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Wohngebäude wird bezogen: Architektenleistung gilt als abgenommen! OLG Köln, 02.03.2023 - 19 U 55/22 VolltextNachfrist von nur zwei Werktagen ist zu kurz! OLG Oldenburg, 14.07.2022 - 14 U 54/18 VolltextAuch ein öffentlicher Platz kann ein Baukunstwerk sein! OLG Düsseldorf, 11.01.2024 - 20 U 36/23 VolltextGeneralklausel "heilt" Abweichung von den Vergabeunterlagen nicht! VK Bund, 04.03.2024 - VK 1-16/24 Volltext"Nimm Dir einen Betreuer": Keine Beleidigung! AG Paderborn, 27.07.2023 - 54 C 61/23 Volltext
BGH: Bedarf es für die richterliche Schadensschätzung eines Sachverständigengutachtens? BeitragAG Rheinbach: Wirksame Kündigung in elektronischer Form des § 126a BGB möglich? Nicht über beA! BeitragEin längst überfälliges Himmeldonnerwetter Blog-EintragOLG Celle: Welche Leistungen schuldet ein Planer? IBR 2024, 241AG Karlsruhe-Durlach: Mischmietverhältnis - Wohnung und Kfz-Stellplatz: Kann die Stellplatzmiete erhöht werden und wenn ja, wie? Beitrag
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Für private Bauherrn ist die Bauabnahme ein emotionaler Höhepunkt, da der Einzug ins neue Eigenheim in greifbare Nähe rückt. Doch mit der Abnahme gehen Rechtsfolgen einher, die häufig unterschätzt werden. Daher warnt Rechtsanwalt Ingo Kolms von der ARGE Baurecht vor allzu früher Freude und erläutert, worauf private Bauherren achten sollten.
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