausgeschlossen, wenn die Berechnungsfaktoren für eine Preisänderung vertraglich so bestimmt sind, dass bei der Berechnung des geänderten Preises ein Ermessensspielraum nicht besteht (sog. automatische Preisgleitklausel).*)

b) Mit den Preisen im Sinne von § 24 Abs. 2 AVBFernwärmeV sind nur die Preise gemeint, die das Versorgungsunternehmen seinen Kunden in Rechnung stellt, nicht die Einkaufspreise des Versorgungsunternehmens.*)

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IMRRS 2007, 0133
ImmobilienImmobilien
Kann Vormerkungsberechtigter gegen Sicherungshypothek vorgehen?

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.10.2006 - 3 Wx 165/06

Im Grundbuchverfahren kann der Vormerkungsberechtigte als lediglich mittelbar Betroffener nicht geltend machen, eine Sicherungshypothek sei zu Unrecht eingetragen worden.*)

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IMRRS 2007, 0130
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Gasversorgung: Unangemessene Preisanpassungsklausel

BGH, Urteil vom 13.12.2006 - VIII ZR 25/06

1. Es stellt keinen angemessenen Ausgleich für eine von einem Unternehmer gegenüber Verbrauchern zum Abschluss von Flüssiggasbelieferungsverträgen verwendete, den Vertragspartner unangemessen benachteiligende Preisanpassungsklausel dar,

- wenn der Verwender dem Vertragspartner für den Fall der Preiserhöhung ein Recht zur vorzeitigen Lösung vom Vertrag einräumt, das erst nach der Preiserhöhung wirksam wird oder für den Vertragspartner mit unzumutbaren Kosten verbunden ist, oder

- wenn formularmäßig die subsidiäre Geltung der Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden vom 21. Juni 1979 vereinbart ist, weil unklar ist, ob das Kündigungsrecht nach § 32 Abs. 2 AVBGasV auch im Fall einer Preiserhöhung aufgrund einer vertraglichen Anpassungsklausel anwendbar ist, und ein sich daraus etwa ergebendes Kündigungsrecht für den Vertragspartner nur schwer auffindbar ist

(Fortführung des Senatsurteils vom 21. September 2005 - VIII ZR 38/05, WM 2005, 2335 = NJW-RR 2005, 1717).*)

2. Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt im Verbandsprozess nach § 1 UKlaG nicht in Betracht.*)

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IMRRS 2007, 0129
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz wegen arglistigen Verschweigens

BGH, Beschluss vom 08.12.2006 - V ZR 249/05

1. Ein die sofortige Rückabwicklung des Kaufvertrages rechtfertigendes Interesse des Käufers bzw. ein entsprechendes Interesse, ohne vorherige Fristsetzung Schadensersatz statt der Leistung verlangen zu können, ist im Regelfall anzunehmen, wenn der Verkäufer dem Käufer einen Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages arglistig verschwiegen hat.*)

2. Haben die Parteien einen Vergleich geschlossen und die Kostenentscheidung dem Gericht überlassen, so entscheidet dieses nach übereinstimmender Erledigungserklärung nach § 91a Abs. 1 ZPO, nicht nach § 98 Satz 2 ZPO.*)

3. Bei dieser Entscheidung kann im Rahmen des billigen Ermessens berücksichtigt werden, welche Kostentragungsregelung die Parteien selbst angestrebt haben, etwa durch eine im Vergleich vereinbarte Anregung an das Gericht.*)

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IMRRS 2007, 0124
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
GbR: Zustellung der Anordnung der Zwangsverwaltung

BGH, Beschluss vom 07.12.2006 - V ZB 166/05

Der die Zwangsverwaltung anordnende Beschluss kann wirksam dem geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zugestellt werden.*)

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IMRRS 2007, 0121
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Verjährungsfrist für Versicherungsleistungen

BGH, Urteil vom 06.12.2006 - IV ZR 34/05

1. Nach § 12 Abs. 1 VVG beginnt die Verjährungsfrist für Versicherungsleistungen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten fällig werden, für jede dieser Leistungen gesondert zu laufen. Die Verjährungsfrist für Zinsforderungen aus Versicherungsleistungen beginnt deshalb nicht zugleich mit der Hauptforderung zu laufen, sondern erst nach Ende des Jahres, in welchem der jeweilige Zins angefallen ist.*)

2. Auf eine Bestimmung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen, wonach die Versicherungsleistung so lange verweigert werden kann, wie gegen den Versicherungsnehmer ein Ermittlungsverfahren aus Gründen geführt wird, die für den Entschädigungsanspruch rechtserheblich sind (hier: § 22 Nr. 5 b der Bedingungen für Gebäudeversicherung von Geschäften und Betrieben - BG 98), kann sich der Versicherer nach einer endgültigen Leistungsablehnung nicht mehr berufen.*)

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IMRRS 2007, 0109
ImmobilienImmobilien
Wann endet die Hemmung nach einem Güteverfahren?

OLG Celle, Urteil vom 16.01.2007 - 16 U 160/06

1. Die Sechsmonatsfrist des § 204 Abs. 2 beginnt bei einem Güteverfahren i. S. v. § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB nicht bereits mit der Feststellung der Gütestelle vom Scheitern des Verfahrens, sondern erst dann, wenn die Partei davon unterrichtet wird (vgl. BGHZ 134, 387, 390 f.).*)

2. Art. 229 § 6 Abs. 4 EGBGB ist dahin zu verstehen, dass die kurze Verjährung von drei Jahren nach § 195 BGB erst mit der Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) des Gläubigers von seinen Ansprüchen anläuft.*)

3. Handelt es sich bei wertender Betrachtungsweise um einen einheitlichen Lebenssachverhalt (hier: Beratung(en) zum Kauf einer Eigentumswohnung) und werden mehrere (hier: 25) Beratungsfehler gerügt, so beginnt die Verjährungsfrist nicht erst mit der Kenntnis vom letzten Beratungsfehler, sondern bereits dann, wenn so viele Beratungsmängel bekannt sind, dass nach Maßgabe der Rechtsprechung die Erhebung einer Klage zumutbar erscheint.*)

4. Sowohl eine unklare Sach- als auch eine schwierige und ungeklärte Rechtslage können die Erhebung einer Klage als unzumutbar erscheinen lassen.*)

5. Sofern - auch im Güteverfahren - Schriftform vorgeschrieben ist, wird sie nur durch eine e-mail mit qualifizierter elektronischer Signatur gewahrt (ebenso OVG Rheinland-Pfalz, 10 A 11741/05).*)

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IMRRS 2007, 0098
ImmobilienImmobilien
Mietherausgabe im Restitutionsverfahren

BGH, Urteil vom 27.10.2006 - V ZR 58/06

Wird ein Grundstück durch Zuordnungsbescheid während des laufenden Restitutionsverfahrens einem anderen Zuordnungsberechtigten zugeordnet, hat dieser dem Restitutionsberechtigten auch die Miete herauszugeben, die der frühere Zuordnungsberechtigte nach dem 1. Juli 1994 erzielt oder zu beanspruchen hat.*)

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IMRRS 2007, 0088
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Leistungsfreiheit d. Gebäudeversicherers bei Zahlungsverzug

OLG Jena, Urteil vom 17.01.2007 - 4 U 574/06

1. Der Versicherer (einer Wohngebäudeversicherung) wird leistungsfrei, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der nach § 39 Abs. 1 VVG gesetzten Frist eintritt und zu diesem Zeitpunkt der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der Folgeprämie in Verzug war (§ 39 Abs. 2 VVG).*)

2. Erklärungsgegner der schriftlichen Zahlungsaufforderung – nach § 39 Abs. 1 VVG – ist (nur) der Versicherungsnehmer, also derjenige, der Vertragsgegner (des Versicherers) zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Folgeprämie ist. Ist zuvor eine Veräußerung des versicherten Gebäudes erfolgt, so tritt nach § 69 Abs. 1 VVG der Erwerber an die Stelle des Veräußerers erst mit dem Zeitpunkt, in dem das dingliche Verfügungsgeschäft vollzogen ist, d.h. in dem der Erwerber im Grundbuch als (neuer) Eigentümer eingetragen ist (formaler Veräußerungsbegriff). Auf den schuldrechtlichen (Kauf)Vertrag kommt es im Zusammenhang mit dem (versicherungsrechtlichen) Eintritt des Erwerbers in den bestehenden Versicherungsvertrag nicht an. Daher ist auch dann, wenn in dem schuldrechtlichen Vertrag der Erwerber – gegenüber dem Veräußerer – bereits mit dem Datum des Kaufvertrags Verpflichtungen aus bestehenden Versicherungen übernimmt, der Versicherer nicht gehalten, den Erwerber zur Zahlung nach Eintritt des Verzuges aufzufordern, wenn zu diesem Zeitpunkt eine Eintragung des Erwerbers im Grundbuch (noch) ausstand.*)

3. Prämienschuldner und Versicherungsnehmer ist bis zum Zeitpunkt des dinglichen Vollzugs des Veräußerungsgeschäfts daher allein der Veräußerer.*)

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IMRRS 2007, 0087
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Pflicht zu Schneefanggittern?

OLG Jena, Urteil vom 20.12.2006 - 4 U 865/05

1. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht kann ein Hauseigentümer nur dann aus einem Unterlassen in Anspruch genommen werden, wenn er eine Rechtspflicht hatte, Vorkehrungen zu treffen, um einen durch Schneesturz entstehenden Schaden abzuwenden.*)

2. Das bedeutet, dass ein Hauseigentümer daher nur bei besonderen Umständen Schutzmaßnahmen gegen die durch Schneesturz (von seinem Hausdach) drohenden Gefahren ergreifen muss.*)

3. Bei der Beurteilung, ob in einer bestimmten Höhenlage (des Thüringer Waldes) Schneefanggitter auf den Hausdächern anzubringen sind, ist auf die örtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles abzustellen. Hierbei kann die jeweilige Ortssatzung, die die Erforderlichkeit von Schneeschutzvorrichtungen anordnet oder nicht, ein (wichtiges) Indiz für eine solche Rechtspflicht sein.*)

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IMRRS 2007, 0084
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Zutritt zur Wohnung, um Gasversorgung abzustellen

BGH, Beschluss vom 10.08.2006 - I ZB 126/05

Der Zutritt zu einer Wohnung, um die Gasversorgung zu sperren, stellt keine Durchsuchung i.S. von Art. 13 Abs. 2 GG, §§ 758, 758a ZPO dar. Dem Richtervorbehalt zum Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) ist in einem solchen Fall dadurch genügt, dass dem Schuldner in einer von einem Richter erlassenen Entscheidung aufgegeben wurde, dem Gläubiger den Zutritt zu seiner Wohnung zu gestatten und die Einstellung der Gasversorgung zu dulden.

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IMRRS 2007, 0083
SteuerrechtSteuerrecht
Betriebsaufgabegewinn bei Umwandlung in Bauland

BFH, Urteil vom 31.08.2006 - IV R 53/04

Wird bei der Veräußerung landwirtschaftlich genutzter Flächen im Rahmen einer Betriebsaufgabe eine nachträgliche Kaufpreiserhöhung für den Fall vereinbart, dass die Flächen Bauland werden, so erhöht die Nachzahlung den steuerbegünstigten Aufgabegewinn im Kalenderjahr der Betriebsaufgabe.*)

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IMRRS 2007, 0082
ImmobilienImmobilien
Auskehranspruch

BVerwG, Urteil vom 27.07.2006 - 3 C 31.05

1. Der von dem nach § 8 Abs. 1 VZOG Verfügungsbefugten mit dem Erwerber des Vermögenswertes vereinbarte Kaufpreis ist nur dann als Erlös im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 2 Alt. 1 VZOG an den Berechtigten auszukehren, wenn er der verfügenden Stelle tatsächlich zugeflossen ist.*)

2. Bemisst sich der Auskehranspruch nach dem Verkehrswert des Vermögensgegenstandes (§ 8 Abs. 4 Satz 2 Alt. 2 VZOG), ist für dessen Höhe auf den Zeitpunkt des Verpflichtungsgeschäftes abzustellen.*)

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IMRRS 2007, 0081
ImmobilienImmobilien
Jährliche Abschläge zur Ermitllung des Wertausgleichs

BVerwG, Urteil vom 29.06.2006 - 7 C 2.05

Die jährlichen Abschläge zur Ermittlung des Wertausgleichs gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 VermG sind nur bis zum Erlass des Rückübertragungsbescheids, nicht bis zu dessen Bestandskraft vorzunehmen.*)

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IMRRS 2007, 0067
SteuerrechtSteuerrecht
Bauzeitzinsen als Bestandteil der Bemessungsgrundlage

BFH, Urteil vom 19.10.2006 - III R 73/05

In der Steuerbilanz als Teil der nachträglichen Herstellungskosten eines Gebäudes zu Recht aktivierte Bauzeitzinsen sind auch in die Bemessungsgrundlage für die Investitionszulage einzubeziehen.*)

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IMRRS 2007, 0063
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Zumutbarkeit von Spielplatzlärm

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29.06.2006 - 9 LA 113/04

Auch ein großzügig bemessener und mit einer überdurchschnittlichen Spielgeräteausstattung versehener Spielplatz ist mit dem Ruhebedürfnis der Bewohner eines unmittelbar angrenzenden Wohngebiets vereinbar.*)

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IMRRS 2007, 0062
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Kein Notwegerecht für Feuertreppe!

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.12.2006 - 5 U 908/06

1. Zur Herstellung der Verbindung, die nur für eine außergewöhnliche Notsituation nach öffentlich-rechtlichen Brandschutzvorschriften erforderlich ist (hier: Feuertreppe für einen Hotelbetrieb) besteht kein Notwegrecht nach § 917 BGB.*)

2. Eine Einschränkung des Kündigungsrechts nach § 605 Nr. 3 BGB kommt selbst bei lang dauernden Leihverträgen nicht in Betracht, wenn es am Vertrauensverhältnis zwischen Verleiher und dem Erben des ursprünglichen Entleihers fehlt.*)

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IMRRS 2007, 0060
ImmobilienImmobilien
Kein Abwasserbeitrag für Versickerung von Oberflächenwasser

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 19.12.2006 - 6 A 11142/06

1. Ist ein Grundstückseigentümer - aus welchen rechtlichen Gründen auch immer - gehindert, das auf dem Grundstück anfallende Schmutz- oder Niederschlagswasser in einen vorhandenen Straßenkanal einzuleiten, fehlt ihm die von § 7 Abs. 2 Satz 1 KAG vorausgesetzte vorteilsbegründende Möglichkeit eines Anschlusses an die Abwasserbeseitigungseinrichtung.

2. Aus einer wirksamen Versickerungsauflage zur Baugenehmigung kann sich ein rechtliches Hindernis der Einleitung anfallenden Wassers ergeben.

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IMRRS 2007, 0056
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Obliegenheit zur Beheizung umfasst auch deren Kontrolle

OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2006 - 12 U 137/06

Die Obliegenheit zur ausreichenden Beheizung schließt notwendigerweise auch die Kontrolle ein, ob die ausreichende Beheizung noch gewährleistet ist.*)

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IMRRS 2007, 0054
ImmobilienImmobilien
Verzicht auf den Miteigentumsanteil ist eintragungsfähig!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2007 - 3 Wx 247/06

Der Verzicht auf den Miteigentumsanteil an einem Grundstück ist eintragungsfähig.*)

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IMRRS 2007, 0047
ImmobilienImmobilien
Enteignungsgleicher Eingriff

OLG Koblenz, Urteil vom 15.11.2006 - 1 U 1761/05.Baul

1. Wird ein und der selbe Verwaltungsakt (Enteignungsbeschluss) von verschiedenen Beteiligten mit eigenen Anträgen angegriffen, dann liegt nach § 221 Abs. 3 BauGB der Fall der gesetzlichen Verbindung mit einheitlicher Verhandlung und Entscheidung vor.*)

2. Wird eine private Grundstücksfläche seit 1932 durchgängig als Wege-/Straßenparzelle rechtswidrig in Anspruch genommen, liegt ein enteignungsgleicher Eingriff vor, der dann auch für die Zeit vor dem Inkraftteten des Grundgesetzes (Art. 14 GG) über Art. 153 Weimarer Reichsverfassung zu einem Entschädigungsanspruch führt. Die Verzinsung der zu leistenden Entschädigung (Beginn und Höhe) kann sich in diesem Fall an den aus § 99 Abs. 3 BauGB ableitbaren allgemeinen Entschädigungsgrundsätzen orientieren.*)

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IMRRS 2007, 0041
ImmobilienImmobilien
Scheindarlehen als mittelbare Grundstücksschenkung

BFH, Urteil vom 07.11.2006 - IX R 4/06

1. Nicht mit Anschaffungskosten belastet und deshalb nicht anspruchsberechtigt (hier: eigenheimzulagenberechtigt) ist, wer den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks zugesagt und bis zur Tilgung des Kaufpreises schenkweise zur Verfügung gestellt bekommt.*)

2. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Vertragsparteien --offenkundig-- die notwendigen Folgerungen aus einem Darlehensvertrag bewusst nicht ziehen, weil das Darlehen von vornherein nicht zurückgezahlt werden soll.*)

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IMRRS 2007, 0036
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Haftung für unzureichende Aufklärung über Risiken eines Mietpools

BGH, Urteil vom 13.10.2006 - V ZR 66/06

Schließt der Käufer einer Eigentumswohnung auf Empfehlung des ihn beratenden Verkäufers einen Mietpoolvertrag ab, durch den das Risiko des Leerstands einzelner Wohnungen allen an dem Mietpool beteiligten Wohnungseigentümern anteilig ohne Rücksicht darauf auferlegt wird, wem von ihnen die leerstehenden Wohnungen gehören, muss der Verkäufer bei der Berechnung des Eigenaufwands des Käufers auch das damit verbundene Risiko der Vermietung fremder Wohnungen, etwa in Form von Abschlägen bei den Einnahmen oder von Zuschlägen bei den monatlichen Belastungen, angemessen berücksichtigen (Fortführung von Senat, BGHZ 156, 371, 378 und Urt. v. 14. Januar 2005, V ZR 260/03, WuM 2005, 205, 207).*)

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IMRRS 2007, 0035
ImmobilienImmobilien
Eigentumserlangung an volkseigenen Gebäuden

BVerwG, Urteil vom 27.07.2006 - 3 C 24.05

Ein umgewandeltes Treuhandunternehmen hat mit der Umwandlung am 1. Juli 1990 das Eigentum an einem volkseigenen Gebäude, das in der Fondsinhaberschaft der bisherigen Wirtschaftseinheit stand, und an dem volkseigenen Grundstück, auf dem dieses errichtet war, auch dann erlangt, wenn das Gebäude auf der Grundlage eines Nutzungsvertrages einem anderen zur zeitweiligen Nutzung überlassen war (Fortführung des Urteils vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 7 C 48.93 - BVerwGE 97, 31).*)

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IMRRS 2007, 0034
ImmobilienImmobilien
Anwendungsbereich des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes

BGH, Urteil vom 06.10.2006 - V ZR 138/05

Bei einer sowohl öffentlichen als auch anderen Zwecken dienenden Nutzung eines im Beitrittsgebiet belegenen Gebäudes ist das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz nur anwendbar, wenn die Nutzung zu öffentlichen Zwecken bereits vor dem 3. Oktober 1990 überwog.*)

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IMRRS 2007, 0032
ImmobilienImmobilien
Auslegung bei Eintragung einer falschen Grunddienstbarkeit

OLG München, Beschluss vom 21.09.2006 - 32 Wx 108/06

1. Entspricht die rechtliche Bezeichnung einer in notarieller Urkunde enthaltenen Eintragungsbewilligung für eine Grundstücksbelastung nicht dem tatsächlichen Inhalt der Verpflichtung, so bedarf die gesamte Erklärung der Auslegung.*)

2. Bei dieser Auslegung kann das Grundbuchamt statt der in der Urkunde fehlerhaft bezeichneten Belastung für die Eintragung die zutreffende wählen.*)

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IMRRS 2007, 0031
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Duldungspflicht des Mieters bei Rückbaupflicht des Eigentümers

BGH, Urteil vom 01.12.2006 - V ZR 112/06

Beeinträchtigt der Zustand einer Wohnung das Eigentum eines Dritten und geht dies auf rechtswidriges Handeln des Wohnungseigentümers zurück, kann der Dritte den Mieter der Wohnung auf Duldung der Störungsbeseitigung in Anspruch nehmen.*)

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IMRRS 2007, 0013
SteuerrechtSteuerrecht
Rechteverzicht gegen Geld: Steuerbar?

BFH, Urteil vom 24.08.2006 - V R 19/05

Gibt der Inhaber einer Genehmigung zum Betrieb einer Sonderabfalldeponie aufgrund eines Vertrages mit einem Bundesland das Vorhaben auf und erhält er dafür vom Land einen Geldbetrag, liegt ein steuerbarer Umsatz i.S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG vor.*)

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IMRRS 2007, 0007
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verstoß gegen Aufklärungspflicht durch vollmachtslosen Vertreter

OLG Koblenz, Urteil vom 08.12.2006 - 8 U 1022/05

Überlässt der Verkäufer einer Eigentumswohnung die Suche nach Kaufinteressenten und die Vertragsverhandlungen einem Vertreter, so hat er sich dessen Erklärungen nach § 278 BGB zurechnen zu lassen. Nichts anderes gilt, wenn der Vertreter seinerseits die Verhandlungen nicht selbst führt, sondern sie dritten Personen überträgt.*)

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Online seit 2006

IMRRS 2006, 3180
AmtshaftungAmtshaftung
Haftung für unwirksame Veränderungssperre

BGH, Urteil vom 30.11.2006 - III ZR 352/04

1. Zur Frage der Wirksamkeit einer Veränderungssperre, die der beabsichtigten Änderung eines Bebauungsplans dienen soll, wenn dieser wegen eines Formfehlers nichtig ist.*)

2. Wird ein Amtshaftungsanspruch wegen rechtswidriger Verzögerung einer Baugenehmigung darauf gestützt, dass eine Veränderungssperre, auf der diese Verzögerung beruht, unwirksam sei, so hat das Amtshaftungsgericht, das die Sperre für wirksam hält, zu prüfen, ob der Anspruch sich (teilweise) daraus herleiten lässt, dass die zeitliche Geltungsdauer der Sperre nicht beachtet worden ist.*)

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IMRRS 2006, 3160
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Flughafen-Bebauungsplan und Lärmschutz

BVerwG, Urteil vom 21.09.2006 - 4 C 4.05

1. Zur angemessenen Befriedigung der Wohnbedürfnisse, die ein Planfeststellungsbeschluss für die Anlegung eines neues oder die wesentliche Änderung eines bestehenden Flughafens gewährleisten muss, gehört grundsätzlich auch die Möglichkeit, bei ausreichender Luftzufuhr, d.h. bei gekipptem Fenster störungsfrei zu schlafen. Dies gilt regelmäßig auch für Schlafräume, die durch Fluglärm oder andere Geräusche vorbelastet sind.*)

2. Müssen zum Schutz vor unzumutbarem Lärm die Fenster der Schlafräume geschlossen werden, haben die Betroffenen einen kompensatorischen Anspruch auf den Einbau technischer Belüftungseinrichtungen.*)

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IMRRS 2006, 3159
ImmobilienImmobilien
Vermögensrecht - Wert unentgeltlicher Fremdnutzung

KG, Urteil vom 18.10.2006 - 11 U 3/06

1. Der Wert unentgeltlicher Fremdnutzung ist nach dem Vermögensgesetz dem Verfügungsberechtigten zugewiesen.*)

2. Der Verfügungsberechtigte handelt nicht pflichtwidrig, wenn er Dritten den Vermögenswert unentgeltlich zur Verfügung stellt.*)

3. Weder § 7 Abs. 7 VermG noch § 3 Abs. 3 S. 1 VermG geben unter dem Gesichtspunkt einer Pflichtverletzung einen Anspruch auf Herausgabe (schuldhaft) nicht gezogener Nutzungen.*)

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IMRRS 2006, 3157
ImmobilienImmobilien
"Strafklauseln" im sog. Einheimischenmodell zulässig?

BGH, Urteil vom 13.10.2006 - V ZR 33/06

Im sog. Einheimischenmodell sind Kauvertrags-Klauseln rechtmäßig, die für den Fall eines vorzeitigen Weiterverkaufs des Grundstücks den - nunmehr - Verkäufer verpflichten, der Stadt einen festgelegten Differenzbetrag pro m² zu zahlen.

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IMRRS 2006, 3155
BauträgerBauträger
Haftung für vorsätzliche Errichtung eines baurechtswidrigen Bauwerks

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.2005 - 21 U 162/04

1. Ein von der Baufreistellungsbescheinigung abweichender Zustand des Bauwerkes stellt einen Fehler im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB a.F. dar.

2. Ein Bauträger, der von Anfang an beabsichtigt hat, ein von der Baufreistellungsbescheinigung abweichendes, formell und materiell baurechtswidriges Bauwerk zu errichten, haftet auch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

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IMRRS 2006, 3154
SachverständigeSachverständige
Haftung für fehlerhafte Überprüfung einer Heizöltankstillegung

OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2006 - 21 U 177/05

1. Überprüft ein nach § 22 VAwS zugelassener Sachverständiger gemäß § 19i Abs. 2 S. 3 Nr. 5 WHG i.V.m. §§ 23, 28 VAwS die ordnungsgemäße Stilllegung eines Heizöltanks, handelt er dabei in Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe. Er ist dem Betreiber des Tanks im Falle einer fehlerhaften Prüfung weder aus Vertrag noch aus Delikt noch aus § 22 Abs. 1 WHG zum Schadensersatz verpflichtet.*)

2. Der Anspruch des Tankbetreibers gegen den Unternehmer, der die Stilllegung fehlerhaft ausgeführt hat, scheidet nicht aus und ist auch nicht anteilig zu kürzen, weil der Sachverständige bei der Überprüfung der Stilllegung den Fehler übersehen hat.*)

3. Gelangt infolge der fehlerhaften Stilllegung Heizöl ins Erdreich, handelt es sich um einen entfernten Mangelfolgeschaden, so dass ein Schadensersatzanspruch des Betreibers gegen den Unternehmer nach dem vor dem 01.01.2002 geltenden Recht in dreißig Jahre verjährt, falls ein enger zeitlicher, lokaler und funktionaler Zusammenhang zwischen dem Schadenseintritt und der fehlerhaften Werkleistung zu verneinen ist. Nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB n.F. beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre, wenn der Heizöltank nicht lediglich in das Erdreich eingebettet ist, sondern auch fest mit einem gemauerten Domschacht verbunden ist.*)

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IMRRS 2006, 3150
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
"Immobilienverband Deutschland": Irreführender Vereinsname!

LG Hamburg, Urteil vom 28.02.2006 - 312 O 865/05

1. Die Verwendung des Bestandteils "Immobilienverband Deutschland" in einem Vereinsnamen stellt eine irreführende geschäftliche Bezeichnung i.S.d. §§ 3, 5 UWG dar. Mit dem Namen wird die Vorstellung ausgelöst, bei dem Verein handle es sich um den Repräsentanten der deutschen Immobilienwirtschaft.

2. Ein Verhalten fällt unter den Begriff des Handelns zum Zwecke des Wettbewerbs, wenn es in objektiver Hinsicht geeignet ist, den Absatz eines Verkehrsbeteiligten zum Nachteil eines anderen zu fördern, und wenn ihm in subjektiver Hinsicht eine auf die Förderung des eigenen oder fremden Wettbewerbs gerichtete Absicht des Handelnden zugrunde liegt, die nicht der einzige und wesentliche Beweggrund für seine Handlung zu sein braucht, aber auch nicht hinter anderen Beweggründen völlig zurücktreten darf (BGH I ZR 60/71).

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IMRRS 2006, 3148
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Unzumutbare Beeinträchtigung durch Nachbargrundstück?

BGH, Urteil vom 27.10.2006 - V ZR 2/06

Für die Beurteilung, ob von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen die ortsübliche Benutzung des davon betroffenen Grundstücks oder dessen Ertrag über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigen, gilt grundsätzlich derselbe Maßstab wie für die Beurteilung, ob diese Einwirkungen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung (§ 906 Abs. 1 Satz 1 BGB) führen.*)

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IMRRS 2006, 3114
ImmobilienImmobilien
Urheberrecht - Amtliche Bodenrichtwertsammlung ist urheberrechtlich geschützt!

BGH, Urteil vom 20.07.2006 - I ZR 185/03

Die von einem Gutachterausschuss zur Ermittlung von Bodenrichtwerten (§ 192 BauGB) herausgegebene Bodenrichtwertsammlung stellt weder eine amtliche Bekanntmachung i.S. von § 5 Abs. 1 UrhG noch ein anderes amtliches Werk i.S. von § 5 Abs. 2 UrhG dar.*)

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IMRRS 2006, 3112
ImmobilienImmobilien
Erbbauzinsen sind Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

BFH, Urteil vom 20.09.2006 - IX R 17/04

Der Erbbauzins für ein Erbbaurecht an einem privaten Grundstück gehört zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Der bewertungsrechtliche Ansatz des Erbbauzinsanspruchs als sonstiges Vermögen (vgl. Beschluss des BVerfG vom 17. Juli 1995 1 BvR 892/89, BStBl II 1995, 810) steht dieser Beurteilung nicht entgegen.*)

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IMRRS 2006, 3111
SteuerrechtSteuerrecht
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

BFH, Urteil vom 13.09.2006 - II R 37/05

1. Erwirbt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft deren Gesamthandsvermögen durch Schenkung der Anteile der anderen Gesellschafter zu Alleineigentum, ist ein dabei erfolgender Übergang von Grundstücken aus dem Gesellschaftsvermögen in das Alleineigentum des Gesellschafters nach Maßgabe des § 3 Nr. 2 und des § 6 Abs. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.*)

2. Liegt in einem solchen Fall eine gemischte Schenkung an den Erwerber vor, sind als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer die um den Anteil des Erwerbers am Gesellschaftsvermögen verminderten Grundbesitzwerte anzusetzen, soweit sie nach schenkungsteuerrechtlichen Grundsätzen dem entgeltlichen Teil des Erwerbs entsprechen.*)

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IMRRS 2006, 3100
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abbruchanordnung bei illegalem Holzhaus

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.02.2003 - 3 M 124/02

Die Bauaufsicht kann aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung ihrer noch nicht bestandskräftigen Beseitigungsverfügung den Abbruch eines sowohl formell als auch materiell illegal errichteten Holzhauses verlangen, wenn das Bauvorhaben in einer besonders reizvollen Umgebung liegt und wenn von ihm eine negative Vorbildwirkung ausgeht. Ein gewisser Substanzverlust bei der Beseitigung des Schwarzbaus ist hinzunehmen.

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IMRRS 2006, 3085
BauvertragBauvertrag
Dienstbarkeiten bei Leitungsführung über Nachbargrundstück

OLG München, Urteil vom 17.05.2005 - 9 U 1777/03

1. Ist neben der schlüsselfertigen Herstellung einer Doppelhaushälfte der Anschluss des Wohngebäudes an die öffentlichen Versorgungsleitungen geschuldet, erwächst daraus konkludent die Verpflichtung, die Anschlüsse so zu errichten, dass eine ungestörte Nutzung möglich ist, sei es dadurch dass die Leitungen nur über das eigene Grundstück des Käufers zum Straßengrund verlaufen, oder dadurch, dass über fremde Grundstücke verlaufende Leitungen durch Grunddienstbarkeiten rechtlich abgesichert sind.

2. Auch wenn eine Leitungsführung aus technischer Sicht dem Üblichen entspricht, besagt das nicht, dass dadurch die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen entbehrlich wäre. Soweit der Leitungsverlauf aus der Sicht des angeschlossenen Anwesens jeweils über fremde Grundstücke verläuft, bedarf es in jedem Fall der rechtlichen Absicherung durch Dienstbarkeiten.

3. Eine individualvertragliche Vereinbarung, die dem Immobilienverkäufer oder der Baufirma die Pflicht aufbürdet, dem Käufer das Eigentum frei von im Grundbuch eingetragenen Belastungen und von Rechten Dritter verschaffen zu müssen, jedoch mit der Einschränkung "soweit sie nicht ausdrücklich übernommen werden. Belastungen, denen der Käufer in diesem Vertrag ... zugestimmt hat, dürfen jedoch bestehen bleiben", schließt nicht aus, im Grundstück Leitungen zur Versorgung angrenzender Grundstücke zu verlegen und mit Grunddienstbarkeiten abzusichern.

4. Auf eine denkbare Errichtung eines Schwimmbeckens, die bei einer vorhandenen Leitungsführung nicht möglich ist, muss der Bauunternehmer keine Rücksicht nehmen, wenn die Errichtung nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

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