Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5290 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IMRRS 2005, 0745
Immobilien
BGH, Urteil vom 11.03.2005 - V ZR 153/04
a) Der Berechtigte hat dem Verfügungsberechtigten entsprechend § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG auch Aufwendungen für außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen zu ersetzen.*)
b) Auf die Aufwendungen sind die dem Verfügungsberechtigten verbleibenden Mieten und die gezogenen Vorteile einer Eigennutzung des Grundstücks anzurechen, soweit sie nicht durch Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Abschreibungen nach § 18 Abs. 2 VermG aufgezehrt werden (Fortführung von BGH, Urt. v. 4. April 2002, III ZR 4/01, NJW 2002, 2242, 2245).*)
c) Zu den Aufwendungen gehören auch Darlehenskosten, allerdings nur in dem Umfang, in dem der Berechtigte das Darlehen nach §§ 16 Abs. 2, 5 und 10, 18 Abs. 2 VermG zu übernehmen hat.*)
d) Ist eine Erbengemeinschaft Verfügungsberechtigte, kann ein Miterbe Erstattung an sich verlangen, wenn die anderen Miterben damit einverstanden sind oder dies die einzige in Betracht kommende Möglichkeit einer Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist.*)
e) Der Verfügungsberechtigte hat den Berechtigten nach Maßgabe von § 16 Abs. 10 VermG nicht nur von den Verpflichtungen aus der Grundschuld, sondern auch von den Verpflichtungen aus dem gesicherten Darlehen freizustellen.*)
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IMRRS 2005, 0742
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 02.03.2005 - IV ZR 212/04
Der gesetzliche Rangrücktritt des § 104 Satz 2 VVG dient dem Schutz aller Grundpfandgläubiger, die nach § 102 Abs. 1 Satz 2 VVG privilegiert sind. Er greift unabhängig davon ein, ob der Versicherer die von ihm geschuldete Leistung an den vorrangigen Grundpfandgläubiger ganz oder nur zum Teil erbracht hat.*)
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IMRRS 2005, 0725
Mietrecht
KG, Urteil vom 07.03.2005 - 8 U 166/03
Liegt kein wirksamer Mietvertrag vor, kann der Eigentümer vom Nutzer nach § 812 Abs. 1 BGB eine dem ortsüblichen Mietzins entsprechende Nutzungsentschädigung verlangen. Zusätzlich zur Nutzungsentschädigung können Nebenkosten in ortsüblicher Höhe verlangt werden, über die nicht abzurechnen ist.*)
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IMRRS 2005, 0723
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 09.03.2005 - 4 U 154/04
Das in Art. 13 EMRK normierte Recht einer Person, die in ihren in der EMRK anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, bei einer innerstaatlichen Instanz eine wirksame Beschwerde zu erheben, ist in der Bundesrepublik Deutschland bereits dadurch gewährleistet, dass jedes Gericht die EMRK bei seiner Entscheidungsfindung - also im Ausgangsverfahren - im Range eines einfachen Gesetzes berücksichtigen muss.
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IMRRS 2005, 0718
Immobilien
OLG Dresden, Urteil vom 07.04.2005 - 9 U 263/05
1. Wiederholungsgefahr i.S.d. § 1004 Abs. 2 BGB begründet nicht zwingend einen Verfügungsgrund nach § 935 ZPO.*)
2. Das gezielte Anstrahlen eines Gebäudes mit einem politischen Text (Diaprojektion) ist keine Immission, die § 906 BGB unterfällt.*)
3. Zur Abwägung von Eigentumsrecht (Art. 14 GG) und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG).*)
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IMRRS 2005, 0717
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 13.04.2005 - 3 U 3/05
Sind in einer einheitlichen Vertragsurkunde mehrere selbständige vertragliche Vereinbarungen enthalten, führt die Vertragsklausel, wonach die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen des Vertrages die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berühre, im Rahmen des § 139 BGB zur Umkehrung der Beweislast.*)
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IMRRS 2005, 0715
Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 04.04.2005 - 8 U 171/04
1. Tritt eine Notariatsangestellte auf Bitten ihres Arbeitgebers, des beurkundenden Notars, für den bei der Beurkundung nicht anwesenden Verkäufer mit der Erklärung "Genehmigungserklärung nachzureichen versprechend" auf, und wird die Genehmigung nachträglich verweigert, so kommt ihre persönliche Haftung als Vertreterin ohne Vertretungsmacht nicht in Betracht, da der andere Teil den Mangel der Vertretungsmacht kennen musste (§ 179 Abs. 3 BGB).*)
2. Mangels unmittelbaren wirtschaftlichen Eigeninteresses am Vertragsschluss sowie fehlender Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens kommt in derartigen Fällen auch kein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluss oder aus einer Garantieerklärung in Betracht.*)
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IMRRS 2005, 0711
Immobilien
VGH Bayern, Urteil vom 11.03.2005 - 20 B 04.2741; 20 B 04.2742
1. Auch rechtliche Gründe - hier Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung - können einem Anfahren von Grundstücken mit einem Müllfahrzeug entgegenstehen.*)
2. Bestehende Entsorgungsmissstände kann der Entsorgungsträger nicht zulasten der Abfallbesitzer lösen und diesen uneingeschränkte Mitwirkungspflichten auferlegen.*)
3. Wird eine Erschließungsanlage hinter den Festsetzungen eines Bebauungsplans zurückbleibend hergestellt, wäre diese Anlage im hergestellten Umfang aber "planbar" bzw. wird diese von dem Anlieger hingenommen, können sich die Abfallbesitzer später nicht gegen Mitwirkungspflichten bei der Verbringung von Abfällen wenden, soweit sich die Pflichten im Einzelfall im Rahmen der Zumutbarkeit halten.*)
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IMRRS 2005, 0710
Immobilien
OLG Jena, Urteil vom 27.04.2005 - 4 U 920/04
1. Anerkennt der Beklagte den mit einer Klage unbedingt erhobenen Anspruch auf Rückauflassung (eines Grundstücks) nur unter dem Vorbehalt einer Zug um Zug Zahlung von – gleichzeitig – widerklagend erhobenem Schadensersatz, so ist dem Kläger (zunächst) Gelegenheit zur Einlassung auf den Gegenanspruch (und die Widerklage) einzuräumen.*)
2. Der Erlass eines Teil-Anerkenntnisurteil mit dieser Einschränkung der Zug um Zug Verurteilung ohne vorherige Anhörung des Klägers (zu dem nur unter Vorbehalt erklärten Anerkenntnis) und ohne Umstellung des Klageantrags ist unzulässig, auch wenn es nach § 307 ZPO für den Erlass eines Anerkenntnisurteils keines (prozessualen) Antrags mehr bedarf.*)
3. Die Berufung des Klägers gegen ein solches (unzulässiges) Teil-Anerkenntnisurteils scheitert nicht an einer mangelnden Beschwer. Der Kläger ist jedenfalls durch die Bindung des Erstgerichts an seine Entscheidung (§ 318 ZPO) formell und materiell auch dadurch beschwert, dass mit der Verurteilung zur Zug um Zug Leistung auch schon über die Widerklageforderung (SEA) entschieden wurde, ohne dass sich der Kläger auf diese einlassen konnte.*)
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IMRRS 2005, 0705
Immobilien
OLG Hamm, Beschluss vom 17.02.2004 - 15 W 315/03
Eine Bauverpflichtung, die bei der privaten Vermarktung von Baugrundstücken von dem Käufer unmittelbar gegenüber der Gemeinde übernommen wird, kann nicht lediglich mit dem Regelwert des § 30 Abs. 2 KostO bewertet werden, wenn auf diese Weise der Verkäufer eine von ihm inhaltsgleich in einem anderen Vertrag gegenüber der Gemeinde übernommene Bauverpflichtung an den Käufer weitergibt.*)
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IMRRS 2005, 0704
Immobilien
OVG Brandenburg, Beschluss vom 29.09.2004 - 2 A 349/04.Z
Erfolgt die zur Erstattung führende Aufhebung eines Heranziehungsbescheides zu Straßenbaubeiträgen im Widerspruchsverfahren und damit vor Eintritt der Rechtshängigkeit, ist der von der Gemeinde zu erstattende Beitrag mangels gesetzlicher Grundlage nicht zu verzinsen; § 49a Abs. 3 VwVfG Bbg ist nicht anwendbar.*)
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IMRRS 2005, 0701
Insolvenzrecht
OLG Köln, Urteil vom 22.12.2004 - 2 U 103/04
Die gegen ein zur Insolvenzmasse gehörendes Eigentümergrundrecht eingetragene Löschungsvormerkung ist insolvenzfest.
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IMRRS 2005, 0700
Immobilien
OLG Schleswig, Urteil vom 27.01.2005 - 11 U 8/04
Zu den Voraussetzungen eines Auftrags an den Notar, für den grundbuchmäßigen Vollzug eines Grundstückstauschvertrages zu sorgen und diesen zu überwachen.*)
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IMRRS 2005, 0664
Immobilien
OLG Köln, Urteil vom 17.12.2004 - 19 U 153/03
In der Bestellung einer Grundschuld zuzüglich 10% Jahreszinsen liegt keine unzulässige Übersicherung, die zur Unwirksamkeit der Bestellung führen würde. Die Vereinbarung von Zinsen ist nicht schon als solche bedenklich und stellt auch im Falle formularmäßiger Vereinbarung keine unangemessene Benachteiligung des Sicherungsgebers dar. Bei Vorliegen eines objektiven Missverhältnisses zwischen der Höhe der gesicherten Forderung und der Sicherheit würde dieser Umstand zudem nur dann zur Unwirksamkeit des Sicherungsvertrages führen, wenn nach Inhalt, Beweggrund und Zweck Sittenwidrigkeit anzunehmen ist.
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IMRRS 2005, 0663
Öffentliches Baurecht
VGH Hessen, Urteil vom 25.02.2005 - 2 UE 2890/04
Für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Freizeitlärm bestehen keine rechtlich verbindlich vorgegebenen Mess- und Beurteilungsverfahren.*)
Die Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen durch Freizeitlärm hat durch tatrichterliche Würdigung des Einzelfalles unter Berücksichtigung der einzelnen Schallereignisse, ihres Immissionspegels, ihrer Eigenart (z. B. Dauer, Häufigkeit, Impulshaltigkeit usw.) und ihres Zusammenwirkens zu erfolgen.*)
Zur Beurteilung von Geräuschimmissionen eines Volksfestes ist der Anhang B der Musterverwaltungsvorschrift zur Ermittlung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen vom 4. Mai 1995, sog. Freizeitlärm-Richtlinie, ein geeignetes technisches Regelwerk, das als Orientierungshilfe herangezogen werden kann.*)
Die Regelung der Ziffer 4.4 der Freizeitlärm-Richtlinie trägt bereits dem Umstand Rechnung, dass der Nachbarschaft bei seltenen Störereignissen eine Gesamtbelastung zugemutet wird, die erheblich ist und die sonst vorgesehenen Beurteilungspegel überschreitet.*)
Auch bei traditionellen Volksfesten mit einer Dauer von mehr als einem Tag sind die Richtwerte der Freizeitlärm-Richtlinie maßgebend, wenn eine Veranstaltung nicht an einem gleichwertigen, den Charakter der Veranstaltung wahrenden, jedoch die Lärmeinwirkungen für die Anwohner deutlich reduzierenden Alternativstandort verlegt wird (im Anschluss an BGH, Urteil vom 26. September 2003 - V ZR 41/03 -, u.a. NJW 2003, 3699 = DVBl. 2004, 376 = DÖV 2004, 343 = NUR 2004, 137 = UPR 2004, 31 = BauR 2004, 300).*)
Vorbeugende Unterlassungsklagen können auch zur Verhinderung zukünftiger Verwaltungsakte zulässig sein.*)
Die Androhung eines Zwangsgeldes in einem Urteil, mit dem eine Behörde verpflichtet wird, einen Verwaltungsakt zu unterlassen, ist nicht zulässig.*)
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IMRRS 2005, 0662
Immobilien
BGH, Urteil vom 03.03.2005 - III ZR 186/04
Die Bediensteten einer kreisfreien Stadt haben den Inhaber einer Baugenehmigung für ein in einem potentiellen Planungsgebiet gelegenes Grundstück auf den drohenden Eintritt einer Veränderungssperre gemäß § 9a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. Abs. 1 FStrG hinzuweisen, wenn die Stadt nach § 9a Abs. 3 Satz 2 FStrG gehört wird und mit der Baumaßnahme noch nicht begonnen worden ist.*)
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IMRRS 2005, 0660
Immobilien
VGH Hessen, Urteil vom 02.09.2004 - 23 F 2687/03
Bei einem Fahrweg zur Erschließung der Feldflur, bei dem nur für wenige Wohngrundstücke ein Benutzungsrecht mit Kraftfahrzeugen eingeräumt worden ist, besteht zur Ableitung von Oberflächenwasser kein Nachbaranspruch auf einen Kanalanschluss mit Gully.*)
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IMRRS 2005, 0659
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 20.01.2005 - IV R 14/03
1. Erwirbt nach Begründung einer Betriebsaufspaltung die Besitzpersonengesellschaft einen Teil des Betriebs von der Betriebsgesellschaft zurück, um ihn selbst fortzuführen, kann die Grundstücksverwaltung ein Teilbetrieb der bisherigen Besitzgesellschaft sein. Ein von dem zurückerworbenen operativen Betrieb genutztes Grundstück der Besitzgesellschaft wird dann mit dem Rückerwerb wesentliche Betriebsgrundlage dieses Teilbetriebs.*)
2. Die Veräußerung aller Grundstücke des grundstücksverwaltenden Teilbetriebs an verschiedene Erwerber stellt eine Aufgabe dieses Teilbetriebs dar. Der dabei erzielte Gewinn ist jedenfalls dann tarifbegünstigt, wenn auch das zuvor in den operativen Teilbetrieb übergegangene Grundstück zeitgleich veräußert wird.*)
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IMRRS 2005, 0658
Steuerrecht
BFH, Beschluss vom 20.01.2005 - II B 52/04
Eine Anzeige ist i.S. des § 16 Abs. 5 GrEStG ordnungsgemäß, wenn der Erwerbsvorgang innerhalb der Anzeigefristen dem FA in einer Weise bekannt wird, dass es die Verwirklichung eines Tatbestands nach § 1 Abs. 2, 2a und 3 GrEStG prüfen kann. Aufgrund eines innerhalb der Anzeigefrist zu stellenden Fristverlängerungsantrags können noch fehlende Angaben binnen einer vom FA zu setzenden angemessenen Frist nachgereicht werden.*)
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IMRRS 2005, 0653
Immobilien
OLG Hamm, Beschluss vom 17.03.2005 - 21 W 2/05
Der Streitwert des Anspruchs auf Anweisung an den Notar, die Auflassung zu beurkunden, entspricht beim Bauträgervertrag dem Gesamtvertragspreis und nicht lediglich einer möglicherweise geringen Restforderung.
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IMRRS 2005, 0642
Immobilien
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22.03.2005 - 15 A 300/05
Der Anschlussbeitragspflicht können auch solche Flächen eines Grundstücks unterliegen, die in ein Landschaftsschutzgebiet einbezogen sind.*)
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IMRRS 2005, 0641
Immobilien
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2005 - 15 A 809/03
Wird einzelnen Grundstückseigentümern eine private Regenwasserrückhaltung vor Einleitung des Niederschlagswassers in die öffentliche Entwässerungsanlage aufgegeben, wird diesen gegenüber denjenigen Grundstückseigentümern, deren Niederschlagswasser ungedrosselt eingeleitet werden darf, ein beitragsrelevant geminderter wirtschaftlicher Vorteil geboten.*)
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IMRRS 2005, 0632
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2005 - 10 U 144/04
1. Der Mieter kann das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, wenn der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung verweigert, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt.
2. Bei einer erheblichen Einschränkung der Untervermietungsmöglichkeit mittels AGB wird der Mieter dennoch nicht unangemessen benachteiligt i.S. des § 9 AGBG a.F./§ 307 Abs. 1 BGB.
3. Die Gebrauchsüberlassung an Dritte gehört nicht zum gesetzlichen Leitbild des Mietvertrages.
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IMRRS 2005, 0628
Immobilien
OLG Hamm, Beschluss vom 11.01.2005 - 21 U 34/04
Zum Streitwert bei einer Klage auf Zustimmung gegenüber dem Notar, die bereits erklärte Auflassung an das Grundbuchamt weiterzuleiten (in Abgrenzung zu einer Auflassungsklage).*)
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IMRRS 2005, 0606
Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.11.2004 - 20 W 376/04
Für die Eintragung eines Amtswiderspruchs ist die Rechtslage zur Zeit der Eintragung maßgeblich. Eine widersprüchliche oder unklare Grundbucheintragung ist wegen inhaltlicher Unzulässigkeit erst dann von Amts wegen zu löschen, wenn auch keine Auslegung im Sinn einer Eintragung mit dem gesetzlich erlaubten Inhalt möglich ist.*)
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IMRRS 2005, 0605
Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.11.2004 - 20 W 53/04
1. Der Notar ist im Grundbuchverfahren nicht zur Einlegung einer Beschwerde im eigenen Namen berechtigt.*)
2. Bei Antragstellung nach § 15 GBO erhält lediglich der Notar die Eintragungsmitteilung für die antragstellenden Urkundsbeteiligten. Dies gilt auch dann, wenn er nach der dem Eintragungsantrag zu Grunde liegenden Urkunde nicht zur Entgegennahme der für die Antragsteller bestimmten Eintragungsnachricht bevollmächtigt sein soll.*)
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IMRRS 2005, 0604
Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 01.11.2004 - 20 W 6/04
1. Im Grundbuchverfahren ist der Notar grundsätzlich nicht in eigenem Namen beschwerdebefugt.*)
2. Dem Beteiligten, der von seinem Recht auf Einlegung der Erstbeschwerde keinen Gebrauch gemacht hat, kann trotzdem weitere Beschwerde einlegen. Dies gilt nicht, wenn die weitere Beschwerde als unzulässig verworfen worden ist, dann steht nur dem Erstbeschwerdeführer die weitere Beschwerde zu, gleichgültig aus welchem Grund seine Erstbeschwerde erfolglos geblieben ist.*)
3. Der Notar, der Eintragungsanträge nur "zur Wahrung" ohne Berufung auf § 15 GBO beim Grundbuchamt einreicht, handelt lediglich als Bote der Antragsberechtigten. Diesen sind deshalb nach § 55 Abs. 1 GBO Eintragungsnachrichten zusätzlich zu denjenigen des Notars zuzuleiten.*)
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IMRRS 2005, 0599
Immobilien
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.07.2004 - 14 Wx 24/04
1. Die Eintragung "Nutzungsrecht an einem Teil der Grundstücksfläche für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks xy. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom ... als Grunddienstbarkeit eingetragen am ..." ist unzulässig, weil der Eintragungsvermerk den wesentlichen Inhalt des Rechts nicht erkennen lässt.*)
2. Grundbucheintragungen sind der Auslegung zugänglich. Außerhalb der Urkunde liegende Umstände dürfen dabei nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.*)
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IMRRS 2005, 0597
Immobilien
OVG Sachsen, Beschluss vom 09.03.2005 - 5 BS 179/04
Zur Auslegung der Bestimmung eines Grundstückskaufvertrags, nach der sich die Gemeinde als Verkäuferin verpflichtet, den Wasserversorgungsbeitrag für die bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses endgültig hergestellten Versorgungsanlagen zu tragen.*)
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IMRRS 2005, 0596
Immobilien
BVerwG, Urteil vom 17.02.2005 - 7 C 14.04
Die Kosten einer ohne Untersuchungsanordnung vom Grundstückseigentümer durchgeführten Bodenuntersuchung, die den durch vorangegangene Erkundungsmaßnahmen begründeten und nicht vom Eigentümer zu vertretenden Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer Altlast nicht bestätigt hat, sind in entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG erstattungsfähig, wenn die zuständige Behörde die Untersuchung veranlasst und das Untersuchungskonzept gebilligt hat.*)
Die im Zusammenhang mit einer Bodenuntersuchung aufgewendeten Rechtsanwaltskosten gehören nicht zu den Kosten, die in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 BBodSchG erstattungsfähig sind.*)
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IMRRS 2005, 0594
Steuerrecht
BFH, Beschluss vom 09.02.2005 - IX B 200/03
Wenn sich der bisherige Eigentümer bei der Veräußerung der Wohnung ein Nutzungsrecht vorbehält, liegt keine unentgeltliche Überlassung i.S.v. § 4 S. 2 EigZulG vor, so dass keine Eigenheimzulage gewährt werden kann.
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IMRRS 2005, 0592
Sachverständige
LG Leipzig, Beschluss vom 12.11.2004 - 4 OH 3459/04
Zur Beweislage eines Sachverständigen-Ablehnungsgesuchs.
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IMRRS 2005, 0591
Immobilien
LG Berlin, Urteil vom 30.09.2004 - 5 O 260/04
1. Soweit das vertraglich eingeräumte Rücktrittsrecht an den Eintritt einer Bedingung geknüpft ist, ist der Vertrag nach Beweggrund, Zweck und Inhalt der Rücktrittsklausel auszulegen und daraufhin zu untersuchen, ob der Hauptvertrag im Sinne einer anfänglichen Unvollkommenheit in der Schwebe bleiben soll.
2. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Unsicherheit vorliegt, deren Behebung außerhalb der Macht der Vertragspartner liegt.
3. Falls der Vertrag einer behördlichen Genehmigung bedarf, kann davon ausgegangen werden, dass er sich bis zu der Genehmigung noch in der Schwebe befindet und der Maklerlohnanspruch erst entsteht, wenn die behördliche Genehmigung erteilt wird.
4. Dies lässt sich auch auf diejenigen Situationen übertragen, in denen ein Rücktrittsrecht von der Bebauungsfähigkeit des Grundstücks abhängig gemacht wird.
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IMRRS 2005, 0588
Immobilien
OLG Jena, Urteil vom 02.03.2005 - 4 U 943/01
Die Vorschrift des § 67 Abs. 1 Satz 2 ThürKO - kein Gemeindevermögen zu verschenken (oder zu verschleudern) - ist Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB. Verträge, die gegen das Verschleuderungsverbot verstoßen, sind nichtig.*)
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IMRRS 2005, 0587
Verkehrssicherungspflicht
OLG Jena, Urteil vom 09.03.2005 - 4 U 646/04
Zum Umfang und den Voraussetzungen der Streupflicht auf innerörtlichen Gehwegen.*)
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IMRRS 2005, 0569
Immobilien
KG, Urteil vom 29.11.2004 - 12 U 303/03
Steht ein Gebäude auf zwei Grundstücken und ist ein Rechtssubjekt Fondinhaber hinsichtlich des Gebäudes und Rechtsträger hinsichtlich nur eines der Grundstücke geworden, so gebieten Sinn und Zweck des Treuhandgesetzes eine entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 2 TreuhG mit der Folge, diesem Rechtssubjekt auch das Eigentum an dem anderen Grundstück zuzusprechen.*)
Ein Vermögenszuordnungsbescheid entfaltet nur Wirkungen im Verhältnis zwischen den Beteiligten des Vermögenszuordnungsverfahrens.*)
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IMRRS 2005, 0568
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 02.02.2005 - II R 26/02
Eine Grundstücksschenkung ist i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG noch nicht ausgeführt, wenn der Beschenkte von der Eintragungsbewilligung erst zu einem späteren Zeitpunkt (hier: Tod der Schenkerin) Gebrauch machen darf. Dies gilt auch dann, wenn für den Beschenkten bereits eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen worden ist.*)
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IMRRS 2005, 0566
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 01.12.2004 - II R 46/02
Unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen Trägern öffentlicher Verwaltung sind regelmäßig keine freigebigen Zuwendungen i.S. von § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.*)
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IMRRS 2005, 0562
Immobilien
OLG Zweibrücken, Urteil vom 28.10.2004 - 4 U 35/04
1. Regelt eine notarielle Urkunde über den Verkauf eines Dauernutzungsrechts zum einen, dass dieses Recht den Rang vor verschiedenen anderen Belastungen, "mindestens jedoch vorerst nächst offene Rangstelle" erhalten soll und bestimmt sie zum anderen, dass der Kaufpreis erst mit der Eintragung an erster Stelle fällig wird, so liegt darin eine Risikoverteilung, nach der den Käufern das Dauernutzungsrecht als rangschlechteres Recht bereits vor Kaufpreisfälligkeit zustehen kann.*)
2. Zu den Voraussetzungen einer Korrektur dieser Risikoverteilung nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage.*)
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IMRRS 2005, 0560
Immobilien
OLG Bamberg, Beschluss vom 16.11.2004 - 1 U 114/04
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2005, 0551
Immobilien
KG, Urteil vom 11.02.2005 - 25 U 169/03
Die in § 2 MauerG vorgesehene Berechtigung des Erwerbs ehemaliger Mauer- und Grenzgrundstücke zu 25% des Verkehrswerts verstößt weder gegen die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) noch gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Der Bundesgesetzgeber war trotz der Inanspruchnahme der Mauergrundstücke durch die DDR-Behörden für offenkundig rechtsstaatswidrige Zwecke verfassungsrechtlich nicht verpflichtet, eine gesetzliche Grundlage für die kostenfreie Restitution dieser Grundstücke zu schaffen.*)
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IMRRS 2005, 0550
Immobilien
OLG Zweibrücken, Urteil vom 17.02.2005 - 4 U 19/04
Zur Auslegung einer notariellen Urkunde, mit der Ehegatten bei der Auseinandersetzung ihres Grundvermögens bestimmen, dass Steuern, öffentliche Lasten und Abgaben, sowie Erschließungs- und Anliegerbeiträge vom jeweiligen Eigentümer ab sofort für diejenigen Vermögenswerte getragen werden sollen, die er bei der Auseinandersetzung übernimmt.*)
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IMRRS 2005, 0543
Immobilien
BayObLG, Beschluss vom 30.11.2004 - 3Z BR 125/04
1. Erlässt der Rechtspfleger einen Vorbescheid, mit dem er die Genehmigung eines von den Eltern für den Minderjährigen abgeschlossenen Grundstückskaufs ankündigt (vgl. BVerfGE 101, 397 ff.), ist zur Wahrung des rechtlichen Gehörs des Minderjährigen ein Verfahrenspfleger zu bestellen.*)
2. Hat die Staatskasse Aufwendungsersatz oder Vergütung des Verfahrenspflegers gezahlt, kann sie bei dem Minderjährigen auch durch Kostenansatz Regress nehmen. In diesem Verfahren ist die Höhe des Aufwendungsersatzes oder der Vergütung eigenständig zu überprüfen.*)
3. Allein der Umstand, dass ein Rechtsanwalt zum berufsmäßigen Verfahrenspfleger bestellt wurde, berechtigt diesen nicht zur Abrechnung auf der Grundlage der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung.*)
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IMRRS 2005, 0541
Immobilien
BVerfG, Beschluss vom 12.01.2005 - 1 BvR 1092/04
Gerade auch in Zwangsversteigerungsverfahren ist eine Verletzung des Willkürverbots anzunehmen, wenn ein einfachrechtlich gebotener und für den Betroffenen besonders wichtiger Hinweis aus Erwägungen nicht gegeben wurde, die bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind.
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IMRRS 2005, 0540
Immobilien
BVerfG, Beschluss vom 12.01.2005 - 1 BvR 328/04
Gerade auch in Zwangsversteigerungsverfahren ist eine Verletzung des Willkürverbots anzunehmen, wenn ein einfachrechtlich gebotener und für den Betroffenen besonders wichtiger Hinweis aus Erwägungen nicht gegeben wurde, die bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind.
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IMRRS 2005, 0538
Immobilien
BVerfG, Beschluss vom 20.01.2005 - 1 BvR 290/01
Das marktübliche Entgelt, welches Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG als Ausgleich für die Inhalts- und Schrankenbestimmung des Grundeigentums fordert, hat sich am freien (Grundstücks-)Markt zu orientieren, an dem die Marktteilnehmer ohne Regulierung des Staates agieren und Angebot wie Nachfrage auf einer freien Entschließung ohne erzwungene Einflussnahme aufgebaut sind.
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IMRRS 2005, 0525
Immobilien
BVerfG, Beschluss vom 04.02.2005 - 2 BvR 1572/01
1. Wird in einer Verfassungsbeschwerde die Verletzung rechtlichen Gehörs durch die Revisionsinstanz gerügt und wird vorgetragen, der Bundesfinanzhof sei entgegen § 118 Abs. 2 FGO von einem anderen Sachverhalt als das Finanzgericht ausgegangen und habe eine Überraschungsentscheidung getroffen, muss der die geltend gemachte Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt werden.
2. Die Auslegung des einfachen Gesetzesrechts einschließlich der Wahl der hierbei anzuwendenden Methode ist Sache der Fachgerichte und vom Bundesverfassungsgericht nicht auf ihre Richtigkeit zu untersuchen.
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IMRRS 2005, 0521
Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 23.02.2005 - 16 W 11/04
Bei einer Klage auf Erteilung einer Löschungsbewilligung nach Wegfall des Sicherungszwecks ist der Streitwert auf 20 % des restlichen Nominalwertes des Grundpfandrechts festzusetzen, sofern der Kläger nicht konkrete weitere Nachteile für ihn vorträgt (Anschluss an Beschl. d. 4. Zivilsenats d. OLG Celle v. 5. September 2000, NJWRR 2001, 712).*)
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IMRRS 2005, 0520
Immobilien
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.02.2005 - 3 W 10/05
Zur Frage der Amtspflichtwidrigkeit notarieller Tätigkeit bei der Beantragung des Vollzugs einer Grundstücksauflassung im Grundbuch.*)
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IMRRS 2005, 0516
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 02.02.2005 - 4 U 237/04
Der Beseitigungsanspruch einer Eigentumsbeeinträchtigung durch eingedrungenem Überwuchs gemäß § 1004 BGB entfällt nicht schon deswegen, weil der Berechtigte in der Vergangenheit die Beseitigung selbst vorgenommen hat. Die insoweit durchgeführte Selbsthilfe des § 910 BGB führt nicht zu einer gewohnheitsrechtlichen Duldung der Beeinträchtigung nach § 1004 BGB.
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