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Sachgebiet: Bauträger

938 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2002

IMRRS 2002, 0349
BauträgerBauträger
Subsidiäre Eigenhaftung des Bauträgers

BGH, Urteil vom 21.03.2002 - VII ZR 493/00

Eine vom Bauträger gestellte Klausel, die vorsieht, daß der Bauträger erst haftet, wenn der Erwerber sich erfolglos bemüht hat, die ihm abgetretenen Gewährleistungsansprüche des Bauträgers gegen die anderen am Bau Beteiligten durchzusetzen, ist gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGB-Gesetz unwirksam.*)

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IMRRS 2002, 0340
BauträgerBauträger
Erstvermietungsgarantie und Mietausfall nach Kündigung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2002 - 4 U 87/01

Zum Umfang der Einstandspflicht des Bauträgers aus einem Bauträgervertrag mit Erstvermietungsgarantie für Ausfälle von Miet- und Nebenkosteneinnahmen aufgrund von Wasserschäden und Kündigungen.*)

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IMRRS 2002, 0297
BauträgerBauträger
Bauträgervertrag - Vorauszahlungspflicht trotz Bürgschaft?

BGH, Beschluss vom 02.05.2002 - VII ZR 178/01

a) Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert alle Geldansprüche des Auftraggebers, die sich aus mangelhafter oder unterlassener Erfüllung des Vertrags ergeben können.*)

b) Zur Frage, ob die Allgemeine Geschäftsbedingung eines Bauträgers, nach der der Erwerbspreis unabhängig vom Baufortschritt fällig wird, wenn der Bauträger eine Bürgschaft nach § 7 MaBV stellt, den Erwerber im Sinne von §§ 24 a, 9 AGBG unangemessen benachteiligt.*)

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IMRRS 2002, 0291
BauträgerBauträger
Wohnungskauf - Folgen der Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages

BGH, Urteil vom 14.05.2002 - XI ZR 148/01

1.) Derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells für den Erwerber besorgt, bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG. Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag ist nichtig (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).

2.) Die Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrags erfaßt auch die dem Geschäftsbesorger zur Ausführung des Vertrags erteilte Vollmacht (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).

3.) Die Nichtigkeit der Vollmacht hat zur Folge, daß auch Darlehensverträge, die der Geschäftsbesorger für den Grundstückserwerber schließt, unwirksam sind. Die Grundsätze über die Rechtsschein- und Duldungsvollmacht greifen im vorliegenden Fall zugunsten des Darlehensgebers nicht ein.

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IMRRS 2002, 0289
BauträgerBauträger
Wohnungskauf - Haftung bei Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages

BGH, Urteil vom 14.05.2002 - XI ZR 155/01

a) Bei Unwirksamkeit des Geschäftsbesorgungsvertrags und der dem Geschäftsbesorger erteilten Vollmacht wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 Abs. 1 RBerG kommt eine Rechtsscheinhaftung des Vollmachtgebers nach §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn dem Vertragspartner die Vollmacht im Original bzw. bei notarieller Beurkundung in Ausfertigung vorgelegt wird; die Vorlage einer beglaubigten Abschrift der notariellen Vollmachtsurkunde genügt nicht.*)

b) Eine nicht wirksam erteilte Vollmacht kann über die in §§ 171 ff. BGB geregelten Fälle hinaus dem Geschäftsgegner gegenüber aus allgemeinen Rechtsscheingesichtspunkten als wirksam zu behandeln sein, sofern das Vertrauen des Dritten auf den Bestand der Vollmacht an andere Umstände als an die Vollmachtsurkunde anknüpft und nach den Grundsätzen über die Duldungsvollmacht schutzwürdig erscheint. Hierfür kommen nur Umstände in Betracht, die bei oder vor Vertragsschluß vorliegen.*)

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IMRRS 2002, 0257
BauträgerBauträger
Wohnungskauf - Haustürwiderrufsgesetz anwendbar auf Kreditverträge?

BGH, Urteil vom 09.04.2002 - XI ZR 91/99

a) § 5 Abs. 2 HWiG ist unter Beachtung des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Dezember 2001 (Rs. C-481/99) richtlinienkonform einschränkend auszulegen.*)

b) Kreditverträge gehören danach insoweit nicht zu den Geschäften, die im Sinne des § 5 Abs. 2 HWiG "die Voraussetzungen eines Geschäfts nach dem Verbraucherkreditgesetz" erfüllen, als das Verbraucherkreditgesetz kein gleich weit reichendes Widerrufsrecht einräumt wie das Haustürwiderrufsgesetz.*)

c) Dies gilt für alle Kreditverträge, die Haustürgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 1 HWiG a.F. sind, auch wenn sie die Voraussetzungen eines Haustürgeschäfts im Sinne der Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ("Haustürgeschäfterichtlinie") nicht erfüllen.*)

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IMRRS 2002, 0224
BauträgerBauträger
Bauträgervertrag - großer Schadensersatz

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.03.2002 - 6 U 170/99

1. Der Käufer eines neu errichteten Supermarktes (Kaufpreis: 1,8 Mio. DM) kann den sog. großen Schadensersatz verlangen, wenn entgegen der Baubeschreibung in die Bodenplatte keine Wärmedämmschicht eingebracht und der Fußbodenbelag statt 3 cm nur 1 cm dick ist (Sanierungskosten: 320.000 DM).

2. Im Wege des großen Schadensersatzes ist der Käufer so zu stellen, wie er wirtschaftlich stünde, wenn der Verkäufer gehörig erfüllt hätte. Der Käufer kann also - Zug um Zug gegen Rückübertragung des Supermarktes - Rückzahlung des Kaufpreises sowie Erstattung der Vertragsnebenkosten (Notar-, Grundbuchgebühren, Grunderwerbssteuer) verlangen.

3. Eingenommene Mieten muss sich der Käufer nicht auf den Schaden anrechnen lassen.

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IMRRS 2002, 0156
BauträgerBauträger
Immobilienrecht - Auflassungsvormerkung

BGH, Urteil vom 07.03.2002 - IX ZR 457/99

Fordert der Konkursverwalter die Löschung einer Auflassungsvormerkung, die vor Konkurseröffnung über das Vermögen des Grundstückseigentümers aufgrund eines formnichtigen Kaufvertrages zugunsten des Käufers eingetragen wurde, kann dieser wegen der von ihm vor Konkurseröffnung an den verkaufenden Eigentümer erbrachten Kaufpreiszahlungen dem Verlangen kein Zurückbehaltungsrecht entgegensetzen.*)

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IMRRS 2002, 0108
BauträgerBauträger
Verbraucherrecht

EuGH, Urteil vom 13.12.2001 - C-481/99

1.) Die Haustürgeschäfterichtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ist dahin auszulegen, dass sie auf einen Realkreditvertrag wie den im Ausgangsverfahren fraglichen anwendbar ist, so dass der Verbraucher, der einen derartigen Vertrag in einem der in Artikel 1 dieser Richtlinie genannten Fälle geschlossen hat, über das Widerrufsrecht nach Artikel 5 der Richtlinie verfügt.*)

2.) Der nationale Gesetzgeber ist durch die Haustürgeschäfterichtlinie 85/577/EWG daran gehindert, das Widerrufsrecht nach Artikel 5 dieser Richtlinie für den Fall, dass der Verbraucher nicht gemäß Artikel 4 dieser Richtlinie belehrt wurde, auf ein Jahr nach Vertragsabschluss zu befristen.*)

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IMRRS 2002, 0080
BauträgerBauträger

KG, Urteil vom 08.05.2001 - 4 U 2293/00

Zum Umfang der Pflichten einer Bank, die den Erwerb von Eigentumswohnungen vom Bauträger finanziert.*)

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IMRRS 2002, 0077
BauträgerBauträger

OLG Nürnberg, Beschluss vom 28.03.2001 - 4 W 578/01

1. Auch beim Kauf einer Altbauwohnung (hier: Einzelwohnung eines vom Verkäufer erst noch grundlegend zu sanierenden Anwesens) kann es für den beurkundenden Notar geboten sein, die mögliche Notwendigkeit einer Baugenehmigung ins Auge zu fassen und bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen.*)

2. Versäumt es der Notar pflichtwidrig, das Vorliegen einer Baugenehmigung als Fälligkeitsvoraussetzung in den Kaufvertrag aufzunehmen, und leistet der Käufer darauf hin Teilzahlungen, die er andernfalls wegen Fehlens der Baugenehmigung nicht geleistet hätte, dann hat der Notar den Schaden zu ersetzen, den der Käufer dadurch erleidet, daß sich die Vorausleistungen wegen Insolvenz des Verkäufers als nutzlos erweisen.*)

3. Zur Zurechenbarkeit eines Schadens (Schutzzweck der verletzten Norm; Reserveursache; rechtmäßiges Alternativverhalten)*)

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IMRRS 2002, 0064
BauträgerBauträger
Werkvertragsrecht - wesentlicher Vertragsbestandteil

OLG Koblenz, Urteil vom 10.12.2001 - 13 U 727/01

Werden ausdrücklich in einem Werkvertrag über den Bau eines Hauses als „wesentliche Bestandteile des Auftrags" u.a. die „anliegenden und unterschriebenen Planskizzen" aufgeführt und liegt ein Plan an, der nicht unterschrieben ist und dessen Maße auch nicht mit den im Text genannten Aussenmaßen übereinstimmen, so fehlt die Einigung der Parteien über einen wesentlichen Vertragsbestandteil, so dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist.*)

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IMRRS 2002, 0054
BauträgerBauträger

OLG Celle, Urteil vom 17.01.2002 - 4 U 116/01

1.) Die Tarife für Anschlusskosten an die Wasserversorgung sind der Billigkeitskontrolle nach § 315 Abs. 3 BGB unterworfen. Dabei sind an die Feststellung, ob Pauschalen der Billigkeit entsprechen, keine zu hohen Anforderungen zu stellen (Anschluss an BGH NJW-RR 1992, 183).

2.) Auch dann, wenn eine neue Hauptleitung zur Erschließung eines Neubaugebiets von einer bereits vorhandenen Hauptleitung abgezweigt wird, liegt eine neue Verteilungsanlage im Sinne von § 9 Abs. 5 AVB WasserV vor (ebenso BGH NJW-RR 1988, 1427 für die entsprechende Rechtslage beim Anschluss der Gasleitungen).

3.) Es ist nicht unbillig, bei Pauschaltarifen nach Wirtschaftseinheiten Reihenhäuser wie Einfamilienhäuser (und nicht wie Eigentums wohnungen in einer Wohnanlage) zu behandeln, auch wenn sie auf einem rechtlich (noch) nicht geteilten Grundstück errichtet sind.

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IMRRS 2002, 0051
BauträgerBauträger

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.08.2001 - 23 U 197/00

Unwirksame Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel in Bauträger- bzw. GU-Vertrag.

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IMRRS 2002, 0037
BauträgerBauträger
Verfahrensrecht - Bauschlichtungsverfahren als Klagevoraussetzung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2000 - 21 U 30/00

1.) Die Schlichtungsklausel, wonach bei Streitigkeiten vor Beschreiten des Rechtsweges ein Verfahren vor einer neutralen Bauschlichtungsstelle zur vergleichsweisen Erledigung durchzuführen ist, ist auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrages wirksam.

2.) Eine Klage, die vor Durchführung eines solchen Schlichtungsverfahrens erhoben wird, ist auf Einrede des Beklagten unzulässig.

3.) Ist ein Schlichtungsverfahren als Klagevoraussetzung vereinbart, muss es auch dann durchgeführt und abgeschlossen werden, wenn eine Partei absolut vergleichsunwillig ist. Andernfalls wäre jede Schlichtungsklausel problemlos auszuhebeln und im Ergebnis sinnlos.

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IMRRS 2002, 0029
BauträgerBauträger

BGH, Urteil vom 20.12.2001 - IX ZR 401/99

Wer eine Eigentumswohnung auf Grund eines formnichtigen Kaufvertrages als Käufer besitzt, schuldet jedenfalls ab Rechtshängigkeit Nutzungsersatz, wenn über das Vermögen des Verkäufers das Konkursverfahren eröffnet wurde; eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die auf vorkonkurslichen Kaufpreiszahlungen des Käufers beruhen, ist ausgeschlossen.*)

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IMRRS 2002, 0023
BauträgerBauträger
Sofortige Eigentumsübertragung bei Erlöschen des Preisanspruchs?

OLG München, Urteil vom 29.04.1999 - 9 U 5056/98

1.) Der Erwerber kann den restlichen Erwerbspreis mit einem Vorschussanspruch wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum auch vor Abnahme verrechnen.

2.) Erlischt deshalb der restliche Erwerbspreisanspruch des Bauträgers, so ist er zur sofortigen Eigentumsübertragung verpflichtet; kommt er dieser Pflicht trotz Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nach, kann der Erwerber den Vertrag im Wege des so genannten großen Schadensersatzanspruchs rückabwickeln.

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IMRRS 2002, 0017
BauträgerBauträger

BGH, Urteil vom 08.11.2001 - VII ZR 373/99

Der formularmäßige Ausschluß der Wandelung in Bauträgerverträgen ist gemäß § 11 Nr. 10 b AGBG unwirksam.

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IMRRS 2000, 0314
BauträgerBauträger

BGH, Urteil vom 22.12.1989 - V ZR 339/87

»Die Grundbucheintragung der Teilungserklärung oder der Teilungsvereinbarung vor Errichtung des Gebäudes ist inhaltlich zulässig auch dann, wenn schon in diesem Zeitpunkt nach öffentlichem Recht ein Bauverbot für das Grundstück besteht.«

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IMRRS 2000, 0304
BauträgerBauträger

BGH, Urteil vom 28.09.1989 - VII ZR 298/88

»Der Anspruch eines mit der Erschließung eines Baugeländes betrauten Baubetreuers gegen die Grundstückserwerber auf Erstattung von Erschließungskosten ist gemäß § 198 Satz 1 BGB erst "entstanden", wenn die Kosten der Erschließung abschließend abgerechnet und auf die Grundstückserwerber umgelegt werden können Fortführung von BGHZ l02, 167.«

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IMRRS 2000, 0293
BauträgerBauträger
Wettbewerbsrecht

BGH, Urteil vom 05.10.2000 - I ZR 237/98

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs gegen eine irreführende Immobilienanzeige durch einen - zugleich als Bauträger und Altbausanierer tätigen - Rechtsanwalt mißbräuchlich ist.

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IMRRS 2000, 0283
ImmobilienanlagenImmobilienanlagen
Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

BGH, Urteil vom 07.09.2000 - VII ZR 443/99

1. Die zum Bauherrenmodell entwickelten Prospekthaftungsgrundsätze im engeren Sinne sind auch auf den Erwerb im Bauträgermodell anwendbar.

2. Zu den notwendigen Informationen in einem Prospekt einer Immobilienanlage zählen richtige und unmißverständliche Angaben über Wohnflächen und deren Berechnungsgrundlage.

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IMRRS 2000, 0278
BauträgerBauträger
Immobilienanlagen

BGH, Urteil vom 28.09.2000 - IX ZR 279/99

1. Wer ausschließlich oder hauptsächlich die rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells für den Erwerber besorgt, bedarf der Genehmigung nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG. Verfügt er darüber nicht, ist ein solcher Geschäftsbesorgungsvertrag nichtig.

2. Einem Notar, der im Jahre 1993 einen derartigen Vertrag beurkundete, kann die Unkenntnis des Erfordernisses der Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht als schuldhaft vorgeworfen werden.

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IMRRS 2000, 0154
BauträgerBauträger
Persönliche Haftung des Geschäftsführers für Werklohnschuld?

BGH, Urteil vom 27.03.1995 - II ZR 136/94

1. Der Geschäftsführer einer Bauträger-GmbH haftet nicht deswegen persönlich für eine Werklohnschuld der Gesellschaft, weil er Forderungen, die dieser aus demselben Bauvorhaben gegen den Bauherren zustehen, an sich selbst zur Sicherung des Honoraranspruchs abgetreten hat, den er aus Architektenleistungen für das Bauvorhaben gegen die GmbH hat.*)

2. Einen die Haftung im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern auslösenden Rechtsmißbrauch stellt es nicht dar, wenn bestimmte im einzelnen feststehende Forderungen der abhängigen Gesellschaft an ein anderes Konzernunternehmen zur Sicherung von Ansprüchen abgetreten werden, die diesem seinerseits gegen die abhängige GmbH zustehen.*)

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IMRRS 2000, 0129
BauträgerBauträger
Bauvertrag

BGH, Urteil vom 14.07.1994 - VII ZR 186/93

1. Eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgers, wonach der Bauleiter nicht befugt ist, für den Auftraggeber Änderungen, Erweiterungen und Ergänzungen des Auftrags gemäß § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B anzuordnen, verstößt nicht gegen das AGB-Gesetz.*)

2. Eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach solche Anordnungen nur von der Geschäftsleitung getroffen werden dürfen, gibt nur die gesetzliche Regelung des Vertretungsrechts wieder und verstößt deshalb nicht gegen das AGB-Gesetz.*)

3. Soweit ein in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltener Hinweis auf die fehlende Vollmacht des Bauleiters geeignet ist, das Entstehen von Vertrauenstatbeständen zu verhindern oder zu erschweren, ist das keine unbillige Benachteiligung der Vertragsgegenseite i.S.v. § 9 AGBG.*)

4. Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betreffen nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen.*)

5. Sieht der Vertrag Stundenlohnarbeiten nicht vor, so kann eine nachträgliche stillschweigende Vereinbarung solcher Arbeiten für den VOB/B-Vertrag in der Regel nicht allein aus der Unterzeichnung von Stundenlohnnachweisen hergeleitet werden, jedenfalls nicht ohne entsprechende Vertretungsmacht des Unterzeichnenden.*)

6. Die bloße Ermächtigung etwa eines Bauleiters, Stundenlohnnachweise abzuzeichnen, ist dafür nicht ausreichend.*)

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IMRRS 2000, 0054
BauträgerBauträger
Aufrechnung mit Restkaufpreisansprüchen

BGH, Urteil vom 26.09.1991 - VII ZR 291/90

Verlangen mehrere Wohnungseigentümer mit Billigung der Gemeinschaft Zahlung von Vorschuß zur Mängelbeseitigung an den Verwalter, so kann der beklagte Bauträger nicht mit Restkaufpreisansprüchen gegen einzelne Wohnungseigentümer aufrechnen.*)

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IMRRS 2000, 0046
BauträgerBauträger

BGH, Urteil vom 06.06.1991 - VII ZR 372/89

Wirken sich Mängel am Gemeinschaftseigentum auf das Sondereigentum aus (hier: Trittschallschutz), kann der davon betroffene und zur selbständigen Durchsetzung befugte Wohnungseigentümer den gemäß § 635 BGB zu ersetzenden Schaden nach den für die Beseitigung dieser Mängel erforderlichen Kosten berechnen, selbst wenn die Ansprüche der übrigen Wohnungseigentümer verjährt sind (im Anschluß an Senatsurteil, DRsp. I (138) 479 c-d = NJW 1985, 1551).

Das von einem Wohnungseigentümer selbständig durchgeführte Beweissicherungsverfahren unterbricht die Verjährung seiner Gewährleistungsansprüche ohne Rücksicht darauf, ob sie gemeinschaftlich verfolgt werden müssen (im Anschluß an Senatsurteil, WM 1979, 1364).

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IMRRS 2001, 0092
BauträgerBauträger

BGH, Urteil vom 06.04.2001 - V ZR 402/99

Bei den Verhandlungen über den Kauf einer Eigentumswohnung darf der Verkäufer grundsätzlich davon ausgehen, daß sich sein künftiger Vertragspartner selbst über Art und Umfang seiner Vertragspflichten im eigenen Interesse Klarheit verschafft hat. Eine Aufklärungspflicht besteht nur dann, wenn wegen besonderer Umstände des Einzelfalls davon ausgegangen werden muß, daß der künftige Vertragspartner nicht hinreichend unterrichtet ist und die Verhältnisse nicht durchschaut.

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IMRRS 2001, 0077
BauträgerBauträger

BGH, Urteil vom 27.09.2001 - VII ZR 388/00

1. Vertragsbedingungen sind bereits dann für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert, wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist.*)

2. Eine in einem notariellen Vertrag enthaltene Allgemeine Geschäftsbedingung, mit der sich der Erwerber eines noch zu errichtenden Hauses der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft, und der Unternehmer berechtigt ist, sich ohne weitere Nachweise eine vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde erteilen zu lassen, verstößt gegen § 9 AGBG.*)

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IMRRS 2000, 0413
BauträgerBauträger

BGH, Urteil vom 22.12.2000 - VII ZR 310/99

1. Eine Abschlagszahlungsvereinbarung in einem Bauträgervertrag ist insgesamt nichtig, wenn sie zu Lasten des Erwerbers von § 3 Abs. 2 MaBV abweicht.

2. Die Nichtigkeit der Abschlagszahlungsvereinbarung führt nicht zur Nichtigkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen.

3. Der Abschlagszahlungsplan des § 3 Abs. 2 MaBV tritt nicht als Ersatzregelung an die Stelle einer nichtigen Abschlagszahlungsvereinbarung.

4. An die Stelle einer nichtigen Abschlagszahlungsvereinbarung tritt § 641 Abs. 1 BGB.

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IMRRS 2001, 0044
BauträgerBauträger
Bauträger

BGH, Urteil vom 07.06.2001 - VII ZR 420/00

1. Die folgende Klausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrages:

"Der amtierende Notar wird angewiesen, den Antrag auf Umschreibung des Eigentums erst dann zu stellen, wenn der in bar zu entrichtende Kaufpreis ... voll gezahlt ist."

benachteiligt den Klauselgegner hinsichtlich der Pflicht zur Vorleistung unangemessen und ist daher wegen eines Verstoßes gegen das AGBG unwirksam.

2. Der Erwerber kann mit einem Schadensersatzanspruch wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum aufrechnen oder den Erwerbspreis mindern, wenn der Bauträger als alleiniger Eigentümer durch die endgültige Verweigerung der Nachbesserung zu erkennen gibt, daß er nicht bereit ist, an der Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche mitzuwirken.

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IMRRS 2001, 0037
BauträgerBauträger
Bauträger

BGH, Urteil vom 19.07.2001 - IX ZR 149/00

1. Sind die Vergütungsansprüche aus einem notariellen Vertrag über den Verkauf eines Grundstücks mit einem dort zu erstellenden Gebäude nur Zug um Zug gegen Aushändigung einer den Anforderungen des § 7 MaBV genügenden Bürgschaft zu erfüllen, kann ein Dritter, dem die Vergütungsansprüche abgetreten wurden, gleichwohl mit dem Auftraggeber eine eigenständige (eingeschränkte) Sicherungsabrede mündlich wirksam vereinbaren. Der Auftraggeber darf die Erfüllung des Vergütungsanspruchs jedoch verweigern, bis er die dem notariellen Vertrag entsprechende Bürgschaft erhalten hat.

2. Sind die Voraussetzungen für die Rückgabe der aufgrund der mündlichen (eingeschränkten) Sicherungsabrede erteilten Bürgschaft gegeben, kann der Auftraggeber die Rückgabe nicht unter Berufung darauf verweigern, er habe die nach dem Hauptvertrag geschuldete Sicherheit nicht erhalten.

3. Eine den Anforderungen des § 7 MaBV entsprechende Bürgschaft deckt jedenfalls auch Rückzahlungsansprüche des Auftraggebers, die sich daraus ergeben, daß die Fläche des zu errichtenden Gebäudes geringer als vereinbart ist, und bereits vor Abnahme geltend gemacht worden sind.

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IMRRS 2001, 0036
BauträgerBauträger

BGH, Urteil vom 05.07.2001 - VII ZR 399/99

Die Eignung zum gewöhnlichen Gebrauch eines Ladenlokals ist nach allgemeiner, gewerblicher Verkehrssitte unter Berücksichtigung von Treu und Glauben zu ermitteln, wobei es auf die örtlichen Gegebenheiten ankommen kann.

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IMRRS 2000, 0412
BauträgerBauträger
Müssen Baubeschreibung und Baupläne mit beurkundet werden?

BGH, Urteil vom 15.12.2000 - V ZR 241/99

1. Verpflichtet sich der Verkäufer eines Grundstücks im notariellen Kaufvertrag, darauf ein Haus gemäß Bauplänen und Baubeschreibung fertig zu stellen, so müssen sie mit beurkundet werden.

2. Werden Baupläne und Baubeschreibung dennoch nicht mit beurkundet, so ist der gesamte Kaufvertrag nichtig.

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IMRRS 2001, 0025
BauträgerBauträger

BGH, Urteil vom 05.04.2001 - VII ZR 119/99

Vereinbaren die Vertragsparteien eines notariell beurkundeten Erwerbervertrages im Hinblick auf einen unvorhersehbaren Umstand nachträglich eine Frist für den Baubeginn und ein Rücktrittsrecht des Erwerbers für den Fall des verspäteten Baubeginns, um die zeitgerechte Bauausführung und die fristgerechte Fertigstellung zu regeln, unterliegt diese Vereinbarung nicht der Formvorschrift des § 313 Satz 1 BGB.

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IMRRS 2001, 0024
BauträgerBauträger
Bauträger

BGH, Urteil vom 05.04.2001 - VII ZR 498/99

Zur Auslegung eines Vertrages, in dem sich eine den Bauträger finanzierende Bank verpflichtet, die erbrachte Kaufpreisrate nach Scheitern des Bauträgervertrages an den Erwerber zu zahlen.

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IMRRS 2001, 0018
BauträgerBauträger
Wohnungseigentum

BGH, Urteil vom 25.01.2001 - VII ZR 193/99

Zur Aktivlegitimation des einzelnen Eigentümers bei Mängelansprüchen hinsichtlich Gemeinschaftseigentum.

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OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2000 - 5 U 5/00

/

/1. Zweifelt der Unternehmer die Feststellungen eines von dem Besteller eingeholten Privatgutachtens über eine Mangelursache an und hält an seiner Auffassung fest, so liegt darin nicht ohne weiteres eine Verweigerung der Nachbesserung, die eine Fristsetzung entbehrlich macht./<\/p>/ /

/2. Die Androhung gemäß § 634 Abs. 1 Satz 1 BGB, nach Fristablauf Leistungen des Unternehmers abzulehnen, muß i. d. R. mit der Fristsetzung verbunden werden./<\/p>/ /

/3. Die Frist zur Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung muß so bemessen sein, daß sie erst nach der für die Leistung selbst (hier: Fertigstellung und Übergabe der Eigentumswohnung) vorgesehenen Frist abläuft./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2002, 1564

OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.05.2001 - 2 W 1363/01

/

/Erwerber von Wohnungseigentum können vom Bauträger die Auflassung (Eigentumsumschreibung) verlangen, wenn sie den Kaufpreis vollständig bezahlt haben, auch wenn die Abnahme des Gemeinschaftseigentums wegen vorhandener Mängel noch nicht erfolgt ist. Dies gilt selbst dann, wenn im notariellen Vertrag vereinbart worden ist, daß die Auflassung zu erklären ist, sobald der Käufer sämtliche Zahlungsverpflichtungen einschließlich der Sonderwünsche erfüllt hat "und die Abnahme als erfolgt gilt."/<\/p>/ /

/(Leitsatz der Schriftleitung)/<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2002, 106

OLG Celle, Urteil vom 17.05.2001 - 13 U 67/01

/

/Ist im Bauträgervertrag vorgesehen, daß die Besitzübergabe bei Bezugsfertigkeit erfolgen soll, der Bauträger die Besitzübergabe aber verweigern kann, wenn der Erwerber mit seinen Zahlungspflichten in Verzug ist, so kann der Bauträger die Übergabe des Hauses und der Schlüssel verweigern, bis der Restbetrag bezahlt ist./<\/p>/ /

/Zieht der Erwerber trotzdem unter Auswechselung des Schlosses ein, liegt ein Fall der verbotenen Eigenmacht vor, die den Bauträger berechtigt, die Herausgabe des Hauses im Wege der einstweiligen Verfügung zu erzwingen, auch wenn sich der Erwerber auf Mängel und ein Zurückbehaltungsrecht beruft./<\/p>/ /

/(Leitsatz der Schriftleitung)/<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2001, 1465

OLG Hamm, Urteil vom 18.06.2001 - 17 U 167/99

/

/Einzelne Wohnungseigentümer sind nicht befugt, Vereinbarungen mit dem Bauträger über Gewährleistungsansprüche an Gegenständen des Gemeinschaftseigentums (hier: Balkongeländer) zu treffen. Gleichwohl geschlossene Vereinbarungen sind der Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber unwirksam./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2001, 1765

LG Heilbronn, Urteil vom 11.07.2001 - 2 O 3003/00 IV

/

/1. Verbraucht die Beseitigung von Mängeln nahezu die noch offenstehende Restvergütung und befindet sich der Bauträger mit der Beseitigung dieser Mängel in Verzug, ist er zur sofortigen und unbedingten Auflassung und Eintragungsbewilligung des Erwerbers als Eigentümer im Grundbuch verpflichtet./<\/p>/ /

/2. Zudem ist der Bauträger verpflichtet, die vom Bauherrn als Finanzierungssicherheit abgetretenen Darlehensauszahlungsansprüche freizugeben./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2002, 107

OLG Celle, Urteil vom 24.08.2000 - 13 U 90/95

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/Unterläßt eine Wohnungseigentumsgemeinschaft ihr auf Grund eines Sachverständigengutachtens bekannte dringend gebotene Maßnahmen zur Beseitigung von Bauschäden, die zur Abwendung erheblicher Folgeschäden erforderlich sind, ist der Mitverursachungsanteil am Gesamtschaden nicht zu quotieren. Die Wohnungseigentumsgemeinschaft hat ab dem Zeitpunkt der unterlassenen Schadensbeseitigung die Kosten der Folgeschäden allein zu tragen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2001, 650

OLG Hamm, Urteil vom 08.03.2001 - 21 U 24/00

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/1. Die Erwerber eines neu zu errichtenden Reihenmittelhauses können von dem Bauträger, der als einheitliche Baumaßnahme auch die Nachbarhäuser errichtet hat, die Beseitigung von Schallschutzmängeln verlangen, auch wenn diese auf Ausführungsfehlern (Schallbrücken) im Nachbarhaus beruhen./<\/p>/ /

/2. Das gilt auch dann, wenn die den Schallmängeln zugrunde liegenden Bauleistungen durch die Erwerber des Nachbarhauses im Wege erlaubter Eigenleistungen erbracht worden sind./<\/p>/ /

/3. Maßnahmen zur Beseitigung von Schallschutzmängeln in einem Wohnhaus sind auch dann nicht unverhältnismäßig i. S. des § 633 Abs. 2 Satz 3 BGB, wenn sie einen hohen Kostenaufwand erfordern./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2001, 1757

OLG Celle, Urteil vom 12.02.2001 - 4 U 289/99

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/Gesellschafter und Geschäftsführer einer Bauträgergesellschaft, die die Zuleitung von Kaufpreiszahlungen auf die allgemeinen Geschäftskonten wissentlich und planmäßig mit veranlassen, haften persönlich aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 4 Abs. 1 MaBV./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2001, 1278

OLG Hamm, Urteil vom 15.01.2001 - 22 U 100/00

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/1. Dem Verkäufer einer Eigentumswohnung kann nicht schon deshalb Arglist angelastet werden, weil er einen geringfügig erscheinenden Mangel, den der Mieter ca. 21/2 Jahre vor Abschluß des Kaufvertrages gemeldet hatte, bei Abschluß des Kaufvertrages nicht offenbart hat./<\/p>/ /

/2. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Gleichstellung eines Organisationsverschuldens des Werkunternehmers mit arglistig verschwiegenem Mangel (BGH, BauR 1992, 500) kann nicht auf die Gewährleistung im Kaufrecht übertragen werden./<\/p>/ /

/(Leitsätze der Schriftleitung)/<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2001, 1126

OLG München, Urteil vom 04.07.2000 - 28 U 2485/98

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/1. Folgende, in einem notariell beurkundeten Generalübernehmervertrag vom Auftragnehmer vorgegebene Klausel ist unwirksam:/<\/p>/ /

/"Der Auftraggeber . . . unterwirft sich wegen der Zahlungsverpflichtung (hins. des Werklohns) der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Vollstreckbare Ausfertigung ist dem Auftragnehmer jederzeit ohne Nachweis der die Vollstreckbarkeit begründenden Tatsache zu erteilen."/<\/p>/ /

/2. Es liegt keine ausgehandelte Individualvereinbarung vor, wenn der Notar bei der Beurkundung darauf hinweist, was eine vom Auftragnehmer vorgegebene Klausel, "so wie sie geschrieben steht", bedeutet./<\/p>/ /

/3. Eine hilfsweise erhobene Zwangsvollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO steht der Zulässigkeit der in erster Linie erhobenen Klage auf Feststellung der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung gemäß § 256 ZPO i. V. m. § 767 ZPO analog nicht entgegen./<\/p>/
Dokument öffnen BauR 2000, 1760