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Sachgebiet: Immobilien

5248 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 1289
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Klage auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.11.2005 - 1 S 2953/04

1. Die Gesamtanlagenschutzsatzung "Alt-Heidelberg" vom 15.01.1998 in der Fassung vom 26.06.2003 steht mit § 19 Abs. 1 DSchG in Einklang.*)

2. Für eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung nach § 8 Abs. 1 DSchG fehlt es am erforderlichen Rechtsschutzinteresse, wenn feststeht, dass sich das beantragte Vorhaben nicht verwirklichen lässt, weil die weitergehende denkmalschutzrechtliche Genehmigung nach § 19 Abs. 2 DSchG zu Recht versagt wurde.*)

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IMRRS 2006, 1287
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ratio des Bebauungsabschlags

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.2005 - 8 S 496/05

Der "Bebauungsabschlag" nach § 28 Abs. 3 Satz 2 WertV auf den Ausgleichsbetrag soll nicht sämtliche Nachteile aus einer - etwa wegen des Denkmalschutzes - bestehen bleibenden Bebauung ausgleichen, sondern nur hieraus folgende Einschränkungen bei der Realisierung bestimmter Vorteile aus der Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahme (vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 10.3.2003 - 1 LA 38/03 - , NVwZ-RR 2003, 828).*)

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IMRRS 2006, 1286
ImmobilienImmobilien
Bodenwerterhöhungen

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.2005 - 8 S 498/05

Bestimmte sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen, an deren Entstehung die Gemeinde mitgewirkt hat, sind nur insoweit im Sinne des § 155 Abs. 1 Nr. 2 Halbs. 1 BauGB "durch eigene Aufwendungen des Eigentümers bewirkt" und auf den Ausgleichsbetrag anzurechnen, als sie die Kosten übersteigen, die der Gemeinde hierfür konkret entstanden sind.*)

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IMRRS 2006, 1284
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Erschließung eines Baugrundstückes: Stellplätze

OVG Saarland, Beschluss vom 13.12.2005 - 2 Q 15/05

1. Aus dem bauordnungsrechtlichen Erschließungserfordernis des § 5 Abs. 1 Nr. 1 LBO 1996 beziehungsweise aus dem diese Anforderungen inhaltlich unverändert fortschreibenden § 5 Abs. 1 LBO 2004 lässt sich nicht entnehmen, dass ein Stellplatz im rückwärtigen Teil eines vorderseitig an eine öffentliche Verkehrsfläche grenzenden Grundstücks entweder selbst unmittelbar an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzen oder dass er zumindest eine befahrbare, nach Maßgabe des § 2 Abs. 9 LBO 1996 (§ 2 Abs. 11 LBO 2004) öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche haben muss.*)

2. Bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer bauaufsichtsbehördlichen Nutzungsuntersagung im Anfechtungsprozess sind die konkret erlassene Anordnung und, da es sich um eine Ermessensentscheidung handelt (§ 88 Abs. 2 LBO 1996, heute: § 82 Abs. 2 LBO 2004), die zu deren Begründung von der erlassenden Behörde angestellten rechtlichen Erwägungen in den Blick zu nehmen.*)

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IMRRS 2006, 1283
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Denkmal: Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes

OVG Sachsen, Urteil vom 18.01.2006 - 1 B 444/05

1. Eine als Kulturdenkmal anerkannte Passage wird in ihrem Erscheinungsbild durch bauliche Maßnahmen beeinträchtigt, die ihren Charakter von dem einer überdachten Straße - i.S. eines gedachten Außenraums im Innenraum - in den eines geschlossenen Einkaufsbereichs wandeln (hier: Einbau einer Ganzglastüranlage in die Eingangsbereiche der Mädler-Passage in Leipzig).*)

2. Eine im Wege der Fiktion nach § 13 Abs. 4 Satz 1 SächsDSchG erteilte denkmalschutz-rechtliche Genehmigung kann unter den Voraussetzungen des § 48 VwVfG zurückgenommen werden. Für eine fingierte Zustimmung nach § 12 Abs. 3 SächsDSchG findet § 48 VwVfG analoge Anwendung.*)

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IMRRS 2006, 1282
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Gesunde Wohnverhältnisse im Bebauungsplan

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.09.2005 - 10 B 9/05

1. Ein Bebauungsplan ist wegen Unzumutbarkeit von Immissionen regelmäßig dann vorläufig außer Vollzug zu setzen, wenn der Grad der schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG erreicht wird. Bei der Beurteilung im Einzelfall können die Werte der DIN 18005 eine Orientierungshilfe bieten. Gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB sind im Regelfall gewahrt, wenn die Orientierungswerte für Dorf- oder Mischgebiete von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts unterschritten werden.*)

2. Wird im Bebauungsplan bei der Festsetzung der maximal zulässigen Traufhöhen für den unteren Bezugspunkt auf die gemittelte Höhe der fertig ausgebauten Verkehrsfläche Bezug genommen, so ist diese Festsetzung auch bei erheblich geneigtem Geländeverlauf hinreichend bestimmt, wenn die öffentlichen Verkehrsflächen im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zwar noch nicht hergestellt sind, aber der Höhenverlauf an Hand eines Achsenplans sowie an Hand von Längs- und Querschnitten umfassend festgelegt ist.*)

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IMRRS 2006, 1263
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Lärmbelästigung durch Bordell

OLG Oldenburg, Urteil vom 09.01.1998 - 6 U 177/97

Ein Bordellbetrieb in der benachbarten Doppelhaushälfte in einer Wohnstraße ist wegen der damit verbundenen Lärmbelästigung nicht zu dulden.*)

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IMRRS 2006, 1262
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 20.03.1998 - V ZR 25/97

Wendet der Eigentümer in einem "Erbvertrag" durch "Vermächtnis" seine Eigentumswohnung einem anderen gegen Zahlung eines bestimmten Betrages mit der Verpflichtung zu, zu Lebzeiten Verfügungen über das Wohnungseigentum (einschließlich Maßnahmen der Zwangsvollstreckung) zu unterlassen, und sichert er diese Unterlassungspflicht durch einen bedingten Übereignungsanspruch, der durch eine Auffassungsvormerkung bewehrt ist, sowie durch weitere Nebenabreden ab, so kann diese Vereinbarung als "kaufähnlicher" Vertrag einen Vorkaufsfall im Sinne des § 504 BGB begründen (Fortführung von BGHZ 115, 335 ff).*)

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IMRRS 2006, 1261
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 15.05.1998 - V ZR 83/97

Hat eine sozialistische Genossenschaft vor Inkrafttreten des Zivilgesetzbuchs der DDR auf einem von ihr gepachteten Grundstück ein Gebäude errichtet, so ist im Zweifel davon auszugehen, daß die Verbindung mit dem Grund und Boden nur zu einem vorübergehenden Zweck geschah, und zwar auch dann, wenn das Grundstück unter staatlicher Verwaltung stand.*)

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IMRRS 2006, 1254
ImmobilienImmobilien
Keine Störerhaftung nach Grundstücksverkauf

BGH, Urteil vom 10.07.1998 - V ZR 60/97

Ist das Recht, das verkaufte Grundstück zu nutzen, auf den Käufer übergegangen, so kann der Verkäufer, auch wenn er noch Eigentümer ist, nicht auf die Unterlassung von Störungen in Anspruch genommen werden, die von dem Besitzer oder dem Zustand des Grundstücks ausgehen.*)

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IMRRS 2006, 1251
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 25.09.1998 - V ZR 166/97

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1250
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Wegedienstbarkeit

BGH, Urteil vom 02.10.1998 - V ZR 301/97

Eine wechselseitig zugunsten und zu Lasten der Eigentümer verschiedener Grundstücke bestellte Wegedienstbarkeit zur Sicherung einer ungehinderten Verbindung zur öffentlichen Straße gibt einem Teileigentümer des herrschenden Grundstücks nicht das Recht, das dienende Nachbargrundstück in Anspruch zu nehmen, um die öffentliche Straße auf einem Umweg zu erreichen, wenn die herrschende Eigentümergemeinschaft sich die unmittelbare Zufahrt auf ihrem Grundstück nachträglich verbaut hat.*)

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IMRRS 2006, 1248
ImmobilienImmobilien
Nachbarrecht - Schadenersatz wegen Beschädigung einer Hecke

OLG Köln, Urteil vom 13.11.1998 - 20 U 66/98

Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzes wegen der Beschädigung einer Hecke*)

Dem Eigentümer steht wegen Beschädigung seiner Hecke kein nach den Grundsätzen der Naturalrestitution (§ 249 BGB) bemessener Schadensersatzanspruch zu, wenn die Wiederherstellung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist.*)

Dies gilt insbesondere, wenn die Beschädigung nicht zur Zerstörung der Pflanzen geführt hat und sich weitestgehend wieder auswächst.*)

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IMRRS 2006, 1242
ImmobilienImmobilien

OLG Dresden, Urteil vom 21.01.1999 - 21 U 2423/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 1239
ImmobilienImmobilien

OLG Köln, Urteil vom 17.02.1999 - 13 U 174/98

Offenbarungspflicht des Verkäufers bei ungenehmigter Nutzung von Zubehörräumen als Wohnung*)

1. Die Umwandlung von Aufenthaltsräumen im Dachgeschoß (Mansardenzimmer), die baurechtlich nur als Zubehörräume zu den Vollgeschoßwohnungen genehmigt sind, in selbständige Wohnungen stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar.*)

2. Ist eine Nutzungsänderung mit Wissen des Vermieters ohne die erforderliche Änderungsgenehmigung erfolgt, so liegt unabhängig davon, ob die Änderung nachträglich genehmigungsfähig ist, ein beim Verkauf des Miethauses zu offenbarender Sachmangel vor. Das Unterlassen der gebotenen Aufklärung rechtfertigt jedenfalls bei einem Großvermieter, der die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen kennt, den Vorwurf arglistigen Verschweigens i.S.d. § 463 S. 2 BGB.*)

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IMRRS 2006, 1226
ImmobilienImmobilien
Restitution eines dem Gemeingebrauch gewidmeten Grundstücks

BVerwG, Urteil vom 14.04.2005 - 7 C 11.04

§ 5 Abs. 1 Buchst. b VermG schließt die vermögensrechtliche Rückübertragung eines Grundstücks nicht aus, wenn das dem Gemeingebrauch gewidmete Grundstück niemals im Eigentum des Trägers der darauf errichteten Verkehrsanlagen gestanden hat.*)

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IMRRS 2006, 1225
SteuerrechtSteuerrecht
Entschädigung für Wertminderung

BFH, Urteil vom 02.06.2005 - II R 6/04

1. Bei einem zur Abwendung einer Enteignung geschlossenen Grundstückskaufvertrag über einen Teil eines Betriebsgrundstücks gehören neben dem Kaufpreis auch Entschädigungsleistungen, die dem Verkäufer zum Ausgleich für Vermögensnachteile infolge der Grundstücksveräußerung (insbesondere für eine Betriebseinschränkung oder -verlegung) gezahlt werden, zur Gegenleistung nach § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG.*)

2. § 9 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 GrEStG nimmt ausschließlich die besondere Entschädigung für eine Wertminderung der nicht enteigneten Grundstücke von der als Gegenleistung anzusetzenden Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer aus. Keine Wertminderung der nicht enteigneten Grundstücke sind Vermögensnachteile, die an anderen Vermögensgütern des Veräußerers eintreten.*)

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IMRRS 2006, 1224
SteuerrechtSteuerrecht
Unentgeltliche nichtunternehmerische Tätigkeit

BFH, Urteil vom 07.07.2005 - V R 78/03

1. Wenn der Erwerber einer verpachteten Gewerbe-Immobilie, der anstelle des Veräußerers in den Pachtvertrag eingetreten ist, anschließend wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten des Pächters auf Pachtzinszahlungen verzichtet und mit dem Pächter vereinbart, dass die Zahlungen wieder aufzunehmen sind, wenn sich die finanzielle Situation des Pächters deutlich verbessert, kann in der Regel nicht bereits eine unentgeltliche nichtunternehmerische Tätigkeit angenommen werden.*)

2. Auch eine derartige Übertragung einer verpachteten Gewerbe-Immobilie kann eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG sein.*)

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IMRRS 2006, 1218
Mit Beitrag
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Regressverzicht des Gebäudeversicherers zu Gunsten Mieter

OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2006 - 5 U 109/05

Zur Frage, ob auch dann von einem Regressverzicht des Gebäudeversicherers zugunsten des Mieters auszugehen ist, wenn dieser im konkreten Schadensfall Deckungsschutz seiner Haftpflichtversicherung genießt.

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IMRRS 2006, 1215
BauträgerBauträger
Ausbauhaus: Individualvertragliche Gewährleistungsbeschränkung

OLG Koblenz, Urteil vom 20.04.2004 - 3 U 1102/03

1. Bei der Veräußerung eines gerade errichteten Ausbauhauses ist auf die vorhandene Bausubstanz Werkvertragsrecht anwendbar.

2. Auch in einem Individualvertrag, in welchem ein Ausbauhaus veräußert wird, ist eine Freizeichnung des Veräußerers von gegen ihn gerichteten Gewährleistungsansprüchen nur dann wirksam, wenn die einschneidenden Rechtsfolgen einer solchen Freizeichnung vorher zwischen den Vertragsparteien eingehend erörtert wurden und der Erwerber darüber hinaus hierüber nachhaltig vom Notar belehrt wurde.

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IMRRS 2006, 1210
ImmobilienImmobilien
Gebäudeversicherung - Kein Beratungsbedürfnis bei Unterstützung durch Architekt

OLG Saarbrücken, Urteil vom 18.01.2006 - 5 U 197/05-16

Ein Beratungsbedürfnis des Versicherungsnehmers in Bezug auf den Versicherungswert besteht nicht, wenn ihn ein Architekturbüro im Auftrag des Versicherungsnehmers dem Versicherer mitteilt.*)

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IMRRS 2006, 1207
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Ermittlung d. Verkehrswerts auch mittels Bodengutachten?

BGH, Beschluss vom 18.05.2006 - V ZB 142/05

Besteht bei einem Grundstück ein ernstzunehmender Altlastenverdacht, muss das Vollstreckungsgericht bei der Verkehrswertermittlung den Verdachtsmomenten nachgehen und alle zumutbaren Erkenntnisquellen über die Bodenbeschaffenheit nutzen. Kosten für ein Bodengutachten sind jedenfalls dann aufzuwenden, wenn sie in einem angemessenen Verhältnis zu den Auswirkungen stehen, die das Gutachten auch angesichts der Aussagekraft vorhandener Unterlagen auf den festzusetzenden Verkehrswert haben kann.*)

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IMRRS 2006, 1204
ImmobilienImmobilien
Hausverkauf unter arglistigem Verschweigen von Mängeln

OLG Brandenburg, Urteil vom 31.05.2006 - 4 U 216/05

1. Wesentliche Mängel der Kaufsache darf der Verkäufer grundsätzlich nicht verschweigen. Es besteht jedoch eine Offenbarungspflicht hinsichtlich solcher Mängel der Kaufsache nicht, die einer Besichtigung zugänglich bzw. ohne weiteres erkennbar sind (BGH, NJW-RR 2003, 772; BGH, NJW-RR 1994, 907; BGH, NJW-RR 1990, 847 f; BGH, Urteil vom 12.04.2002, V ZR 302/00). Eine Aufklärung über diese Mängel kann der Käufer nach der Verkehrsauffassung nicht erwarten, weil er sie bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH, NJW-RR 1994, 907).

2. Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst nicht nur ein Handeln des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, NJW 2001, 2326, 2327).

3. Eine vertragliche Zusicherung kann den Arglistvorwurf begründen, wenn sie zwar nicht bewusst den Tatsachen widerspricht, jedoch ohne jede sachliche Grundlage abgegeben und dieser Umstand dem Vertragspartner gegenüber verschwiegen wird.

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IMRRS 2006, 1191
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Geb.-Steitwert: Zustimmung auf Löschung dingl. Wohnrechrecht

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.05.2006 - 19 W 16/06

Der Gebührenstreitwert einer Klage auf Zustimmung zur Löschung eines im Grundbuch eingetragenen dinglichen Wohnrechts richtet sich nach dem Löschungsinteresse des Klägers. Sofern das dingliche Wohnrecht nicht einem mietähnlichen Dauerwohnrecht gleichkommt, ist das Löschungsinteresse in Anlehnung an § 9 ZPO zu schätzen.*)

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IMRRS 2006, 1184
ImmobilienImmobilien
Einwendungen gegen die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts

BGH, Beschluss vom 28.04.2006 - BLw 32/05

1. Für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts durch das Siedlungsunternehmen, die sich darauf gründen, dass die Genehmigung nicht nach § 9 GrdstVG zu versagen gewesen wäre, kommt es auf die Verhältnisse in dem in § 6 Abs. 3 GrdstVG für die Ausübung des Vorkaufsrechts bestimmten Zeitpunkt an. Die Vertragsparteien können das ausgeübte Vorkaufsrecht nicht dadurch zu Fall bringen, dass sie erst im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens die Voraussetzungen schaffen, aus denen der Versagungsgrund ausgeräumt werden kann (Fortführung von Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472, 1473 sowie Beschl. v. 26. April 2000, BLw 24/01, veröffentlicht in juris).*)

2. Das Erwerbsinteresse eines aufstockungsbedürftigen Landwirts begründet grundsätzlich einen Versagungsgrund gegen den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks durch einen Nichtlandwirt, der nur durch konkrete, in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen des Erwerbers ausgeräumt werden kann, aus denen sich ergibt, dass die beabsichtigte Veräußerung an ihn Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur nicht widerspricht. Das gilt für die von dem Erwerber vorgetragenen Absichten zur Aufnahme einer eigenen Landwirtschaft wie zu anderen förderungsfähigen nichtlandwirtschaftlichen Maßnahmen in gleicher Weise.*)

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IMRRS 2006, 1162
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Grundstücksbezogene Abgabe: Streitwert der Anfechtungsklage

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2006 - 9 E 1367/05

Wenden sich Miteigentümer in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit im Wege der Anfechtungsklage gegen einen grundstücksbezogenen Abgabenbescheid, so ist der Streitwert unter Berücksichtigung einer Gesamtschuldnerschaft auf den höchsten Geldleistungsbetrag festzusetzen, auf den der Bescheid mit seinen Regelungen gerichtet ist.

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IMRRS 2006, 1145
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Schadensersatz bei Gebäudeschäden durch Tausalz?

OLG Jena, Urteil vom 31.05.2006 - 4 U 218/05

1. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht besteht grundsätzlich die Pflicht, bei allgemeiner Glätte die innerörtlichen Fahrbahnen der Straßen von Schnee und Eis zu beräumen und mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Diese Streupflicht gilt auch für (innerörtliche) Gehwege, auf denen ein nicht unbedeutender Verkehr stattfindet.*)

2. Dabei kann der Straßenbaulastpflichtige - die Gemeinde - grundsätzlich zwischen den verschiedenen Streumitteln das ihm geeignet erscheinende Mittel frei auswählen. Eine Pflicht, diese Auswahl auf Splitt zu beschränken, wenn Tausalz durch die Verbindung mit Schmelzwasser aus Sandstein gefertigte Haussockel der Anlieger gefährdet, besteht jedenfalls dann nicht, wenn das Tausalz verwendungsgerecht auf den Straßenbelag aufgebracht wird.*)

3. Mangels rechtswidrigen Handelns der streupflichtigen Gemeinde besteht dann auch keine Haftung gegenüber den Hauseigentümern wegen der mit dem abfließenden Schmelzwasser, in dem das Tausalz gelöst wird, aus immissionsrechtlichen Gesichtspunkten auf ihr Sacheigentum einwirkenden Gefahr, weil bei ortsüblicher Streuung jeder Anlieger situationsbedingt solche ein bestimmtes zumutbares Maß nicht überschreitende Beeinträchtigungen hinnehmen muss. Das gilt sowohl für den immissionsrechtlichen Anspruch aus § 906 BGB als auch für den Entschädigungsanspruch aus enteignendem Eingriff.*)

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IMRRS 2006, 1141
ImmobilienImmobilien
Löst Vereinbarung eines Besitzkonstituts Verjährungsbeginn aus?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2006 - 9 U 135/05

Kommt es zunächst wegen der Vereinbarung eines langfristigen Erbbaurechts nicht zur förmlichen Übergabe des verkauften Grundstücks, so ist zumindest dann, wenn dem Erwerber die Möglichkeit der Prüfung des Grundstück eingeräumt und diese sogar wahrgenommen wird, bereits in der Vereinbarung eines Besitzkonstituts die den Verjährungsbeginn auslösende Übergabe zu sehen.*)

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IMRRS 2006, 1140
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit einer Grundstücksrestitution

LG Dresden, Urteil vom 30.05.2006 - 4 S 391/05

Die privatrechtsgestaltende Wirkung eines Rückübertragungsbescheides beginnt bei Rücknahme einer Anfechtungsklage gegen die Restitution ex nunc und wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Bestandskraft des Restitutionsbescheides zurück.

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IMRRS 2006, 1125
ImmobilienImmobilien
Pachtrecht - Streitwert eines gerichtl. Antrags gegen einen Umlegungsbeschluss

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.02.2006 - 21 W 1/06 Baul

Das für den Streitwert maßgebliche Rechtsschutzinteresse eines an der Umlegung beteiligten Grundstückspächters kann nicht in Anlehnung an den Grundstückswert mit 20 % des Wertes der eingeworfenen Fläche bewertet werden. Maßgeblich ist der Wert des Nutzungsrechtes, der bei Miet- und Pachtverträgen gem. § 41 GKG dem einjährigen Entgelt entspricht.*)

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IMRRS 2006, 1124
ImmobilienImmobilien
Kann Grundbuchamt erneut Beglaubigung einer öff. Urkunde verlangen?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.03.2006 - 20 W 21/05

1. Die Form des § 29 GBO bleibt auch dann gewahrt, wenn eine Textänderung in einer öffentlich beglaubigten Urkunde nachträglich durch den Unterzeichnenden selbst oder mit seinem Einverständnis durch einen Dritten vorgenommen wird. Da die Vermutung des § 440 ZPO aber für die Textänderung nicht gilt, obliegt es der freien Beweiswürdigung durch das Grundbuchamt, ob die nachträgliche Textänderung von dem Unterzeichnenden bzw. mit dessen Einverständnis vorgenommen wurde.*)

2. Nur wenn die unberechtigte Vornahme der Textänderung offensichtlich ist oder hierfür sicherer Anhaltspunkte vorliegen, kann das Grundbuchamt die erneute Unterzeichnung und Beglaubigung der berichtigten Erklärung verlangen.*)

3. Maßgeblich für die Beurteilung, ob das Grundbuchamt durch die Unterlassung einer solchen Zwischenverfügung gegen § 29 GBO verstoßen hat mit der möglichen Folge der Eintragung eines Amtswiderspruchs, ist die Sachlage im Zeitpunkt der auf Grund der veränderten Erklärung vorgenommenen Eintragung.*)

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IMRRS 2006, 1121
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kein Koppelungsverbot, wenn Dritter Honorar zahlt

BGH, Urteil vom 27.04.2006 - VII ZR 291/04

Das Koppelungsverbot greift grundsätzlich nicht ein, wenn ein Käufer ein Grundstück von einem Architekten erwirbt und sich ein Dritter aus Eigeninteresse an dem Verkaufsgeschäft verpflichtet, Honorar an den Architekten zu zahlen.*)

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IMRRS 2006, 1114
ImmobilienImmobilien
Anspruch auf Zustimmung zur Löschung einer nachrangigen Vormerkung

OLG Zweibrücken, Urteil vom 27.04.2006 - 4 U 55/05

Ein Auflassungsvormerkungsberechtigter kann vom Berechtigten einer weiteren, nachrangigen Vormerkung eine Zustimmung zur Löschung der nachrangigen Vormerkung erst verlangen, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.*)

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IMRRS 2006, 1110
ImmobilienImmobilien
Übernahme von Erschließungsbeiträgen durch Veräußerer

OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.04.2006 - 4 U 377/05

Verpflichtet sich ein Grundstücksveräußerer zur Tragung aller Erschließungs- und Anliegerbeiträge aufgrund bereits durchgeführter Maßnahmen, so hat er den Erwerber auch dann von der Zahlungspflicht gegenüber der Kommune freizustellen, wenn die Beitragserhebung wegen nachträglicher Satzungsänderung erst viele Jahre nach Vertragsschluss erfolgt. Der Veräußerer kann sich weder auf § 242 BGB berufen, noch auf den Umstand, dass gegen den Beitragsbescheid Widerspruch eingelegt wurde.*)

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IMRRS 2006, 1101
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Auslegung einer Kaufoption für das Grundstück in einem Mietvertrag

BGH, Urteil vom 12.05.2006 - V ZR 97/05

Die durch einen Vorvertrag begründete Verpflichtung zum Abschluss eines Vertrages führt in einem gerichtlichen Verfahren um den Inhalt des abzuschließenden Vertrages dazu, dass jede Partei des Vorvertrags berechtigt ist, die Erfüllung der übernommenen Verpflichtung durch Klage auf Abgabe einer von ihr formulierten Vertragserklärung zu verlangen. Sache der beklagten Partei ist es sodann, einen möglichen Gestaltungsspielraum einwendungsweise durch konkrete Alternativvorschläge geltend zu machen. Unterlässt sie dies, ist die Klage begründet, wenn die von dem Kläger formulierten Regelungen des abzuschließenden Vertrages den Vorgaben des Vorvertrages, dessen Auslegung sowie Treu und Glauben entsprechen.*)

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IMRRS 2006, 1096
ImmobilienImmobilien
Bürgschaft für künftige Ansprüche aus Grundstücks-Rekultivierung

OLG Celle, Urteil vom 07.06.2006 - 3 U 1/06

Die durch die Verlängerung einer Abbaugenehmigung entstehende zeitliche Verzögerung verletzt nicht das Verbot der Fremddisposition des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB, wenn der Bürge eine unbefristete Bürgschaft auch für künftige Ansprüche aus der Rekultivierung des Grundstücks übernommen hat.*)

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IMRRS 2006, 1069
ImmobilienImmobilien
Auslegung einer materiell unwirksamen Rangrücktrittsvereinbarung

OLG München, Beschluss vom 14.03.2006 - 32 Wx 31/06

Eine mangels Voreintragung des zurücktretenden Berechtigten materiell unwirksame Rangrücktrittsvereinbarung nach § 880 BGB kann eine wirksame Rangbestimmung im Sinne des § 45 Abs. 3 GBO enthalten.*)

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IMRRS 2006, 1068
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Bekanntgabe der Beitragspflicht für Kanalnetz gegenüber Eigentümer

BGH, Urteil vom 09.02.2006 - IX ZR 151/04

Der Bescheid über einen Herstellungsbeitrag zur anteilmäßigen Finanzierung der Investitionskosten der öffentlichen Entwässerungsanlagen ist nicht dem Zwangsverwalter, sondern dem Grundstückseigentümer bekannt zu geben.*)

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IMRRS 2006, 1065
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Erfüllungsrückstand bei zeitweiser Freistellung von Mietzahlungen

BFH, Urteil vom 05.04.2006 - I R 43/05

Eine (im schwebenden Geschäft zu passivierende) Verbindlichkeit aus Erfüllungsrückstand setzt voraus, dass die ausstehende Gegenleistung die erbrachte Vorleistung "abgelten" soll und ihr damit synallagmatisch zweckgerichtet und zeitlich zuordenbar ist.*)

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IMRRS 2006, 1055
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Erbbaurecht - Bewertung eines Erbbaurechts mit echter Wertsicherungsklausel

OLG München, Beschluss vom 08.02.2006 - 32 Wx 10/06

1. Enthält ein Vertrag über die Bestellung eines Erbbaurechts eine echte Wertsicherungsklausel, ist bei der Bewertung des Erbbaurechts, ein Zuschlag zum 25-fachen Erbbauzins, der sich an den voraussichtlichen Erhöhungen nach dem Vertrag des jährlichen Erbauzinses während 25 Jahren orientiert. Die Zugrundelegung einer jährlichen Teuerung zwischen 1,4 und 2,3 % ist aus Rechtsgründen derzeit nicht zu beanstanden.*)

2. Ist nämlich der der Grundstückseigentümer mit dem Vorkaufberechtigten am Erbbaurecht identisch, ist die Wahrscheinlichkeit einer Ausübung des Vorkaufsrechtes nach den getroffenen vertraglichen Regelungen und den tatsächlichen Umständen gegenüber durchschnittlichen Fällen nicht so deutlich verringert, dass aus Rechtsgründen ein Abweichen vom Regelgeschäftswert des § 20 Abs. 2 KostO geboten ist.*)

3. Geben die Vertragsparteien im Vertrag einen höheren Grundstückswert an, als sich aus den Bodenrichtwerten ergeben würde, ist dieser bei der Bewertung in der Regel maßgebend.*)

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IMRRS 2006, 1054
ImmobilienImmobilien
Gutgläubiger Erwerb i. ehem. Volkseigentum stehenden Grundstücks

BGH, Urteil vom 05.05.2006 - V ZR 236/05

1. Art. 233 § 7 Abs. 1 EGBGB ordnet den Fortbestand der Verfügungsbefugnis des Veräußerers nicht an, sondern setzt die Verfügungsbefugnis voraus. Die Befugnis folgt nur bei wirksam entstandenem Volkseigentum aus Art. 233 § 2 Abs. 2 EGBGB (Bestätigung von Senatsurt. v. 27. November 1998, V ZR 180/97, VIZ 1999, 161, 163).*)

2. Die aus § 8 VZOG in der vor dem 22. Juli 1997 geltenden Fassung folgende Buchposition der verfügungsbefugten Stelle nimmt am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil und führt unter den Voraussetzungen des § 892 BGB zum gutgläubigen Erwerb von zu Unrecht als volkseigen gebuchten Grundstücken (Fortführung der Senatsurt. v. 19. Juni 1998, V ZR 356/96, VIZ 1998, 519, 521, und v. 23. Januar 2004, V ZR 205/03, VIZ 2004, 362, 363)*)

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IMRRS 2006, 1047
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Insolvenzfestigkeit des gesetzlichen Löschungsanspruchs

BGH, Urteil vom 09.03.2006 - IX ZR 11/05

1. Die allgemein für die Vormerkungsfähigkeit künftiger Ansprüche erforderlichen Voraussetzungen gelten auch für den gesetzlichen Vormerkungsschutz des nachrangigen Grundschuldgläubigers.*)

2. Der gesetzliche Löschungsanspruch des nachrangigen Grundschuldgläubigers ist nicht insolvenzfest, wenn die vorrangige Sicherungsgrundschuld zwar zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr valutiert ist, das Eigentum an dem Grundstück und die Grundschuld jedoch zu diesem Zeitpunkt noch nicht zusammengefallen sind.*)

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IMRRS 2006, 1043
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Umfang der Arglisthaftung wegen Feuchtigkeitsschäden

OLG Koblenz, Urteil vom 24.05.2006 - 5 U 1588/05

1. Neben den Sanierungskosten schuldet der Verkäufer eines feuchten Hauses dem Käufer auch dessen Mietausfallschaden, soweit dieser nicht durch zumutbare Maßnahmen verhindert werden konnte.*)

2. Der geschädigte Käufer hat kein schützenswertes Interesse, das erworbene Objekt bis zur Beweiserhebung im Hauptsacheverfahren leer stehen zu lassen. Zur Schadensminderung ist er vielmehr verpflichtet, die vorhandenen Mängel und deren Ursache alsbald durch ein selbständiges Beweisverfahren zu klären. Anschließend hat der Käufer die gebotenen Sanierungsmaßnahmen und die Neuvermietung zu veranlassen.*)

3. Der Umfang des Schadensersatzanspruchs des Käufers ist nicht durch die Behauptung des Verkäufers in Frage gestellt, das Objekt sei trotz seiner Mängel erheblich werthaltiger gewesen als der vereinbarte Kaufpreis.*)

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IMRRS 2006, 1041
ImmobilienImmobilien
Eigentumserwerb am Grundstück kraft kirchlichem Patronatsrecht

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.04.2006 - 4 U 169/05

1. Es muss für die kirchliche Widmung ein Willensakt erkennbar sein, der einem für den weltlichen Rechtsverkehr unverzichtbaren Mindeststandard von Bestimmtheit und Objektivierbarkeit genügt. Erst durch diesen Rechtsakt wird eine Sache zu einer öffentlichen bzw. kirchlichen Sache im Rechtssinne.

2. Da öffentliches Sachenrecht bloßes Statusrecht ist, bedarf die kirchliche Widmung außerdem der Zustimmung des Eigentümers, soweit der zu widmende Gegenstand nicht im Eigentum der widmenden Religionsgemeinschaft steht. Ausreichend ist ein formloses Einverständnis des Eigentümers, ein konkludentes Einverständnis ist aber nur dann wirksam, wenn sich ihm zweifelsfrei entnehmen lässt, dass der Berechtigte unwiderruflich mit der Nutzung der Fläche für kirchliche Zwecke einverstanden ist.

3. Die Widmung ist grundsätzlich eine kirchliche Angelegenheit, mit der Folge, dass die Form der Widmung den Kirchen und Religionsgemeinschaften überlassen bleibt. Soweit nach innerkirchlichem Recht keine besondere Form der Widmung (Konsekration, Benediktion) vorgeschrieben ist, kann die Widmung mit der Indienststellung, sofern diese durch einen zuständigen Vertreter der Kirche vorgenommen wird, zusammenfallen. Die erfolgte Amtseinführung eines Pfarrers in das Amt als Pfarrer und die Übergabe der Amtswohnung mit Nebengebäuden und Garten stellt einen Akt dar, dem zugleich die Qualität einer Widmung des Pfarrhauses und seiner Indienststellung beizumessen ist.

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IMRRS 2006, 1018
SteuerrechtSteuerrecht
Erhöht Grunderwerbsteuer die Bemessungsgrundlage für Umsatzsteuer?

BFH, Urteil vom 20.12.2005 - V R 14/04

1. Die unentgeltliche Lieferung öffentlicher Straßen und Flächen durch einen Erschließungsträger in der Rechtsform einer GmbH an ihren Gesellschafter (Gemeinde) unterlag nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 UStG 1993 der Umsatzsteuer.*)

2. Die zur Erschließung dieser Grundstücke bezogenen Leistungen sind zur Ausführung dieser Umsätze verwandt worden.*)

3. Die Grunderwerbsteuer, die der Käufer eines Grundstücks vereinbarungsgemäß zahlt, erhöht das Entgelt für die Grundstückslieferung nicht (Änderung der Rechtsprechung).*)

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IMRRS 2006, 1006
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Hat Besitzer Notwegerecht für zugangsloses Grundstück?

BGH, Urteil vom 05.05.2006 - V ZR 139/05

1. Der Besitzer eines zugangslosen Grundstücks kann nicht die Einräumung eines Notwegrechts nach § 917 Abs. 1 BGB verlangen; das gilt auch dann, wenn der Besitzer Eigentümer von Scheinbestandteilen ist, die sich auf einem solchen Grundstück befinden (Fortführung von RGZ 79, 116, 118).*)

2. § 116 Abs. 1 SachenRBerG ist nicht anwendbar, wenn ein Grundstück am 2. Oktober 1990 zu Freizeitzwecken genutzt wurde (§ 2 Abs. 1 Satz 1 SachenRBerG).*)

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IMRRS 2006, 0998
MietrechtMietrecht
Anbringen einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

BGH, Urteil vom 02.03.2005 - VIII ZR 118/04

1. Sind beide Eheleute Mieter, sind sie jeweils allein zur Prozeßführung befugt. Hierbei kann dahingestellt bleiben, ob jedem von ihnen ein eigenes materielles Recht aus dem Mietvertrag zusteht oder ob sie jeweils in Prozessstandschaft auch für den anderen klageberechtigt sind. Sie müssen allerdings Leistung an beide Mieter verlangen.

2. Bei der Entscheidung der Frage, ob der Eigentümer eines Wohnhauses mit Rücksicht auf das dem Mieter zustehende Grundrecht der Informationsfreiheit eine Einschränkung seiner Eigentumsbefugnisse durch Duldung einer Parabolantenne hinnehmen muss, ist bei dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländern deren besonderes Informationsinteresse zu beachten. Diese haben ein anerkennenswertes Interesse, die Programme ihres Heimatlandes zu empfangen, um sich über das dortige Geschehen unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechterhalten zu können.

3. Kann der Mieter mit Hilfe eines Zusatzgerätes und eines bestimmten Programmpaketes fünf Sender seiner Heimat empfangen, so gehen die Interessen des Eigentümers dem Interesse des Mieters am Anbringen einer Parabolantenne regelmäßig vor.

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IMRRS 2006, 0996
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Was fällt unter den Bestandsschutz?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29.03.2006 - 2 L 457/04

Der Bestandsschutz rechtfertigt zwar auch die für die Erhaltung des Bestands notwendigen Reparaturmaßnahmen. Keine derartigen Reparaturmaßnahmen sind aber solche Baumaßnahmen, die so umfangreich sind, dass die Identität der baulichen Anlage nicht mehr erhalten bleibt.*)

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IMRRS 2006, 0987
AmtshaftungAmtshaftung
Haftung der Baubehörde wegen Nichteinschreitens gg. Voreigentümer?

OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2005 - 11 W 11/05

1. Eine für § 839 BGB relevante Amtspflichtverletzung liegt nur vor, wenn die verletzte Pflicht gerade auch den Inhaber der beeinträchtigten Vermögensposition schützen soll, was voraussetzt, dass der Schutz (zumindest auch) gerade der Interessen des Einzelnen bezweckt ist. Entgegen der Auffassung der Antragstellerin kann das hier nicht angenommen werden.

2. Die Grundsätze, die die Rechtsprechung anhand der Fälle rechtswidrig erteilter Baugenehmigungen entwickelt hat und bei denen der Nachfolger des Adressaten der rechtswidrigen Genehmigung in den Kreis der von der verletzten Amtspflicht geschützten Dritten einzubeziehen ist, sind nicht anwendbar bei Fällen einer versagten Baugenehmigung. Eine analoge Anwendung auf eine Situation nicht erteilter Prozesskostenhilfe scheitert daher an der vergleichbaren Sach- und Rechtslage, da diese Situation eher mit der verweigerten als der rechtswidrig erteilten Baugenehmigung an einen Dritten vergleichbar ist.

3. Die Amtspflicht zu konsequentem Verhalten bezweckt den Schutz derer, die auf solchermaßen konsequentes Verhalten vertrauen und im Hinblick darauf Vermögensdispositionen vornehmen. Im Vertrauen auf ein solches Verhalten vorgenommene Dispositionen sind daher zu beweisen.

4. Im Fall einer baurechtswidrigen Bauerrichtung kann den Beamten auch im Verhältnis zu einzelnen Bürgern eine Pflicht obliegen, zum Zweck der Beseitigung des baurechtswidrigen Zustands tätig zu werden.

5. Das kann auch im Hinblick auf Nachbarn der Fall sein, wenn der rechtswidrige Bau gegen nachbarschützende Bauvorschriften verstößt.

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IMRRS 2006, 0976
ImmobilienImmobilien
Überverbriefung des Kaufpreises als Dreiecksgeschäft

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2006 - 9 U 57/05

1. Wird in die notarielle Urkunde über einen Immobilienkaufvertrag eine Vereinbarung, dass ein Teil des Kaufpreises an den Käufer über eine dritte Partei zurückgeleitet werden soll, nicht aufgenommen, so ist dies kein Verstoß gegen § 311b BGB. Allein der Umstand, dass die einseitige Verpflichtung des Dritten, den Betrag zurück zu zahlen, nicht beurkundet worden ist, begründet keine Formnichtigkeit im Sinne von § 311b BGB, da eine solche Vereinbarung die vertraglichen Hauptpflichten nicht unmittelbar betrifft.

2. Aufhebungsverträge können mangels gesetzlicher Regelung mit Wirkung sowohl ex nunc, als auch ex tunc abgeschlossen werden. Bei Austauschverträgen besteht im Gegensatz zu Dauerschuldverhältnissen eine widerlegbare Vermutung dahingehend, dass eine Aufhebung mit Rückwirkung gewollt ist.

3. Ist in einer Aufhebungsklausel eine "vollinhaltliche" Vertragsaufhebung angestrebt und wird von der Klausel Gebrauch gemacht, bestehen noch keine Indizien für eine Aufhebung ex tunc oder ex nunc. Ob mit oder ihne Rückwirkung aufgehoben werden soll, ist vielmehr durch Beweiserhebung zu ermitteln.

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