Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
561 Entscheidungen insgesamt
IMRRS 2000, 0010
Immobilienmakler
BGH, Urteil vom 04.07.1990 - IV ZR 174/89
Maklerprovision bei Erwerb eines vom Makler benannten Grundstücks im Wege der Zwangsversteigerung, also nicht aufgrund Kaufvertrags sondern aufgrund staatlichen Hoheitsaktes:
(a) mangels Vorliegens eines Hauptvertrags zwischen Veräußerer und Erwerber grundsätzlich kein Provisionsanspruch;
(b) Provisionsanspruch im Falle besonderer (Individual-)Vereinbarung über die Gleichstellung von Erwerb in der Zwangsversteigerung und Abschluß eines Grundstückskaufvertrags (Gleichstellungsabrede).
* * *
Amtlicher Leitsatz:
a) Im Zwangsversteigerungsverfahren vollzieht sich der Eigentumserwerb nicht aufgrund eines Kaufvertrages, sondern aufgrund eines staatlichen Hoheitsakts (Bestätigung von RGZ 60, 48).
b) Dem Makler steht kein Provisionsanspruch zu, wenn sein Kunde das vom Makler benannte Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung erwirbt.
c) Durch Individualvereinbarung kann der Erwerb in der Zwangsversteigerung dem Abschluß eines Grundstückkaufvertrages gleichgestellt werden.
d) Ob eine solche Gleichstellungsabrede auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffen werden kann, bleibt offen.
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IMRRS 2000, 0007
Immobilienmakler
BGH, Urteil vom 21.02.1990 - IV ZR 333/88
Verteilung der Beweislast bei Streit über die Entstehungsvoraussetzungen des Provisionsanspruchs
(d) im Falle widerstreitender Behauptungen über die Einbeziehung einer Finanzierungsvermittlung in einen Vertrag über die Vermittlung eines Grundstückskaufs.
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IMRRS 2000, 0006
Immobilienmakler
BGH, Urteil vom 16.05.1990 - IV ZR 337/88
Voraussetzungen für den Provisionsanspruch eines Nachweismaklers,
(b) insbesondere erforderliche Identität zwischen vorgesehenem und tatsächlich abgeschlossenem Vertrag.
* * *
Amtlicher Leitsatz:
Zu den Voraussetzungen des Provisionsanspruchs eines Nachweismaklers.
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Online seit 1997
IMRRS 1997, 0003
Immobilienmakler
BGH, Urteil vom 20.11.1997 - III ZR 57/96
1. Zu den Voraussetzungen eines Maklerlohnanspruchs, wenn nicht der Maklerkunde selbst, sondern ein Dritter den vom Makler nachgewiesenen Hauptvertrag schließt.*)
2. Zur Behandlung einer schriftlichen Aussageverweigerungserklärung liechtensteinischer Zeugen. (Leitsatz 2 von der Redaktion)*)
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Online seit 1996
IMRRS 1996, 0003
Immobilienmakler
BGH, Urteil vom 04.12.1996 - XII ZR 193/95
1. Eine Klausel in AGB, die nach ihrem Regelungsgehalt in den Anwendungsbereich der Klauselverbote fällt, mit den in Betracht kommenden Einzelverboten aber nicht kollidiert, kann aus besonderen, von der Verbotsnorm nicht erfaßten Gründen nach der Generalklausel des § 9 I AGBG unwirksam sein. Die Inhaltskontrolle nach dieser Norm darf jedoch nicht zu einer Umgehung der in den Klauselverboten zum Ausdruck kommenden Regelungsabsicht des Gesetzes führen (Fortführung von BGHZ 100, 373 (377ff.) = NJW 1987, 2012 = LM § 9 (Ba) AGBG Nr. 15).*)
2. Die von dem Betreiber eines Fitneß-Studios in seinen AGB benutzte Klausel:*)
"Der Vertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um weitere sechs Monate, wenn er nicht form- und fristgerecht gekündigt wird"*)
benachteiligt den Vertragspartner des Verwenders nicht unangemessen und ist deshalb nicht nach § 9 I AGBG unwirksam.*)
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Online seit 1995
IMRRS 1995, 0006
Immobilienmakler
BGH, Urteil vom 04.10.1995 - IV ZR 163/94
ohne amtlichen Leitsatz
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Online seit 1988
IMRRS 1988, 0002
Immobilienmakler
BGH, Urteil vom 29.09.1988 - VII ZR 94/88
Für einen gewerbsmäßig (mit Erlaubnis nach § 34c GewO) als Generalunternehmer tätigen Architekten oder Ingenieur, der schlüsselfertige Bauten auf einem dem Erwerber vorweg zu übertragenden Grundstück errichtet, gilt das Koppelungsverbot des Art.10 § 3 MRVERBG grundsätzlich nicht.*)
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Online seit 1973
IMRRS 1973, 0001
Immobilienmakler
BGH, Urteil vom 18.04.1973 - IV ZR 6/72
ohne amtlichen Leitsatz
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Ältere Dokumente
IMRRS 2001, 0075
Immobilienmakler
BGH, Urteil vom 27.09.2001 - III ZR 318/00
1. Zur Frage, wie sich die Nichterteilung der zum Betrieb einer Spielhalle erforderlichen Genehmigung nach § 33 i GewO auf den Lohnanspruch des Maklers auswirkt, der den Mietvertrag über die zum Spielhallenbetrieb vorgesehenen Räumlichkeiten vermittelt hat.*)
2. Zur Frage, ob der Maklerlohnanspruch für die Vermittlung eines Mietvertrags zwecks Betriebs einer Spielhalle entsteht, wenn der Mieter das von ihm unterschriebene Mietvertragsformular dem Vermieter mit dem Zusatz übersandt hat, das Angebot auf Abschluß des Mietvertrags gelte vorbehaltlich der behördlichen Genehmigung des Spielhallenbetriebs, und diese Genehmigung (§ 33i GewO) nicht erteilt wird.*)
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IMRRS 2001, 0022
Immobilienmakler
BGH, Urteil vom 08.02.2001 - III ZR 49/00
Zur Frage, ob der Maklerlohnanspruch für die Vermittlung eines Mietvertrages über ein noch zu errichtendes Kinozentrum entsteht, wenn der Hauptvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der baurechtlichen Genehmigung abgeschlossen worden ist und die Baugenehmigung unter Bedingungen (u.a. der Sicherung der Erschließung) erteilt wird.
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IMRRS 2001, 0021
Immobilienmakler
BGH, Urteil vom 22.02.2001 - IX ZR 357/99
Rechtsanwälte, die sich mit einem Anwaltsnotar zu gemeinsamer Berufsausübung verbunden haben, dürfen keine Maklerverträge über Grundstücke schließen; verbotswidrig getroffene Vereinbarungen sind nichtig.
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