Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5290 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2005, 1570
Immobilien
OLG Oldenburg, Urteil vom 19.07.2005 - 12 U 127/04
1. Zur Eintrittspflicht des Verkäufers für ein Beratungsverschulden des für den Verkauf einer Gebrauchtimmobilie eingeschalteten Vermittlers.*)
2. Wird der Erwerb einer Gebrauchtimmobilie auf Initiative des Verkäufers mit einer bestimmten Art der Finanzierung verknüpft, ist der Verkäufer zur Aufklärung verpflichtet, wenn aus dieser Finanzierung aufgrund ihrer Konstruktion und insbesondere der langen Laufzeit besondere Risiken für den Käufer entstehen. Dies gilt auch für die Risiken, die sich aus einem vom Finanzierungsinstitut geforderten Beitritt zu einem Mietpool ergeben.*)
3. Zahlt der Verkäufer dem von ihm eingeschalteten Vermittler eine verdeckte Innenprovision von mehr als 15% des Kaufpreises, muss er den Käufer auch dann hierauf hinweisen, wenn er für den Verkauf in einem Beratungsgespräch und nicht nur mit einem Prospekt geworben hat. Dies gilt insbesondere dann, wenn für den Käufer ein Beratungsbogen erstellt worden ist, in dem die mit dem Erwerb verbundenen Nebenkosten mit Ausnahme der Innenprovision aufgelistet sind (Abweichung von BGH NJW 2004, 1732 u. WM 2004, 2349).*)
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IMRRS 2005, 1566
Mietrecht
BGH, Urteil vom 23.06.2005 - IX ZR 419/00
1. Der Zwangsverwalter muß die Gefahr für das seiner Obhut anvertraute Eigentum durch Feststellungen vor Ort aufklären, wenn er nach erhaltenen Hinweisen mit der Möglichkeit zu rechnen hat, daß ein Mieter durch seinen vertragswidrigen Gebrauch der Wohnung den Schuldner nicht unwesentlich schädigt.*)
2. Versäumt der Zwangsverwalter die für ein wirksames Eingreifen gegen eine Wohnungsverwahrlosung erforderlichen Feststellungen, trifft ihn die Beweislast, daß der bei Aufhebung der Zwangsverwaltung bestehende Verwahrlosungsschaden an der Mietwohnung nicht auf seinem Unterlassen beruht.*)
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IMRRS 2005, 1557
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 20.04.2005 - 4 U 127/04
1. Die ein Notwegerecht begründende Zugangsnot besteht nicht nur dann, wenn das Grundstück überhaupt keine Verbindung mit einem öffentlichen Weg hat, sondern auch dann, wenn der vorhandene Zugang für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung nicht oder nicht mehr genügt.
2. Ein Notwegerecht ist nicht gemäß § 918 Abs. 1 BGB deshalb ausgeschlossen, weil eine frühere Verbindung des Grundstücks mit dem öffentlichen Weg durch eine willkürliche Handlung des Grundstückseigentümers aufgehoben wurde.
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IMRRS 2005, 1556
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 20.04.2005 - 7 U 189/04
Voraussetzung für Kündigung eines Versorgungsvertrages durch einen Wohnungsmieter ist allein, dass das Mietverhältnis über die mit der Wärme zu versorgenden Räume beendet ist: Das Kündigungsrecht erwächst dem Bezieher der Fernwärme aus Anlass der Beendigung.
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IMRRS 2005, 1551
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 04.05.2005 - 4 U 205/04
1. § 1004 BGB erfasst alle von § 985 BGB nicht erfassten Einwirkungen auf Grundstücke, auch Geräuschimissionen.
2. Die Wiederholungsgefahr in § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB erfordert eine auf Tatsachen gegründete, ernstliche Besorgnis weiterer Störungen, die nach der ersten rechtswidrigen Eigentumsstörung vermutet wird und deren Widerlegung dem Störer obliegt.
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IMRRS 2005, 1540
Mietrecht
OLG Naumburg, Urteil vom 20.09.2005 - 9 U 58/05
Der Antrag auf Stellung einer Bürgschaft (hier: Sicherheitsleistung bei einem Gewerberaummietvertrag) kann nicht mit einem bedingten Antrag auf Schadensersatz für den Fall verbunden werden, dass die Sicherheit nicht fristgemäß erbracht wird.*)
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IMRRS 2005, 1539
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2005 - 3 Wx 123/05
Ein Eigentümerbeschluss über die Wiederwahl eines Verwalters widerspricht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung und ist daher auf Antrag für ungültig zu erklären, wenn der Verwalter - vom Rechtsbeschwerdegericht beanstandete - gravierende Defizite der Jahresabrechnung in der nachfolgenden Abrechnungsperiode nicht ausräumt und zudem die Gemeinschaft - ohne dass besondere Umstände dies rechtfertigen - mit den Kosten der erfolglosen Klage ihres Beiratsvorsitzenden gegen einen Wohnungseigentümer belastet.*)
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IMRRS 2005, 1536
Mietrecht
OLG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2005 - 5 U 73/05
1. Das Interesse einer Erbengemeinschaft, sich aus pragmatischen Gründen auseinanderzusetzen und deshalb eine ererbte Eigentumswohnung zu veräußern, rechtfertigt für sich allein keine Kündigung i. S. von § 573 Abs. 2 S. 3 BGB.*)
2. Wird eine Eigentumswohnung im Wege des Erbgangs in vermietetem Zustand von den Erben erworben, so ist für die Bewertung der Frage, ob eine Kündigung zur Ermöglichung der Verwertung gerechtfertigt ist, weil ansonsten ein erheblicher Verwertungsverlust entsteht, auf den Wert der Wohnung in vermietetem Zustand abzustellen.*)
3. Wird gekündigt, weil mit einer Wohnung in vermietetem Zustand ein erheblich geringerer Erlös zu erzielen ist als bei einer Veräußerung in unvermietetem Zustand, so ist der Nachteil an Hand der Marktverhältnisse konkret nachzuweisen.*)
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IMRRS 2005, 1527
Immobilien
BGH, Urteil vom 14.12.2004 - X ZR 3/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2005, 1525
Immobilien
BGH, Urteil vom 10.06.2005 - V ZR 225/04
Wenn die Parteien eines Grundstückskaufes, von dem Notar entsprechend unterrichtet, wissen, dass ein anstehendes Umlegungsverfahren zu einer Flächenreduzierung des Kaufgrundstücks führt, dann liegt es nicht fern, dass sie diesem Umstand den Kaufvertrag anpassen und die Übereignungsverpflichtung auf die Fläche beschränken, die das Grundstück nach Abschluss des Umlegungsverfahrens haben wird. Berücksichtigt dies das Berufungsgericht nicht, so verkennt es den gesamten Umfang des Auslegungsstoffes und verstößt somit gegen die Grundsätze der §§ 133, 157 BGB.
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IMRRS 2005, 1521
Immobilien
BGH, Urteil vom 10.06.2005 - V ZR 251/04
1. Nach § 545 Abs. 1 ZPO kann die Revision nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf der Verletzung von Bundesrecht oder einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt. Daran ändert sich nicht dadurch etwas, dass das Berufungsgericht die Revision wegen einer für die Auslegung des Landesnachbarrechts maßgeblichen Frage zugelassen hat.
2. Zum nachbarrechtlichen Anspruch auf Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern.
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IMRRS 2005, 1504
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 23.02.2005 - 4 U 119/04
1. Der Verkäufer eines Wohngrundstücks verschweigt arglistig einen Mangel auch dann, wenn er den Mangel ernsthaft für möglich hält und dabei damit rechnet, dass der Käufer den Vertrag in Mangelkenntnis zumindest nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte.
2. Dem Gebot umfassender Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO entspricht es, wenn das Gericht weitere Umstände wie die Anbringung von Vorsatzschalen oder die Neutapezierung der Küchenaußenwand vor der Übergabe als zusätzliche Indizien dafür wertet, dass dem Verkäufer die Mängel bekannt waren.
3. Ein Abzug "neu für alt", wie er bei Schadenersatzansprüchen denkbar ist, kommt bei der Minderung nicht in Betracht. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Minderung nach den Mängelbeseitigungskosten bemessen wird.
4. Der Begriff "Kernsanierung" umfasst eine wirksame Feuchtigkeitsvorsorge, so dass eine Kürzung der zur Herstellung erforderlichen Kosten den Käufer nicht zumutbar erscheint (BGHZ 30, 29, 34 ff.).
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IMRRS 2005, 1502
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 29.06.2005 - 4 U 146/04
1. Besteht ein aus der Nichtvalutierung einer Sicherungsgrundschuld resultierendes Leistungsverweigerungsrecht des Sicherungsgebers, ist dieser hinreichend gegen eine Inanspruchnahme geschützt und bedarf keines weitergehenden Löschungsanspruchs nach den §§ 1192 Abs. 1, 1183, 875 BGB mehr.
2. Ein solcher Anspruch besteht nur, wenn der Sicherungszweck endgültig weggefallen ist.
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IMRRS 2005, 1501
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2005 - 5 U 43/03
1. Ein zeitweiliges Erfüllungshindernis ist einem dauernden dann gleich zu achten ist, wenn die Erreichung des Vertragszwecks durch die teilweise Unmöglichkeit in Frage gestellt wird und deshalb dem Vertragsgegner nach dem Grundsatz von Treu und Glauben unter billiger Abwägung der Belange beider Vertragsteile die Einhaltung des Vertrages nicht zugemutet werden kann.
2. Ob ein Leistungshindernis zu einer dauernden oder nur vorübergehenden Unmöglichkeit führt, ist nach dem Zeitpunkt des Eintritts dieses Leistungshindernisses zu beurteilen.
3. Beim Unvermögen der Eigentumsverschaffung an einem Grundstück infolge einer nicht mehr bestehenden Eigentümerstellung, welche aus einer Enteignung durch die DDR zum Zeitpunkt der Teilung Deutschlands resultiert, liegt mangels der Absehbarkeit einer Änderung des Zustands, der Teilung Deutschlands, von Unmöglichkeit auszugehen.
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IMRRS 2005, 1499
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2005 - 5 U 237/99
1. Der Verkäufer einer Gewerbeeinheit ist grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Käufer ungefragt Angaben zu etwaigen negativen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters des Objekts zu machen.
2. Erklärt der Verkäufer jedoch explizit wahrheitswidrig, es bestünden zur Zeit keine Mietrückstände und es würden keine außergerichtlichen oder gerichtlichen Mietstreitigkeiten geführt, verletzt er seine diesbezüglich bestehende Aufklärungspflicht.
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IMRRS 2005, 1473
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 20.10.2004 - 4 U 84/01
Schikanöses Verhalten des Nachbarn gegenüber dem Käufer des Hausgrundstückes ist als Fehler des Grundstückes im Sinne des § 463 S. 2 BGB a.F. zu werten, sofern der Nachbar dieses Verhalten schon früher an den Tag gelegt hat.
Unterlässt es der Verkäufer des Hausgrundstückes während der Vertragsverhandlungen arglistig, den Käufer des Grundstückes über das schikanöse Verhalten des Nachbarn aufzuklären, so erwächst dem Käufer hieraus bereits ein Schadensersatzanspruch aus vorvertraglicher Pflichtverletzung des Verkäufers.
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IMRRS 2005, 1470
Immobilien
BGH, Urteil vom 11.05.2005 - IV ZR 279/04
Macht der nachrangige Grundschuldgläubiger von seinem gesetzlichen Ablösungsrecht Gebrauch, muß er den vorrangigen Grundschuldgläubiger selbst dann in voller Höhe des dinglichen Rechts befriedigen, wenn eine entsprechende persönliche Forderung, deren Sicherung das vorrangige Grundpfandrecht dient, nicht besteht. Erzielt der vorrangige Grundschuldgläubiger aufgrund der Ablösung des dinglichen Rechts einen Übererlös, findet zwischen den beiden Grundschuldgläubigern kein bereicherungsrechtlicher Ausgleich statt.*)
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IMRRS 2005, 1469
Immobilien
BGH, Urteil vom 04.02.2005 - V ZR 294/03
Die Beschlagnahme durch Anordnung der Zwangsvollstreckung erfaßt auch Forderungen aus einem Untermiet- oder Unterpachtverhältnis, wenn der Hauptmiet- oder Hauptpachtvertrag wegen Vereitelung der Gläubigerrechte nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist.*)
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IMRRS 2005, 1465
Immobilien
LG Berlin, Urteil vom 17.03.2005 - 5 O 139/04
Liegen bei einer Grundstücksveräußerung die tatsächlichen Mieteinnahmen unter dem Betrag der als Beschaffenheit vereinbarten Mieteinnahmen (§ 434 Abs. 1 Satz 1 BGB), so geht die Rechtsprechung bei der Schätzung des Minderungsbetrages gemäß § 441 Abs. 3 Satz 2 BGB grundsätzlich davon aus, dass sich der Wert eines mit einem Mietshaus bebauten Grundstücks nach einem Vielfachen - häufig 10-fachen - der jährlichen Mieteinnahmen bemisst. Diese Überlegung kann auf den Erwerb eines nur mit wenigen Mietparteien belegten kleineren Mietshauses zum Zwecke der hauptsächlichen Eigennutzung nicht ohne weiteres übertragen werden, da der Erwerbsgrund der Nutzung des Grundstücks als Mietobjekt in den Hintergrund tritt. Vorliegend schätzt das Gericht den Minderungsbetrag nach den 3-fachen Jahresmietmindereinnahmen.
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IMRRS 2005, 1450
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 21.09.2005 - 4 U 174/04
1. Bei Nichteinhaltung der Abstandsfläche - auch ohne das Vorliegen eines Überbaus - ist eine Eigentumsverletzung im Sinne der §§ 1004 Abs. 1 Satz 1, 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB i. V. m. § 6 BbgBauO zu bejahen, da die Vorschriften der Landesbauordnungen über den Bauwich nachbarschützenden Charakter haben. Ein Eigentümer kann von seinem Nachbarn also die Beseitigung verlangen.
2. Der Eigentümer ist nicht zur Duldung der Eigentumsverletzung verpflichtet (BGB § 1004 Abs. 2), wenn dem Nachbar hinsichtlich der Bauabstandverletzung Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
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IMRRS 2005, 1449
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 27.07.2005 - 4 U 7/05
1. Stimmen die Grenzziehung eines Grundstücks, dessen Umfang, Lage und Grenze in der notariellen Urkunde durch eine Skizze angegeben ist, und die beurkundeten Flächenmaße nicht überein, so ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Vertragsparteien in erster Linie das Grundstück in den mittels der Skizze angegebenen Grenzen haben erwerben bzw. veräußern wollen (Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH in NJW-RR 1999, 1030, WM 1980, 1013).
2. Dies gilt insbesondere bei Kaufverträgen über noch zu vermessende Grundstücke.
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IMRRS 2005, 1448
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.06.2005 - 10 A 3664/03
1. Öffentlich-rechtliche Abwehrrechte eines Nachbarn können nicht allein durch Zeitablauf verwirkt werden (wie BVerwG, Beschluss vom 16.4.2002 - 4 B 8.02 -, BRS 65 Nr. 195). Die Verwirkung setzt vielmehr eine das Vertrauen des Bauherrn darauf, der Nachbar werde sein Abwehrrecht nicht mehr geltend machen, begründende Untätigkeit sowie ein sich hierauf einstellendes Verhalten des Bauherrn voraus.*)
2. Ist der Verlauf der richtigen Grenze in der Örtlichkeit unklar, fällt es in den Risikobereich des Eigentümers, wenn er seinem Bauvorhaben ohne vorherige amtliche Vermessung einen für ihn günstigen Verlauf der Grenze zu Grunde legt und infolgedessen die erforderlichen Grenzabstände nicht einhält. Der Nachbar handelt nicht treuwidrig, wenn er in einer solchen Situation seine Rechte erst nach längerem Zeitablauf geltend macht.*)
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IMRRS 2005, 1445
Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 12.09.2005 - 4 U 127/05
Selbständige Realverbandsanteile im Sinne von § 9 Abs. 1 NdsRVG sind nach der Teilung eines mit mehreren bewohnten Gebäuden bebauten Grundstücks demjenigen Grundstücksteil zuzuordnen, auf dem sich das von dem bisherigen Eigentümer vor der Teilung bewohnte Gebäude befindet.*)
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IMRRS 2005, 1439
Öffentliches Baurecht
OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.03.2005 - 2 K 122/02
1. Die Belegenheit eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Änderungsbebauungsplans allein begründet keine Antragsbefugnis für die Normenkontrolle, wenn die Änderung dieses Grundstück nicht betrifft. Erst wenn die tatsächlichen Auswirkungen der Änderungsplanung einen Grad erreicht haben, der ihre planerische Bewältigung im Rahmen einer Abwägung erfordert, ist eine Rechtsverletzung möglich.*)
2. Der Bebauungsplan muss „ausgefertigt“ sein, bevor er „bekanntgemacht“ wird. Das gilt auch für „Vorhaben bezogene Bebauungspläne“.*)
3. Dass ein Investor den Anstoß für die Planänderung gegeben hat, schließt deren städtebauliche „Erforderlichkeit“ nicht aus.*)
4. Die Regelungen der Baunutzungsverordnung über Baulinien und Baugrenzen hindern die Gemeinde nicht, im Ursprungsplan vorgenommene Festsetzungen zu ändern.*)
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IMRRS 2005, 1438
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 23.06.2005 - 16 U 6/05
1. Gehen von einer Mobilfunksendeanlage aufgrund der Einhaltung der Grenzwerte der 26. BImSchV nur unwesentliche Beeinträchtigungen aus, so besteht kein Anspruch auf Unterlassen des Betriebs dieser Anlage.
2. Eine Pflichtverletzung des Verordnungsgebers hinsichtlich dieser Grenzwerte kann gerichtlich erst dann festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Gesundheitsschutz aufgrund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist.
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IMRRS 2005, 1436
Immobilien
BFH, Urteil vom 18.08.2005 - II R 62/03
1. Hat der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte für erschließungsbeitragspflichtiges Bauland festgelegt, ist dieser Richtwert für solche Grundstücke maßgebend und unverändert zu übernehmen, für die (noch) eine Erschließungsbeitragspflicht besteht. Auf den tatsächlichen Erschließungszustand des Grundstücks kommt es entgegen R 161 Abs. 6 Sätze 4 und 5 ErbStR 2003 nicht an.*)
2. Aus einer Richtwertkarte, die für Grundstücke in einer Richtwertzone eine Preisspanne nennt, kann bei der Ermittlung des Grundbesitzwerts für unbebaute Grundstücke in diesem Gebiet nach § 145 Abs. 3 BewG nur der unterste Wert der angegebenen Wertspanne übernommen werden.*)
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IMRRS 2005, 1435
Immobilien
BVerwG, Urteil vom 20.04.2005 - 4 C 18.03
1. Betriebsregelungen zum Schutz gegen nächtlichen Fluglärm unterliegen den rechtlichen Anforderungen des fachplanerischen Abwägungsgebots.*)
2. Nachtflugregelungen für einen Verkehrsflughafen dürfen auf eine Bedarfslage ausgerichtet sein, die zwar noch nicht eingetreten ist, aber bei vorausschauender Betrachtung in absehbarer Zeit mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann.*)
3. Eine Nachtflugregelung, die im Vorgriff auf einen noch nicht absehbaren Bedarf erlassen wird, kann als reine "Vorratsplanung" abwägungsfehlerhaft sein. Im Fall einer vorzeitigen Planungsentscheidung erlangen die Lärmschutzbelange der Flughafenanwohner aus Rechtsschutzgründen ein besonders Gewicht.*)
4. Eine Nachtflugregelung ist nicht schon deshalb abwägungsfehlerhaft, weil sie die nächtlichen Flugbewegungen nicht durch eine zahlenförmige Höchstgrenze (Bewegungskontingent), sondern durch ein maximales nächtliches Lärmvolumen beschränkt.*)
IMRRS 2005, 1434
Immobilien
OVG Sachsen, Urteil vom 07.06.2005 - 4 B 128/04
1. Auf § 109 Abs. 1 SächsWG kann eine Duldungsanordnung für bereits errichtete und genutzte Anlagen (Altanlagen) grundsätzlich nicht gestützt werden.*)
2. § 109 Abs. 2 SächsWG begründet keinen selbstständigen Duldungstitel, sondern setzt das Bestehen eines nach früherem Recht begründeten Duldungstitels voraus (wie OLG Dresden, Urt. v. 27.6.2002, VIZ 2003, 140).*)
3. Eine Duldungsanordnung für Abwasserleitungen von anschluss- und benutzungspflichtigen Dritten kann beim Fehlen einer hinreichenden Satzungsregelung nicht ohne weiteres auf die gemeindliche Anstaltsgewalt oder auf eine Annexkompetenz zum Anschluss- und Benutzungszwang gestützt werden.*)
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IMRRS 2005, 1432
Immobilien
LG Bochum, Urteil vom 24.02.2005 - 8 O 445/04
Eine Baulast stellt grundsätzlich einen Sachmangel dar, der Gewährleistungsansprüche des Käufers auslöst. Er ist deshalb auch über das Bestehen einer Baulast zu informieren. Diese Informationspflicht besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die Baulast für den Käufer in keiner Weise nachteilig ist.
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IMRRS 2005, 1431
Immobilien
KG, Urteil vom 05.09.2005 - 8 U 177/04
1. Zu den Eigentumsverhältnissen an Teilen der ehemaligen Berliner "Mauer".*)
2. Berliner Mauersegmente sind aufgrund ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung als wesentliche Bestandteile des Mauergrundstücks anzusehen und bedürfen daher bei der Umwandlung in Scheinbestandteile einer Einigung über den Eigentumsübergang und über die nachträgliche Zweckänderung.
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IMRRS 2005, 1430
Immobilien
BGH, Urteil vom 15.06.2005 - VIII ZR 271/04
Zur Nichtigkeit eines ein Vorkaufsrecht vereitelnden Vertrages und zu Grund und Höhe einer daraus resultierenden Schadensersatzverpflichtung.*)
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IMRRS 2005, 1427
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 13.09.2005 - 32 Wx 71/05
1. Zu Veränderungen an einer nicht tragenden Trennwand, die im gemeinsamen Sondereigentum zweier Wohnungseigentümer steht, ist § 922 BGB im Rahmen des § 14 WEG entsprechend heranzuziehen, wenn die Gemeinschaftsordnung hierzu keine Regelung enthält.*)
2. Der Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet ein Gericht nicht, bei einer umstrittenen Rechtslage auf alle vertretbaren Rechtsansichten hinzuweisen.*)
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IMRRS 2005, 1426
Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 13.09.2005 - 4 W 167/05
Die aus § 13 b UStG resultierende Rechtsstellung des Käufers bei grunderwerbsteuerlich relevanten Umsätzen als Steuerschuldner der Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis rechtfertigt allein nicht die Annahme, dass die nach dem Vertrag von dem Grundstückskäufer zu entrichtende Mehrwertsteuer nicht als Bestandteil des Kaufpreises im Sinne von § 20 KostO anzusehen ist.*)
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IMRRS 2005, 1425
Zwangsvollstreckung
OLG Celle, Urteil vom 31.08.2005 - 3 U 71/05
Übersendet ein Mandant seinem Prozessbevollmächtigten nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils und nach Erteilung eines Zwangsvollstreckungsauftrags einen Grundbuchauszug, aus dem sich ein hälftiger Eigentumsanteil der Schuldnerin an einem Grundstück ergibt, ist der Anwalt dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Mandant von einer Zwangsvollstreckung in die Immobilie Abstand genommen hat.*)
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IMRRS 2005, 1410
Immobilien
OLG Saarbrücken, Urteil vom 19.07.2005 - 4 U 122/04
Zu Inhalt und Umfang nachvertraglicher Leistungstreuepflichten.*)
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IMRRS 2005, 1408
Immobilien
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25.07.2005 - 4 W 209/05
Zum Gebührenstreitwert einer Klage auf Eintragungsbewilligung eines unentgeltlichen lebenslänglichen Wohnungs- und Mitbenutzungsrechts.*)
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IMRRS 2005, 1399
Immobilien
OLG Schleswig, Beschluss vom 22.06.2005 - 2 W 99/05
1. Bei Klagen auf Schadensersatz wegen Verletzung vertraglicher Pflichten ist "streitige Verpflichtung" im Sinne des § 29 Abs. 1 ZPO diejenige Vertragspflicht, für deren Schlechterfüllung Ersatz begehrt wird. Findet die Beratung des Käufers einer Eigentumswohnung im Rahmen eines Anlagemodells durch "Repräsentanten" des Verkäufers in der Wohnung des Käufers statt, so ist Erfüllungsort nach § 269 Abs. 1 BGB für die Beratungspflicht jedenfalls bei Vorliegen eines Beratungsvertrages der Wohnsitz des Käufers (vgl. Senatsbeschluss vom 3.06.2005 - 2 W 86/05).*)
2. Richtet sich die Klage auf Schadensersatz wegen Verletzung der Beratungspflicht nicht nur gegen den Verkäufer, sondern auch gegen die am Modell beteiligte finanzierende Bank, so besteht ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei dem Gericht, zu dessen Bezirk der Wohnsitz des Käufers gehört.*)
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IMRRS 2005, 1384
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 11.05.2005 - II R 21/02
1. Ein niedrigerer Wert als der vom Gutachterausschuss angegebene Bodenrichtwert kann der Feststellung eines Grundstückswerts jedenfalls dann nicht zu Grunde gelegt werden, wenn lediglich geltend gemacht wird, die Höhe des Bodenrichtwerts an sich sei unzutreffend.*)
2. Ein Abschlag auf den Bodenrichtwert wegen der Größe des zu bewertenden Grundstücks ist nur vorzunehmen, wenn der Gutachterausschuss Umrechnungskoeffizienten für die Grundstückgrößen vorgegeben hat (vgl. R 161 Abs. 3 ErbStR).*)
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IMRRS 2005, 1372
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 24.02.2005 - V R 45/02
1. Eine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S. des § 1 Abs. 1 a UStG setzt voraus, dass der Erwerber die wirtschaftliche Tätigkeit des Veräußerers fortführen kann.*)
2. Zu den dinglichen Nutzungsrechten, deren Bestellung nach § 4 Nr. 12 Buchst. c UStG von der Umsatzsteuer befreit ist, gehört die Grunddienstbarkeit i.S. der §§ 1018 ff. BGB, wenn der Nutzungsberechtigte - vergleichbar einem Eigentümer - Unbefugte von der Nutzung ausschließen kann.*)
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IMRRS 2005, 1371
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 02.02.2005 - II R 31/03
1. Sagt der Schenker dem Bedachten den für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag erst nach Abschluss des Kaufvertrags zu, scheidet eine mittelbare Grundstücksschenkung aus.*)
2. Erhält der Grundstückskäufer Mittel für den Erwerb eines bestimmten Grundstücks zunächst als Darlehen und verzichtet der Darlehensgeber später auf die Rückzahlung, ist eine mittelbare Grundstücksschenkung nur gegeben, wenn der Darlehensgeber die Umwandlung des Darlehens in eine Schenkung vor dem Grundstückserwerb zusagt und vor Bezahlung des Kaufpreises tatsächlich vornimmt.*)
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IMRRS 2005, 1369
Immobilien
OLG Schleswig, Urteil vom 26.08.2005 - 14 U 9/05
Erwirbt der Eigentümer des Grundstückes, auf dem eine Windkraftanlage errichtet wird weder Eigentum noch Nutzungsrechte an der Anlage, sondern verbleibt beides beim ursprünglichen Eigentümer, so ist die Anlage als nur für einen vorrübergehenden Zweck mit dem Grundstück verbunden anzusehen und somit gem. § 95 Abs. 1 S. 1 BGB a.F. Scheinbestandteil des Grundstückes.
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IMRRS 2005, 1368
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 01.03.2005 - IX R 58/03
Darlehenszinsen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die - gesondert ausgewiesenen - Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils tatsächlich mit den Darlehensmitteln begleicht. Nimmt er ein höheres Darlehen auf, sind die Zinsen als Werbungskosten abziehbar, soweit der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten des betreffenden Gebäudeteils aus den Darlehensmitteln zahlt.*)
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IMRRS 2005, 1367
Immobilien
BGH, Beschluss vom 24.02.2005 - III ZR 341/04
Im Falle des Widerrufs eines alten Rechts (hier: Staurecht zum Betrieb einer Mühle) durch die Wasserbehörde gegen Entschädigung hat die zu leistende Entschädigung den (Verkehrs-)Wert der Nutzung dieses Rechts auszugleichen, nicht jedoch einen "Ertragswert" im Hinblick auf Einkünfte, die der Inhaber des Rechts als Gegenleistung dafür erzielte, daß er das Recht nicht ausübte.*)
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IMRRS 2005, 1366
Immobilien
VG Neustadt, Urteil vom 06.07.2005 - 1 K 350/05
Muss für ein Grundstück im Hinblick auf die konkrete Lage des Hauses mit einer Durchfeuchtung gerechnet werden, die indes durch den Betrieb einer städtischen Brunnengalerie verhindert werden könnte, so kann der Grundstückseigentümer zur Beitragszahlung für die Grundwasserabsenkung durch die städtische Brunnengalerie herangezogen werden.
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IMRRS 2005, 1361
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 07.07.2005 - IX R 74/03
Ehegatten, welche die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen und die zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte innerhalb des Förderzeitraums für das erste Objekt nacheinander hergestellt oder angeschafft haben, können nicht auf die weitere Förderung des ersten Objekts zugunsten der Förderung des zweiten Objekts mit der Folge eines Objektverbrauchs verzichten.*)
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IMRRS 2005, 1358
Immobilien
FG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2004 - 14 K 4058/02 EZ
Hat das Finanzamt die Eigenheimzulage gewährt, obwohl der hierdurch Begünstigte eigentlich ein viel zu hohes Einkommen hat, so darf er die bereits gezahlten Zuschüsse behalten. Das Finanzamt ist zur rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung nicht berechtigt; zumindest dann nicht, wenn das Amt die Eigenheimzulage bereits nach den Angaben zur voraussichtlichen Einkommenshöhe im Bewilligungsantrag des Steuerpflichtigen nicht hätte gewähren dürfen.
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IMRRS 2005, 1352
Öffentliches Baurecht
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.02.2005 - 7 A 11002/04
1. Zu den Grundsätzen für die Ermessensausübung der Gemeinde bei einer Änderung der Straßenanschrift und Hausnummer.*)
2. Änderungen der Sachlage im Widerspruchsverfahren sind für den Erfolg einer Anfechtungsklage des Anliegers ohne Bedeutung, weil nach § 6 Abs. 2 AGVwGO die Ermessenausübung der Gemeinde in Selbstverwaltungsangelegenheiten nur auf die Rechtmäßigkeit hin überprüft werden kann.*)
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IMRRS 2005, 1332
Immobilien
OLG Jena, Urteil vom 05.07.2005 - 8 U 1045/04
1. Die Zusage über eine Höchstgrenze bei den Erschließungskosten verstößt gegen die Abgabengerechtigkeit und ist unwirksam.
1. Die Gemeinde haftet für fehlerhafte Zusagen ihres Bürgermeisters hinsichtlich der Erschließungskosten.
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IMRRS 2005, 1323
Immobilien
OLG Rostock, Urteil vom 17.05.2005 - 3 U 107/04
Abweichend vom Grundsatz, dass der Ersteher einer beweglichen Sache erst durch Ausbau und körperlicher Übergabe Eigentum erwirbt, ist in Ausnahmefällen zur Ablieferung auch die Zuweisung mittelbaren Besitzes durch den Gerichtsvollzieher an den Ersteher ausreichend, wenn durch die Größe und Beschaffenheit der Sache Transportprobleme entstehen oder wenn die Sache Scheinbestandteil des Grundstückes und der Ersteher dessen Eigentümer ist.
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IMRRS 2005, 1321
Immobilien
OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2005 - 8 U 94/04
1. Ist es der Bank als Sicherungsnehmerin schuldhaft unmöglich geworden, den schuldrechtlichen Anspruch des Sicherungsgebers auf Rückgewähr einer Grundschuld zu erfüllen, macht sie sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig.*)
2. Hat der Geschädigte von vorneherein zwei unterschiedliche Möglichkeiten, zwei verschiedene Schädiger in Anspruch zu nehmen, kann er das Risiko des Prozessverlustes in jedem einzelnen Fall nicht dem jeweiligen potenziellen anderen Schädiger anlasten.*)
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