Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1016 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2009
IMRRS 2009, 0045
Bauträger
BGH, Urteil vom 05.12.2008 - V ZR 144/07
1. § 3 und § 7 MaBV sind Schutzgesetze im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.*)
2. Eine Bürgschaft gemäß § 7 MaBV sichert auch den Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an dem verkauften Grundstück.*)
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Online seit 2008
IMRRS 2008, 1849
Bauträger
EuGH, Urteil vom 27.11.2008 - Rs. C-156/08
Art. 33 Richtlinie 77/388/EWG ist dahin gehend auszulegen, dass er einen Mitgliedstaat nicht daran hindert, beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks künftige Bauleistungen in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung von Verkehrsteuern wie die "Grunderwerbsteuer" des deutschen Rechts einzubeziehen und somit einen nach der Sechsten Richtlinie der Mehrwertsteuer unterliegenden Vorgang zusätzlich mit diesen weiteren Steuern zu belegen, sofern diese nicht den Charakter von Umsatzsteuern haben.*)
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IMRRS 2008, 1822
Bauträger
OLG Köln, Urteil vom 07.10.2008 - 15 U 54/08
Soll ein Wohnungseigentümer "im Auftrag" und "auf Risiko" der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Ansprüche betreffend das Gemeinschaftseigentum geltend machen und durchsetzen, so hat die WEG diese Ansprüche an sich gezogen. Der Eigentümer handelt als gewillkürter Prozessstandschafter; selbst wenn er in eigenem Namen vorgehen soll.
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IMRRS 2008, 1774
Bauträger
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.02.2008 - 4 U 123/06
1. Beim "steckengebliebenen" Bauträgervertrag (keine Vollendung des Bauwerks wegen Vermögensverfall des Bauträgers) kommt im Rahmen einer Endabrechnung ein restlicher Vergütungsanspruch des Bauträgers in Betracht, wenn die fällig gewordenen (und vollständig bezahlten) Kaufpreisraten nicht dem anteiligen Wert der Bauleistungen entsprechen.*)
2. Einen solchen restlichen Vergütungsanspruch des Bauträgers kann unter Umständen auch die den Bauträger finanzierende Bank dem Käufer entgegenhalten, wenn dieser Löschung der zu Gunsten der Bank eingetragenen Grundschuld verlangt. Allerdings ist eine Freistellungserklärung der Bank gem. § 3 MaBV im Zweifel dahingehend auszulegen, dass die Bank Grund und Höhe des Zahlungsanspruchs des Bauträgers im Einzelnen darzulegen und zu beweisen hat.*)
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IMRRS 2008, 1763
Bauträger
OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.2008 - 6 U 1042/07
1. Eine vollständige Fertigstellung im Sinne des § 7 MaBV ist anzunehmen, wenn das Werk als im wesentlichen vertragsgerecht abgenommen ist oder Abnahmereife besteht, d. h. die Abnahme von dem Besteller nicht verweigert werden kann, weil die noch bestehenden Mängel derart unbedeutend sind, dass ein Interesse des Bestellers an der Beseitigung vor Abnahme nicht schützenswert ist.
2. Durch die Nutzung des Sondereigentums wird nicht zum Ausdruck gebracht, dass damit auch die Leistung hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums als im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht anerkannt wird.
3. Die bloße Ingebrauchnahme ohne weitergehende Anhaltspunkte kann nur dann der rechtsgeschäftliche Charakter einer konkludenten Abnahmeerklärung beigemessen werden, wenn das Werk in abnahmefähigem (abnahmereifem) Zustand ist, also eine aus Sicht der Vertragspartner grundsätzlich vollständige Leistung vorliegt, die bei natürlicher Betrachtung als Erfüllung angesehen werden kann.
4. Das Recht, wahlweise Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, braucht zwar nach § 11 Nr. 10b AGB-Gesetz dann nicht vorbehalten zu werden, wenn eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist. Bauträger erbringen jedoch keine „Bauleistungen“ in diesem Sinne.
5. Der Sicherungszweck der Bürgschaft versperrt dem Bürgen solche Einreden des Hauptschuldners, die ihren Grund in dessen Vermögenssituation haben; denn die von ihm übernommene Haftung dient in der Regel dazu, den Gläubiger auch vor diesem Risiko zu schützen.
6. Bürgschaften nach § 7 MaBV decken nach ständiger Rechtsprechung u. a. den Rückgewähranspruch nach einem Rücktritt vom Vertrag bzw. nach Wandlung ab. Entscheidend ist, dass dem Auftraggeber – gleichgültig aus welchem Grund – ein Anspruch auf (teilweise) Rückgewähr seiner Vorauszahlung zusteht, weil der Bauträger seine kauf- oder werkvertragliche Verpflichtung (teilweise) nicht oder schlecht erfüllt hat.
7. Selbstständig geltend machen kann der Erwerber von Wohnungseigentum auch Rechte, die ihrem Inhalt nach auf ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichtet sind und deshalb der Gemeinschaft zugute kommen, einschließlich des Anspruches auf Vorschuss, letzteres allerdings mit der Maßgabe, dass der Vorschuss an die Wohnungseigentümergemeinschaft zu zahlen ist.
8. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung des Gemeinschaftseigentums die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der einzelnen Erwerber aus den Verträgen mit dem Veräußerer durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen, insbesondere durch Mehrheitsbeschluss gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG entscheiden, wegen eines Mangels des Gemeinschaftseigentums Vorschuss zu fordern. Geschieht dies, dann begründet die Wohnungseigentümergemeinschaft damit ihre alleinige Zuständigkeit, mit der Wirkung, dass der einzelne Erwerber insoweit von der Verfolgung seiner Rechte ausgeschlossen ist, § 21 Abs. 1 WEG.
9. Beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft, dem Bauträger eine Frist zur Mängelbeseitigung unter Ablehnungsandrohung zu stellen, so hat sie hierdurch noch nicht auch die weitere Durchsetzung von Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen an sich gezogen.
10. Beschließt die Wohnungseigentümergemeinschaft, ein Eigentümer soll in eigenem Namen, aber im Auftrag, auf Kosten und auf das Risiko der Gemeinschaft Zahlung an die Gemeinschaft verlangen, so hat die Gemeinschaft ebenfalls nicht die weitere Durchsetzung von Erfüllungs- oder Gewährleistungsansprüchen an sich gezogen; vielmehr übernimmt sie lediglich das Prozessrisiko (a. A. OLG Köln, Beschluss vom 07.10.2008 - 15 U 54/08).
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IMRRS 2008, 1699
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 35/07
Verpflichtet sich der vom Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung mit der Bauleitung beauftragte Architekt diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu beantragende ratenweise Auszahlung des Erwerbspreises sein sollen, kommt dem Vertrag drittschützende Wirkung zugunsten der Erwerber zu.*)
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IMRRS 2008, 1697
Architekten und Ingenieure
BGH, Urteil vom 25.09.2008 - VII ZR 37/07
Verpflichtet sich der vom Veräußerer einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung mit der Bauleitung beauftragte Architekt diesem gegenüber zur Erstellung von Bautenstandsberichten, die Grundlage für die von den Erwerbern bei der finanzierenden Bank zu beantragende ratenweise Auszahlung des Erwerbspreises sein sollen, kommt dem Vertrag drittschützende Wirkung zugunsten der Erwerber zu.*)
IMRRS 2008, 1686
Selbständiges Beweisverfahren
OLG Köln, Beschluss vom 24.04.2008 - 15 W 15/08
1. Nur wenn eine Schiedsgutachtenabrede in einem notarielen Bauträgervertrag als solche bezeichnet wird und ihre Folgen genau abgegrenzt sind, ist diese wirksam vereinbart worden.
2. Bei Häusern ist die Feststellung oder Nichtfeststellung von Mängeln mit so erheblichen Risiken verbunden, dass Schiedsgutachtenklauseln unwirksam sind, da diese den Rückgriff auf den staatlichen Rechtsschutz weitgehend ausschließen.
3. Eine Schiedsgutachterklausel, die wirksam zustande gekommen ist, nimmt einem Vertragspartner nicht das rechtliche Interesse an der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens
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IMRRS 2008, 1639
Bauträger
OLG Bamberg, Urteil vom 13.03.2008 - 1 U 189/07
1. Bei wirksamer Unterwerfungserklärung und Vorlage einer öffentlich beglaubigten Fertigstellungsbescheinigung gemäß § 641a BGB zum Zwecke des Nachweises des Bedingungseintritts bestehen keine durchgreifenden Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Klauselerteilung nach § 726 Abs. 1 ZPO.
2. An einem Rechtsschutzbedürfnis für eine Leistungsklage trotz Vorhandenseins eines vollstreckbaren Titels fehlt es insbesondere dann nicht, wenn hieraus die Zwangsvollstreckung nicht auch zugleich unschwer betrieben werden kann. Die Zulässigkeit einer Klage ist in solchen Fällen insbesondere dann gegeben, wenn hierfür ein verständiger Grund, insbesondere ein besonderes Interesse des Gläubigers gegeben ist, das etwa dann zu bejahen ist, wenn mit einer Vollstreckungsgegenklage des Schuldners zu rechnen ist.
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IMRRS 2008, 1607
Bauträger
KG, Beschluss vom 12.10.2007 - 7 W 60/07
Zu der Frage, ob der Bauträger seine Werklohnansprüche gegenüber dem Erwerber durch eine Bauhandwerkersicherungshypothek absichern kann.
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IMRRS 2008, 1606
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 25.09.2008 - 32 Wx 79/08
1. Zu den Pflichten des Verwalters nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG gehört auch die Überprüfung des Gebäudes auf Baumängel innerhalb des Laufs der Gewährleistungsfrist.*)
2. Wird ein Mangel an einem Balkon gerügt und für berechtigt anerkannt, so besteht besondere Veranlassung, baugleiche weitere Balkone auf das Vorhandensein eines Mangels zu untersuchen.*)
3. Übernimmt ein Bauträger die erste Verwaltung der Wohnungseigentumsanlage, so hat er bei der Überprüfung des Bauwerks auf Mängel auch die Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Bauträgers anzuwenden.*)
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IMRRS 2008, 1591
Bauträger
BGH, Urteil vom 10.07.2008 - VII ZR 16/07
Ein Bauträger, der vom Erwerber Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zurückfordern kann, muss sich diesen Anspruch grundsätzlich nicht nach dem Rechtsgedanken der Vorteilsausgleichung auf seinen Schadensersatzanspruch gegen seinen Auftragnehmer wegen dieser Mängel am Werk anrechnen lassen. Eine Anrechnung kommt erst in Betracht, wenn er den Rückzahlungsanspruch realisiert hat und feststeht, dass er vom Erwerber künftig wegen dieser Mängel nicht mehr in Anspruch genommen werden kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - VII ZR 81/06, IBR 2007, 472; BGHZ 173, 83).*)
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IMRRS 2008, 1553
Bauträger
LG Mainz, Urteil vom 02.06.2008 - 5 O 157/06
1. Eine vom Bauträger übergebene Wärmebedarfsberechnung stellt eine Tatsachenauskunft bzw. Information über einen voraussichtlichen Wärmebedarf eines Hauses dar. Sie begründet ohne vertragliche Vereinbarung bestimmter Richtwerte keine Zusicherung oder Garantie der darin enthaltenen Daten, namentlich nicht des "k-Werts" der Fenster.
2. Der Begriff "Niedrigenergiehaus" war im Jahr 2000 nicht gesetzlich definiert.
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IMRRS 2008, 1539
Wohnungseigentum
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.03.2008 - 5 W 58/07
1. Bei bis zum 30.06.2007 eingegangenen Wohnungseigentumsverfahren sind auf den Rechtsstreit die bis zum 30.06.2007 geltenden Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes anzuwenden.
2. Wird ein Verwalter im Falle einer Vorratsteilung gemäß § 8 WEG durch den teilenden Bauträger bestellt, so ist dieser einseitige Bestellungsakt wirksam und ausreichend zur Begründung der organschaftlichen Stellung des Verwalters. Seine Amtszeit beginnt erst mit der Entstehung der faktischen Gemeinschaft
3. Der Verwaltervertrag ist vor dem Hintergrund der geänderten Rechtsprechung des BGH zur (Teil-)Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft dahingehend auszulegen oder umzudeuten, dass die vertraglichen Beziehungen zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft als solcher und dem Verwalter bestehen.
4. Der Verwalter hat gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß §§ 675 Satz 1, 670 BGB keinen Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen, soweit er die laufenden Ausgaben der Gemeinschaft (Kosten für Straßenreinigung, Strom, Gas, Wasser und Abwasser, Schornsteinfeger, Versicherungen, Bankgebühren, Müllgebühren und Reparaturen) verauslagt hat, wenn er es unterlassen hat, eine ordnungsgemäße Verwaltung der Gemeinschaft durch Beschlussfassung über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan herbeizuführen.
5. Ein Anspruch des Verwalters auf Aufwendungsersatz aus Geschäftsführung ohne Auftrag besteht nicht, denn grundsätzlich ist zu vermuten, dass die Wohnungseigentümer in einem Fall, der nicht von der Notgeschäftsführung gemäß § 21 Abs. 2 WEG oder § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG a.F. (§ 27 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 WEG n.F.) gedeckt ist, selbst von ihrer Entscheidungsbefugnis Gebrauch machen wollen, insbesondere wenn neben der von dem Geschäftsführer getroffenen Maßnahme weitere Maßnahmen in Betracht gekommen wären.
6. Widerspricht die vom Verwalter ergriffene Maßnahme dem mutmaßlichen oder wirklichen Willen der Wohnungseigentümer, etwa weil ein abweichender Beschluss vorliegt, und wird die unberechtigte Geschäftsführung auch nicht gemäß § 684 Satz 2 BGB nachträglich genehmigt, so kann der Verwalter gemäß § 684 Satz 1 BGB i. V. m. §§ 812 ff BGB Verwendungsersatz nach Bereichungsrecht verlangen.
7. Ein Wegfall des Vergütungsanspruchs des Verwalters kommt im Falle der Unmöglichkeit der Erfüllung von Hauptpflichten in Betracht. Erbringt der Verwalter eine Hauptleistung - ganz oder teilweise - überhaupt nicht, so sind hinsichtlich der Vergütung §§ 320 - 326, 615, 616 BGB anwendbar.
8. Eine Dienstleistung wird trotz ihres Fixschuldcharakters dadurch, dass sie für einen bestimmten Zeitraum nicht erbracht wird, nur unter der Voraussetzung unmöglich, dass sie nicht nachgeholt werden kann. In diesem Fall erlischt der Vergütungsanspruch ohne Weiteres gemäß § 326 Abs. 1 BGB. Ist sie nachholbar, so tritt Befreiung von der Dienstleistung nur über § 615 BGB ein.
9. Dagegen führt eine Schlechterfüllung der Verwalterpflichten grundsätzlich nicht zum Wegfall des Vergütungsanspruchs, sondern allenfalls zu Schadensersatzansprüchen der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter.
10. Erfüllt der Verwalter sämtliche bedeutsamen Hauptleistungspflichten nicht (Aufstellung Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Beschluss über Instandhaltungsrücklage, Gelder der Wohnungseigentümergemeinschaft von seinem Privat- und Firmenvermögen getrennt zu halten, Abhalten der Wohnungseigentümerversammlungen), steht ihm kein Honorar zu.
IMRRS 2008, 1496
Bauträger
BGH, Urteil vom 08.07.2008 - XI ZR 230/07
Die Fälligkeit der Forderung aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern tritt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, mit der Fälligkeit der Hauptschuld ein und ist nicht von einer (formgerechten) Leistungsaufforderung des Gläubigers abhängig.*)
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IMRRS 2008, 1446
Bauträger
LG München I, Urteil vom 25.07.2008 - 18 O 2325/08
1. Welcher Schallschutz geschuldet ist, muss durch Auslegung des gesamten Vertrages in Zusammenschau mit dem Verkaufsprospekt ermittelt werden, auch wenn in der Baubeschreibung ausdrücklich ausgeführt ist, dass die Werte der DIN 4109, Tabelle 3 gelten sollen.
2. Die Mindestschalldämmmaße der DIN 4109 Tabelle 3 (1989) entsprechen nicht den anerkannten Regeln der Technik und selbst für eine einfache Wohnung nicht dem üblichen Qualitäts- und Komfortstandard, sondern markieren nur die Grenze zum Unzumutbaren.
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IMRRS 2008, 1387
Bauträger
OLG Oldenburg, Urteil vom 21.12.2006 - 8 U 149/06
Ein umfassender, formelhafter Gewährleistungsausschluss ist auch bei einem Individual-Bauträgervertrag ohne ausführliche Belehrung über die einschneidenden Folgen des Haftungsausschlusses und der mit ihm verbundenen Risiken durch den Notar unwirksam, selbst wenn ein Investor eine Gewerbeimmobilie erwirbt.
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IMRRS 2008, 1337
Wohnungseigentum
OLG München, Urteil vom 11.12.2007 - 9 U 2893/07
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann, vertreten durch ihren Verwalter, Ansprüche gegen den Bauträger erst dann klageweise geltend machen, wenn der Verwalter zur gerichtlichen Geltendmachung durch einen Beschluss ermächtigt wurde.
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IMRRS 2008, 1187
Bauvertrag
OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2007 - 6 U 242/03
1. Die anerkannten Regeln der Technik für die Verlegung von Granitplatten als Bodenbelag in einem Gebäude sind in der DIN 18332 (Ausgabe 2000) enthalten.
2. Die Verlegung von Bodenplatten nach den Anerkannten Regeln der Technik ist auch dann zugesichert, wenn für die Anwendung dieser Regeln eine Angabe im Vertrag über die Höhe des Mörtelbetts ausschlaggebend ist.
3. Ein Verstoß gegen die Anerkannten Regeln der Technik, die eine besonders gute Bettung zu verlegender Bodenplatten und damit deren hohe Belastbarkeit bewirken soll, stellt zugleich einen Fehler dar, der zu einer Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit und zu einer Wertminderung führt.
4. Die für im Dünnbett zu verlegende Natursteinplatten als durch Hubwagen stark beanspruchter Bodenbelag in Gebäuden in der DIN 18157 Teil 1 Ziff.7.3.3 vorgesehene Verlegung im kombinierten Verfahren ist infolge Weiterentwicklung der Anerkannten Regeln der Technik nur noch ein Weg neben anderen zur Erreichung des Ziels, bei stark beanspruchten Bodenbelägen eine besonders gute Bettung zu erreichen.
5. Sollen Granitplatten als Bodenbelag in einem Gebäude vereinbarungsgemäß im Dünnbett verlegt werden und wird dazu hydraulisch abbindender Mörtel verwendet, sind die in der DIN 18157 Teil1 Ziff. 7.3 beschriebenen Techniken anzuwenden.
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IMRRS 2008, 1182
Bauträger
OLG Brandenburg, Urteil vom 17.01.2008 - 5 U 106/06
1. Grundstück im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches ist unabhängig von seiner Nutzungsart aber nur ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes unter einer bestimmten Nummer oder nach § 2 Abs. 5 GBO gebucht ist.
2. Wenn Gegenstand des Kaufvertrages eine noch zu vermessende Teilfläche ist und diese Vermessung nicht vorgenommen wird, dann gibt es im rechtlichen Sinn die Kaufsache selbst noch nicht, damit liegt eine Pflichtverletzung vor.
3. Wenn in einem Vertrag zum Grundstücksverkauf ein Gewährleistungsausschluss bezüglich der Bebaubarkeit dahingehend konkretisiert ist, dass für Art und Umfang der Bebauung keine Gewähr übernommen wird, muss dies so verstanden werden, dass für die Frage, ob das Grundstück überhaupt bebaut werden kann, die Gewährleistung nicht ausgeschlossen werden sollte.
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IMRRS 2008, 1168
Bauträger
OLG Koblenz, Urteil vom 26.10.2007 - 10 U 1704/06
1. Verjährung der Bürgschaft nach MaBV vor Verjährung des Hauptanspruchs; selbständige Anknüpfung der Verjährung des Bürgschaftsanspruchs.*)
2. Die Rückgabe der Bürgschaftsurkunde durch den Sicherungsnehmer bedeutet nicht ohne weiteres zugleich die Rückabtretung zur Sicherheit abgetretener Forderungen.*)
3. Eine anderweitige Rechtshängigkeit entfällt auch dann nicht durch einseitige Erledigungserklärung im anderen Prozess, wenn der Kläger erklärt, er werde die Erledigungserklärung nicht widerrufen.*)
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IMRRS 2008, 1121
Bauträger
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2005 - 9 U 16/05
(ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2008, 1112
Bauträger
LG Kassel, Urteil vom 25.05.2007 - 5 O 2834/05
Bei den Rechten auf Minderung und auf kleinen Schadensersatz handelt es sich um solche Rechte, die ihrer Natur nach gemeinschaftsbezogen sind und ein eigenständiges Vorgehen des einzelnen Wohnungseigentümers nicht zulassen; vielmehr ist für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Rechte von vornherein allein die Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig, und nur sie allein kann auch die Voraussetzungen für diese Rechte schaffen sowie die Wahl zwischen ihnen treffen.
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IMRRS 2008, 1111
Bauträger
OLG Frankfurt, Urteil vom 30.05.2008 - 25 U 129/07
Bei den Rechten auf Minderung und auf kleinen Schadensersatz handelt es sich um solche Rechte, die ihrer Natur nach gemeinschaftsbezogen sind und ein eigenständiges Vorgehen des einzelnen Wohnungseigentümers nicht zulassen; vielmehr ist für die Geltendmachung und Durchsetzung dieser Rechte von vornherein allein die Wohnungseigentümergemeinschaft zuständig, und nur sie allein kann auch die Voraussetzungen für diese Rechte schaffen sowie die Wahl zwischen ihnen treffen.
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IMRRS 2008, 0966
Bauträger
OLG Hamburg, Beschluss vom 25.03.2008 - 6 U 197/07
1. Der Bauherr kann hinsichtlich der Bauausführung erwarten, dass ein Bauunternehmen bei der Herstellung des Werks und der Planung sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält. Eine Abweichung von diesen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag ist auch dann ein Mangel, wenn die Verwaltungspraxis die öffentlich-rechtliche Vorschrift nicht anwendet oder regelmäßig Verstöße gegen die Vorschrift - in diesem Falle der Garagenverordnung - duldet.
2. Die Zahlung der letzten Rate kann zurückgefordert werden, wenn sich im Nachhinein heraus stellt, dass entgegen der Fertigstellungsmitteilung des Bauträgers das Bauvorhaben erhebliche Mängel aufweist. Dies gilt selbst dann, wenn das Eigentum bereits umgeschrieben wurde.
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IMRRS 2008, 0965
Bauträger
OLG Hamburg, Beschluss vom 09.01.2008 - 6 U 197/07
1. Der Bauherr kann hinsichtlich der Bauausführung erwarten, dass ein Bauunternehmen bei der Herstellung des Werks und der Planung sämtliche öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhält. Eine Abweichung von diesen öffentlich-rechtlichen Vorschriften ohne ausdrückliche Vereinbarung im Vertrag ist auch dann ein Mangel, wenn die Verwaltungspraxis die öffentlich-rechtliche Vorschrift nicht anwendet oder regelmäßig Verstöße gegen die Vorschrift - in diesem Falle der Garagenverordnung - duldet.
2. Die Zahlung der letzten Rate kann zurückgefordert werden, wenn sich im Nachhinein heraus stellt, dass entgegen der Fertigstellungsmitteilung des Bauträgers das Bauvorhaben erhebliche Mängel aufweist. Dies gilt selbst dann, wenn das Eigentum bereits umgeschrieben wurde.
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IMRRS 2008, 0959
Bauträger
BGH, Beschluss vom 10.04.2008 - VII ZR 102/07
Eine Bürgschaft gemäß § 7 Abs. 1 MaBV sichert auch den großen Schadensersatzanspruch und die in ihm enthaltenen, vom Erwerber vergeblich aufgewendeten Finanzierungskosten ab.
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IMRRS 2008, 0890
Bauträger
OLG Hamm, Urteil vom 03.07.2007 - 21 U 14/07
Bei Bauträgerverträgen ist von einer vollständigen Fertigstellung dann auszugehen, wenn die bei Abnahme zu Protokoll gerügten Mängel ("Protokollmängel") beseitigt sind.
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IMRRS 2008, 0884
Bauträger
LG Leipzig, Urteil vom 17.03.2008 - 6 O 1696/07
1. Leistet der Erwerber über den Bautenstand des § 3 Abs. 2 MaBV hinaus Zahlungen an den Bauträger, so ist der Geschäftsführer zur Rückzahlung der im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch nicht fälligen Baustandsraten verpflichtet. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Raten, deren Bautenstand vom Bauträger jedenfalls teilweise noch erreicht wurde.
2. Bei der Entgegennahme von Zahlungen, die § 3 Abs. 1, Abs. 2 MaBV widersprechen, verstößt der Bauträger auch gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB und ist daher einem bereicherungsrechtlichen Rückforderungsanspruch aus § 817 Abs. 1 BGB ausgesetzt. Da das Verbotsgesetz gerade die Entgegennahme von Zahlungen auf eine betagte Forderung verbietet, solange die Fälligkeitsvoraussetzungen noch nicht vorliegen, findet die Regelung des 813 Abs. 2 BGB keine Anwendung, soweit, sie den gesetzlich bezweckten Schutz des Erwerbers ausschalten würde.
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IMRRS 2008, 0800
Bauträger
FG Niedersachsen, Beschluss vom 02.04.2008 - 7 K 333/06
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) wird folgende Rechtsfrage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Verstößt die Erhebung der deutschen Grunderwerbsteuer auf künftige Bauleistungen durch deren Einbeziehung in die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage beim Erwerb eines noch unbebauten Grundstücks (sogenannter einheitlicher Leistungsgegenstand bestehend aus Bauleistungen sowie Erwerb des Grund und Bodens) gegen das europäische Umsatzsteuer-Mehrfachbelastungsverbot des Art. 401 der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (einst: Art. 33 Abs. 1 der 6. EG-Richtlinie), wenn die grunderwerbsteuerlich belasteten Bauleistungen zugleich als eigenständige Leistungen der deutschen Umsatzsteuer unterliegen?
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IMRRS 2008, 0605
Bauvertrag
KG, Urteil vom 19.02.2008 - 21 U 202/05
Fehlt es bei einem Kauf- und Werkvertrag über eine Doppelhaushälfte, die im Rahmen eines Gesamtprojekts (hier 30 Doppelhäuser) errichtet werden soll, an einer ausdrücklichen Regelung zur Regenwasserableitung, stellt es keinen, eine Sachmängelhaftung auslösenden Mangel dar, wenn statt einer Einzelableitung eine Sammelableitung installiert wird.*)
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IMRRS 2008, 0498
Bauträger
OLG Celle, Urteil vom 10.05.2007 - 5 U 164/04
1. Macht der Besteller von seinem Recht Gebrauch, das Werk zurückzugeben und großen Schadensersatz zu verlangen, richten sich die Ansprüche gegen den „Verkäufer“ selbst.
2. Das Recht auf Wandlung oder „großen Schadensersatz“ kann durch Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen werden.
3. Verlangt der Käufer im Rahmen des großen Schadensersatzes auch Ersatz seiner Finanzierungskosten, muss er sich hierauf den nach den üblichen Miet- oder Pachtzins zu berechnenden Wert der Eigennutzung anrechnen lassen. Es besteht kein Anlass, den Nutzungswert zeitlich linear nach den Anschaffungskosten bezogen auf die Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes anzusetzen.
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IMRRS 2008, 0246
Bauträger
BGH, Urteil vom 17.01.2008 - III ZR 136/07
Beurkundet der Notar einen Bauträgervertrag, in dem der Veräußerer die Erschließungs- und Anschlusskosten übernimmt und in dem - ungeachtet des Umstands, dass diese von der Gemeinde noch nicht festgesetzt worden sind - diese Kosten Bestandteil der nach Herstellung des ersten Bauabschnitts fälligen Abschlagszahlung sein sollen (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 MaBV), so enthält diese Vertragsgestaltung eine ungesicherte Vorleistung, die die doppelte Belehrungspflicht des Notars auslöst.*)
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IMRRS 2008, 0239
Amtshaftung
OLG Jena, Urteil vom 30.01.2008 - 4 U 1230/05
1. Verweigert eine Gemeinde unberechtigt und schuldhaft das gemeindliche Einvernehmen für eine Baumaßnahme, so haftet sie dem Bauträger für den durch die hierdurch bedingte Verzögerung entstandenen Vermögensschaden.*)
2. Auf rechtmäßiges Alternativverhalten kann sich die Gemeinde in diesem Fall nicht berufen.*)
3. Beruft sich die Gemeinde darüberhinaus auf eine (andere) hypothetische Schadensursache (eine Reserveursache), kann sie damit im Prozess über den Haftungsgrund nicht gehört werden, soweit nur überhaupt ein Schaden entstanden ist; dieser Einwand kann - wenn überhaupt - allenfalls im nachfolgenden Betragsverfahren berücksichtigt werden.*)
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IMRRS 2008, 0197
Bauträger
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2007 - 9 U 73/06
Eine Klausel im Bauträgervertrag, wonach sich der Erwerber verpflichtet, in einen Wärmeservice-Vertrag einzutreten, ist zulässig.
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IMRRS 2008, 0196
Bauträger
OLG Hamm, Beschluss vom 20.08.2007 - 5 W 68/07
Steht zwischen dem Erwerber und dem (zwischenzeitlich insolventen) Bauträger rechtskräftig fest, dass der Bauträger keine Zahlungsansprüche mehr gegen den Erwerber hat, muss dies die durch eine vorrangige Grundschuld am Vertragsobjekt abgesicherte Bauträgerbank gegen sich gelten lassen, wenn im Innenverhältnis der Bauträger ihr den Erwerbspreisanspruch abgetreten hatte, dies aber dem Erwerber zum Zeitpunkt, als ihm die Klage des Bauträgers auf Restzahlung zugestellt wurde, nicht bekannt war.
Volltext
IMRRS 2008, 0131
Bauträger
AG Worms, Urteil vom 09.03.2007 - 9 C 346/06
Mangels einer ausdrücklichen Regelung im Bauträgervertrag steht ein Erstattungsanspruch für eine geleistete Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag dem Vorausleistenden zu, auch wenn er zum Zeitpunkt der Abrechnung nicht beitragspflichtig ist.
Volltext
IMRRS 2008, 0130
Bauträger
LG Mainz, Urteil vom 11.12.2007 - 6 S 61/07
Mangels einer ausdrücklichen Regelung im Bauträgervertrag steht ein Erstattungsanspruch für eine geleistete Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag dem Vorausleistenden zu, auch wenn er zum Zeitpunkt der Abrechnung nicht beitragspflichtig ist.
Volltext
IMRRS 2008, 0076
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 22.11.2007 - VII ZR 83/05
Die gemäß § 649 Satz 2 BGB oder § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B nach freier Kündigung eines Bauvertrages zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt im Sinne von § 10 Abs. 1 UStG und damit Bemessungsgrundlage für den gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbaren Umsatz, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 227/93, BauR 1996, 846 = NJW 1996, 3270; Urteil vom 2. Juni 1987 - X ZR 39/86, BGHZ 101, 130).*)
Volltext
IMRRS 2008, 0043
Bauträger
LG München I, Urteil vom 19.04.2007 - 5 O 8732/06
1. Der Bauträger ist zur sofortigen Auflassung verpflichtet, wenn lediglich 2% des Erwerbspreises zur Zahlung offen stehen und der Bauträger mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug geraten ist.
2. Haben der Bauträger und der Erwerber im Bauträgervertrag noch nicht die Auflassung erklärt und hängt die Erklärung nur noch von der Zahlung des Erwerbspreisrestes ab bzw. wird sie deswegen verweigert, so bemisst sich der Streitwert der Auflassungsklage nicht nach dem Wert der Eigentumswohnung, sondern nach der Höhe des Erwerbspreisrests.
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IMRRS 2008, 0034
Bauträger
OLG München, Urteil vom 13.11.2007 - 13 U 3419/07
1. Der Bauträger ist zur sofortigen Auflassung verpflichtet, wenn lediglich 2% des Erwerbspreises zur Zahlung offen stehen und der Bauträger mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug geraten ist.
2. Haben der Bauträger und der Erwerber im Bauträgervertrag noch nicht die Auflassung erklärt und hängt die Erklärung nur noch von der Zahlung des Erwerbspreisrestes ab bzw. wird sie deswegen verweigert, so bemisst sich der Streitwert der Auflassungsklage nicht nach dem Wert der Eigentumswohnung, sondern nach der Höhe des Erwerbspreisrests.
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Online seit 2007
IMRRS 2007, 2462
Insolvenzrecht
Staatsanwaltschaft München I, Entscheidung vom 30.07.2007 - 263 Js 221118/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.
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IMRRS 2007, 2461
Insolvenzrecht
Generalstaatsanwaltschaft München, Entscheidung vom 02.10.2007 - 17 Zs 2853/07
Schließt der Auftraggeber trotz Kenntnis seiner eigenen Zahlungsunfähigkeit mit dem Auftragnehmer einen Prozessvergleich, macht er sich nicht wegen Betrugs strafbar. Dem Auftragnehmer ist kein Schaden entstanden, weil sich seine Vermögenslage durch den Vergleich nicht verschlechtert hat, da sowohl der ursprüngliche, als auch der durch den Vergleich geschaffene Anspruch wirtschaftlich keinen Wert besitzen.
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IMRRS 2007, 2457
Bauträger
BGH, Urteil vom 25.10.2007 - VII ZR 205/06
1. Für die Beurteilung der Frage, welche werkvertragliche Verpflichtung ein Bauträger übernimmt, kann ein dem Erwerber übergebener Prospekt ausschlaggebend sein.*)
2. Richtet sich die Verjährung nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, so ist ihr Fristbeginn in Überleitungsfällen nach Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 EGBGB unter Einbeziehung der subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 BGB zu bestimmen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 23. Januar 2007 - XI ZR 44/06, BGHZ 171, 1).*)
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IMRRS 2007, 2430
ARGE
BGH, Urteil vom 15.10.2007 - II ZR 136/06
1. Der Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entsteht nicht erst mit der Befriedigung des Gläubigers, sondern als Befreiungsanspruch bereits mit der Entstehung des Gesamtschuldverhältnisses.*)
2. Besteht die ernsthafte Möglichkeit, dass ein Gesellschafter bürgerlichen Rechts von einem Gesellschaftsgläubiger in Anspruch genommen wird, kann er von seinem im Innenverhältnis allein verpflichteten Mitgesellschafter Befreiung verlangen, wenn der Gesellschaft frei verfügbare Mittel zur Erfüllung der Gesellschaftsschuld nicht zur Verfügung stehen.*)
3. Die Pflicht zur Freistellung umfasst auch die Verpflichtung, unbegründete Ansprüche von dem Freistellungsgläubiger abzuwehren.*)
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IMRRS 2007, 2429
Bauträger
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.11.2007 - 3 Ws 216/07
1. Grundsätzlich ist derjenige, der zugleich als Bauherr und Bauunternehmer ein Gebäude errichtet umfassend dafür verantwortlich, dass durch das Bauwerk die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, namentlich Rechtsgüter Dritter, nicht gefährdet werden.
2. Bedient sich der als Bauherr und Bauunternehmer am Bau Beteiligte zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben der Mitwirkung Dritter, so treffen ihn Auswahl-, Organisations- und Überwachungspflichten.
3. Wird er diesen Pflichten gerecht, kann er grundsätzlich auf eine ordnungsgemäße Erledigung der an Dritte delegierten Aufgaben vertrauen.
4. Anderes gilt aber dann, wenn aus Sicht des Bauherrn und -unternehmers konkrete Anzeichen für Fehlleistungen des mit der Bauausführung betrauten Personals vorliegen oder er selbst Kenntnis von einer Gefahrenquelle erlangt.
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IMRRS 2007, 2360
Bauträger
OLG Saarbrücken, Urteil vom 07.08.2007 - 4 U 106/07
1. Anwaltsrundschreiben an Vertragspartner einer Bauträgergesellschaft, in denen außerhalb bestehender Mandate unter Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Unwirksamkeit von Vollmachten wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz eine Rückabwicklung der Kapitalanlage einschließlich der Darlehensfinanzierung in Aussicht gestellt wird, überschreiten jedenfalls dann die Grenzen zulässiger Anwaltswerbung, wenn bei den Adressaten durch Verdachtsäußerungen unter Schüren von Ängsten hinsichtlich der künftigen Wertentwicklung der Anlage die nachhaltige Notwendigkeit anwaltlichen Beratungsbedarfs erweckt wird.*)
2. Gesellschaften, in deren nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte Kundenbeziehungen auf diese Weise rechtswidrig eingegriffen wird, steht ein Abwehranspruch analog § 1004 Abs. 1 BGB zu.*)
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IMRRS 2007, 2354
Bauträger
OLG Frankfurt, Urteil vom 04.10.2007 - 4 U 36/07
Ein Notar, der im Rahmen eines Bauträgervertrages amtspflichtwidrig einen Treuhandauftrag aus einer wegen eines MaBV-Verstoßes nichtigen Kaufvertragsdurchführungsbestimmung annimmt, haftet in der Regel nicht für die dem Käufer entstehenden Finanzierungsschäden. Es spricht nämlich eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die Parteien eines solchen Bauträgervertrages bei entsprechendem Hinweis des Notars eine mit der MaBV in Einklang stehende Verwahranweisung erteilt hätten.*)
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IMRRS 2007, 2347
Bauträger
BGH, Urteil vom 11.10.2007 - VII ZR 235/05
Die sicherungshalber erfolgende Vorausabtretung der dem Bauträger gegen einen Erwerber zustehenden Vergütungsforderung an die finanzierende Bank ist grundsätzlich nicht wegen Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 6 Abs. 1 MaBV i. V. m. § 12 MaBV, § 134 BGB unwirksam.*)
IMRRS 2007, 2334
Bauträger
LG Berlin, Urteil vom 19.10.2007 - 15 O 466/06
Sind auf der Bauträgerseite zwei Personen beteiligt, wobei der Bauträger die kaufvertragliche Verpflichtung übernimmt und der Erwerber in die Rechte und Pflichten des Bauträgers aus einem zuvor mit dem Werkunternehmer geschlossenen Generalübernehmervertrag eintritt, kann der Bauträger die werkvertragliche Gewährleistungshaftung ausschließen.
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