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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Immobilien

5248 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 0002
SachverständigeSachverständige
Verkehrswertgutachten: Bestehen Nachforschungspflichten?

OLG Naumburg, Urteil vom 03.08.2005 - 11 U 100/04

Der mit der Ermittlung des Verkehrswertes beauftragte Sachverständige hat nur die von ihm äußerlich wahrnehmbaren, wertbeeinflussenden Faktoren zu berücksichtigen und in seine Bewertung einfließen zu lassen. Ihn trifft weder die Pflicht, Baumängel selbst oder durch Zuziehung weiterer Sonderfachleute zu ermitteln, noch hat er ohne Anhaltspunkte für bestimmte Mängel auf ihr allgemein mögliches Vorliegen hinzuweisen. Nur wenn der Verkehrswertsachverständige im Verlauf seiner Tätigkeit auf auf Baumängel hindeutende Indizien stößt, muss er seinen Auftraggeber hierauf aufmerksam machen.*)

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Online seit 2005

IMRRS 2005, 1933
ImmobilienImmobilien
Irrtümliche Falschbezeichnung des verkauften Grundstücks im Vertrag

OLG Naumburg, Urteil vom 23.08.2005 - 11 U 31/05

1. Sind sich die Parteien eines Grundstückskaufs darüber einig, dass eine bestimmte, durch Gebäude und Mauern umgrenzte Fläche verkauft werden soll, kommt es auf die mit dieser Vorstellung nicht übereinstimmende und dahinter zurückbleibende Bezeichnung des Kaufgegenstandes in der notariellen Urkunde nicht an (unschädliche Falschbezeichnung).*)

2. Kann der Verkäufer nur das aus der Urkunde hervorgehende, aber nicht das verkaufte Grundstück zu Eigentum verschaffen, haftet er dem Käufer auf den Aufwand des Deckungsgeschäfts unter dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes aufgrund Nichterfüllung.*)

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IMRRS 2005, 1925
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorzeitige Besitzeinweisung bei geteilter Straßenbaulast

OLG Jena, Beschluss vom 28.11.2005 - Bl W 527/05

Treffen Straßenbaumaßnahmen im sich überschneidenden Zuständigkeitsbereich verschiedener Baulastträger in einem Vorhaben – formell verklammert durch ein gemeinsames Planfeststellungsverfahren – zusammen, kann ein einzelner Baulastträger in den vorzeitigen Besitz auch baulastfremder Grundstücke eingewiesen werden, wenn ihm die Federführung für das Gesamtvorhaben obliegt und zwischen den Straßenbaumaßnahmen ein notwendiger – nicht nur akzidentieller – Folgezusammenhang besteht.*)

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IMRRS 2005, 1924
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerblicher Grundstückshandel durch Landwirt?

BFH, Urteil vom 08.09.2005 - IV R 38/03

1. Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke ist grundsätzlich Hilfsgeschäft eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs und nicht Gegenstand eines selbständigen gewerblichen Grundstückshandels. Dies gilt unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des Gewinns.*)

2. Die Grundstücksveräußerungen werden Gegenstand eines selbständigen gewerblichen Grundstückshandels, wenn der Landwirt Aktivitäten entfaltet, die über die Parzellierung und Veräußerung hinausgehen und die darauf gerichtet sind, den Grundbesitz zu einem Objekt anderer Marktgängigkeit zu machen.*)

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IMRRS 2005, 1923
SteuerrechtSteuerrecht
Umfasst Lieferung von Wasser auch den Hausanschluss?

BFH, Beschluss vom 03.11.2005 - V R 61/03

Dem EuGH wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Fällt die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Hausanschluss) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff "Lieferungen von Wasser" i.S. der Richtlinie 77/388/EWG (Anhang D Nr. 2 und Anhang H Kategorie 2)?*)

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IMRRS 2005, 1920
ImmobilienImmobilien
Anschluss- und Benutzungszwang bei privatem Betreibermodell

BVerwG, Urteil vom 06.04.2005 - 8 CN 1.04

1. Die Anordnung eines kommunalrechtlichen Anschluss- und Benutzungszwanges für die Fernwärmeversorgung schließt es nicht aus, dass das Benutzungsverhältnis privatrechtlich ausgestaltet ist.*)

2. Der Anschluss- und Benutzungszwang für eine öffentliche Einrichtung, die durch eine juristische Person des Privatrechts, an der die Kommune nicht beteiligt ist, betrieben wird, ist nur dann verhältnismäßig, wenn die Kommune über hinreichende Einflussmöglichkeiten verfügt, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.*)

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IMRRS 2005, 1902
ImmobilienImmobilien
Kein Schuldnerverzug, wenn gebotenen Handlungen vorgenommen wurden

OLG Hamm, Urteil vom 26.10.2000 - 22 U 64/00

1.*)

Der Verkäufer eines Grundstücks, der die Verschaffung lastenfreien Eigentums und damit auch die Löschung von in Abt. II des Grundbuchs eingetragenen Nacherbenvermerken schuldet, kommt nicht in Schuldnerverzug, wenn er dem mit einem umfassenden Vollzugsauftrag ausgestatteten Notar eine Liste der Nacherben überreicht und der Notar tätig wird, um Löschungsbewilligungen der Nacherben zu erlangen, die auch tatsächlich dem Grundbuchamt vorgelegt werden. Mit entsprechendem Sachvortrag genügt der Verkäufer seiner Darlegungspflicht gemäß § 285 BGB.*)

2.*)

Der Käufer muß in diesem Fall darlegen, welche weitergehenden Maßnahmen erforderlich waren und vom Verkäufer oder Notar unterlassen wurden.*)

3.*)

Im Rahmen des Vollzugs des Kaufvertrags ist der insoweit beauftragte Notar Erfüllungsgehilfe des Verkäufers.*)

4.*)

Zur Fälligkeit des Eigentumsverschaffungsanspruchs.*)

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IMRRS 2005, 1899
SachverständigeSachverständige
Zur Haftung eines von der Bank beauftragten Gutachters

OLG Köln, Urteil vom 08.11.2000 - 19 U 23/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1897
ImmobilienImmobilien
Erbbaurecht - Rückauflassung bei Vertragsbruch des Erbbauberechtigten

BGH, Urteil vom 28.01.2000 - V ZR 252/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1895
ImmobilienImmobilien
Keine Maklerprovision wenn Firmen-Kontaktperson Objekt privat kauft

OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2000 - 18 U 148/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2005, 1870
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Vorausleistung für Erschließungsbeiträge

VGH Hessen, Urteil vom 18.08.2005 - 5 UZ 1610/05

Die Regelung des § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wonach die auf Erschließungsbeiträge geleistete Vorausleistung mit der endgültigen Beitragsschuld zu verrechnen ist, auch wenn der Vorausleistende nicht beitragspflichtig ist, gilt auch, wenn das Grundstück des Vorausleistenden geteilt und ein Teil an einen Dritten übereignet wird. In einem solchen Fall ist die Vorausleistung mit den für die beiden Grundstücke entstehenden Beitragspflichten zu verrechnen, und zwar im Verhältnis der Verteilungswerte, die auf die beiden Grundstücke entfallen.*)

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IMRRS 2005, 1867
SteuerrechtSteuerrecht
Tarifbegünstigung bei Grundstücksveräußerung

BFH, Urteil vom 05.07.2005 - VIII R 65/02

1. Die Veräußerung des zum Umlaufvermögen eines gewerblichen Grundstückshändlers gehörenden Grundstücks ist auch dann nicht nach den §§ 16, 34 EStG tarifbegünstigt, wenn sie mit der Betriebsaufgabe zusammentrifft und hiermit zugleich eine zunächst bestehende Bebauungsabsicht aufgegeben wird. Soweit der Senat im Urteil vom 21. November 1989 VIII R 19/85 (BFH/NV 1990, 625) eine andere Auffassung vertreten hat, hält er hieran nicht mehr fest.*)

2. Die vorstehenden Grundsätze gelten auch, wenn das Betriebsvermögen einer den gewerblichen Grundstückshandel betreibenden Personengesellschaft - mit Ausnahme der Grundstücke des Umlaufvermögens - auf ein Schwesterunternehmen ausgelagert wird und im Anschluss hieran der Mitunternehmer seinen Gesellschaftsanteil veräußert.*)

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IMRRS 2005, 1864
ImmobilienImmobilien
Straßenbau: Unzulässiger Eingriff in private Grundstücke

OLG Koblenz, Urteil vom 01.12.2005 - 5 U 816/05

1. Ein Bebauungsplan ist unwirksam, wenn eine Erschließungsanlage wegen hängigen Geländes die Herstellung einer Böschung erfordert, ohne dass die dafür erforderlichen Flächen schriftlich oder zeichnerisch festgesetzt sind.

2. Die Nutzung privater Grünflächen zu Zwecken des Gemeingebrauchs (ohne rechtfertigenden Bebauungsplan) ist ein rechtswidriger Eingriff in das Eigentum und löst, unabhängig von einem eventuellen Entschädigungsanspruch, einen Folgenbeseitigungsanspruch aus. Diese Beeinträchtigung brauchen die Eigentümer nicht hinzunehmen, sie können Wiederherstellung des ursprünglichen, natürlichen Geländezustandes verlangen.

3. Wer bewusst einen rechtswidrigen Zustand herbeiführt, dann einwendet, die Rückgängigmachung erfordere unzumutbare Kosten, ist nicht schutzwürdig.

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IMRRS 2005, 1862
ImmobilienImmobilien
Höchstzinssatz für Grundschuld erforderlich?

OLG Hamm, Beschluss vom 29.08.2005 - 15 W 217/05

Die zusätzliche Angabe eines Höchstzinssatzes ist nicht erforderlich, vielmehr genügt die Eintragung eines variablen Grundschuldzinses unter Bezugnahme auf den jeweiligen Basiszinssatz dem sachenrechtlichen Bestimmtheitserfordernis.

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IMRRS 2005, 1859
ImmobilienImmobilien
Belastungsvollmacht

OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2005 - 15 W 297/04

1. Eine in einem Grundstückskaufvertrag dem Käufer erteilte Vollmacht, das Grundstück bereits vor Eigentumsumschreibung mit Grundpfandrechten zu belasten, ist mit dem Kaufvertrag auch dann im Sinne des § 44 Abs. 1 KostO gegenstandsgleich, wenn der äußere Umfang der Vollmacht den Betrag des Kaufpreises übersteigt.*)

2. Die Bewertung der Vollmacht richtet sich in diesem Fall allein nach § 41 Abs. 1 KostO. Maßgebend ist also ausschließlich der Umfang des Rechtsgeschäfts, für das die Vollmacht erteilt ist.*)

3. Wegen Abweichung von der Entscheidung des KG in DNotZ 1992, 117 wird die Sache gem. § 28 Abs. 2 FGG dem BGH zur Entscheidung vorgelegt.*)

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IMRRS 2005, 1858
ImmobilienImmobilien
Geschäftsfähigkeit des Veräußerers

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.10.2005 - 20 W 151/05

Das Grundbuchamt hat bei Eintragung einer Eigentumsumschreibung die Geschäftsfähigkeit des Veräußerers im Beurkundungszeitpunkt selbständig zu überprüfen. Dabei ist von dem Grundsatz der Geschäftsfähigkeit auszugehen. Ergeben sich daran auf Tatsachen gegründete Zweifel, z. B. auf Grund eines Betreuungsgutachtens, können diese durch ein ärztliches Gutachten ausgeräumt werden, wobei der volle Nachweis der Geschäftsfähigkeit nicht geführt werden muss. Ein Zweitgutachten, das auf unzureichender Tatsachenfeststellung beruht und die juristischen Kriterien des § 104 Nr. 2 BGB nicht eindeutig beantwortet, reicht nicht aus zur Zweifelsausräumung.*)

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IMRRS 2005, 1857
ImmobilienImmobilien
Wann erlischt Rückübertragungsvormerkung?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.10.2005 - 20 W 286/05

1. Das Landgericht ist grundsätzlich an seine Rechtsauffassung gebunden bei einer Beschwerdeentscheidung über einen Beschluss, durch den das Grundbuchamt einen Eintragungsantrag aus den Gründen einer Zwischenverfügung zurückgewiesen hat, die das Landgericht in einer ersten Beschwerdeentscheidung sachlich bestätigt hat. Diese Bindung gilt nicht für das Rechtsbeschwerdegericht, wenn die erste Beschwerdeentscheidung nicht angefochten werden konnte.*)

2. Das Rechtsbeschwerdegericht ist an die Auslegung einer Urkunde gebunden, die das Landgericht verfahrensfehlerfrei vorgenommen hat.*)

3. Eine Vormerkung kann nicht bestellt werden, um Ansprüche gegen den Einzelrechtsnachfolger des Grundstückseigentümers zu sichern. Eine Rückübertragungsvormerkung erlischt, wenn der gesicherte bedingte Anspruch nicht entstanden ist oder nicht mehr entstehen kann. Ist eine Übertragung auf einen Einzelrechtsnachfolger dem Grundstückseigentümer ohne Zustimmung des Vormerkungsberechtigten gestattet, erlischt ein Rückübertragungsanspruch und damit die zu seiner Sicherung eingetragene Vormerkung jedenfalls mit Eintragung.*)

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IMRRS 2005, 1856
ImmobilienImmobilien
Beweiskraft der Urkunde

OLG Celle, Beschluss vom 22.11.2005 - 4 W 179/05

1. Das Grundbuchamt ist zwar grundsätzlich auch zur Überprüfung der Identität des Erklärenden berufen, wenn es um die Eintragung einer Löschung im Grundbuch geht; diese grundsätzliche Prüfungskompetenz erlaubt ihm jedoch keine freie Beweiswürdigung im Sinne des § 286 ZPO.*)

2. Vielmehr muss auch das Grundbuchamt den Beweisregeln des Urkundsbeweises Rechnung tragen; hat es keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass die in einer öffentlichen Urkunde durch einen Notar erfolgte Identitätsfeststellung falsch ist, ist es an die Beweiskraft der öffentlichen Urkunde gebunden.*)

3. § 10 BeurkG enthält lediglich eine Sollvorschrift, deren Verletzung die Beweiskraft der Urkunde grundsätzlich unberührt lässt.*)

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IMRRS 2005, 1855
ImmobilienImmobilien
Wann ist Beeinträchtigung "wesentlich"?

BGH, Urteil vom 21.10.2005 - V ZR 169/04

1. Sollen mit dem aus Besitz bzw. Eigentum abgeleiteten Unterlassungsanspruch wiederholte gleichartige Störungen abgewehrt werden, die zeitlich unterbrochen auftreten, löst jede neue Einwirkung einen neuen Anspruch aus; die im Rahmen des Einwands der Verwirkung für die Beurteilung des Zeitmoments maßgebliche Frist beginnt jeweils neu zu laufen.*)

2. Das Fehlen einer notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigung stellt für die Frage der Wesentlichkeit der Beeinträchtigung nur ein Kriterium von mehreren dar. Entscheidend ist eine Würdigung aller Umstände, ausgerichtet am Empfinden eines "verständigen Durchschnittsmenschen", insbesondere unter Berücksichtigung der nach § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB maßgeblichen Grenz- oder Richtwerte.*)

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IMRRS 2005, 1851
ImmobilienImmobilien
Gaszentralheizung muss nicht jährlich gereinigt werden

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2005 - 6 A 10105/05

1. Die in § 2 Abs. 1 Nr. 1 a KÜO begründete Pflicht des Grundstückseigentümers, die senkrechte Abgasleitung seiner Gaszentralheizung einer jährlichen Reinigung durch den zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister unterziehen zu lassen, ist aus Gründen der Feuersicherheit nicht stets und unter allen Umständen, sondern nur aufgrund der Feststellung eines spezifischen Reinigungsbedarfs geboten.*)

2. Im Allgemeinen genügt es zur Gewährleistung der Betriebssicherheit, solche Anlagen einer regelmäßigen Kontrolle durch den Bezirksschornsteinfegermeister zu unterwerfen.*)

3. Zur Herstellung dieser Rechtslage bedarf es eines Tätigwerdens des Normgebers, weil die normierte Reinigungspflicht nicht im Weg der Auslegung in die an sich gebotene Pflichtenkombination (Anlagenüberwachung mit fakultativer Reinigung) umgedeutet werden kann.*)

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IMRRS 2005, 1850
SteuerrechtSteuerrecht
InvZulG: Bauantrag als Beginn der Herstellung eines Gebäudes

BFH, Urteil vom 15.09.2005 - III R 28/03

1. Mit der Herstellung eines Gebäudes ist i.S. von § 2 Abs. 4 Satz 3 InvZulG 1999 i.d.F. des StBereinG 1999 vom 22. Dezember 1999 grundsätzlich in dem Zeitpunkt begonnen, in dem der Bauantrag gestellt wird.*)

2. Der Regelung in § 2 Abs. 4 Satz 5 InvZulG 1999 i.d.F. des InvZulÄndG vom 20. Dezember 2000, nach der als Beginn der Herstellung bei Gebäuden, für die eine Baugenehmigung erforderlich ist, der Zeitpunkt gilt, in dem der Bauantrag gestellt wird, wirkt nicht in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise zurück.*)

3. Die Beschränkung der Zulagenförderung auf nach dem 24. August 1997 begonnene Investitionen durch das StBereinG 1999 verletzt kein verfassungsrechtlich geschütztes Vertrauen eines Investors, der seine Investition vor dem Stichtag begonnen hat, da die vorherige Regelung unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Europäischen Kommission stand.*)

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IMRRS 2005, 1849
SteuerrechtSteuerrecht
Zeitpunkt des Eigentumserwerbs am Grundstück

BFH, Urteil vom 29.09.2005 - II R 23/04

Tritt bei Umwandlungen kraft Gesetzes ein Eigentumsübergang an Grundstücken ein, liegt ein Erwerbsvorgang gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG vor, der mit der Eintragung der Umwandlung ins Handelsregister verwirklicht ist. Der Umwandlungsvertrag sowie die erforderlichen Zustimmungsbeschlüsse ergeben weder einzeln noch zusammen einen früheren Zeitpunkt der Verwirklichung.*)

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IMRRS 2005, 1848
SteuerrechtSteuerrecht
Entnahmeprivileg für Altenteilerwohnung

BFH, Urteil vom 13.10.2005 - IV R 33/04

Das Entnahmeprivileg für den zu einer neu errichteten Altenteilerwohnung gehörenden Grund und Boden gemäß § 52 Abs. 15 Satz 10 EStG a.F. (jetzt § 13 Abs. 5 EStG) setzt voraus, dass diese Wohnung nach ihrer Fertigstellung auch tatsächlich von einem Altenteiler genutzt wird.*)

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IMRRS 2005, 1846
SteuerrechtSteuerrecht
Errichtung eines Einfamilienhauses durch Ehegattengemeinschaft

BFH, Urteil vom 06.10.2005 - V R 40/01

1. Ehegatten, die auf einem in ihrem Miteigentum stehenden Grundstück ein Wohngebäude errichten, sind als Empfänger der Bauleistungen anzusehen, wenn die Ehegattengemeinschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit handelt und als solche keine unternehmerische Tätigkeit ausübt.*)

2. Ist bei einer solchen Ehegattengemeinschaft nur ein Ehegatte unternehmerisch tätig und verwendet dieser einen Teil des Gebäudes ausschließlich für seine unternehmerischen Zwecke (z.B. als Arbeitszimmer), so steht ihm das Vorsteuerabzugsrecht aus den bezogenen Bauleistungen anteilig zu, soweit der seinem Unternehmen zugeordnete Anteil am Gebäude seinen Miteigentumsanteil nicht übersteigt.*)

3. Nach den Vorschriften der § 15 Abs. 1 und § 14 UStG 1991/1993 reicht für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug des unternehmerisch tätigen Ehegatten eine an beide Ehegatten ausgestellte Rechnung aus, auch wenn sie keine Angaben zu den Anteilen der Ehegatten und keine entsprechenden Teilbeträge ausweist, wenn nach den Umständen des Falles keine Gefahr besteht, dass es zu Steuerhinterziehung oder Missbrauch kommt.*)

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IMRRS 2005, 1836
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Wohnen neben Festplatz

OVG Niedersachsen, Urteil vom 17.11.2005 - 1 KN 127/04

1. Die Gemeinde darf ein Grundstück bei entsprechend starkem städtebaulichen Interesse auch dann in die Planungen für die Erschließung neuer Bauflächen einbeziehen, wenn dessen Eigentümer seine Bebauung jedenfalls derzeit nicht wünschen.*)

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen gemeindeeigene Flächen zu einer bestimmten Trassierung von Erschließungsanlagen führen.*)

3. Die Pflicht, für die neuen Bauflächen Erschließungsbeiträge zahlen zu müssen, begründet i. d. R. auch dann keinen Abwägungsmangel, wenn der Eigentümer eine Bebauung seines Grundstücks nicht wünscht.*)

4. Eine Gemeinde darf ein Mischgebiet nicht mit der Begründung neben einen Festplatz planen, die von seiner Nutzung, namentlich dem dreitägigen Schützenfest ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen riefen noch keine ernsthaften Gesundheitsschäden hervor.*)

5. Zum Nebeneinander von Wohn- und Festplatznutzung.*)

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IMRRS 2005, 1820
BankrechtBankrecht
Zulässige Verwertung einer Grundschuld

OLG Frankfurt, Urteil vom 26.09.2005 - 12 U 39/05

1. Eine Bank darf eine Grundschuld nur verwerten für die Forderungen, für die sie nach der Sicherungsabrede haftet. Dazu gehört nicht eine Forderung aus § 812 BGB, die die Bank durch Rücküberweisung des Betrages begründet hat, den der Kunde auf einen wegen Anfechtung nichtigen Darlehensvertrag gezahlt hat.*)

2. Auch Kreditverträge können nach allgemeinen Grundsätzen wegen Irrtums angefochten werden.*)

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IMRRS 2005, 1819
ImmobilienImmobilien
Immobilen - Wiederkaufsrecht nach 19 Jahren ausgeübt: Unangemessen?

BGH, Urteil vom 30.09.2005 - V ZR 37/05

1. Ein bei dem Verkauf einer Reichsheimstätte für die Dauer von 30 Jahren zugunsten der ausgebenden Stadt vereinbartes Wiederkaufsrecht ist wirksam, wenn es den nach dem Reichsheimstättengesetz bestehenden Rechten des Ausgebers nachgebildet ist.*)

2. Die Ausübung eines solchen Wiederkaufsrechts 19 Jahre nach Vertragsschluss ist trotz der Aufhebung des Reichsheimstättengesetzes nicht unangemessen, wenn der Käufer das Grundstück zu einem den Verkehrswert um mehr als 70 % unterschreitenden Preis erworben hat.*)

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IMRRS 2005, 1818
BauträgerBauträger
Beachtung des Nutzungsvorteils bei Rückabwicklung d. Erwerbsvertrags

BGH, Urteil vom 06.10.2005 - VII ZR 325/03

1. Macht der Erwerber einer Eigentumswohnung Rückabwicklung des Vertrags im Wege des großen Schadensersatzes geltend, ist der ihm bei Selbstnutzung anzurechnende Nutzungsvorteil zeitanteilig linear aus dem Erwerbspreis zu ermitteln.*)

2. Ist die Wohnung mangelhaft, ist von dem so errechneten Nutzungsvorteil unter Berücksichtigung des Gewichts der Beeinträchtigungen ein Abschlag vorzunehmen, der gemäß § 287 ZPO geschätzt werden kann.*)

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IMRRS 2005, 1816
ImmobilienImmobilien
Räumungsverfügung wegen Kampfmitteln

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.11.2005 - 11 ME 146/05

1. Das Ausmaß dessen, was dem Eigentümer eines Grundstücks als Zustandsstörer zur Gefahrenabwehr abverlangt werden darf, ist nach der Rspr. des BVerfG (Besch. v. 16.2.2000, BVerfGE 102,1) durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt.*)

2. Ist die Kostenbelastung gegenüber einem Zustandsstörer als begrenzt anzusehen, muss die Verwaltung auch über die Begrenzung der Kostenbelastung des Grundstückseigentümers entscheiden.*)

3. Bei der Entscheidung, wer die Kosten einer Kampfmittelbeseitgung ganz oder anteilig zu tragen kann, kann z.B. berücksichtigt werden, welchen Verkehrswert das Grundstück nach der Räumung hat, von welchen Vorstellungen die Vertragsparteien bei Abschluß des Grundstückskaufvertrages ausgegangen sind, ob die von dem Grundstück ausgehenden Gefahren sich aus der Allgemeinheit zuzurechnenden Ursachen ergeben, ob die Bundesrepublik hinsichtlich der auf dem Grundstück befindlichen Kampfmittel (Munition / Waffen) als Handlungs- und/oder Zustandsstörer anzusehen ist.*)

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IMRRS 2005, 1810
ImmobilienImmobilien
Wegerecht als Dienstbarkeit: Verlegung bedarf Grundbucheintrags

BGH, Urteil vom 07.10.2005 - V ZR 140/04

Die Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit kann nicht durch bloße tatsächliche Ausübung verlegt werden, wenn die vorherige Ausübungsstelle durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung der Beteiligten als Inhalt der Dienstbarkeit festgelegt und diese Inhaltsbestimmung in das Grundbuch eingetragen worden war; in diesem Fall erfordert die Verlegung eine Änderung des Rechtsinhalts durch Vereinbarung und die Eintragung in das Grundbuch.*)

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IMRRS 2005, 1809
ImmobilienImmobilien
Duldung von Telekommunikationsleitungen: Bestimmung des Ausgleichs

BGH, Urteil vom 16.09.2005 - V ZR 242/04

Zur Bestimmung des Ausgleichs nach § 57 Abs. 2 Satz 2 TKG a. F. ist auf die üblichen Entgelte für Versorgungsleitungen nicht schon dann zurückzugreifen, wenn sich ein Marktpreis für die Einräumung von Nutzungsrechten zu Telekommunikationszwecken noch nicht gebildet hat, sondern erst, wenn die Verhältnisse des hier zu beurteilenden Marktes auch eine Schätzung nicht erlauben (Fortführung von Senat BGHZ 145, 16).*)

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IMRRS 2005, 1803
ImmobilienImmobilien
Grundstücksübertragung auf Dritte: Anspruch auf gezogene Nutzungen?

BGH, Urteil vom 28.10.2005 - V ZR 70/05

Die Übertragung eines Grundstücks auf einen Dritten durch Investitionsvorrangbescheid gemäß § 21b Abs. 1 InVorG schließt einen Anspruch des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Herausgabe der von diesem aus dem Grundstück seit dem 1. Juli 1994 durch Vermietung oder Verpachtung gezogenen Entgelte aus (Abgrenzung zu Senatsurt. v. 22. Februar 2005, V ZR 105/04, ZOV 2005, 88 ff).*)

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IMRRS 2005, 1796
ImmobilienImmobilien
Fluglärm: Keine Entschädigung, wenn Flugplatz vor Haus existierte

OLG Koblenz, Urteil vom 26.10.2005 - 1 U 98/01

1. Eine Entschädigung wegen Fluglärmbeeinträchtigungen ist zu verneinen, wenn das Grundstück erst Jahre nach Bestehen des Flughafens mit einem Haus bebaut worden ist.

2. Wer in Kenntnis des Betriebs eines Militärflughafens in dessen unmittelbarer Nähe auf seinem Grundstück ein Mehrfamilienwohnhaus errichtet, kann später bei Lärmverhältnissen, die dann die enteignend wirkende Grenze überschreiten, keine Entschädigung verlangen. Dieses "Hineinbauen in den vorhandenen Lärm" führt auch zum Anspruchsausschluss, wenn bei Errichtung des Gebäudes die Enteignungsschwelle (noch) nicht erreicht war.*)

3. Wird ein lärmbelastetes Grundstück im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge übereignet, geht der möglicherweise bestehende Entschädigungsanspruch auch ohne ausdrückliche Regelung auf den Erwerber über.*)

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IMRRS 2005, 1795
ImmobilienImmobilien
Baukostenzuschüsse für Versorgungsanschlüsse

BGH, Urteil vom 21.09.2005 - VIII ZR 7/05

Den Regelungen des § 9 AVBWasserV über Baukostenzuschüsse der Anschlussnehmer zur Abdeckung der Kosten für die Erstellung oder Verstärkung von der örtlichen Versorgung dienenden Verteilungsanlagen liegt das Prinzip einer möglichst verursachungsgerechten Kostenverteilung zugrunde. Sie haben bei einer privatrechtlichen Ausgestaltung der Wasserversorgung Vorrang vor der Beitragsbemessung nach dem Vorteilsprinzip des Kommunalabgabenrechts.*)

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IMRRS 2005, 1792
ImmobilienImmobilien
Amtswiderspruch gegen Eintragung einer Zwangssicherungshypothek?

OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2005 - 15 W 34/05

1. Auch gegen die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek kommt die Buchung eines Amtswiderspruchs nur in Betracht, wenn das Grundbuchamt gesetzliche Vorschriften auf den ihm unterbreiteten Sachverhalt unrichtig angewandt hat. Nicht ausreichend ist, dass die Eintragung aufgrund anderweitiger, für das Grundbuchamt nicht erkennbarer Umstände objektiv zu Unrecht erfolgt ist (a. A. OLG Celle, RPfleger 1990, 112).*)

2. Die nachträgliche Aufhebung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung führt zur Heilung des Mangels der während der Einstellung durchgeführten Vollstreckungsmaßnahme.

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IMRRS 2005, 1791
ImmobilienImmobilien
Grundbuchamt: Zweifel an 15 Jahre alter Vollmacht?

OLG Hamm, Beschluss vom 05.07.2005 - 15 W 61/05

1. Führt die Auslegung einer Vollmacht nach den Grundsätzen für die Auslegung von Grundbucherklärungen zu einem bestimmten Auslegungsergebnis, so kann dieses nicht durch die Einbeziehung von Umständen außerhalb der Urkunde in Zweifel gezogen werden, die im Rahmen der methodisch beschränkten Auslegung im Grundbuchverfahren nicht berücksichtigt werden können.*)

2. Das Grundbuchamt hat nur dann der Frage einer ausnahmsweise anzunehmenden Formbedürftigkeit einer erteilten Vollmacht nachzugehen, wenn die ihm vorgelegten Eintragungsunterlagen zu konkreten Zweifeln in diese richtung Anlass geben.*)

3. Allein der Ablauf eines Zeitraumes von 15 Jahren zwischen der Erteilung der Vollmacht und Vornahme des Rechtsgeschäfts durch den Bevollmächtigten gibt im Grundbuchverfahren keinen Anlass zu Zweifeln am Fortbestand der Vollmacht.*)

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IMRRS 2005, 1782
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Auszahlung einer gepfändeten Kaufpreisforderung

OLG Rostock, Beschluss vom 13.07.2005 - 1 W 25/05

Wenn der Notar aufgrund der notariell vereinbarten mehrseitigen Verwahrungsanweisung durch die Kaufvertragsparteien den bei ihm hinterlegten und gepfändeten Kaufpreisanteil an Dritte auszahlen möchte, weil der andere Beteiligte als Pfändungsgläubiger diese Anweisung gegen sich gelten lassen muss, so liegt keine Verletzung der Amtstätigkeit des Notars vor.

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IMRRS 2005, 1768
ImmobilienImmobilien
Umweltrecht - Verwaltungskosten bei Prüfung eines Gutachtens

VGH Hessen, Beschluss vom 10.08.2005 - 5 UZ 3645/04

Für die als "Maßnahme" der zuständigen Behörde in einem bodenschutzrechtlichen Verfahren nach § 9 Abs. 1 des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) in Erscheinung tretende Prüfung eines vorgelegten Gutachtens können auf Grund der bundesrechtlichen Kostentragungsregelung in § 24 Abs. 1 BBodSchG Verwaltungskosten nach dem Verwaltungskostengesetz des Landes nicht erhoben werden.*)

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IMRRS 2005, 1731
SteuerrechtSteuerrecht
Wohnungsüberlassung: Geldwerter Vorteil?

BFH, Urteil vom 17.08.2005 - IX R 10/05

Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Wohnung zu einem Mietpreis, der innerhalb der Mietpreisspanne des Mietspiegels der Gemeinde liegt, scheidet regelmäßig die Annahme eines geldwerten Vorteils durch verbilligte Wohnraumüberlassung aus.*)

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IMRRS 2005, 1722
ImmobilienImmobilien
Ermittlung des Einwurfswertes von Einwurfsgrundstücken

OLG Koblenz, Urteil vom 16.11.2005 - 1 U 1440/04

1. Als Rechtsverletzung nach §§ 513, 546 ZPO kommt auch ein Verstoß gegen Denk-, Natur- und Erfahrungsgesetze in Betracht, der vom Berufungsgericht zu prüfen ist.

2. Ein solcher Verstoß liegt nicht vor, wenn die Verfahrensweise des Umlegungsausschusses zur Wertermittlung als ordnungsgemäß betrachtet wird, im Ergebnis gleichwohl dem abweichenden Gutachten des gerichtlichen Sachverständigen gefolgt wird.

3. Eine Verpflichtung zur Einholung eines neuen Gutachtens besteht nur dann, wenn das eingeholte Gutachten auf grundsätzlich fehlerhaften Erwägungen beruht bzw. offensichtlich unrichtig und damit unbrauchbar ist. Dies ist bei einem Sachverständigengutachten anzunehmen, das die maßgebenden rechtlichen Vorgaben missachtet, erhebliche tatsächliche Umstände verkennt oder aber unlösbare Widersprüche aufweist.

4. Im Falle einer Erschließungsumlegung ist es sachgerecht, Einwurfsgrundstücke nicht als Bauerwartungsland, sondern als Rohbauland zu bewerten.

5. Die Ermittlung der Einwurfswerte ist nicht dadurch fehlerhaft, dass dem Vergleichswertverfahren nicht den Vorrang vor der deduktiven Methode der Wertermittlung eingeräumt wird, sondern beide im Verhältnis 40 zu 60 berücksichtigt werden.

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IMRRS 2005, 1696
SteuerrechtSteuerrecht
Abschreibungsmethode

BFH, Urteil vom 15.02.2005 - IX R 32/03

Wird ein zunächst zu fremden Wohnzwecken genutztes und gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 EStG mit 7 v.H. degressiv abgeschriebenes Gebäude nunmehr zu fremdbetrieblichen Zwecken genutzt, so muss der Steuerpflichtige nicht zur linearen AfA gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG übergehen, sondern kann weiterhin eine degressive AfA gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG in Höhe von 5 v.H. beanspruchen (entgegen R 44 Abs. 8 Satz 2 2. Halbsatz EStR).*)

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IMRRS 2005, 1695
SteuerrechtSteuerrecht
Entfallen der Steuer für eine Grundstücksschenkung

BFH, Urteil vom 27.04.2005 - II R 52/02

1. Die mit Beurkundung der Auflassung und Erteilung der Eintragungsbewilligung entstandene Steuer für eine Grundstücksschenkung entfällt rückwirkend, sobald die Schenkungsabrede vor Umschreibung des Eigentums im Grundbuch aufgehoben wird oder die Eintragungsbewilligung aus anderen Gründen nicht mehr zur Umschreibung führen kann.*)

2. Die Übertragung von Anteilen an einer GbR auf ein bisher daran nicht beteiligtes minderjähriges Kind durch die Eltern oder Großeltern bedarf der Zustimmung eines Ergänzungspflegers.*)

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IMRRS 2005, 1691
ImmobilienImmobilien
Vermögensrecht - Verjährung des Anspruchs auf Nutzungsentschädigung

BGH, Urteil vom 17.06.2005 - V ZR 208/04

1. Im Sinne von Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB läßt sich auf eine Verhandlung in einem Verfahren nach § 64 LwAnpG auch ein, wer in diesem Verfahren eine Bereinigung der Rechtsverhältnisse an Grund und Boden außerhalb des behördlichen Verfahrens erstrebt (Fortführung von Senatsurt. v. 14. Dezember 2001, V ZR 212/01, VIZ 2002, 237, 239).*)

2. Wer im Verlaufe eines Verfahrens nach § 64 LwAnpG Eigentümer wird, genügt seiner Einlassungsobliegenheit regelmäßig, wenn sich sein Rechtsvorgänger in dem Verfahren auf eine Verhandlung eingelassen hat und er selbst an dem Verfahren weiterhin zielgerichtet mit- und ihm nicht entgegenwirkt.*)

3. Der Anspruch auf Entgelt nach Art. 233 § 2a Abs. 1 Satz 8 EGBGB verjährte vor dem 1. Januar 2002 in der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB a.F.*)

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IMRRS 2005, 1687
ImmobilienImmobilien
Anwendungsbereich des Schuldrechtsanpassungsgesetzes

BGH, Urteil vom 04.02.2005 - V ZR 114/04

1. Das Schuldrechtsanpassungsgesetz ist auf Nutzungsverträge zwischen Wirtschaftseinheiten auch dann nicht anwendbar, wenn sie eine Erholungsnutzung bezweckten und nach § 286 Abs. 4 ZGB neben dem Vertragsgesetz auch den §§ 312 bis 315 ZGB unterlagen. Das Gesetz ist auf solche Nutzungsverträge nur anwendbar, wenn sie eine Unterverpachtung des Grundstücks oder einzelner Teilflächen an Bürger zu Erholungs- und Freizeitzwecken bezweckten.*)

2. § 11 Abs. 1 SchuldRAnpG erfaßt auch Baulichkeiten, die im Eigentum Dritter stehen. Diese können nach § 11 Abs. 2 Satz 3 SchuldRAnpG von dem Nutzer Ausgleich aus seiner Entschädigung nach § 12 SchuldRAnpG beanspruchen.*)

3. Sind mehrere Sachen als Ganzes veräußert worden und fehlte die Verfügungsberechtigung nur für Teile hiervon, so steht dem früheren Eigentümer der hierauf entfallende Anteil an dem Erlös zu. Läßt sich der Gesamterlös nicht einzelnen Teilen zuordnen, so ist der aus der Gesamtverfügung erzielte Erlös grundsätzlich nach dem Verhältnis des Wertes der einzelnen Gegenstände zu dem Wert des veräußerten Ganzen zu verteilen.*)

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IMRRS 2005, 1684
ImmobilienImmobilien
Personenhandelsgesellschaft kann Erbbaurecht erwerben

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2005 - 20 W 63/04

1. Die nach § 5 Abs. 1 ErbbauVO als Inhalt des Erbbaurechts vereinbarte Zustimmung des Grundstückseigentümers zur Übertragung eines Erbbaurechtes auf eine GmbH & Co. KG im Rahmen einer Neugründung kann nicht allein wegen der eingeschränkten Haftung der GmbH & Co. KG verweigert werden.*)

2. Eine Ersetzung der Zustimmung nach § 7 Abs. 3 Satz 1 ErbbauVO ist möglich, wenn der Grundstückseigentümer dem Vortrag des Erbbauberechtigten zur Einhaltung der Zweckbestimmung des Erbbaurechts nur allgemeine Erwägungen zu einer Beeinträchtigung entgegensetzt.*)

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IMRRS 2005, 1683
ImmobilienImmobilien
Zur Vormerkungsfähigkeit eines Ankaufsrechtes

OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.08.2005 - 20 W 304/03

1. Ein Ankaufsrecht auf Grund eines bindenden Verkaufsangebots ist als künftiger Anspruch nach § 883 Abs. 1 Satz 2 BGB vormerkungsfähig.*)

2. Für den Bindungswillen des Verkäufers spricht die Vereinbarung der Eintragung einer Auflassungsvormerkung im notariellen Vertrag.*)

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IMRRS 2005, 1674
ImmobilienImmobilien
Umweltrecht - Anspruchsgrundlage für Altlasten-Überprüfungsanordnung

VGH Hessen, Urteil vom 03.08.2005 - 6 UE 1672/04

1) Das Bundes-Bodenschutzgesetz stellt das rechtliche Instrumentarium zur Verfügung, um altlastverdächtige Flächen zu erfassen, zu untersuchen, zu bewerten und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.*)

2) Eine gesonderte Altlastenfeststellung durch Verwaltungsakt i. S. d. § 11 Abs. 1 HAltlastG ist seit dem Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes nicht mehr zulässig.*)

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IMRRS 2005, 1668
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Haftung bei Duldung eines "Trampelpfads"

OLG Jena, Urteil vom 12.10.2005 - 4 U 843/04

1. Auch die Zulassung oder Duldung eines öffentlichen Verkehrs auf einem Grundstück - hier eines "Trampelpfades" - verpflichtet den Eigentümer grundsätzlich zur Verkehrssicherung. Der Umfang der Verkehrssicherungspflicht kann aber in einem solchen Fall nicht strenger beurteilt werden als der für ersichtlich mit Willen des Grundstückseigentümers für berechtigte Grundstücksnutzer geschaffenen Wege.*)

2. Insoweit gilt, dass der Benutzer die gegebenen Verhältnisse so hinnehmen muss, wie sie sich ihm erkennbar darbieten; ein Tätigwerden des Verkehrssicherungspflichtigen ist nur dann geboten, wenn Gefahren bestehen, die auch für einen sorgfältigen Nutzer nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag.*)

3. Verunfallt ein Nutzer auf einem erkennbar "behelfsmäßigen" unbefestigten Trampelpfad, weil sich damit eine erfahrungsgemäß beim Betreten eines abwärts führenden Trampelpfades von jedem Nutzer zu berücksichtigende Gefahr verwirklicht, so haftet der Nutzer allein, weil entweder schon eine Verkehrssicherungspflichtverletzung des Eigentümers des Grundstücks ganz ausscheidet oder jedenfalls das Eigenverschulden des Gestürzten so deutlich überwiegt, dass eine Mithaftung des Verkehrssicherungspflichtigen gänzlich zurücktritt.*)

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IMRRS 2005, 1662
ImmobilienImmobilien
Verletzung von Anzeigepflichten

BFH, Urteil vom 06.07.2005 - II R 9/04

1. Kommt ein nach § 18 GrEStG zu einer Anzeige Verpflichteter seiner Anzeigepflicht durch eine den Anforderungen des § 20 GrEStG entsprechende Anzeige an das zuständige FA nach, wird der Beginn der Festsetzungs-/Feststellungsfrist nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 nicht dadurch weiter hinausgeschoben, dass für denselben Rechtsvorgang nach § 19 GrEStG Anzeigeverpflichtete ihre Anzeigepflicht nicht erfüllt haben.*)

2. Die Aussage im Urteil vom 16. Februar 1994 II R 125/90 (BFHE 174, 185, BStBl II 1994, 866), § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO 1977 stelle nur auf solche Anzeigen ab, zu deren Erstattung der Steuerpflichtige verpflichtet ist, nicht aber auch auf solche, die von vom Steuerpflichtigen unabhängigen Dritten abzugeben sind, ist auf Sachverhalte beschränkt, in denen eine alleinige Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare besteht.*)

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IMRRS 2005, 1658
ImmobilienImmobilien
Zu erstellende Eigentumswohnung: Zeitpunkt der Gewinnrealisierung

BFH, Urteil vom 08.09.2005 - IV R 40/04

Der Gewinn aus der Veräußerung von zu erstellenden Eigentumswohnungen ist dann realisiert, wenn mehr als die Hälfte der Erwerber das im Wesentlichen fertig gestellte Gemeinschaftseigentum ausdrücklich oder durch mindestens drei Monate lange rügelose Ingebrauchnahme konkludent abgenommen haben. Die Gewinnrealisierung betrifft nur die von diesen Erwerbern geschuldeten Entgelte.*)

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