Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
5338 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2005
IMRRS 2005, 0239
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.11.2004 - 23 U 189/03
Verzugszinsanspruch des Verkäufers bei Ausübung des Rücktrittsrechts.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0238
Verkehrssicherungspflicht
OLG Bamberg, Urteil vom 18.01.2004 - 5 U 207/04
1. Unabhängig davon, dass die Duldung der Benutzung alleine noch keine Verkehrseröffnung darstellt, ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die von einem Brunnenschacht auch für unbefugte Grundstücksbenutzer ausgehenden Gefahren mit den ihm zu Gebote stehenden Mitteln abzuwenden, soweit er diese erkannt hat oder bei Anwendung der verkehrsgebotenen Sorgfalt hätte erkennen müssen.
2. Eine Kenntnis liegt vor, wenn der Eigentümer von dem Brunnenschacht weiß und anhand von Trampelpfaden die unbefugte Grundstücksnutzung erkennen kann.
3. Angesichts der gefährlichen Örtlichkeit sind besondere Sicherungsmaßnahmen seitens des Eigentümers erforderlich. Es muss sichergestellt werden, dass ein Sturz in den Brunnen nicht erfolgen kann. Die Auflage eines losen Deckels - selbst wenn dieser früher einmal vorhanden gewesen sein sollte - kann hierzu nicht genügen, da ein solcher (z.B. durch spielende Kinder) leicht entfernt werden kann und deshalb zur Gefahrenabwehr ungenügend ist. Es muss entweder ein fester Verschluß angebracht werden oder aber der Brunnen muss - wenn er offensichtlich auch keinem Zweck mehr dient - verfüllt werden.
4. Bei einem Sturz in den Schacht wirkt es sich für den Verletzten schadenersatzmindernd aus, wenn er sich unvorsichtig auf unübersichtlichem und nicht zum allgemeinen Verkehr freigegebenen Grund bewegt hat.
Volltext
IMRRS 2005, 0225
Immobilien
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.03.2004 - 4 UH 754/03
Beweislast für die Voraussetzungen der Geschäftsunfähigkeit im Sinne des § 104 BGB trägt stets derjenige, der sich auf sie beruft. Lediglich dann, wenn ein Zustand feststeht, welcher gemäß § 104 Nr. 2 BGB zur Geschäftsunfähigkeit führt und dazu geeignet ist, diese gerade für den Zeitpunkt der Abgabe der maßgeblichen Willenserklärung - hier der auf Eigentumsübertragung gerichteten Erklärung - zu begründen, muss der Gegner das Vorliegen eines lichten Augenblicks beweisen.
Volltext
IMRRS 2005, 0223
Mietrecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2003 - 24 U 100/01
1. Enthält der Mietvertrag eine Vorkaufsklausel und ist der Vertrag nicht notariell beurkundet worden, so ist das gesamte Rechtsgeschäft nichtig, wenn das Vorkaufsrecht Investitionen des Mieters "sichern" sollte und es deshalb für die Vertragspartner wesentlich war.*)
2. Dem Herausgabeanspruch des Vermieters kann der Mieter Verwendungsersatzansprüche nur entgegenhalten, soweit er nach dem Mietvertrag Aufwendungen hätte ersetzt verlangen können.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0216
Kaufrecht
OLG Celle, Urteil vom 10.02.2005 - 8 U 146/04
1. Dem Käufer einer mangelhaften Sache steht grundsätzlich kein Schadensersatzanspruch gem. § 437 Nr. 3, § 281 BGB zu, wenn er den Verkäufer nicht zuvor zur Nacherfüllung auffordert, den Mangel vielmehr selbst beseitigt, und keine der Ausnahmen für die Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach § 281 Abs. 2, § 440 BGB vorliegen.*)
2. In diesen Fällen besteht auch kein Anspruch des Käufers auf Ersatz der vom Verkäufer ersparten Aufwendungen der Nacherfüllung in entsprechender Anwendung von § 326 Abs. 2 S. 2 BGB.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0215
Rechtsanwälte
OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2005 - 15 U 32/04
1. Der um eine Beratung ersuchte Rechtsanwalt ist zu einer umfassenden und erschöpfenden Belehrung des Mandanten verpflichtet, solange der Mandant die Beratung nicht eindeutig auf bestimmte Teilbereiche beschränkt. Er hat dem Mandanten diejenigen Schritte anzuraten, die zu dem erstrebten Ziel führen können, und Nachteile für den Mandanten zu verhindern, soweit sie voraussehbar und vermeidbar sind.
2. Ein Vorvertrag verpflichtet die Parteien, einen Hauptvertrag abzuschließen, begründet aber keine darüber hinausgehenden Ansprüche. Ob zwischen den Parteien ein Vorvertrag oder ein Hauptvertrag gewollt ist, ist durch Auslegung zu ermitteln. Bei Zweifeln, ob ein Vorvertrag oder schon der Hauptvertrag vorliegt, ist der Vorvertrag als Ausnahme anzusehen, also regelmäßig nicht davon auszugehen, dass ein Vorvertrag abgeschlossen werden sollte.
Volltext
IMRRS 2005, 0213
Immobilien
KG, Urteil vom 11.01.2005 - 7 U 87/04
Der Verwalter eines Objektes handelt regelmäßig für seinen Auftraggeber; es sei denn, das Geschäft betrifft unmittelbar seine eigene berufliche Tätigkeit.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0208
Immobilien
OLG Frankfurt, Beschluss vom 10.12.2004 - 1 W 69/04
1. Die Aufhebung von Zwangsversteigerungsmaßnahmen bei Grundstücken kann nicht im Wege des Sekundärrechtsschutzes gemäß Art. 34 GG / § 839 BGB verlangt werden.*)
2. Es besteht keine Amtshaftung gemäß Art. 34 GG / § 839 BGB für Fehler eines gerichtlich bestellten Gutachters.*)
3. Eine Haftung für die Tätgkeit eines Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren, der hierbei richterliche Aufgaben wahrnimmt und dabei sachlich unabhängig (§ 9 RpflG) ist, besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.*)
4. Eine Haftung für eine unrichtige Wertfestsetzung gemäß § 74 a ZVG durch den Rechtspfleger aufgrund eines fehlerhaften Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen setzt voraus, dass die Fehlerhaftigkeit für den Rechtspfleger nur aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit nicht erkennbar war.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0200
Immobilien
BGH, Urteil vom 30.11.2004 - XI ZR 285/03
Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ist die Wiederanlagerendite der Kapitalmarktstatistik der Deutschen Bundesbank, nicht dem PEX-Index des Verbands deutscher Hypothekenbanken und des Bundesverbandes öffentlicher Banken Deutschlands zu entnehmen.*)
IMRRS 2005, 0190
Steuerrecht
FG Niedersachsen, Urteil vom 11.08.2004 - 2 K 757/00
1. Eine private Vermögensverwaltung ist dann (noch) gegeben, wenn der Erwerb der Grundstücke lediglich den Beginn und die spätere Veräußerung das Ende einer grundsätzlich auf Fruchtziehung gerichteten Tätigkeit darstellt. Ein gewerblicher Grundstückshandel ist hingegen anzunehmen, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung die Umschichtung von Vermögenswerten und deren Verwertung als Vermögenssubstanz entscheidend in den Vordergrund treten. Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, und zwar nicht nur die der streitigen Veranlagungszeiträume, sondern die der gesamten überschaubaren Tätigkeit.
2. Zur Konkretisierung der Unterscheidung zwischen gewerblichem Grundstückshandel und privater Vermögensverwaltung hat der BFH die sog. Drei-Objekt-Grenze eingeführt. Sie besagt, dass kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, sofern weniger als 4 Objekte veräußert werden. Nur aufgrund besonderer Umstände kann auch bei einer Veräußerung von weniger als 4 Objekten auf eine gewerbliche Betätigung geschlossen werden.
3. Bei der Frage, welche Grundstücke in die Berechnung der Drei-Objekt-Grenze einzubeziehen sind, ist jedoch auf den einzelnen Rechtsträger abzustellen. Der unmittelbare Durchgriff durch eine Kapitalgesellschaft ist steuerrechtlich nicht zulässig.
4. Die rückwirkende Aufhebung eines Grundstückstauschvertrags kann nicht als Erwerb und Veräußerung von einem Grundstück angesehen werden.
Volltext
IMRRS 2005, 0187
Immobilien
OLG Saarbrücken, Urteil vom 14.12.2004 - 4 U 478/02
a) Erklärte der Verkäufer eine Eigentumswohnung - unter Vorlage eines Berechnungsbeispiel -, die Wohnung könne vom Käufer "kostenneutral" erworben werden, und trifft dies nicht zu, so haftet der Verkäufer nach den Grundsätzen der culpa in contrahendo.*)
b) Übernimmt ein Makler mit Wissen und Wollen einer der späteren Vertragsparteien Aufgaben, die typischerweise dieser obliegen, so wird er in deren Pflichtenkreis tätig und ist nicht nur Makler, sondern auch Erfüllungshilfe. Dies gilt insbesondere, wenn der Makler als beauftragter Verhandlungsführer aufgetreten ist.*)
c) Im Rahmen des Anspruchs aus c.i.c. ist der Kaufvertrag rückabzuwickeln, wenn dem Käufer ein Vermögensschaden entstanden ist, also die Eigentumswohnung den Kaufpreis nicht wert ist oder sonstige mit dem Kauf verbundene Nachteile durch Vorteile nicht ausgeglichen werden.*)
d) Auf den Anspruch aus c.i.c. ist nach alten Recht die dreißigjährige Verjährungsfrist anwendbar. Die neue dreijährige Verjährungsfrist ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, beginnt frühestens mit dem 1.1.2002.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0184
Immobilien
OLG Brandenburg, Urteil vom 27.04.2004 - 6 U 62/03
1. Zur Frage der Beschwer gemäß § 511 ZPO bei einer Berufung gegen ein einer Auskunftsklage stattgebendes Urteil.
2. Nach § 26 Abs. 3 BbgAbfG i.V.m. den §§ 38, 39 Abs. 1 OBG können bei der Rekultivierung erzielte Gewinne nicht vom Grundstückseigentümer beansprucht werden. Danach wird zwar die Entschädigung für Vermögensschäden gewährt, die durch die Maßnahmen zur Überwachung und Rekultivierung verursacht werden. Dazu gehört, wie § 39 Abs. 1 Satz 2 OBG zeigt, grundsätzlich auch der entgangene Gewinn gemäß § 252 BGB, allerdings nur der, der nach dem gewöhnlichen Laufe der Dinge erwartet werden konnte. Hierzu gehört nicht der durch die Rekultivierungsmaßnahme selbst erzielte Gewinn.
3. Dem Grundstückseigentümer steht ein Bereicherungsanspruch auf den erwirtschaften Überschuss zu, wenn durch die Rekultivierung ehemaliger Mülldeponien Einnahmen erwirtschaftet werden. Denn § 26 BbgAbfG begründet nur die Pflicht des Grundstückseigentümers, Rekultivierungsmaßnahmen zu dulden, nicht jedoch das Recht des Sanierers aus, aus der Nutzung des Grundstücks Gewinne zu erzielen.
Volltext
IMRRS 2005, 0183
Immobilien
BGH, Urteil vom 12.11.2004 - V ZR 308/03
1. Auch nach der Reform des Rechtsmittelrechts hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Auslegung einer Individualvereinbarung gemäß §§ 513 Abs. 1, 546 ZPO - auf der Grundlage der nach § 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen - in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob die Auslegung überzeugt. Hält das Berufungsgericht die erstinstanzliche Auslegung lediglich für eine zwar vertretbare, letztlich aber - bei Abwägung aller Gesichtspunkte - nicht für eine sachlich überzeugende Auslegung, so hat es selbst die Auslegung vorzunehmen, die es als Grundlage einer sachgerechten Entscheidung des Einzelfalles für geboten hält.
2. Das Fehlen einer Baugenehmigung und darauf beruhender Mietausfälle stellen beim Verkauf eines Mietobjektes einen Schaden dar. Der Schaden besteht darin, dass dem Kaufgegenstand die zugesicherte Eigenschaft fehlt: Ein Mietshaus, in dem zwei Wohnungen entgegen der Zusicherung nicht vermietet werden dürfen, ist, verglichen mit dem angestrebten vertraglichen Zustand, weniger wert.
3. Der Erlass eines Grundurteils setzt voraus, dass ein Anspruch mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0178
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 12.01.2005 - 4 U 59/04
Auch bei der pflichtwidrig verfrühten Anzeige der Fälligkeit des Kaufpreises ist ein Schadensersatzanspruch gegen den Notar dann nicht begründet, wenn sich die Vermögenslage des Käufers auch bei pflichtgemäßem Verhalten des Notars nicht besser darstellte.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0176
Immobilien
EuGH, Urteil vom 07.09.2004 - Rs. C-1/03
Kraftstoffe, die unabsichtlich ausgebracht worden sind und eine Verunreinigung des Erdreichs und des Grundwassers verursacht haben, sind Abfälle im Sinne von Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie 75/442/EWG des Rates vom 15. Juli 1975 über Abfälle in der durch die Richtlinie 91/156/EWG des Rates vom 18. März 1991 geänderten Fassung. Das Gleiche gilt für mit Kraftstoffen verunreinigtes Erdreich, auch wenn es nicht ausgehoben worden ist. In Fällen wie denen des Ausgangsverfahrens kann das die Tankstelle beliefernde Mineralölunternehmen nur dann im Sinne von Artikel 1 Buchstabe c der Richtlinie 75/442 als Besitzer dieser Abfälle angesehen werden, wenn das für die Abfälle ursächliche Austreten aus den Tanks der Tankstelle auf das Verhalten dieses Unternehmens zurückzuführen ist.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0170
Versicherungsrecht
OLG Saarbrücken, Urteil vom 08.09.2004 - 5 U 140/04
Der Ausschluss von Bergbauschäden an Grundstücken erfasst die Wahrnehmung berechtigter Interessen in Bezug auf kaufverträgliche Gewährleistungsansprüche auch dann nicht, wenn der Grundstücksmangel bergbaubedingt sein soll.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0169
Insolvenzrecht
OLG Hamm, Urteil vom 14.10.2004 - 27 U 218/03
Die Vereinbarung in einem Grundstückskaufvertrag, dass der Kauspreis auf das Geschäftskonto der Verkäuferin zu zahlen ist, begründet auch dann kein ausreichendes Indiz für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz i.S.v. § 133 InsO zugunsten des kontoführenden Kreditinstituts, wenn die demgemäß erfolgende Zahlung dem Kreditinstitut eine Verrechnungsmöglichkeit eröffnet.*)
Volltext
IMRRS 2005, 1952
Grundbuchrecht
BGH, Beschluss vom 03.02.2005 - V ZB 44/04
1. Im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren folgt die Beschwerdeberechtigung eines Beteiligten nicht allein daraus, daß das Grundbuchamt die Vornahme der beantragten Eintragung abgelehnt oder im Wege der Zwischenverfügung von der vorherigen Beseitigung bestimmter Eintragungshindernisse abhängig gemacht hat; hinzukommen muß vielmehr, daß der Beschwerdeführer antragsberechtigt ist.*)
2. Hat das Beschwerdegericht die Erstbeschwerde eines Beteiligten als zulässig behandelt und in der Sache negativ beschieden, obwohl sie mangels Antragsberechtigung als unzulässig hätte verworfen werden müssen, ist seine weitere Beschwerde zulässig, jedoch mit der Maßgabe zurückzuweisen, daß die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen wird.*)
3. Ein auf den Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks gerichtetes Rechtsgeschäft ist für einen Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne des § 107 BGB, auch wenn sich der Veräußerer den Nießbrauch an dem zu übertragenden Grundstück vorbehalten hat.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0159
Immobilien
BGH, Urteil vom 19.10.2004 - X ZR 2/03
Dem Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers und der Überleitung dieses Anspruchs auf den Träger der Sozialhilfe im Hinblick auf die von diesem dem Schenker geleistete Hilfe zum Lebensunterhalt steht es nicht entgegen, daß das Geschenk, wenn es beim Schenker verblieben wäre, zu dessen Schonvermögen gehört hätte.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0151
Amtshaftung
BGH, Urteil vom 11.11.2004 - III ZR 200/03
a) Zur Amtspflicht der Katastrophenschutzbehörde, bei einem drohenden Deichbruch die Bevölkerung vor der Hochwassergefahr zu warnen.*)
b) In den Schutzbereich der Warnung vor Überschwemmungen fallen solche Schäden nicht, die sich nur bei Mißachtung des Inhalts der Warnung vermeiden ließen (hier: Schäden an im Keller befindlichen Gegenständen, wenn vor einem Betreten des Kellers wegen Lebensgefahr hätte gewarnt werden müssen).*)
Volltext
IMRRS 2005, 0150
Immobilien
BGH, Urteil vom 11.11.2004 - III ZR 101/03
Zur Frage einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit, wenn der geschädigte Grundstückskäufer wegen der Unwirksamkeit des Kaufvertrags zwar gegen den Verkäufer einen Kaufpreisrückzahlungsanspruch hat, dieser jedoch nur Zug-um-Zug gegen Erteilung einer Löschungsbewilligung für die auf dem Grundstück des Verkäufers zugunsten des kaufpreisfinanzierenden Kreditinstituts eingetragene Grundschuld zu erfüllen ist und der Geschädigte zur Ablösung des Kredits nicht in der Lage ist.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0149
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 11.11.2004 - V R 30/04
1. Bei der Überlassung von Grundstücksteilen zur Errichtung von Strommasten für eine Überlandleitung, der Einräumung des Rechts zur Überspannung der Grundstücke und der Bewilligung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur dinglichen Sicherung dieser Rechte handelt es sich um eine einheitliche sonstige Leistung, die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG zwar steuerbar, aber gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei ist.*)
2. Die Ausgleichszahlung für beim Bau einer Überlandleitung entstehende Flurschäden durch deren Betreiber an den Grundstückseigentümer ist kein Schadensersatz, sondern Entgelt für die Duldung der Flurschäden durch den Eigentümer.*)
3. Die Duldung der Verursachung baubedingter Flurschäden ist eine bloße Nebenleistung zu der einheitlichen Leistung "Duldung der Errichtung und des Betriebs einer Überlandleitung", die ebenso wie jene nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit ist.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0147
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 22.09.2004 - III R 40/03
Die Haushaltszugehörigkeit eines Kindes als Voraussetzung für die Kinderzulage liegt nur vor, wenn der Aufenthalt des Kindes im Haushalt des Anspruchsberechtigten die Dauer üblicher Besuche in den Ferien oder im Urlaub überschreitet. Eine den Besuchscharakter überschreitende Dauer ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Aufenthalt im Haushalt des Anspruchsberechtigten sechs Wochen übersteigt. Dies kann auch bei entsprechend häufigen tageweisen Aufenthalten des Kindes der Fall sein.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0146
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 27.10.2004 - II R 22/03
Erwirbt eine Gemeinde einen Teil der von ihr durch Aufstellung eines Bebauungsplans und Sicherung der Erschließung baureif gemachten Grundflächen, ist der beim Grundstücksveräußerer für die ihm verbleibenden und nunmehr baureifen Teilflächen eintretende Wertzuwachs grundsätzlich keine Gegenleistung der erwerbenden Gemeinde für ihren Grundstückserwerb.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0145
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 27.10.2004 - II R 12/03
Die Annahme eines einheitlichen Erwerbsgegenstandes "bebautes Grundstück" setzt voraus, dass entweder der Veräußerer selbst oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter dem Erwerber gegenüber verpflichtet ist, den tatsächlichen Grundstückszustand zu verändern, d.h. das Grundstück zukünftig in einen bebauten Zustand zu versetzen. Beim Erwerb eines Hausbausatzes vom Grundstücksverkäufer kann deshalb nur dann das mit dem Bausatzhaus bebaute Grundstück einheitlicher Erwerbsgegenstand sein, wenn der Grundstücksveräußerer auch zur Aufstellung und Montage der Bausatzteile auf dem Grundstück verpflichtet ist.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0144
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 17.11.2004 - I R 96/02
Erwirbt ein Steuerpflichtiger ein mit einem dinglichen Nutzungsrecht belastetes Grundstück, führt er seinem Betriebsvermögen ein um dieses Nutzungsrecht eingeschränktes Eigentum an diesem Grundstück zu. Dingliche Belastungen begründen keine Verbindlichkeiten, deren Übernahme zu Anschaffungskosten des Grundstücks führt.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0114
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 16.12.2004 - VII ZR 257/03
1. Ist auf den Erwerb eines sanierten Altbaus Werkvertragsrecht anzuwenden, weil der Erwerb des Grundstücks mit einer umfassenden Herstellungsverpflichtung verbunden ist, so richtet sich die Gewährleistung für auf dem Grundstück befindliche Anlagen, die zwar nicht unmittelbar dem Altbauobjekt zuzuordnen sind, jedoch dessen Funktion dienen, ebenfalls nach Werkvertragsrecht.*)
2. Verspricht der Veräußerer eines Altbaus eine Sanierung bis auf die Grundmauern, darf der Erwerber dies grundsätzlich dahin verstehen, daß der Veräußerer zu diesem Zweck im Rahmen des technisch Möglichen die Maßnahmen angewandt hat, die erforderlich sind, um den Stand der anerkannten Regeln der Technik zu gewährleisten. Etwas anderes kann sich ergeben, wenn die berechtigte Erwartung des Erwerbers unter Berücksichtigung der gesamten Vertragsumstände, insbesondere des konkreten Vertragsgegenstands und der jeweiligen Gegebenheiten des Bauwerks darauf nicht gerichtet ist.*)
3. Der Veräußerer eines nach Umfang und Bedeutung einer Neuherstellung gleichkommenden sanierten Altbaus kann auch dann nach Werkvertragsrecht haften, wenn die geschuldete Modernisierung oder Sanierung bei Abschluß des Vertrages bereits fertiggestellt ist.*)
IMRRS 2005, 0111
Immobilien
OLG Celle, Beschluss vom 03.11.2004 - 4 W 201/04
Der Anfechtungsgläubiger kann auf Grund von Zahlungstiteln gegen den Schuldner, der seine Miteigentumshälfte durch eine anfechtbare Rechtshandlung auf die Anfechtungsgegnerin und nunmehrige Alleineigentümerin übertragen hat, diese nicht nur auf Duldung der Zwangsvollstreckung in die übertragene Grundstückshälfte in Anspruch nehmen, sondern auf Grund des Duldungstitels und der Zahlungstitel gegen den Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung auch die Eintragung einer Sicherungshypothek auf dem als fortbestehend fingierten Miteigentumsanteil des Schuldners beantragen.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0110
Immobilien
OLG Celle, Urteil vom 22.12.2004 - 4 U 175/04
Die Rechtskraft eines Urteils, mit dem dem Verkäufer eine Kaufpreisforderung zugesprochen worden und der Einwand des Käufers, den Kaufvertrag wirksam wegen arglistiger Täuschung und/oder Irrtums angefochten zu haben erfolglos geblieben ist, hindert den Käufer, als Kläger einer Zwangsvollstreckungsgegenklage gegenüber dem Titel aus dem Vorprozess die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung erneut mit dem Argument der Unwirksamkeit des Kaufvertrages wegen Anfechtung aus einem anderen Grund geltend zu machen, wenn dieser Grund während des Vorprozesses bereits objektiv vorlag.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0109
Immobilien
BGH, Urteil vom 15.10.2004 - V ZR 63/04
a) Ein Kaufvertrag, der weder zur Eintragung der beabsichtigten Auflassung noch zu einem Eintragungsantrag oder auch nur zur Eintragung einer Vormerkung geführt hat, steht der Restitution nach Art. 21 EV gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 VZOG nicht entgegen (Fortführung von BVerwG, NJW 1995, 1508).*)
b) Die Rechte und Pflichten aus einem Kaufvertrag, der die Restitution nach Art. 21 EV gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 VZOG nicht ausschließt, gehen nicht auf den Restitutionsberechtigten über.*)
c) § 121 Abs. 6 SachenRBerG ist auf den Fall entsprechend anzuwenden, daß ein Kauf nach dem Gesetz über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 (GBl. I S. 157) an der Restitution des Grundstücks nach Art. 21 EV scheitert (Fortführung von Senatsurt. v. 19. März 1990, V ZR 214/03, VIZ 2004, 374).*)
Volltext
IMRRS 2005, 0107
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 04.11.2004 - III R 73/03
1. Die für die Gewährung der Eigenheimzulage maßgebende Einkunftsgrenze ist unabhängig von der bestandskräftig gewordenen Einkommensteuerfestsetzung zu ermitteln.*)
2. Hat der Anspruchsberechtigte bei der bestandskräftig gewordenen Einkommensteuerveranlagung von einem Wahlrecht Gebrauch gemacht - hier einen Teilbetrag der Sonderabschreibungen nach § 4 FöGbG in Anspruch genommen -, kann er im Rahmen des Antrags auf Eigenheimzulage sein Wahlrecht nicht abweichend ausüben. Er kann daher keine höheren Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen, um die maßgebende Einkunftsgrenze nicht zu überschreiten.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0106
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 10.11.2004 - II R 69/01
Der Steuerpflichtige trägt gemäß § 146 Abs. 7 BewG die Nachweislast für den niedrigeren gemeinen Wert des Grundstücks.*)
Der Nachweis durch Sachverständigengutachten kann regelmäßig nur durch ein Gutachten des örtlich zuständigen Gutachterausschusses oder eines Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken geführt werden.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0105
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 20.10.2004 - II R 34/02
Es ist nicht zu beanstanden, dass die Finanzverwaltung bei der Feststellung des Einheitswerts ehemals landwirtschaftlich genutzter Grundstücke, die am Bewertungsstichtag an einen Golfplatzbetreiber verpachtet sind, den innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert als Untergrenze ansetzt. Dies gilt sowohl für bereits eingerichtete als auch für noch einzurichtende Golfplätze.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0094
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.11.2004 - 1 U 142/01
Ein Abzug "neu für alt" von den Kosten der Beseitigung arglistig verschwiegener Mängel kann im Einzelfall aus Billigkeitsgründen ausscheiden (hier: Hausbockschaden an etwa 100 Jahre altem, 1998 für 830.000 DM verkauftem Haus).*)
Volltext
IMRRS 2005, 0078
Immobilien
OLG Koblenz, Beschluss vom 07.01.2005 - 14 W 17/05
1. Wer ein Verkehrswertgutachten in der Zwangsversteigerung erfolglos mit der Beschwerde angreift, hat die im Rechtsmittelverfahren entstandenen Sachverständigenkosten zu tragen. Die Kosten sind nicht aus dem Versteigerungserlös zu entnehmen.
2. Unterbleibt die Anforderung eines Auslagenvorschusses für ein Sachverständigengutachten, liegt darin noch keine unrichtige Sachbehandlung, die zur Nichterhebung der Kosten führt.
Volltext
IMRRS 2005, 0077
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 10.11.2004 - II R 44/02
1. Sagt der Schenker dem Bedachten den für den Kauf eines bestimmten Grundstücks vorgesehenen Geldbetrag vor dem Erwerb des Grundstücks zu und stellt er ihm den Betrag bis zur Tilgung der Kaufpreisschuld zur Verfügung, liegt eine mittelbare Grundstücksschenkung auch dann vor, wenn der Bedachte bereits vor der Überlassung des Geldes Eigentümer des Grundstücks geworden war (Änderung der Rechtsprechung).*)
2. Ein Grundstück kann aufgrund entsprechender Abreden auch dadurch (mittelbar) geschenkt werden, dass der Schenker dem Bedachten einen ihm zustehenden Anspruch auf Übereignung des Grundstücks unentgeltlich abtritt oder ihm die Mittel für den Erwerb eines solchen Anspruchs gewährt.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0076
Immobilien
BGH, Urteil vom 10.12.2004 - V ZR 72/04
a) Ist ein Planfeststellungsverfahren nach §§ 8, 9, 10 LuftVG durchgeführt worden, kommt ein zivilrechtlicher Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB wegen Lärmbelästigungen grundsätzlich nicht in Betracht.*)
b) Wird eine Planfeststellung nach § 71 Abs. 2 Satz 1 LuftVG fingiert, gilt dasselbe. Dem von Lärmimmissionen Betroffenen steht in solchen Fällen Rechtsschutz in entsprechender Anwendung des § 75 Abs. 2 VwVfG zu Gebote.*)
c) Die Sperrwirkung der Regelungen des Planfeststellungsverfahrens gilt nicht nur für den Anspruch auf Erstattung der Kosten für passive Schallschutzmaßnahmen, sondern auch für Ansprüche auf Ausgleich eines verbleibenden Minderwerts des Grundstücks.*)
d) Bei der Beurteilung, ob Fluglärm eine wesentliche Beeinträchtigung im Sinne des § 906 Abs. 2 Satz 1 BGB bedeutet, ist der Tatrichter auf eine Würdigung aller die Lärmimmissionen charakterisierenden Umstände angewiesen. Die Vorschriften des Fluglärmgesetzes, der TA-Lärm und der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) stellen keine Normen im Sinne des § 906 Abs. 1 Satz 2 und 3 BGB dar; von den dort geregelten Grenzwerten geht daher keine Indizwirkung aus, sie können aber bei der Gesamtwürdigung als Entscheidungshilfe Berücksichtigung finden.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0074
Bauträger
BayObLG, Beschluss vom 03.11.2004 - 2 Z BR 153/04
Die in einem Grundstückskaufvertrag dem Bauträger erteilte Vollmacht, Grunddienstbarkeiten zu bestellen, die im Rahmen der Baumaßnahmen im Baugebiet notwendig sind, und deren Eintragung im Grundbuch herbeizuführen, ist für die Eintragung einer Grunddienstbarkeit im Grundbuch nicht geeignet, wenn mit den im Grundbuchverfahren zulässigen Beweismitteln die Frage der Notwendigkeit nicht nachgewiesen werden kann.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0073
Immobilien
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.11.2004 - 3 W 82/04
Die Anzeige des Notars an einen Darlehensgeber, dass der Grundstückskäufer seine Auszahlungsansprüche an den Verkäufer abgetreten hat, löst neben der "Hebegebühr" nach § 149 KostO eine "sonstige Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO nicht aus.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0072
Immobilien
BGH, Urteil vom 15.10.2004 - V ZR 223/03
a) Ein Verkäufer, der die Beratung des Käufers übernommen hat, verletzt seine Beratungspflichten, wenn er eine Immobilie als absolut sichere, nach fünf Jahren mit Gewinn wiederverkäufliche Kapitalanlage bezeichnet, obwohl wegen des überhöhten Erwerbspreises schon im Zeitpunkt der Beratung abzusehen ist, daß ein gewinnbringender Verkauf zum genannten Zeitpunkt auch bei günstiger Entwicklung des Immobilienmarkts gänzlich unwahrscheinlich ist.*)
b) Hat die Beratung des Verkäufers (auch) die Finanzierung des Immobilienerwerbs zum Gegenstand, so kann ein Beratungsfehler vorliegen, wenn die empfohlene Kombination von Festkredit und als Tilgungsersatz dienender Lebensversicherung sich für den Käufer ungünstiger darstellt als ein marktübliches Tilgungsdarlehen.*)
c) Mit der bloßen Behauptung, der Einsatz einer Lebensversicherung erhöhe die Finanzierungskosten, wird ein solcher Beratungsfehler jedoch nicht dargelegt; erforderlich ist ein umfassender Vergleich der Auswirkungen der empfohlenen Finanzierung mit denen eines im Zeitpunkt des Vertragsschlusses von dem Käufer für den Erwerb der Immobilie am Markt erhältlichen Tilgungsdarlehens.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0071
Immobilien
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.07.1994 - 6 M 3522/94
Kann ein genehmigtes Bauvorhaben zur unzumutbaren Behinderung des Niederschlagswasserabflusses von einem höheren Nachbargrundstück führen, steht dem betroffenen Nachbarn ein bauordnungsrecht1icher Abwehranspruch zu.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0070
Bauhaftung
OLG München, Urteil vom 07.10.1997 - 9 U 3322/97
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2005, 0069
Bauhaftung
LG München II, Urteil vom 10.08.1982 - 9 O 3872/81
(ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2005, 0062
Öffentliches Baurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.04.1992 - 7 A 1521/90
1. Der Senat schließt sich auch für auf Landesrecht beruhende nachbarliche Abwehrrechte der Rechtsauffassung des BVerwG (Urteil vom 16.05.91 - 4 C 4.89 -; NVwZ 91, 1182) an, daß der für die Verwirkung eines materiellen Rechts maßgebliche Zeitraum der Untätigkeit des berechtigten Nachbarn deutlich länger zu bemessen ist als die Zeit, die dem Berechtigten im Regelfall gemäß den geltenden verfahrensrechtlichen Rechtsbehelfsfristen für die Geltendmachung seines Rechts eingeräumt ist, und daß auch eine längere Untätigkeit dann nicht zum Verlust des Abwehrrechtes führt, wenn die Baugenehmigung im wesentlichen Umfang sofort ausgenutzt worden ist, ohne daß der Bauherr dazu durch das Verhalten des Nachbarn veranlaßt worden ist.*)
2. Gestattet ein Nachbar in Kenntnis des Vorhabens des Bauherrn, für die Durchführung von Arbeiten zur Herstellung des Vorhabens sein Grundstück in Anspruch zu nehmen (hier: Pumpen von Fertigbeton über das Grundstück), so handelt er wegen widersprüchlichen Verhaltens treuwidrig (venire contra factum proprium), wenn er später Nachbarwiderspruch gegen das Vorhaben einlegt.*)
3. Bei im Bebauungsplan zwingend festgesetzter Doppelhausbauweise muß ein rückwärtiger Anbau auch dann nicht im Sinne von § 6 Abs. 1 S. 2 lit a BauO NW nach Planungsrecht an die Grenze gebaut werden, wenn die im Bebauungsplan festgesetzte rückwärtige Baugrenze für eine Errichtung des Anbaus mit Grenzabstand keinen Raum läßt.*)
4. Eine für ein Abwehrrecht wegen Verletzung von Abstandflächenbestimmungen ausreichende faktische Beeinträchtigung des Nachbarn ist bereits dann gegeben, wenn sich das rechtswidrige Vorhaben spürbar negativ auf die künftigen Nutzungsmöglichkeiten des Nachbargrundstückes auswirkt, auch wenn die im Zeitpunkt der Errichtung des Vorhabens tatsächlich ausgeübte Nutzung noch nicht beeinträchtigt ist.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0060
Selbständiges Beweisverfahren
OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.11.2004 - 10 W 75/04
1. Für die Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens mit Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Feststellung der durch eine Mobilfunksendeanlage verursachten Strahlenbelastung besteht ein rechtliches Interesse, wenn der Antragsteller kaufvertragliche Ansprüche geltend macht, weil ihm bei Abschluss des Vertrags über den Kauf einer Eigentumswohnung in dem Gebäude, auf dem nunmehr eine Antenne montiert ist, der seinerzeit bereits erfolgte Abschluss eines Nutzungsvertrags mit dem Mobilfunkunternehmen nicht mitgeteilt worden war. Der gegenwärtige Stand der Rechtsprechung zu Unterlassungsansprüchen gegen den Betrieb solcher Anlagen rechtfertigt es nicht, ein Gutachten als ungeeignetes Beweismittel zu erachten, da eine ganz offensichtliche Aussichtslosigkeit des beabsichtigten Rechtsschutzbegehrens nicht festgestellt werden kann.*)
2. Die Behauptung des Antragsgegners, er sei nicht verhandlungs- und vergleichsbereit, schließt die Bejahung eines rechtlichen Interesses an einem selbständigen Beweisverfahren nicht aus.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0059
Versicherungsrecht
OLG Celle, Urteil vom 14.12.2004 - 16 U 60/04
§ 11 Nr. 1 der Versicherungsbedingungen (für Gebäude) ist nicht eindeutig formuliert. Für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer wird nicht unmissverständlich deutlich, dass er bei einem unbewohnten Gebäude den Versicherungsschutz selbst dann verliert, wenn er es heizt und in angemessenen Abständen kontrolliert.*)
Volltext
IMRRS 2005, 0055
Immobilien
BGH, Urteil vom 26.11.2004 - V ZR 83/04
1. Bei der Abwehr von Immissionen sind Anträge mit dem Gebot, allgemein Störungen bestimmter Art zu unterlassen, zulässig. Aus der Natur des Anspruchs aus § 1004 Abs. 1 BGB i.V.m. § 906 BGB folgt, dass es dem Beklagten überlassen ist, wie er die Störung beseitigen will; der Kläger hat keinen Anspruch auf die Vornahme einer bestimmten Maßnahme.
2. Die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn haben insbesondere durch die Vorschriften der §§ 905 ff BGB und die Bestimmungen der Nachbarrechtsgesetze der Länder eine ins einzelne gehende Sonderregelung erfahren. Daneben kommt eine allgemeine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme aus dem Gesichtspunkt des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses nur dann zum Tragen, wenn ein über die gesetzliche Regelung hinausgehender billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen dringend geboten erscheint. Ist das der Fall, kann die Ausübung gewisser aus dem Eigentum fließender Rechte ganz oder teilweise unzulässig werden.
3. Naturschutzrechtliche Verbote stellen die Störereigenschaft eines Grundstückseigentümers jedenfalls solange nicht in Frage, wie er mit Erfolg eine Ausnahmegenehmigung für die Beseitigung der Störungsquelle beantragen kann.
4. Wenn der durch herüberragende Zweige eines Baumes oder Strauches beeinträchtigte Grundstückseigentümer nicht nach § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB vorgeht, sondern den selbstständig danebenstehenden Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB geltend macht, trägt der Nachbar - wie im Anwendungsbereich des § 910 Abs. 1 Satz 2 BGB - die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass von den herüberragenden Zweigen keine Beeinträchtigung ausgeht.
Volltext
IMRRS 2005, 0054
Immobilien
BGH, Urteil vom 26.11.2004 - V ZR 119/04
1. Die Klausel "Der Kaufpreis ist binnen zehn Tagen nach Absendung der vorgenannten Mitteilung, die einer Zahlungsaufforderung des Verkäufers gleichsteht, zur Zahlung fällig." stellt lediglich eine Angabe zur Fristberechnung dar, die mit Absendung beginnt.
2. Für den Eintrittt der Fälligkeit selbst genügt die Absendung der Anzeige allein hingegen nicht. Dies lässt sich dem Wort "Mitteilung" entnehmen. Es bedarf dafür vielmehr auch des Zugangs der Anzeige beim Käufer, denn durch die Absendung alleine wird dem Käufer noch nichts mitgeteilt.
Volltext
IMRRS 2005, 0052
Öffentliches Baurecht
BGH, Urteil vom 22.10.2004 - V ZR 7/04
1. Zu den Erschließungsanlagen im Sinne von § 123 BauGB gehören nicht nur die Anlagen zur verkehrsmäßigen Erschließung und zum Schutz des Baugebiets vor Immissionen, sondern auch die Anlagen zur Versorgung der Grundstücke mit Elektrizität, Wärme und Gas, die Anlagen zur Be- und Entwässerung und die Anlagen zur Abfallentsorgung.
2. Soweit eine Maßnahme zur Erschließung eines Baugebiets nicht zu den in § 127 Abs. 2 BauGB aufgezählten Maßnahmen gehört, bedeutet dies nicht, dass es sich bei der Maßnahme nicht um eine Erschließungsmaßnahme handelt, sondern dass die Kosten hierfür nicht bundesrechtlich nach §§ 128 ff BauGB sondern nach den Kommunalabgabengesetzen und damit landesrechtlich umzulegen sind.
Volltext
IMRRS 2005, 0051
Immobilien
OLG Hamm, Urteil vom 02.11.2004 - 34 U 152/03
Die Vertragsklausel, dass wesentliche verborgene Sachmängel nicht bekannt sind, stellt keine Eigenschaftszusicherung als Garantieübernahme nach § 444 BGB dar, sondern lediglich eine einfache Wissenserklärung.
Volltext




