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Bauträger
Wartungsbedürftiger Tiefgaragenboden: Mangel?
OLG München, Beschluss vom 06.11.2024
Muss ein Bauteil regelmäßig gewartet werden, um nach Abnahme das zeitnahe Entstehen eines Mangels auszuschließen, muss der Bauträger die Erwerber auf die Wartungsbedürftigkeit hinweisen. Macht er dies nicht, liegt ein Mangel vor. Beitrag (Online seit 3. Januar)