Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5276 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IMRRS 2005, 0949
Immobilien
BGH, Urteil vom 19.12.2000 - X ZR 128/99
Der Anspruch auf Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers nach § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB unterliegt der regelmäßigen Verjährung von 30 Jahren auch dann, wenn er durch wiederkehrende Leistungen des Beschenkten in einer dem angemessenen Unterhaltsbedarf entsprechenden Höhe - bis zur Erschöpfung des Werts der Schenkung - zu erfüllen ist.*)
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IMRRS 2005, 0947
AGB
BGH, Urteil vom 26.01.2001 - V ZR 452/99
Vereinbarungen in Privatisierungsverträgen der Treuhandanstalt, die wegen eines fehlenden funktionsfähigen Grundstücksmarkts im Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Erhöhung des zunächst vereinbarten Kaufpreises aufgrund einer Nachbewertung der verkauften Grundstücke vorsehen, unterliegen als Preishauptabrede nicht der Inhaltskontrolle nach den §§ 9 bis 11 AGBG.*)
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IMRRS 2005, 0940
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 20.04.2005 - IV ZR 252/03
Zur Kausalität zwischen der in einer Wohngebäudeversicherung versicherten Gefahr "Überschwemmung des Grundstücks" und dem dabei eingetretenen Gebäudeschaden.*)
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IMRRS 2005, 0938
Mietrecht
BGH, Beschluss vom 14.04.2005 - V ZB 6/05
Der Zwangsverwalter ist befugt, von dem Schuldner (Grundstückseigentümer) die Überlassung einer vor der Beschlagnahme von einem Mieter des Objekts geleisteten Mietkaution zu verlangen. Der Beschluß über die Anordnung der Zwangsverwaltung stellt zusammen mit der Ermächtigung des Zwangsverwalters zur Besitzergreifung einen Vollstreckungstitel dar, aufgrund dessen wegen dieses Anspruchs nach § 883 ZPO vollstreckt werden kann.*)
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IMRRS 2005, 0928
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 23.03.2005 - 3 Z BR 274/04
Ist der Käufer eines Grundstücks zur Abgabe einer Auflassungserklärung verurteilt worden, so gilt die Erklärung als abgegeben, sobald das Urteil Rechtskraft erlangt hat (§ 894 ZPO).
Dem Formerfordernis des § 925 BGB kann dann dadurch Rechnung getragen werden, dass der Verkäufer und Vollstreckungsgläubiger unter Vorlage des Urteils die Auflassung vor dem Notar erklärt (vgl. BayObLGZ 1983, 181/185 = Rpfleger 1983, 390 f.). In einem solchen Fall findet aber nicht eine - erneute - Abgabe der bereits durch Urteil ersetzten und damit existenten Auflassungserklärung statt. Fingiert wird nur die Anwesenheit des verurteilten Käufers. Der Käufer kann daher nicht wegen Abgabe einer Willenserklärung als Veranlassungsschuldner für die Kosten der Urkunde herangezogen werden.
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IMRRS 2005, 0925
Bauträger
OLG Frankfurt, Urteil vom 07.04.2005 - 26 U 57/03
Der Verkäufer einer Sache kann sich durch einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss und eine vereinbarte Abtretung von Ansprüchen gegen Dritte nicht von einer Haftung für vorsätzlich unterlassene Aufklärung freizeichnen.
Der Verkäufer eines Einkaufszentrums ist verpflichtet, den Käufer auf gravierende Mängel an dem Parkplatz bzw. den naheliegenden Verdacht solcher Mängel hinzuweisen.
Der Abschluss eines Vertrages nach unzureichender Aufklärung über die Beschaffenheit der Kaufsache kann auch bei gleichzeitiger Abtretung der dem Verkäufer zustehenden Gewährleistungsansprüche gegen Dritte einen Schaden darstellen.*)
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IMRRS 2005, 0924
Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.02.2005 - 20 W 492/04
Eine Grundbucheintragung, wonach dem Grundstückseigentümer die Vereinigung und die Zuschreibung des erworbenen mit einem weiteren Grundstück verboten werden soll, ist unzulässig. Insofern gilt ein Ausschluss der Vertragsfreiheit, weil das Sachenrecht die möglichen dinglichen Rechte abschließend bestimmt und den Rechtsinhalt zwingend vorschreibt. Danach darf eine Dienstbarkeit keine Beschränkung des Eigentümers in seiner Verfügungsgewalt beinhalten.
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IMRRS 2005, 0907
Versicherungsrecht
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.04.2005 - 12 W 32/05
Hat in der Gebäudeversicherung der Versicherer ein Schadensgutachten eingeholt, so hat er auf Verlangen dem Versicherungsnehmer Einsicht zu gewähren.*)
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IMRRS 2005, 0906
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.04.2005 - 1 LB 29/04
1. Wird ein Grundstück zur Herstellung eines LKW-Abstellplatzes (fast) vollständig gepflastert, ist dies mit der Festsetzung einer GRZ von 0,6 nicht mehr zu vereinbaren.*)
2. Werden auf einem Grundstück LKWs abgestellt, die einem Sand- und Kiesabbauunternehmen dienen, beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Abstellplatzes nicht (mehr) nach der des Abbaubetriebes, wenn die Abbauflächen rund 5 km entfernt liegen; der für eine einheitliche Beurteilung erforderliche räumlich-funktionelle Zusammenhang ist dann nicht mehr gegeben.*)
3. Der LKW-Abstellplatz kann nicht mehr typisierend betrachtet (und dabei einem Speditionsunternehmen gleichgeachtet) werden, wenn die LKWs das Gelände morgens verlassen und es erst dam Abend wieder anfahren.*)
4. Zur Abwägungsgerechtigkeit einer Planung, welche die Grundlage für einen Abstellplatz für insgesamt 9 LKWs in einem Gebiet schaffen soll, das zum Teil als Mischgebiet überplant, im Wesentlichen aber zu Wohnzwecken genutzt wird.*)
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IMRRS 2005, 0905
Öffentliches Baurecht
VGH Bayern, Beschluss vom 03.05.2005 - 8 C 05.475
Wendet sich ein Privater gegen den Verlauf einer öffentlichen Straße auf seinem Grundstück, so ergibt sich die Bedeutung der Sache für ihn regelmäßig aus dem Wert der in Anspruch genommenen Grundstücksfläche.*)
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IMRRS 2005, 0894
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 26.04.2005 - 16 U 187/04
Ein zum Rücktritt berechtigender Aufklärungsmangel liegt auch vor, wenn der Käufer nicht über die Unüblichkeit des Mietpools und die damit verbundenen Nachteile aufgeklärt wird (ebenso OLG Karlsruhe, ZIP 2005, 698 sowie Hofmann, ZIP 2005, 688).*)
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IMRRS 2005, 0892
Mietrecht
OLG Celle, Urteil vom 11.05.2005 - 4 U 8/05
1. Wird ein vermietetes Hausgrundstück veräußert, so erfordert die Überlassung i. S. V. § 566 BGB zwar nicht, dass dem Hauptmieter des bisherigen Eigentümers der unmittelbare Besitz an den vermieteten Räumen eingeräumt sein muss; jedoch muss zwischen Eigentümer und Hauptmieter eine Einigung stattgefunden haben, durch die der Hauptmieter in den Stand gesetzt wird, nunmehr anstelle des Eigentümers dessen bisherige Besitzrechte auszuüben, z. B. durch Mitteilung der Vermietung an die Untermieter.*)
2. Die freiwillige Rückgabe der Mietsache an den bisherigen Eigentümer durch den Mieter vor dem Übergang des Eigentums auf den Grundstückserwerber steht einer von vornherein fehlenden Überlassung gleich.*)
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IMRRS 2005, 0891
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 17.05.2005 - 16 U 232/04
Verlangt der Gläubiger nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist zur Erfüllung (§ 281 Abs. 1, § 323 Abs. 1 BGB) weiterhin die Erfüllung der vertraglichen Leistungspflicht, so führt das zum Untergang seiner nach Fristablauf entstandenen Rechte auf Rücktritt und Schadensausgleich. Leistet der Schuldner auf das neue Erfüllungsverlangen nicht, so muss der Gläubiger die tatsächlichen Voraussetzungen für die Begründung eines neuen Schadensersatzanspruchs grundsätzlich durch eine neue fristgebundene Aufforderung zur Leistung schaffen.*)
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IMRRS 2005, 0887
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 17.11.2004 - 4 U 154/04
Die Überschreitung der Grenzwerte für Erschütterungsimmissionen gemäß DIN 4150 bei dem Betrieb einer Stadtbahn lässt nicht die Schlussfolgerung zu, dass in der Regel eine wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung benachbarter Grundstücke zu Wohnzwecken vorliegt.*)
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IMRRS 2005, 0883
Immobilien
BGH, Urteil vom 05.07.2001 - III ZR 235/00
Zum Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters eines Hausgrundstücks gegen den (damaligen) Eigentümer, der die nach dem Ende der staatlichen Verwaltung zurückgewonnene Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Grundstück wieder verliert, weil dem Restitutionsantrag eines NS-geschädigten Voreigentümers stattgegeben wird.*)
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IMRRS 2005, 0868
Immobilien
OLG München, Beschluss vom 22.02.2005 - 32 Wx 17/05
1. Eine weitere Beschwerde gegen die Beschwerdeentscheidung des Landgerichts, mit der eine Zwischenverfügung des Amtsgerichts bestätigt worden war, ist dann unzulässig, wenn mittlerweile der Antrag vom Grundbuchamt endgültig zurückgewiesen wurde.*)
2. Übereignet der an einer Personenhandelsgesellschaft maßgeblich beteiligte im Sinne des § 2136 BGB befreite Vorerbe ein Grundstück gegen Erhöhung seines Kapitalanteils an diese Gesellschaft, so spricht dies für die Annahme der Entgeltlichkeit dieses Vorgangs im Hinblick auf § 2113 BGB.*)
3. Für die Feststellung einer etwaigen Unentgeltlichkeit einer Verfügung des befreiten Vorerben kommt es auf ein augenfälliges Missverhältnis der Verkehrswerte von Leistung und Gegenleistung an; Buchwerte bleiben dabei außer Betracht.*)
4. Der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs kann jedenfalls dann auf andere Weise als durch Vorlage von Urkunden gem. § 29 GBO geführt werden, wenn die Entgeltlichkeit eines Übereignungsvertrages zwischen Vorerbe und Dritten in Rede steht und die Vorlage von öffentlichen Urkunden zu Beweiszwecken praktisch unmöglich ist.*)
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IMRRS 2005, 0864
Immobilien
OLG München, Beschluss vom 21.04.2005 - 32 Wx 16/05
Im Antragsverfahren der Grundbuchordnung setzt die Beschwerdeberechtigung voraus, dass der Beschwerdeführer das Ziel verfolgt, dem gestellten Antrag zum Erfolg zu verhelfen. Nicht beschwerdeberechtigt ist derjenige, der das Ziel einer Zurückweisung des Antrags verfolgt.*)
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IMRRS 2005, 0836
Bauträger
BGH, Urteil vom 06.04.2005 - VIII ZR 260/04
Die in Ergänzenden Bestimmungen eines Wasserversorgungsunternehmens zur AVBWasserV enthaltene Klausel
"Jedes Grundstück oder jedes Haus muß einen eigenen Anschluß an der Versorgungsleitung haben."
ist wegen unangemessener Benachteiligung der Anschlußnehmer gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.*)
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IMRRS 2005, 0835
Bauträger
OLG Koblenz, Urteil vom 17.08.2004 - 3 U 1489/03
Ein Träger der kommunalen Wasserversorgung kann den Antrag eines Bauträgers, eine von diesem errichtete Wohnanlage mit insgesamt 37 Wohneinheiten mittels eines einzigen Anschlusses über eine Technikzentrale für Strom, Wasser und Wärme zu versorgen, nicht unter Berufung auf die Klausel
"Jedes Grundstück oder jedes Haus muss einen eigenen Anschluss an der Versorgungsleitung haben."
in seinen Ergänzenden Bestimmungen zur AVBWasserV ablehnen.
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IMRRS 2005, 0830
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 02.02.2005 - II R 36/03
Da sich die Frage der Verfassungswidrigkeit von Wertverzerrungen innerhalb der Einheitsbewertung des Grundvermögens nur noch unter dem Gesichtspunkt der Grundsteuerbelastung stellt und die im Ertragswertverfahren festgestellten Einheitswerte regelmäßig erheblich unter dem gemeinen Wert liegen, führt das Absehen von einer neuen Hauptfeststellung noch nicht zu einem Verstoß dieser Einheitswerte gegen Art. 3 Abs. 1 GG.*)
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IMRRS 2005, 0826
Immobilien
OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.06.2004 - 2 LB 2/04
Benutzungsgebühren für die Niederschlagswasserleistung können nicht erhoben werden für Grundstücke, die nicht an die öffentliche Einrichtung angeschlossen sind und zu denen auch nicht auf andere Weise Niederschlagswasser eingeleitet wird. Das gilt auch für Grundgebühren.*)
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IMRRS 2005, 0820
Immobilien
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.02.2005 - 10 S 1478/03
1. § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG erfasst nicht Gesamtrechtsnachfolgen, die in den 70-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts erfolgt sind. Das ergibt sich aus einer verfassungskonformen Auslegung dieser am 01.03.1999 in Kraft getretenen Vorschrift. Eine Ausnahme von dem verfassungsrechtlich begründeten Verbot einer echten Rückwirkung ist infolge "unklarer oder verworrener Rechtslage" hinsichtlich einer Gesamtrechtsnachfolge in die abstrakte Polizeipflicht erst ab Mitte der 80-er Jahre des letzten Jahrhunderts anzunehmen.*)
2. Eine erst 1972 entstandene Aktiengesellschaft, die Gesamtrechtsnachfolgerin der Betreiberin eines 1973 stillgelegten Bergwerksbetriebs ist, ist nach § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG nur für eigene Verursachungsbeiträge verantwortlich, nicht aber für solche ihrer Rechtsvorgängerin.*)
3. Eine behördliche Heranziehung des letzten von mehreren Verursachern von Salzablagerungen zur Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen unter Hinweis darauf, er sei wegen Gesamtrechtsnachfolge für die gesamten Salzablagerungen auch seiner Rechtsvorgänger verantwortlich, ist ermessensfehlerhaft.*)
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IMRRS 2005, 0818
Bauträger
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.11.2004 - 12 U 127/04
Durch die Kombination der zum Schutz des Auftraggebers in § 3 Abs. 1 und 2 getroffenen Regelungen wächst diesem eine Anwartschaft auf das Bauobjekt zu, die wertmäßig in etwa seinen darin investierten Abschlagszahlungen entspricht.
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IMRRS 2005, 0810
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.02.2005 - 4 U 105/04
1. Bei der Sicherungsgrundschuld begründen zwar sowohl die Nichtvalutierung als auch die mangelnde Fälligkeit der Forderung entsprechende Einreden des Eigentümers, die er seiner Inanspruchnahme aus der Grundschuld gemäß den §§ 1192 Abs. 2, 1169, 1142 Abs. 2 BGB entgegenhalten kann.
2. Diese in der Sicherungsabrede wurzelnden Einreden wirken jedoch nur für und gegen die Parteien der Sicherungsvereinbarung.
3. Eine Abbedingung der Kündigungsvoraussetzung des § 1193 Abs. 1 BGB durch Fälligstellung einer Grundschuld in der Eintragungsbewilligung verstößt weder gegen § 307 BGB noch § 309 Nrn. 4 oder 12 BGB, weil eine solche Bestimmung zulässig und üblich ist.
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IMRRS 2005, 0809
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.02.2005 - 4 U 126/04
Zur anteiligen Kostenbeteiligung für die Errichtung einer Zufahrt und einer Toranlage.
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IMRRS 2005, 0802
Immobilien
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.01.2005 - 5 S 1662/03
1. Verpflichtet sich der Bauherr in einem gerichtlichen Vergleich, der zur Beilegung eines Nachbarrechtsstreits gegen die ihm erteilte Baugenehmigung zur Errichtung einer Lkw-Halle im Rahmen eines Speditionsunternehmens geschlossen worden ist, auf dem Betriebsgrundstück Lkw-Fahrten nachts zu unterlassen, so trifft diese Verpflichtung auch einen Rechtsnachfolger, der im Zuge der Übernahme/Weiterführung der Spedition Eigentümer des Betriebsgrundstücks geworden ist. Eine solche vertragliche Verpflichtung hat ebenso wie die zugrunde liegende Baugenehmigung vorhabenbezogenen Charakter.*)
2. Zur Haftung für eine solche vertragliche Verpflichtung nach handelsrechtlichen Grundsätzen, wenn der ursprünglich von einem Einzelkaufmann (Bauherr) geführte Speditionsbetrieb von einer unter seiner Beteiligung gebildeten Kommanditgesellschaft weitergeführt wird.*)
3. Ein gerichtlicher Vergleich i. S. des § 106 VwGO kann auch dann vorliegen, wenn sich der Kläger in einem vor Gericht zur Niederschrift geschlossenen, vorgelesenen und genehmigten Vergleich zur Rücknahme des eingelegten Rechtsmittels verpflichtet und diese anschließend im Termin vereinbarungsgemäß erklärt.*)
4. Zur Anpassung der in einem gerichtlichen Vergleich übernommenen Verpflichtung wegen veränderter Verhältnisse steht den Beteiligten die Abänderungsklage nach § 173 VwGO i.V.m. § 323 ZPO zur Verfügung.*)
5. Die auf § 60 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG gestützte Klage ist auf Verurteilung zur Abgabe einer Zustimmungserklärung zu der begehrten Vertragsanpassung zu richten.*)
6. Voraussetzung einer solchen Klage ist das Scheitern von Anpassungsverhandlungen.*)
7. Zum Anspruch auf Vertragsanpassung nach § 60 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG zwecks Gestattung - bisher unzulässiger - nächtlicher Fahrten auf einem (Speditions-)Betriebsgrundstück, wenn sich die der vertraglichen Regelung (Unterlassungsverpflichtung) zugrunde liegenden tatsächlichen/baulichen Verhältnisse mit Blick auf den Lärmschutz für das Nachbargrundstück wesentlich geändert haben.*)
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IMRRS 2005, 0799
Immobilien
OLG Saarbrücken, Urteil vom 25.01.2005 - 4 U 212/04
Ein Volkswanderverein muss bei einer winterlichen Volkswanderung vereiste Wegeflächen, die entweder als solche ohne weiteres erkennbar sind oder die auch von den Verantwortlichen des Vereins bei einer Kontrollbegehung nicht erkannt werden können, weder vom Eis befreien noch auf diese durch besondere Schilder hinweisen.*)
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IMRRS 2005, 0798
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.01.2005 - 21 A 4049/03
1. Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Anordnung nach § 24 BImSchG (hier: Anordnung des Verbots von Be- und Entladevorgängen einer Bäckerei während der Nachtzeit und Anordnung der Dämmung der lüftungstechnischen Anlagen) ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich.*)
2. Bäckereibetriebe sind nicht von der Einhaltung der Bestimmungen des § 22 Abs. 1 BImSchG i.V.m. den Immissionsrichtwerten der TA Lärm, die der Nachtruhe dienen, befreit (wie schon OVG NRW, Beschluss vom 28.2.2002 - 21 B 771/01 -, NWVBl. 2002, 392).*)
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IMRRS 2005, 0794
Immobilien
OLG Köln, Urteil vom 11.01.2005 - 15 U 146/04
1. Die Einbringung einer Wasserleitung in ein eigenes Grundstück führt zum Eigentumserwerb an der Leitung durch den Grundstückseigentümer nach §§ 946, 94 Abs. 1 S. 1 BGB, da es sich bei der Leitung insoweit um einen wesentlichen Bestandteil handelt.
2. Für die Frage, ob eine Sache i.S.v. § 95 Abs. 1 S. 1 BGB nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden wird, ist der innere Wille des Einfügenden entscheidend, wenn er mit dem nach außen in Erscheinung tretenden Sachverhalt vereinbar ist.
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IMRRS 2005, 0781
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.11.2004 - 10 U 36/04
1. Der Mieter kann sich wegen den Grundsätzen von Treu und Glauben gegenüber dem Mietzinsanspruch des sonst vertragstreuen Vermieters nicht darauf berufen, dieser sei wegen einer Weitervermietung zur Gebrauchsüberlassung nicht in der Lage gewesen, wenn der Mieter ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag einfach ausgezogen ist und keine Miete mehr bezahlt hat.
2. Die Entbehrlichkeit des Zugangs einer Annahmeerklärung, wie § 151 Satz 1 BGB sie mit Hinweis auf die Verkehrssitte zulässt, kann bei unentgeltlichen Zuwendungen und bei für den Antragsempfänger lediglich vorteilhaften Rechtsgeschäften angenommen werden.
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IMRRS 2005, 0779
Immobilien
OLG Köln, Beschluss vom 22.09.2004 - 19 W 40/04
Stehen bei einer als "Superschnäppchen" angepriesenen Immobilie Renovierungsarbeiten an, die über altersbedingte Maßnahmen weit hinausreichen, ist der Vorwurf der Arglist gerechtfertigt.
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IMRRS 2005, 0773
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2002 - 4 U 193/01
Eine vom Eigentum an den Grundstücken unabhängiges Bungaloweigentum nach § 296 Abs. 1 S. 1 ZGB kommt nur bei einem zusätzlichen vertraglich vereinbarten Nutzungsrecht in Betracht.
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IMRRS 2005, 0761
Immobilien
BGH, Urteil vom 15.02.2005 - X ZR 87/04
Die kalendermäßige Bestimmung der Leistungszeit nach § 284 Abs. 2 BGB kann auch einseitig gemäß § 315 BGB erfolgen. Dazu bedarf es keiner Vereinbarung der Vertragsparteien, wenn privatrechtliche Entgelte für im öffentlichen Interesse erbrachte Entsorgungsleistungen aufgrund eines Anschluß- und Benutzungszwangs geschuldet werden.*)
Werden Entsorgungsentgelte aufgrund eines Anschluß- und Benutzungszwangs einseitig bestimmt, so muß sich die Entgelterhebung an öffentlich-rechtlichen Maßstäben messen lassen. Dies kann dazu führen, daß auch bei kalendermäßig festgelegten Leistungszeitpunkten die Übersendung einer Rechnung an den Entgeltschuldner Voraussetzung der Fälligkeit ist.*)
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IMRRS 2005, 0759
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 16.02.2005 - 4 U 170/04
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2005, 0755
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 23.02.2005 - 4 U 140/04
Zur Haftung eines GbR-Gesellschafters mit seinem Privatvermögen für wirksam begründeten Altverbindlichkeiten in analoger Anwendung des § 130 HGB.
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IMRRS 2005, 0750
Immobilien
BGH, Urteil vom 11.03.2005 - V ZR 160/04
Eine Klage auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung des Eigentümers steht einer Klage auf Herausgabe eines Grundstücks im Sinne von § 987 Abs. 1 BGB nicht gleich, wenn der Besitzer ein Recht zum Besitz in Anspruch nimmt, das von der Frage des Eigentums unabhängig ist.*)
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IMRRS 2005, 0745
Immobilien
BGH, Urteil vom 11.03.2005 - V ZR 153/04
a) Der Berechtigte hat dem Verfügungsberechtigten entsprechend § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG auch Aufwendungen für außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen zu ersetzen.*)
b) Auf die Aufwendungen sind die dem Verfügungsberechtigten verbleibenden Mieten und die gezogenen Vorteile einer Eigennutzung des Grundstücks anzurechen, soweit sie nicht durch Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Abschreibungen nach § 18 Abs. 2 VermG aufgezehrt werden (Fortführung von BGH, Urt. v. 4. April 2002, III ZR 4/01, NJW 2002, 2242, 2245).*)
c) Zu den Aufwendungen gehören auch Darlehenskosten, allerdings nur in dem Umfang, in dem der Berechtigte das Darlehen nach §§ 16 Abs. 2, 5 und 10, 18 Abs. 2 VermG zu übernehmen hat.*)
d) Ist eine Erbengemeinschaft Verfügungsberechtigte, kann ein Miterbe Erstattung an sich verlangen, wenn die anderen Miterben damit einverstanden sind oder dies die einzige in Betracht kommende Möglichkeit einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist.*)
e) Der Verfügungsberechtigte hat den Berechtigten nach Maßgabe von § 16 Abs. 10 VermG nicht nur von den Verpflichtungen aus der Grundschuld, sondern auch von den Verpflichtungen aus dem gesicherten Darlehen freizustellen.*)
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IMRRS 2005, 0742
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 02.03.2005 - IV ZR 212/04
Der gesetzliche Rangrücktritt des § 104 Satz 2 VVG dient dem Schutz aller Grundpfandgläubiger, die nach § 102 Abs. 1 Satz 2 VVG privilegiert sind. Er greift unabhängig davon ein, ob der Versicherer die von ihm geschuldete Leistung an den vorrangigen Grundpfandgläubiger ganz oder nur zum Teil erbracht hat.*)
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IMRRS 2005, 0725
Mietrecht
KG, Urteil vom 07.03.2005 - 8 U 166/03
Liegt kein wirksamer Mietvertrag vor, kann der Eigentümer vom Nutzer nach § 812 Abs. 1 BGB eine dem ortsüblichen Mietzins entsprechende Nutzungsentschädigung verlangen. Zusätzlich zur Nutzungsentschädigung können Nebenkosten in ortsüblicher Höhe verlangt werden, über die nicht abzurechnen ist.*)
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IMRRS 2005, 0723
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.03.2005 - 4 U 154/04
Das in Art. 13 EMRK normierte Recht einer Person, die in ihren in der EMRK anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, ist in der Bundesrepublik Deutschland bereits dadurch gewährleistet, dass jedes Gericht die EMRK bei seiner Entscheidungsfindung - also im Ausgangsverfahren - im Range eines einfachen Gesetzes berücksichtigen muss.
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IMRRS 2005, 0718
Immobilien
OLG Dresden, Urteil vom 07.04.2005 - 9 U 263/05
1. Wiederholungsgefahr i.S.d. § 1004 Abs. 2 BGB begründet nicht zwingend einen Verfügungsgrund nach § 935 ZPO.*)
2. Das gezielte Anstrahlen eines Gebäudes mit einem politischen Text (Diaprojektion) ist keine Immission, die § 906 BGB unterfällt.*)
3. Zur Abwägung von Eigentumsrecht (Art. 14 GG) und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG).*)
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IMRRS 2005, 0717
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 13.04.2005 - 3 U 3/05
Sind in einer einheitlichen Vertragsurkunde mehrere selbständige vertragliche Vereinbarungen enthalten, führt die Vertragsklausel, wonach die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühre, im Rahmen des § 139 BGB zur Umkehrung der Beweislast.*)
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IMRRS 2005, 0715
Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 04.04.2005 - 8 U 171/04
1. Tritt eine Notariatsangestellte auf Bitten ihres Arbeitgebers, des beurkundenden Notars, für den bei der Beurkundung nicht anwesenden Verkäufer mit der Erklärung "Genehmigungserklärung nachzureichen versprechend" auf, und wird die Genehmigung nachträglich verweigert, so kommt ihre persönliche Haftung als Vertreterin ohne Vertretungsmacht nicht in Betracht, da der andere Teil den Mangel der Vertretungsmacht kennen musste (§ 179 Abs. 3 BGB).*)
2. Mangels unmittelbaren wirtschaftlichen Eigeninteresses am Vertragsschluss sowie fehlender Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens kommt in derartigen Fällen auch kein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss oder aus einer Garantieerklärung in Betracht.*)
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IMRRS 2005, 0711
Immobilien
VGH Bayern, Urteil vom 11.03.2005 - 20 B 04.2741; 20 B 04.2742
1. Auch rechtliche Gründe - hier Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung - können einem Anfahren von Grundstücken mit einem Müllfahrzeug entgegenstehen.*)
2. Bestehende Entsorgungsmissstände kann der Entsorgungsträger nicht zulasten der Abfallbesitzer lösen und diesen uneingeschränkte Mitwirkungspflichten auferlegen.*)
3. Wird eine Erschließungsanlage hinter den Festsetzungen eines Bebauungsplans zurückbleibend hergestellt, wäre diese Anlage im hergestellten Umfang aber "planbar" bzw. wird diese von dem Anlieger hingenommen, können sich die Abfallbesitzer später nicht gegen Mitwirkungspflichten bei der Verbringung von Abfällen wenden, soweit sich die Pflichten im Einzelfall im Rahmen der Zumutbarkeit halten.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0710
Immobilien
OLG Jena, Urteil vom 27.04.2005 - 4 U 920/04
1. Anerkennt der Beklagte den mit einer Klage unbedingt erhobenen Anspruch auf Rückauflassung (eines Grundstücks) nur unter dem Vorbehalt einer Zug um Zug Zahlung von – gleichzeitig – widerklagend erhobenem Schadensersatz, so ist dem Kläger (zunächst) Gelegenheit zur Einlassung auf den Gegenanspruch (und die Widerklage) einzuräumen.*)
2. Der Erlass eines Teil-Anerkenntnisurteil mit dieser Einschränkung der Zug um Zug Verurteilung ohne vorherige Anhörung des Klägers (zu dem nur unter Vorbehalt erklärten Anerkenntnis) und ohne Umstellung des Klageantrags ist unzulässig, auch wenn es nach § 307 ZPO für den Erlass eines Anerkenntnisurteils keines (prozessualen) Antrags mehr bedarf.*)
3. Die Berufung des Klägers gegen ein solches (unzulässiges) Teil-Anerkenntnisurteils scheitert nicht an einer mangelnden Beschwer. Der Kläger ist jedenfalls durch die Bindung des Erstgerichts an seine Entscheidung (§ 318 ZPO) formell und materiell auch dadurch beschwert, dass mit der Verurteilung zur Zug um Zug Leistung auch schon über die Widerklageforderung (SEA) entschieden wurde, ohne dass sich der Kläger auf diese einlassen konnte.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0705
Immobilien
OLG Hamm, Beschluss vom 17.02.2004 - 15 W 315/03
Eine Bauverpflichtung, die bei der privaten Vermarktung von Baugrundstücken von dem Käufer unmittelbar gegenüber der Gemeinde übernommen wird, kann nicht lediglich mit dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO bewertet werden, wenn auf diese Weise der Verkäufer eine von ihm inhaltsgleich in einem anderen Vertrag gegenüber der Gemeinde übernommene Bauverpflichtung an den Käufer weitergibt.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0704
Immobilien
OVG Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2004 - 2 A 349/04.Z
Erfolgt die zur Erstattung führende Aufhebung eines Heranziehungsbescheides zu Straßenbaubeiträgen im Widerspruchsverfahren und damit vor Eintritt der Rechtshängigkeit, ist der von der Gemeinde zu erstattende Beitrag mangels gesetzlicher Grundlage nicht zu verzinsen; § 49a Abs. 3 VwVfG Bbg ist nicht anwendbar.*)
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IMRRS 2005, 0701
Insolvenzrecht
OLG Köln, Urteil vom 22.12.2004 - 2 U 103/04
Die gegen ein zur Insolvenzmasse gehörendes Eigentümergrundrecht eingetragene Löschungsvormerkung ist insolvenzfest.
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IMRRS 2005, 0700
Immobilien
OLG Schleswig, Urteil vom 27.01.2005 - 11 U 8/04
Zu den Voraussetzungen eines Auftrags an den Notar, für den grundbuchmäßigen Vollzug eines Grundstückstauschvertrages zu sorgen und diesen zu überwachen.*)
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IMRRS 2005, 0664
Immobilien
OLG Köln, Urteil vom 17.12.2004 - 19 U 153/03
In der Bestellung einer Grundschuld zuzüglich 10% Jahreszinsen liegt keine unzulässige Übersicherung, die zur Unwirksamkeit der Bestellung führen würde. Die Vereinbarung von Zinsen ist nicht schon als solche bedenklich und stellt auch im Falle formularmäßiger Vereinbarung keine unangemessene Benachteiligung des Sicherungsgebers dar. Bei Vorliegen eines objektiven Missverhältnisses zwischen der Höhe der gesicherten Forderung und der Sicherheit würde dieser Umstand zudem nur dann zur Unwirksamkeit des Sicherungsvertrages führen, wenn nach Inhalt, Beweggrund und Zweck Sittenwidrigkeit anzunehmen ist.
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