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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Steuerrecht

1677 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2019

IMRRS 2019, 0927
SteuerrechtSteuerrecht
Gebäude in Etappen errichtet: Keine Aufteilung für Vorsteuerberichtigung!

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.04.2019 - 6 K 1630/16

1. Bei der Errichtung eines gemischt genutzten Gebäudes in Bauabschnitten liegt letztlich "ein Wirtschaftsgut" vor.

2. Indem die Verwaltung zum Zweck der Umsatzsteuerberichtigung nicht auf das "Wirtschaftsgut" (so ausdrücklich in § 15a Abs. 1 Satz 1 UStG und § 44 Abs. 2 Satz 1 UStDV) sondern auf den "gesondert in Verwendung genommenen Teil des Wirtschaftsguts" abhebt (UStAE Abschnitt 15a.3 Abs. 2), entbehrt dies einer gesetzlichen Grundlage.

3. Wenn für Zwecke der Vorsteueraufteilung die gesamten Herstellungskosten dem gesamten Gebäude zuzuordnen sind und sodann ein sachgerechter Schlüssel - hier Flächenschlüssel - für die Aufteilung anzuwenden ist, so erscheint es konsequent und sachgerecht, für die Vorsteuerberichtigung ebenfalls auf die Herstellungskosten des gesamten Gebäudes abzustellen, zumal die Vorsteuerberichtigung ebenfalls aufgrund des Flächenschlüssels erfolgt.

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IMRRS 2019, 0834
SteuerrechtSteuerrecht
Grunderwerbsteuerpflicht für ein Kaufrechtsvermächtnis

BFH, Urteil vom 16.01.2019 - II R 7/16

1. Erwirbt der Bedachte durch Vermächtnis das Recht, von dem Beschwerten den Abschluss eines Kaufvertrags über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück zu fordern, unterliegt der Kaufvertrag der Grunderwerbsteuer.*)

2. Eine Steuerbefreiung nach den Bestimmungen für Erwerbe von Todes wegen scheidet aus. Rechtsgrund des Übereignungsanspruchs ist der Kaufvertrag und nicht das Vermächtnis. 3. Ob ein Vermächtnis einen Anspruch auf Übereignung oder ein Recht auf Abschluss eines Kaufvertrags gewährt, ist durch Auslegung des Vermächtnisses zu ermitteln.*)

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IMRRS 2019, 0733
SteuerrechtSteuerrecht
Einspruch gegen Steuerbescheid ist kein Einspruch gegen Zinsfestsetzung!

FG Niedersachsen, Beschluss vom 14.05.2019 - 11 V 108/19

Steuerbescheide sind sogenannte Sammelbescheide, d. h. die Festsetzungen der Steuer und der Zinsen stehen selbständig nebeneinander und müssen unabhängig voneinander gegebenenfalls gesondert angefochten werden.*)

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IMRRS 2019, 0680
SteuerrechtSteuerrecht
Nachzahlungszinsen sind keine Abgaben!

VG Göttingen, Beschluss vom 18.04.2019 - 2 B 487/18

1. Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO sind keine Abgaben i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VwGO. Eine in der Hauptsache erhobene Anfechtungsklage hat daher aufschiebende Wirkung gem. § 80 Abs. 1 Satz 1 VwGO (wie OVG Niedersachsen, Beschluss vom 08.07.2013 - 9 ME 110/12).*)

2. Bei summarischer Überprüfung besteht keine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Höhe der Nachzahlungszinsen von 0,5 % pro Monat für den Zinszeitraum von April 2012 bis November 2018 verfassungswidrig ist.*)

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IMRRS 2019, 0709
SteuerrechtSteuerrecht
Sind Pflanzenlieferungen als selbständige Leistungen anzusehen?

BFH, Urteil vom 14.02.2019 - V R 22/17

Die Lieferung von Pflanzen bildet mit den damit im Zusammenhang stehenden Gartenbauarbeiten eine einheitliche komplexe Leistung, wenn auf der Grundlage eines Gesamtkonzepts etwas selbständiges Drittes (Gartenanlage) geschaffen wird.*)

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IMRRS 2019, 0690
SteuerrechtSteuerrecht
Bauüberwachung ist der Bauausführung zuzurechnen!

BFH, Urteil vom 13.12.2018 - III R 22/17

Ein Vertrag, mit dem ein Investor ein Architekten- und Ingenieurbüro mit der Überwachung des Baus eines noch zu errichtenden Gebäudes beauftragt, ist ein Leistungsvertrag, der i. S. von § 4 Abs. 2 Satz 5 InvZulG 2010 der Bauausführung zuzurechnen ist. Beginn der Herstellung eines Gebäudes ist somit spätestens der Zeitpunkt, zu dem ein solcher Vertrag abgeschlossen worden ist.*)

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IMRRS 2019, 0679
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Vermietung an Prostituierte ist umsatzsteuerbefreit!

FG Niedersachsen, Urteil vom 07.03.2019 - 11 K 266/16

Die Vermietung von möblierten Zimmern und Wohnungen zum Zwecke der Ausübung der Prostitution und gleichzeitig zum Wohnen ist gem. § 4 Nr. 12 Buchstabe a) UStG von der Umsatzsteuer befreit, wenn nicht weitere Leistungen der Grundstücksüberlassung ein Gepräge geben, das eine umsatzsteuerfreie Vermietung ausschließt.*)

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IMRRS 2019, 0618
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
"Zuhause im Glück" - Renovierungsleistungen steuerpflichtig

FG Köln, Beschluss vom 28.02.2019 - 1 V 2304/18

Der Teilnehmer an der Doku-Reality-Show "Zuhause im Glück" muss die bei ihm durchgeführten Renovierungen als geldwerten Vorteil versteuern.

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IMRRS 2019, 0417
SteuerrechtSteuerrecht
Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerb eines Grundstücks von Geschwistern

BFH, Urteil vom 07.11.2018 - II R 38/15

1. Die unentgeltliche Übertragung eines Miteigentumsanteils an einem Grundstück unter Geschwistern, die ein Elternteil in einem Schenkungsvertrag durch Auflage gegenüber dem beschenkten Kind angeordnet hat, kann - ebenso wie die Verpflichtung hierzu - aufgrund einer Zusammenschau grunderwerbsteuerrechtlicher Befreiungsvorschriften von der Grunderwerbsteuer befreit sein, wenn sich der tatsächlich verwirklichte Grundstückserwerb im Grunde als abgekürzter Übertragungsweg darstellt.*)

2. Die Steuerfreiheit des Grundstückserwerbs kann sich aus der mehrfachen Anwendung derselben grunderwerbsteuerrechtlichen Befreiungsvorschrift für die unterbliebenen Zwischenerwerbe ergeben.*)

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IMRRS 2019, 0396
BauträgerBauträger
Bauleistungen rechtsirrig versteuert: Bauträger erhält Umsatzsteuer erstattet!

BFH, Urteil vom 23.01.2019 - XI R 21/17

1. Hat ein Bauträger aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Möglichkeit für eine Aufrechnung durch das FA besteht (Anschluss an das BFH-Urteil vom 27.09.2018 - V R 49/17, BStBl. II 2019, 109 = IBRRS 2018, 3644 = IMRRS 2018, 1330; entgegen BMF-Schreiben vom 26.07.2017, BStBl. I 2017, 1001, Rz. 15a).*)

2. Sind Bauunternehmer und Leistungsempfänger bei einem vor Erlass des BFH-Urteils vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das FA abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 19 UStG die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss an das BGH-Urteil vom 17.05.2018 (IBR 2018, 372).*)

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IMRRS 2019, 0317
SteuerrechtSteuerrecht
Wohneigentum mit Nießbrauchsvorbehalt auf Kind übertragen: Duldung der Zwangsvollstreckung?

FG München, Urteil vom 27.09.2018 - 10 K 2927/17

1. Überträgt der Vater in Kenntnis zu erwartender Steuernachforderungen, die er nicht erfüllen kann, im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sein Wohnanwesen unter Nießbrauchsvorbehalt auf sein minderjähriges Kind, das durch die nicht mit dem Vater verheiratete Mutter vertreten wird, so liegt eine das FA benachteiligende anfechtbare Rechtshandlung i.S.d. § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 AnfG vor.*)

2. Überträgt das minderjährige Kind, vertreten durch seine Mutter, kurz nach Anfechtung der Grundstücksübertragung durch das FA und Erlass eines Duldungsbescheids das Grundstück durch einen Kaufvertrag an einen Angehörigen des Schuldners (hier: Schwester des Vaters) unter Beibehaltung des Nießbrauchs zugunsten des Vaters, Vereinbarung eines nachrangigen, nicht übertragbaren Nießbrauchs zugunsten des Kindes sowie unter Vereinbarung einer Rückauflassungsvormerkung für den Fall der Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens über das Grundstück, so kann das FA die Anfechtbarkeit der Grundstücksübertragung durch den Vater auf das minderjährige Kind gem. § 15 Abs. 2 AnfG auch gegen die Angehörige als Rechtsnachfolgerin mit der Wirkung geltend machen, dass sie die Zwangsvollstreckung in das Grundstück zu dulden hat; hierzu ist nicht erforderlich, dass die Anfechtung des Ersterwerbs (hier: Übertragung vom Vater auf den Sohn) rechtskräftig bzw. bestandskräftig geworden ist.*)

3. Eine Benachteiligung des FA liegt auch nach Eintritt der Einzelrechtsnachfolge durch die Weiterübertragung des Grundstücks auf die Angehörige vor, wenn eine gegen das Kind als Rechtsvorgänger begründete Anfechtung vorliegt und der durch die anfechtbare Handlung begründete frühere, benachteiligende Zustand durch die Rechtsnachfolge aufrechterhalten wird.*)

4. Der Tatbestand für eine Anfechtung nach § 15 Abs. 2 Nr. 2 AnfG gegen eine dem Schuldner nahestehende Person als Rechtsnachfolger (im Streitfall: Schwester des Schuldners) ist bereits dann erfüllt, wenn der Rechtsnachfolger die Umstände kennt, die die Anfechtbarkeit des Erwerbs des Rechtsvorgängers begründen (im Streitfall: Anfechtbarkeit des Ersterwerbs nach § 4 AnfG). Nicht nötig ist insoweit, dass der Rechtsnachfolger die Voraussetzungen des § 2 AnfG mit Bezug auf den Hauptschuldner kennt.*)

5. Unentgeltlichkeit i.S.d. § 4 AnfG liegt vor, wenn die Leistung ohne Rechtspflicht erfolgt und keine Gegenleistung in das Schuldnervermögen gelangt. Die Bestellung eines Nießbrauches ist keine Gegenleistung (vgl. BGH, Urteil vom 07.04.1989 - V ZR 252/87, NJW 1989 S. 2122). Bestand jedoch ein Anspruch auf angemessene Gegenleistung, so kann die Zuwendung nicht schon deshalb als unentgeltlich angefochten werden, weil die Gegenleistung unterblieben ist.*)

6. Die tatsächliche Geltendmachung der Anfechtung des Ersterwerbs - und nicht auch die erfolgreiche - reicht auch für die Wahrung der Anfechtungsfrist bei der Rechtsnachfolgerin (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.09.2000 - 27 U 176/99).*)

7. Sofern nicht anderweitig geregelt, ist für den Erlass eines Duldungsbescheids nach § 24 AO das für den Steuerschuldner zuständige FA örtlich zuständig.*)

8. Soweit als Anfechtungsgrund in der Einspruchsentscheidung nur § 15 Abs. 2 Nr. 3 AnfG begründet worden ist, während tatsächlich § 15 Abs. 2 Nr. 2 AnfG einschlägig ist, führt dies nicht zu einem Ermessensfehler des Duldungsbescheids, wenn das FA im Schriftsatzaustausch während des Klageverfahrens auch Begründungen zu § 15 Abs. 2 Nr. 2 AnfG vorgebracht und die Klägerin entsprechend erwidert hat.*)

9. Für die Frage, ob bei einer Anfechtung durch Duldungsbescheid die Voraussetzungen der Anfechtungsberechtigung (§ 2 AnfG) erfüllt sind, ist auf den Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung abzustellen. Wird gerügt, das FA habe nicht in noch vorhandene anderweitige Vermögenswerte des Schuldners vollstreckt, so muss substantiiert dargelegt werden, über welche Vermögenswerte der Schuldner verfügt haben soll, in die noch hätte vollstreckt werden können.*)

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IMRRS 2019, 0325
SteuerrechtSteuerrecht
Zwangsverwalter muss Einkommensteuer entrichten!

BFH, Beschluss vom 07.01.2019 - IX B 79/18

Der Zwangsverwalter hat die Einkommensteuer des Vollstreckungsschuldners zu entrichten, soweit sie aus der Vermietung der im Zwangsverwaltungsverfahren beschlagnahmten Grundstücke herrührt.*)

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IMRRS 2019, 0308
SteuerrechtSteuerrecht
Bei Bruchteilsgemeinschaft sind die Gemeinschafter vorsteuerabzugsberechtigt!

BFH, Urteil vom 22.11.2018 - V R 65/17

1. Nach ständiger BFH-Rechtsprechung bestimmt sich die Person des Leistenden und die des Leistungsempfängers nach dem der Leistung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.

2. Bei einer Gemeinschaft nach Bruchteilen gem. §§ 741 ff. BGB ist der Gemeinschafter, nicht aber die Gemeinschaft leistender Unternehmer hinsichtlich der mit dem gemeinschaftlichen Recht erbrachten Leistungen.

3. Bei einer gemeinschaftlich bezogenen Leistung sind die Gemeinschafter - entsprechend der zivilrechtlichen Rechtslage - i.S.d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG Leistungsempfänger und zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn nur die Gemeinschafter im Rahmen ihrer Einzelunternehmen unternehmerisch tätig sind (Aufgabe der früheren Rechtsprechung des Senats, nach der der Vorsteuerabzug nur der Bruchteilsgemeinschaft zustehen konnte (BFH, 19.12.1991 - V R 35/87).

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IMRRS 2019, 0278
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Sondernutzungsrechte erweitern nicht wirtschaftliches Eigentum!

BFH, Urteil vom 05.07.2018 - VI R 67/15

Der Sondernutzungsberechtigte hat über seinen Miteigentumsanteil hinaus in der Regel kein wirtschaftliches Eigentum an dem ihm zur Nutzung überlassenen Gemeinschaftseigentum.*)

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IMRRS 2019, 0218
SteuerrechtSteuerrecht
Kein Wechsel von degressiver zu linearer Gebäude-AfA!

BFH, Urteil vom 29.05.2018 - IX R 33/16

Ein Wechsel von der in Anspruch genommenen degressiven AfA gemäß § 7 Abs. 5 EStG zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ist nicht möglich.*)

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IMRRS 2019, 0210
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Gutachten zu Bestimmung ortsüblicher Marktmiete darf nicht auf EOP-Methode basieren

BFH, Urteil vom 10.10.2018 - IX R 30/17

1. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht auf der Grundlage statistischer Annahmen mit der sog. EOP-Methode bestimmt werden (Anschluss an BGH-Rechtsprechung).*)

2. Lassen sich vergleichbare Objekte nicht finden, muss das Gericht einen erfahrenen und mit der konkreten örtlichen Marktsituation vertrauten Sachverständigen, z. B. einen erfahrenen Makler, beurteilen lassen, welchen Miet- oder Pachtzins er für angemessen hält.*)

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IMRRS 2019, 0185
BauträgerBauträger
Bauträger hat keine Umsatzsteuer abgeführt: Unternehmer kann Zahlung an sich verlangen!

BGH, Urteil vom 10.01.2019 - VII ZR 6/18

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des BFH vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gemäß § 13b Abs. 5 Satz 2 Halbs. 1 UStG 2011 ausgegangen, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Restwerklohns in Höhe des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger die Umsatzsteuer nicht an die Finanzverwaltung abgeführt hat und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer entrichten zu müssen (Fortführung von BGH, IBR 2018, 372).*)

2. Die Verjährung dieses Anspruchs beginnt in einem solchen Fall gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Bauunternehmer davon Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die für das Entstehen des Anspruchs maßgebliche Gefahr, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen, ist jedenfalls nicht vor dem Urteil des BFH vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) entstanden.*)

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IMRRS 2019, 0138
SteuerrechtSteuerrecht
Baukosten als Teil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer

FG Hamburg, Urteil vom 22.11.2018 - 3 K 282/17

1. Ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem Bauvertrag, der die Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer rechtfertigt, liegt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung insbesondere vor, wenn der Bauvertrag bereits vor dem Abschluss des Kaufvertrages geschlossen wurde. Er wird aber ebenso indiziert, wenn der Veräußerer dem Erwerber vor Abschluss des Kaufvertrages über das Grundstück aufgrund einer in bautechnischer und finanzieller Hinsicht konkreten und bis (annähernd) zu Baureife gediehenen Vorplanung ein bestimmtes Gebäude zusammen mit dem Grundstück zu einem im Wesentlichen feststehenden Preis angeboten hatte und der Erwerber dieses Angebot später unverändert oder mit geringen Abweichungen, die den Charakter der Baumaßnahmen nicht verändert haben, angenommen hat.*)

2. Das Bauunternehmen ist dabei auch ohne Bauträgerbindung der Veräußererseite zuzurechnen, wenn der Grundstückseigentümer eine Gesellschaft mit der Vermarktung des Grundstücks beauftragt und diese Gesellschaft gemeinsam u. a. mit der Baufirma bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen einen Vermarktungsprospekt mit gestalterischen Vorgaben erstellt, in dem der vom Erwerber später ausgewählte Haustyp unter Nennung der Baufirma bzw. des verbundenen Unternehmens beschrieben wird.*)

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IMRRS 2019, 0129
SteuerrechtSteuerrecht
Büroraum in Eigentumswohnung ist kein selbständiges Wirtschaftsgut!

FG München, Beschluss vom 14.01.2019 - 15 V 2627/18

1. Wird innerhalb einer Eigentumswohnung zunächst ein Raum als betriebliches Arbeitszimmer festgelegt und bilanziert, entstehen dadurch keine zwei verschiedene selbständige Wirtschaftsgüter.

2. Der Verkauf der gesamten Eigentumswohnung mehr als zehn Jahre nach der Anschaffung, ist kein privates Veräußerungsgeschäft, das sonstige Einkünfte i.S.d. § 23 EStG darstellt.

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IMRRS 2019, 0050
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
WEG kann bei Betrieb eines Blockheizkraftwerks gewerblich tätig sein

BFH, Urteil vom 20.09.2018 - IV R 6/16

1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt i.S.d. § 10 Abs. 6 Satz 1 WEG kann eine gewerbliche Mitunternehmerschaft i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG begründen, für die ein Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a AO durchzuführen ist.*)

2. Es bedarf nicht der Annahme einer konkludent errichteten GbR, wenn die gewerbliche Tätigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft innerhalb des in § 10 Abs. 6 Satz 1 WEG vorgegebenen Verbandszwecks liegt (hier bei dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks).*)

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Online seit 2018

IMRRS 2018, 1477
SteuerrechtSteuerrecht
Erhebung von Gewerbesteuern: Wann endet die Festsetzungsfrist?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 07.12.2018 - 9 ME 142/18

Bei der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes gebotenen summarischen Prüfung spricht viel dafür, dass die Festsetzungsfrist für die Erhebung einer Gewerbesteuer durch eine hebeberechtigte Gemeinde entsprechend § 171 Abs. 10 Satz 1 AO nicht vor Ablauf von zwei Jahren nach Bekanntgabe eines vom zuständigen Finanzamt erlassenen Zerlegungsbescheids über die Aufteilung des Gewerbesteuermessbetrags auf die einzelnen hebeberechtigten Gemeinden sowohl an den betreffenden Steuerpflichtigen als auch an die betreffende hebeberechtigte Gemeinde endet.*)

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IMRRS 2018, 1461
SteuerrechtSteuerrecht
GbR-Grundstück: Wie ist ein niedrigerer Grundstückswert nachzuweisen?

BFH, Urteil vom 25.04.2018 - II R 47/15

1. Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts eines zum Vermögen einer Gesellschaft gehörenden Grundstücks reicht der Wertansatz des Grundstücks in der Bilanz der Gesellschaft nicht aus.*)

2. Der Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts kann regelmäßig auch nicht durch Ableitung aus dem Kaufpreis für einen Gesellschaftsanteil geführt werden.*)

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IMRRS 2018, 1414
SteuerrechtSteuerrecht
Finanzamt ist an rechtswidrige Bescheinigungen der Gemeinde gebunden!

BFH, Urteil vom 17.04.2018 - IX R 27/17

Hat die zuständige Gemeindebehörde eine bindende Entscheidung über die von ihr nach § 7h Abs. 1 EStG zu prüfenden Voraussetzungen getroffen, hat das Finanzamt diese im Besteuerungsverfahren ohne weitere Rechtmäßigkeitsprüfung zugrunde zu legen, es sei denn, die Bescheinigung wird förmlich zurückgenommen, widerrufen oder ist nach § 44 VwVfG nichtig und deshalb unwirksam.*)

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IMRRS 2018, 1394
SteuerrechtSteuerrecht
Mittelgebühr überschritten: Erhöhung ist darzulegen und zu beweisen!

OLG Frankfurt, Urteil vom 05.10.2018 - 8 U 203/17

Die Billigkeit der Überschreitung der Mittelgebühr ist vom Steuerberater darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.*)

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IMRRS 2018, 1386
SteuerrechtSteuerrecht
"Wohnungsbauten" sind nur zu Wohnzwecken genutzte Gebäude!

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.09.2018 - 10 K 174/16

Der Begriff Wohnungsbau in § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG ist eng auszulegen, er umfasst ausschließlich die zu Wohnzwecken genutzten Bauten.*)

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IMRRS 2018, 1336
SteuerrechtSteuerrecht
Auswirkung der englischen Restschuldbefreiung auf Abgabenfestsetzung

VG Greifswald, Urteil vom 20.06.2018 - 3 A 1365/16 HGW

1. Den gegen die Vollstreckbarkeit einer bestandskräftigen Abgabenfestsetzung erhobenen Einwand der Erlangung der Restschuldbefreiung kann der Abgabenschuldner im Wege der Feststellungsklage nach § 43 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) geltend machen.*)

2. Eine solche Feststellungsklage ist gegen den Rechtsträger Vollstreckungsbehörde zu richten.*)

3. Eine nach der Verodnung (EU) Nr. 2015/848 im Inland anzuerkennende mitgliedstaatliche Restschuldbefreiung stellt je nach den ihr vom Recht des Eröffnungsstaates beigelegten Rechtswirkungen ein der Vollstreckung entgegenstehendes Vollstreckungshindernis dar.*)

4. Das nationale Gericht ist unter der Verordnung (EU) Nr. 2015/848 grundsätzlich daran gehindert, die Bejahung der internationalen Zuständigkeit des mitgliedstaatlichen Eröffnungsgerichts nachzuprüfen.*)

5. Ein Mangel in der Annahme der internationalen Zuständigkeit durch ein mitgliedstaatliches Gericht begründet für sich genommen noch keinen der Anerkennung der Entscheidung im Inland entgegenstehenden Verstoß gegen den nationalen ordre-public im Sinne von Art. 33 Verordnung (EU) Nr. 2015/848. Dieser Mangel ist nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 2015/848 vor den Gerichten des Eröffnungsstaates geltend zu machen.*)

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IMRRS 2018, 1330
SteuerrechtSteuerrecht
Bauträger kann Entfallen rechtswidriger Besteuerung ohne Einschränkung geltend machen

BFH, Urteil vom 27.09.2018 - V R 49/17

Hat ein Bauträger aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Möglichkeit für eine Aufrechnung durch das FA besteht (entgegen BMF-Schreiben vom 26.07.2017, BStBl I 2017, 1001, Rz 15a).*)

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IMRRS 2018, 1311
SteuerrechtSteuerrecht
Anordnung der Eintragung in das Schuldnerverzeichnis trotz Existenzgefährdung?

FG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.2018 - 10 V 1958/18 A KV

1. Der Gesetzgeber hat auch für die Berufsgruppe der Steuerberater die Gefährdung der wirtschaftlichen oder persönlichen Existenz durch die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis bewusst in Kauf genommen.*)

2. Hat der Geschäftsführer einer Steuerberatungs-GmbH ohne Angabe eines Grundes die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert und ist die GmbH ihrer Verpflichtung zur zeitnahen vollständige Tilgung der Steuerschuld (im Streitfall: über 110.000 Euro) nicht nachgekommen, ist die Anordnung ihrer Eintragung in das Schuldnerverzeichnis - vorbehaltlich besonderer Umstände des Einzelfalls - ermessensgerecht.*)

3. Die Finanzbehörde ist im Rahmen dieser Ermessensentscheidung nicht verpflichtet, den Gründen nachzugehen, die nach dem Vortrag der Schuldnerin zu den hohen Steuerschulden bzw. zu seiner Zahlungsunfähigkeit geführt haben sollen.*)

4. Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte kann nicht auf die Existenzgefährdung des Schuldners durch die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis gestützt werden.*)

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IMRRS 2018, 1305
SteuerrechtSteuerrecht
Verpflichtung des Zwangsverwalters zur Erfüllung der schuldnerischen Steuerpflicht

FG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2018 - 3 V 1143/18

1. Es erscheint ernstlich zweifelhaft, ob der Zwangsverwalter einer Immobilie entgegen der von dem Urteil des BFH vom 10.02.2015 - IX R 23/14, BStBl. II 2017, 367, abweichenden Rechtsprechung der Amtsgerichte in NRW die einkommensteuerlichen Pflichten des Schuldners als eigene zu erfüllen hat.*)

2. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheides bestehen auch dann, wenn seitens der Zivilgerichte eine vom BGH noch nicht abschließend beurteilte Rechtsfrage anders beantwortet wird als vom BFH.*)

3. Die Aussetzung der Vollziehung ist in diesem Fall nur gegen Sicherheitsleistung zu gewähren, da die Rechte und Pflichten des Zwangsverwalters zeitlich durch die Dauer des Verfahrens begrenzt sind und sich der Anspruch des Fiskus auch nur gegen das liquide Verwaltungsvermögen richtet.*)

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IMRRS 2018, 1150
BauträgerBauträger
Trotz abweichender Vereinbarung: Bauträger muss Werklohn zzgl. Umsatzsteuer zahlen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2018 - 18 U 21/17

Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des BFH vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn dem Bauträger die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet wurde (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2017 - 23 U 23/16, IBRRS 2018, 3173 = IMRRS 2018, 1149).

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IMRRS 2018, 1192
SteuerrechtSteuerrecht
Unvermutete Renovierungsaufwendungen sind anschaffungsnahe Herstellungskosten!

BFH, Urteil vom 13.03.2018 - IX R 41/17

1. Unvermutete Aufwendungen für Renovierungsmaßnahmen, die lediglich dazu dienen, Schäden zu beseitigen, welche aufgrund des langjährigen vertragsgemäßen Gebrauchs der Mietsache durch den Nutzungsberechtigten entstanden sind, führen unter den weiteren Tatbestandsvoraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu anschaffungsnahen Herstellungskosten.*)

2. Dies gilt auch, wenn im Rahmen einer solchen Renovierung "verdeckte", d.h. dem Steuerpflichtigen im Zuge der Anschaffung verborgen gebliebene, jedoch zu diesem Zeitpunkt bereits vorhandene Mängel behoben werden.*)

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IMRRS 2018, 1180
SteuerrechtSteuerrecht
Entschädigung für die Überspannung eines Grundstücks mit einer Stromleitung

BFH, Urteil vom 02.07.2018 - IX R 31/16

Eine einmalige Entschädigung, die für das mit einer immerwährenden Dienstbarkeit gesicherte und zeitlich nicht begrenzte Recht auf Überspannung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks mit einer Hochspannungsleitung gezahlt wird, zählt nicht zu den nach dem EStG steuerbaren Einkünften.*)

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IMRRS 2018, 1149
BauträgerBauträger
Änderung der BFH-Rechtsprechung: Bauträger muss Brutto-Vergütung zahlen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2017 - 23 U 23/16

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des BFH vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn dem Bauträger die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet wurde.

2. Die (ergänzende) Vertragsauslegung hat Vorrang vor der Anwendung der Grundsätze zur Störung der Geschäftsgrundlage.

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IMRRS 2018, 1099
RechtsanwälteRechtsanwälte
Höhe der Geschäftsgebühr: Synergieeffekte sind zu berücksichtigen!

FG Hamburg, Beschluss vom 25.01.2018 - 4 K 85/17

Erzielt ein Rechtsanwalt erhebliche Synergieeffekte durch gleichgelagerte Einspruchsverfahren, so ist die durch die Parallelität der Sachverhalte und rechtlichen Fragestellungen bedingte erhebliche Reduzierung des zeitlichen Aufwands im Rahmen der Gesamtwürdigung aller Umstände bei der Bemessung der Höhe der Geschäftsgebühr zu berücksichtigen.*)

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IMRRS 2018, 1098
SteuerrechtSteuerrecht
Baurechtliche Zweifel: Wie ist Grundstück zu bewerten?

FG Hamburg, Beschluss vom 15.01.2018 - 3 V 254/17

Besondere Schwierigkeiten einer gutachterlichen Bewertung machen diese nicht entbehrlich. Bei Streit- oder Prozessrisiken ist die Wahrscheinlichkeit der Durchsetzbarkeit der jeweiligen Rechtspositionen im Schätzwert zu berücksichtigen.*)

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IMRRS 2018, 1094
SteuerrechtSteuerrecht
Kurzfristige Vermietung an Prostituierte ist umsatzsteuerbefreit!

FG Niedersachsen, Urteil vom 22.08.2018 - 11 K 18/18

Die entgeltliche Überlassung von Wohnräumen an Prostituierte zur Ausübung ihrer Dienstleistungen ist nach § 4 Nr. 12 Satz 1 a UStG steuerbefreit (entgegen BFH, Urteil vom 17.12.2014 - XI R 16/11, BStBl. II 2015, 427).*)

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IMRRS 2018, 1062
SteuerrechtSteuerrecht
Homeoffice an Arbeitgeber vermietet: Renovierung als Werbungskosten absetzbar?

BFH, Urteil vom 17.04.2018 - IX R 9/17

Bei einer Einliegerwohnung des Steuerpflichtigen, die er zweckfremd als Homeoffice an seinen Arbeitgeber für dessen betriebliche Zwecke vermietet, ist stets im Einzelfall festzustellen, ob er beabsichtigt, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen (entgegen BMF-Schreiben vom 13.12.2005 - IV C 3-S 2253-112/05, BStBl I 2006, 4).*)

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IMRRS 2018, 1060
SteuerrechtSteuerrecht
Bewertung im Ertragswertverfahren: Welche Mieten sind maßgeblich?

BFH, Urteil vom 16.05.2018 - II R 37/14

Eine Zurückrechnung der bei der Bewertung im Ertragswertverfahren zugrunde zu legenden Mieten aus aktuellen Mietspiegeln ist nicht zulässig.*)

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IMRRS 2018, 0931
WettbewerbsrechtWettbewerbsrecht
Abmahnkosten und Zinsanspruch unterliegen kurzer Verjährungsfrist!

LG Braunschweig, Urteil vom 23.05.2018 - 9 O 2167/17

1. Nach der Rechtsprechung des BFH (BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14) fällt auf die außergerichtlichen Kosten für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Umsatzsteuer an.*)

2. Es handelt sich um eine Entgeltforderung, die nach § 288 Abs. 2 BGB zu verzinsen ist.*)

3. Abmahnkosten unterliegen der kurzen Verjährungsfrist des § 11 UWG. Die erforderliche Kenntnis der Rechtslage bestand bereits nach Veröffentlichung des Urteils des BFH von 2003 (BFH, 16.01.2003 - V R 92/01 = GRUR 2003, 718).*)

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IMRRS 2018, 0896
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Pauschalbesteuerung bei Verkauf von Ackerstatusrechten!

BFH, Urteil vom 08.02.2018 - V R 55/16

Die Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zu Gunsten eines anderen Landwirts, um diesem eine Genehmigung gem. § 2 der Dauergrünland-Erhaltungsverordnung für Schleswig-Holstein (DGL-VO SH) zum Umbruch von Dauergrünland zu ermöglichen, unterfällt nicht der Pauschalbesteuerung.

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IMRRS 2018, 0891
SteuerrechtSteuerrecht
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Grundstückserwerb durch eine zur Veräußererseite gehörende Person

BFH, Urteil vom 25.04.2018 - II R 50/15

Beim Erwerb eines noch zu bebauenden Grundstücks sind die Bauerrichtungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen, wenn das Grundstück von einer zur Veräußererseite gehörenden Person mit bestimmendem Einfluss auf das "Ob" und "Wie" der Bebauung erworben wird.*)

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IMRRS 2018, 0890
SteuerrechtSteuerrecht
Änderung der Rechtsprechung zu den Rechnungsanforderungen in § 14 Abs. 4 UStG

BFH, Urteil vom 21.06.2018 - V R 28/16

1. Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist (Änderung der Rechtsprechung).*)

2. Es reicht jede Art von Anschrift und damit auch eine Briefkastenanschrift, sofern der Unternehmer unter dieser Anschrift erreichbar ist.*)

3. Sind die materiellen und formellen Voraussetzungen für die Entstehung und Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug erfüllt, ist es mit dem Unionsrecht nicht vereinbar, einen Steuerpflichtigen, der weder wusste noch wissen konnte, dass der betreffende Umsatz in eine vom Lieferer begangene Steuerhinterziehung einbezogen war oder dass in der Lieferkette bei einem anderen Umsatz, der dem vom Steuerpflichtigen getätigten Umsatz vorausgeht oder nachfolgt, Mehrwertsteuer hinterzogen wurde, durch die Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug zu sanktionieren.*)

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IMRRS 2018, 0889
SteuerrechtSteuerrecht
Änderung der Rechtsprechung zu den Rechnungsanforderungen in § 14 Abs. 4 UStG

BFH, Urteil vom 21.06.2018 - V R 25/15

1. Eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung setzt nicht voraus, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten des leistenden Unternehmers unter der Anschrift ausgeübt werden, die in der von ihm ausgestellten Rechnung angegeben ist (Änderung der Rechtsprechung).*)

2. Es reicht jede Art von Anschrift und damit auch eine Briefkastenanschrift, sofern der Unternehmer unter dieser Anschrift erreichbar ist.*)

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IMRRS 2018, 0863
ProzessualesProzessuales
Zwei Woch nach Einspruch bereits Untätigkeitsklage zulässig?

FG Bremen, Urteil vom 15.03.2018 - 2 K 150/17 1

1. Hat das Finanzamt einen Antrag auf Erteilung eines Wertfortschreibungsbescheids wegen angeblicher Wertlosigkeit des Gebäudes sowie auf Herabsetzung der Grundsteuer abgelehnt, ist eine bereits zwei Wochen nach Einlegung des Einspruchs und vor Ergehen der Einspruchsentscheidung gegen den Ablehnungsbescheid erhobene Untätigkeitsklage im Falle einer bislang unzureichenden Sachverhaltsaufklärung auch dann unzulässig, wenn infolge eines möglicherweise zu hohen Einheitswerts die Vollstreckung aufgrund möglicherweise zu hoher Grundsteuerforderungen sowie ein Zwangsversteigerungsverfahren eingeleitet worden sind, letzteres jedoch nach § 30 ZVG einstweilen eingestellt worden ist.*)

2. Das Finanzgericht ist bei dieser Sachlage (siehe 1.) insbesondere dann nicht nach § 46 Abs. 1 Satz 3 FGO zu einer Aussetzung des Verfahrens verpflichtet, wenn die erforderliche Sachaufklärung zum baulichen Zustand des streitigen Grundstücks nicht abgeschlossen ist, der Steuerpflichtige ohne jegliche Substanziierung, z.B. anhand von Fotos, Behauptungen zum Zustand des Grundstücks aufstellt, die im Widerspruch zu den Feststellungen eines vorhandenen Verkehrswertgutachtens stehen, und wenn zudem das Grundstück zwischenzeitlich an einen Dritten veräußert worden ist, der nicht zum Einspruchsverfahren hinzugezogen worden ist.*)

3. Bei dieser Sachlage ist es gerechtfertigt, eine ohne vorherigen Abschluss des Vorverfahrens erhobene Untätigkeitsklage als unzulässig abzuweisen und der Klägerin eine erneute Klageerhebung zuzumuten, nachdem geprüft worden ist, ob der neue Eigentümer zum Einspruchsverfahren gem. § 360 AO hinzuziehen ist. Die Hinzuziehung eines neuen Eigentümers zum Einspruchsverfahren erleichtert es dem Finanzamt möglicherweise auch, die in erster Linie der Klägerin als Einspruchsführerin und dem Finanzamt obliegende vollständige Sachaufklärung einschließlich einer unter Umständen erforderlichen Ortsbesichtigung durchzuführen, die, soll sie auch die Innenräume des Grundstücks umfassen, nur im Einverständnis mit einem neuen Eigentümer möglich ist.*)

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IMRRS 2018, 0816
SteuerrechtSteuerrecht
Vermietungsobjekt wird veräußert: Sind nachträgliche Schuldzinsen abzugsfähig?

BFH, Urteil vom 06.12.2017 - IX R 4/17

1. Für die Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen bei den Einkünften i.S. des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist maßgeblich, was mit dem Erlös aus der Veräußerung des mit einem Darlehen fremdfinanzierten Vermietungsobjekts geschieht.*)

2. Die nicht durch eine tatsächliche Verwendung begründete (angebliche) Reinvestitionsabsicht des Veräußerungserlöses in ein noch zu erwerbendes Vermietungsobjekt reicht nicht aus, um der Surrogationsbetrachtung zu genügen und den notwendigen wirtschaftlichen Zusammenhang der Schuldzinsen mit der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zu begründen.*)

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IMRRS 2018, 0815
SteuerrechtSteuerrecht
Baukostenzuschuss für öffentliche Mischwasserleitung ist nicht steuerbegünstigt!

BFH, Urteil vom 21.02.2018 - VI R 18/16

Der von § 35a Abs. 3 Satz 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 EStG vorausgesetzte räumlich-funktionale Zusammenhang zum Haushalt des Steuerpflichtigen ist nicht gegeben, wenn für die Neuverlegung einer öffentlichen Mischwasserleitung als Teil des öffentlichen Sammelnetzes ein Baukostenzuschuss erhoben wird.*)

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IMRRS 2018, 0774
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Zuschlag zu ortsüblicher Marktmiete bei Überlassung möblierter Wohnungen

BFH, Urteil vom 06.02.2018 - IX R 14/17

1. Bezieht sich ein Mietspiegel nicht auf möbliert oder teilmöbliert vermietete Wohnungen, ist für die Möblierung im Rahmen der Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete i.S.d. § 21 Abs. 2 EStG ein Zuschlag zu berücksichtigen, soweit sich auf dem örtlichen Mietmarkt für möblierte Wohnungen hierfür ein Zuschlag ermitteln lässt.*)

2. Ein solcher Möblierungszuschlag kann nicht aus dem Monatsbetrag der linearen AfA für die überlassenen Möbel und Einrichtungsgegenstände abgeleitet werden. Der Ansatz eines prozentualen Mietrenditeaufschlags ist nicht zulässig.*)

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IMRRS 2018, 0758
SteuerrechtSteuerrecht
Auflösung langfristiger Pachtverträge: Vorsteuerabzug?

BFH, Urteil vom 13.12.2017 - XI R 3/16

Der Verpächter ist bei vorzeitiger Auflösung einer steuerpflichtigen Verpachtung zum Abzug der ihm vom Pächter in Rechnung gestellten Steuer für dessen entgeltlichen Verzicht auf die Rechte aus einem langfristigen Pachtvertrag jedenfalls dann berechtigt, wenn die vorzeitige Auflösung zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem das Pachtverhältnis noch besteht und eine beabsichtigte (steuerfreie) Grundstücksveräußerung noch nicht festgestellt werden kann.*)

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IMRRS 2018, 0757
SteuerrechtSteuerrecht
Fehlerhafte Ermittlung: Keine Bescheidänderung wegen neuer Tatsachen!

BFH, Urteil vom 29.11.2017 - II R 52/15

1. Verzichtet das FA gegenüber dem Steuerpflichtigen ausdrücklich auf die Abgabe einer förmlichen Feststellungserklärung und fordert ihn stattdessen zu bestimmten Angaben auf, verletzt es seine Ermittlungspflicht, wenn die geforderten Angaben für die Ermittlung des für die Grundbesitzbewertung maßgebenden Sachverhalts nicht ausreichen und es keine weiteren Fragen stellt.*)

2. Erfüllt der Steuerpflichtige in einem solchen Fall seinerseits seine Mitwirkungspflichten, indem er die vom FA gestellten Fragen zutreffend und vollständig beantwortet, ist das FA nach Treu und Glauben an einer Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO gehindert, wenn es später Kenntnis von steuererhöhenden Tatsachen erlangt.*)

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IMRRS 2018, 0706
SteuerrechtSteuerrecht
Wann liegt grunderwerbssteuerrechtlich ein einheitliches Vertragswerk vor?

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.04.2018 - 4 K 2095/16

1. Es können mehrere Personen auf der Veräußererseite als Vertragspartner auftreten, so dass sich die Ansprüche des Erwerbers auf Übereignung des Grundstücks und auf Errichtung des Gebäudes zivilrechtlich gegen verschiedene Personen richten können.

2. Für die Annahme eines einheitlichen Vertragswerks bedarf es dabei aber zumindest auf Seiten der handelnden Personen Absprachen, die auf den Abschluss sowohl des Grundstückskaufvertrags als auch des Architekten- und Bauvertrages ausgerichtet sind.

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