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Weitere steuerliche Erleichterungen zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe
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Bund und Länder haben sich zur Bewältigung der Hochwasserkatastrophe auf eine Ausweitung der steuerlichen Erleichterungen verständigt, die in den Katastrophenerlassen enthalten sind, die in den betroffenen Ländern herausgegeben wurden. Dies teilte das Bundesfinanzministerium mit. Unter anderem solle es bei der Prüfung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit geringere Nachweispflichten geben.
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