Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5248 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 2069
OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.07.2001 - 8 Wx 27/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2056

OLG Naumburg, Beschluss vom 30.08.2001 - 11 U 93/01
Ein schuldrechtliches Wohnrecht ist kein "Mitbenutzungsrecht an Grundstücken" i. S. v. § 321 ZGB, das durch Eintragung einer Dienstbarkeit gesichert werden könnte.*)

IMRRS 2006, 2055

OLG Brandenburg, Beschluss vom 03.09.2001 - 8 Wx 218/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2046

OLG Celle, Urteil vom 26.09.2001 - 7 U 124/01
Durchbrechung des Identitätserfordernisses des § 648 BGB zwischen Besteller und Grundstückseigentümer nach Treu und Glauben.*)

IMRRS 2006, 2044

BFH, Urteil vom 27.09.2001 - X R 67/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2017

BFH, Urteil vom 07.11.2001 - II R 32/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2011

OLG Köln, Urteil vom 22.11.2001 - 7 U 179/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2004

BFH, Beschluss vom 30.11.2001 - II B 30/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1998

BFH, Urteil vom 12.12.2001 - X R 35/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1989

OLG Brandenburg, Urteil vom 16.01.2002 - 3 U 56/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1988

OLG Köln, Urteil vom 16.01.2002 - 13 U 161/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1982

OLG Frankfurt, Urteil vom 30.01.2002 - 9 U 91/01
Zur Amtspflicht des Notars, Treuhandgeschäfte abzulehnen, die dem Sicherungsinteresse der am Verwahrgeschäft beteiligten Anleger nicht Rechnung tragen. Es fehlt an der Kausalität der Amtspflichtverletzung für den eingetragenen Schaden, wenn der Vertreter des Anlegers über den vom Notar verwahrten Betrag in gleicher Weise wie dieser verfügt hätte.*)

IMRRS 2006, 1973

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.02.2002 - 4 U 100/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1966

OLG Köln, Urteil vom 28.02.2002 - 8 U 81/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1965

OLG Frankfurt, Urteil vom 06.03.2002 - 23 U 150/01
Verbrauchskosten, wie Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Strom und Heizung, die sich weder werterhaltend noch wertsteigernd auf das Objekt auswirken, können im Rahmen einer Zwangsversteigerung nicht zu Lasten von Grundschuldgläubigern, die die Zwangsversteigerung aus Rangklasse 4 betreiben, abgerechnet werden.*)

IMRRS 2006, 1964

BGH, Urteil vom 21.07.2006 - V ZR 158/05
1. Die über die Gewährung einer Subvention entscheidende Behörde kann deren Voraussetzungen auch dann nicht privatautonom frei gestalten, wenn sie die Beihilfe nicht durch einen Verwaltungsakt, sondern zivilrechtlich durch einen Nachlass vom Kaufpreis gewährt.*)
2. Die Geltendmachung eines vertraglichen Anspruchs auf Rückgewähr einer Subvention unterliegt den gleichen Grundsätzen, wie sie für den Widerruf eines die Subvention gewährenden Verwaltungsaktes nach § 49 Abs. 3 VwVfG gelten. Sie ist ausgeschlossen, wenn ein Verstoß gegen vertragliche Pflichten unter Berücksichtigung des für die Subvention geltenden gesetzlichen Rahmens des Vermerks zum Haushaltstitel und der einschlägigen Verwaltungsvorschriften nicht dazu geführt hat, dass der mit dem Einsatz der öffentlichen Mittel verfolgte Zweck verfehlt worden ist.*)

IMRRS 2006, 1954

OLG Frankfurt, Urteil vom 01.06.2006 - 1 U 104/96 (1)
1. Ein Abwasserverband, der einen Kanalbau auf vertraglicher Grundlage durch privatrechtlich organisierte Rechtssubjekte planen, ausführen und überwachen lässt, haftet für Beschädigungen von am Kanal liegenden Häusern regelmäßig mangels Verschuldens nicht deliktisch, wohl aber nach den Grundsätzen zum nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog).*)
2. Der Entschädigungsanspruch des betroffenen Eigentümers ist entsprechend § 251 Abs. 2 BGB auf der Grundlage der durch die Beschädigung hervorgerufene Wertminderung zu berechnen, wenn eine Wiederherstellung des vorherigen Zustands einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde.*)
3. Unverhältnismäßigkeit ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der um einen Abzug "neu für alt" bereinigte Wiederherstellungsaufwand den Wiederbeschaffungswert des Hausgrundstücks um etwa 43 % übersteigen würde.*)

IMRRS 2006, 1943

BGH, Urteil vom 12.07.2006 - X ZR 157/05
1. Für die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Schuldner trotz einer Zuvielforderung des Gläubigers in Verzug gerät, gelten auch im Falle eines durch Überschreitung der kalendermäßig bestimmten Leistungszeit herbeigeführten Verzuges die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof zum Verzug durch eine Zuvielmahnung entwickelt hat.*)
2. Dem Zahlungsverzug des Kunden eines Versorgungsunternehmens, der nicht bis zu der in der ursprünglichen Rechnung genannten Leistungszeit bezahlt hat, steht nicht entgegen, dass das Versorgungsunternehmen seine Tarife und infolgedessen seine Rechnungen nachträglich herabgesetzt hat. Denn dies ändert nichts daran, dass die ursprünglichen Tarife bis zu ihrer Änderung gültig und deshalb die darauf beruhenden Rechnungsbeträge bis dahin geschuldet waren. Etwas Anderes gilt nur im Sonderfall einer unbilligen Leistungsbestimmung (§ 315 Abs. 3 Satz 2 BGB).*)

IMRRS 2006, 1918

BFH, Urteil vom 25.04.2002 - II R 57/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1914

BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
Erbrechtliche Ansprüche sind zu Lebzeiten des Erblassers nicht vormerkbar.*)

IMRRS 2006, 1911

OLG Brandenburg, Urteil vom 23.05.2002 - 5 U 131/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1886

OLG Naumburg, Urteil vom 11.07.2002 - 2 U 13/02
1. Die Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG erfasst auch zugleich die zur Ausführung des Vertrages erteilte Vollmacht (BGH, NJW 2002, 66, 67).*)
2. Die Nichtigkeit der Vollmacht hat die Unwirksamtkeit des Vertretergeschäfts zur Folge, wenn der Vertretene das Geschäft nicht genehmigt und der Vertragspartner nicht auf den Bestand der Vollmacht vertrauen durfte.*)
3. Ein solcher Vertrauensschutz (§ 171 ff. BGB) kommt im Hinblick auf die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung nicht in Betracht, da die Unterwerferungserklärung als solche eine prozessuale Erklärung ohne materielle Wirkung darstellt.*)
4. Genießt der Vertragspartner des Vertretenen im Rahmen eines Vertrages zu Gunsten Dritter keinen Vertrauensschuzt gem. § 173 BGB, so kann der aus dem Vertrag lediglich begünstigte Dritte sich gegenüber dem Vertretenen nicht auf seine eigene Gutgläubigkeit berufen.*)

IMRRS 2006, 1883

OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.07.2002 - 4 U 212/01
Der Rechtsschutzversicherer, der seinem Versicherungsnehmer Deckungsschutz für die Verteidigung gegen eine Schadensersatzklage unter dem Vorbehalt des Einwands der Leistungsfreiheit bei vorsätzlicher und rechtswidriger Herbeiführung des Versicherungsfalls (§ 4 Abs. 2 a ARB 75) gewährt hat, ist leistungsfrei und hat Anspruch auf Erstattung der verauslagten Kosten des Rechtsstreits, wenn sich herausstellt, dass der Versicherungsnehmer beim Verkauf einer Eigentumswohnung dem Käufer kapillar aufsteigende Feuchtigkeit arglistig verschwiegen und dadurch den Keim des Schadensersatzrechtsstreits vorsätzlich geschaffen hat.*)

IMRRS 2006, 1875

BGH, Urteil vom 23.06.2006 - V ZR 17/06
1. Werden mehrere mit einem Vorkaufsrecht belastete Grundstücke zu einem Gesamtpreis verkauft, so kann der Berechtigte die Ausübung des Vorkaufsrechts auf ein Grundstück (oder mehrere Grundstücke) beschränken. Der Verpflichtete kann in einem solchen Fall in entsprechender Anwendung des § 467 Satz 2 BGB verlangen, dass der Vorkauf auf alle Grundstücke erstreckt wird, die nicht ohne Nachteil für ihn ausgenommen werden können.*)
2. Werden zwei mit einem Vorkaufsrecht belastete Grundstücke unter der irrtümlichen Bezeichnung nur des einen Grundstücks verkauft, so läuft die Frist zur Ausübung des Vorkaufsrechts (§ 469 Abs. 2 BGB) hinsichtlich des nicht in dem Vertrag genannten Grundstücks erst nach Empfang der Mitteilung der Falschbezeichnung.*)

IMRRS 2006, 1873

BVerwG, Urteil vom 16.03.2006 - 7 C 3.05
1. Die Bestimmungen des Bundes-Bodenschutzgesetzes über die Sanierungspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers des Verursachers einer schädlichen Bodenveränderung beanspruchen auch für die Zeit vor dessen Inkrafttreten Geltung.*)
2. Die Sanierungspflicht des Gesamtrechtsnachfolgers des Verursachers verstößt nicht gegen das grundsätzliche Verbot der Rückwirkung von Gesetzen. Sie ist normativer Ausdruck eines seit langem anerkannten allgemeinen Grundsatzes des Verwaltungsrechts, wonach öffentlich-rechtliche Pflichten auf den Gesamtrechtsnachfolger übergehen.*)

IMRRS 2006, 1752

BFH, Urteil vom 25.01.2006 - I R 58/04
Eine wesentliche Verbesserung eines Wirtschaftsguts i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 HGB kann auch in einer Veränderung mit dem Ziel einer neuen betrieblichen Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeit begründet sein. Die dahin gehenden Feststellungen sind im Einzelfall vom FG zu treffen.*)

IMRRS 2006, 1725

OLG Hamburg, Beschluss vom 23.08.2002 - 2 Wx 51/02
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Notar von der Auszahlung verwahrten Geldes absehen kann.*)

IMRRS 2006, 1715

KG, Urteil vom 09.09.2002 - 8 U 159/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1710

BayObLG, Beschluss vom 16.09.2002 - 1Z BR 108/02
Der Notar hat eine ihm von beiden Parteien erteilte Weisung über den Vollzug der Urkunde auch dann zu beachten, wenn sich eine Partei später auf die Unwirksamkeit der Weisung beruft.*)

IMRRS 2006, 1704

OLG Köln, Urteil vom 26.09.2002 - 14 UF 133/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1703

OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.10.2002 - 17 U 126/01
1. Erwirbt eine Bank wirksam eine Grundschuld, so macht sie sich gegenüber nachrangigen Grundschuldgläubigern nicht schadensersatzpflichtig, wenn sie eine Freigabezusage der bisherigen Sicherungsnehmerin nicht erfüllt.*)
2. Der persönliche Schutzbereich des § 826 BGB ist auf diejenigen mittelbar Geschädigten beschränkt, denen gegenüber die Vermögensverletzung ebenfalls sittenwidrig ist.*)

IMRRS 2006, 1698

BFH, Urteil vom 15.10.2002 - IX R 29/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1685

OLG Köln, Urteil vom 21.11.2002 - 8 U 44/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1673

OLG Dresden, Urteil vom 12.12.2002 - 19 U 1678/02
Kein Anspruch des Grundpfandgläubigers auf Feststellung, dass sich Mieter in einem anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren auf ein beschränktes Sonderkündigungsrecht i.S.d. § 57c ZVG nicht berufen können.*)

IMRRS 2006, 1643

OLG Dresden, Urteil vom 03.11.1999 - 8 U 1305/99
1. Zur Sittenwidrigkeit eines Time-Sharing-Vertrages wegen fehlender Transparenz.*)
2. Beim verbundenen Geschäft (§ 9 Abs. 1 VerbrKrG) kann der Verbraucher gemäß § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB im Falle der Nichtigkeit des Kaufvertrages vom Kreditgeber auch die Rückzahlung bereits geleisteter Kreditraten verlangen.*)

IMRRS 2006, 1640

BGH, Urteil vom 16.05.2006 - XI ZR 63/04
1. Der Rechtsgedanke der §§ 817 Satz 2, 818 Abs. 3 BGB und dessen Anwendung bei Kenntnis des Darlehensgebers von dem mit dem Immobilienerwerb verbundenen Risiko ist nicht anwendbar, wenn eine Situation nach § 3 Abs. 1 HWiG vorliegt. Dieser schließt die Anwendung der §§ 812 ff. BGB als lex specialis aus.
2. Liegt einer Grundschuldbestellung eine Sicherungsvereinbarung der Prozessparteien zugrunde, bleibt diese auch dann bestehen, wenn die Forderung nach § 398 BGB an den vormaligen Treuhänder abgetreten wird, was diesen auch wirtschaftlich zum Grundschuldinhaber und Inhaber der haftungserweiternden persönlichen Sicherheiten macht.
3. Die in der Kreditpraxis übliche Erstreckung auch auf künftige Forderungen ist für den ehemaligen Treuhänder weder überraschend noch unangemessen (§§ 3, 9 AGBG), sofern es sich um originäre oder durch Abretung erworbene Forderungen aus der bankmäßigen Geschäftsverbindung handelt.
4. § 10 Abs. 2 VerbrKrG a.F. (jetzt: § 496 Abs. 2 BGB) ist auf ein abstraktes Schuldanerkenntnis nicht analog anwendbar.
5. Ein Rückgriff auf den von der Rechtsprechung zum finanzierten Abzahlungsgeschäft entwickelten Einwendungsdurchgriff scheidet bei dem Verbraucherkreditgesetz unterfallenden Realkrediten aus.
6. Unterbleibt eine Widerrufsbelehrung nach § 2 Abs. 1 HWiG und will sich der Verbraucher vom Vertrag lösen, muss dazu dargelegt werden, dass die unterbliebene Widerrufsbelehrung kausal für den Abschluss geworden ist.

IMRRS 2006, 1635

OLG Köln, Urteil vom 10.12.1999 - 19 U 79/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1624

BFH, Urteil vom 26.04.2006 - IX R 24/04
Der Gewinner eines von einem Unternehmen im eigenen betrieblichen (Werbe-)Interesse verlosten Fertighauses kann mangels eigener Aufwendungen für die Anschaffung oder Herstellung des Fertighauses keine Absetzungen für Abnutzung in Anspruch nehmen.*)

IMRRS 2006, 1621

BGH, Urteil vom 28.01.2000 - V ZR 402/98
1. Der Käufer muß sich die Kenntnis seines Abschlußvertreters grundsätzlich auch dann nach § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen, wenn der Vertreter zuvor als Verhandlungsführer (und damit als "Wissensvertreter") des Verkäufers aufgetreten ist. Im Einzelfall kann aber die Berufung des Verkäufers auf die dem Käufer zuzurechnende Kenntnis des Vertreters treuwidrig sein.*)
2. Zur Zulässigkeit eines Teilurteils bei objektiver Klagehäufung von Zahlungs- und Feststellungsansprüchen.*)

IMRRS 2006, 1614

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.02.2000 - 11 Wx 128/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1611

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2000 - 24 U 16/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1610

OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.02.2000 - 4 U 77/99
1. Der Versicherer ist aus einer Gebäude- sowie Geschäftsversicherung, die eine Versicherung gegen Sturmschäden nach den AStB 68 einschließt, bezüglich des Inhaltsschadens und der Kosten der Ermittlung des Schadens an den in einer Halle in Kartons und Kisten eingelagerten Waren im Wert von angeblich 3 Mio. DM wegen Verletzung der Obliegenheit zur Schadensminderung nach § 12 Nrn. 1 b, 3 AStB i. V. m. §§ 62, 6 Abs. 3 VVG leistungfrei, wenn der Versicherungsnehmer nach einem Sturmschaden an dem Ziegeldach, durch das ungehindert Wasser in die Halle eindringen kann, nicht unverzüglich von sich aus für eine provisorische Abdichtung des Dachs und Trocknungsmaßnahmen sorgt, sondern sich mit der unzureichenden Teilabdeckung der durchnässten Kartons mit Folien begnügt.*)
2. Die Leistungspflicht des Versicherers aus der Gebäudeversicherung für die Kosten der Reparatur des Dachs wird dadurch nicht berührt.*)

IMRRS 2006, 1608

BayObLG, Beschluss vom 02.03.2000 - 2Z BR 183/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1605

BFH, Urteil vom 15.03.2000 - X R 56/97
Ehegatten steht für ein gemeinsames Einfamilienhaus wegen Objektverbrauchs keine Wohneigentumsförderung nach § 10e Abs. 1 EStG zu, wenn sie vor der Eheschließung in unterschiedlichen Kalenderjahren Miteigentumsanteile an demselben Zweifamilienhaus erworben haben und jeder für seinen Miteigentumsanteil erhöhte Absetzungen nach § 7b EStG in Anspruch genommen hat.*)

IMRRS 2006, 1600

OLG Braunschweig, Beschluss vom 20.06.2006 - 7 W 24/06
Streitwert einer Klage auf Duldung der Sperrung von Energiezählern und der Versorgungseinstellung wegen Zahlungsverzugs.

IMRRS 2006, 1598

OLG Celle, Urteil vom 09.08.2006 - 3 U 92/06
Fällt das nach § 90 Abs. 1 ZVG erworbene Eigentum des Ersteigerers eines Grundstücks durch Aufhebung des Zuschlags rückwirkend wieder dem ursprünglichen Eigentümer zu, so kommen wegen zwischenzeitlicher Verschlechterungen des Grundstücks Schadensersatzansprüche der ursprünglichen Eigentümer gemäß §§ 989, 990 BGB analog ab dem Zeitpunkt in Betracht, ab dem dem Ersteigerer eine begründete Beschwerde gegen den Zuschlag bekannt geworden ist.*)

IMRRS 2006, 1591

VGH Hessen, Urteil vom 01.03.2006 - 5 UE 3392/04
Auf die Möglichkeit der Anlegung einer Zuwegunng über das an die Anbaustraße unmittelbar angrenzende vordere Grundstück kann für das Erschlossensein auch des hinteren Grundstücks nur dann verwiesen werden, wenn vorderes und hinteres Grundstück im Eigentum jeweils derselben Person oder Personenmehrheit stehen.*)

IMRRS 2006, 1572

OLG Köln, Urteil vom 24.07.2003 - 8 U 25/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1543

OLG Frankfurt, Urteil vom 17.09.2003 - 4 U 150/02
1. Zur Frage, ob ein Anwaltsnotar, der bei einem Anlagegeschäft als Treuhänder eingeschaltet wird, als Notar tätig geworden ist.*)
2. Der Notar verletzt seine Amtspflicht, wenn er mit der als Treuhänder übernommenen Mittelverwendungskontrolle den geworbenen Anlegern keine größere Sicherheit zu bieten vermag als ohne seine Verwahrungstätigkeit, weil eine ordnungsgemäße Mittelverwendungskontrolle nach dem Vertragswerk nicht gewährleistet ist.*)

IMRRS 2006, 1535

KG, Urteil vom 23.10.2003 - 8 U 76/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
