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2 Beiträge gefunden
IMR 2023, 205 AG München - Keine Werbung heißt keine Werbung!
IMR 2021, 1056 OLG Rostock - Auftreten als Untervermieter begründet Besitz an einem Grundstück

22 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0751; IMRRS 2024, 0318; IVRRS 2024, 0137
ImmobilienImmobilien
Darlehens- und Grundpfandgläubiger nicht identisch: Keine verbotene Verfallabrede!

OLG Hamburg, Urteil vom 11.01.2024 - 15 U 28/23

1. Es liegt keine gem. §§ 1149, 1192 BGB verbotene Verfallabrede vor, wenn der Darlehensgläubiger, zu dessen Absicherung ein Verkaufsangebot in Bezug auf die mit dem Darlehen finanzierte Immobilie abgebeben wird, nicht mit dem Grundpfandgläubiger, der das Darlehen refinanziert, identisch ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 25.10.2002, V ZR 253/01, IBRRS 2003, 0061 = IMRRS 2003, 0019). Das gilt auch im Fall einer personalen Verflechtung dergestalt, dass die Abgabe des Kaufangebots gegenüber dem Darlehensgläubiger einerseits und die Bestellung des Grundpfandrechts zu Gunsten der das Darlehen refinanzierenden GmbH andererseits erfolgt, deren Prokurist bzw. Geschäftsführer der Darlehensgläubiger ist. Eine solche Gestaltung stellt auch keine rechtsmissbräuchliche Umgehung der §§ 1149, 1192 BGB dar.*)

2. Beruft sich der Darlehensnehmer (hier: mit Blick auf ein Verbraucherwiderrufsrecht) darauf, dass der Darlehensgeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB sei, ist er dafür darlegungs- und beweisbelastet. Wenn der Darlehensgeber eine natürliche Person und der objektive Zweck des Darlehens kein unternehmerischer ist, ist grundsätzlich von der Verbrauchereigenschaft des Darlehensgebers auszugehen. Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn der Darlehensnehmer darlegt und ggf. beweist, dass die ihm bei Vertragsschluss erkennbaren Umstände eindeutig und zweifelsfrei darauf hinweisen, dass die natürliche Person das Darlehen in Verfolgung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gewährt hat. Bei verbleibenden Zweifeln ist zu Gunsten der Verbrauchereigenschaft des Darlehensgebers zu entscheiden (vgl. BGH, NJW 2021, 2281, sowie BGH, IBR 2009, 1382 - nur online).*)

3. Bei Beantwortung der Frage, ob die im Rahmen eines zweiseitigen notariellen Vertrags erteilte Durchführungsvollmacht zu Gunsten eines Notariatsmitarbeiters einseitig widerrufen werden kann (hier verneint), ist zu berücksichtigen, dass die Durchführungsvollmacht auch im Interesse der anderen Vertragspartei erteilt worden ist. Das der Vollmachtserteilung zu Grunde liegende Kausalverhältnis ist nicht nur der dem Notariatsmitarbeiter erteilte Auftrag, sondern in erster Linie der zweiseitige notarielle Vertrag.*)

4. Der Besitz an einem vermieteten Objekt ist kein Recht und keine Pflicht i.S.v. § 566 Abs. 1 BGB, so dass er nicht ipso iure vom alten auf den neuen Eigentümer übergeht.*)

5. Mitbesitzer sind zur Herausgabe gem. § 985 BGB nicht als Gesamtschuldner verpflichtet, denn jeder Mitbesitzer kann nur seinen Besitzanteil herausgeben und nicht auch den der anderen.*)

6. Soweit der Gegenstand einer Zwischenfeststellungswiderklage i.S.v. § 45 Abs. 1 Satz 1 und 3 GKG wirtschaftlich über den Gegenstand der Klage hinausreicht, führt dies zur Addition der Streitwerte.*)

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IBRRS 2023, 2347; IMRRS 2023, 1058
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Was ist ein „Einfamilienhaus“ i.S.d. §§ 656a ff. BGB?

LG Wuppertal, Urteil vom 15.08.2023 - 4 O 376/22

1. Ob ein "Kaufvertrag über den Abschluss eines Einfamilienhauses" i. S. des § 656c BGB vorliegt, bestimmt sich objektiv an der tatsächlichen Nutzung des Objekts bei Abschluss des Maklervertrags.*)

2. Dazu führt eine am Wortlaut und den tatsächlichen Gegebenheiten orientierte Rechtsanwendung, die Wertungswidersprüche vermeidet und dem verfolgten Gesetzesziel, eine klare Vertragsgrundlage herzustellen, Rechnung trägt.*)

3. Insbesondere würde eine subjektive Betrachtung des Begriffs "Einfamilienhaus" zu einer künstlichen Aufspaltung eines einheitlichen Lebenssachverhaltes führen. Denn bei natürlicher Betrachtung ist es nicht mehr nachvollziehbar, dass derselbe Gegenstand gleichzeitig ein Einfamilienhaus (Maklergeschäft mit Erwerber) und ein Mehrfamilienhaus (Kaufgeschäft) sein soll; und dies unter Wahrung der nach § 652 Abs. 1 Satz 1 BGB erforderlichen Kongruenz.*)

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IBRRS 2023, 0862; IMRRS 2023, 0392
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ImmobilienImmobilien
"Bitte keine Werbung einwerfen" gilt auch für Hauseingang und Briefkastenanlage

AG München, Urteil vom 18.03.2022 - 142 C 12408/21

1. Der Hinweis "Bitte keine Werbung einwerfen" gibt erkennbar zu verstehen, dass der Einwurf von Werbeflyern in Hausbriefkästen nicht erwünscht ist.

2. Das umfasst auch das Ablegen von Werbematerial auf der Briefkastenanlage oder vor dem Hauseingang.

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IBRRS 2021, 2559; IMRRS 2021, 0943
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ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Verwirkung des Maklerlohns: Wer muss Fälschung einer Urkunde beweisen?

OLG Hamm, Urteil vom 29.03.2021 - 18 U 18/20

Die Beweislast für die Fälschung einer Urkunde, aus der sich eine Verwirkung des Makleranspruchs ergeben soll, liegt nach den allgemeinen Grundsätzen bei demjenigen, der sich auf die Verwirkung beruft, also dem Maklerkunden.*)

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IBRRS 2020, 3704; IMRRS 2020, 1509
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wann ist Grundstückskaufvertrag mit Insolvenzverwalter sittenwidrig?

OLG Rostock, Urteil vom 29.10.2020 - 3 U 55/19

1. Wird aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel eine Räumung vollstreckt, bleibt gleichwohl die Vindikationslage bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits bestehen (Anschluss an BGH, Urteil vom 14.03.2014 - V ZR 115/13, IMRRS 2014, 1737).*)

2. Zur Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrags mit einer Insolvenzverwalterin.*)

3. Zum Vorliegen eines In-sich-Geschäfts bei wechselseitiger Vertretung der Vertragsparteien in einem zweiteiligen Rechtsgeschäft.*)




IBRRS 2021, 0555; IMRRS 2021, 0207
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Besitzschutzansprüche des Mieters bei Baumaßnahmen im Gemeinschaftseigentum

OLG München, Beschluss vom 23.03.2020 - 32 U 265/20

1. Der besitzrechtliche Schutz des Mieters einer Eigentumswohnung gegen Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen anderer Eigentümer oder der Gemeinschaft unterscheidet sich danach, ob die Besitzbeeinträchtigung in einer Einwirkung auf die Mietsache selbst, an der der Mieter einen unmittelbaren und ausschließlichen Besitz hat oder in der Zuführung unwägbarer Stoffe besteht.*)

2. Gegen körperliche Einwirkungen auf die Mietsache selbst hat der Mieter aus § 862 Abs. 1 BGB einen negatorischen Anspruch, der dem Anspruch des Eigentümers aus den §§ 1004, 903 BGB entspricht.*)

3. Mieter haben keine Ansprüche aus § 862 Abs. 1 BGB auf das Unterlassen von Baumaßnahmen, die zu Lärm, Erschütterungen und ähnlichen mit den Baumaßnahmen verbundenen Einwirkungen in der Wohnung führen, wenn eine vertragliche Duldungspflicht besteht. Der vertraglichen Duldungspflicht steht eine Duldungspflicht des Vermieters aufgrund einer wohnungseigentumsrechtlichen Vereinbarung gleich, denn die Rechte eines Mieters gegenüber anderen Sondereigentümern in Bezug auf den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums und anderer Sondereigentumseinheiten können nicht weitergehen als die Rechte des vermietenden Sondereigentümers selbst.*)

4. Gegen Handlungen, die außerhalb der Wohnung oder der Räume, an denen der Mieter ausschließlichen Besitz hat, vorgenommen werden und die nicht zu einer Besitzbeeinträchtigung im genannten Sinn führen, besteht grundsätzlich kein besitzrechtlicher Abwehranspruch.*)




IBRRS 2020, 1867; IMRRS 2020, 0800
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Wann liegt eine unechte Verflechtung des Maklers vor?

OLG Hamm, Urteil vom 09.03.2020 - 18 U 136/18

Eine verfestigte Interessenkollision als Vorausetzung einer unechten Verflechtung liegt nicht in dem bloßen Umstand begründet, dass im Grundbuch des vermittelten Grundstücks eine Grundschuld eingetragen ist, welche die Darlehensforderung einer Bank gegen den Makler sichert. Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, wie etwa eine Verschuldung des Maklers und ein Verzug mit der Zahlung der Zinsraten des gesicherten Darlehens. In einer solchen Konstellation könnte gegebenenfalls auf sein Interesse an einem möglichst schnellen Verkauf des vermittelten Grundstücks und auf eine Interessenkollision geschlossen werden, wenn er an dem Veräußerungserlös ganz oder teilweise partizipiert.*)

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IBRRS 2019, 0244; IMRRS 2019, 0103
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rechtzeitiger Vollmachtswiderruf: Eintragung ist unzulässig!

OLG München, Beschluss vom 15.01.2019 - 34 Wx 367/18

1. Eine vom Vertreter erklärte Bewilligung zur Belastung des Immobilieneigentums des Vertretenen mit einem Grundpfandrecht kann nicht Grundlage einer Eintragung sein, wenn zwar nach Beurkundung, aber vor Eingang des unter Vorlage einer beglaubigten Abschrift der Urkunde vom Notar für den verlierenden und den gewinnenden Teil gestellten Vollzugsantrags die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen und der Widerruf noch vor dem Eingang der Bewilligung dem Grundbuchamt bekannt wurde.*)

2. Dass eine dem Bevollmächtigten erteilte Ausfertigung der Vollmachtsurkunde im Beurkundungstermin vorgelegen hat, ist in diesem Fall ebenso unerheblich wie die Frage, ob die Ausfertigung im Zeitpunkt des Vollzugsantrags beim Grundbuchamt bereits zurückgegeben war.*)

3. Ein Eintragungsantrag ist beim Grundbuchamt nicht schon nach § 13 Abs. 2 GBO eingegangen, wenn er nach Mitteilung der Post an das Amtsgericht ausgeliefert ist, sondern erst, wenn er der Person im Grundbuchamt vorgelegt wird, die zur Entgegennahme zuständig ist. *)

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IBRRS 2018, 0948; IMRRS 2018, 0312; IVRRS 2018, 0132
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Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Für mangelnden Baumbeschnitt trägt der Grundstückseigentümer die Kosten!

VG Mainz, Urteil vom 21.02.2018 - 3 K 363/17

1. Der Eigentümer eines Grundstücks innerhalb einer geschlossenen Ortslage ist verpflichtet, den von seinem Grundstück auf öffentliche Straßen ragenden Bewuchs auf eigene Kosten zu beseitigen.

2. Erfüllt der Grundstückseigentümer diese Verpflichtung nicht, kann die Straßenbaubehörde von ihm die Erstattung der Kosten verlangen, die ihr durch Beauftragung eines Unternehmens mit dieser Beseitigung entstanden sind.

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IBRRS 2016, 1975; IMRRS 2016, 1198
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Kein Sonderfall mehr: Nutzung als Ferienwohnung kann untersagt werden!

OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10.05.2016 - 3 M 396/15

Die Nutzungsuntersagung einer Ferienwohnnutzung (Vermietung zu Ferienwohnzwecken) kann rechtmäßig sein, wenn ein Sonderfall - Legalisierung durch Änderung des Bebauungsplans in absehbarer Zeit - nicht (mehr) vorliegt.*)

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23 Nachrichten gefunden
Einbrüchen vorbeugen - Tipps für Eigentümer und Mieter
(24.11.2015) Über 152.123 versuchte und vollendete Wohnungseinbruchdiebstähle im Jahr 2014 in Deutschland berichtet das Bundeskriminalamt in seiner aktuellen Statistik. Dies sind rund 2 Prozent mehr als noch im Jahr 2013. Besonders hoch ist die Zahl der Einbrüche mit über 50.000 in Nordrhein-Westfalen. In Rheinland-Pfalz wurden 5.819 und im Saarland 2.485 Delikte erfasst.
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Herbstferienzeit: Schützen Sie Ihre Wohnung vor Einbrechern
(09.10.2014) Die Herbstferien sind eine ideale Zeit für Einbrecher. Es wird früher dunkel, die Mieter sind im Urlaub, die Wohnung ist unbewacht. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2013 bundesweit 149.500 Wohnungseinbruchsdiebstähle (2012: 144.117 Fälle), darunter 64.754 Fälle von Tageswohnungseinbruch (2012: 61.200 Fälle) registriert.
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Einbruchsschutz - Wie Vermieter und Mieter die Sicherheit erhöhen können
(04.09.2014) 149.500. Das ist die Zahl der beim Bundeskriminalamt registrierten versuchten und vollendeten Wohnungseinbruchdiebstähle im Jahr 2013 in Deutschland. Dies sind rund 5.000 mehr als noch im Jahr 2012. Allein in Baden-Württemberg stieg die Zahl der Einbrüche im Vergleich zum Vorjahr um 30 Prozent auf 11.295. Während in Nordrhein-Westfalen mit 11.500 erfassten Einbrüchen oder Einbruchsversuchen ...
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Keine Chance für Einbrecher im Urlaub - Zwölf Tipps für ein sicheres Zuhause
(09.07.2014) Einbrecher kennen keine Ferien. In der Urlaubszeit stehen viele Wohnungen und Häuser leer. Dies stellt für Einbrecher eine regelrechte Einladung dar. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat zwölf Tipps, wie Reisende die eigenen vier Wände einbruchsicher hinterlassen.
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In der Urlaubszeit Haus und Wohnung vor Einbrechern schützen
(04.07.2014) Im vergangenen Jahr wurde täglich über 400 Mal in Wohnungen eingebrochen. Dabei erbeuteten die Täter über 420 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund rät der Hauseigentümerverband Haus & Grund Deutschland jedem Sommerurlauber, vor der Abreise Haus und Wohnung effektiv vor Einbrechern zu schützen.
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Neun besondere Tage: Weihnachten, Silvester, Neujahr - Urteile zum Thema Jahreswechsel
(06.12.2012) Die Zeit zwischen Heiligabend und Neujahr ist eine ganz besondere Zeit. Viele Menschen müssen während dieser neun Tage nicht arbeiten, ganze Belegschaften gehen geschlossen in Urlaub. Wer kann, der zieht sich in seinen Freundes- und Familienkreis zurück. Wenig Anlass zum Rechtsstreit, sollte man meinen. Doch das stimmt nicht ganz.
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In der Urlaubszeit Haus und Wohnung vor Einbrechern schützen
(17.06.2011) Alle zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Nur jeder fünfte Einbruch wird aufgeklärt. Der durchschnittliche Schaden beläuft sich auf 2.378 Euro pro Fall. Vor diesem Hintergrund rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund jedem Sommerurlauber, vor der Abreise Haus und Wohnung effektiv vor Einbrechern zu schützen.
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Urteile zur winterlichen Verkehrssicherungspflicht auf Wegen, Straßen, Plätzen
(15.02.2011) Gewiss nicht die erste, aber häufig doch die zweite oder dritte Frage nach einem Glatteisunfall ist die nach dem Verantwortlichen: Hat jemand seine Räum- und Streupflichten verletzt und kann er dafür zur Rechenschaft gezogen werden? Oder handelte es sich um ein schicksalhaftes Ereignis?
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Die häufigsten Fragen zum Eigentümerwechsel
Für den Mieter ändert sich nur der Ansprechpartner

(03.04.2008) Die Situation kennen viele Mieter: Plötzlich liegt ein Schreiben im Briefkasten, das darüber informiert, dass die Wohnung oder das Haus an einen neuen Eigentümer verkauft worden ist. Die Befürchtungen vieler Mieter reichen dann von einer unnötigen Luxussanierung der Wohnung, über die ungerechtfertigte Mieterhöhung, bis hin zur Kündigung wegen Eigenbedarfs des Vermieters. Jedoch gibt es in Deutschland klare Regeln, an die sich jeder Wohnungseigentümer halten muss. Generell gelten dabei für den neuen Eigentümer die gleichen Regeln wie für den alten.

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Hessischer Justizminister Jürgen Banzer rät: „Wegen drohender Verjährung müssen Mahnbescheide rechtzeitig beantragt werden“
Verjährungsfristen beachten - Hünfeld ist zentrales Mahngericht in Hessen

(12.12.2007) „Mit dem Jahreswechsel droht vielen Zahlungsansprüchen die Verjährung. Ich empfehle daher allen Bürgern, die ihnen zustehenden Forderungen gründlich zu prüfen und Mahnbescheide rechtzeitig zu beantragen“, erklärte der Hessische Justizminister Jürgen Banzer heute in Wiesbaden. Besonders zu beachten seien die durch die Schuldrechtsreform im Januar 2002 geänderten Verjährungsvorschriften. Für fast alle schuldrechtlichen Ansprüche gelte seither eine einheitliche Verjährungsfrist von drei Jahren.
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Vorsicht Falle: Energieausweis zum Dumpingpreis
dena warnt vor Billigangeboten für Energieausweise

(30.07.2007) "Energieausweis nur 9,90 Euro": So oder ähnlich bewerben derzeit einzelne Firmen die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude. Die Eigentümer müssen lediglich einen Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre ausfüllen und wenig später liegt der fertige "Energieausweis" in ihrem Briefkasten. Kein Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand – allerdings oftmals auch kein gültiger Energieausweis.
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Tipps von Haus & Grund zum Schutz der eigenen vier Wände während der Ferien
(11.07.2006) In der Urlaubszeit herrscht für Einbrecher wieder Hochkonjunktur. Mehr als 90 Prozent aller Einbrüche in Häuser und Wohnungen finden während der Abwesenheit der Bewohner statt. Deshalb empfiehlt die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund, sich vor der Ferienreise auch um den wirksamen Schutz der eigenen vier Wände zu kümmern und hat dazu einige Tipps zusammengestellt:
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Wenn es Streit gibt, ob die Hausratversicherung nach einem Einbruch zahlen muss
(15.07.2005) Einbrecher sind das ganze Jahr über aktiv. Im Sommer nützen sie gerne offen stehende Terrassentüren und gekippte Fenster, um in Immobilien einzudringen. Im Winter kommt ihnen die frühe Dämmerung entgegen. Hundertprozentiger Schutz vor den ungebetenen Gästen ist kaum möglich. Leichtsinn im Vertrauen auf Versicherungsschutz ist aber auch nicht gut. Sonst können Opfer nach dem Diebstahl einen zweiten Schock erleben: Die Hausratversicherung weigert sich mit Hinweis auf grob fahrlässiges Verhalten, für den Schaden aufzukommen. Der LBS-Infodienst Recht und Steuern hat in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile deutscher Gerichte rund um das Thema Einbruch gesammelt – von „A“ wie Ausflug bis „Z“ wie Zweitschlüssel.
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5 Normen gefunden

Dienstleistungsrichtlinie 06/123/EG (RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt)

Dokument öffnen  Einleitung
(Stand: 28.12.2006)


Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen)

Dokument öffnen  Art. 14
Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner (Stand: 21.01.2005)


VwZG

Dokument öffnen  § 5
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung (Stand: 03.05.2011)
Ältere Fassungen
Dokument öffnen  § 5
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis (Stand: 18.12.2008)


ZPO (Zivilprozeßordnung)

Dokument öffnen  § 180
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (Stand: 01.07.2002)

1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

IV. Ordnungsgemäße Kündigung (§ 9 VOB/B Rn. 6-13-14)




2 Abschnitte im "Fritz, Gewerberaummietrecht" gefunden

2.3 Zugang ( Rn. 381-381f)

2.3 Zugang ( Rn. 381-381f)


2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

3. Zugang der Kündigungserklärung (VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 11)



1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

I. Sitz des Architekten im Inland (aktive Dienstleistungsfreiheit) (HOAI § 1 Rn. 11-14)


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

b) Erfasste Leistungen ( Rn. 253-255)


3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

4.2 Besondere Leistungen ( Rn. 61-DIN 18345 93)

4.2 Besondere Leistungen ( Rn. 61-VOB/C DIN 18345 93)