Nachrichten zum Immobilienrecht
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(1371 in Alle Sachgebiete)
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VPB erläutert Bauvertragsrecht (4): Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf die Herausgabe von Bauunterlagen
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Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Bauträgervertrag" und "Architektenvertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.
Rauchwarnmelder-Pflicht in Bayern: Zum Jahreswechsel läuft wichtige Frist zur Nachrüstung aus
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Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist ab dem 01.01.2018 für alle Wohnungen in Bayern Pflicht. Bis zum Jahreswechsel müssen daher alle Bestandsgebäude nachgerüstet werden. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin. Handelt es sich um Mietwohnungen, ist der Wohnungseigentümer für die Installation verantwortlich.
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VPB erläutert Bauvertragsrecht (1): Ab 2018 haben Bauherren das Recht auf eine konkrete Baubeschreibung
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Das neue Bauvertragsrecht tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und gilt für alle Verträge, die ab diesem Tag geschlossen werden. Das Bauvertragsrecht ist Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Das BGB behandelte einen Bauvertrag bislang als normalen Werkvertrag. Weil privates Bauen aber erheblich komplexer ist, als beispielsweise eine Schuhreparatur, hat der Gesetzgeber das Werkvertragsrecht neu strukturiert und in den Paragrafen 650a bis 650v "Bauvertrag", "Verbraucherbauvertrag", "Architektenvertrag" und "Bauträgervertrag" erstmals geregelt. Der Verband Privater Bauherren (VPB) informiert in dieser Serie über die Reform und ihre Vor- und Nachteile für private Bauherren.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Neues Bauvertragsrecht Teil 5 - Zielfindungsphase und Sonderkündigungsrecht beim Ingenieurvertrag
In den neuen Regelungen zum Ingenieurvertrag wurde eine Leistungsverpflichtung des Ingenieurs noch vor der eigentlichen Planungsphase eingebaut. In der Zielfindungsphase sollen die für die Leistung notwendigen Planungs- und Überwachungsziele ermittelt werden, soweit diese noch nicht feststehen.
Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Teil 4: Architekten- und Ingenieurvertrag
Mangels gesetzlicher Regelungen wurden bisher die rechtlichen Rahmenbedingungen bei den Architekten- und Ingenieurverträgen durch die Rechtsprechung und auch die umfangreiche Literatur festgelegt. Nunmehr wurde auch für diese durchaus komplexe Thematik eine gesetzliche Grundlage im BGB verankert. Entsprechend der bisherigen Einordnung des Ingenieurvertrages durch die Rechtsprechung finden sich die Regelungen konsequenterweise unter dem Titel "Werkvertrag und werkvertragsähnliche Verträge" im BGB wieder.
Bundesrat billigt Fortbildungspflicht für Makler
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Wohnimmobilienverwalter und Immobilienmakler erhalten erstmals Leitplanken für ihre berufliche Qualifikation: Der Bundesrat billigte am 22.09.2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 22.06.2017, der eine Fortbildungspflicht für diese Berufsgruppen einführt. Danach sind alle Makler und Verwalter künftig verpflichtet, sich innerhalb von drei Jahren insgesamt 20 Stunden fortzubilden.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Teil 3: Der Verbrauchervertrag
Der durchschnittliche private Häuslebauer investiert in der Regel beim Bau eines Hauses einen wesentlichen Teil seiner finanziellen Mittel. Da er dabei auch noch als Laie unter Profis unterwegs ist, bedarf er nach Ansicht der Bundesregierung besonderen Schutz-es; zu diesem Zweck wurde der Verbraucherbauvertrag (§§ 650i ff BGB) eingeführt.
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Bundesrat beschließt Förderung des Mieterstroms
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Mieter sollen künftig vom Solarstrom auf dem Hausdach profitieren können. Wie die Bundesregierung mitteilt, hat der Bundesrat am 07.07.2017 die Förderung des Mieterstroms beschlossen. Ziel sei es, Anreize für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zu schaffen.
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Makler: Gesetz zu Berufszugangsvoraussetzungen auf der Zielgeraden
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Weiterbildungspflicht für Verwalter und Makler kommt
Am 22. Juni steht im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Beratung des Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter an. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) als Spitzenverband der deutschen Immobilienverwalter geht davon aus, dass der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Regierungskoalition umgesetzt wird. Gegenüber dem ursprünglichen Entwurfstext (BT-Drs. 18/10190) haben CDU/CSU und SPD Änderungen verabredet. Vorangegangen waren eine öffentliche Anhörung am 29. März und insgesamt drei Berichterstattergespräche bis eine kompromissfähige Einigung vorlag.
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Artikelserie: Neues Bauvertragsrecht zum 01.01.2018
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Teil 1: Übersicht der für Bauingenieure wichtigsten Neuregelungen
Nach langen Diskussionen in Fachwelt und Koalition wurde nun das neue Bauvertragsrecht im Bundestag verabschiedet und hat den Bundesrat passiert. Am 01.01.2018 tritt ein Gesetzespaket in Kraft, bei dem unter anderem die Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung und des allgemeinen Werkvertragsrechts sowie Regelungen zum Bauvertrag, Bauträgervertrag und zum Verbraucherbauvertrag enthalten sind. Erstmals werden auch Vorschriften für den Architekten- und Ingenieurvertrag in das BGB eingefügt.
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Neues Bauvertragsrecht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
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Das Gesetz zur Reform des neuen Bauvertragsrechts wurde am 04.05.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl.I 2017, Seite 969 ff.).
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VPB: So können Bauherren jetzt schon vom neuen Bauvertragsrecht profitieren!
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Das neue Bauvertragsrecht bringt privaten Bauherren mehr Rechte. Es tritt allerdings erst Anfang 2018 in Kraft. Bauherren können aber bereits jetzt von der Gesetzesänderung profitieren, so der Verband Privater Bauherren (VPB), der empfiehlt, die neuen verbraucherfreundlichen Regelungen bereits in diesem Jahr in die Bauverträge hinein zu verhandeln.
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Politik muss sich jetzt final für Berufszulassungsregelung für Makler und Verwalter entscheiden
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"Die Politik muss sich jetzt für den Sachkundenachweis für Immobilienmakler und -verwalter entscheiden. Es bleibt kaum noch Zeit zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in dieser Legislaturperiode. Jetzt ist rasches und entschlossenes Handeln erforderlich. Insbesondere die Unionsparteien sind aufgefordert, ihre Zurückhaltung gegenüber dem Gesetzesvorhaben abzulegen und die Auswirkungen am Immobilienmarkt ernst zu nehmen." Das sagt der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick, im Vorfeld der Beratungen zum Sachkundenachweis in den Arbeitsgruppen der Fraktionen des Deutschen Bundestags am 25. April 2017.
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Reform des Bauvertragsrechts nimmt letzte Hürde
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Mehr Verbraucherschutz für private Bauherren
Der Bundesrat hat heute ein Gesetz gebilligt, das den Verbraucherschutz für Bauherren verbessern soll. Es ergänzt die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch um spezifische Regelungen des Bauvertragsrechts - unter anderem mit einem eigenen neuen Verbraucherbauvertrag. So soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anordnen können. Außerdem regelt das Gesetz das Kündigungs- und Widerrufsrecht klarer.
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Mieterstrom: Mieter nicht benachteiligen
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Günstiger Solarstrom für Mieter und Selbstnutzer von Eigentumswohnungen geplant
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Förderung von Mieterstrom vorgelegt. Damit sollen Mieter, Selbstnutzer von Eigentumswohnungen und Betreiber von Kleingewerbe in Wohnhäusern bei der Nutzung von Mieterstrom finanziell unterstützt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause beschlossen werden soll, sieht aber Nachbesserungsbedarf bei der Gleichstellung von Mietern und Hauseigentümern.
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Finanzausschuss gibt grünes Licht für Maßnahmen gegen Immobilienkrise
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Der Finanzausschuss des Bundestages hat ein Maßnahmenbündel beschlossen, um Gefahren für die Finanzmarktstabilität im Immobilienbereich abwehren zu können. Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung am 29.03.2017 dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (BT-Drs. 18/10935, 18/11420) zu. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Die Fraktion Die Linke lehnte ab, und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
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Finanzausschuss beschließt Maßnahmenbündel gegen Immobilienkrise
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Der Finanzausschuss hat ein Maßnahmenbündel beschlossen, um Gefahren für die Finanzmarktstabilität im Immobilienbereich abwehren zu können. Der Ausschuss stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (18/10935, 18/11420) zu.
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Bundestag: Makler-Berufszulassung umstritten
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Die Wirtschaft sieht die Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler äußerst kritisch. Es sei kein hinreichender Grund erkennbar, warum der Nachweis einer Sachkundeprüfung verpflichtend eingeführt werden sollte, erklärte Mona Moraht vom Deutschen Industrie- und Handelstag (DIHK) am Mittwoch in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie unter Leitung des Vorsitzenden Peter Ramsauer (CSU).
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Verbraucher erwarten von Maklern und Verwaltern zu Recht ein hohes Maß an Sach- und Fachverstand
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Verbände werden am 29. März im Bundestag zum Sachkundenachweis angehört
"Der Sachkundenachweis für Immobilienmakler und -verwalter dient dem Verbraucherschutz. Er wird dem Anspruch und der langjährigen Forderung der Branche nach einer Berufszulassungsregelung gerecht. Wir wünschen uns nun einen schnellen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens." Das sagt der Präsident des Immobilienverbandes IVD, Jürgen Michael Schick, im Vorfeld der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag am 29. März 2017.
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Bundesregierung: Mehr Schutz bei Bauverträgen
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Baubeschreibungen müssen künftig bestimmte Mindestanforderungen erfüllen und Bauverträge einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Der Bundestag hat eine Reform des Werkvertragsrechts beschlossen und an die besonderen Anforderungen von Bauvorhaben angepasst.
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