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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Steuerrecht

1727 Entscheidungen insgesamt

Online seit 17. März

IMRRS 2026, 0328
SteuerrechtSteuerrecht
Sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer ist anerkannte Schätzungsmethode!

FG Hamburg, Urteil vom 03.12.2025 - 2 K 86/22

1. Die sachverständige Ermittlung der Restnutzungsdauer gem. § 4 Abs. 3 ImmowertV ist eine gutachterlich anerkannte Schätzungsmethode zur Ermittlung der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG (Anschluss an BFH, Urteil vom 21.01.2024, IX R 14/23).*)

2. Zwei Eigentumswohnungen, die im selben Gebäude (Hauseingang) liegen, können unterschiedliche (wirtschaftliche) Restnutzungsdauern haben.*)

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Online seit 4. März

IMRRS 2026, 0268
SteuerrechtSteuerrecht
Auch hochprei­siges Wohnmobil kann Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein

BFH, Urteil vom 27.01.2026 - IX R 4/25

1. Bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs i.S.v. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG muss es sich bei objektiver Betrachtung um Gebrauchsgegenstände handeln, die dem Wertverzehr unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotenzial aufweisen (Anschluss an Senatsurteile vom 29.10.2019 - IX R 10/18, BFHE 266, 560, BStBl. II 2020, 258, DStR 2020, 707 Rz. 30 f., sowie vom 24.05.2022 - IX R 22/21, BFHE 277, 237, BStBl. II 2023, 108, DStR 2022, 2426 Rz. 29).*)

2. Der Wert eines Wirtschaftsguts ist für sich betrachtet kein geeignetes Kriterium für die Beurteilung, ob ein Gegenstand des täglichen Gebrauchs vorliegt.*)

3. Die Zuordnung eines Wirtschaftsguts zu einem ­Gegenstand des täglichen Gebrauchs hängt nicht davon ab, ob der Steuerpflichtige dieses ausschließlich selbst privat nutzt.*)

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Online seit 3. März

IMRRS 2026, 0252
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Grundsteuer "Bundesmodell" ist verfassungskonform

BFH, Urteil vom 12.11.2025 - II R 25/24

1. Das Grundsteuer-Reformgesetz vom 26.11.2019 (BGBl. I 2019, 1794) - GrStRefG - ist formell verfassungsgemäß. Insbesondere stand dem Bund die Gesetzgebungskompetenz aus Art. 105 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) zu. Selbst wenn er die ihm durch Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG eingeräumten gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten nicht vollständig ausgeschöpft haben sollte, lässt dies seine Gesetzgebungskompetenz nach dieser Vorschrift nicht entfallen.*)

2. Die Regelungen der §§ 252 bis 257 des Bewertungsgesetzes (BewG) i.d.F. des GrStRefG zur Bewertung von Wohnungseigentum für Zwecke der Grundsteuer ab dem 01.01.2022 sind materiell verfassungsgemäß.*)

3. Belastungsgrund der Grundsteuer im sog. Bundesmodell ist die durch den Grundbesitz vermittelte Möglichkeit einer ertragbringenden Nutzung, die sich im Sollertrag widerspiegelt und eine objektive Leistungsfähigkeit vermittelt.*)

4. Der Ansatz von typisierten Nettokaltmieten pro Quadratmeter Wohnfläche gem. § 254 BewG i.V.m. Anlage 39 zum BewG verstößt nicht wegen einer unzureichenden Differenzierung nach der Lage der wirtschaftlichen Einheiten innerhalb eines Gemeindegebiets gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.*)

5. Es liegt kein Verstoß gegen den Grundsatz der Vorhersehbarkeit der Abgabenlast im Hinblick darauf vor, dass die genaue Höhe der zu zahlenden Grundsteuer regelmäßig erst feststeht, wenn die Grundsteuer festgesetzt wurde.*)

6. Das Finanzgericht als Tatsachengericht kann die von den Gutachterausschüssen nach § 247 Abs. 2 BewG ermittelten Bodenrichtwerte grundsätzlich ohne weitere Sachaufklärung zu Grunde legen, ohne dabei gegen seine Amtsaufklärungspflicht aus § 76 Abs. 1 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung zu verstoßen.*)

7. Anlass für eine (eingeschränkte) gerichtliche Überprüfung der Bodenrichtwerte besteht nur dann, wenn Verstöße bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte substanziiert geltend gemacht werden oder im jeweiligen Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für solche Verstöße vorliegen.*)




Online seit 25. Februar

IMRRS 2026, 0175
SteuerrechtSteuerrecht
Zwangsverwaltung und Grundschulden bei Betriebsaufspaltung

BFH, Urteil vom 25.06.2025 - IV R 1/23

1. Steuerpflichtige Einkünfte aus der Vermietung der Zwangsverwaltung unterliegender, zum Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft gehörender Grundstücke sind der Mitunternehmerschaft als Grundpfandschuldnerin zuzurechnen.*)

2. Der Zwangsverwalter von Grundstücken im Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft ist nicht Entrichtungsschuldner für die Einkommensteuer der Mitunternehmer auf die in ihrem Gewinnanteil enthaltenen Mieterträge.*)

3. Im Fall einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung sind die bei der Besitzgesellschaft bestehenden Grundschulden, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten der Betriebsgesellschaft zur Verbesserung deren Vermögens- und Ertragslage dienen, durch den Betrieb der Besitzgesellschaft veranlasst.*)

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Online seit 9. Januar

IMRRS 2026, 0029
SteuerrechtSteuerrecht
Anmietung eines Pkw-Stellplatzes als Werbungskosten?

BFH, Urteil vom 20.11.2025 - VI R 4/23

Kosten für die Anmietung eines Pkw-Stellplatzes gehören nicht zu den Unterkunftskosten, die nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes nur mit höchstens 1.000 Euro im Monat angesetzt werden können. Sie sind, soweit notwendig, als Werbungskosten wegen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung abziehbar.*)

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Online seit 11. Dezember 2025

IMRRS 2025, 1572
SteuerrechtSteuerrecht
Überhöhte Grundsteuer auf Nichtbauland

FG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2025 - 11 K 2040/24

(Ohne amtliche Leitsätze)

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Online seit 1. Dezember 2025

IMRRS 2025, 1496
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bescheinigung haushaltsnaher Dienstleistungen durch den Verwalter?

LG Aurich, Urteil vom 07.10.2025 - 1 S 75/25

1. Die Bescheinigung haushaltsnaher Dienstleistungen liegt im Interesse des einzelnen Wohnungseigentümers, nicht im Interesse der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

2. Diejenigen Wohnungseigentümer, die eine solche Bescheinigung benötigten, können sich selbst an die Verwaltung wenden und die Bescheinigung gegen Zahlung einer Mehrvergütung anfordern oder die haushaltsnahen Dienstleistungen durch Kopie entsprechender Ausgabenbelege nachweisen.

3. Das Gericht hat im Rahmen einer Beschlussersetzungsklage in das Selbstorganisationsrecht der Wohnungseigentümer nur insoweit einzugreifen, als dies zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes unbedingt notwendig ist.

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Online seit 2025

IMRRS 2025, 1386
SteuerrechtSteuerrecht
Kommanditist erhält Sondereigentum: Erwerbsteuer auch auf Baukosten

FG München, Urteil vom 25.06.2025 - 4 K 1196/22

1. Wird im Gründungs- und Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG unter anderem verpflichtend geregelt, dass

- die KG von einem Gesellschafter ein unbebautes Grundstück kaufen soll, das anschließend in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt und von der Komplementär-GmbH gegen einen festgelegten Preis mit Wohnungen und Tiefgaragenstellplätzen bebaut werden soll,

- jeder Kommanditist sofort einen Anspruch auf Übertragung einer schon festgelegten Sondereigentumseinheit (Wohnung mit Keller samt Tiefgaragenstellplatz) erhalten soll,

- die Kommanditisten eine erste "Pflichteinlage" zu leisten haben, die dem Erwerbspreis des ihnen im Rahmen der späteren Auseinandersetzung des Gesellschaftsvermögens der KG zugewiesenen Sondereigentums entspricht,

- die Kommanditisten einen zweiten Teil der Pflichteinlage, der auf die Errichtung des Sondereigentums entfällt, in Raten nach Baufortschritt zu zahlen haben,

so hat jeder Kommanditist ein grunderwerbsteuerbares "anderes Rechtsgeschäft" i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG abgeschlossen, in dessen Bemessungsgrundlage nach den Grundsätzen zum einheitlichen Vertragswerk in der Grunderwerbsteuer auch die Baukosten für die Errichtung der jeweiligen Sondereinheit samt Tiefgarage einzubeziehen sind.

2. Der Steuerbarkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG steht nicht entgegen, dass zu diesem Zeitpunkt der Abschlusses des Gesellschaftsvertrags der GmbH & Co. KG

- das Grundstück noch nicht im Eigentum der KG stand bzw. dass es unsicher war, ob die KG überhaupt Eigentum erlangen wird,

- die Teilungserklärung noch nicht vollzogen war, das Wohnungsgrundbuch noch nicht angelegt und das Wohnungs- bzw. Teileigentum mangels Gebäudeerrichtung noch nicht entstanden war.

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IMRRS 2025, 1385
SteuerrechtSteuerrecht
Bayerisches Grundsteuergesetz ist verfassungskonform

FG München, Urteil vom 13.08.2025 - 4 K 164/25

1. Die Vorschriften des BayGrStG zu den Äquivalenzbeträgen der Grundsteuer B für Grundstücke des Grundvermögens sind formell und materiell verfassungsgemäß. Sie verstoßen insbesondere nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.

2. Die Ausgestaltung der Grundsteuer B als wertunabhängiges Flächenmodell ist vom Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers gedeckt und mit dem Grundsatz der Lastenfreiheit vereinbar.

3. Auch für ausschließlich in eigener Sache tätige Steuerberater besteht eine Nutzungspflicht des seit dem 1.1.2023 für Steuerberater eingerichteten besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs.

4. Die Versäumung der Klagefrist ist nicht verschuldet, wenn ein Steuerberater eine Klage in eigener Sache zu einem Zeitpunkt, in dem höchstrichterlich noch nicht sicher entschieden war, ob ein in eigener Sache klagender Steuerberater die Klage zwingend in der Form des § 52d FGO erheben muss, nur in Papierform eingereicht hat.

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IMRRS 2025, 1354
SteuerrechtSteuerrecht
Ortsübliche Vermietungszeit für eine Ferienwohnung

BFH, Urteil vom 12.08.2025 - IX R 23/24

1. Bei einer ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ist grundsätzlich und typisierend von der Absicht des Steuerpflichtigen auszugehen, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit von Ferienwohnungen ‑‑abgesehen von Vermietungshindernissen‑‑ nicht erheblich (das heißt um mindestens 25 %) unterschreitet.*)

2. Um den Einfluss temporärer Faktoren möglichst gering zu halten und ein einheitliches Bild zu erlangen, ist auf die durchschnittliche Auslastung der Ferienwohnung über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei bis fünf Jahren abzustellen.*)

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IMRRS 2025, 1237
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Zweitwohnungssteuer bei unentgeltlicher Überlassung!

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.01.2025 - 6 LB 3/24

1. Einen Aufwand i.S.d. Art. 105 Abs. 2a GG kann nicht nur derjenige betreiben, der eine neben der Hauptwohnung bestehende Wohnung selbst nutzt, sondern auch derjenige, der die Wohnung einem Angehörigen oder einem sonstigen Dritten unentgeltlich zur Nutzung überlässt.*)

2. Ein Eigentümer oder Wohnungserbbauberechtigter kann bei Überlassung einer Wohnung an Dritte zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, soweit er die Wohnung weiterhin hält und sich der Verfügungsmacht über sie nicht begibt. Auf die Hintergründe für die unentgeltliche Überlassung der Wohnung kommt es dabei nicht an.*)

3. Ein Eigentümer oder Wohnungserbbauberechtigter begibt sich im Fall der Überlassung der Wohnung an einen Dritten auf Grundlage eines Leihvertrags dann seiner Verfügungsmacht, wenn er und der Dritte eine Zweckbestimmung für die Leihe nach § 604 Abs. 2 BGB vereinbart haben.*)

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IMRRS 2025, 1238
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Zweitwohnungssteuer bei familiärem Nestmodell!

VG Weimar, Urteil vom 17.10.2024 - 3 K 1578/23

1. Die Erhebung einer kommunalen Zweitwohnungssteuer ist (auch) unzulässig in Fällen des ehelichen Getrenntlebens, wenn und soweit die gemeinsamen ehelichen Kinder des zur Zweitsteuer herangezogenen getrenntlebenden Elternteils mit Zweitwohnsitz im Rahmen des familiären Nestmodells oder auch des Wechselmodells am Erstwohnsitz regelmäßig betreut werden.*)

2. Entgegenstehende Satzungsbestimmungen sind unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG, Art. 17 ThürVerf sowie mit dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot nach Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 ThürVerf und mithin ungültig.*)

3. Der kommunale Satzungsgeber überschreitet mit der Besteuerung dieser Fallgruppen den ihm grundsätzlich zustehenden Gestaltungsspielraum zur Typisierung und Pauschalierung bzw. Vereinfachung der Steuererhebung.*)

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IMRRS 2025, 1236
SteuerrechtSteuerrecht
Berechtigung des Vermieters zum Vorsteuerabzug bei Stromlieferung an Mieter

FG Münster, Urteil vom 18.02.2025 - 15 K 128/21

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2025, 0979
BauträgerBauträger
Wann verjährt der Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer?

OLG Brandenburg, Urteil vom 20.02.2025 - 10 U 37/24

1. Der Nachzahlungsanspruch des Bauunternehmers gegen den Bauträger wegen eines gemeinschaftlichen Irrtums über die Verpflichtung zur Zahlung von Umsatzsteuer ist der Höhe nach durch den Erstattungsantrag des Bauträgers an das Finanzamt begrenzt.

2. Die Verjährung des Anspruchs auf Werklohn in Höhe der Umsatzsteuer beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erstattungsantrag gestellt ist und der Bauunternehmer davon Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.

3. Eine nicht hinreichend individualisierte Klage hemmt die Verjährung nicht. Die nachträgliche Individualisierung entfaltet keine Rückwirkung.

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IMRRS 2025, 0806
SteuerrechtSteuerrecht
Zweitwohnung oder nicht?

VGH Bayern, Beschluss vom 02.05.2025 - 4 ZB 24.704

1. Der örtliche Normgeber darf beim Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen.

2. Da das Innehaben einer Wohnung auch für Zwecke der privaten Lebensführung bereits dann anzunehmen ist, wenn sich der Eigentümer der betreffenden Räumlichkeiten die Möglichkeit der Eigennutzung offenhält, kann die steuererhebende Gemeinde in einem solchen Fall grds. vom Vorliegen einer Zweitwohnung ausgehen, solange keine besonderen Umstände ersichtlich sind, die diese tatsächliche Vermutung erschüttern.

3. Wegen des Grundsatzes "keine Gleichheit im Unrecht" können sich aus einem etwaigen satzungswidrigen Vollzugsmangel keine subjektiven Rechte eines Steuerpflichtigen in Bezug auf seine Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer ergeben.

4. Da es bei der Prüfung, ob eine zeitweise nicht genutzte Wohnung eine reine Kapitalanlage darstellt, auf eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalls ankommt, kann auch die Frage, "wie ein sehr lange vorliegender Leerstand definiert wird und wann ausweislich dieser Definition das Hauptkriterium bei der Frage der Kapitalanlage als erfüllt anzusehen ist", keiner allgemeingültigen Klärung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugeführt werden.

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IMRRS 2025, 0789
SteuerrechtSteuerrecht
Zweitwohnung oder nicht?

VGH Bayern, Beschluss vom 02.05.2025 - 4 ZB 24.703

1. Der örtliche Normgeber darf beim Erlass einer Zweitwohnungssteuersatzung generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen treffen.

2. Da das Innehaben einer Wohnung auch für Zwecke der privaten Lebensführung bereits dann anzunehmen ist, wenn sich der Eigentümer der betreffenden Räumlichkeiten die Möglichkeit der Eigennutzung offenhält, kann die steuererhebende Gemeinde in einem solchen Fall grds. vom Vorliegen einer Zweitwohnung ausgehen, solange keine besonderen Umstände ersichtlich sind, die diese tatsächliche Vermutung erschüttern.

3. Wegen des Grundsatzes "keine Gleichheit im Unrecht" können sich aus einem etwaigen satzungswidrigen Vollzugsmangel keine subjektiven Rechte eines Steuerpflichtigen in Bezug auf seine Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer ergeben.

4. Da es bei der Prüfung, ob eine zeitweise nicht genutzte Wohnung eine reine Kapitalanlage darstellt, auf eine umfassende Würdigung aller objektiven Umstände des Einzelfalls ankommt, kann auch die Frage, "wie ein sehr lange vorliegender Leerstand definiert wird und wann ausweislich dieser Definition das Hauptkriterium bei der Frage der Kapitalanlage als erfüllt anzusehen ist", keiner allgemeingültigen Klärung i.S.d. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO zugeführt werden.

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IMRRS 2025, 0891
BauträgerBauträger
Auskunftsersuchen gegenüber einem Bauträger über leistende Bauunternehmen

VG München, Urteil vom 07.05.2025 - M 28 K 21.6742

ohne amtliche Leitsätze

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IMRRS 2025, 0852
SteuerrechtSteuerrecht
Wann ist eine Bauleistung steuerlich "erbracht"?

FG Nürnberg, Urteil vom 18.03.2025 - 2 K 1246/22

Eine Leistung ist vor dem 15.02.2014 erbracht i.S.v. § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG, soweit die Steuer dafür entstanden ist. Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder Teilleistung ausgeführt worden ist, entsteht insoweit die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist. Dies umfasst auch vereinnahmte Abschlagszahlungen.

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IMRRS 2025, 0774
SteuerrechtSteuerrecht
Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen

BFH, Urteil vom 05.02.2025 - VI R 3/23

Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.*)

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IMRRS 2025, 0678
SteuerrechtSteuerrecht
Veräußerungsgewinn bei Grundstücksübertragung mit Übernahme von Schulden

BFH, Urteil vom 11.03.2025 - IX R 17/24

Im Fall der teilentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern erfolgt für Zwecke der Ermittlung des Gewinns aus einem privaten Veräußerungsgeschäft eine Aufteilung in einen voll entgeltlichen und einen voll unentgeltlichen Teil nach dem Verhältnis der Gegenleistung zum Verkehrswert des übertragenen Wirtschaftsguts. Dies gilt auch bei einem unter den Anschaffungskosten liegenden Entgelt.*)

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IMRRS 2025, 0612
SteuerrechtSteuerrecht
Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer

FG München, Urteil vom 29.01.2025 - 4 K 632/24

Hat der Steuerpflichtige in einem Zwangsversteigerungsverfahren das Meistgebot für ein mit einem Vorkaufsrecht belastetes Grundstück abgegeben, den Zuschlag erhalten und somit den Grunderwerbsteuertatbestand nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG erfüllt, so ist es als Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs im Sinne des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG anzusehen, wenn der Vorkaufsberechtigte später wirksam von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch macht und der Steuerpflichtige deswegen sämtliche Ansprüche aus der Abgabe des Meistgebotes und dem Zuschlagsbeschluss an den Vorkaufsberechtigten abtreten muss.

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IMRRS 2024, 1242
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerbesteuerrisiko durch Mitvermietung eines Lastenaufzugs

FG Münster, Urteil vom 28.08.2024 - 2 K 1046/22

Die Mitvermietung eines Lastenaufzugs ist eine für die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG unschädliche Überlassung einer Betriebsvorrichtung, wenn der Lastenaufzug als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung anzusehen ist.

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IMRRS 2025, 0326
SteuerrechtSteuerrecht
Hausanschlusskosten im Kaufvertrag geregelt: Keine Grunderwerbsteuer!

BFH, Urteil vom 30.10.2024 - II R 18/22

1. Vergütungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche unterliegen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude als zusätzliche Leistungen der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Erwerbsgeschäft vorliegt.*)

2. Dies gilt nicht für Hausanschlusskosten, wenn der Erwerber des Grundstücks zur Übernahme dieser Kosten sich bereits im Grundstückskaufvertrag verpflichtet hat.*)

3. Die Steuer ist in einem selbstständigen Bescheid festzusetzen.*)

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IMRRS 2025, 0325
SteuerrechtSteuerrecht
Nachträgliche Sonderwünsche unterliegen der Grunderwerbsteuer!

BFH, Urteil vom 30.10.2024 - II R 15/22

1. Vergütungen für nachträglich vereinbarte Sonderwünsche unterliegen beim Grundstückserwerb mit noch zu errichtendem Gebäude als zusätzliche Leistungen der Grunderwerbsteuer nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Erwerbsgeschäft vorliegt.*)

2. Die Steuer ist in einem selbständigen Bescheid festzusetzen.*)

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IMRRS 2025, 0317
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Keine Haftung des Grundstückserwerbers für unrichtige Steuerausweise in übernommenen Mietverträgen

BFH, Urteil vom 05.12.2024 - V R 16/22

1. Die Inanspruchnahme der in einer Rechnung als Aussteller bezeichneten Person nach § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG setzt voraus, dass diese an der Erstellung der Rechnung mitgewirkt hat oder dass ihr die Ausstellung anderweitig nach den für Rechtsgeschäfte geltenden Regelungen, zu denen auch das Recht der Stellvertretung gehört, zuzurechnen ist.*)

2. Ein vom Voreigentümer veranlasster unrichtiger Steuerausweis i.S.d. § 14c Abs. 1 Satz 1 UStG kann dem Grundstückserwerber nicht nach § 566 Abs. 1 BGB zugerechnet werden.*)

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IMRRS 2025, 0273
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Noch kein Steuerabzug für Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage

BFH, Urteil vom 14.01.2025 - IX R 19/24

Die Zuführung von Hausgeldzahlungen eines Wohnungseigentümers zur Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft rechtfertigt auch unter Beachtung der seit dem 01.12.2020 geltenden Neuregelungen im Wohnungseigentumsgesetz keinen Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Der hierfür erforderliche Veranlassungszusammenhang zur Vermietungstätigkeit besteht erst, wenn und soweit die Wohnungseigentümergemeinschaft die zurückgelegten Mittel für Erhaltungsmaßnahmen verausgabt.*)

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IMRRS 2025, 0011
SteuerrechtSteuerrecht
Bewertungsgesetz: Kein Abschlag für die Vermietung bei der Bedarfswertermittlung

FG Hamburg, Urteil vom 15.10.2024 - 3 K 159/22

Eine Eigentumswohnung bzw. ein Einfamilienhaus gilt als frei verfügbar, wenn zwar am Bewertungsstichtag formal noch ein Mietverhältnis vorliegt, aber bereits feststeht, dass dieses mit Vollzug der Schenkungsabrede durch Kollusion beendet wird.*)

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Online seit 2024

IMRRS 2024, 1565
SteuerrechtSteuerrecht
Keine ausreichende Darlegung einer Zweitwohnungsnutzung

VG München, Beschluss vom 29.10.2024 - 8 S 24.2696

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2024, 1546
SteuerrechtSteuerrecht
Kündigungsvergütung ist umsatzsteuerpflichtig!

EuGH, Urteil vom 28.11.2024 - Rs. C-622/23

Art. 2 Abs. 1 c Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass der Betrag, der vertraglich geschuldet wird, weil der Besteller einen wirksam geschlossenen Bauvertrag über die Erbringung dieser mehrwertsteuerpflichtigen Leistung - deren Ausführung der Unternehmer begonnen hatte und zu deren Fertigstellung er bereit war -, beendigt hat, als Entgelt für eine Dienstleistung anzusehen ist.

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IMRRS 2024, 1442
SteuerrechtSteuerrecht
Grundsteuerwert für Mietwohngrundstück ist (in Sachsen) verfassungskonform!

FG Leipzig, Urteil vom 01.10.2024 - 2 K 737/23

1. Die Berechnung des Grundsteuerwerts für ein Mietwohngrundstücks in Sachsen ist nicht deswegen verfassungswidrig, weil nicht von der tatsächlich erzielten Miete, sondern von einer durchschnittlichen Miete auf statistischer Grundlage (Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes) ausgegangen wird oder weil keine Differenzierung danach vorgenommen wird, ob das jeweilige Objekt vom Eigentümer eigengenutzt oder vermietet wird.

2. Es ist auch nicht zu beanstanden, dass gemäß Anlage 39 zum BewG auch Garagenstellplätze (Einzelgarage/Tiefgarage) in die Berechnung des Rohertrags des Grundstücks unabhängig von Gebäudeart, Baujahr, Wohnfläche und Bundesland sowie unabhängig davon mit eingerechnet werden, ob an dem Garagenstellplatz alleiniges Eigentum, Sondereigentum oder lediglich ein Sondernutzungsrecht besteht.

...

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IMRRS 2024, 1502
SteuerrechtSteuerrecht
Vorfälligkeitsentschädigung = Werbungskosten!

FG Niedersachsen, Urteil vom 30.10.2024 - 3 K 145/23

Wird ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, das Grundstück jedoch weiterhin zur Vermietung genutzt, dann ist die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.*)

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IMRRS 2024, 1317
BauvertragBauvertrag
Nicht angefallene Umsatzsteuer ist zurückzuzahlen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.10.2024 - 10 U 102/23

1. Die Zahlung irrtümlich ohne Abzug der Bauabzugssteuer berechneten Werklohns kann einen vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung von Überzahlungen begründen, der sich als Nebenpflicht aus dem Vertrag ergibt. Das ist nicht der Fall, wenn die Rückzahlung eines nicht angefallenen Umsatzsteueranteils im Raum steht, für die keine vertragliche Nebenpflicht besteht, so dass der Anspruch aus Bereicherungsrecht folgt.

2. Eine Bruttopreisvereinbarung führt dazu, dass die festgesetzte Umsatzsteuer als Teil des Kaufpreises geschuldet wird, unabhängig von der materiell-rechtlichen Umsatzsteuerpflicht des abgeschlossenen Geschäfts. Dabei ist regelmäßig - auch wenn sich die Vertragsparteien nicht ausdrücklich darauf verständigt haben - vom Vorliegen einer Bruttopreisabrede auszugehen.

3. Haben die Parteien eine Nettopreisabrede getroffen, führt diese dazu, dass nur der ausgewiesene Preis sowie die tatsächlich geschuldete Umsatzsteuer zu entrichten sind.

4. Die Vereinbarung zur Zahlung eines Entgelts "zuzüglich" der gesetzlichen Umsatzsteuer ist regelmäßig dahingehend auszulegen, dass die Umsatzsteuer nicht gezahlt werden muss, wenn die Umsatzsteuer irrtümlich angesetzt worden ist und das Geschäft in Wirklichkeit nicht der Umsatzsteuer unterlegen hat.

5. Die steuerrechtliche Lage ist im Zivilprozess ohne Bindung zu prüfen.

6. Der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs hat Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen, wenn er von der Leistung und den Tatsachen weiß, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrunds ergibt. Eine unzutreffende Rechtsanwendung durch die Finanzbehörden geht verjährungsrechtlich nicht zu Lasten des Anspruchsgläubigers. Der Geschädigte müsste vielmehr wissen oder grob fahrlässig nicht wissen, dass die Rechtsanwendung fehlerhaft war.

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IMRRS 2024, 1273
SteuerrechtSteuerrecht
Versagung erweiterter Kürzung im Organkreis beim Weitervermietungsmodell

BFH, Urteil vom 11.07.2024 - III R 41/22

Die erweiterte Kürzung gem. § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes für ein Grundstücksunternehmen ist zu versagen, wenn es sich bei diesem Unternehmen um eine Organgesellschaft handelt, die sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet (Anschluss an Urteile des Bundesfinanzhofs vom 18.05.2011 - X R 4/10, BFHE 233, 539, BStBl II 2011, 887, und vom 30.10.2014 - IV R 9/11, BFH/NV 2015, 227). Dies gilt auch, wenn die pachtende Organgesellschaft diesen Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet oder weiterverpachtet.*)

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IMRRS 2024, 1267
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerermäßigung für Heizungssanierung erst nach vollständiger Zahlung!

BFH, Urteil vom 13.08.2024 - IX R 31/23

Der Abschluss einer energetischen Maßnahme i.S.d. § 35c des Einkommensteuergesetzes liegt nicht bereits mit deren Fertigstellung, sondern erst mit der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags auf das Konto des Erbringers der Leistung vor.*)

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IMRRS 2024, 1249
SteuerrechtSteuerrecht
Bewertung Berliner Grundstücke im typisierten Ertragswertverfahren: Allgemeine Liegenschaftszinssätze sind anzuwenden

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.04.2024 - 3 K 3022/22

Bei der Bewertung Berliner Grundstücke im typisierten Ertragswertverfahren nach den §§ 184 ff. BewG sind nicht die vom Gutachterausschuss veröffentlichten steuerlichen Liegenschaftszinssätze, sondern die vom Gutachterausschuss veröffentlichten allgemeinen Liegenschaftszinssätze anzuwenden.*)

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IMRRS 2024, 1220
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Solarstrom für Mieter: Vermieter darf Vorsteuer abziehen

BFH, Urteil vom 17.07.2024 - XI R 8/21

Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum über eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbstständige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstständige umsatzsteuerpflichtige Leistung, die zum Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen berechtigt, da kraft Gesetzes für den Mieter die Möglichkeit besteht, den Stromanbieter frei zu wählen, und die Stromlieferung getrennt und nach individuellem Verbrauch abgerechnet wird (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 07.12.2023 - V R 15/21, BStBl II 2024, 503, zum Vorsteuerabzug für die Lieferung einer Heizungsanlage).*)

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IMRRS 2024, 1212
SteuerrechtSteuerrecht
Gewerbesteuer - Lastenaufzug

FG Münster, Urteil vom 28.08.2024 - 2 K 1046/2

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2024, 1207
BauvertragBauvertrag
Trotz Festsetzungsverjährung: Bauunternehmer muss Umsatzsteuer an den Fiskus abführen!

BGH, Urteil vom 25.07.2024 - VII ZR 646/21

Die durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) veranlasste ergänzende Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Bauunternehmers zum Leistungsempfänger (Bauträger) wird nicht dadurch beeinflusst, dass es - etwa wegen eingetretener Festsetzungsverjährung - nicht mehr zu einer Steuerfestsetzung kommen wird und der Bauunternehmer daher keine Umsatzsteuer mehr an den Fiskus abführen muss.*)

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IMRRS 2024, 1085
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Qualifizierter Mietspiegel als Grundlage für Zweitwohnungssteuer?

VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.02.2024 - 2 S 1338/23

Bei eigengenutzten Zweitwohnungen ist die Zweitwohnungsteuer anhand der ortsüblichen Jahresnettokaltmiete zu berechnen. Liegt ein qualifizierter Mietspiegel vor, ist dieser eine geeignete Festsetzungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer.

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IMRRS 2024, 1132
BauvertragBauvertrag
Unternehmer kann Zahlung der Umsatzsteuer vom Bauträger verlangen - trotz Festsetzungsverjährung!

BGH, Urteil vom 25.07.2024 - VII ZR 84/21

Die durch das Urteil des BFH vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) veranlasste ergänzende Vertragsauslegung im Verhältnis des leistenden Bauunternehmers zum Leistungsempfänger (Bauträger) wird nicht dadurch beeinflusst, dass es - etwa wegen eingetretener Festsetzungsverjährung - nicht mehr zu einer Steuerfestsetzung kommen wird und der Bauunternehmer daher keine Umsatzsteuer mehr an den Fiskus abführen muss.*)

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IMRRS 2024, 0995
WohnraummieteWohnraummiete
Zweitwohnsitzsteuer für Vater der Mietvertrag für seine Tochter unterzeichnet

VG München, Urteil vom 30.04.2024 - M 10 K 20.5883

ohne amtliche Leitsätze

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IMRRS 2024, 0980
SteuerrechtSteuerrecht
Im Vergleichswertverfahren sind Vergleichsgrundstücke zu individualisieren!

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.04.2024 - 16 K 3045/22

1. Wird in einem Verkehrswertgutachten der Wert nach dem Vergleichswertverfahren ermittelt, müssen die Vergleichsgrundstücke individualisiert (mit genauer Anschrift angegeben) sein. Darf ein Gutachter ein Grundstück nicht individualisieren, ist das Grundstück als Vergleichsgrundstück nicht geeignet; die Anonymisierung ist schädlich.*)

2. Wird in einem Gutachten für ein in Berlin befindliches Grundstück das Ertragswertverfahren angewendet, ist bei der Ermittlung des Bodenwerts aus dem Bodenrichtwert in der Regel die tatsächliche GFZ zu berücksichtigen und die Umrechnungstabelle des Gutachterausschusses anzuwenden; eine in einem Bebauungsplan ggf. geringer festgesetzte GFZ kann isoliert funktionslos geworden sein (Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.09.2020 - 2 B 11.17, IBRRS 2020, 3596).*)

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IMRRS 2024, 0926
SteuerrechtSteuerrecht
Verdeckte Gewinnausschüttung

FG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2024 - 7 K 113/21

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2024, 0912
SteuerrechtSteuerrecht
Zweitwohnungsteuer - Befreiung hilfebedürftiger Personengruppen

VG Sigmaringen, Beschluss vom 01.07.2024 - 9 K 627/24

1. Die Regelung in einer Zweitwohnungsteuersatzung, wonach die Gemeinde bei verweigerter Mitwirkung des Zweitwohnungsteuerpflichtigen einen jährlichen Mietaufwand von „pauschal“ 18.000 Euro zugrunde legen darf, ist nicht wirksam. Eine „pauschalierte“ Schätzung ist mit den Vorgaben der Abgabenordnung (vgl. §§ 162, 163 AO) nicht zu vereinbaren, weil hiernach nur die Schätzung von Tatsachen, d.h. der Besteuerungs- respektive Schätzungsgrundlagen zulässig ist. Gibt die Satzungsregelung aber ein (Schätzungs-)Ergebnis – ungeachtet der tatsächlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls – vor, widerspricht dies dem Wesen einer Schätzung, nämlich fehlende Tatsache annäherungsweise mit hinreichender Wahrscheinlichkeit festzustellen.*)

2. Die Regelung in einer Zweitwohnungsteuersatzung, die Wohnungen in betreuten Wohneinrichtungen für alte Menschen, in Alten- und Altenwohn- und Pflegeheimen, in Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen oder in ähnlichen Einrichtungen von der Zweitwohnungsteuerpflicht ausnimmt, ist zulässig. Der kommunale Satzungsgeber kann den Kreis der Abgabenpflichtigen und den die Abgabe begründenden Tatbestand bestimmen, hierzu gehören auch Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände. Voraussetzung ist die gleichheitsgerechte Ausgestaltung. Die Ausnahme bestimmter hilfebedürftiger Personengruppen von der Steuerpflicht folgt sozialpolitischen Zielen und kann ein sachlicher Grund für eine andere steuerliche Behandlung sein (sog. Differenzierungsgrund; vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -; BVerfG, Beschluss vom 17.02.2010 - 1 BvR 529/09 -; OVG Saarland, Beschluss vom 28.05.2014 - 1 A 432/13 -). Anknüpfungspunkt dieser Befreiungstatbestände sind nicht die Gründe für den Aufenthalt am Ort des Zweitwohnsitzes, sondern spezifische Besonderheiten der Unterkunft. Gemein habe diese Wohnungsarten miteinander, dass das Innehaben einer solchen Wohnung nicht Ausdruck von Konsum und damit Indikator eines besonderen Aufwands für die private Lebensführung ist. Die Ausnahme solcher Fälle von der Steuerpflicht ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; sie entspricht vielmehr dem Wesen der Aufwandsteuer. Die Formulierung des Befreiungstatbestands „alte Menschen“ verletzt Art. 3 Abs. 1 GG nicht. Eine Befreiung „junger“ pflegebedürftiger Person kann - über den Wortlaut der Satzungsbestimmung hinaus - verfassungsrechtlich im Wege einer teleologischen Auslegung erreicht werden.*)

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IMRRS 2024, 0809
SteuerrechtSteuerrecht
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei Feststellung des Grundsteuerwerts

BFH, Beschluss vom 27.05.2024 - II B 79/23 (AdV)

Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. BewG i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) sind bei der im Aussetzungsverfahren gem. § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist.*)

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IMRRS 2024, 0808
Mit Beitrag
SteuerrechtSteuerrecht
Aussetzung der Vollziehung einer Grundsteuerwertfeststellung im sog. Bundesmodell

BFH, Beschluss vom 27.05.2024 - II B 78/23 (AdV)

Die Bewertungsvorschriften der §§ 218 ff. des Bewertungsgesetzes i.d.F. des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26.11.2019 (BGBl I 2019, 1794) sind bei der im Aussetzungsverfahren gemäß § 69 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung gebotenen summarischen Prüfung verfassungskonform dahin auszulegen, dass auf der Ebene der Grundsteuerwertfeststellung im Einzelfall der Nachweis eines niedrigeren (gemeinen) Werts erfolgen kann. Hierfür ist regelmäßig der Nachweis erforderlich, dass der Wert der wirtschaftlichen Einheit den festgestellten Grundsteuerwert derart unterschreitet, dass sich der festgestellte Wert als erheblich über das normale Maß hinausgehend erweist.*)

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IMRRS 2024, 0760
SteuerrechtSteuerrecht
Steuerlicher Selbstverbrauch nur bei Selbstnutzung von Strom

FG München, Urteil vom 11.04.2024 - 14 K 1094/23

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IMRRS 2024, 0716
SteuerrechtSteuerrecht
AfA: BFH-Rechtsprechung sticht BMF-Schreiben!

BFH, Urteil vom 23.01.2024 - IX R 14/23

1. Der Steuerpflichtige kann sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) jeder sachverständigen Methode bedienen, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint (Anschluss an Senatsurteil vom 28.07.2021 - IX R 25/19, Rz 19; z.T. entgegen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22.02.2023, BStBl I 2023, 332, Rz 24).*)

2. Der schlichte Verweis durch den Steuerpflichtigen auf die modellhaft ermittelte Gesamt- und Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden Immobilienwertermittlungsverordnung genügt nicht, um eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer im Sinne von § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG darzulegen und nachzuweisen.*)

3. Der kapitalisierte Wert eines lebenslangen, fortbestehenden Nießbrauchsrechts an einem Grundstück ist nicht Bestandteil der Anschaffungskosten des Grundstücks, wenn der Nießbraucher das Eigentum am belasteten Grundstück erwirbt.*)

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IMRRS 2024, 0597
SteuerrechtSteuerrecht
Wann kann eine USt-Festsetzung gegenüber dem leistenden Unternehmer geändert werden?

BFH, Urteil vom 31.01.2024 - V R 24/21

Eine Umsatzsteuerfestsetzung kann nach § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG gegenüber dem leistenden Unternehmer nur dann geändert werden, wenn ihm ein abtretbarer Anspruch auf Zahlung der gesetzlich entstandenen Umsatzsteuer gegen den Leistungsempfänger zusteht (BFH, IBR 2017, 350). Demgegenüber kommt es hierfür auf die Voraussetzungen des § 27 Abs. 19 Satz 3 UStG nicht an.*)

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IMRRS 2024, 0439
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Architekt muss nicht auf Bauabzugssteuer hinweisen!

LG Bielefeld, Urteil vom 16.02.2024 - 7 O 167/20

Der Architekt ist im Rahmen der Rechnungsprüfung nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf einen Einbehalt von Bauabzugssteuer hinzuweisen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Auftraggeber steuerlich beraten ist oder über eigene Sachkunde verfügt.

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