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Entschädigung nach § 642 BGB: Wie ist die unproduktive Vorhaltung darzulegen? OLG München, 14.06.2023 - 20 U 8406/21 Bau VolltextTeilleistungen nicht erbracht: Keine automatische Honorarminderung! OLG München, 10.06.2024 - 28 U 588/24 Bau VolltextAbnahmeklausel unwirksam = Abnahme unwirksam? OLG Braunschweig, 02.06.2025 - 8 U 29/24 VolltextBleibt die gestellte Klausel unverändert, ist sie nicht ausgehandelt! BGH, 08.04.2025 - VIII ZR 245/22 VolltextSind Festpreise vergaberechtswidrig? VK Berlin, 28.10.2024 - VK B 1-7/24 VolltextRückzahlung des Baukostenzuschusses nach Zwangsversteigerung an Mieter? OLG Brandenburg, 01.04.2025 - 3 U 82/23 Volltext
OLG Koblenz: Fremde Prozessakte kann zum "Munitionslager" des Bauherrn werden! BeitragBGH: Änderung der Nebenkostenvorauszahlungen unterliegt Schriftformerfordernis! IMR 2025, 276KG: Streithelfer kann sich keine günstige Kostenentscheidung erschleichen! BeitragOLG Frankfurt: Vertragsschluss mit Verbraucher über Zoom: Architekt darf sein Honorar behalten! IBR 2025, 356LG München I: Einbringung in eine GbR kann eine "Veräußerung" i.S.d. § 577a BGB sein! Beitrag
Funktion ist zentrale Beschaffenheit - zu den Empfehlungen AK I/VI des 10. DBGt IBR 2025, 329Zeitschriftenschau: Zugangsnachweis bei E-Mails: Ein Silberstreif am Horizont? IBR 2025, 332
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KG: Wohnfläche kann nach Rohbaumaßen berechnet werden! BeitragKG: Herstellungsverpflichtung kann auf wirtschaftlich abgrenzbaren Abschnitt begrenzt werden! BeitragBGH: Vertragsstrafe trotz Rücktritts! BeitragKG: "Vollständige Fertigstellung" = Abnahmereife! BeitragOLG Brandenburg: Acht Zentimeter hohe Türschwellen sind nicht barrierefrei! IBR 2025, 353LG Darmstadt: Absolute Verjährungshöchstfrist beginnt mit der Abnahme zu laufen! BeitragOLG Düsseldorf: Mängel vs. Schlussrate: Bauträger zieht den Kürzeren! IBR 2025, 352
Früher wurden Verträge per Handschlag geschlossen. Das galt auch auf dem Bau. Unter ehrbaren Kaufleuten, und als solche betrachteten sich Bauherren und Handwerksmeister, galt das Wort noch. Aber was ein Vertrag wert ist, das zeigt sich erst im Streitfall, warnt der Verband Privater Bauherren (VPB).
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