Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Miete und Pacht

Wohnungseigentum

Wohnbau

Immobilien

Nachbarn

Versicherung

Prozessuales

Steuern
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Zentrale Sachgebiete

Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Immobilien

5248 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2005

IMRRS 2005, 1368
SteuerrechtSteuerrecht
Darlehenszinsen als Werbungskosten?

BFH, Urteil vom 01.03.2005 - IX R 58/03

Darlehenszinsen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die - gesondert ausgewiesenen - Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudeteils tatsächlich mit den Darlehensmitteln begleicht. Nimmt er ein höheres Darlehen auf, sind die Zinsen als Werbungskosten abziehbar, soweit der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten des betreffenden Gebäudeteils aus den Darlehensmitteln zahlt.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1367
ImmobilienImmobilien
Entschädigung nach Widerruf eines Staurechts

BGH, Beschluss vom 24.02.2005 - III ZR 341/04

Im Falle des Widerrufs eines alten Rechts (hier: Staurecht zum Betrieb einer Mühle) durch die Wasserbehörde gegen Entschädigung hat die zu leistende Entschädigung den (Verkehrs-)Wert der Nutzung dieses Rechts auszugleichen, nicht jedoch einen "Ertragswert" im Hinblick auf Einkünfte, die der Inhaber des Rechts als Gegenleistung dafür erzielte, daß er das Recht nicht ausübte.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1366
ImmobilienImmobilien
Beitrag zur Grundwasserabsenkung

VG Neustadt, Urteil vom 06.07.2005 - 1 K 350/05

Muss für ein Grundstück im Hinblick auf die konkrete Lage des Hauses mit einer Durchfeuchtung gerechnet werden, die indes durch den Betrieb einer städtischen Brunnengalerie verhindert werden könnte, so kann der Grundstückseigentümer zur Beitragszahlung für die Grundwasserabsenkung durch die städtische Brunnengalerie herangezogen werden.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1361
SteuerrechtSteuerrecht
Eigenheimzulage für ein 2. Objekt anstelle dem 1. Objekt?

BFH, Urteil vom 07.07.2005 - IX R 74/03

Ehegatten, welche die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG erfüllen und die zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte innerhalb des Förderzeitraums für das erste Objekt nacheinander hergestellt oder angeschafft haben, können nicht auf die weitere Förderung des ersten Objekts zugunsten der Förderung des zweiten Objekts mit der Folge eines Objektverbrauchs verzichten.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1358
ImmobilienImmobilien
Entzug einer irrtümlich bewilligten Eigenheimzulage rückwirkend?

FG Düsseldorf, Urteil vom 11.11.2004 - 14 K 4058/02 EZ

Hat das Finanzamt die Eigenheimzulage gewährt, obwohl der hierdurch Begünstigte eigentlich ein viel zu hohes Einkommen hat, so darf er die bereits gezahlten Zuschüsse behalten. Das Finanzamt ist zur rückwirkenden Aufhebung der Bewilligung nicht berechtigt; zumindest dann nicht, wenn das Amt die Eigenheimzulage bereits nach den Angaben zur voraussichtlichen Einkommenshöhe im Bewilligungsantrag des Steuerpflichtigen nicht hätte gewähren dürfen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1352
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Änderung der Straßenanschrift

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.02.2005 - 7 A 11002/04

1. Zu den Grundsätzen für die Ermessensausübung der Gemeinde bei einer Änderung der Straßenanschrift und Hausnummer.*)

2. Änderungen der Sachlage im Widerspruchsverfahren sind für den Erfolg einer Anfechtungsklage des Anliegers ohne Bedeutung, weil nach § 6 Abs. 2 AGVwGO die Ermessenausübung der Gemeinde in Selbstverwaltungsangelegenheiten nur auf die Rechtmäßigkeit hin überprüft werden kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1332
ImmobilienImmobilien
Unwirksame Zusage über Kommunalabgaben: Gemeinde haftet

OLG Jena, Urteil vom 05.07.2005 - 8 U 1045/04

1. Die Zusage über eine Höchstgrenze bei den Erschließungskosten verstößt gegen die Abgabengerechtigkeit und ist unwirksam.

1. Die Gemeinde haftet für fehlerhafte Zusagen ihres Bürgermeisters hinsichtlich der Erschließungskosten.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1323
ImmobilienImmobilien
Zwangsvollstreckung in Schwimmsteganlage unzulässig?

OLG Rostock, Urteil vom 17.05.2005 - 3 U 107/04

Abweichend vom Grundsatz, dass der Ersteher einer beweglichen Sache erst durch Ausbau und körperlicher Übergabe Eigentum erwirbt, ist in Ausnahmefällen zur Ablieferung auch die Zuweisung mittelbaren Besitzes durch den Gerichtsvollzieher an den Ersteher ausreichend, wenn durch die Größe und Beschaffenheit der Sache Transportprobleme entstehen oder wenn die Sache Scheinbestandteil des Grundstückes und der Ersteher dessen Eigentümer ist.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1321
ImmobilienImmobilien
Schadensersatz bei Unmöglichkeit der Grundschuldrückgewähr!

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2005 - 8 U 94/04

1. Ist es der Bank als Sicherungsnehmerin schuldhaft unmöglich geworden, den schuldrechtlichen Anspruch des Sicherungsgebers auf Rückgewähr einer Grundschuld zu erfüllen, macht sie sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig.*)

2. Hat der Geschädigte von vorneherein zwei unterschiedliche Möglichkeiten, zwei verschiedene Schädiger in Anspruch zu nehmen, kann er das Risiko des Prozessverlustes in jedem einzelnen Fall nicht dem jeweiligen potenziellen anderen Schädiger anlasten.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1317
ImmobilienImmobilien
Gegenbeweis auch bei privater Urkunde zulässig?

KG, Urteil vom 11.04.2005 - 12 U 207/03

1. Die formelle Beweiskraft einer Privaturkunde bezieht sich auch darauf, dass die schriftliche Willenserklärung mit Willen des Erklärenden in Verkehr gebracht worden ist.

2. Die private, ohne Einschaltung einer selbständig tätigen Mittelsperson erstellte Urkunde birgt die Gefahr einer falschen Beurkundung im Gegensatz zur öffentlichen Urkunde nicht in sich, weswegen die Erweiterung des Gegenbeweises i.S.v. § 416 ZPO, dass die nur als Entwurf gedachte Urkunde abhanden gekommen ist, auf die Privaturkunde nicht erfolgt.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1314
ImmobilienImmobilien
BGB-Gesellschafterwechsel: Eintragung ins Grundbuch

OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.03.2005 - 20 W 90/05

1. Soll im Grundbuch ein Gesellschafterwechsel bei einer als Eigentümerin eingetragenen BGB-Gesellschaft berichtigend eingetragen werden, kann das Grundbuchamt die Umschreibung von der Vorlage der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung abhängig machen.*)

2. Geht nach Zurückweisung des Berichtigungsantrags wegen fehlender Unbedenklichkeitsbescheinigung diese beim Grundbuchamt ein, wird aber nicht an das Landgericht weitergeleitet und deshalb bei der dort zwischenzeitlich anhängigen Erstbeschwerdeentscheidung nicht berücksichtigt, sind die Vorentscheidungen aufzuheben.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1308
AmtshaftungAmtshaftung
Amtshaftung der Gemeinde bei Rückstauschäden

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.06.2005 - 4 U 197/04

Zur Amtshaftung der Gemeinde bei Rückstauschäden.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1298
BauträgerBauträger
Unangemessen lange einseitige Bindung des Erwerbers

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2005 - 5 U 118/03

1. Veranlasst ein Bauträger einen Erwerber zur Abgabe eines vorformulierten, notariell beurkundeten Erwerbsangebots, handelt es sich bei diesem um Allgemeine Geschäftsbedingungen.

2. Eine in diesem Kaufangebot enthaltene Bindungsfrist von 6 Monaten ist unwirksam (§ 10 Nr. 1 AGB-Gesetz, § 308 Nr. 1 BGB n.F.). An ihre Stelle tritt eine kurze angemessene Frist gem. § 147 Abs. 2 BGB.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1293
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Rechtsweg bei Grundstückskauf mit Erschließungsverpflichtung

LG Marburg, Beschluss vom 25.01.2005 - 2 O 438/04

Enthält ein Grundstückskaufvertrag zwischen einer Person des Privatrechts und der öffentlichen Hand sowohl zivilrechtliche, als auch öffentlich-rechtliche Elemente, ist für einen Rechtsstreit der Verwaltungsrechtsweg gegeben, wenn bei der Abwägung der unterschiedlichen Teile des Vertrages die zu erfüllenden öffentlich-rechtlichen Aufgaben (hier: Bauleitplanung und Erschließung) der Vereinbarung ihr entscheidendes Gepräge geben.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1274
ImmobilienImmobilien
Pflicht zur lastenfreien Übertragung bei Grundstücksverkauf

OLG Koblenz, Urteil vom 09.05.2005 - 12 U 1075/03

Die Geschäftsgrundlage eines Vertrages wird gebildet durch die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsabschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen der Vertragsparteien oder die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder künftigen Eintritt gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille aufbaut. Schließen die Parteien zwei Grundstückskaufverträge, die inhaltlich keinen Zusammenhang aufweisen, so ist das Motiv der Verkäufer, beide Grundstücke nur gemeinsam zu veräußern, keine Geschäftsgrundlage, deren Wegfall einen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigen könnte.*)

Aus dem Grundstückskaufvertrag ergibt sich ein Anspruch des Käufers auf Herbeiführung der lastenfreien Übertragung des Grundstückseigentums, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Die vertragliche Verknüpfung der Kaufpreiszahlung mit der Ablösung von Grundpfandrechten führt zur Verpflichtung zur Übertragung lastenfreien Eigentums Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1271
ImmobilienImmobilien
Verfahrensrecht - Vollstreckung einer Grundschuldbeseitigung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 01.03.2005 - 5 W 18/05

Die Vollstreckung einer Verurteilung, auf einem Grundstück lastende Grundschulden "auf Kosten (des Schuldners) zu beseitigen" richtet sich nicht nach § 888 ZPO.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1265
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Wohnflächenberechnung i.R.d. Genehmigungsplanung?

OLG Jena, Urteil vom 08.04.2004 - 1 U 438/03

1. Bei einer Genehmigungsplanung schuldet ein Architekt eine Wohnflächenberechnung nur dann, wenn diese nach der Bauvorlagenverordnung als Genehmigungsvoraussetzung verlangt ist.

2. Eine als besondere vertragliche Leistung übernommene Erfassung des Altbestandes verpflichtet nicht zur Wohnflächenberechnung.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1264
ImmobilienImmobilien
Amtshaftung bei falscher Flächenermittlung durch das Vermessungsamt

LG Konstanz, Urteil vom 03.06.2005 - 4 O 534/04

Bei der Teilung eines Grundstückes obliegen dem Vermessungsamt Amtspflichten gegenüber dem späteren Erwerber einer Teilfläche. Ein Veränderungsnachweis mit falschen Flächengrößen kann Amtshaftungsansprüche auslösen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1258
ImmobilienImmobilien
Bedingter Kaufvertrag: Wann ist Grunderwerbsteuer zu zahlen?

BFH, Beschluss vom 03.03.2005 - II B 114/04

Enthält ein aufschiebend bedingter Kaufvertrag bereits die Auflassung, so fällt die Grunderwerbsteuer dennoch erst mit dem Bedingungseintritt an und nicht schon mit der Beurkundung der Auflassung.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1253
WohnungseigentumWohnungseigentum
Spielothek stört mehr als Ladengeschäft!

BayObLG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2Z BR 170/04

Der Betrieb einer Spielothek, die täglich von 8.30 Uhr bis 1.00 Uhr geöffnet ist, stört bei der gebotenen typisierenden Betrachtungsweise mehr als ein Ladengeschäft.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1251
ImmobilienImmobilien
Erledigung des Grundbuchberichtigungsverfahrens bei Zielerreichung

BayObLG, Beschluss vom 09.02.2005 - 2Z BR 211/04

1. Wird eine Eigentumsvormerkung nach Zuschlag in der Zwangsversteigerung im Grundbuch gelöscht, erledigt sich das auf Löschung dieser Vormerkung gerichtete Grundbuchberichtigungsverfahren.*)

2. Der Geschäftswert einer Beschwerde, die das Ziel verfolgt, eine Eigentumsvormerkung im Weg der Grundbuchberichtigung zu löschen, ist regelmäßig mit einem Bruchteil des Grundstücksverkehrswerts (z.B. 1/4) zu bemessen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1232
ImmobilienImmobilien
Eintragung einer Auflassungsvormerkung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2005 - 20 W 312/04

1. In der Auflassung liegt in der Regel die Ermächtigung zur Weiterveräußerung auch ohne vorherige Eintragung des Auflassungsempfängers; diese Ermächtigung deckt aber nicht die Belastung des Grundstücks. Vor Eintragung des Auflassungsempfängers als Eigentümer kann keine Vormerkung zu Gunsten eines Dritterwerbers eingetragen werden.*)

2. Die Verfügungsbefugnis eines Bewilligenden muss bis zum Vollzug der Eintragung vorliegen, was vom Grundbuchamt ungeachtet des formellen Konsensprinzips zu überprüfen ist.*)

3. Die Anordnung nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 InsO, dass die Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, hat die Wirkung eines allgemeinen Verfügungsverbotes.*)

4. Die Schutzwirkung des § 878 BGB setzt voraus, dass alle materiell-rechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzungen, insbesondere die Genehmigungen Dritter vor Eintritt der Verfügungsbeschränkung, bereits vorliegen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1231
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Verkehrsanlage geht Gewinnung von Bodenschätzen vor

OVG Thüringen, Urteil vom 22.06.2005 - Bl U 1015/03

1. Bei der Wertermittlung von - enteigneten - Grundstücksflächen sind im Vergleichswertverfahren (nach §§ 7, 13, 14 WertV) grundsätzlich die Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit den zu bewertenden Grundstücken hinreichend übereinstimmen. Besteht die Besonderheit, dass sich unter den von der Enteignung betroffenen Grundstücken Kies- und Kiessandvorkommen befinden und handelt es sich bei diesen Rohstoffen um (sog.) bergfreie Bodenschätze, (die nicht zum Eigentum an Grund und Boden gehören), so bleibt die Abbaumöglichkeit dieser Bodenschätze bei der Wertermittlung der enteigneten Grundstücke unberücksichtigt, weil diese nicht zur geschützten Rechtsposition des (Grundstücks)Eigentümers gehört.*)

2. Nach § 124 Abs. 1 BBergG ist die Errichtung von öffentlichen Verkehrsanlagen so zu planen und durchzuführen, dass die Gewinnung von Bodenschätzen durch solche Anlagen so wenig wie möglich beeinträchtigt wird. Soweit allerdings der gleichzeitige Betrieb einer öffentlichen Verkehrsanlage und eines Gewinnungsbetriebs nicht ohne eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrsanlage möglich ist, geht die Errichtung der Verkehrsanlage der Gewinnung von Bodenschätzen vor (§ 124 Abs. 3 BBergG - Grundsatz des Vorrangs der Verkehrsanlage); es sei denn, dass das öffentliche Interesse an der Gewinnung von Bodenschätzen überwiegt (Ausnahme vom Vorrangprinzip).*)

3. Verluste (Aufwendungen) des Gewinnungsbetriebs, die durch Anpassungs- oder Sicherungsmaßnahmen entstehen, kann der Betriebsinhaber dann nur unter den engen Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 BBergG ersetzt verlangen, also nur dann, wenn und soweit diese Maßnahmen dazu dienen, Bergschäden an Verkehrsanlagen zu vermeiden. Anderenfalls hat diese Kosten der Unternehmer selbst zu tragen (§ 124 Abs. 2 Satz 2 BBergG). Das Gleiche gilt für Kosten aufgrund der Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Unternehmenseinrichtungen (des Gewinnungsbetriebs). Ein Geldersatzanspruch des Unternehmers besteht auch in diesen Fällen nur dann, wenn die Maßnahmen ausschließlich der Sicherung der Verkehrsanlage dienen.*)

4. Die Verwirklichung der Vorrangregelung des § 124 Abs. 3 BBergG löst im Übrigen keine Entschädigungspflicht des Vorhabenträgers (der öffentlichen Verkehrsanlage) gegenüber möglichen (weiteren) Entschädigungsansprüchen des Gewinnungsbetriebs aus dem Gesichtspunkt des enteignenden (oder enteignungsgleichen) Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb aus. Denn der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs kann nicht weiter gehen als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage genießt. Aus der Vorrangregelung des § 124 Abs. 3 BBergG folgt daher auch, dass der Gewinnungsbetrieb solche Einschränkungen entschädigungslos hinzunehmen hat. Das gilt auch für Abbauverluste des Betriebs, selbst wenn für den Abbau (des betroffenen Bergfeldes) bereits ein genehmigter Hauptbetriebsplan vorgelegen hat.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1230
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Trifft Stellplatzablöse-Pflicht auch Rechtsnachfolger?

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.11.2004 - 3 L 218/03

Enthält die Baugenehmigung eine Nebenbestimmung des Inhalts, bei Nutzungsaufnahme müsse eine Stellplatzablöse entrichtet werden, bleibt die Bauherreneigenschaft bis zu deren Zahlung bestehen und geht auch insoweit auf den Rechtsnachfolger über, der somit zahlungspflichtig wird.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1226
ImmobilienImmobilien
Anfechtungsgesetz: Objektive Gläubigerbenachteiligung denkbar?

KG, Urteil vom 27.07.2004 - 7 U 281/03

Bei der Frage, ob bei der Anfechtung einer Rechtshandlung nach dem Anfechtungsgesetz die objektive Gläubigerbenachteiligung infolge wertausschöpfender Belastung des Grundstücks ausscheidet, kommt es auf die Valutastände der Belastungen und den Wert des Grundstücks im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1225
ImmobilienImmobilien
Kaufvertrag wegen zu geringen Ertragswerts nach § 138 BGB nichtig?

OLG Celle, Urteil vom 15.07.2004 - 11 U 274/03

1. Die Behauptung des Erwerbers, die die Nichtigkeit des Kaufvertrages über eine Vielzahl von Spielhallen, die vom Konkursverwalter erworben werden, gemäß § 138 Abs. 1 BGB wegen erheblichen Missverhältnisses von Leistung und Gegenleistung stützen soll, ist regelmäßig nicht schlüssig, wenn sie dahin geht, die Spielhallen hätten zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einen Ertragswert von Null gehabt, worüber der Konkursverwalter die Erwerberin nicht aufgeklärt habe.*)

2. Entschließt sich ein Erwerber zum Unternehmenskauf von einem Konkurs/Insolvenzverwalter, so hat er Kauf regelmäßig Gegenstände zum Inhalt, an deren Ertragskraft von vornherein erhebliche Zweifel bestehen.*)

3. Entschließt sich der Erwerber dennoch dazu, von einer positiven Einschätzung der Ertragskraft auszugehen, die in einem nennenswerten Kaufpreis ihren Ausdruck findet, so fällt diese Entscheidung regelmäßig allein in seinen Risikobereich, es sei denn, der veräußernde Konkurs/Insolvenzverwalter hätte etwa Bedenken eines branchenfremden Erwerbsinteressenten zerstreut.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1221
ImmobilienImmobilien
Auch Garage unterliegt der Vermessungspflicht!

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.01.2004 - 2 O 913/03

1.Ein der Vermessungspflicht unterliegendes Gebäude ist jedes Bauwerk mit Wohn-, Aufenthalts- oder Nutzungsräumen, das ausreichend beständig, standfest und räumlich fest umschlossen, selbständig benutzbar und fest mit dem Boden verbunden ist.*)

2.Die Anforderungen erfüllt auch eine Garage, welche wegen ihrer Schraubverbindungen jederzeit umgesetzt werden kann.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1220
ImmobilienImmobilien
Abgabenrecht - Aussetzung eines Erschließungsbeitrags wegen "unbilliger Härte"?

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 10.09.2003 - 2 M 248/03

1. Die Aussetzung wegen "unbilliger Härte" im vorläufigen Rechtsschutz kommt nur in Betracht, wenn die durch die sofortige Vollziehung drohenden wirtschaftlichen Nachteile nicht oder nur schwer durch eine spätere Rückzahlung wieder gut zu machen sind, insbesondere, wenn die wirtschaftliche Existenz des Beitragspflichtigen bedroht ist. Notwendig ist, dass der schwere Nachteil gerade durch die sofortige Vollziehung der streitigen Abgabenschuld droht.*)

2. Liegt aus einem anderen Rechtsverhältnis eine Löschungsbewilligung vor, so ist es dem Grundeigentümer zuzumuten, ein neues Grundpfandrecht zu bestellen. Ob auch die Parzellierung des Grundstücks und daraus folgend ein Teilverkauf des Grundeigentums verlangt werden kann, bleibt offen.*)

3. Auch wenn eine Aussetzung der Vollziehung wegen "unbilliger Härte" im gerichtlichen Verfahren nicht in Betracht kommt, ist nicht ausgeschlossen, dass Billigkeitsentscheidungen nach § 135 BauGB getroffen werden könnten, die dann aber eines besonderen Antrags bedürfen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1219
ImmobilienImmobilien
Einwilligung in Auflassung durch Dritten formbedürftig?

BGH, Urteil vom 23.01.1998 - V ZR 272/96

Die Einwilligung des Eigentümers in die Auflassung des Grundstücks durch einen Dritten bedarf nicht der Form des § 925 BGB, wenn ihre freie Widerruflichkeit (§ 183 BGB) keiner Einschränkung unterliegt.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1214
ImmobilienImmobilien
Notarrecht - Betreuungspflicht des Notars bei Immobiliengeschäften

OLG Celle, Urteil vom 01.06.2005 - 3 U 303/04

Zur Subsidiarität der Notarhaftung im Fall der Verletzung der allgemeinen Betreuungspflicht bei Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1210
BauvertragBauvertrag
AGB: Pauschalvergütung von 10 % bei freier Kündigung wirksam!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.06.2005 - 23 U 223/04

1. Eine Regelung, nach der der Auftragnehmer bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages 10% des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises verlangen kann, verstößt nicht gegen AGB-Recht.

2. Auf einen Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses findet das Verbraucherwiderrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen gemäß § 505 BGB (früher: § 2 VerbrKrG) keine Anwendung (entgegen OLG Koblenz, IBR 2004, 409). Auch ein Widerrufsrecht aus anderen Gründen kommt nicht in Betracht.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1207
MietrechtMietrecht
Haftung des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses

BGH, Urteil vom 03.06.2005 - V ZR 106/04

Ermöglicht der Besitz einer Sache deren Nutzung, so ist eine auf Zahlung des objektiven Ertragswerts der Sache gerichtete Klage des Eigentümers für die Zeit ab Bösgläubigkeit des Besitzers oder Rechtshängigkeit der Herausgabeklage unabhängig davon schlüssig, wie der Besitzer die Sache genutzt hat. Es obliegt dem Besitzer einzuwenden, daß er ohne sein Verschulden ganz oder teilweise keine Nutzungen gezogen hat und deshalb einen geringeren Betrag schuldet.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1198
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsuntersagung hinsichtlich Wohnwagenabstellung

OVG Saarland, Beschluss vom 19.04.2005 - 1 W 3/05

1. Eine unter Fristsetzung ergehende Untersagung der Nutzung eines Grundstücks zum Abstellen von Wohnwagen entfaltet insoweit Doppelwirkung als sie zugleich die Aufforderung beinhaltet, auf dem Grundstück befindliche Wohnwagen zu beseitigen.*)

2. Dass das Aufstellen von Schildern in der Innenfläche eines Kreisverkehrsplatzes geeignet sein könnte, einem an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzenden zuvor dem Außenbereich zuzuordnenden Grundstück die Qualität einer Innerortslage zu vermitteln, drängt sich bei summarischer Prüfung auch dann nicht auf, wenn es sich um genehmigungsbedürftige Werbetafeln handelt.*)

3. Durch die Befolgung einer die Entfernung von Wohnwagen anordnenden Verfügung werden keine im Rahmen einer hauptsacheoffenen Interessenabwägung relevanten unabänderlichen Tatsachen geschaffen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1196
ImmobilienImmobilien
Rückgewähr von Grundschuld durch Bank unmöglich: Schadensersatz

OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.04.2005 - 8 U 222/04

1. Ist es der Bank als Sicherungsnehmerin schuldhaft unmöglich geworden, den schuldrechtlichen Anspruch des Sicherungsgebers auf Rückgewähr einer Grundschuld zu erfüllen, macht sie sich grundsätzlich schadensersatzpflichtig. *)

2. Hat der Geschädigte von vorneherein zwei unterschiedliche Möglichkeiten, zwei verschiedene Schädiger in Anspruch zu nehmen, kann er das Risiko des Prozessverlustes in jedem einzelnen Fall nicht dem jeweiligen potenziellen anderen Schädiger anlasten. *)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1191
ImmobilienImmobilien
Wann ist Herausgabeanspruch bezüglich eines Grundstücks verwirkt?

OLG Naumburg, Urteil vom 24.05.2005 - 11 U 140/04

Zur Verwirkung eines auf ein Grundstück gerichteten Herausgabeanspruches.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1166
WohnungseigentumWohnungseigentum
Selbsthilferecht der Wohnungseigentümer

KG, Beschluss vom 13.06.2005 - 24 W 115/04

Auch im Verhältnis der Gartenflächen-Sondernutzungsberechtigten untereinander besteht bei überwachsenden Zweigen das Selbsthilferecht der Grundstücksnachbarn nach § 910 BGB. Die in § 910 BGB gewollte Umkehrung der Parteirollen im Prozess verbietet eine Titulierung genereller Unterlassungsansprüche zur Abwehr des Selbsthilferechts.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1147
ImmobilienImmobilien
Anspruch aus § 57 Abs. 2 Satz 2 TKG a.F.: Verjährung

BGH, Urteil vom 17.06.2005 - V ZR 202/04

a) Der Anspruch aus § 57 Abs. 2 Satz 2 TKG a.F. richtet sich - auch - gegen das Energieversorgungsunternehmen, das Inhaber des Leitungsrechts ist, die Telekommunikationslinien hat installieren lassen und diese an Dritte zur Nutzung zu Zwecken der Telekommunikation vermietet hat.*)

b) Der Anspruch aus § 57 Abs. 2 Satz 2 TKG a.F. unterliegt der Verjährungsregelung des § 58 TKG a.F.*)

c) Der Beginn der Verjährung eines Anspruchs aus § 57 Abs. 2 Satz 2 TKG a.F. setzt neben der Anspruchsentstehung voraus, daß der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Voraussetzungen hatte oder daß sie ihm infolge grober Fahrlässigkeit verborgen geblieben sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1145
ImmobilienImmobilien
Grundschuld: Mietzinsanspruch bleibt immer im Haftungsverband

BGH, Urteil vom 09.06.2005 - IX ZR 160/04

a) Ist ein Mietzinsanspruch bereits vor Begründung des Grundpfandrechts, aus dem ein Gläubiger die Beschlagnahme erwirkt hat, abgetreten worden, fällt er gleichwohl in den Haftungsverband.*)

b) Die Abtretung des Anspruchs auf den Mietzins für eine unbewegliche Sache an einen bevorrechtigten Grundpfandrechtsgläubiger wird selbst im Falle der Beschlagnahme durch einen nachrangigen Grundpfandrechtsgläubiger diesem gegenüber unwirksam.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1130
BauträgerBauträger
Verfahrensrecht - Wie hoch ist der Streitwert der Auflassungsklage?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2005 - 2 W 30/05

Der Streitwert einer Auflassungsklage des Käufers gegen den Bauträger bemisst sich nicht nach dem gemäß § 6 ZPO anzusetzenden vollen Kaufpreis, sondern nach § 3 ZPO in Höhe des wirtschaftlichen Interesses (hier: ca. 20% des Kaufpreises), wenn der Besitz einer Immobilie bereits verschafft wurde und die Parteien nur über die noch nicht erfolgte Auflassung streiten.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1128
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Sicherung eines Gitterrostes

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.06.2005 - 7 U 104/04

1. Die Verkehrssicherungspflicht beschränkt sich auf das Ergreifen solcher Maßnahmen, die nach den Gesamtumständen des konkreten Falles zumutbar sind und die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schaden zu bewahren. Die Nichtabwendung einer Gefahr begründet daher eine Haftung des Sicherungspflichtigen nur dann, wenn sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit ergibt, daß Rechtsgüter anderer Personen verletzt werden können.

2. Unter dieser Voraussetzung umfaßt die Pflicht des für ein Grundstück oder Gebäude Verantwortlichen grundsätzlich auch solche Gefährdungen, die sich aus dem vorsätzlichen Eingreifen eines Dritten ergeben.

3. Die Abdeckung eines Lichtschachtes, die - wie hier - nicht schon versehentlich, sondern nur bewusst aus ihrer Ablage gelöst werden kann, muss nur dann durch besondere Vorkehrungen, etwa durch in der Wand des Kellerschachtes verankerte, von außen nicht zugängliche Befestigungen, gegen ein Abheben gesichert werden, wenn aufgrund besonderer Umstände ein solches Abheben durch Unbefugte naheliegt und deshalb für die Rechtsgüter anderer Personen eine konkrete, erhebliche Gefahrenlage besteht und wenn dem Verkehrssicherungspflichtigen eine Beseitigung dieser Gefahrenlage durch zumutbare Maßnahmen möglich ist.

4. Bei einem Gewicht des Gitterrostes von 151 kg kann eine Entfernung durch Unbefugte nicht als "naheliegend" im o.g. Sinne angesehen werden.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1126
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Trinkwassergefährdung durch Landebahnausbau?

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12.07.2005 - 7 B 10122/05

Zu der Frage, ob die Trinkwasserversorgung durch die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Frankfurt-Hahn gefährdet wird.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1121
ImmobilienImmobilien
Wann kann Auflassungsvormerkung gelöscht werden?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.06.2005 - 3 W 16/05

Eine zur Sicherung eines bedingten Anspruchs auf Grundstücksübereignung im Grundbuch eingetragene Auflassungsvormerkung ist im Wege der Berichtigung nach § 22 Abs. 1 Satz 1 GBO zu löschen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der gesicherte Anspruch und mit ihm die Vormerkung erloschen sind.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1115
ImmobilienImmobilien
Rücktritt vom Wohnungskauf wegen Mängeln trotz Vorvertrag

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2005 - 9 U 118/04

Vereinbaren die Parteien eines Wohnungskaufvertrages in einem Vorvertrag den Gewährleistungsausschluss bezüglich möglicherweise an der Wohnung auftretender Mängel, so gilt dieser, sofern nichts anderes vereinbart ist, erst ab Abschluss des eigentlichen notariellen Kaufvertrages. Zwischen Vorvertrag und Kaufvertrag auftretende Mängel fallen weiterhin zu Lasten des Verkäufers und berechtigen den Käufer im Falle der Nichtbeseitigung zum Rücktritt von der Kaufverpflichtung.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1109
ImmobilienImmobilien
Einheimischenmodell - Vertragsstrafe bei Weiterverkauf?

OLG Celle, Urteil vom 29.06.2005 - 4 U 56/05

Eine Klausel in einem notariellen Kaufvertrag, nach der sich ein Grundstückskäufer verpflichtet, im Fall des Weiterverkaufs des bebauten Grundstücks innerhalb von sieben Jahren nach Fertigstellung des Wohnhauses an die verkaufende Gemeinde 300% des Kaufpreises "nachzuzahlen", ist wegen einseitiger Benachteiligung des Käufers unwirksam.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1108
ImmobilienImmobilien
Voraussetzungen eines Grundurteils bei Grundstücksvermarktung

BGH, Urteil vom 07.03.2005 - II ZR 144/03

Ein Grundurteil darf, sofern ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, nur dann ergehen, wenn alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, daß der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn der beklagten Partei bei Urteilserlaß im Beschlußwege die Möglichkeit eingeräumt wird, zu bislang nicht schlüssigen Gegenforderungen ergänzend vorzutragen, die in ihrer Gesamthöhe die Klageforderung übersteigen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1100
SteuerrechtSteuerrecht
Voraussetzungen für einen gewerblichen Grundstückshandel

BFH, Urteil vom 28.04.2005 - IV R 17/04

1. Die Bebauung eines zuvor verkauften Grundstücks ist regelmäßig nicht mehr dem Bereich der privaten Vermögensverwaltung zuzurechnen. Tritt jedoch zwischen der Beauftragung der Bauhandwerker und dem Beginn der Bauarbeiten ein Ereignis ein, das die ursprünglich vorhandene Vermietungsabsicht vereitelt und den Verkauf des Grundbesitzes notwendig macht, so spricht das dafür, dass die Bebauung trotz der zwischenzeitlichen Veräußerung durch die ursprüngliche Vermietungsabsicht veranlasst ist.*)

2. Im Fall des Verkaufs eines einzigen Grundstücks kann das Tatbestandsmerkmal der Nachhaltigkeit nur in besonderen Ausnahmefällen erfüllt sein.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1091
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Rückwirkung eines Erschließungsbeitrags

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.02.2005 - 4 M 638/04

1. Die Rückwirkung kann nach § 2 Abs. 2 Satz 3 LSA-KAG nur bis zu dem Zeitpunkt ausgedehnt werden, zu welchem die zu ersetzende Satzung in Kraft getreten ist.*)

2. Auch eine Hauptverkehrsstraße kann Teil eines Abrechnungsgebiets für wiederkehrende Beiträge sein. Für das Gebiet kommt es nur auf den "funktionalen Zusammenhang" des Straßennetzes an, nicht auch darauf, wer die Straßenbaulast trägt.*)

3. Ein "funktionaler Zusammenhang" kann nur angenommen werden bei einem System von Verkehrsanlagen, die untereinander derart in Beziehung stehen, dass sie in ihrer Gesamtheit für die Nutzung der in dem System liegenden Grundstücke und Betriebe einen greifbaren beitragsrechtlichen Vorteil vermitteln.*)

4. Unerheblich ist, ob der Beitragspflichtige auf bestimmte Straßen (insbes. Sackgassen) angewiesen ist, weil § 6a LSA-KAG auf das Straßensystem abstellt, nicht auf die einzelne Straße.*)

5. Auch beim wiederkehrenden Beitrag muss das Verkehrsaufkommen der einzelnen Straße berücksichtigt werden. Eine Berechnung, welche die einzelnen Straßen mit ihrem Anliegeranteil bewertet und aus den Einzelwerten einen Gesamtwert bildet, ist nicht zu beanstanden.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1090
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Beitragsrechtlicher Vorteil eines Grundstücks

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.03.2005 - 4 M 594/04

1. Maßgeblich ist die Eigentumslage zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht.

Ein vorher abgeschlossener notarieller Vertrag, welcher die Teilung des Grundstücks vorsieht, bewirkt noch keine beachtliche Rechtsänderung, solange diese nicht im Grundbuch eingetragen ist.

Die "Ausführungsanordnung" im Bodenordnungsverfahren bewirkt bereits selbst die Rechtsveränderung (§ 61 LwAnpG); das Grundbuch wird lediglich deklaratorisch berichtigt.*)

2. Einen beitragsrechtlichen Vorteil haben auch Anliegergrundstücke, die von der Verkehrsanlage durch einen Graben getrennt sind, sofern dieser zumutbar überwunden werden kann.*)

3. Ein Grundstück, das die ausgebaute Verkehrsanlage über ein Gemeinde-Grundstück erreichen kann, das einem Wasserlauf dient, der dort aber verrohrt ist, hat einen beitragsrechtlichen Vorteil.

Bei einer solchen Lage ist davon auszugehen, dass das Grundstück "auf Dauer" gesichert erreicht werden kann.*)

4. Hinsichtlich der Höhe wirkt sich ein Fehler der Beitragsberechnung nicht aus, wenn Umstände, welche den Beitragssatz mindern (Einbeziehung weiterer bevorteilter Grundstück), durch andere kompensiert werden, welche den Beitragssatz erhöhen (Abzug von Eckgrundstücks-Flächen).*)

5. Liegt ein Grundstück an einem (gemeindlichen) Platz, welcher an eine Landesstraße grenzt und wird es mit dieser durch eine Zufahrt über diesen Platz verbunden, so wird der Vorteil, das öffentliche Straßennetz zu benutzen, durch die Landesstraße und nicht durch den Platz vermittelt.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1089
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Kanalanschlussbeitragspflicht

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.04.2005 - 15 A 2667/02

1. Für eisenbahnrechtlich gewidmete Grundstücke entsteht die Kanalanschlussbeitragspflicht nicht mit der bloßen Möglichkeit des Anschlusses, sondern frühestens mit dem tatsächlichen Anschluss. *)

2. Wird in einem Beitragsbescheid die niedrigere Festsetzung des Beitrags aus Billigkeitsgründen nach § 12 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b KAG NRW i.V.m. § 163 Satz 1 und 3 AO verfügt, darf im auf den Widerspruch gegen die Beitragsfestsetzung ergehenden Widerspruchsbescheid nur dann ein davon abweichender höherer Beitrag festgesetzt werden, wenn die begünstigende Billigkeitsentscheidung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KAG NRW i.V.m. § 130 Abs. 2 oder § 131 Abs. 2 AO aufgehoben worden ist.*)

3. Einzelfall eines Hindernisses für die Entstehung der Teilbeitragspflicht für Niederschlagswasser auf Grund einer Verpflichtung des Grundstückseigentümers zu ortsnaher Niederschlagswasserbeseitigung nach § 51a LWG.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2005, 1088
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Freistellung von Anliegerbeiträgen

OVG Saarland, Beschluss vom 16.02.2005 - 1 Q 1/05

1. Die in einem im Jahre 1969 abgeschlossenen Eingemeindungsvertrag getroffene Regelung, in der bisher selbständigen Gemeinde würden künftig keine "Anliegerbeiträge" erhoben, bezieht sich ausschließlich auf Beiträge nach dem preußischen Anliegerbeitragsrecht und nicht auch auf Beiträge nach § 8 KAG 1978.*)

2. Ein Vertrag, in dem eine Gemeinde einem Grundstückseigentümer ohne jede Gegenleistung eine Beitragsfreistellung zusagt, ist grundsätzlich nichtig.*)

3. Aus einer rechtsunwirksamen Zusage der Gemeinde, einen bestimmten Beitrag nicht zu erheben, kann ausnahmsweise die Pflicht zu einem Billigkeitserlass folgen; Voraussetzung dafür ist aber, dass der Pflichtige bei Anwendung aller Sorgfalt, zu der er nach den Umständen des Einzelfalls verpflichtet war, auf die Verbindlichkeit der Zusage vertrauen durfte und dieses Vertrauen zur Grundlage geschäftlicher Dispositionen gemacht hat.*)

4. Der Anspruch auf einen Billigkeitserlass lässt die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung unberührt; er kann nur mit der Verpflichtungsklage geltend gemacht werden.*)

Dokument öffnen Volltext