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Überschneidung von Vertragserfüllungs- und Mängelsicherheit führt zur Übersicherung! OLG Stuttgart, 25.04.2024 - 13 U 97/23 VolltextKein Abrechnungsverhältnis durch die Wahl der Nichterfüllung! OLG Oldenburg, 23.04.2024 - 2 U 128/23 VolltextBedarf es für die richterliche Schadensschätzung eines Sachverständigengutachtens? BGH, 26.03.2024 - VIII ZR 89/23 VolltextUnberechtigte Arbeitseinstellung ist ein Kündigungsgrund! OLG Hamburg, 17.11.2022 - 4 U 110/22 VolltextReferenzen sind personen- oder unternehmensgebunden! OLG Düsseldorf, 14.12.2022 - Verg 11/22 VolltextÖffentlicher Auftrag oder Aufgabe aufgrund haushaltsrechtlicher Bewirtschaftung? VK Bund, 18.03.2024 - VK 2-19/24 Volltext
BGH: Bedarf es für die richterliche Schadensschätzung eines Sachverständigengutachtens? BeitragAG Rheinbach: Wirksame Kündigung in elektronischer Form des § 126a BGB möglich? Nicht über beA! BeitragEin längst überfälliges Himmeldonnerwetter Blog-EintragOLG Celle: Welche Leistungen schuldet ein Planer? IBR 2024, 241AG Karlsruhe-Durlach: Mischmietverhältnis - Wohnung und Kfz-Stellplatz: Kann die Stellplatzmiete erhöht werden und wenn ja, wie? BeitragOLG München: 80%-Regel beim VOB-Vertrag? Nur unter den Voraussetzungen von § 650b BGB! IBR 2024, 223
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BGH: Schwarzgeldabrede bei Grundstückskauf: Kaufvertrag bleibt wirksam VolltextOLG München: Keine Umwandlung eines subjektiv-dinglichen in ein subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht VolltextBGH: Makler hat bei Doppelbeauftragung umfassende Auskunftspflichten! VolltextLG Lübeck: Kein Gewährleistungsausschluss wegen möglicher Asbestbelastung? VolltextOLG Frankfurt: Schadensersatz wegen unrechtmäßigem Einkürzen von Bäumen auf Nachbargrundstück Volltext
Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus im Bestand kauft, in dem der Verkäufer am 1. Februar 2002 noch selbst gewohnt hat, der muss innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Übernahme die sogenannten Nachrüstpflichten erledigen. Daran erinnert der Verband Privater Bauherren (VPB). Die Nachrüstpflichten sind in der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschrieben.
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