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Nachrichten zum Immobilienrecht

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Online seit 2006

IVD: Erbschaftsteuer-Reform wird offenbar vertagt
Die Bundesregierung hat die Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer laut Medienberichten zunächst vertagt. Ursprünglich war geplant, nach der Sommerpause einen Referentenentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer zu beraten, um diese bereits zum Jahresbeginn 2007 in Kraft zu setzen. „Dies ist ein Sieg der Vernunft“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des Immobilienverband Deutschland (IVD). „Bundesfinanzminister Peer Steinbrück hat sich offenbar endlich eines Besseren belehren lassen.“
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Gesetzentwurf REITs: Komplizierte Regelungen grenzen mittelständische Immobilienwirtschaft aus
Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) fordert Korrekturen am Gesetzentwurf zur Einführung der steuerbefreiten Immobilienaktiengesellschaft REIT. Der Entwurf sieht eine Börsenpflicht der REITs vor und würde damit die mittelständischen Immobilienunternehmen von dieser neuen Anlageform ausgrenzen. Nach Auffassung des BFW müsste auch der nicht-börsengehandelte REIT zugelassen und mit diesem Schritt ein anlagegerechtes Produkt entwickelt werden. In den letzten Jahren wurden jeweils rund 400 Milliarden Euro in deutsche Immobilienanlagen investiert, von denen nicht einmal 3 Prozent auf börsennotierte Aktiengesellschaften entfallen.
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Novelle zur BauO-NW: Vereinfachungen bei den Abstandflächenvorschriften
Landesregierung bringt Novelle zur BauO NW in den Landtag ein

Die nordrhein-westfälische Landesbauordnung soll modifiziert werden. Das Bauministerium will in Kürze einen Gesetzesentwurf in den Landtag einbringen, mit dem die Abstandflächenvorschriften neu geregelt werden sollen. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hatte intensiv auf eine praxisgerechte Anpassung der Vorschriften gedrungen.
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IVD warnt vor Verschleppung des REIT-Gesetzes
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) warnt davor, die REIT-Gesetzgebung weiter zu verschleppen. Obwohl die Einführung von REITs im Koalitionsvertrag geregelt ist, wurde sehr viel Zeit mit wenig konstruktiven Diskussionen vertan. „Vor allem gegenüber Großbritannien, das die REIT-Einführung zum kommenden Jahr bereits beschlossen hat, aber auch gegenüber Frankreich und vielen anderen Ländern, in denen sich REITs seit Jahren erfolgreich etabliert haben, gerät der Standort Deutschland zunehmend ins Hintertreffen“, kritisiert Jürgen Michael Schick, Vizepräsident des IVD.
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IVD verlangt von Bundesregierung umgehende Klarstellung zu Immobilienbesteuerung
Der Immobilienverband Deutschland (IVD) fordert die Bundesregierung auf, sofort und unmissverständlich Klarheit über die geplante Reform des § 23 EStG zu schaffen. Nach jüngsten Äußerungen aus Koalitionskreisen soll es nun doch keine Besteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf privater Mietimmobilien nach einer Mindesthaltedauer von zehn Jahren geben.
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Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung: „Das Mittel der Wahl kann nur der Bedarfsausweis sein“
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Diskussion um die Frage, wer einen Energieausweis ausstellen darf und wie dieser aussehen wird, nimmt der Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung e.V. (BAKA) Stellung: Nur der Bedarfsausweis sorgt für mehr Energieeffizienz im Gebäudebestand.
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IVD warnt vor höherer Erbschaftsteuer
(06.07.02005) Die Bundesregierung will noch im Juli einen Referentenentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer vorlegen. Nach der Sommerpause soll die Reform beraten werden und zum Jahresbeginn 2007 in Kraft treten. In Teilen der Immobilienwirtschaft regt sich dagegen Widerstand. Die bereits heute übermäßig stark belasteten Immobilienbesitzer dürften nicht zu weiteren Sonderopfern herangezogen werden, warnt der Immobilienverband Deutschland (IVD).
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FDP: Reits in Deutschland einführen
Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag tritt in einem Antrag (BT-Drs. 16/1896) dafür ein, so genannte Reits (Real Estate Investment Trusts) in Deutschland einzuführen. Die Einführung der Reits, börsennotierter Immobilien-Aktiengesellschaften, wären für den Finanzplatz Deutschland ein großer Gewinn, so die Fraktion. Damit stünde den Investoren auf dem hiesigen Markt ein attraktives Anlageinstrument zur Verfügung.
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Verband Wohneigentum: Wahlfreiheit für Energieausweis
Mit Überraschung und Ablehnung hat der Verband Wohneigentum, die größte bundesweite Interessensvertretung der selbstnutzenden Wohneigentümer bundesweit, die neuerlichen Überlegungen aufgenommen, die Wahlfreiheit bei der Energieverbrauchsberechung in Bestandsbauten zu kippen.


Mieterbund und Verbraucherzentrale Bundesverband fordern: Heizkostenrechnung nachhaltig senken!
Im Streit um den Gebäudeenergiepass haben der Deutsche Mieterbund und der Verbraucherzentrale Bundesverband die von Bundeswirtschaftsminister Glos und Bundesbauminister Tiefensee favorisierte Lösung scharf kritisiert. Das Glos-Tiefensee-Modell werde wirkungslos bleiben und sei ein Kniefall vor der Immobilienwirtschaft, erklärten beide Organisationen in Berlin.
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Gleichbehandlung nur im Rahmen europäischer Vorgaben
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme das Gleichbehandlungsgesetz als zu detailliert und bürokratisch kritisiert. Man erwarte grundsätzlich, dass EU-Richtlinien eins zu eins umgesetzt werden. Die Richtlinien zur Gleichbehandlung verlangten nicht, dass alle Kriterien, die für das Arbeitsrecht gelten, auch für das gesamte Zivilrecht Anwendung finden. Dies führe lediglich zu überflüssigen Belastungen für das Wirtschafts- und Rechtsleben.
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Erste Lesung der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes im Bundestag
Der Deutsche Bundestag hat gestern in erster Lesung über die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes beraten. Das Gesetz vereinfacht die Verwaltung von Eigentumswohnungen und vereinheitlicht das Gerichtsverfahren in Wohnungseigentumssachen mit dem in anderen privatrechtlichen Streitigkeiten.
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Kabinett billigt Gleichbehandlungsgesetz
Die Regierungsparteien haben sich auf ein "Gesetz zur Allgemeinen Gleichbehandlung" geeinigt. Sie setzen damit vier EU-Richtlinien um. Der Regierungsentwurf wurde in der Kabinettsitzung am 10. Mai 2006 beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll nun zügig durchgeführt werden. Eine Zustimmung des Bundesrates ist erforderlich.
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Antidiskriminierungsgesetz schießt über Ziel hinaus – BFW fordert, auf europäische Vorgaben nicht schon wieder draufzusatteln
„Die verschiedenen europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien werden in Deutschland in einen Gesetzentwurf gegossen, der die Vorgaben aus Brüssel zu Lasten der Vermieter weit überschreitet“, erklärt der BFW-Vorsitzende Walter Rasch zum Kompromiss über das Gesetz gegen Diskriminierung. Damit widerspricht die Regierung der Koalitionsaussage, europäische Richtlinien künftig Eins zu Eins in nationales Recht zu übertragen.
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GdW kritisiert Gleichbehandlungsgesetz-Entwurf: Alter Wein in neuen Schläuchen
"Ein neuer Name macht kein besseres Gesetz. Der von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegte Entwurf eines Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist eine Neuauflage des von der rot-grünen Bundesregierung konzipierten Antidiskriminierungsgesetzes mit all seinen Schwächen. Das ist alter Wein in neuen Schläuchen", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz mit umfassendem Diskriminierungsschutz im Zivilrecht
Deutschland ist verpflichtet, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umzusetzen, die den Schutz vor Diskriminierung regeln. Die Richtlinien betreffen viele Bereiche unserer Rechtsordnung - der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf, die Bestimmungen gelten gleichermaßen etwa für Arbeitnehmer, Auszubildende oder für den öffentlichen Dienst. Betroffen ist aber auch das Zivilrecht, also Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen - insbesondere Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern oder Vermietern.
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Bundesrat: Mit flexiblerer Gestaltung des Kündigungsrechts Leerstände auf dem Wohnungsmarkt beseitigen
Aufgrund der vielen Leerstände auf dem Wohnungsmarkt in Ostdeutschland leiden die Wohnungsunternehmen zum Teil unter Existenz gefährdenden Mietausfällen bei gleich bleibenden Unterhaltskosten. Aus diesem Grunde hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (16/1029) eingebracht. Er schlägt vor, einen neuen Kündigungstatbestand in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufzunehmen, der unter der Voraussetzung der Vereinbarkeit mit städteplanerischen Konzepten für die Wohnungsunternehmen "höhere Flexibilität und Planungssicherheit" erreichen würde. Die Zulassung der Abrisskündigung unter der Bedingung des Nachweises eines vergleichbaren und verfügbaren Wohnraumes sei für die Mieter in Gebieten mit einem entspannten Wohnungsmarkt hinnehmbar.
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Haus & Grund begrüßt Verbesserungen für Wohnungseigentümer
Haus & Grund Deutschland begrüßt den gestern von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft selbst hat sich bereits seit über 20 Jahren auch mit eigenen Gesetzentwürfen für eine Verbesserung der Rechte der Wohnungseigentümer eingesetzt. „Mit dieser Änderung wird gewährleistet, dass der Erwerb einer Eigentumswohnung insbesondere zur eigenen Altersvorsorge nicht zu einem unkalkulierbaren Risiko wird“, unterstreicht Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Er fordert alle im Bundestag vertretenen Parteien auf, diese Gesetzesänderung mitzutragen.
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Gesetzentwurf einer Abrisskündigung verhindert Blockaden notwendiger Abrisse im Rahmen des Stadtumbaus
Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, hat den am 10. Februar 2006 im Bundesrat zur Beratung stehenden Gesetzentwurf des Freistaates Sachsen zur Einführung einer gesamtdeutschen Abrisskündigung begrüßt. "Der spekulative Blick einzelner Mieter auf hohe Entschädigungssummen darf nicht den zwischen Kommunen und Wohnungsunternehmen in den Stadtentwicklungskonzepten vereinbarten und zeitlich festgelegten Abriss blockieren. Nicht nur, dass sich der Stadtumbau dadurch erheblich verzögert, auch die Wohnungsunternehmen können die finanziellen Belastungen aus der weiteren Bewirtschaftung und Unterhaltung der Gebäude nicht tragen", warnte der GdW-Präsident.
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Senat beschließt Änderung des Denkmalschutzgesetzes
Der Hamburger Senat hat eine Änderung des Denkmalschutzgesetzes beschlossen. «Dadurch soll eine Lücke geschlossen werden, die durch das neue Baugesetz entstanden ist», sagte Kultursenatorin Karin von Welck (parteilos) in Hamburg. Das Denkmalschutzamt hat deshalb ein Verzeichnis erstellt, in dem alle «denkmalwürdigen», aber nicht formell unter Denkmalschutz gestellten Objekte erfasst sind. Nach der neuen Bauordnung hätten freistehende Gebäude bis zu 7 Metern Höhe abgerissen werden können.
(Quelle: Hamburg)