Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
5244 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2002
IMRRS 2002, 0732
OLG Koblenz, Urteil vom 16.08.2002 - 10 U 1446/01
Ein Schadensersatzanspruch aus positiver Vertragsverletzung wegen Schlechterfüllung des anwaltlichen Beratungsvertrages besteht nicht, wenn der Rechtsanwalt auf konkrete Frage, welcher Auswirkungen eine Trennung oder Scheidung der Eheleute auf die steuerliche Förderung eines Eigenheims nach § 10 e EStG habe, darauf hinweist, dass diese nur maximal 8 Jahre erfolgen könne, er die Ehefrau aber nicht auf etwaige Umgehungstatbestände, wie Unterbrechung des Getrenntlebens durch einmal kalenderjährliche Versöhnungsversuche oder falsche Angaben gegenüber dem Finanzamt hinweist und eine Gestaltungsberatung über höchstpersönliche Lebensentscheidungen (Bauzulage oder Trennung bzw. Scheidung) nicht verlangt war.*)

IMRRS 2002, 0727

OLG Naumburg, Urteil vom 30.04.2002 - 11 U 122/01
Zur Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages nach § 138 Abs. 1 BGB, der zu einem überhöhten Preis abgeschlossen wurde.*)

IMRRS 2002, 0726

OLG Saarbrücken, Urteil vom 24.07.2002 - 1 U 81/02
Ein Notwegeanspruch gegen den Nachbarn für das Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf dem eigenen Wohngrundstück kann jedenfalls dann nicht zugebilligt werden, wenn davon auszugehen ist, dass ein Abstellen vor dem Grundstück, in seiner nächsten Nähe oder in benachbarten Straßen möglich ist.

IMRRS 2002, 0705

BGH, Beschluss vom 12.09.2002 - IX ZB 39/02
1. § 24 der Zwangsverwalterverordnung ist in der Weise anzuwenden, daß die Regelvergütung des Zwangsverwalters jedenfalls von dem als Jahresmiete oder -pacht eingezogenen Betrag
bis zu 1.500 € 9 v.H.
und von den Beträgen
über 1.500 € bis 3.000 € 8 v.H.,
über 3.000 € bis 4.500 € 7 v.H.,
über 4.500 € 6 v.H.
beträgt. Eine Erhöhung der Vomhundertsätze bleibt zu prüfen.*)
2. Die Mindestvergütung des Zwangsverwalters nach § 24 Abs. 2 ZwVerwVO beträgt 90 €, diejenige nach § 24 Abs. 4 ZwVerwVO 45 €.*)
3. § 25 ZwVerwVO greift nur ein, wenn individuelle, tätigkeitsbezogene Besonderheiten der Geschäftsführung im Einzelfall diese als entweder besonders schwierig oder aufwendig bzw. als ungewöhnlich leicht oder geringfügig erscheinen lassen und deshalb ein Mißverhältnis zur Regelvergütung des § 24 ZwVerwVO entstehen würde.*)

IMRRS 2002, 0684

BVerwG, Urteil vom 11.07.2002 - 4 C 9.00
1. Die Enteignung für Zwecke der öffentlichen Energieversorgung zu Gunsten privatrechtlich organisierter Energieversorgungsunternehmen nach § 11 EnWG 1935 und § 12 EnWG 1998 war und ist mit Art. 14 GG vereinbar (im Anschluss an BVerfGE 66, 248).*)
2. Die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG zwingt nicht dazu, Bau und Betrieb einer 110 kV-Stromfreileitung generell einem fachplanerischen Planfeststellungsverfahren mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung zu unterwerfen.*)
3. Nach § 11 Abs. 1 EnWG 1935 bzw. § 12 Abs. 1 und 2 EnWG 1998 stellt die Energieaufsichtsbehörde mit Bindungswirkung für die Enteignungsbehörde fest, dass das Wohl der Allgemeinheit den Entzug oder die Beschränkung von Grundeigentum für eine Stromfreileitung generell (dem Grunde nach) rechtfertigt. Diese Entscheidung schließt die Feststellung des energiewirtschaftlichen Bedarfs mit ein.*)
4. Im Übrigen hat die Enteignungsbehörde die Vorhabenplanung grundsätzlich uneingeschränkt zu überprüfen (wie BVerwGE 72, 365 <367>).*)

IMRRS 2002, 0678

BGH, Urteil vom 17.09.2002 - VI ZR 147/01
Zum Freistellungsanspruch des Grundstückeigentümers von der dinglichen Haftung für eine vom Schädiger bestellte Grundschuld.*)

IMRRS 2002, 0666

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.03.2001 - 7 U 74/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2002, 0665

BayObLG, Beschluss vom 24.05.2002 - 1 Z AR 52/02
Zum Gerichtsstand des Erfüllungsortes bei Klage auf Rückgewähr der Kaufpreiszahlung nach Widerruf eines Time-Sharing-Vertrages.

IMRRS 2002, 0663

OLG Köln, Urteil vom 21.03.2001 - 13 U 124/00
Es gibt keine allgemeine Verpflichtung der Banken, sich über eine in die Kaufpreiskalkulation des Verkäufers eingeflossene Innenprovision und deren Höhe Gewissheit zu verschaffen.

IMRRS 2002, 0645

OLG Nürnberg, Urteil vom 18.07.2002 - 8 U 4359/01
1. Ein - auch stillschweigend - geschlossener Beratungsvertrag kommt grundsätzlich nicht mit dem handelnden Anlageberater persönlich zustande, sondern mit der Beratungsfirma, für die er handelt. Dies gilt auch dann, wenn der Berater nicht ausdrücklich für die Beratungsfirma auftritt.*)
2. Eine persönliche Haftung des Anlageberaters nach den Grundsätzen der "Sachwalterhaftung" setzt ein besonderes wirtschaftliches Interesse des Beraters am Zustandekommen des Vertrags voraus. Dafür reicht es nicht aus, dass der Berater an dem angebahnten Geschäft wegen seines Provisionsanspruchs interessiert ist.*)

IMRRS 2002, 0644

OLG Nürnberg, Urteil vom 27.06.2002 - 13 U 451/02
Zur Haftung wegen Verletzung der Pflichten aus einem stillschweigend zustandegekommenen, den Kauf einer gebrauchten Immobilie betreffenden Beratungsvertrag (Steuersparmodell).*)

IMRRS 2002, 0634

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.02.1999 - 9 U 172/97
1. Zur Geltung des AGBG bei Verwendung formularmäßiger Vertragsbedingungen in notariellen Verträgen.*)
2. Bei dem Erwerb einer neu hergestellten Eigentumswohnung kann das Recht zur Wandlung und zur Geltendmachung des großen Schadensersatzes nicht durch AGBG ausgeschlossen werden.*)
3. Zur Unwirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses bei grobem Verschulden.*)

IMRRS 2002, 0631

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.02.2002 - 6 U 55/99
Die Verlängerung der Annahmefrist für das Veräußerungsangebot des Grundstücksverkäufers in einer notariell beurkundeten Verpflichtung zum "Abschluss von Kaufverträgen über ein Grundstück" bedarf der Form des § 313 BGB, so dass die Versäumung der Annahmefrist aufgrund einer mündlichen Fristverlängerungszusage des Verkäufers noch nicht zu dessen Schadensersatzverpflichtung führt.*)

IMRRS 2002, 0627

OLG München, Urteil vom 11.04.2002 - 24 U 428/01
I. Die bei Eintritt in Vertragsverhandlungen einer Partei obliegende Treue- und Fürsorgepflicht kann es aus dem nach Treu und Glauben abzuleitenden Grundsatz gegenseitiger Redlichkeit und Rücksichtnahme auch gebieten, gegenüber dem anderen Vertragspartner Zurückhaltung zu üben.*)
II. Wird den Käufern innerhalb weniger Stunden eine Eigentumswohnung durch Exposé vorgestellt, anschließend eine schriftliche Kaufbestätigung verlangt, sodann das Hausgrundstück nur von außen besichtigt und noch zur Abendstunde beim Notar ein 22 Seiten umfassendes "Kaufangebot" zur Unterzeichnung vorgelegt, kann dies gegen die Pflicht zur Rücksichtnahme verstoßen und zur Rückabwicklung des später (nach Annahme durch die Verkäuferin) zustande gekommenen Kaufvertrags führen.*)

IMRRS 2002, 0624

OLG München, Urteil vom 21.06.2002 - 21 U 1833/02
1. Zur Frage der Haftung für Angaben in einem Exposé über eine fertig renovierte Eigentumswohnung, in welchem die Verkäuferin als "Bauherr/Verkäufer" bezeichnet wurde, der aber aufgrund seines Inhalts keine wesentliche Entscheidungsgrundlage bildete.*)
2. Angabe "Baujahr 1990/1991" in einem Exposé, welchem entnommen werden kann, dass damit nicht das Jahr der Errichtung des Bauwerks, sondern der Zeitraum der grundlegenden Umgestaltung und Erneuerung gemeint ist.*)

IMRRS 2002, 0613

BGH, Urteil vom 17.07.2002 - XII ZR 86/01
§ 571 BGB a.F. ist auf einen Vertrag, in dem der Grundstückseigentümer einem Unternehmen das ausschließliche Recht gewährt, auf dem Grundstück eine Breitbandkabelanlage zu errichten, zu unterhalten und mit den Wohnungsmietern Einzelanschlußverträge abzuschließen, nicht - und zwar auch nicht entsprechend - anwendbar.*)

IMRRS 2002, 0602

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2001 - 6 U 16/01
"Inhaber" einer Anlage im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 HPflG ist der "Herr der Gefahr".*)

IMRRS 2002, 0600

OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.05.2002 - 11 U 10/01
1. Der Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds kann ein (widerrufliches) Haustürgeschäft sein.*)
2. Eine notarielle Beurkundung des Beitritts schließt einen Widerruf nicht aus, wenn die Bedingungen des Beitritts zuvor in einem vom Anleger zu unterzeichnenden "Eintrittsantrag" im einzelnen festgelegt worden waren und der anschließende Notartermin als bloße Formalität ("Durchlauftermin") angewickelt wird (teleologische Reduktion von § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG).*)
3. Ist der Fondsbeitritt wegen Widerrufs nach dem HWiG unwirksam, erstreckt sich diese Unwirksamkeit auch auf einen Darlehensvertrag, der mit dem Beitritt eine wirtschaftliche Einheit bildet.*)

IMRRS 2002, 0590

OLG Hamm, Urteil vom 30.09.1999 - 22 U 174/98
1. Zur Frage der Anwendbarkeit von §§ 134, 138 BGB bei Verträgen im Zusammenhang mit der Ausübung von Prostitution.*)
2. Erwirbt ein Käufer eine zu überdurchschnittlichem Mietzins vermietete Eigentumswohnung in der Erwartung, diesen nur durch die in der Wohnung betriebene Prostitution erzielbaren Mietzins auch nach Kaufabschluß zu erzielen, verläßt die Prostituierte aber in der Folgezeit wegen behördlichen Einschreitens die Wohnung, kann er nicht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage den nun für ihn ungünstigen Vertrag rückgängig machen.*)

IMRRS 2002, 0584

OLG Hamm, Beschluss vom 02.12.1999 - 15 W 245/99
1. Die Befugnis eines öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs, eine Bescheinigung mit der Qualität einer öffentlichen Urkunde auszustellen, beschränkt sich auf den ihm allgemein zugewiesenen Geschäftskreis.*)
2. Gegenstand vermessungstechnischer Ermittlungen kann es nicht sein auszuschließen, daß sich in dem abvermessenen Grundstücksteil Ver- oder Entsorgungsleitungen befinden, die der Nutzung des Gebäudes auf dem verbliebenen (Rest-)Grundstück dienen, in dem sich die dem Wohnrecht unterliegenden Räume befinden.*)

IMRRS 2002, 0582

OLG Hamm, Urteil vom 17.02.2000 - 22 U 87/99
Zur Frage des Wegfalls der Geschäftsgrundlage bei einer landwirtschaftlichen Fläche, die für 4,00 DM/m² verkauft wurde und die nach fast 6 Jahren aufgrund einer Änderung des Bebauungsplans einen Wert von 130,00 DM/m² hat.*)

IMRRS 2002, 0581

OLG Hamm, Urteil vom 08.06.2000 - 22 U 172/99
1. Das Exposé eines Maklers und seine Erklärungen zum Verkaufsgegenstand enthalten grundsätzlich keine Zusicherungen des Verkäufers und sind diesem grundsätzlich nicht zuzurechnen.*)
2. Gehen die Parteien eines Grundstückskaufvertrages bei Vertragsschluss von einer Errichtung des aufstehenden Hauses um die Jahrhundertwende aus und ist das Haus tatsächlich deutlich älter, so kann dieser Umstand einen Mangel i.S.d. § 459 BGB darstellen.*)
3. Eine Behauptung ohne tatsächliche Anhaltspunkte "ins Blaue hinein" (hier Altersangabe eines Hauses) begründet keine Arglist, wenn der Erklärende durch seine ungenaue Angabe (hier "Jahrhundertwende") und die Einschränkung "meines Wissens" deutlich macht, dass er eine verlässliche Angabe nicht machen kann bzw. will.*)

IMRRS 2002, 0579

BGH, Urteil vom 28.06.2002 - V ZR 438/00
Eine Nachbewertungsklausel bzgl. des Verkehrswertes eines Grundstücks in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist wirksam.

IMRRS 2002, 0576

OLG Jena, Beschluss vom 18.09.2000 - 6 W 547/00
1. Die in § 5 der Thür. Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften der Gemeinden und Landkreise vom 21. 1. 1997 (GVBl. S. 83) vorgesehene Erklärung des über ein Grundstück verfügenden Landkreises, bzw. der verfügenden Gemeinde, dass die Veräußerung nach §§ 67 Abs. 4 ThürKO iVm. § 1 der Verordnung vom 21. 1. 1997 genehmigungsfrei sei, muss ebenso wie das Zeugnis über die Nichtausübung des kommunalen Vorkaufsrechts nach § 28 Abs. 1 S. 3, 4 BauGB (Senatsbeschluss v. 28. 8. 1997, 6 W 407/97) dem GBA in der Form des § 29 Abs. 3 GBO vorliegen.*)
2. Die in die Notarurkunde aufgenommene Erklärung der veräußernden Gemeinde, dass die Voraussetzungen der Genehmigungsfreiheit vorliegen, wahrt nicht gem. § 67 BeurkG die von § 29 Abs. 3 GBO geforderte Form.*)
3. Der Geschäftsverteilungsplans des veräußernden Landkreises kann nicht anstelle der Genehmigungsfreiheitserklärung die in der Notarurkunde mitgeteilte Genehmigungsfreiheit beweisen.*)

IMRRS 2002, 0574

OLG Jena, Beschluss vom 17.04.2002 - 6 W 166/02
Eine neben der Vollzugsvollmacht von den Beteiligten dem Notar erteilte weitere Vollmacht ermächtigt diesen, die Löschung einer Auflassungsvormerkung bei nicht durchgeführtem Kaufvertrag zu bewilligen.*)

IMRRS 2002, 0573

OLG Schleswig, Urteil vom 04.05.2000 - 2 U 19/00
Nicht nur die unwiderrufliche Bevollmächtigung zum Grundstücksverkauf muß notariell beurkundet sein, sondern auch diejenige, die den Abschluß des formbedürftigen Grundstücksvertrages praktisch vorwegnimmt.*)

IMRRS 2002, 0571

OLG Schleswig, Urteil vom 10.05.2002 - 11 U 202/00
Zur Frage der Haftung einer Kommune für Überschwemmungsschäden, die auf eine mit einem zu geringen Gefälle verlegte Regenwasserkanalisation zurückgeht.*)

IMRRS 2002, 0568

BVerfG, Beschluss vom 26.08.2002 - 1 BvR 142/02
Zur Frage der Duldungspflicht der Verlegung von Leerrohren zu telekommunikativen Zwecken auf dem eigenen Grundstück.

IMRRS 2002, 0560

BVerfG, Beschluss vom 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01
Die Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG geht nicht so weit, dass der Verordnungsgeber zur Herabsetzung der Grenzwerte verpflichtet werden kann, weil möglicherweise - ohne hinreichende wissenschaftliche Erkenntnisse hierüber - nachteilige Auswirkungen von Immissionen auf die menschliche Gesundheit bestehen können.

IMRRS 2002, 0553

OLG Koblenz, Urteil vom 15.04.1999 - 5 U 1388/98
Bietet eine Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrrecht) nicht die vertraglich vereinbarte Gebrauchstauglichkeit, weil die mit dem Hausgrundstück verkaufte Garage nicht so zugänglich ist, wie dies nach allgemeinen Maßstäben angezeigt ist (schwierige Garagenzufahrt, da Vorplatz vor dem Garagentor nur 4,1 m tief ist), so handelt es sich dabei um einen Sachmangel (Verjährungsfrist 1 Jahr - § 477 I 1 BGB) und nicht um einen Rechtsmangel i. S. v. §§ 437, 440 BGB.*)

IMRRS 2002, 0548

OLG Stuttgart, Beschluss vom 08.06.2001 - 2 Ws 68/2001
Zur Frage des Vermögensschadens beim Erschleichen von Grundstückskaufverträgen durch einen zahlungsunfähigen Käufer.*)

IMRRS 2002, 0540

OLG Zweibrücken, Urteil vom 11.04.2002 - 4 U 103/01
Übernimmt es der Käufer beim Erwerb eines Grundstücks von der öffentlichen Hand, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Rohbau eines Hauses zu beginnen und das Kaufobjekt nicht unbebaut zu veräußern, so kann von einem für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Pflichten vereinbarten Wiederkaufsrecht kein Gebrauch mehr gemacht werden, wenn der Erwerber das Bauvorhaben rechtzeitig durch Ausheben der Baugrube in Angriff genommen hat und das Grundstück erst danach weiterveräußert.*)

IMRRS 2002, 0537

OLG Zweibrücken, Urteil vom 22.07.2002 - 7 U 271/01
Der Ersteigerer eines Grundstücks kann dem Gläubiger einer in das geringste Gebot fallenden Sicherungsgrundschuld im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage jedenfalls dann keine Einwendungen aus der zwischen dem Gläubiger mit dem Darlehensnehmer und früheren Eigentümer getroffenen Sicherungsabrede entgegenhalten, wenn er nicht nach § 53 Abs. 2 ZVG die persönliche Schuld des früheren Eigentümers übernommen hat.*)

IMRRS 2002, 0531

BGH, Urteil vom 12.07.2002 - V ZR 195/01
1. Eine Berufung ist unzulässig, wenn sie den in erster Instanz erhobenen und dort abgewiesenen Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, also die Richtigkeit der erstinstanzlichen Klageabweisung gar nicht in Frage stellt, sondern lediglich im Wege der Klageänderung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt. Die Änderung - oder auch Erweiterung - der Klage in zweiter Instanz kann nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein; vielmehr setzt ein derartiges Prozeßziel eine zulässige Berufung voraus.
2. Der Übergang von der Vollstreckungsgegenklage zur Klage auf Rückgewähr des beigetriebenen oder zur Abwendung der Zwangsvollstreckung geleisteten Betrages ist unabhängig von der in Betracht gezogenen materiellen Anspruchsgrundlage als "verlängerte Vollstreckungsabwehrklage" nach § 264 Nr. 3 ZPO a. F. nicht als Klageänderung anzusehen.
3. Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen Unmöglichkeit bzw. Verzuges.
4. Die Auszahlung der Bürgschaftssumme an den Gläubiger stellt sich nicht als Leistung des Schuldners, sondern ausschließlich als Leistung des Bürgen dar, der seiner Verpflichtung aus einem mit dem Schuldner geschlossenen (Prozeß-)Bürgschaftsvertrag erfüllen will.

IMRRS 2002, 0529

BGH, Urteil vom 05.07.2002 - V ZR 229/01
1. Sind neben dem eigentlichen Kaufvertrag noch andere tatsächlich nicht gewollte Pflichten in der Urkunde enthalten, so ist der Kaufvertrag nicht nach § 117 BGB nichtig, da diese Angaben hinweggedacht oder gestrichen werden können, ohne daß der vereinbarte Verkauf des Grundstücks dann in dem Vertrag keinen Ausdruck mehr fände.
2. Die Absicht einer Steuerhinterziehung läßt einen Vertrag nur dann nichtig sein, wenn diese Absicht alleiniger oder hauptsächlicher Zweck des Rechtsgeschäfts ist.

IMRRS 2002, 0522

BGH, Urteil vom 05.07.2002 - V ZR 143/01
a) Die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Urkunde ist begründet, wenn der Urkundstext nach Wortlaut und innerem Zusammenhang unter Berücksichtigung der Verkehrssitte einen bestimmten Geschäftsinhalt zum Ausdruck bringt.*)
b) Zur Widerlegung der Vermutung kann auf außerhalb der Urkunde liegende Mittel der Auslegung (Begleitumstände des Geschäfts, Äußerungen der Parteien außerhalb der Urkunde u.a.) zurückgegriffen werden.*)

IMRRS 2002, 0519

BGH, Urteil vom 19.07.2002 - V ZR 240/01
Die im Fall des entgeltlichen Erwerbs eines Grundstücks bei einem besonders groben Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bestehende tatsächliche Vermutung für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten ist erschüttert, wenn sich die Vertragsparteien in sachgerechter, eine Übervorteilung regelmäßig ausschließender Weise um die Ermittlung eines den Umständen nach angemessenen Leistungsverhältnisses bemüht haben.*)

IMRRS 2002, 0515

BGH, Urteil vom 17.05.2002 - V ZR 149/01
Die in einem Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung einem Notariatsangestellten erteilte Vollmacht, zur Durchführung und etwaigen Ergänzung des Vertrags erforderliche Erklärungen für die Vertragsparteien abzugeben, berechtigt nicht dazu, die vereinbarte Verpflichtung des Verkäufers zur Verschaffung eines dinglich wirkenden Sondernutzungsrechts durch die Pflicht zur Verschaffung eines obligatorischen Sondernutzungsrechts zu ersetzen.

IMRRS 2002, 0514

BGH, Urteil vom 17.05.2002 - V ZR 193/01
Ein Anspruch auf Ankauf des Grundstücks steht dem Käufer eines ehedem volkseigenen Eigenheims auch dann zu, wenn er nur eine von zwei vorhandenen Wohnungen vertraglich genutzt hat.

IMRRS 2002, 0513

BGH, Urteil vom 03.05.2002 - V ZR 217/01
Ein Zahlungsanspruch des Fiskus aus Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB besteht nur, wenn das Grundstück, über das der Verpflichtete vor Inkrafttreten des Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetzes verfügt hat, bei Ablauf des 15. März 1990 in den Bodenfonds zurückzuführen war (Abweichung vom Senatsbeschl. v. 26. März 1998, V ZR 232/97, VIZ 1998, 387).*)

IMRRS 2002, 0509

BGH, Urteil vom 28.06.2002 - V ZR 140/01
Klauseln in AGB, wonach Grundstücke aus der ehemaligen DDR zu einem bestimmten Termin nachbewertet werden sollen, weil es zum Zeitpunkt des Grundstücksverkaufs noch keinen entsprechenden Markt gab, sind regelmäßig wirksam.

IMRRS 2002, 0505

BGH, Urteil vom 19.07.2002 - V ZR 232/01
Der Anspruch des Übergebers aus einem, auf den Tod des Übernehmers befristeten Grundstücksübergabevertrag ist vormerkbar; dies gilt nicht, wenn der Anspruch unter der Bedingung steht, daß das Grundstück sich beim Tode des Übernehmers noch in dessen Vermögen befindet.*)

IMRRS 2002, 0504

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.07.2002 - 3 Wx 320/01
Der bei der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück vorbehaltene Anspruch auf Rückübereignung für den Fall, dass eine Schenkung von Gesetzes wegen rückgängig gemacht werden kann - Verarmung, grober Undank - ist vormerkungsfähig (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 13.06.2002 - V ZB 30/01 -).*)

IMRRS 2002, 0499

BGH, Beschluss vom 18.07.2002 - IX ZB 26/02
a) Das Verbot der zwecklosen Pfändung (§ 803 Abs. 2 ZPO) findet auf Zwangsverwaltungen keine Anwendung.*)
b) Das Rechtsschutzinteresse für die Anordnung der Zwangsverwaltung kann sich im Falle hoher Vorbelastungen, die eine Befriedigung derzeit aussichtslos erscheinen lassen, daraus ergeben, das Grundstück einer einträglicheren Nutzung zuzuführen.*)

IMRRS 2002, 0491

OLG Zweibrücken, Urteil vom 08.07.2002 - 7 U 93/00
1. Ein so genannter Treuhänder, der zum Kauf einer Eigentumswohnung eine umfassende Vollmacht erhält, muss den Käufer zuvor auch ordentlich beraten haben, andernfalls ist die Vollmacht einschließlich aller im Namen des Käufers abgeschlossenen Verträge unwirksam.
2. Dies gilt auch für den Abschluss der im Zusammenhang mit dem Kauf abgeschlossenen Kreditverträge.

IMRRS 2002, 0490

OLG Jena, Beschluss vom 03.07.2002 - 6 W 269/02
1. Das gemäß §§ 104, 106 SachenRBerG ergangene Urteil gestaltet die Rechtsbeziehung der an einem Sachenrechtsbereinigungsverfahren Beteiligten, indem es sämtliche zur Durchführung der Sachenrechtsbereinigung notwendigen Rechtsakte substituiert. Es bringt sowohl den Grundstückskaufvertrag zustande wie die zu seiner Erfüllung notwendigen Erklärungen nach §§ 873, 925 BGB.*)
2. Das die Sachenrechtsbereinigung durchführende Urteil erstreckt sich auch auf sonstige im Zusammenhang mit dem notariellen Vermittlungsvorschlag in diesen eingeflossenen Rechtsakte (z.B. die Bewilligung einer Vormerkung). Dies ergibt sich aus § 105 SachenRBerG, wonach die Klageschrift sich auf den notariellen Vermittlungsvorschlag beziehen muss mit der Folge, dass dieser Vorschlag, soweit das Gericht ihm folgt, in den Gestaltungsbereich des Urteils einbezogen ist.*)

IMRRS 2002, 0480

OLG Naumburg, Urteil vom 17.05.2002 - 1 U 107/00
Zur Ermittlung des fiktiven Verkehrswertes eines Grundstücks, dessen bauliche Anlagen nahezu vierzig Jahre zuvor zerstört worden sind.*)

IMRRS 2002, 0474

OLG Oldenburg, Urteil vom 29.07.2002 - 13 U 53/02
1. Ein Nachbar muß nach 22.00 Uhr Gerüche und Geräusche, die von nächtlichem Grillen und/oder Fernsehen im Garten herrühren nicht hinnehmen.*)
2. Vier mal im Jahr ist allerdings ein Grillen bis 24.00 Uhr als sozialadäquat anzusehen.*)

IMRRS 2002, 0468

BGH, Urteil vom 28.06.2002 - V ZR 165/01
a) Der Verfügungsberechtigte kann vom Berechtigten auch dann die Erstattung gewöhnlicher Betriebskosten (hier: Winterdienst) nicht verlangen, wenn er aus dem Vermögenswert keine Nutzungen ziehen konnte (hier: Ruine).*)
b) Bei der Entscheidung darüber, ein einsturzgefährdetes Gebäude ganz oder in Teilen abzureißen, hat sich der Verfügungsberechtigte am Interesse und am Willen des Berechtigten auszurichten. Ist der Totalabriß wirtschaftlich geboten und baurechtlich zulässig, kann der Verfügungsberechtigte keinen Ersatz der durch das sukzessive Niederreißen des Gebäudes entstehenden Mehrkosten verlangen.*)
c) Der Berechtigte kann vom Verfügungsberechtigten Ersatz der Kosten des Abrisses eines Gebäuderestes verlangen, soweit sie bei dem geboten gewesenen Totalabriß nicht entstanden wären.*)

IMRRS 2002, 0453

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2001 - 9 U 183/00
Voraussetzung und Höhe des Schadensersatzanspruchs nach § 325 BGB aufgrund eines Vorvertrages über ein Vorkaufsrecht.
