Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1016 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2010
IMRRS 2010, 0248
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 80/09
Der Befugnis der Wohnungseigentümer, Erfüllungs- und Nacherfüllungsansprüche durch Mehrheitsbeschluss auf die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Ausübung zu übertragen (sog. Ansichziehen), steht nicht entgegen, dass nur einem Mitglied der Gemeinschaft ein Anspruch auf ordnungsgemäße Herstellung oder Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zusteht.*)
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IMRRS 2010, 0236
Bauträger
BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 182/08
1. Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB a.F. sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden.
2. Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB aF unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung.
3. Die durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung endet nicht bereits sechs Monate, nachdem der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestritten hat, sondern erst sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens insgesamt.
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IMRRS 2010, 0232
Bauträger
BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 183/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
vgl. Parallelentscheidung XI ZR 181/08 vom selben Tage.
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IMRRS 2010, 0179
Bauvertrag
LG Karlsruhe, Urteil vom 08.01.2010 - 2 O 234/02
1. Die Beweislast dafür, dass die Baubeteiligten bewusst einen offenbarungspflichtigen Mangel verschweigen und damit arglistig handeln, obliegt dem Auftraggeber.
2. Die Darlegung eines dokumentierten Qualitätssicherungssystems von Unternehmern, Architekten und Sonderfachleuten und somit detaillierter Vortrag zur Bauüberwachung kann nicht verlangt werden, wenn bauseits rechtliche Schritte erst zu einem Zeitpunkt eingeleitet werden, wenn alle Aufbewahrungspflichten für die Geschäftsunterlagen abgelaufen sind und die Baubeteiligten auch nicht mehr mit einer Inanspruchnahme rechnen müssen.
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IMRRS 2010, 0159
Bauträger
BGH, Urteil vom 08.12.2009 - XI ZR 181/08
1. Nach dem Sicherungszweck einer gemäß § 7 Abs. 1 MaBV übernommenen Vorauszahlungsbürgschaft kann der Bürge im Falle einer Insolvenz des Bauträgers dem Anspruch des Erwerbers auf Rückgewähr von Vorausleistungen nicht entgegenhalten, mangels Vollzug der Wandelung des Bauträgervertrags gegen den Insolvenzverwalter gemäß § 634 Abs. 4, § 465 BGB a.F. sei ein Anspruch auf Rückabwicklung des Bauträgervertrags nicht entstanden.*)
2. Ein gegen den Bauträger gerichteter Nacherfüllungsanspruch erlischt nicht bereits mit Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen, sondern auch während eines Insolvenzverfahrens erst mit dem erfolglosen Ablauf einer vom Besteller gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB aF unter Ablehnungsandrohung gesetzten Frist zur Nachbesserung.*)
3. Die durch die Anmeldung eines Anspruchs in einem Insolvenzverfahren nach § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB eingetretene Hemmung der Verjährung endet nicht bereits sechs Monate, nachdem der Insolvenzverwalter die angemeldete Forderung bestritten hat, sondern erst sechs Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens insgesamt.*)
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IMRRS 2010, 0091
Bauträger
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.12.2009 - 17 U 50/09
1. Der Erwerber einer mangelhaften Eigentumswohnung, der als Schadensersatz wegen Nichterfüllung großen Schadensersatz geltend macht, kann bei der Schadensberechnung auch entgangenen Zinsgewinn aus dem für den Erwerb eingesetzten Eigenkapital ab dessen Zahlung bis zum Verzugsbeginn durch Zustellung der Schadensersatzklage ansetzen.
2. Die vom Erwerber erzielten Mieteinnahmen sind bei der Schadensberechnung abzuziehen und nicht auf die ab Zustellung der Schadensersatzklage anfallenden Verzugszinsen anzurechnen.
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IMRRS 2010, 0055
Immobilienmakler
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.07.2009 - 5 U 58/08
Ein Kaufinteressent, der in Kenntnis eines eindeutigen Provisionsverlangens weiterhin die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt, gibt damit grundsätzlich in schlüssiger Weise zu erkennen, dass er in den Abschluss des Maklervertrages einwilligt.
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IMRRS 2010, 0047
Bauträger
LG Karlsruhe, Urteil vom 04.09.2009 - 6 O 105/06
1. Zum optischen Mangel bei einem nicht dauerhaften Farbanstrich eines Wohnhauses.*)
2. Die Farbwahl im oberen Teil eines Gebäudes kann ein identitätsstiftendes Merkmal sein. Ist diese - für das Gebäude selbst und sein Einfügen in die Umgebung - zweifache, optische Prägung durch bauliche und farbliche Gestaltung bezweckt, so liegt ein Mangel bereits dann vor, wenn diese Prägung nicht dauerhaft bzw. in ihrer Entwicklung durch deutlich erkennbare Fleckenbildungen oder sehr schnelle Verfärbung unansehnlich wird.*)
3. Zum Abzug "Neu für Alt".*)
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IMRRS 2010, 0022
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 21.09.2009 - GrS 1/06
1. Aufwendungen für die Hin- und Rückreise bei gemischt beruflich (betrieblich) und privat veranlassten Reisen können grundsätzlich in abziehbare Werbungskosten oder Betriebsausgaben und nicht abziehbare Aufwendungen für die private Lebensführung nach Maßgabe der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile der Reise aufgeteilt werden, wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile feststehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind.*)
2. Das unterschiedliche Gewicht der verschiedenen Veranlassungsbeiträge kann es jedoch im Einzelfall erfordern, einen anderen Aufteilungsmaßstab heranzuziehen oder ganz von einer Aufteilung abzusehen.*)
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Online seit 2009
IMRRS 2009, 2183
Bauträger
OLG Frankfurt, Urteil vom 11.09.2009 - 19 U 33/09
Wird bei einem Bauträgervertrag der Bauvertrag vom Erwerber aus wichtigem Grund isoliert gekündigt, besteht der Schutz der MaBV fort, wenn dem Erwerber gegen den Bauträger nach §§ 817, 134 BGB wegen über die nach dem Bautenstand gemäß § 3 Abs. 2 MaBV fälligen Raten hinausgehenden Zahlungen Rückzahlungsansprüche zustehen. In diesem Falle steht dem Anspruch nicht die Fälligkeitsregelung des § 641 BGB entgegen.*)
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IMRRS 2009, 2164
Bauträger
BGH, Urteil vom 12.11.2009 - VII ZR 233/08
Verlangt der Erwerber einer Immobilie großen Schadensersatz, so muss er sich die im Zusammenhang mit dem Erwerb empfangene Eigenheimzulage nicht im Wege der Vorteilsausgleichung anrechnen lassen.*)
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IMRRS 2009, 2146
Bauvertrag
OLG Celle, Urteil vom 19.11.2009 - 8 U 29/09
1. Ein Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten einer kreditgebenden Bank ist anzunehmen, wenn ein Bauunternehmer einen Bautenstandsbericht für den Bauherren unterschreibt, der ausdrücklich "für Zwecke der Kreditgewährung und Auszahlung" vorgesehen ist.*)
2. Unterzeichnet der Bauunternehmer einen derartigen Bautenstandsbericht, in dem eine Fertigstellung der Rohbauarbeiten zu 100 % bescheinigt, obwohl mit dem Bau überhaupt noch nicht begonnen wurde, und zahlt die kreditgebende Bank des Bauherren daraufhin die erste Darlehensrate aus, so ist der Bauunternehmer der Bank zum Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB verpflichtet, wenn sie später mit ihrer Forderung gegen den Bauherren ausfällt.*)
3. Wirkt der Bauunternehmer aktiv an der Täuschung der Bank mit, so kommt auch eine Haftung aus § 826 BGB in Betracht.*)
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IMRRS 2009, 2090
Bauträger
OLG Schleswig, Beschluss vom 05.06.2009 - 14 U 10/09
1. Beim Verkauf eines Wohnungseigentums, das der Bauträger schon längere Zeit fertig gestellt hat, ist eine Verjährungsverkürzung auch in einem notariellen Vertrag, abstellend auf den Zeitraum der Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums, nicht zulässig.
2. Wird innerhalb angemessener Fristen eine Mängelbeseitigung nicht durchgeführt, steht dem Erwerber ein Rückabwicklungsanspruch zu, selbst wenn die Mängel dann beseitigt werden.
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IMRRS 2009, 2089
Bauträger
OLG München, Beschluss vom 09.10.2009 - 9 W 2334/09
1. Das Interesse des Streithelfers im selbständigen Beweisverfahren, in dem keine Sachanträge gestellt werden, ist anders zu beurteilen als das Interesse des Streithelfers, dem uneingschränkt der Streit verkündet worden ist.
2. Im ersteren Fall ist deshalb der Streitwert bei der Beurteilung des Interesses des Streithelfers am Ausgang des selbständigen Beweisverfahrens irrelevant.
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IMRRS 2009, 2078
Bauträger
OLG München, Urteil vom 09.12.2008 - 9 U 1885/08
Die Geltendmachung von Kosten der Ersatzvornahme sind nur ausgeschlossen, wenn diese Arbeiten durch den Ersatzunternehmer bereits vor Fristablauf ausgeführt werden und dadurch der Bauträgerin ihr noch bestehendes Nachbesserungsrecht genommen wird.
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IMRRS 2009, 2077
Bauträger
LG Lübeck, Urteil vom 27.11.2008 - 17 O 219/03
1. Beim Verkauf eines Wohnungseigentums, das der Bauträger schon längere Zeit fertig gestellt hat, ist eine Verjährungsverkürzung auch in einem notariellen Vertrag, abstellend auf den Zeitraum der Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums, nicht zulässig.
2. Wird innerhalb angemessener Fristen eine Mängelbeseitigung nicht durchgeführt, steht dem Erwerber ein Rückabwicklungsanspruch zu, selbst wenn die Mängel dann beseitigt werden.
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IMRRS 2009, 2047
Bauvertrag
KG, Urteil vom 19.12.2008 - 6 U 9187/00
1. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen Auftragnehmer und Architekt kommt auch dann in Betracht, wenn der Auftraggeber unter den Voraussetzungen des § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B einen Kostenerstattungsanspruch oder einen Vorschussanspruch auf die Mängelbeseitigungskosten gegen den Auftragnehmer und einen Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB gegen den Architekten erhebt.
2. Weiter kommt eine Anwendung des § 426 Abs. 1 BGB in Betracht, wenn der Auftraggeber gegen den Architekten einen Anspruch aus § 635 BGB und gegen den Auftragnehmer einen solchen aus § 4 Nr. 7 VOB/B geltend macht.
3. Grundsätzlich kann der Auftragnehmer trotz gesamtschuldnerischer Haftung mit dem Architekten den Einwand erheben, der Mangel beruhe auch oder allein auf einer Pflichtverletzung des Architekten.
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IMRRS 2009, 2022
Bauträger
LG München I, Urteil vom 21.10.2008 - 11 O 12325/07
Die Wohnungseigentümergemeinschaft begehrt Schadensersatz wegen nichtdurchgeführter Mangelbeseitigung durch den Bauträger sowie die Feststellung, dass der Bauträger verpflichtet sei, der Klägerin einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.
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IMRRS 2009, 2020
Bauträger
LG Marburg, Beschluss vom 23.05.2007 - 3 T 120/07
1. Wurde lastenfreier Eigentumserwerb vorgemerkt und dennoch vormerkungswidrig eine Vormerkung auf Eintragung einer Hypothek eingetragen, so stellt letztere eine beeinträchtigende Verfügung im Sinne des § 883 Abs. 2 S. 1 BGB dar.
2. Würde man dem Vormerkungsberechtigten bereits zum Zeitpunkt des Schwebezustands den Anspruch zuerkennen, könnte er die Löschung der nachrangigen Verfügung verlangen, obwohl er ggf. nie Eigentümer würde, sein Anspruch also nie real beeinträchtigt gewesen wäre. Dies ist auch dem nachrangig Eingetragenen nicht zumutbar: Selbst wenn er im Falle eines gescheiterten Eigentumserwerbs des zunächst Vormerkungsberechtigten seinen Anspruch erneut im Grundbuch vormerken lassen könnte, bliebe ihm sein bisheriger Rang nicht erhalten und er ginge bei weiteren zwischenzeitlichen Verfügungen u.U. leer aus.
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IMRRS 2009, 2018
Bauvertrag
KG, Urteil vom 22.12.2008 - 26 U 123/05
1. Der Bauherr hat Anspruch auf Schadenersatz, wenn der GU unter Verstoß gegen § 4 Nr. 3 VOB/B eine Sanierung von Echtem Hausschwamm unsorgfältig durchführt. An den Beweis des Erkennenmüssens sind hohe Anforderungen zu stellen. Es empfiehlt sich ein Selbstständiges Beweisverfahren.
2. Den sachverständig beratenen Bauherren trifft ein Mitverschulden, wenn er bei vermutetem Befall mit Echtem Hausschwamm einem Sachverständigen keinen umfassenden Gutachtenauftrag erteilt, um das Leistungssoll festzulegen.
3. Die bloße Umstellung auf eine höhere Geldforderung ist noch keine Klageänderung.
4. Wenn Sanierungsmaßnahmen in einzelnen Wohnungen vorgenommen werden, so dass der Sachverständige geleistete Arbeiten gar nicht mehr in Augenschein nehmen kann und auch Hausschwammbefall beseitigt ist, ist die Beweisaufnahme unergiebig. Insoweit muss sich die beweisbelastete Partei vorhalten lassen, dass sie es versäumt hat, bereits die ersten Hinweise auf angeblich übersehenen Hausschwammbefall zum Anlass zu nehmen, ein Gutachten im Rahmen eines besonderen Beweisverfahrens einholen zu lassen.
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IMRRS 2009, 1991
Schiedswesen
LG Hagen, Urteil vom 17.03.2008 - 4 O 224/07
1. Eine Schiedsabrede bzw. ein Schiedsvertrag ist inhaltlich auf die Entscheidung eines Rechtsstreits gerichtet, wobei der Schiedsspruch nicht der Kontrolle durch das Staatsgericht unterliegt.
2. Wenn in der Vereinbarung der Parteien ausdrücklich geregelt ist, dass alle Streitigkeiten aus dem Vertrag unter Ausschluss des ordentlichen Rechtweges durch einen Schiedsgutachter entschieden werden, kommt damit eindeutig der Wille zum Ausdruck, dass nicht nur einzelne Tatsachen wie z.B. das Vorliegen von Mängeln, sondern sämtliche auftretenden Streitigkeiten insgesamt durch den Schiedsgutachter entschieden werden sollen, und zwar ausdrücklich unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges. Inhaltlich haben die Vertragsparteien damit jeweils - trotz der Verwendung des Begriffs "Schiedsgutachter" - einen Schiedsvertrag geschlossen.
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IMRRS 2009, 1973
Architekten und Ingenieure
LG Dortmund, Urteil vom 12.03.2009 - 7 O 472/05
1. Das Gewährleistungsrecht ist auch bei der nicht vollständigen Erledigung von Architektenleistungen anwendbar.
2. Der Umstand, dass der Architekt im Vorstand des Bauträgers war, hindert ihn nicht, gleichwohl die ausführenden Bauhandwerker zu überwachen.
3. Der Bauträger hat aus dem zu Grunde liegenden Architektenvertrag mit dem Beklagten einen Anspruch gegen diesen persönlich bei etwaigen Mängelleistungen aus der Erbringung der Leistung.
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IMRRS 2009, 1808
Bauträger
VG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2009 - 4 K 5300/08
1. Gebühren für eine Gebäudeeinmessung sind von den Eigentümern zu tragen, § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GebG NRW.
2. Die Vermessungsleistung werden zugunsten der Eigentümer vorgenommen, welche dadurch von der sie als Eigentümer treffenden Pflicht zur Gebäudeeinmessung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 VermKatG, § 19 Abs. 2 DVOzVermKatG frei werden.
3. Hat sich der Bauträger gegenüber den Eigentümern zur Tragung der Einmessungskosten verpflichtet, so gilt diese schuldrechtliche Verpflichtung zunächst nur im Innenverhältnis gegenüber den Eigentümern.
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IMRRS 2009, 1761
Bauträger
OLG München, Urteil vom 03.02.2009 - 9 U 3419/08
Die vom Generalunternehmer vorformulierte Klausel in einem notariell beurkundeten Bauvertrag, dass sich der Bauherr der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft und der Notar eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen darf, wenn ihm der jeweilige Baufortschritt für die Fälligkeit der Zahlungsrate durch den bauleitenden Architekten oder den Bauleiter nachgewiesen wird, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.
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IMRRS 2009, 1760
Bauträger
OLG München, Urteil vom 03.02.2009 - 9 U 3418/08
Die vom Generalunternehmer vorformulierte Klausel in einem notariell beurkundeten Bauvertrag, dass sich der Bauherr der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft und der Notar eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen darf, wenn ihm der jeweilige Baufortschritt für die Fälligkeit der Zahlungsrate durch den bauleitenden Architekten oder den Bauleiter nachgewiesen wird, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.
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IMRRS 2009, 1759
Bauträger
OLG München, Urteil vom 03.02.2009 - 9 U 4916/08
Die vom Generalunternehmer vorformulierte Klausel in einem notariell beurkundeten Bauvertrag, dass sich der Bauherr der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft und der Notar eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen darf, wenn ihm der jeweilige Baufortschritt für die Fälligkeit der Zahlungsrate durch den bauleitenden Architekten oder den Bauleiter nachgewiesen wird, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.
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IMRRS 2009, 1758
Architekten und Ingenieure
OLG Frankfurt, Urteil vom 23.08.2006 - 23 U 138/01
1. Die Erforderlichkeit von schadensbeseitigenden Aufwendungen darf nicht allein objektiv gewertet werden. Ein ersatzfähiger Schaden kann auch in solchen Aufwendungen liegen, die bei verständiger Beurteilung durch den Geschädigten zum damals maßgebenden Zeitpunkt geboten erschienen.
2. Wenn der Geschädigte ein selbständiges Beweisverfahren zu den notwendigen Mängelbeseitigungsmaßnahmen einleitet und dieser keinen Anlass hat, an der Fachkunde des Gutachters zu zweifeln, darf der Geschädigte sich grundsätzlich auf die Bewertung des Sachverständigen verlassen.
3. Wenn sich später herausstellt, dass der Sachverständige einen zu hohen Aufwand für die Mängelbeseitigung angegeben hat, trägt dieses Risiko der Schädiger.
4. Wenn die Planer die Leistungen des ausführenden Unternehmers als im Wesentlichen mängelfrei abnehmen, verstößt die vollständige Freigabe der Sicherheiten nicht gegen die Schadensminderungspflichten der Bauherrin.
5. Stellt sich später heraus, dass die Kosten der Mängelbeseitigung wesentlich höher sind als zunächst angenommen, können sich die Planer im Regressprozess nicht mit dem Argument verteidigen, dass die Bauherrin die Sicherheiten nicht habe freigeben dürfen.
6. Wenn ein mit der Bauüberwachung eines Spezialgewerks (hier: Glasfassade) beauftragter Architekt vorschlägt, Sonderfachleute zur Bauüberwachung beizuziehen, führt dies nicht ohne Weiteres zu seiner Haftungsfreistellung.
7. Führen die Sonderfachleute nur einmal monatlich Stichproben durch, bleibt der Architekt für die Bauüberwachung verantwortlich. Die notwendigen Fachkenntnisse muss er sich gegebenenfalls durch Befragen der Sonderfachleute beschaffen.
8. Daneben kommt eine eigene Haftung der Sonderfachleute in Betracht, so dass diese mit dem Architekt gesamtschuldnerisch haften.
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IMRRS 2009, 1735
Bauträger
OLG Rostock, Urteil vom 10.05.2007 - 1 U 17/06
1. Das Rückbauverlangen eines Erwerbers hinsichtlich der abweichenden Bauausführung ist unverhältnismäßig, wenn sein Interesse hieran gegenüber den mit dem Rückbau für den Bauträger verbundenen Nachteilen gering ist.
2. Aus der jahrelangen Hinnahme einer abweichenden Bauausführung kann auf das geringe Interesse des Erwerbers an einer mangelfreien Bauausführung geschlossen werden.
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IMRRS 2009, 1734
Bauträger
OLG Koblenz, Urteil vom 29.01.2009 - 2 U 352/08
Verkauft eine Ehefrau ein Grundstück mit der Verpflichtung, ein hierauf zu errichtendes Einfamilienhaus schlüsselfertig zu übergeben, scheidet eine gesamtschuldnerische Haftung des Ehemannes für Gewährleistungsansprüche der Käufer mangels Passivlegitimation aus.
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IMRRS 2009, 1510
Bauträger
OLG Nürnberg, Urteil vom 12.12.2006 - 9 U 429/06
1. Die vom Bauträger vorformulierte Klausel "Die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums erfolgt, sobald der Verkäufer seine Leistungsverpflichtungen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums voll erfüllt hat. Für die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums haben die Wohnungseigentümer drei Personen zu ihrer Vertretung zu beauftragen. Im Übrigen gelten für die Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums die vorstehenden Bestimmungen entsprechend." ist wirksam.
2. Erfolgen auf Basis dieser Klausel Teilabnahmen durch die drei beauftragten Personen, so beginnt die Verjährung der Mängelansprüche für das Gemeinschaftseigentum einer Mehrhausanlage erst mit der "letzten" Abnahme.
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IMRRS 2009, 1448
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 09.07.2009 - VII ZR 109/08
Der Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners, der den Anspruch des Gläubigers erfüllt hat, wird grundsätzlich nicht davon berührt, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den anderen Gesamtschuldner verjährt ist (Fortführung von BGH, Urteil vom 9. März 1972 - VII ZR 178/70, BGHZ 58, 216).*)
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IMRRS 2009, 1307
Bauvertrag
OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.09.2008 - 1 U 51/08
1. Ein zur Hemmung der Verjährung führendes Stillhalteabkommen setzt ein entsprechendes Angebot des Gläubigers und die Annahme des Schuldners voraus. Ein Stillhalteabkommen kann auch stillschweigend abgeschlossen werden.
2. Ein zur Verjährungsunterbrechung führendes Anerkenntnis erfordert lediglich ein tatsächliches Verhalten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Wissen vom Bestehen des Anspruchs unzweideutig ergibt.
3. Erklärt der Schuldner gegen eine Forderung die Primäraufrechnung, kann darin ein Anerkenntnis dieser Forderung liegen.
4. Im Bauträgervertrag verstößt die Unterwerfung des Erwerbers unter die sofortige Zwangsvollstreckung mit Nachweisverzicht gegen §§ 3, 12 MaBV und ist nach § 134 BGB nichtig, so dass der Zahlungsanspruch des Veräußerers in der Regelfrist verjährt.
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IMRRS 2009, 1293
Bauträger
OLG Frankfurt, Urteil vom 09.04.2009 - 10 U 264/07
1. Im Bestreiten der Mängel im selbständigen Beweisverfahren kann eine ernsthafte Erfüllungsverweigerung liegen.
2. Die Rechtsprechung hat vornehmlich im Rahmen einer werkvertraglichen Leistungskette, wenn feststeht, dass der Unternehmer von seinem Auftraggeber wegen Mängeln am Werk nicht mehr in Anspruch genommen wird, nach dem Rechtsgedanken der Vorteilsausgleichung angenommen, dass er gehindert ist, seinerseits Ansprüche wegen Mängeln gegen seinen Auftragnehmer geltend zu machen.
3. Das Gleiche muss auch im Verhältnis Bauträger - Werkunternehmer gelten, wenn die Erwerber dem Bauträger gegenüber keine Gewährleistungsansprüche mehr geltend machen können.
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IMRRS 2009, 1240
Bauträger
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.10.2008 - 23 U 5/08
1. Verstößt der Ratenzahlungsplan in einem Bauträgervertrag gegen § 3 Abs. 2 MaBV, ist der Anspruch des Bauherrn gegen den Bauträger aus §§ 817, 818 BGB auf Herausgabe der Nutzungen der an ihn geleisteten Abschlagszahlungen auf die Zeit bis zum Eintritt des Abrechnungsverhältnisses beschränkt.*)
2. Mit der Entstehung eines Abrechnungsverhältnisses hat sich auch der Schutzzweck des § 3 Abs. 1 Nr. 4 MaBV erledigt.*)
3. Auch eine noch nicht erfolgte Eigentumsübertragung rechtfertigt es nicht, dem Bauherrn über den Eintritt des Abrechnungsverhältnisses hinaus Ansprüche aus §§ 817, 818 BGB zuzuerkennen, wenn ihm seit diesem Zeitpunkt gegen den Bauträger dessen Restwerklohnforderung übersteigende Schadensersatz- bzw. Minderungsansprüche zustehen, er demzufolge ein Anspruch auf lastenfreie Eigentumsübertragung hat und dieser Anspruch gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MaBV hinreichend gesichert ist.*)
4. Der von der MaBV vorrangig bezweckte Schutz des Bauherrn gebietet es, § 813 Abs. 2 BGB bis zur Fälligkeit der Werklohnforderung des Bauträgers (im Rahmen des Abrechnungsverhältnisses infolge eines Schadensersatz-/Minderungsbegehrens) nicht anzuwenden.*)
5. Für Ansprüche gegen die Gesellschafter aus dem Gesichtspunkt der sittenwidrigen Schädigung / Existenzvernichtung fehlt dem Gläubiger die Aktivlegitimation.*)
6. Zu den Voraussetzungen der Ansprüche aus dem Gesichtspunkt der Vermögensvermischung analog § 128 HBG.*)
7. Allein die Einwirkung eines Gesellschafters auf die Geschäftsführung führt noch nicht zu dessen Haftung als faktischer Geschäftsführer; erforderlich ist ein eigenes Handeln in einem den Geschäftsführer / Mitgeschäftsführer kennzeichnenden Umfang.*)
8. Zur Berechnung eines Quotenschadens i.S.v. § 64 Abs. 2 GmbHG.*)
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IMRRS 2009, 1172
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 17.02.2009 - 34 Wx 91/08
Zur Wirksamkeit einer im Außenverhältnis unbeschränkt erteilten Vollmacht für den Vollzug eines Antrags auf Abänderung der Teilungserklärung im Grundbuch.*)
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IMRRS 2009, 1046
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 04.06.2009 - VII ZR 54/07
1. Welcher Schallschutz für die Errichtung von Eigentumswohnungen geschuldet ist, ist in erster Linie durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Wird ein üblicher Qualitäts- und Komfortstandard geschuldet, muss sich das einzuhaltende Schalldämm-Maß an dieser Vereinbarung orientieren. Der Umstand, dass im Vertrag auf eine "Schalldämmung nach DIN 4109" Bezug genommen ist, lässt schon deshalb nicht die Annahme zu, es seien lediglich die Mindestmaße der DIN 4109 vereinbart, weil diese Werte in der Regel keine anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen sind, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - VII ZR 45/06, BGHZ 172, 346).*)
2. Kann der Erwerber nach den Umständen erwarten, dass die Wohnung in Bezug auf den Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandards entspricht, muss der Unternehmer, der hiervon vertraglich abweichen will, den Erwerber deutlich hierauf hinweisen und ihn über die Folgen einer solchen Bauweise für die Wohnqualität aufklären. Der Verweis des Unternehmers in der Leistungsbeschreibung auf "Schalldämmung nach DIN 4109" genügt hierfür nicht.*)
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IMRRS 2009, 0995
Bauträger
OLG Nürnberg, Urteil vom 22.02.2006 - 4 U 2591/05
Die in einer von der global finanzierenden Bank des Bauträgers vorformulierten Lastenfreistellungserklärung enthaltene Einschränkung, dass die Bank zur Rückzahlung des Erwerbspreises nur gegen Löschung der Auflassungsvormerkung des Erwerbers verpflichtet ist, ist wirksam.
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IMRRS 2009, 0942
Bauträger
OLG München, Beschluss vom 27.04.2009 - 34 Wx 22/09
1. Zur Auslegung einer dem Bauträger erteilten Vollmacht zur Vertretung des Erwerbers von Wohnungseigentum gegenüber dem Grundbuchamt.*)
2. Wird eine Vollmacht zum Zwecke der Änderung der Teilungserklärung erteilt und mit Bindungen im Innenverhältnis ausgestaltet, umfasst diese in aller Regel nicht die Befugnis, auch Dienstbarkeiten zu bestellen, selbst wenn die Vollmacht dem Grundbuchamt gegenüber als „Generalvollmacht“ bezeichnet ist.*)
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IMRRS 2009, 0799
Bauträger
BGH, Urteil vom 12.02.2009 - VII ZR 230/07
1. Eine rechtliche Einheit eines Baubetreuungsvertrages mit einem Grundstücksgeschäft kann bestehen, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Auftraggeber gerade an der Bebauung eines bestimmten Grundstücks zu den Bedingungen des Baubetreuungsvertrages interessiert ist.*)
2. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts in einem Vertrag steht der rechtlichen Einheit mit einem anderen Vertrag nicht entgegen (Fortführung von BGH, Urteil vom 24. September 1987 - VII ZR 306/86, BGHZ 101, 393; Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 6. Dezember 1979 - VII ZR 313/78, BGHZ 76, 43 und Urteil vom 6. November 1980 - VII ZR 12/80, BGHZ 78, 346).*)
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IMRRS 2009, 0773
Bauträger
OLG München, Urteil vom 03.02.2009 - 9 U 3417/08
Die in einem notariell beurkundeten Generalübernehmervertrag vereinbarte Klausel, wonach sich der Bauherr der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwirft und der Notar dem Generalübernehmer eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen darf, wenn der jeweilige Baufortschritt durch den bauleitenden Architekten oder den Bauleiter nachgewiesen wird, ist unwirksam.
Volltext
IMRRS 2009, 0730
Bauträger
OLG Schleswig, Urteil vom 23.12.2008 - 11 U 89/08
Die vertragliche Pflicht, eine Wechselsprechanlage mit Türöffner und Videoüberwachung zu liefern, gilt für alle mit einem Türöffner zu öffnenden Türen, wenn eine Einschränkung nicht klar vereinbart ist. Die Installation der Videoüberwachung über den Fernseher des Wohnungsmieters ist als teilweise Eigenleistung ausdrücklich zu vereinbaren.*)
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IMRRS 2009, 0669
Bauträger
OLG Nürnberg, Urteil vom 09.04.2008 - 4 U 2393/06
Der Schaden des Bauträgers bei Erstellung einer nicht genehmigungsfähigen Planung kann im fiktiven Verkehrswert des geplanten Objekts abzüglich ersparter Bauaufwendungen/Wertminderung bestehen, auch wenn das geplante Objekt weder verkauft noch errichtet ist.
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IMRRS 2009, 0615
Bauträger
LG Krefeld, Urteil vom 11.12.2008 - 2 O 56/08
1. Der Erwerber hat gegenüber dem Bauträger nur bei einem besonderen Interesse einen Anspruch auf Herausgabe von Plänen, Unternehmerbescheinigungen etc.
2. Ein solches besondere Interesse besteht aber nicht, wenn durch Schlussabnahme des Gebäudes durch die Bauaufsicht das Vorliegen der öffentlich-rechtlich nachzuweisenden Unterlagen/Pläne bewiesen ist.
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IMRRS 2009, 0589
Bauträger
OLG Hamm, Urteil vom 20.12.2007 - 24 U 53/06
1. Die Belehrung des Urkundsnotars in Bezug auf einen vollständigen Ausschluss der Gewährleistung muss den Erwerber über die daraus folgenden einschneidenden Rechtsfolgen eingehend in Kenntnis setzen.
2. Zu einer solchen vollständigen Belehrung gehören der Hinweis des Notars, dass der beurkundete Vertrag dem Werkvertragsrecht unterliegt und die Erläuterung, über welchen Zeitraum sich die gesetzlich vorgesehene Gewährleistungsfrist erstreckt.
3. Erfolgt eine solche Belehrung nicht, ist die Freizeichnung auch unter Kaufleuten als unwirksam anzusehen.
4. Der Veräußerer eines Erbbaurechts haftet unabhängig von der gewählten Vertragsbezeichnung nach Werkvertragsrecht, wenn er hinsichtlich der auf dem Grundstück aufstehenden Bauwerke eine Herstellungsverpflichtung übernommen hat.
5. Sind die vom Veräußerer übernommenen Bauleistungen nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar, erfasst die werkvertragliche Haftung auch die vorhandene Altbausubstanz.
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IMRRS 2009, 0574
Bauträger
OLG Celle, Urteil vom 26.03.2008 - 7 U 89/07
Die Herstellung eines Kellergeschosses mit normalem Mauerwerk und Isolierbeschichtung ("schwarze Wanne"), Flächendrainage und Ableitung des Drainwassers in die Regenwasserkanalisation mit befristeter wasserrechtlicher Erlaubnis statt der Errichtung der in der Baubeschreibung vorgesehenen "weißen Wanne" stellt einen erheblichen Sachmangel dar. Klärt der Bauträger den Erwerber hierüber nicht auf, kann dies den Vorwurf des arglistigen Verschweigens des Mangels begründen.*)
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IMRRS 2009, 0526
Bauträger
BGH, Urteil vom 16.01.2009 - V ZR 133/08
1. Eine Vertragspartei, die von der anderen Vertragspartei etwas verlangt, das nach dem Vertrag nicht geschuldet ist, oder ein Gestaltungsrecht ausübt, das nicht besteht, verletzt ihre Pflicht zur Rücksichtnahme nach § 241 Abs. 2 BGB und handelt im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB pflichtwidrig.*)
2. Im Sinne von § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zu vertreten hat die Vertragspartei diese Pflichtwidrigkeit aber nicht schon dann, wenn sie nicht erkennt, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst, wenn sie diese Rechtsposition auch nicht als plausibel ansehen durfte.*)
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IMRRS 2009, 0484
Bauträger
OLG München, Beschluss vom 15.12.2008 - 9 U 4149/08
1. Die in einem Bauträgervertrag vom Bauträger vorformulierte Klausel "Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt für die einzelnen Käufer durch einen vereidigten Sachverständigen, den der Verkäufer auf seine Kosten beauftragt" benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist daher unwirksam.
2. Erklärt der vom Bauträger so beauftragte Sachverständige die Abnahme, so treten die Abnahmewirkungen zu Lasten der Erwerber nicht ein; eine schlüssige Abnahme durch Ingebrauchnahme kommt mangels erkennbaren Erklärungsbewusstseins der Erwerber nicht in Betracht.
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IMRRS 2009, 0483
Bauträger
LG München I, Urteil vom 02.07.2008 - 18 O 21458/07
1. Die in einem Bauträgervertrag vom Bauträger vorformulierte Klausel "Die Abnahme des Gemeinschaftseigentums erfolgt für die einzelnen Käufer durch einen vereidigten Sachverständigen, den der Verkäufer auf seine Kosten beauftragt" benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist daher unwirksam.
2. Erklärt der vom Bauträger so beauftragte Sachverständige die Abnahme, so treten die Abnahmewirkungen zu Lasten der Erwerber nicht ein; eine schlüssige Abnahme durch Ingebrauchnahme kommt mangels erkennbaren Erklärungsbewusstseins der Erwerber nicht in Betracht.
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IMRRS 2009, 0217
Bauträger
BGH, Urteil vom 19.11.2008 - XII ZR 123/07
1. Zur materiellrechtlichen Wirksamkeit der Hilfsaufrechnung im Prozess.*)
2. Das sich aus § 396 Abs. 1 Satz 2 BGB ergebende Widerspruchsrecht des Aufrechnungsgegners gilt auch für den Fall, dass dem Aufrechnenden mehrere Gegenforderungen zustehen.*)
3. Die sich aus § 396 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 366 Abs. 2 BGB ergebende Tilgungsreihenfolge bei mehreren im Prozess zur Hilfsaufrechnung gestellten Gegenforderungen bestimmt sich nach dem Sachstand im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz.*)
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IMRRS 2009, 0056
Öffentliches Baurecht
OVG Hamburg, Beschluss vom 27.10.2008 - 2 Bf 53/07
Eine von einem Bauträger errichtete Wohnanlage, die zum Eigentumserwerb und/oder Miete der Wohneinheiten vorgesehen ist und im Gebäudekomplex über eine von einem anderen Träger betriebene Sozialstation verfügen soll, die das "Betreute Wohnen" ermöglicht, stellt keine in einem Bebauungsplan festgesetzte Anlage des Gemeinbedarfs mit der Zweckbestimmung "Alteneinrichtung der freien Wohlfahrtspflege" dar.*)
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