Immobilien- und Mietrecht.

Aktuelle Urteile zum Wohnbau
Online seit gestern
IMRRS 2025, 1250
OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.07.2025 - 19 U 128/24
1. Handelt es sich um einen Vertrag, der nach seiner inhaltlichen Gestaltung aller Lebenserfahrung nach für eine mehrfache Verwendung entworfen wurde und vom Bauträger gestellt worden ist, so spricht der erste Anschein für einen vom Bauträger verwendeten, der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterliegenden Formularvertrag.
2. Eine Klausel in einem nach dem 01.01.2018 geschlossenen Bauträgervertrag, wonach der Kaufpreis "unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 3 Abs. 2 MaBV sowie des Einbehalts nach § 632a BGB" zu zahlen ist und die siebte Rate des Zahlungsplans die Zahlung von 5 % vorsieht, "sobald der Vertragsgegenstand rechtzeitig und ohne wesentliche Mängel fertig gestellt ist (Einbehalt nach § 632a BGB)", benachteiligt den Erwerber wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unangemessen und ist deshalb unwirksam.
3. Die Intransparenz führt zur Nichtigkeit des gesamten Zahlungsplans.

Online seit 29. September
IMRRS 2025, 1141
OLG München, Beschluss vom 25.07.2023 - 28 U 1226/23 Bau
1. Der Unternehmer muss, bevor er einem Besteller ein Angebot macht, die Umsetzbarkeit des Projekts prüfen und vorhandene Pläne und Unterlagen hierbei kritisch würdigen.
2. Führen Planungsänderungen zu Planungsmängeln und erkennt der Unternehmer dies, muss er darauf hinweisen.
3. Ein Abrechnungsverhältnis kann mit fruchtlosem Ablauf einer gesetzten Mängelbeseitigungsfrist entstehen.
