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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Briefkasten

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2 Beiträge gefunden
IMR 2023, 205 AG München - Keine Werbung heißt keine Werbung!
IMR 2021, 1056 OLG Rostock - Auftreten als Untervermieter begründet Besitz an einem Grundstück

22 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 1646; IMRRS 2016, 1003
ImmobilienImmobilien
Hauseigentümer muss nur den Fußweg von Schnee befreien!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.02.2016 - 9 U 108/14

1. Der Eigentümer eines Wohnhauses hat im Rahmen der Schneeräum- und Streupflicht grundsätzlich dafür zu sorgen, dass Besucher oder Postzusteller den Eingang des Hauses und den Briefkasten gefahrlos erreichen können.

2. Existieren ein Fußweg und parallel dazu eine Einfahrt, besteht eine Verpflichtung, Schnee zu räumen und den Boden mit Splitt abzustreuen, nur für den Bereich des zum Eingang führenden Fußweges, und nicht für den Bereich der Einfahrt.

3. Wenn jemand bei Schnee- oder Eisglätte innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht zu Fall gekommen ist, ist nach dem Grundsatz des Anscheinsbeweis davon auszugehen, dass der Sturz durch die aus fehlender Schneeräumung resultierende Glätte verursacht wurde.

4. Dies gilt jedoch nur für den räumpflichtigen Teil des Grundstücks. Stürzte der Geschädigte auf dem nicht räumpflichtigen Teil (hier: Einfahrt statt Fußweg), so muss er beweisen, dass er einen gefahrlosen Zugang zum Grundstück nicht erkennen konnte.

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IBRRS 2016, 1645; IMRRS 2016, 1002
ImmobilienImmobilien
Hauseigentümer muss nur den Fußweg von Schnee befreien, nicht die Einfahrt!

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 05.01.2016 - 9 U 108/14

1. Der Eigentümer eines Wohnhauses hat im Rahmen der Schneeräum- und Streupflicht grundsätzlich dafür zu sorgen, dass Besucher oder Postzusteller den Eingang des Hauses und den Briefkasten gefahrlos erreichen können.

2. Existieren ein Fußweg und parallel dazu eine Einfahrt, besteht eine Verpflichtung, Schnee zu räumen und den Boden mit Splitt abzustreuen, nur für den Bereich des zum Eingang führenden Fußweges, und nicht für den Bereich der Einfahrt.

3. Wenn jemand bei Schnee- oder Eisglätte innerhalb der zeitlichen Grenzen der Streupflicht zu Fall gekommen ist, ist nach dem Grundsatz des Anscheinsbeweis davon auszugehen, dass der Sturz durch die aus fehlender Schneeräumung resultierende Glätte verursacht wurde.

4. Dies gilt jedoch nur für den räumpflichtigen Teil des Grundstücks. Stürzte der Geschädigte auf dem nicht räumpflichtigen Teil (hier: Einfahrt statt Fußweg), so muss er beweisen, dass er einen gefahrlosen Zugang zum Grundstück nicht erkennen konnte.

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IBRRS 2014, 1978; IMRRS 2014, 1064
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vertragsanpassung verweigert: Wohnbauförderer kann mindern!

VG Berlin, Urteil vom 18.06.2014 - 7 K 15.14

Ist im Fördervertrag geregelt, dass der Förderungsempfänger im Rahmen der Schlussabrechnung die förderfähigen Kosten nachzuweisen hat, die dann der Subventionsgeber überprüft, um auf dieser Grundlage ein Angebot zur Vertragsänderung von einer vorläufigen auf eine endgültige Zuwendungshöhe zu machen, verletzt der Förderungsempfänger seine Vertragspflichten, wenn er dieses Änderungsangebot nicht annimmt. Das gilt unabhängig davon, ob der Förderungsnehmer mehr zu bekommen hat oder rechtsgrundlos erhaltene Mittel zurückzahlen muss. Die Nichtannahme des Änderungsangebots berechtigt den Subventionsgeber, eine anteilige Minderung der Förderung im Umfang der Zustimmungspflicht zu verlangen.

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IBRRS 2012, 2617; IMRRS 2012, 1896
VerkehrssicherungspflichtVerkehrssicherungspflicht
Einzelne Glättestellen: Streupflicht?

BGH, Urteil vom 12.06.2012 - VI ZR 138/11

Sind im Bereich eines Grundstücks nur vereinzelte Glättestellen ohne erkennbare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr vorhanden, ist nicht von einer allgemeinen Glättebildung auszugehen, die eine Streupflicht begründen könnte.*)

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IBRRS 2012, 3630; IMRRS 2012, 2616
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Sturz auf schneebedecktem Zugangsweg zu Wohnung: Mitverschulden?

OLG Naumburg, Urteil vom 11.05.2012 - 10 U 44/11

1. Der Sturz eines Fußgängers auf einem schneebedeckten Gehweg führt für sich genommen noch nicht zum Beweis des ersten Anscheins für die Verletzung der Streupflicht durch den Verkehrssicherungspflichtigen, denn nach der Lebenserfahrung sind Unfälle infolge Winterglätte auch auf gestreuten bzw. von Schnee geräumten Wegen nicht auszuschließen.*)

2. Bei der Räum- und Streupflicht sind insbesondere die Verkehrsbedeutung des Weges und der Umfang dessen üblicher Benutzung zu berücksichtigen. Daher ist auf einem nur wenige Male am Tag benutzten Zugangsweg zu einer Wohnung auf einem Privatgrundstück nur eine Durchgangsbreite erforderlich, die für die Begehung durch eine Person ausreicht.*)

3. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht kommt ein Mitverschulden immer dann in Betracht, wenn ein sorgfältiger Mensch Anhaltspunkte für eine Verkehrssicherungspflichtverletzung hätte rechtzeitig erkennen können und er die Möglichkeit besaß, sich auf die Gefahr einzustellen (hier war die private Zuwegung augenscheinlich nicht bzw. unzureichend gestreut bzw. abgesichert).*)

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IBRRS 2010, 0964; IMRRS 2010, 0638
ImmobilienImmobilien
Strafrecht - Erschleichens von Fördermitteln = Betrug!

LG Mühlhausen, Urteil vom 11.12.2008 - 540 Js 60387/05-9Kls

Wer sich durch Manipulation der Fluggaststatistik die Auszahlung von Fördermitteln für den weiteren Ausbau eines Flughafens erschleicht, macht sich wegen Betruges strafbar.

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IBRRS 2005, 2369; IMRRS 2005, 1198
Öffentliches BaurechtÖffentliches Baurecht
Nutzungsuntersagung hinsichtlich Wohnwagenabstellung

OVG Saarland, Beschluss vom 19.04.2005 - 1 W 3/05

1. Eine unter Fristsetzung ergehende Untersagung der Nutzung eines Grundstücks zum Abstellen von Wohnwagen entfaltet insoweit Doppelwirkung als sie zugleich die Aufforderung beinhaltet, auf dem Grundstück befindliche Wohnwagen zu beseitigen.*)

2. Dass das Aufstellen von Schildern in der Innenfläche eines Kreisverkehrsplatzes geeignet sein könnte, einem an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzenden zuvor dem Außenbereich zuzuordnenden Grundstück die Qualität einer Innerortslage zu vermitteln, drängt sich bei summarischer Prüfung auch dann nicht auf, wenn es sich um genehmigungsbedürftige Werbetafeln handelt.*)

3. Durch die Befolgung einer die Entfernung von Wohnwagen anordnenden Verfügung werden keine im Rahmen einer hauptsacheoffenen Interessenabwägung relevanten unabänderlichen Tatsachen geschaffen.*)

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IBRRS 2005, 3435; IMRRS 2005, 1792
ImmobilienImmobilien
Amtswiderspruch gegen Eintragung einer Zwangssicherungshypothek?

OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2005 - 15 W 34/05

1. Auch gegen die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek kommt die Buchung eines Amtswiderspruchs nur in Betracht, wenn das Grundbuchamt gesetzliche Vorschriften auf den ihm unterbreiteten Sachverhalt unrichtig angewandt hat. Nicht ausreichend ist, dass die Eintragung aufgrund anderweitiger, für das Grundbuchamt nicht erkennbarer Umstände objektiv zu Unrecht erfolgt ist (a. A. OLG Celle, RPfleger 1990, 112).*)

2. Die nachträgliche Aufhebung einer einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung führt zur Heilung des Mangels der während der Einstellung durchgeführten Vollstreckungsmaßnahme.

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IBRRS 2004, 0669; IMRRS 2004, 0325
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Rechtsmittel gegen Festsetzung des Verkehrswertes

BGH, Beschluss vom 27.02.2004 - IXa ZB 247/03

1. Die Vorschrift des § 182 ZPO a.F. stellt eine Zugangsfiktion dar, deren Eintritt allein von den darin genannten Voraussetzungen abhängig ist. Auf die Kenntniserlangung des Zustellungsadressaten oder die Möglichkeit dazu kommt es nicht an.

2. Haben ungewöhnliche Umstände dazu geführt, dass der Zustellungsempfänger von dem Zugang einer Nachricht unverschuldet keine Kenntnis erlangt hat und auf diese Weise die Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels abgelaufen ist, sind seine Rechte dadurch gewahrt, dass er die Möglichkeit hat, gemäß §§ 233 ff ZPO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erwirken.

3. Die formelle Rechtskraft des Beschlusses über die Festsetzung des Verkehrswertes steht einer Neubewertung dann nicht entgegen, wenn wesentliche neue Tatsachen, die nicht schon mit der sofortigen Beschwerde gemäß § 74a Abs. 5 Satz 3 ZVG hätten geltend gemacht werden können, eine Anpassung erfordern. In diesem Fall hat das Vollstreckungsgericht den Verkehrswert gegebenenfalls von Amts wegen anzupassen.

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IBRRS 2004, 0956; IMRRS 2004, 0476
ImmobilienImmobilien
Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung nach neuem Schuldrecht

OLG Naumburg, Urteil vom 24.02.2004 - 11 U 94/03

1. Auch nach dem modernisierten Schuldrecht bedarf es für den Rücktritt vom Vertrag keiner Nacherfüllungsfrist, wenn dies von vornherein sinnlos erscheint, weil der Schuldner bereits zuvor fehlende Erfüllungsbereitschaft zum Ausdruck gebracht hat.*)

2. Sucht der Verkäufer ein offensichtlich mit mehreren Mängeln behaftetes Grundstück zu übergeben und stellt er auf die Rüge eines Mangels durch den Erwerber lediglich die Beteiligung an den Beseitigungskosten in Aussicht, kann der Käufer sogleich vom Vertrag zurücktreten.*)

3. § 464 BGB a.F., wonach der Käufer sich seine Rechte wegen eines Mangels bei der Annahme vorbehalten muss, ist ersatzlos entfallen. Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind jetzt nur noch dann ausgeschlossen, wenn er den Mangel bei Vertragsabschluss kannte (§ 442 Abs. 1 Satz 1 BGB), oder eingeschränkt, wenn ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt blieb (§ 442 Abs. 1 Satz 2 BGB).

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IBRRS 2003, 0231; IMRRS 2003, 0082
ImmobilienImmobilien
Anlageberater: Haftung für unterbliebene Prüfung d. Notarvertrages?

OLG Stuttgart, Urteil vom 15.03.2001 - 7 U 134/00

1. Ein Anlageberater kann sich nicht darauf berufen, dass er den Wortlaut des notariellen Vertrages eines von ihm vermittelten Immobiliengeschäftes nicht kannte.*)

2. Rät ein Anlageberater seinem Kunden nicht davon ab, eine Immobilie im Wege einer sogenannten Fernbeurkundung zu erwerben, kann sich der Anleger in gesteigertem Maße darauf verlassen, dass die konkrete Vertragsgestaltung auf Abweichungen zum Prospekt von seinem Berater geprüft ist.*)

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IBRRS 2000, 0354; IMRRS 2000, 0126
ImmobilienImmobilien

BGH, Urteil vom 31.05.1994 - VI ZR 233/93

Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses verstößt gegen die Verkehrssicherungspflicht, wenn er bei für ihn erkennbarer Gefahrenlage, die sich aus der Verglasung einer Treppenhausaußenwand mit gewöhnlichem Fensterglas ergibt, keine Abhilfe schafft.

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23 Nachrichten gefunden
Feuerwerk: Wer haftet für Schäden an Haus und Auto?
(03.01.2024) Jedes Jahr aufs Neue verursachen Böller und Silvesterraketen erhebliche Schäden. Diese reichen vom einfachen Brandfleck an einer Hausfassade über angekokelten Autolack bis zu gesprengten Briefkästen, zerbeulten PKW und schließlich sogar abgebrannten Häusern. Auch Personen werden verletzt. Unterschiedliche Versicherungen decken viele durch Feruwerkskörper verursachte Schäden ab. Hat jedoch eine andere Person vorsätzlich oder fahrlässig den Schaden verursacht, nehmen die Versicherer gerne den Verantwortlichen in Regress. Wenn der Versicherungsnehmer selbst verantwortlich oder mitschuldig ist, kann die Leistungspflicht der Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit herabgesetzt sein.
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Smarter Zugang zu Grundstück, Haus und Garage
Sicher und komfortabel wohnen

(09.08.2023) Die Smart-Home-Technik sorgt zum Beispiel dafür, dass die Rollläden morgens zur gewünschten Zeit hochfahren, Tageslicht hineinlassen und sich bei zu starker Sonneneinstrahlung wieder schließen. Abends fahren sie automatisch in die Nachtposition oder sorgen für Sichtschutz", sagt Dipl.-Ing. Björn Kuhnke, Technikexperte des Bundesverbands Rollladen + Sonnenschutz e.V. Nähern sich Hausbewohner dem Grundstück, sorgen eine sprachgesteuerte Smartphone-App oder ein Transponder im Fahrzeug dafür, dass sich Grundstücks- und Garagentore wie von allein öffnen, im Haus das Licht angeht und die Alarmanlage ausgeschaltet wird. Und auch die smarte Haustür erkennt zugangsberechtigte Personen: Sie öffnet sich selbsttätig, ohne lästige Suche der Bewohner nach dem Schlüssel. Einbrecher haben dagegen schlechte Karten, besonders dann, wenn bei der Vernetzung auch der Einbruchschutz verbessert wird.
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Türe als neuralgischer Punkt
Urteile deutscher Gerichte zum Thema Schlüssel und Schloss

(17.03.2023) Sie sind klein und unauffällig, doch Haus- und Wohnungsschlüssel zählen zu den wichtigsten Bestandteilen einer Immobilie. Gehen sie verloren, sind sie nicht funktionstüchtig oder werden sie nach Vertragsende nicht korrekt abgegeben, dann droht großer Ärger. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in seiner Extra-Ausgabe einige Urteile dazu vor, das Spektrum der damit befassten Instanzen reicht vom Amtsgericht bis zum Bundesgerichtshof.
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"Bitte keine Werbung einwerfen" gilt auch für Hauseingang und Briefkastenanlage
(07.03.2023) Mit Urteil vom 18.03.2022 untersagte das Amtsgericht München einem Umzugsunternehmen, Werbematerial auf der Briefkastenanlage oder vor dem Hauseingang des von dem Kläger bewohnten Mehrfamilienhauses abzulegen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR angedroht, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten.
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VPB rät: Zweitwohnung im Grünen vor dem Kauf kritisch prüfen
(08.06.2021) Immer mehr Städter ziehen aufs Land. Nicht nur, weil sie dort noch bezahlbare Immobilien oder Baugrund finden, sondern auch um übers Wochenende einfach mal ins Grüne zu kommen. Die Corona-Pandemie mit ihren Einschränkungen hat den Wunsch nach Wochenende- und Ferienhäusern in Deutschland gefördert. Gesucht sind aktuell Bestandsimmobilien im ländlichen Umfeld der Ballungszentren.
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Gilt ein Einschreiben als Zustellnachweis?
(18.03.2021) Viele Legenden ranken sich um das Einschreiben. Oft wird es als sicherer Versandweg empfohlen. In Wahrheit bietet das Einschreiben aber nicht so viel Sicherheit, wie man sich dies meist erhofft.
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Keine Maklerprovision bei fehlender Verbraucherbelehrung
(22.12.2020) Ein Mak­ler hat kei­nen An­spruch auf Pro­vi­si­on, wenn er einem Ver­brau­cher bei Ver­trags­ab­schluss weder eine Wi­der­rufs­be­leh­rung noch das Mus­ter-Wi­der­rufs­for­mu­lar aus­ge­hän­digt hat. Diese müss­ten dem Ver­brau­cher grund­sätz­lich in Pa­pier­form zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den, ent­schied der Bun­des­ge­richts­hof. Nur wenn der Ver­brau­cher zu­stim­me, sei dies auch auf einem an­de­ren dau­er­haf­ten Da­ten­trä­ger mög­lich.
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Schäden durch Böller: Welche Versicherung zahlt?
(03.01.2018) Um den Jahreswechsel kommt es zu vielen Schäden durch Böller und Raketen. Je nach Lage des Falles müssen sich Geschädigte an unterschiedliche Versicherungen wenden, um Ersatzleistungen zu erhalten.
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IVD-Checkliste zum Einbruchsschutz: Was Mieter und Eigentümer vor dem Urlaub beachten sollten
(12.07.2017) "Durchschnittlich 17 Mal pro Stunde wird irgendwo in Deutschland eingebrochen. Die Aufklärungsquote liegt bei unter 20 Prozent. Die Ferienzeit hat begonnen und damit erhöht sich auch das Einbruchsrisiko. Mieter und Eigentümer sollten ihr zu Hause entsprechend sichern." Das sagt Annett Engel-Lindner, Rechtsanwältin und Fachreferentin für die Immobilienverwaltung beim Immobilienverband IVD. Damit nach dem wohlverdienten Urlaub keine böse Überraschung zu Hause wartet, hat der IVD eine Checkliste zum Thema Einbruchsschutz erstellt.
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Versicherungsschutz bei Einbrüchen - So können Reisende die Feiertage gut abgesichert genießen
(22.12.2015) Mehr als 150.000 Einbrüche wurden 2014 in Deutschland verzeichnet - Höchststand seit 15 Jahren. In der Reisesaison sind Einbrecher besonders aktiv. Sie sind ungestört, wenn viele Menschen die freien Tage rund um Weihnachten und Silvester nutzen, um ihre Familien und Freunde zu besuchen oder in der Ferne Sonne zu tanken. Der mobile Versicherungsmanager Knip (www.knip.de) hat wissenswerte Tipps rund um Versicherungen zusammengetragen und zeigt, welche Schutzmaßnahmen vor Einbrüchen Reisende über die Feiertage treffen können.
Hausratversicherung deckt Risiken ab und erstattet Kosten.
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5 Normen gefunden

Dienstleistungsrichtlinie 06/123/EG (RICHTLINIE 2006/123/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt)

Dokument öffnen  Einleitung
(Stand: 28.12.2006)


Verordnung (EG) Nr. 805/2004 (VERORDNUNG (EG) Nr. 805/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. April 2004 zur Einführung eines europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen)

Dokument öffnen  Art. 14
Zustellung ohne Nachweis des Empfangs durch den Schuldner (Stand: 21.01.2005)


VwZG

Dokument öffnen  § 5
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis; elektronische Zustellung (Stand: 03.05.2011)
Ältere Fassungen
Dokument öffnen  § 5
Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis (Stand: 18.12.2008)


ZPO (Zivilprozeßordnung)

Dokument öffnen  § 180
Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten (Stand: 01.07.2002)

1 Abschnitt im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden

IV. Ordnungsgemäße Kündigung (§ 9 VOB/B Rn. 6-13-14)




2 Abschnitte im "Fritz, Gewerberaummietrecht" gefunden

2.3 Zugang ( Rn. 381-381f)

2.3 Zugang ( Rn. 381-381f)


2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

3. Zugang der Kündigungserklärung (VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 11)



1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

I. Sitz des Architekten im Inland (aktive Dienstleistungsfreiheit) (HOAI § 1 Rn. 11-14)


2 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

b) Erfasste Leistungen ( Rn. 253-255)


3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

4.2 Besondere Leistungen ( Rn. 61-DIN 18345 93)

4.2 Besondere Leistungen ( Rn. 61-VOB/C DIN 18345 93)