Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1237 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 3013
Prozessuales
BGH, Urteil vom 05.10.2010 - VI ZR 286/09
1. Bei mehreren nebeneinander verantwortlichen Schädigern besteht zum Geschädigten grundsätzlich die volle Haftung, ohne dass einer der Schädiger auf den Tatbeitrag des anderen verweisen könnte. Die Last des Schadens ist lediglich im Innenverhältnis nach § 426 Abs. 1 BGB nach den Anteilen an dessen Herbeiführung aufzuteilen.*)
2. Ergreift ein Unfallhelfer nach einem Unfall, bei dem das Ausmaß der Gefährdung und der Hilfebedürftigkeit der beteiligten Verkehrsteilnehmer nicht sogleich zutreffend erkannt werden kann, nicht die aus nachträglicher Sicht vernünftigste Maßnahme, folgt hieraus noch nicht ein Mitverschuldensvorwurf.*)
3. Bei gelegentlichen Hilfeleistungen von sonst an dem Betriebe des Kfz unbeteiligten Personen scheidet ein Haftungsausschluss nach § 8 Nr. 2 StVG regelmäßig aus.*)
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IMRRS 2010, 3001
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 29.09.2010 - IV ZR 179/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2998
Öffentliches Recht
BGH, Urteil vom 29.09.2010 - IV ZR 8/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2819
Leasing und Erbbaurecht
OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2009 - 10 U 88/09
1. Zur Frage, ob eine Mieterin, die die Wohnung verlässt, ohne die Herdplatte mit einem Topf erhitzten Schmalzes abzuschalten, für einen hierdurch verursachten Wohnungsbrand wegen grober Fahrlässigkeit einzustehen hat.*)
2. Zu den subjektiven Voraussetzungen der groben Fahrlässigkeit.*)
3. Den Gebäudeversicherer trifft im Regressprozess die Darlegungs- und Beweislast für die grobe Fahrlässigkeit des Mieters.*)
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IMRRS 2010, 2783
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 15.09.2010 - IV ZR 187/07
Im Streit um die Erstattungsfähigkeit von Kosten für reproduktionsmedizinische Behandlungen (hier Inseminationsbehandlungen, In-vitro-Fertilisationen mit intracytoplasmatischen Spermien-Injektionen) genügt der Versicherungsnehmer einer privaten Krankheitskostenversicherung der ihn treffenden Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer bedingungsgemäßen Krankheit, wenn er nachweist, dass bei ihm eine Spermienanomalie vorliegt, die seine Fähigkeit, ein Kind zu zeugen, beeinträchtigt.*)
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IMRRS 2010, 2754
Versicherungsrecht
OLG Frankfurt, Urteil vom 22.12.2009 - 7 U 196/07
1. Zu den mit den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen gehören auch Duschwannen und Duschkabinen, d. h. auch die eine Duschwanne umgebenden gefliesten Wände einschließlich etwaiger den Einstieg ermöglichender Kunststoff- oder Glaswände, weil der Sprachgebrauch des täglichen Lebens eine Mehrzahl solcher Einzelteile als zusammengehörige Einrichtung begreift. Die Vebrindung mit dem Rohrsystem wird dabei durch den Zulauf, der in der Wand montiert ist, hergestellt.*)
2. Der Versicherungsfall in der Leitungswasserversicherung liegt auch dann vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus Duschwannen oder Duschkabinen ausgetreten ist.*)
3. Wenn sich in einem Badezimmer durch Austritt von Duschwasser Fliesen abgelöst haben, die es aufgrund des Alters nicht mehr gibt, kommt es im Rahmen der Leistungswasserversicherung in Frage, die Wände des Bads ingesamt neu zu fliesen.*)
4. Nur wegen eines einzigen Bohrlochs, das an einer Bodenfliese zur Trocknung des Bodens herbeigeführt wurde, ist eine Erneuerung des gesamten Bodenbelags nicht erforderlich.*)
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IMRRS 2010, 2722
Öffentliches Recht
BGH, Beschluss vom 14.07.2010 - IV ZR 250/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2673
Bauvertrag
OLG Köln, Beschluss vom 16.02.2010 - 9 U 127/09
Beschädigt ein Bauunternehmer im Rahmen eines Auftrags zur Kabelverlegung das ihm durch seinen Auftraggeber hierfür zur Verfügung gestellte Kabel, so stellt der Schaden am Kabel einen Erfüllungsschaden dar, der in der Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers nicht versichert ist.
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IMRRS 2010, 2656
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 05.08.2010 - VII ZR 264/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2604
Versicherungen
OLG Frankfurt, Urteil vom 13.05.2009 - 7 U 55/08
§ 2 Nr. 3 b ABU 1995, wonach keine Entschädigung geleistet wird, soweit gegen anerkannte Regeln der Technik verstoßen oder zumutbare Schutzmaßnahmen nicht getroffen wurden, stellt eine verhüllte Obliegenheit dar.
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IMRRS 2010, 2519
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 09.06.2010 - XII ZB 55/08
Zum Einsatz einer Kapital-Lebensversicherung im Rahmen der Prozesskostenhilfe (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Juni 2010 - XII ZB 120/08 - zur Veröffentlichung bestimmt).*)
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IMRRS 2010, 2488
Immobilien
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.05.2010 - 7 U 110/09
1. Das versicherte Risiko des Schneedrucks ist verwirklicht, wenn feststeht, dass das Gewicht des auf dem Dach lastenden Schnees am Einsturz des Daches mitgewirkt hat. Ob das Dach theoretisch nicht mehr standsicher war und jederzeit auch ohne den zusätzlichen Schneedruck hätte einstürzen können, stellt die Mitursächlichkeit demgegenüber nicht in Frage.*)
2. Ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestimmt, dass der Versicherer die in Folge des Versicherungsfalls notwendigen Aufwendungen ersetzt, dann wird damit verdeutlicht, dass der Versicherungsnehmer Ersatz erst und nur dann erhält, wenn er tatsächlich Aufwand gehabt hat, also Aufräumungs- und Abbruchmaßnahmen tatsächlich durchgeführt hat bzw. insoweit Verbindlichkeiten eingegangen ist. Auf der Grundlage eines bloßen Kostenvoranschlags kann die Leistung danach nicht beansprucht werden.*)
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IMRRS 2010, 2462
Versicherungsrecht
BGH, Beschluss vom 27.07.2010 - VI ZB 49/08
1. Eine Direkthaftung nach § 3 Nr. 1 PflVG a.F. ist für Regressansprüche selbst haftpflichtiger Schädiger gegen ihnen zum Ausgleich verpflichtete Mitschädiger nicht gegeben.*)
2. Wird ein Schädiger über seine interne Haftungsquote hinaus von Geschädigten in Anspruch genommen, so stellt dies keinen Schaden dar, der den Schutz des Pflichtversicherungsgesetzes genießt. Er ist vielmehr auf einen Regress nach allgemeinen Regeln gegen den oder die Mitschädiger beschränkt (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 177, 141, 144 f.).*)
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IMRRS 2010, 2416
Versicherungen
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.01.2009 - 12 U 197/08
Es besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz des Unternehmers, der die Errichtung eines Kellers schuldet, für umfangreiche Maßnahmen zur Trockenlegung und Sanierung des Kellers nach Wassereintritt infolge einer mangelhaften Verfugung. Die Maßnahmen dienen dem gemäß § 4 Ziff. I Nr. 6 AHB nicht versicherten vertraglichen Erfüllungsinteresse des Auftraggebers und unterfallen der Herstellungsklausel gemäß § 4 Ziff. II Nr. 5 AHB.*)
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IMRRS 2010, 2301
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 15.07.2010 - IX ZR 132/09
1. In § 851c Abs. 1 Nr. 1 ZPO muss das Tatbestandsmerkmal der lebenslangen Leistung sowohl bei der Alternative des Leistungsbeginns nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres als auch der Alternative des Leistungsbeginns mit Eintritt der Berufsunfähigkeit vorliegen.*)
2. § 851c Abs. 1 Nr. 1 ZPO erfasst auch Leistungen ab Eintritt der Berufsunfähigkeit, wenn diese selbst zwar nicht lebenslang erbracht, aber zusammen mit den sich unmittelbar anschließenden Leistungen zur Versorgung im Alter geschuldet werden, und beide zusammen lebenslang in regelmäßigen Zeitabständen eine im Wesentlichen gleich bleibende Leistung erbringen.*)
3. Wird hinsichtlich der Altersrente ein Kapitalwahlrecht gewährt, lässt dies nach § 851c Abs. 1 Nr. 4 ZPO den Pfändungsschutz auch hinsichtlich einer vor der Altersrente gewährten und mit dieser zusammen der Existenzsicherung dienenden Berufsunfähigkeitsrente entfallen.*)
4. § 850b ZPO ist nicht nur auf Renten, Einkünfte und Bezüge von Arbeitnehmern und Beamten, sondern auch von anderen Personen, insbesondere Selbständigen, anwendbar.*)
5. Eine nach § 850b ZPO bedingt pfändbare Berufsunfähigkeitsrente fällt insoweit in die Insolvenzmasse, als sie im Rahmen einer Billigkeitsprüfung für pfändbar erklärt wird (Festhalten an BGH, Urt. v. 3. Dezember 2009 - IX ZR 189/08).*)
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IMRRS 2010, 2297
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 07.07.2010 - IV ZR 267/04
Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Aufgabe des Senatsurteils vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - VersR 2007, 676, im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - VersR 2009, 1607). Dem Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht jedenfalls seit dem 1. Januar 2005 ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach § 38 Abs. 1 VBLS zu.*)
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IMRRS 2010, 2296
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 07.07.2010 - IV ZR 16/09
Die Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der betrieblichen Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer des öffentliches Dienstes, die bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder zusatzversichert sind, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar (Aufgabe des Senatsurteils vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - VersR 2007, 676, im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - VersR 2009, 1607). Dem Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft steht jedenfalls seit dem 1. Januar 2005 ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach § 38 Abs. 1 VBLS sowie auf Sterbegeld gemäß § 85 Satz 1 VBLS zu.*)
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IMRRS 2010, 2197
Versicherungsrecht
BGH, Beschluss vom 02.06.2010 - IV ZR 241/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 2162
Versicherungsrecht
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2010 - 12 U 6/10
Zum Einschluss des Risikos einer Haftung wegen Schäden, die aus einem fehlerhaften Anschluss eines Wasserhahns an die Sanitärinstallation herrühren, in den Haftpflichtversicherungsschutz eines Möbelschreinerbetriebs.*)
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IMRRS 2010, 2138
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 14.07.2010 - IV ZR 208/09
1. Der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zahlung der Rückvergütung nach Kündigung eines Lebensversicherungsvertrags verjährt gemäß § 12 Abs. 1 VVG a.F. fünf Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Versicherer den Vertrag abgerechnet hat.*)
2. Nichts anderes gilt, wenn sich der Anspruch auf Zahlung einer (weitergehenden) Rückvergütung aus der Berücksichtigung des Mindestrückkaufswerts i.S. der Senatsurteile vom 12. Oktober 2005 (BGHZ 164, 297, 313 ff.; IV ZR 177/03 - juris Tz. 39 ff.; IV ZR 245/03 - juris Tz. 40 ff.) sowie aus der Unwirksamkeit der Bestimmungen über den Stornoabzug (BGHZ 147, 373; 147, 354) ergibt, auch wenn die Abrechnung vor Veröffentlichung der Senatsurteile vom 12. Oktober 2005 (aaO.) erfolgte.*)
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IMRRS 2010, 2134
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 30.06.2010 - IV ZR 163/09
1. Bei einer Krankentagegeldversicherung ist es grundsätzlich der Versicherungsnehmer, der Eintritt und Fortdauer bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit darzulegen und zu beweisen hat; die Vorlage ärztlicher Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach § 4 (7) MB/KT 1978 reicht dafür nicht aus.*)
2. Hingegen ist es Aufgabe des Versicherers, darzulegen und zu beweisen, dass seine Leistungspflicht zu dem von ihm behaupteten Zeitpunkt wegen Berufsunfähigkeit der versicherten Person geendet hat.*)
3. Zu den Anforderungen an die Prognose, ob die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist.*)
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IMRRS 2010, 2117
Versicherungsrecht
LG Coburg, Urteil vom 16.03.2010 - 23 O 786/09
1. Ein Abflussrohr für Regenwasser, welches nicht auch häusliche Abwässer abführt, ist nicht der "Wasserversorgung" zuzuordnen.
2. Der Bruch eines Regenabflussrohres ist somit nicht von der vorhandenen Wohngebäudeversicherung erfasst.
IMRRS 2010, 2114
Versicherungsrecht
OLG München, Urteil vom 20.01.2010 - 20 U 3013/09
Zur Berechnung der Ansprüche eines Architekten wegen Verdienstaufsfalls nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.
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IMRRS 2010, 1987
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 16.06.2010 - IV ZR 226/07
Eine Klausel in den Bedingungen einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, nach der von einem Rückkauf oder einer Umwandlung der Hauptversicherung (Lebensversicherung) in eine beitragsfreie Versicherung mit herabgesetzter Versicherungsleistung (lediglich) anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der Zusatzversicherung nicht berührt werden, ist unwirksam.*)
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IMRRS 2010, 1973
Versicherungsrecht
OLG Karlsruhe, Urteil vom 06.05.2008 - 12 U 1/08
1. Ein Polier gehört zu den Personen, die der versicherte Unternehmer mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Teils seines Betriebes betraut.
2. Eine Anstellung im Sinne der Nr. 3.1.1 BBR BauNG setzt kein festes Arbeitsverhältnis voraus.
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IMRRS 2010, 1970
Versicherungsrecht
OLG Celle, Beschluss vom 05.07.2010 - 3 U 83/10
Erteilt ein Rechtsschutzversicherer in Kenntnis der erstinstanzlichen Entscheidung sowie der Rechtsmittelbegründung eine Deckungszusage für die Durchführung des Rechtsmittelverfahrens, kann er, wenn das Rechtsmittel auf unveränderter Tatsachengrundlage zurückgewiesen wird, den Prozessbevollmächtigten nicht mit der Begründung, dieser hätte von der Durchführung des Rechtsmittelverfahrens wegen erkennbarer Aussichtslosigkeit abraten müssen, auf Erstattung der entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten in Anspruch nehmen.*)
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IMRRS 2010, 1969
Versicherungsrecht
LG Mannheim, Urteil vom 28.11.2007 - 5 O 126/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1954
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 16.06.2010 - IV ZR 229/09
Bei Versicherung des Einbruchsdiebstahls- und/oder Vandalismusrisikos kann der zum Zwecke einer Schutzgelderpressung gefasste und dem Versicherungsnehmer in Nötigungsabsicht mitgeteilte Entschluss eines unbekannten Täters, die versicherte Sache - unter Umständen auch mehrfach - zu beschädigen, eine anzeigepflichtige objektive Gefahrerhöhung darstellen.*)
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IMRRS 2010, 1892
Versicherungsrecht
OLG Koblenz, Urteil vom 30.04.2010 - 10 U 827/09
1. Ein Ausgleichsanspruch analog § 59 Abs. 2 VVG a. F. ist auch gegeben, wenn der Regressverzicht des Gebäudeversicherers darauf beruht, dass die den Schaden verursachende Hilfsperson des Mieters nicht dessen Repräsentantin war.
2. Unerheblich für den Ausgleichsanspruch des Sachversicherers ist es, wenn der Haftpflichtversicherer wegen des restlichen Zeitwertschadens eintrittspflichtig bleibt, weil der Gebäudeversicherer wegen Unterversicherung nur einen Teil des Zeitwertschadens reguliert.
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IMRRS 2010, 1880
Versicherungsrecht
BGH, Beschluss vom 14.04.2010 - IV ZR 90/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1860
Bauvertrag
BGH, Beschluss vom 16.06.2010 - IV ZR 92/09
1. Grundsätzlich stellt die mangelhafte Herstellung einer Sache einen Vermögensschaden dar, den der Eigentümer erlitten hat. Das gilt insbesondere für Mängelbeseitigungskosten, die erforderlich sind, um mangelhafte Leistungen des Unternehmers zu sanieren und einen vertragsgerechten Zustand herzustellen (hier: Freilegungskosten für die Neuerstellung eines mangelhaften Gewerks/Sanierung der sanitären Installation).
2. Solche Kosten sind nach der zusätzlich zu vereinbarenden Mängelbeseitigungsnebenkostenklausel versichert, wenn sie erforderlich sind, um die mangelhafte Werkleistung zum Zwecke der Schadenbeseitigung zugänglich zu machen und um den vorherigen Zustand wieder herzustellen und ein Folgeschaden entstanden ist.
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IMRRS 2010, 1836
Versicherungsrecht
BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - IV ZR 250/08
Zum Versicherungsschutz für Blitzschäden nach VHB 92.
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IMRRS 2010, 1827
Versicherungsrecht
BGH, Beschluss vom 19.05.2010 - IV ZR 130/08
1. Ein Polier gehört zu den Personen, die der versicherte Unternehmer mit der Leitung und Beaufsichtigung eines Teils seines Betriebes betraut.
2. Eine Anstellung im Sinne der Nr. 3.1.1 BBR BauNG setzt kein festes Arbeitsverhältnis voraus.
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IMRRS 2010, 1806
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 175/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1802
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 02.06.2010 - IV ZR 310/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1801
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 20.04.2010 - IV ZR 249/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1787
Prozessuales
BGH, Beschluss vom 28.04.2010 - IV ZR 205/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1782
Versicherungsrecht
BGH, Beschluss vom 17.03.2010 - IV ZR 92/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1775
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 176/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1774
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 174/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1760
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 169/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1671
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 168/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1653
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 182/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1610
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 83/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1593
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 80/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1587
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 15.04.2010 - III ZR 258/09
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1580
Sachverständige
BGH, Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 68/08
1. Erstattet ein Sachverständiger im Auftrag eines Unfallgeschädigten ein Gutachten über den Schaden an einem Unfallfahrzeug, das dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners vorgelegt werden soll, ist der Haftpflichtversicherer grundsätzlich nicht berechtigt, im Gutachten enthaltene Lichtbilder ohne Einwilligung des Sachverständigen in eine Restwertbörse im Internet einzustellen, um den vom Sachverständigen ermittelten Restwert zu überprüfen.*)
2. Der aus § 242 BGB hergeleitete Auskunftsanspruch wegen Verletzung eines Schutzrechts kann sich über die konkrete Verletzungshandlung hinaus auf Verletzungshandlungen erstrecken, die einen anderen Schutzgegenstand betreffen, wenn die Gefahr einer unzulässigen Ausforschung des Auskunftspflichtigen nicht besteht (Fortführung von BGHZ 166, 233 Tz. 34 ff. - Parfümtestkäufe).*)
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IMRRS 2010, 1570
Versicherungen
BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 6/09
Zur Frage, wann eine Eil- oder Notsituation ausnahmsweise eine hinreichende Erkundigung nach günstigeren Mietwagenpreisen entbehrlich machen kann.
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2010, 1542
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 177/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2010, 1508
Versicherungsrecht
BGH, Urteil vom 24.03.2010 - IV ZR 227/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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