Immobilien- und Mietrecht.
Hervorzuhebende Urteile zum Immobilienrecht
In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei imr-online eingestellt
Online seit gestern
IMRRS 2025, 1479
Bankrecht
BGH, Urteil vom 21.10.2025 - XI ZR 187/23
Zur Ordnungsgemäßheit der Angabe über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag (Fortführung Senatsurteile vom 03.12.2024 - XI ZR 75/23, IMRRS 2025, 0039 = BGHZ 242, 227, und vom 20.05.2025 - XI ZR 22/24, IMRRS 2025, 0731 = BGHZ 244, 50).*)
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Online seit 17. November
IMRRS 2025, 1475
Immobilienmakler
BGH, Urteil vom 09.10.2025 - I ZR 159/24
1. Ein Maklervertrag stellt einen Vertrag dar, bei dem sich der Verbraucher i.S.v. § 312j Abs. 3 Satz 1 BGB zu einer Zahlung verpflichtet (Anschluss an EuGH, Urteil vom 30.05.2024 - Rs. C-400/22, IBRRS 2024, 1730 = IMRRS 2024, 0730 - Conny).*)
2. Gestaltet der Makler bei einem im elektronischen Geschäftsverkehr geschlossenen Maklervertrag die Annahmeerklärung des Verbrauchers entgegen § 312j Abs. 3 BGB nicht als ausdrückliche Bestätigung der Provisionspflicht aus, so ist der Maklervertrag gem. § 312j Abs. 4 BGB nicht schwebend, sondern endgültig unwirksam.*)
3. Ist ein Maklervertrag mangels Wahrung der Anforderungen des § 312j Abs. 3 BGB nach § 312j Abs. 4 BGB unwirksam, so kann der Verbraucher gem. § 141 Abs. 1 BGB den Neuabschluss des Vertrags durch eine einseitige Bestätigung bewirken. Die Bestätigung unterliegt zur Vermeidung eines Umgehungsgeschäfts i.S.v. § 312m Abs. 1 Satz 2 BGB dem Erfordernis des § 312j Abs. 3 BGB, dass der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, sich zu einer Zahlung zu verpflichten.*)
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Online seit 3. November
IMRRS 2025, 1403
Immobilien
OLG Rostock, Urteil vom 28.10.2025 - 3 U 42/20
1. Stellt bei einem verkauften Grundstück im Falle des Fehlens einer Erschließung zur Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Niederschlagsentwässerung auf diesem selbst die vorhandene, aber nicht gesicherte Nutzung der Erschließungsanlagen auf einem Nachbargrundstück einen Sachmangel i.S.v. § 434 BGB dar, wenn die (Mit-)Nutzung der benachbarten Erschließungsanlagen aus Rechtsgründen nicht durchsetzbar ist und deren Gewährung im Belieben des Nachbarn steht, kann die Mangelhaftigkeit auch bei einer entsprechenden Leitungsbaulast als öffentlich-rechtlicher Baubeschränkung zu verneinen sein, auch wenn eine solche privatrechtlich weder dem dadurch Begünstigten einen Nutzungsanspruch gewährt noch den Eigentümer des belasteten Grundstücks verpflichtet, die Nutzung zu dulden.*)
2. Andernfalls scheiterte unter solchen Gegebenheiten jedenfalls die Annahme einer Arglist i.S.v. § 444 BGB bei einer unterbliebenen Aufklärung über die Anschlüsse über das Nachbargrundstück mangels eines entsprechenden Vorsatzes, nachdem auch Juristen die Unterscheidung zwischen Baulast und dinglicher Grunddienstbarkeit und deren rechtlichen Folgen nicht immer vollends präsent ist.*)
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Online seit 31. Oktober
IMRRS 2025, 1396
Immobilienmakler
OLG Celle, Urteil vom 02.10.2025 - 11 U 23/25
Immobilienmaklerverträge, die dem Textformerfordernis gemäß § 656a BGB unterliegen, können in formwirksamer Weise nicht durch lediglich konkludente Willenserklärungen geschlossen werden.*)
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