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Abrechnungsverhältnis entsteht mit Ablauf der Mängelbeseitigungsfrist!
OLG München, 25.07.2023 - 28 U 1226/23 Bau
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Kran stürzt um: Wer haftet?
OLG Frankfurt, 15.09.2025 - 29 U 50/24
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OLG Düsseldorf, 05.09.2025 - 22 U 194/24
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OLG Köln, 17.09.2025 - 11 U 118/23
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LG Berlin II:
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OLG Saarbrücken:
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Nachrichten zum Immobilienrecht

Zeige Nachrichten 601 bis 620 aus dem Bereich Gesetzgebung von insgesamt 624 - (1378 in Alle Sachgebiete)



Online seit 2006

GdW kritisiert Gleichbehandlungsgesetz-Entwurf: Alter Wein in neuen Schläuchen
"Ein neuer Name macht kein besseres Gesetz. Der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegte Entwurf eines Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist eine Neuauflage des von der rot-grünen Bundesregierung konzipierten Antidiskriminierungsgesetzes mit all seinen Schwächen. Das ist alter Wein in neuen Schläuchen", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht
Deutschland ist verpflichtet, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umzusetzen, die den Schutz vor Diskriminierung regeln. Die Richtlinien betreffen viele Bereiche unserer Rechtsordnung - der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf, die Bestimmungen gelten gleichermaßen etwa für Arbeitnehmer, Auszubildende oder für den öffentlichen Dienst. Betroffen ist aber auch das Zivilrecht, also Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen - insbesondere Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern oder Vermietern.
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Bundesrat: Mit flexiblerer Gestaltung des Kündigungsrechts Leerstände auf dem Wohnungsmarkt beseitigen
Aufgrund der vielen Leerstände auf dem Wohnungsmarkt in Ostdeutschland leiden die Wohnungsunternehmen zum Teil unter Existenz gefährdenden Mietausfällen bei gleich bleibenden Unterhaltskosten. Aus diesem Grunde hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (16/1029) eingebracht. Er schlägt vor, einen neuen Kündigungstatbestand in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufzunehmen, der unter der Voraussetzung der Vereinbarkeit mit städteplanerischen Konzepten für die Wohnungsunternehmen "höhere Flexibilität und Planungssicherheit" erreichen würde. Die Zulassung der Abrisskündigung unter der Bedingung des Nachweises eines vergleichbaren und verfügbaren Wohnraumes sei für die Mieter in Gebieten mit einem entspannten Wohnungsmarkt hinnehmbar.
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Haus & Grund begrüßt Verbesserungen für Wohnungseigentümer
Haus & Grund Deutschland begrüßt den gestern von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft selbst hat sich bereits seit über 20 Jahren auch mit eigenen Gesetzentwürfen für eine Verbesserung der Rechte der Wohnungseigentümer eingesetzt. „Mit dieser Änderung wird gewährleistet, dass der Erwerb einer Eigentumswohnung insbesondere zur eigenen Altersvorsorge nicht zu einem unkalkulierbaren Risiko wird“, unterstreicht Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Er fordert alle im Bundestag vertretenen Parteien auf, diese Gesetzesänderung mitzutragen.
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Gesetzentwurf einer Abrisskündigung verhindert Blockaden notwendiger Abrisse im Rahmen des Stadtumbaus
Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, hat den am 10. Februar 2006 im Bundesrat zur Beratung stehenden Gesetzentwurf des Freistaates Sachsen zur Einführung einer gesamtdeutschen Abrisskündigung begrüßt. "Der spekulative Blick einzelner Mieter auf hohe Entschädigungssummen darf nicht den zwischen Kommunen und Wohnungsunternehmen in den Stadtentwicklungskonzepten vereinbarten und zeitlich festgelegten Abriss blockieren. Nicht nur, dass sich der Stadtumbau dadurch erheblich verzögert, auch die Wohnungsunternehmen können die finanziellen Belastungen aus der weiteren Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude nicht tragen", warnte der GdW-Präsident.
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Senat beschließt Änderung des Denkmalschutzgesetzes
Der Hamburger Senat hat eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes beschlossen. «Dadurch soll eine Lücke geschlossen werden, die durch das neue Baugesetz entstanden ist», sagte Kultursenatorin Karin von Welck (parteilos) in Hamburg. Das Denkmalschutzamt hat deshalb ein Verzeichnis erstellt, in dem alle «denkmalwürdigen», aber nicht formell unter Denkmalschutz gestellten Objekte erfasst sind. Nach der neuen Bauordnung hätten freistehende Gebäude bis zu 7 Metern Höhe abgerissen werden können.
(Quelle: Hamburg)

Bundesrat: Grundbuch- und Katasterämter zusammenlegen
Grundbuch- und Katasterämter sollen nach den Vorstellungen des Bundesrates zu einer einheitlichen Bodenmanagement-Behörde zusammengelegt werden können. Die Länderkammer hat dazu einen Gesetzentwurf (16/510) vorgelegt. Davon verspricht sie sich eine einheitliche Beratung und Bedienung der Grundstückseigentümer und Investoren. Die Vorlage bezwecke die Öffnung des Bundesrechts im erforderlichen Umfang, um den Ländern, die davon Gebrauch machen wollten, die Möglichkeit zu geben, sich bietende Synergieeffekte zu nutzen.
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Vorschau zur Plenarsitzung des Bundesrates
Morgen kommt der Bundesrat zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Auf dem Tagesprogramm steht unter anderen auch der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 573 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches, um den Kündigungstatbestand der Abrisskündigung in das BGB einzuführen.
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Antidiskriminierungsrichtlinie: Haus & Grund fordert 1:1-Umsetzung
Im Vorfeld der erneuten Beratungen im Bundestag über die Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie am 20. Januar appelliert die Eigentümerschutzgemeinschaft Haus & Grund an die SPD-Fraktion, ihre bisherige Haltung zu überdenken. Haus & Grund erwartet nach dem Regierungswechsel eine Einigung der großen Koalition auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Richtlinie.
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Bündnis 90/Die Grünen bringen Anti-Diskriminierungs-Vorlage erneut ein
Bündnis 90/Die Grünen haben ihren Gesetzentwurf zur Umsetzung europäischer Anti-Diskriminierungs-Richtlinien (16/297) erneut in den Bundestag eingebracht. Er verfolgt das Ziel, eine Benachteiligung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
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IVD: Was sich 2006 für Immobilieneigentümer ändert
Das neue Jahr bringt für Immobilieneigentümer zahlreiche Änderungen. Davon sind die Immobilienwirtschaft, private Anleger und Selbstnutzer gleichermaßen betroffen. „Positiv zu bewerten ist, dass laut Koalitionsvertrag die Immobilie in der geförderten Altersvorsorge ab 2007 eine wichtigere Rolle einnehmen soll“, so Jürgen Michael Schick, Vize-Präsident des Immobilienverbandes Deutschland (IVD). „Es wäre allerdings sinnvoll gewesen, schon jetzt, parallel zu den jetzt eingeführten Änderungen, die Immobilie verstärkt in die Altersvorsorge einzubinden“, betont Schick.
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Online seit 2005

Endgültig: Eigenheimzulage abgeschafft
Langjährige Forderung des Deutschen Mieterbundes erfüllt

„Endlich ist das jahrelange Hin und Her um die Eigenheimzulage beendet“, erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), heute (21. Dezember 2005) in Berlin. Nachdem der Bundesrat mehr als zwei Jahre lang alle Versuche der früheren Bundesregierung blockiert hatte, die Zulage zu streichen, stimmte er jetzt dem Vorschlag der neuen Regierungskoalition zu: Ab 1. Januar 2006 gibt es für Neufälle keine Eigenheimzulage mehr.
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Ende von Eigenheimzulage und Steuersparfonds
Der Bundesrat hat in seiner gestrigen Sitzung dem Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage, dem Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen sowie dem Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm zugestimmt.
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Vorschau zur Plenarsitzung des Bundesrates
Am morgigen Mittwoch, den 21.12.2005, kommt der Bundesrat zu seiner nächsten Plenarsitzung zusammen. Es werden unter anderem die Abschaffung der Eigenheimzulage und das Forderungssicherungsgesetz auf der Tagesordnung stehen.
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Eigenheimzulage nicht mehr gerechtfertigt
Der Bundestag hat beschlossen, dass die Eigenheimzulage ab 1. Januar 2006 entfallen wird. Die Bundesregierung brachte ein entsprechendes Gesetz auf den Weg, weil das Förderziel der Eigenheimzulage längst erreicht ist: Die Wohnungssituation in Deutschland ist gut. Laufende Förderungen werden aber nicht gestoppt.
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Eigenheimzulage streichen - aber auf Förderung nicht verzichten
Die geplante Streichung der Eigenheimzulage ab 2006 ist bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Donnerstagmittag nicht auf nennenswerten Widerstand gestoßen. An die Stelle dieser Förderung des selbst genutzten Wohneigentums sollten nach Meinung etlicher Experten aber andere Arten der Förderung treten. In der Anhörung standen sie Rede und Antwort zu den Entwürfen CDU/CSU und SPD zur Abschaffung der Eigenheimzulage (16/108), zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (16/107) und zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm (16/105). Die Gesetze sollen am 15. Dezember vom Bundestag verabschiedet werden.
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Schrottimmobilien: Konsequenzen des EuGH-Urteils zu Haustürgeschäften auf dem Prüfstand
Wie die Bundesregierung ihre Auffassung begründet, das deutsche Verbraucherschutzrecht sei europarechtskonform und schütze die Verbraucher vor den mit einer Kapitalanlage verbundenen Risiken, möchte die FDP-Fraktion wissen. Sie hat dazu eine Kleine Anfrage (16/131) gestellt. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH).
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Anhörung zu Steuergesetzentwürfen und zur Abschaffung der Eigenheimzulage
Die Gesetzentwürfe von CDU/CSU und SPD zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm (16/105), zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen (16/107) sowie zur Abschaffung der Eigenheimzulage (16/108) stehen im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses. Sie beginnt am Donnerstag, dem 8. Dezember, um 11.30 Uhr im Saal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses und soll bis gegen 14 Uhr dauern. 20 Sachverständige werden den Abgeordneten Rede und Antwort stehen, darunter die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände, der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, der Zentralverband des Deutschen Handwerks und der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsbauunternehmen.
(Quelle: Bundestag)

Eigenheimzulage nicht mehr gerechtfertigt
Das Förderziel der Eigenheimzulage ist längst erreicht: Die Wohnungssituation in Deutschland ist gut. Daher hat das Kabinett gestern beschlossen, die Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 abzuschaffen. Laufende Förderungen werden nicht gestoppt.
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Eigenheimzulage auf der Kippe
Noch ist nicht entschieden, über welche Sparmaßnahmen die künftige Bundesregierung entscheiden wird: Dass die Streichung der Eigenheimzulage an oberer Stelle steht, ist ein offenes Geheimnis. Die ersatzlose Streichung der Eigenheimzulage ist auch unter anderem zum wiederholten Male vom Sachverständigenrat der Bundesregierung, den so genannten fünf Wirtschaftsweisen, gefordert worden.
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