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Vertraglich überwälzte Grundsteuer ist dem Gewinn des Mieters zum Teil hinzuzurechnen
BFH, Urteil vom 02.02.2022
Grundsteuer, die vertraglich auf den Mieter oder Pächter eines Gewerbegrundstücks umgelegt wird, ist nach § 8 Nr. 1 e GewStG gewerbesteuerlich hinzuzurechnen.*)

Berechnungen eines Tragwerkplaners sind keine Handwerkerleistungen!
BFH, Urteil vom 04.11.2021
Für die Leistung (hier: statische Berechnung) eines Statikers kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG auch dann nicht gewährt werden, wenn sie für die Durchführung einer Handwerkerleistung erforderlich war.*)

Praxistreuhänder ist innerhalb von 3 Jahren nach Todestag zu bestellen!
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.04.2022
Der Zeitraum von bis zu drei Jahren, für den ein Praxistreuhänder gem. § 71 Abs. 1 Satz 1 StBerG von der zuständigen Steuerberaterkammer bestellt werden kann, ist ab dem Tag des Todes des früheren Praxisinhabers zu berechnen.*)