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OLG Stuttgart: "Kilo" statt "Tonne": Kalkulationsirrtum ist nicht anfechtbar! BeitragBayObLG: Restleistungen nach Kündigung sind öffentlich auszuschreiben! Beitrag
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Für private Bauherrn ist die Bauabnahme ein emotionaler Höhepunkt, da der Einzug ins neue Eigenheim in greifbare Nähe rückt. Doch mit der Abnahme gehen Rechtsfolgen einher, die häufig unterschätzt werden. Daher warnt Rechtsanwalt Ingo Kolms von der ARGE Baurecht vor allzu früher Freude und erläutert, worauf private Bauherren achten sollten.
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