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Sachgebiet: Immobilien

5248 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 0975
ImmobilienImmobilien
Sondernutzungsrecht bewirkt Inhaltsänderung aller WEG-Rechte

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2006 - 3 Wx 290/05

1. Das im Grundbuch eingetragene Sondernutzungsrecht ist ein schuldrechtliches Gebrauchsrecht, das mit seiner Eintragung im Grundbuch eine Inhaltsänderung aller Wohnungseigentumsrechte bewirkt und für das daher gem. § 877 BGB in entsprechender Anwendung von § 873 BGB die dingliche Einigung erforderlich ist. Ein Anspruch auf "Mitwirkung" an einer notariellen Beurkundung der Änderung der Teilungserklärung besteht daher, wenn dies vereinbart wurde, selbst dann, wenn normalerweise für die Eintragung eines Sondernutzungsrechts lediglich eine formfreie dingliche Einigung und deren Bewilligung in grundbuchmäßiger Form (§§ 19, 29 GBO) ausreichend ist.

2. Erfasst ein ursprünglicher Antrag nur diejenigen Positionen aus einer Vereinbarung, die der einen Partei positv sind und der spätere Antrag die für beide Parteien günstigen Punkte enthält, stellt der spätere Antrag damit nur eine Erweiterung des ursprünglichen Antrags dar und der im WEG-Verfahren entsprechend anzuwende § 264 Nr. 2 ZPO, nicht § 263 ZPO, kommt in Betracht.

3. Ist im Falle eines in Aussicht genommenen Hauptvertrages der Vorvertrag noch nicht ausformuliert, so ist ein Antrag auf Mitwirkung an der Errichtung der Urkunde nur dann hinreichend bestimmt, wenn der Antragsteller zugleich den konkreten und ausformulierten Entwurf der betreffenden notariellen Urkunde vorlegen kann.

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IMRRS 2006, 0968
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Kaufvertrag inkl. neg. Bauverpflichtung: Kosten für Beurkundung

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.12.2005 - 14 Wx 47/04

1. Stellt sich eine in einem Grundstückskaufvertrag übernommene Bauverpflichtung oder ein vereinbartes Veräußerungsverbot als selbständige Leistung des Käufers mit eigenem Wert dar, so ist ihr Wert bei der Geschäftswertberechnung dem Kaufpreis hinzuzurechnen.*)

2. Enthält der Kaufvertrag eine Sanktion für den Fall, daß das Grundstück nicht innerhalb einer bestimmten Zeit bebaut wird, so liegt darin die stillschweigende Vereinbarung einer Bauverpflichtung ("negative" Bauverpflichtung).*)

3. Ausdrücklich vereinbarte und stillschweigend vereinbarte Bauverpflichtung ("positive" und "negative" Bauverpflichtung) sind wesensgleich und deshalb bei der Wertfestsetzung gleich zu behandeln.*)

4. Werden mit der vom Käufer übernommenen Bauverpflichtung wirtschaftliche Ziele verfolgt, so ist ihr Wert unter Zugrundelegung des Verkäuferinteresses nach freiem Ermessen zu bestimmen.*)

5. Der Geschäftswert der Überwachung der Kaufpreiszahlung durch den Notar bemisst sich als Teil des Kaufpreises; der Wert weiterer Leistungen des Käufers bleibt unberücksichtigt.*)

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IMRRS 2006, 0956
ImmobilienImmobilien
Grundstücksverkehrsgesetz schützt nicht private Interessen Dritter

BGH, Beschluss vom 09.03.2006 - BLw 23/05

Die Sicherung der Existenz land- und forstwirtschaftlicher Betriebe liegt ausschließlich in dem öffentlichen Interesse der Verbesserung der Agrarstruktur. Dieses Interesse zu wahren, obliegt der Genehmigungsbehörde und nicht einem erwerbsinteressierten Dritten.

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IMRRS 2006, 0936
ImmobilienImmobilien
Offenbarungspflicht bei bei erheblichen Feuchtigkeitsschäden

OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2005 - 22 U 110/05

Für jeden Vertragspartner besteht lediglich die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsanschauung erwarten konnte.

Für den Kauf eines Hausgrundstücks bedeutet dies, dass eine Pflicht zur Offenbarung regelmäßig nur wegen verborgener, nicht unerheblicher Mängel oder solcher nicht erkennbarer Umstände anzunehmen ist, die nach der Erfahrung auf das Entstehen bestimmter Mängel schließen lassen (BGH NJW-RR 1990, 847).

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IMRRS 2006, 0908
ImmobilienImmobilien
Anspruch der Gemeinde auf Beseitigung von Luftschutzbunkern?

BGH, Urteil vom 07.04.2006 - V ZR 144/05

Ein Anspruch auf Beseitigung aus § 1004 BGB ist im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AKG mit dem Eintritt der Eigentumsstörung, und nicht erst dann entstanden, wenn diese zu einer unmittelbaren Gefahr für Leben oder Gesundheit geführt hat.*)

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IMRRS 2006, 0904
ImmobilienImmobilien
Staatshaftung - Wann hemmen Verhandlungen die Verjährung?

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.05.2006 - 1 U 249/05

1. Eine Verjährungshemmung kann nur zugunsten eines Anspruch eintreten, dessen zugrundeliegender Sachverhalt zwischen den Parteien verhandelt wurde.

2. § 39 HeNatG stellt eine abschließende entschädigungsrechtliche Spezialregelung gegenüber dem enteignungsgleichen oder enteignenden Eingriff dar.

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IMRRS 2006, 0901
ImmobilienImmobilien
Vereinbarung über Rückzahlung bei arglistiger Täuschung

BGH, Beschluss vom 23.02.2006 - V ZR 201/05

1. Ein übereinstimmendes Verständnis einer Vereinbarung durch die Parteien geht deren Wortlaut und jeder anderweitigen Auslegung vor; das gilt auch dann, wenn dieses Verständnis in der Vereinbarung keinen oder nur einen unvollkommenen Ausdruck gefunden hat.

2. Wird ein Zeuge zum Beweis einer nicht für seine Person maßgebliche innere Tatsache benannt, ist ein derartiger Beweisantrag nur dann erheblich, wenn die Umstände schlüssig dargelegt sind, aufgrund deren er Kenntnis von der inneren Tatsache, also von der übereinstimmenden Vorstellung der Vertragsparteien, erlangt hat.

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IMRRS 2006, 0900
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Rechtsscheinvollmacht des Geschäftsbesorgers

BGH, Urteil vom 15.11.2005 - XI ZR 375/04

1. Die §§ 171 und 172 BGB sind nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auf die einem Geschäftsbesorger erteilte Abschlussvollmacht auch dann anwendbar, wenn dessen umfassende Bevollmächtigung unmittelbar gegen Art. 1 § 1 RBerG verstößt und nach § 134 BGB nichtig ist. An dieser Rechtsprechung hält der Senat - wie er mit Urteilen vom 26. Oktober 2004 (XI ZR 255/03, WM 2005, 127, 130 f., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) und vom 9. November 2004 (XI ZR 315/03, WM 2005, 72, 73 ff.) im Einzelnen ausgeführt hat - auch unter Berücksichtigung der Entscheidungen des II. Zivilsenats vom 14. Juni 2004 und zwar auch unter Berücksichtigung der dort erörterten Frage der Schutzwürdigkeit der finanzierenden Banken (II ZR 393/02, WM 2004, 1529, 1531 und II ZR 407/02, WM 2004, 1536, 1538) fest.

2. Für die Frage, ob der Vertragspartner den Mangel der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts gemäß § 173 BGB kennt oder kennen muss, kommt es nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen der den Mangel der Vertretungsmacht begründenden Umstände an, sondern auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen des Mangels der Vertretungsmacht selbst.

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IMRRS 2006, 0891
SteuerrechtSteuerrecht
Vorsteuer bei Vermietung an Ärzte-GbR

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2005 - 10 U 146/01

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0886
Mit Beitrag
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Masseverbindlichkeit trotz Grundstücksfreigabe

BGH, Urteil vom 02.02.2006 - IX ZR 46/05

Wenn der Insolvenzverwalter zur Räumung eines Grundstücks rechtskräftig verurteilt worden ist, kann er durch die Freigabe des Grundstücks nicht mehr bewirken, dass diese Masseverbindlichkeit erlischt.*)

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IMRRS 2006, 0872
ImmobilienImmobilien
Käufer muss Kenntnis der Bank für Überteuerung beweisen

OLG Frankfurt, Urteil vom 22.02.2006 - 9 U 37/05

1. Ein Wissensvorsprung der kreditgebenden Bank in Bezug auf eine sittenwidrige Überteuerung der finanzierten Wohnung, der eine Aufklärungspflicht begründet, setzt neben der objektiven Überteuerung der Immobilie auch die Kenntnis der Bank davon voraus. Eine solche muss der Darlehensnehmer darlegen und beweisen. Zu seinen Gunsten greift weder ein Anscheinsbeweis noch eine tatsächliche Vermutung der Kenntnis allein aufgrund der objektiven Überteuerung.*)

2. Für einen Schadensersatzanspruch wegen unterlassener Widerrufsbelehrung nach HWiG nach den Entscheidungen des EuGH vom 25.10.05 (C 350/03 und C 229/04) muss die unterlassene Belehrung kausal für den eingetretenen Schaden gewesen sein. Besteht der Schaden im Abschluss eines Kaufvertrages über eine überteuerte Immobilie, kann grundsätzlich keine Kausalität bestehen, wenn der Kaufvertrag vor dem Darlehensvertrag abgeschlossen werden.*)

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IMRRS 2006, 0869
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Aufwendungen für die Ablösung eines Erbbraurechts

BFH, Urteil vom 13.12.2005 - IX R 24/03

Aufwendungen eines erbbauverpflichteten Grundstückseigentümers zur Ablösung des Erbbaurechts zählen zu den Herstellungskosten des anschließend auf dem Grundstück nach dem Abriss der vorhandenen Bebauung neu errichteten Gebäudes.*)

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IMRRS 2006, 0856
SteuerrechtSteuerrecht
Unentgeltliche Grundstücksübertragung: Grunderwerbsteuerfreiheit?

BFH, Urteil vom 29.03.2006 - II R 15/04

Die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (hier: Bereitstellung von Krankenhäusern) erfolgende unentgeltliche Grundstücksübertragung durch einen Träger öffentlicher Verwaltung (hier: Landkreis) auf eine GmbH, deren alleiniger Gesellschafter er ist, ist keine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG und deshalb auch nicht nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Besteuerung ausgenommen.*)

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IMRRS 2006, 0850
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Grundstückskauf: Unzulässige Koppelung "Planung gegen Grundstück"

OLG München, Urteil vom 20.09.2005 - 28 U 2660/05

1. Die Übertragung eines stark renovierungsbedürftigen Grundbesitzes im Zusammenhang mit dem Erlass einer Ortsabrundungssatzung stellt eine unzulässige Koppelung dar.

2. Wird im Zusammenhang mit einer Ortsabrundungssatzung ein Uferweg geplant und vom Grundstückseigentümer eine entsprechende Dienstbarkeit und Grundabtretung gefordert, besteht insoweit ein innerer Zusammenhang zwischen den Leistungen, so dass eine unzulässige Koppelung nicht vorliegt.

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IMRRS 2006, 0846
ImmobilienImmobilien
Ableitung von Niederschlagswasser über Privatgrundstück

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.05.2006 - 1 A 11462/05

Auch die Rechtmäßigkeit eines Feuerwehreinsatzes zur Abwehr von Wassergefahren, die durch wild abfließendes Oberflächenwasser ausgelöst werden, beurteilt sich grundsätzlich danach, ob die Lage aus der Sicht im Zeitpunkt der Einsatzentscheidung in vertretbarer Weise eingeschätzt worden ist.*)

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IMRRS 2006, 0845
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Kein Steuerverlust bei der Vermietung trotz Verkaufsabsichten

BFH, Urteil vom 27.10.2005 - IX R 3/05

1. Die historische Bausubstanz des vom Steuerpflichtigen vermieteten Gebäudes spricht ebenso wenig gegen die typisierende Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht wie die aus Gründen des Denkmalschutzes bedingte Unabgeschlossenheit der Wohnungen (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 19.04.2005 - IX R 10/04, BFHE 210, 20, BStBl II 2005, 692).

2. Wer vermietet oder vermieten will, nutzt sein Gebäude nicht im Sinne von § 10f Abs. 1 Satz 2, 4 EStG zu eigenen Wohnzwecken, auch wenn er dabei ohne Einkünfteerzielungsabsicht handelt.

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IMRRS 2006, 0840
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abstandsflächen bei Veränderung der Geländeoberfläche

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.02.2006 - 3 S 60/06

Veränderungen der Geländeoberfläche sind bei der Bemessung der Wandhöhe nach § 6 Abs. 1 LBO nur dann beachtlich, wenn es für ihre Vornahme einen rechtfertigenden Grund gibt. Aufschüttungen, die nicht aus baulichen Gründen, sondern nur deshalb zur Genehmigung gestellt worden sind, um einen sonst gegebenen Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften zu beseitigen, sind nicht zu berücksichtigen (im Anschluss an VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 20.2.2004 - 8 S 336/04 -, vom 8.10.1996 - 8 S 2566/96 -, BauR 97, 92 und vom 5.5.1998 - 8 S 864/98 -, BRS 60, Nr. 108 sowie Urteil vom 14.7.2004 - 3 S 315/04 - ; a.A. noch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.8.1994 - 3 S 1798/94 -, BRS 56, Nr. 113).*)

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IMRRS 2006, 0839
ImmobilienImmobilien
Amtshaftung bei falscher Flächenermittlung durch das Vermessungsamt

OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.05.2006 - 9 U 98/05

Bei der Teilung eines Grundstückes obliegen dem Vermessungsamt Amtspflichten gegenüber dem späteren Erwerber einer Teilfläche. Ein Veränderungsnachweis mit falschen Flächengrößen kann Amtshaftungsansprüche auslösen.

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IMRRS 2006, 0838
Mit Beitrag
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Geschlossene Immobilienfonds: Widerruf des Beitritts

BGH, Urteil vom 25.04.2006 - XI ZR 193/04

1. Wenn der nach § 1 Abs. 1 HWiG widerrufene Darlehensvertrag und der finanzierte Fondsbeitritt ein verbundenes Geschäft im Sinne von § 9 Abs. 1 VerbrKrG bilden, erfordert der Zweck der gesetzlichen Widerrufsregelung, dass dem Darlehensgeber nach Widerruf kein Zahlungsanspruch gegen den Darlehensnehmer zusteht. Die Rückabwicklung hat in diesem Falle unmittelbar zwischen dem Kreditgeber und dem Partner des finanzierten Geschäfts zu erfolgen (Bestätigung von BGHZ 133, 254 ff.).*)

2. Eine wirtschaftliche Einheit im Sinne von § 9 Abs. 1 Satz 2 VerbrKrG wird unwiderleglich vermutet, wenn der Kreditvertrag nicht aufgrund eigener Initiative des Kreditnehmers zustande kommt, der von sich aus die Bank um Finanzierung seines Anlagegeschäfts ersucht, sondern deshalb, weil der Vertriebsbeauftragte des Anlagevertreibers dem Interessenten zugleich mit den Anlageunterlagen einen Kreditantrag des Finanzierungsinstituts vorgelegt hat, das sich zuvor dem Anlagevertreiber gegenüber zur Finanzierung bereit erklärt hatte (Bestätigung von BGHZ 156, 46 ff. und Senatsurteil vom 23. September 2003 - XI ZR 135/02, WM 2003, 2232 f.).*)

3. Auch bei notarieller Beurkundung des finanzierten Geschäfts kann aufgrund der Verbundenheit der beiden Verträge eine Befreiung des Kreditnehmers von der Pflicht zur Darlehensrückzahlung nach § 3 HWiG geboten sein.*)

4. Der Kreditnehmer kann nur die von ihm selbst auf das Darlehen gezahlten Beträge vom Kreditgeber zurückverlangen, nicht aber die ihm zugeflossenen Fondsausschüttungen.*)

5. Ein wegen fehlender Gesamtbetragsangabe nichtiger Darlehensvertrag wird gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG gültig, wenn dem Kreditnehmer die Darlehensvaluta nicht direkt zugeflossen, sondern vertragsgemäß unmittelbar an einen Treuhänder zwecks Erwerbs eines Fondsanteils ausgezahlt worden ist. Das gilt auch dann, wenn Darlehensvertrag und Fondsbeitritt ein verbundenes Geschäft gemäß § 9 Abs. 1 VerbrKrG darstellen (Abweichung von BGHZ 159, 294 ff., BGH, Urteile vom 14. Juni 2004 - II ZR 407/02, WM 2004, 1536 ff. und vom 21. März 2005 - II ZR 411/02, WM 2005, 843 ff.).*)




IMRRS 2006, 0821
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Kosten: Kaufvertrag u. Belastung des Kaufgegenstands ein Gegenstand

BGH, Beschluss vom 09.02.2006 - V ZB 152/05

1. Die auf Abschluss des Kaufvertrags und die auf Ermächtigung des Käufers, den Kaufgegenstand vor Erwerb des Eigentums zu belasten, gerichteten Erklärungen haben im Sinne von § 44 Abs. 1 KostO denselben Gegenstand. Auf Zweck und Umfang der Ermächtigung kommt es nicht an.*)

2. Der höhere Betrag der Belastungsermächtigung bleibt bei der Berechnung des Geschäftswerts des Kaufvertrags außer Betracht.*)

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IMRRS 2006, 0818
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Abberufung eines Notars

KG, Beschluss vom 16.02.2006 - 8 W 4/06

Einigen sich die Parteien im notariellen Vermittlungsverfahren nach dem Sacherechtsbereinigungsgesetz auf einen bestimmten Notar, gibt grundsätzlich weder § 89 Abs.2 SachenRBerG, noch § 15 BNotO noch § 88 Abs.2 SachenRBerG einen Anspruch auf spätere Abberufung dieses Notars und Zuordnung eines neuen Notars.*)

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IMRRS 2006, 0808
ImmobilienImmobilien
Wiederbegründung einer Dienstbarkeit

BGH, Urteil vom 24.02.2006 - V ZR 255/04

Ein nachbarrechtlicher Anspruch auf Wiederbegründung einer Dienstbarkeit, die durch die Überführung des dienenden Grundstücks in Volkseigentum erloschen ist, besteht nicht. Die früher bestehende Dienstbarkeit ist für einen Anspruch auf Neubegründung einer Dienstbarkeit aus § 116 Abs. 1 SachenRBerG ohne Bedeutung. § 8 SachenRBerG schränkt die Ansprüche aus § 116 Abs. 1 SachenRBerG nicht ein.*)

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IMRRS 2006, 0795
SteuerrechtSteuerrecht
Was ist Neubau?

BFH, Urteil vom 09.06.2005 - IX R 30/04

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0791
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abriss eines denkmalgeschützten Hauses

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.03.2006 - 1 A 10178/05

Zur Wirtschaftlichkeitsberechnung im Rahmen der Beurteilung, ob dem Eigentümer die Erhaltung des Denkmals zumutbar ist.*)

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IMRRS 2006, 0788
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Ermittlung des sanierungsunbeeinflussten Verkehrswertes

OVG Sachsen, Urteil vom 09.03.2006 - 1 B 345/03

Zur Ermittlung des sanierungsunbeeinflussten Verkehrswertes kann auf vergleichbare Verkaufsfälle im Gemeindegebiet zurückgegriffen werden. Gegenüber dem sich ergebenden Durchschnittswert sind besondere wertmindernde oder werterhöhende Umstände zu berücksichtigen.*)

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IMRRS 2006, 0787
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsuntersagung gegenüber Mietern von Wohnraum

VGH Bayern, Urteil vom 05.12.2005 - 1 B 03.2608

Zu den Anforderungen an die Untersagung einer genehmigungspflichtigen Nutzung von Wohnraum, der für die Bewohner den alleinigen Mittelpunkt ihrer privaten Existenz bildet.*)

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IMRRS 2006, 0786
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsuntersagung gegenüber Vermieter von Wohnraum

VGH Bayern, Urteil vom 05.12.2005 - 1 B 03.2567

Zu den Anforderungen an die vorbeugende Untersagung einer genehmigungspflichtigen Nutzung von Wohnraum gegenüber dem Vermieter.*)

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IMRRS 2006, 0784
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Auslegung eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses

OLG Naumburg, Urteil vom 08.11.2005 - 3 U 41/05

1. Ist im Grundstückskaufvertrag vereinbart, die in einem neuen Baugebiet gelegene Liegenschaft werde erschlossen verkauft, so schuldet der Verkäufer das vollständig erschlossene Grundstück spätestens zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Er kann sich im Verhältnis zu den Käufern nicht auf öffentlich-rechtliche Vorschriften oder Verträge stützen, wonach das Grundstück trotz ausstehender Fertigstellung der Erschließungsanlagen als erschlossen gilt bzw. die Erschließung erst nach vollständiger Bebauung abzuschließen ist, wenn der erreichte Erschließungszustand hinter der privatrechtlichen Abrede im Grundstückskaufvertrag zurück bleibt. Vielmehr sieht sich der Verkäufer Gewährleistungsansprüchen ausgesetzt, die zu einer Minderung des Kaufpreises führen können.*)

2. Dem Käufer mag in einem solchen Fall mit Blick auf die Gefahr der Beschädigung von Erschließungsanlagen in der Bebauungsphase des Gebiets nach § 242 BGB die Hinnahme unfertiger Anlagen für einen Übergangszeitraum zuzumuten sein. Mehr als 8 Jahre, ohne Aussicht auf Fertigstellung sind aber bei weitem zu lang.*)

3. Zur Auslegung eines vertraglichen Gewährleistungsausschlusses.*)

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IMRRS 2006, 0783
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Beschränkung des Nutzungsziehungsrechts des Nießbrauchers

BGH, Urteil vom 27.01.2006 - V ZR 243/04

1. Die fehlende Unterschrift eines Richters, der bei der Entscheidung mitgewirkt hat, kann nicht mehr nachgeholt werden, wenn die für die Einlegung eines Rechtsmittels längste Frist von fünf Monaten nach der Verkündung des Urteils abgelaufen ist.*)

2. Die Beschränkung des Nutzungsziehungsrechts des Nießbrauchers auf einzelne Teile des Gebäudes (z.B. Mietwohnungen) ist bei dem Nießbrauch an einem bebauten Grundstück unzulässig.*)

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IMRRS 2006, 0782
ImmobilienImmobilien
Duldung der Mitbenutzung

BGH, Urteil vom 10.03.2006 - V ZR 48/05

Beruhte die Mitbenutzung eines Grundstücks durch den Nachbarn zu DDR-Zeiten auf einer vor dem Inkrafttreten des Zivilgesetzbuchs am 1. Januar 1976 getroffenen schuldrechtlichen Vereinbarung und war der Grundstückseigentümer daraus auch während der Geltungsdauer des Zivilgesetzbuchs zur Duldung der Mitbenutzung verpflichtet, ist für einen Bereinigungsanspruch nach § 116 Abs. 1 SachenRBerG kein Raum. In diesem Fall fehlt es an einer Bereinigungslage, weil die Mitbenutzung zivilrechtlich abgesichert war.*)

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IMRRS 2006, 0781
ImmobilienImmobilien
Bestimmung der Restnutzungsdauer des Gebäudes

BGH, Urteil vom 24.03.2006 - V ZR 19/05

1. Für die Bestimmung der Restnutzungsdauer des Gebäudes bei der Wertermittlung nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 Nr. 2 SachenRBerG ist auf den maßgeblichen Wertermittlungsstichtag, nicht auf den Zeitpunkt der Besichtigung des Gebäudes durch den gerichtlich bestellten Sachverständigen abzustellen.*)

2. Bei der Ermittlung des Restwerts früherer Investitionen nach § 12 Abs. 2 Satz 3 SachenRBerG ist der Neuherstellungswert, nicht der um die Altersabschreibung geminderte Sachwert des Gebäudes zugrunde zu legen.*)

3. Für die Berechnung der sog. Investitionspauschale nach § 12 Abs. 2 Satz 2 SachenRBerG ist für alle anrechenbare Jahre der Sachwert des Gebäudes bei Abschluss des Überlassungsvertrags zugrunde zu legen.*)

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IMRRS 2006, 0769
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Aufschiebend bedingter Rechtsübergang und Insolvenzeröffnung

BGH, Urteil vom 17.11.2005 - IX ZR 162/04

1. Eine aufschiebend bedingte Verfügung über eine künftige Sache oder ein künftiges Recht ist insolvenzfest, wenn der fragliche Gegenstand bis zur Insolvenzeröffnung entstanden ist und danach die Bedingung eintritt.*)

2. Wenn insolvenzfest vereinbart wird, die Ausübung eines Kündigungsrechts sei die aufschiebende Bedingung für einen Rechtsübergang, scheitert dieser nicht daran, dass er vom Willen des Berechtigten abhängt.*)

3. Hat vor Insolvenzeröffnung - wenngleich aufschiebend bedingt - ein dinglicher Rechtsübergang stattgefunden, kann der Insolvenzverwalter diesen nicht mehr dadurch verhindern, dass er die Nichterfüllung des zugrunde liegenden Vertrages wählt.*)

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IMRRS 2006, 0765
ImmobilienImmobilien
Folgen nichtiger Erschließungs- und Ablösungsverträge

OLG Naumburg, Urteil vom 18.10.2005 - 3 U 38/05

1. Gemeinden haften aus c.i.c., wenn sie bei der Anbahnung öffentlich-rechtlicher Verträge Pflichten verletzen und damit berechtigtes Vertrauen enttäuschen.

2. Eine unübersichtliche oder zweifelhafte Rechtslage, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht einzuschätzen vermag, führt wegen falscher Vorstellungen des Geschädigten von seiner rechtlichen Situation zu einem Hinausschieben des Verjährungsbeginns.

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IMRRS 2006, 0761
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Keine unerhebliche Pflichtverletzung bei arglistiger Täuschung!

BGH, Urteil vom 24.03.2006 - V ZR 173/05

Eine den Rücktritt und die Geltendmachung von Schadensersatz statt der ganzen Leistung ausschließende unerhebliche Pflichtverletzung ist beim Kaufvertrag in der Regel zu verneinen, wenn der Verkäufer über das Vorhandensein eines Mangels arglistig getäuscht hat.*)

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IMRRS 2006, 0739
ImmobilienImmobilien
Unrichtigkeitsnachweis der Eintragung einer Fremdbriefgrundschuld

OLG Hamm, Beschluss vom 15.11.2005 - 15 W 179/05

1. Der Nachweis der Unrichtigkeit der Eintragung einer Fremdbriefgrundschuld kann durch den Eigentümer des belasteten Grundstücks nicht allein durch Vorlage des Grundschuldbriefes geführt werden.*)

2. § 1117 Abs. 3 BGB lässt nicht im Umkehrschluss die Vermutung zu, die Grundschuld stehe dem Grundstückseigentümer zu.*)

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IMRRS 2006, 0737
ImmobilienImmobilien
Zwangsverwaltung - Erstatttungsfähigkeit von Zwangsverwalterkosten

AG Bremen, Urteil vom 07.03.2006 - 10 C 536/05

Ausgaben des Zwangsverwalters, die nicht durch die Masse gedeckt sind, sind vom betreibenden Gläubiger dann nicht zu erstatten, wenn der Zwangsverwalter seine Anzeigepflicht gegenüber dem Vollstreckungsgericht (§ 9 Abs. 2 Zwangsverwalterverordnung alter Fassung; § 10 Abs. 1 Ziff. 3 Zwangsverwalterverordnung neuer Fassung) nicht erfüllt und der Zwangsverwalter trotz Kenntnis der Vermögenslosigkeit des Schuldners des betreibenden Gläubigers Kosten eines (Räumungs-)Rechtstreits verursacht, die trotz des Obsiegens des Zwangsverwalters beim Schuldner des die Zwangsverwaltung betreibenden Gläubigers erkennbar nicht vollstreckt werden können.

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IMRRS 2006, 0735
ImmobilienImmobilien
Rückabwicklung des Kaufvertrages: Wert der Eigennutzung

BGH, Urteil vom 31.03.2006 - V ZR 51/05

1. Der Wert der Eigennutzung eines Grundstücks ist in der Regel nach dem üblichen Miet- oder Pachtzins zu bemessen.*)

2. Bei der Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen Schadensersatzes ist die Nutzung des Grundstücks durch den Käufer im Rahmen des Vorteilsausgleichs nur insoweit zu berücksichtigen, als sie mit dem geltend gemachten Schaden in einem qualifizierten Zusammenhang steht.

a) Verlangt der Käufer auch Ersatz seiner Finanzierungskosten bzw. der Kosten für die Unterhaltung des Grundstücks, muss er sich hierauf den nach dem üblichen Miet- oder Pachtzins zu berechnenden Wert der Eigennutzung anrechnen lassen.

b) Beschränkt der Käufer sich darauf, den Leistungsaustausch rückgängig zu machen und Ersatz der Vertragskosten zu verlangen, ist als Nutzungsvorteil nur die abnutzungsbedingte, zeitanteilig linear zu berechnende, Wertminderung der Immobilie anzurechnen.*)

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IMRRS 2006, 0719
BauträgerBauträger
Erwerb einer noch zu errichtenden Ferien-Immobilie

OLG München, Urteil vom 11.04.2006 - 9 U 4531/03

Zur Auswirkung des spanischen "Gesetzes über Vorauszahlungen beim Bau und Verkauf von Wohnraum" Nr. 57/68 vom 27. Juli 1968 auf zivilrechtliche Erwerbsverträge.

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IMRRS 2006, 0718
Mit Beitrag
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Denkmalschutz: Plastikfenster statt Holzfenster?

VGH Hessen, Urteil vom 02.03.2006 - 4 UE 2636/04

1. Es kann im Einklang mit denkmalschutzrechtlichen Grundsätzen stehen, wenn die Denkmalschutzbehörde für ihre Beurteilung, ob eine nicht nur unerhebliche Beeinträchtigung des historischen Erscheinungsbildes gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 des Hess. Gesetzes zum Schutz der Kulturdenkmäler (HDSchG) vorliegt, nicht auf die Verhältnisse der Gesamtanlage insgesamt abstellt. Besteht eine Gesamtanlage i.S.d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 HDSchG aus einer Vielzahl von Straßenzügen und ist aus denkmalfachlichen Gründen zwischen unterschiedlichen historischen Erscheinungsbildern zu differenzieren, so ist es zulässig, wenn nicht gar geboten, einen Bereich der Gesamtanlage zu fokussieren ("Abschnittsbildung"), um die jeweils das historische Erscheinungsbild prägenden Merkmale der Gesamtanlage herauszuarbeiten.*)

2. Einzelfall, in dem nur optisch den historischen Holzfenstern angenäherte Kunststofffenster die feine Struktur der Fassade des Gebäudes und wegen dessen Bedeutung für den maßgeblichen Bereich der Gesamtanlage auch deren schützenswertes historisches Erscheinungsbild nicht nur unerheblich beeinträchtigen.*)

3. Zur Frage der Zumutbarkeit der Mehrkosten für eine denkmalgerechte Ersetzung von historischen Holzfenstern.*)

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IMRRS 2006, 0717
ImmobilienImmobilien
Anliegergebrauch

VGH Bayern, Urteil vom 15.03.2006 - 8 B 05.1356

1. Im Bayerischen Straßen- und Wegerecht existiert auch weiterhin das Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs als eine Form eines gesteigerten Gemeingebrauchs (Abgrenzung zu BVerwG vom 11.5.1999 NVwZ 1999, 1341).*)

2. Der Anliegergebrauch ist ein Rechtsinstitut des einfachen Rechts, das in der Rechtsordnung als bestehend vorausgesetzt wird.*)

3. Vor Einschränkungen oder Erschwernissen der Zufahrtsmöglichkeiten für ein innerörtliches Grundstück schützt der Anliegergebrauch regelmäßig nicht.*)

4. Zu einem Anspruch auf Gehsteigabsenkung vor einer Grundstückszufahrt, wenn die Zufahrten von Nachbargrundstücken ebenfalls abgesenkt sind (Selbstbindung der Verwaltung).*)

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IMRRS 2006, 0716
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Streitwertbemessung in einer Baulandsache

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.03.2006 - 21 U 1/05 Baul

Im Regelfall ist der Streitwert eines gegen den Umlegungsplan gerichteten Antrags auf gerichtliche Entscheidung des Grundstückseigentümers mit 20 % des Wertes der eingeworfenen Fläche zu bewerten (BGHZ 49, 317; BGHZ 51, 341). Wird aber mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Zuteilung weiteren Grundbesitzes erstrebt, so ist das für den Streitwert maßgebliche Rechtsschutzinteresse mindestens mit dem objektiven Wert des zusätzlich begehrten Grundbesitzes zu bewerten.*)

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IMRRS 2006, 0715
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Anschluss- und Benutzungszwang wegen Klimaschutz?

BVerwG, Urteil vom 25.01.2006 - 8 C 13.05

Landesrecht, das es dem Satzungsgeber gestattet, einen Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Fernwärmeversorgung aus Gründen des Klimaschutzes anzuordnen, verstößt nicht gegen Bundesverfassungsrecht oder Europarecht.*)

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IMRRS 2006, 0704
ImmobilienImmobilien

BGH, Beschluss vom 17.11.2005 - V ZR 68/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0685
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 21.10.2005 - V ZR 63/05

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 0664
ImmobilienImmobilien
Bewertung von Grundstücken im Rahmen der Enteignungsentschädigung

BVerwG, Beschluss vom 06.03.2006 - 10 B 80.05

1. Ein höchstrichterlicher Klärungsbedarf i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO kann auch dann zu verneinen sein, wenn die aufgeworfene Rechtsfrage (hier: Bewertung einer Straßentrassenfläche im Rahmen der Flurbereinigung) durch die Rechtsprechung eines anderen obersten Bundesgerichts geklärt ist, das sich aufgrund seiner originären Zuständigkeit mit dieser oder mit einer gleich gelagerten Rechtsfrage bereits befasst hat (hier: Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Bewertung von Grundstücken im Rahmen der Enteignungsentschädigung).*)

2. Auch im Rahmen der Wertermittlung im Flurbereinigungsrecht gilt, dass einem bislang landwirtschaftlich genutzten Grundstück, das nach den Festsetzungen eines Bebauungsplans zukünftig als Straßenverkehrsfläche vorgesehen ist, kein höherer Verkehrswert beizumessen ist, als ihm nach den Grundsätzen der Vorwirkung der Enteignung bislang zukam.*)

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IMRRS 2006, 0661
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Vornahme einer Grundbucheintragung: Erledigung der Hauptsache

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.01.2006 - 20 W 382/05

1. Bei Vornahme einer Grundbucheintragung auf Grund einer geänderten Teilungserklärung tritt die Erledigung der Hauptsache durch verfahrensrechtliche Überholung ein, soweit ein Beschwerdeverfahren noch den Vollzug der ursprünglichen Teilungserklärung betrifft.*)

2. Eine zulässig eingelegte weitere Beschwerde kann auf den Kostenpunkt beschränkt werden, es ist dann über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden.*)

3. Soweit Gerichtskosten entstanden sind durch die Zurückweisung der Erstbeschwerde, verbleibt es dabei, wenn die weitere Beschwerde ohne die Erledigung offensichtlich unbegründet gewesen wäre. Dies ist nicht der Fall, wenn es auf die Auslegung der Eintragungsbewilligung ankommt.*)

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IMRRS 2006, 0634
SachverständigeSachverständige
Erste BGH-Entscheidung zu § 839a BGB: Haftung in ZVG-Sachen!

BGH, Urteil vom 09.03.2006 - III ZR 143/05

Zur Sachverständigenhaftung des Wertgutachters gegenüber dem Ersteigerer im Zwangsversteigerungsverfahren.*)

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IMRRS 2006, 0613
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Abbruchgenehmigung für denkmalgeschütztes Haus?

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.02.2006 - 10 B 2119/05

1. Das Vorliegen einer bestandskräftigen Abbruchgenehmigung (§§ 63 Abs. 1, 75 BauO NRW) steht einer denkmalrechtlichen vorläufigen Unterschutzstellung (§ 4 DSchG NRW) des von der Abbruchgenehmigung erfassten mutmaßlichen Denkmals nicht grundsätzlich entgegen.*)

2. Die Voraussetzungen für eine Anordnung, dass das mutmaßliche Denkmal vorläufig als eingetragen gilt (§ 4 Abs. 1 DSchG NRW), sind im Interesse einer effektiven Sicherung gefährdeter Denkmäler großzügig zu handhaben.*)

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IMRRS 2006, 0611
ImmobilienImmobilien
Was ist ein Fernwärmeversorgungsunternehmen?

BGH, Urteil vom 15.02.2006 - VIII ZR 138/05

1. Fernwärmeversorgungsunternehmen im Sinne von § 1 Abs. 1 AVBFernwärmeV sind auch Unternehmen, die Fernwärme nicht selbst herstellen, aber andere mit Fernwärme versorgen, die sie von Dritten beziehen.*)

2. § 30 Nr. 1 AVBFernwärmeV findet keine Anwendung auf den Einwand des Abnehmers, die von dem Versorgungsunternehmen geforderte Fernwärmevergütung entspreche nicht den für gleichartige Versorgungsverhältnisse geltenden, wegen Fehlens einer ausdrücklichen Preisvereinbarung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 AVBFernwärmeV maßgeblichen Preisen.*)

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IMRRS 2006, 0610
ImmobilienImmobilien
Entstehung einer Dienstbarkeit kraft Gesetzes

BGH, Urteil vom 24.02.2006 - V ZR 145/05

§ 9 Abs. 2 GBBerG steht dem Entstehen einer Dienstbarkeit nach § 9 Abs. 1 GBBerG schon dann entgegen, wenn die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) am Stichtag des 25. Dezember 1993 einschlägig war.*)

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