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Urteil rechtskräftig: Kein Anspruch auf Protokollberichtigung!
FG München, Beschluss vom 18.11.2022
Der Antrag eines Beteiligten eines früheren Klageverfahrens auf Berichtigung des Sitzungsprotokolls über die mündliche Verhandlung ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn das aufgrund der mündlichen Verhandlung ergangene Urteil bereits rechtskräftig...