Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
1016 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 0438
Bauträger
LG Mainz, Urteil vom 05.03.2001 - 7 O 331/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2007, 0408
Bauträger
BGH, Urteil vom 17.12.1987 - I ZR 206/85
Zur Frage der Irreführung durch die Verwendung des Begriffs "Ärztehaus" in der Werbung einer Bauträgergesellschaft, die von ihr so genannte Häuser errichtet.*)
Volltext
IMRRS 2007, 0334
Bauträger
OLG Hamm, Urteil vom 13.02.2007 - 21 U 69/06
1. Will der einzelne Wohnungseigentümer wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums großen Schadensersatz geltend machen, kann er dem Bauträger eine Frist mit Ablehnungsandrohung in der Regel nicht mehr setzen, wenn der Bauträger auf Verlangen der Gemeinschaft bereits einen Vorschuss zur Mangelbeseitigung gezahlt hat bzw. die Gemeinschaft nicht mehr bereit ist, eine Nachbesserung durch den Bauträger zu dulden.*)
2. Lehnt der Unternehmer eine Nachbesserung wegen eines unverhältnismäßigen Aufwandes zu Recht ab, kann dem Auftraggeber ein Anspruch auf Rückabwicklung des Vertrages zustehen, falls dieser nicht gemäß § 634 Abs. 3 BGB a.F. ausscheidet.*)
3. Hat der Bauträger in der Baubeschreibung hinsichtlich des Schallschutzes auf die DIN 4109, Ausgabe 1989 Bezug genommen, kann der Erwerber grundsätzlich nur die Einhaltung der in der DIN genannten Standardwerte und keinen erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zur DIN beanspruchen. Ein weitergehender Schallschutz kann geschuldet sein, soweit dieser bei fachgerechter Erstellung des Gebäudes mit den in der Baubeschreibung genannten Materialien und Herstellungsverfahren nach den anerkannten Regeln der Technik erreicht wird.*)
Volltext
IMRRS 2007, 0295
Bauträger
OLG Karlsruhe, Urteil vom 18.07.2006 - 17 U 326/05
Der Bauträger kann die Übertragung des Grundstückseigentums auch dann unter Berufung auf sein Zurückbehaltungsrecht verweigern, wenn die verjährte Restkaufpreisforderung lediglich 3,5% des Kaufpreises beträgt und die Verjährung nur deshalb eingetreten ist, weil der Erwerber seinerseits von seinem Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Mängelbeseitigung Gebrauch gemacht hat.
Volltext
IMRRS 2007, 0294
Bauträger
BGH, Urteil vom 11.01.2007 - VII ZR 229/05
Die in einem Bauträgervertrag enthaltene Klausel "Die Bürgschaft für den Erwerber wird bei dem amtierenden Notar verwahrt" verstößt gegen § 12, § 7 Abs. 1 Satz 2, § 2 Abs. 4 Satz 3 MaBV und ist daher unwirksam.*)
Volltext
IMRRS 2007, 0292
Bauvertrag
OLG Hamm, Urteil vom 14.03.2006 - 21 U 115/05
Ein Abdichtungssystem unter Einsatz von Pumpen zur Grundwassersenkung ist einer "weißen Wanne" aufgrund der Unterhaltskosten sowie des theoretischen Risikos eines Pumpenausfalls nicht gleichwertig.
Volltext
IMRRS 2007, 0265
Bauträger
BGH, Urteil vom 11.01.2007 - III ZR 302/05
1. Der Staat hat seine Gerichte so auszustatten, dass sie die anstehenden Verfahren ohne vermeidbare Verzögerung abschließen können (hier: übermäßige Dauer der Bearbeitung von Anträgen durch das Grundbuchamt wegen Überlastung). Die Erfüllung dieser Verpflichtung kann den Justizbehörden insgesamt als drittgerichtete Amtspflicht obliegen (teilweise Abweichung von BGHZ 111, 272).*)
2. Zum Beginn der Verjährung von Amtshaftungsansprüchen wegen pflichtwidriger Unterlassung.*)
3. Wird durch eine rechtswidrige Verzögerung der Eintragung von Auflassungsvormerkungen im Grundbuch die beabsichtigte Veräußerung von Eigentumswohnungen zeitweilig verhindert, so kann dies einen Entschädigungsanspruch des betroffenen Grundstückseigentümers aus enteignungsgleichem Eingriff begründen (Fortführung von BGHZ 134, 316 und 136, 182).*)
IMRRS 2007, 0261
Bauträger
OLG Jena, Urteil vom 08.09.2006 - 9 W 225/06
1. Die WEG-Gemeinschaft kann Gewährleistungsansprüche gegen den Bauträger an sich ziehen und nach entsprechendem Mehrheitsbeschluss eine Vergleichsvereinbarung mit dem Bauträger abschließen.
2. Bezüglich des Inhalts der Vergleichsvereinbarung hat die WEG-Gemeinschaft einen gewissen Beurteilungsspielraum.
Volltext
IMRRS 2007, 0248
Bauträger
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.12.2006 - 17 W 100/06
Der Streitwert einer Auflassungsklage des Käufers gegen den Bauträger bemisst sich nach § 3 ZPO in der Höhe der vom Bauträger geltend gemachten Restkaufpreisforderung.
Volltext
IMRRS 2007, 0246
Bauträger
LG Hagen, Urteil vom 30.11.2006 - 6 O 102/03
1. Der Bauträger schuldet dem Erwerber die Eigentumsumschreibung gemäß § 242 BGB bereits dann, wenn er sich mit der Mängelbeseitigung in Verzug befindet und die einfachen Mängelbeseitigungskosten den noch nicht gezahlten Restkaufpreis erreichen.
2. Die Bauträgerleistungen müssen für den Erwerber nutzbar sein. Dazu muss der Bauträger unter anderem die Entwässerungsleitungen auf Dichtigkeit überprüfen und dem Erwerber die entsprechende Bescheinigung übergeben.
Volltext
IMRRS 2007, 0202
Bauträger
OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2006 - 12 U 135/05
Wenn ein Bauträger eine grundlegende Bauwerksfunktion planerisch vernachlässigt und notwendige Nachbesserungen nicht oder nicht ernsthaft verfolgt, hat das die Rückabwicklung des Vertrags zufolge.
Volltext
IMRRS 2007, 0112
Bauvertrag
OLG Brandenburg, Urteil vom 13.12.2005 - 11 U 15/05
Werden entgegen der Baubeschreibung eines Bauträgervertrags formaldehydhaltige Spanplatten verwendet, so kann der Erwerber Mängelbeseitigung durch Austausch der Platten auch dann verlangen, wenn die Raumluftbelastung die üblichen Grenzwerte einhält. Das Austauschverlangen ist trotz hoher Kosten nicht treuwidrig, selbst wenn der Erwerber in anderen Bereichen formaldehydhaltiges Material einsetzt. Für entgangene Mieteinnahmen durch offensichtlich unberechtigte Mietminderungen kann der Erwerber vom Bauträger keinen Ersatz verlangen.
Volltext
Online seit 2006
IMRRS 2006, 3186
Bauträger
OLG Saarbrücken, Urteil vom 22.11.2005 - 4 U 501/04-143
(Ohne amtlichen Leitsatz)
Volltext
IMRRS 2006, 3158
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 26.07.2006 - X R 41/04
Baugrundstücke eines Bauträgers gehören zum notwendigen Betriebsvermögen.
Volltext
IMRRS 2006, 3155
Bauträger
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.07.2005 - 21 U 162/04
1. Ein von der Baufreistellungsbescheinigung abweichender Zustand des Bauwerkes stellt einen Fehler im Sinne des § 633 Abs. 1 BGB a.F. dar.
2. Ein Bauträger, der von Anfang an beabsichtigt hat, ein von der Baufreistellungsbescheinigung abweichendes, formell und materiell baurechtswidriges Bauwerk zu errichten, haftet auch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
Volltext
IMRRS 2006, 3140
Bauträger
OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.12.2005 - 9 U 51/05
Zu den Anforderungen an den Schallschutz bei einer komfortablen Eigentumswohnung und zum Stand der anerkannten Regeln der Technik im Schallschutz.*)
Volltext
IMRRS 2006, 3105
Bauträger
OLG Nürnberg, Urteil vom 15.12.2005 - 13 U 1911/05
1. Erreichen die Sanierungsleistungen eines Altbaus ein solches Gewicht, dass sie einer Neuherstellung gleichkommen, kann im Anschluss an die Sanierung ein neuzeitlicher Standard der Wohnung erwartet werden.
2. Dabei schließt der im Keller anzubringende Putz mitsamt Anstrich die Pflicht zu Maßnahmen ein, die einen trockenen Untergrund und damit ein trockenes Mauerwerk sicherstellen.
Volltext
IMRRS 2006, 3084
Bauträger
OLG München, Urteil vom 16.10.2003 - 28 U 2351/03
1. Der Wert des Gebrauchs einer erworbenen Sache ist, wenn der Rechtsgrund für den Erwerb später wieder weggefallen oder von vorneherein nicht eingetreten ist, nach dem Wertverzehr und nicht nach dem üblichen oder fiktiven Mietzins für eine gleichartige Sache zu berechnen (BGHZ 115, 47, 54).
2. Der Wertverzehr einer Sache ist nach der zeitanteiligen linearen Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlichem Gebrauch und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer zu ermitteln, wobei regelmäßig als Ausgangswert der tatsächliche Wert der Kaufsache zugrunde zu legen ist.
3. Wird nach den §§ 635, 249 BGB a.F. der große Schadensersatz gefordert, umfasst dies alle Kosten, die nicht sowieso angefallen wären, ungeachtet der anspruchsauslösenden Handlung. Gezahlte Grundsteuer ist dann nicht erstattungsfähig, wenn sie auch angefallen wäre, wenn eine andere Wohnung gekauft worden wäre. Die Grundsteuer ist eine zwangsläufige Abgabe, die jeder Eigentümer bezahlen muss.
4. Schallschutzmängel in einer Wohnung, in der für den Luftschallschutz zur Nachbarwohnung ein Schallschutzdämmwert von 53 dB geschuldet ist, liegen auch bei einer Abweichung von 4dB zum geschuldeten Wert, in diesem Falle also bei erreichten 49 dB, unstreitig vor.
5. Ein Gewährleistungsausschluss nur für Wandelung gebietet keine Gleichbehandlung von Schadensersatzansprüchen. Der Schadensersatzanspruch setzt Verschulden voraus und ist daher vom Wandelungsanspruch auch hinsichtlich eines Ausschlusses eines der beiden Ansprüche zu differenzieren.
6. Ein Ausschluss der Wandelung nach § 635 BGB a.F. in den AGB einer Partei ist nach § 11 Nr. 10b AGB-Gesetz unwirksam.
Volltext
IMRRS 2006, 3006
Bauträger
LG Münster, Urteil vom 08.06.2005 - 10 O 638/04
Wird hinsichtlich einer Abschlagszahlungsvereinbarung zu Lasten eines Grundstückserwerbers von der Makler- und Bauträgerverordnung abgewichen oder diese umgangen, führt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH NJW 2001, 818 f.) gemäß § 134 BGB zur Nichtigkeit der Fälligkeitsregelung. An die Stelle der nichtigen Ratenzahlungsvereinbarung tritt § 641 Abs. 1 BGB, wonach die Vergütung bei der Abnahme des Werkes zu entrichten ist.
Volltext
IMRRS 2006, 2889
Bauträger
BGH, Urteil vom 28.09.2006 - VII ZR 303/04
Der formularmäßige Ausschluss der Befugnis, einen Erwerbervertrag über umfassend saniertes Wohnungseigentum zu wandeln oder sonst rückgängig zu machen, ist gemäß § 11 Nr. 10 b AGBG unwirksam (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. November 2001 - VII ZR 373/99 - BauR 2002, 310 = ZfBR 2002, 244 = NZBau 2002, 89 und Urteil vom 27. Juli 2006 - VII ZR 276/05, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)
Volltext
IMRRS 2006, 2845
Bauträger
LG Darmstadt, Urteil vom 27.06.2005 - 19 O 105/04
1. Unterlässt ein Notar fahrlässig die Belehrung hinsichtlich der Größe eines im Sondereigentum stehenden Gebäudeteils und verletzt damit seine Amtspflicht nach § 17 BeurkG, so bestimmt sich seine Haftung nach § 19 BNotO.
2. Die Vorschrift des § 17 BeurkG verpflichtet den Notar, den Willen der Beteiligten zu erforschen, sowie den Sachverhalt zu klären und die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des zu beurkundeten Geschäftes zu belehren. Dabei muss er, obwohl er sich auf die Angaben der Beteiligten grundsätzlich verlassen darf, bedenken, dass die Beteiligten entscheidende Umstände möglicherweise nicht erkennen, und solche Umstände gesondert in seine Belehrung mit einbeziehen.
3. Ein Notar kann nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass einem Laien die Konsequenz und die Gefahr einer Planabweichung in Kaufvertrag und Teilungserklärung bewusst ist und dass er deshalb bei der Einsicht in den Aufteilungsplan darauf achtet, ob die enthaltene Beschreibung des Sondereigentums mit derjenigen im Kaufvertrag identisch ist.
Volltext
IMRRS 2006, 2842
Bauträger
OLG Hamm, Urteil vom 19.09.2006 - 21 U 44/06
Zur Koordinationspflicht des Bauträgers bei zwischen Erwerber und Handwerker direkt vereinbarten Sonderwünschen.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2696
Architekten und Ingenieure
OLG Braunschweig, Urteil vom 24.08.2006 - 8 U 154/05
1. Nach § 4 Abs. 2 HOAI können die in der HOAI festgesetzten Mindestsätze in Ausnahmefällen durch schriftliche Vereinbarung unterschritten werden. Ein Ausnahmefall ist gegeben, wenn aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles unter Berücksichtigung des Zwecks der Mindestsatzregelung ein unter den Mindestsätzen liegendes Honorar angemessen ist. Ein solcher Ausnahmefall kann insbesondere dann anzunehmen sein, wenn eine ständige Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien besteht, z. B. ein Rahmenvertrag zwischen einem Wohnungsbauunternehmen und einem Architekten.
2. Abgrenzung einer Sukzessivbeauftragung im Rahmen eines Optionsvertrages von einer bloßen zeitlichen Staffelung des Auftrages.
3. Bei einer stufenweisen Beauftragung des Architekten in Form eines Vorvertrages, der erst dann zu weitergehenden Honoraransprüchen führt, wenn eine gesonderte, zusätzliche Beauftragung erfolgt, ist § 4 HOAI auf jeden Abschnitt stufenweiser Beauftragung gesondert anzuwenden und für jeden stufenweisen Abruf einer Leistungsphase auch die Schriftform zu verlangen.
4. Im Wesentlichen gleichartige Gebäude liegen nur bei ganz nebensächlichen und für die Konstruktion sowie die sonstige bauliche Gestaltung unerheblichen Veränderungen vor. Auf die Frage, ob ein Entwurf wieder verwendet werden kann, kommt es dabei nicht an. Maßgebend ist, ob der Entwurf Änderungen unterworfen ist, die einen nicht nur völlig geringfügigen Planungsaufwand erfordern.
5. Vereinbaren die Parteien eines Architektenvertrages ein Honorar, das die Mindestsätze in unzulässiger Weise unterschreitet, verhält sich der Architekt, der später nach den Mindestsätzen abrechnen will, widersprüchlich. Dieses widersprüchliche Verhalten steht nach Treu und Glauben einem Geltendmachen der Mindestsätze entgegen, sofern der Auftraggeber auf die Wirksamkeit der Vereinbarung vertraut hat und vertrauen durfte und sich darauf in einer Weise eingerichtet hat, dass ihm die Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem vereinbarten Honorar und den Mindestsätzen nach Treu und Glauben nicht zugemutet werden kann.
6. Ein Bauträger ist diesbezüglich weniger schutzwürdig als ein normaler Auftraggeber, da ihm bekannt ist - zumindest bekannt sein müsste -, dass die HOAI zwingendes Preisrecht enthält.
IMRRS 2006, 2687
Bauträger
OLG Hamm, Urteil vom 08.07.2006 - 26 U 11/05
Der Umstand, dass die klagenden Eigentümer gemeinsam mit den anderen Miteigentümern den Bauträger wegen der Mängel am Gemeinschaftseigentum in einem anderen Verfahren u. a. auf Minderung in Anspruch genommen haben, führt nicht dazu, dass sie im vorliegenden Verfahren die Rückabwicklung des Kaufvertrages gemäß § 635 BGB a.F. nicht mehr verfolgen dürfen. Insoweit sind die klagenden Eigentümer nicht an die Entscheidung der Eigentümergemeinschaft gebunden. Eine solche Bindung wäre nur gegeben im Verhältnis der Minderung zum Schadensersatz, der nicht auf Rückgängigmachung des Erwerbsvertrages gerichtet ist.
Volltext
IMRRS 2006, 2673
Steuerrecht
BFH, Urteil vom 27.06.2006 - IX R 47/04
Die Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts wegen irreparabler Vertragsstörungen stellt kein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dar.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2597
Bauträger
BGH, Urteil vom 27.07.2006 - VII ZR 276/05
1. Ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft, vom Veräußerer Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zu fordern, lässt jedenfalls bis zur Zahlung des Vorschusses grundsätzlich die Befugnis des einzelnen Erwerbers unberührt, vom Veräußerer die Beseitigung von Mängeln des Gemeinschaftseigentums mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohung zu dem Zweck zu verlangen, die Voraussetzungen für den großen Schadensersatzanspruch oder die Wandelung zu schaffen.*)
2. Ein Vergleich aufgrund eines Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft, mit dem Mängel des Wohnungseigentums abgegolten werden, lässt die bereits entstandenen Ansprüche der Erwerber unberührt, vom Veräußerer großen Schadensersatz oder Wandelung zu verlangen.*)
3. Eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Veräußerers von Wohnungseigentum, nach der die Wandelung ausgeschlossen ist und der große Schadensersatz nur im Falle grober Fahrlässigkeit und des Vorsatzes geltend gemacht werden kann, ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.*)
4. Eine Klausel in einer Bürgschaft gemäß § 7 i.V. mit § 2 Abs. 2 Makler- und Bauträgerverordnung, nach der Voraussetzung für die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft ist, dass die Fälligkeit und Höhe des Kaufpreisrückgewähranspruchs entweder durch ein rechtskräftiges Urteil/einen rechtskräftigen Vergleich oder durch eine übereinstimmende Erklärung von Erwerber und Veräußerer nachgewiesen werden, ist überraschend und wird nicht Vertragsbestandteil.*)
5. Eine Klausel in einer Bürgschaft nach § 7 i.V. mit § 2 Abs. 2 Makler- und Bauträgerverordnung, nach der Voraussetzung für die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft ist, dass der Erwerber vorher auf seinen Anspruch gegenüber der Bank aus der Pfandfreigabeverpflichtung verzichtet, ist gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.*)
IMRRS 2006, 2595
Rechtsanwälte
BGH, Urteil vom 29.06.2006 - IX ZR 76/04
Hat ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten einen Verzugsschadensersatzanspruch geltend zu machen, stellt es eine Pflichtverletzung dar, wenn er es unterlässt, in dem Mahnschreiben eine Ablehnungsandrohung auszusprechen. Er darf sich regelmäßig nicht darauf verlassen, dass die Ablehnungsandrohung wegen Interessenwegfalls entbehrlich ist.*)
Volltext
IMRRS 2006, 2517
Bausicherheiten
OLG Dresden, Urteil vom 01.03.2006 - 12 U 2379/04
1. Ein Generalübernehmer ist sicherungsberechtigter Unternehmer i.S.d. § 648a.
2. Nach dem von § 648 Abs. 1 Satz 2 BGB wesentlich abweichenden Wortlaut des § 648a Abs. 1 Satz 2 BGB kann die Sicherheit bis zur Höhe des voraussichtlichen Vergütungsanspruchs, wie er sich aus dem Vertrag ergibt, gefordert werden. Dabei ist auch unerheblich, ob sich das Sicherungsverlangen auf erbrachte oder noch nicht erbrachte Leistungen bezieht.
3. Ein überhöhtes Sicherungsverlangen ist nicht automatisch unwirksam. Dem Auftraggeber ist vielmehr abzuverlangen, die der Höhe nach für ihn feststellbare, nach § 648a BGB forderbare Sicherheit zu leisten.
4. Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes nach § 648a Abs. 5 BGB ist allein die vereinbarte Nettovergütung. Abschlagszahlungen des Auftraggebers bleiben unberücksichtigt.
Volltext
IMRRS 2006, 2453
Bauvertrag
LG Wiesbaden, Urteil vom 23.03.2005 - 11 O 62/02
1. Erfüllt der Auftragnehmer eine Vereinbarung über die Nachbesserung nicht oder nur teilweise, muss eine erneute Mangelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung erfolgen, um die Ersatzvornahmevoraussetzungen zu schaffen. Dies gilt insbesondere auch, falls sich neue Mängel zeigen sollten.
2. Erneut auftretende bzw. nicht beseitigte Mangelerscheinungen sind dem Auftragnehmer unter genauer Bezeichnung des Schadensortes anzuzeigen.
Volltext
IMRRS 2006, 2361
Bauträger
LG Aschaffenburg, Urteil vom 06.07.2006 - 2 S 30/06
Die MaBV-Haftung des Geschäftsführers einer insolventen Bauträger-GmbH entfällt, sobald das Bauvorhaben vollständig fertiggestellt und der Auftraggeber Eigentum und Besitz an der Eigentumswohnung erlangt hat. Noch offene Erschließungskosten, deren Bezahlung die Bauträger-GmbH vertraglich übernommen hat, unterfallen nicht mehr dem Schutzzweck der § 6 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Ziff. 2 MaBV.
Volltext
IMRRS 2006, 1955
Bauträger
LG Karlsruhe, Urteil vom 28.10.2005 - 2 O 321/05
1. Übernimmt der Veräußerer vertraglich Bauleistungen, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet er nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertrags. Ohne Bedeutung ist es, ob die Parteien den Vertrag als Kaufvertrag und sich selbst als Käufer und Verkäufer bezeichnet haben.
2. Auf den Erwerb einer neu errichteten Wohnung ist auch dann Werkvertragsrecht anzuwenden, wenn die Bauleistungen bei Vertragsschluss bereits abgeschlossen sind. Die hierfür maßgeblichen Gründe gelten in gleichem Maße auch für die Veräußerung eines sanierten Altbaus.
3. Der Bauträger ist verpflichtet, die Sanierung des Altbaus so zu planen, dass alle technisch möglichen Maßnahmen angewendet werden, die erforderlich sind, um den Stand der anerkannten Regeln der Technik zu gewährleisten. Hierzu gehört auch die Herstellung eines der „Ist-Zeit" entsprechenden Schallschutzes.
Volltext
IMRRS 2006, 1583
Bauträger
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.04.2006 - 20 W 294/03
1. Das grundsätzliche Einstimmigkeitserfordernis des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG ist nicht dadurch abbedungen, dass in der Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters zu einer baulichen Veränderung und im Fall ihrer Verweigerung oder ihres Widerrufs die Herbeiführung eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer vorgesehen ist.*)
2. Verbindet der Bauträger nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Wohnung mittels Decken- bzw. Wanddurchbrüchen mit Mehrzweckräumen, stellt dies eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG dar. Diese ist nicht allein deshalb zustimmungsbedürftig nach §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 14 Nr. 1 WEG, weil sie eine intensivere bzw. zweckbestimmungswidrige Nutzung ermöglichen und sich daraus eine nachteilige Kostenverteilung ergeben könnte.*)
Volltext
IMRRS 2006, 1578
Bauträger
OLG Celle, Urteil vom 05.07.2006 - 7 U 260/05
Der Bauträger darf zur Bezahlung von Werklohn für Arbeiten, die sich (wie z. B. Außenanlagen) nicht auf wesentliche Bestandteile des Gebäudes beziehen, erst dann auf Baugeld zurückgreifen, nachdem die Forderungen der Baugläubiger im Sinn von § 1 Abs. 1 GSB erfüllt worden sind.*)
Volltext
IMRRS 2006, 1508
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.04.2006 - 20 W 517/05
Der ehemalige Verwalter muss auch Bauunterlagen an die Wohnungseigentümergemeinschaft herausgeben, wenn er sie von dieser oder von dem Vorverwalter erhalten hat. Ein früherer Bauträger-Verwalter hat ggf. auch die Unterlagen herauszugeben, die er in seiner Eigenschaft als Bauträger und früherer Eigentümer erhalten hat.*)
Volltext
IMRRS 2006, 1507
Bauträger
OLG München, Beschluss vom 26.04.2006 - 34 Wx 168/05
1. In Verfahren in Wohnungseigentumssachen kann § 84 ZPO entsprechend angewandt werden.*)
2. Geht von unterschiedlichen Bevollmächtigten eines Verfahrensbeteiligten nicht ausschließbar zeitgleich bei Gericht eine Rechtsmittelrücknahmeerklärung und eine Erklärung, das Rechtsmittel durchführen zu wollen, ein, sind die sich widersprechenden Erklärungen wirkungslos mit der Folge, dass das Rechtsmittelverfahren fortzusetzen ist.*)
3. Der einzelne Wohnungseigentümer hat unabhängig von seinen individuellen Rechten gegenüber dem Bauträger gegen die Gemeinschaft einen Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands des gemeinschaftlichen Eigentums. Er kann von der Gemeinschaft nicht dazu gezwungen werden, aus einem von ihm vorgenommenen Restkaufpreiseinbehalt mit den ihm entstehenden Ersatzvornahmekosten für eine Mängelbeseitigung gegen den Restkaufpreisanspruch aufzurechnen.*)
Volltext
IMRRS 2006, 1382
Bauträger
OLG München, Urteil vom 30.05.2006 - 9 U 4214/05
1. Auch der Auflassungsanspruch ist von einer Sicherheit gemäß § 7 MaBV umfasst.
2. Die vollständige Fertigstellung des Vertragsobjekts reicht nicht aus, um den Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaften gemäß § 7 MaBV zu begründen. Die Rückgabeverpflichtung hinsichtlich der Bürgschaft wird allenfalls fällig, wenn vertragsgerechte Auflassungsvormerkungen im Grundbuch eingetragen sind. Fehlt es hieran, ist der Bauträger für die Auflassung vorleistungspflichtig.
Volltext
IMRRS 2006, 1381
Bauträger
LG München I, Urteil vom 02.08.2005 - 5 O 1172/05
1. Auch der Auflassungsanspruch ist von einer Sicherheit gemäß § 7 MaBV umfasst.
2. Die vollständige Fertigstellung des Vertragsobjekts reicht nicht aus, um den Anspruch auf Rückgabe der Bürgschaften gemäß § 7 MaBV zu begründen. Die Rückgabeverpflichtung hinsichtlich der Bürgschaft wird allenfalls fällig, wenn vertragsgerechte Auflassungsvormerkungen im Grundbuch eingetragen sind. Fehlt es hieran, ist der Bauträger für die Auflassung vorleistungspflichtig.
Volltext
IMRRS 2006, 1369
Wohnungseigentum
AG Dresden, Beschluss vom 10.11.2005 - 445 UR II 170/05
1. Wohnungseigentümer können die Geltendmachung der Ansprüche wegen Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum durch Eigentümerbeschluss insgesamt grundsätzlich zu einer gemeinschaftlichen Angelegenheit machen.
2. Bei Abschluss eines Vergleiches mit dem Bauträger bedarf es einer sorgfältigen Beurteilung der Rechtslage und tatsächlicher Sachkunde, um sicherzustellen, dass den Wohnungseigentümern durch den Vergleichsabschluss keine Nachteile entstehen.
Volltext
IMRRS 2006, 1356
Bauträger
OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.12.2005 - 22 U 32/04
Zu der Frage, welche Wärmeschutzverordnung zur Anwendung kommt, wenn es zwischen Bauantrag und Ausführung zu einer Änderung der Wärmeschutzverordnung mit erhöhten Anforderungen kommt.
Volltext
IMRRS 2006, 1326
Bauträger
OLG Celle, Urteil vom 31.01.2006 - 16 U 179/05
Der auf Klage des Käufers zur Wandlung verurteilte Bauträger kann vom Bauunternehmer im Wege des Regresses gemäß § 13 Nr. 7 VOB/B Freistellung vom rechtskräftig festgestellten Wandlungsanspruch sowie Erstattung der durch den Vorprozess entstandenen Kosten verlangen.
Volltext
IMRRS 2006, 1323
Bauträger
OLG Braunschweig, Urteil vom 12.05.2005 - 8 U 121/03
Verlangt der Erwerber nach Rückabwicklung des Bauträgervertrags Schadensersatz wegen Nichterfüllung (sog. großen Schadensersatz), so kann er entgangene steuerliche Vorteile nicht neben den nutzlosen Aufwendungen ersetzt verlangen.
Volltext
IMRRS 2006, 1215
Bauträger
OLG Koblenz, Urteil vom 20.04.2004 - 3 U 1102/03
1. Bei der Veräußerung eines gerade errichteten Ausbauhauses ist auf die vorhandene Bausubstanz Werkvertragsrecht anwendbar.
2. Auch in einem Individualvertrag, in welchem ein Ausbauhaus veräußert wird, ist eine Freizeichnung des Veräußerers von gegen ihn gerichteten Gewährleistungsansprüchen nur dann wirksam, wenn die einschneidenden Rechtsfolgen einer solchen Freizeichnung vorher zwischen den Vertragsparteien eingehend erörtert wurden und der Erwerber darüber hinaus hierüber nachhaltig vom Notar belehrt wurde.
Volltext
IMRRS 2006, 1126
Bauträger
BGH, Urteil vom 19.05.2006 - V ZR 40/05
Der Schuldner kann die Einrede des nicht erfüllten Vertrages auch nach der Verjährung seines Anspruchs erheben, wenn dieser vor dem Eintritt der Verjährung entstanden und mit dem Anspruch des Gläubigers synallagmatisch verknüpft war; dass sich beide Ansprüche in unverjährter Zeit fällig gegenübergestanden haben, ist nicht erforderlich.*)
Volltext
IMRRS 2006, 1064
Bauträger
OLG München, Urteil vom 24.01.2006 - 28 U 4457/04
Der Erwerber einer Eigentumswohnung kann wegen geringfügiger Mängel, die für ihn im Ergebnis folgenlos bleiben, und allenfalls geringfügige Pflichtverstöße des Verkäufers darstellen, nicht erfolgreich die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung des Bauträgervertrages erklären.
Volltext
IMRRS 2006, 1046
Bauträger
OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.04.2006 - 5 U 263/05-80
Werkvertragsrecht findet in Anlehnung an die zur Veräußerung eines Bauwerks mit Erstellungsverpflichtung aufgestellten Grundsätzen auch dann Anwendung, wenn eine Eigentumswohnung nicht unmittelbar vom Bauträger, sondern von einem Zwischenerwerber ("Durchgangserwerb") veräußert wird.*)
Volltext
IMRRS 2006, 0949
Bauträger
KG, Urteil vom 17.01.2006 - 13 U 42/05
1. Für die Bestimmung dessen, was Gegenstand des Sondereigentums gemäß § 3 WEG ist, ist die Grundbucheintragung maßgeblich. Bei deren Auslegung ist vorrangig auf den Wortlaut und den Sinn der Eintragung sowie der darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung abzustellen, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergeben. Umstände außerhalb dieser Urkunden dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind.
2. Für die Auslegung der Eintragung über den Gegenstand des Sondereigentums ist grundsätzlich die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan heranzuziehen, welcher der Eintragungsbewilligung gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 WEG beizufügen ist. Er soll verdeutlichen, welche Räume nach der Teilungserklärung zu welchem Sondereigentum gehören und wo die Grenzen der im Sondereigentum stehenden Räume untereinander sowie gegenüber dem gemeinschaftlichen Eigentum verlaufen und somit dem Bestimmtheitsgrundsatz des Sachen- und Grundbuchrechts Rechnung tragen.
3. Der Begriff Dachgeschossraum ist nicht eindeutig. Denn während man unter einem Dachraum den Raum zwischen obersten Geschoss und Dach eines Gebäudes versteht, mithin den gesamten Luftraum, der durch das Dach nach oben und seitlich begrenzt wird, ist der Begriff Dachgeschoss mehrdeutig. Hierunter wird oft nur ein horizontal abgetrennter Teil des Dachraumes gemeint, der darüber noch einen Spitzboden übrig lässt. Die Kombination der Begriffe zu Dachgeschossräumen lässt somit nicht eindeutig die Schlussfolgerung zu, dass damit der durch das Dach begrenzte gesamte Luftraum oberhalb des vierten Geschosses gemeint ist.
Volltext
IMRRS 2006, 0926
Bauvertrag
BGH, Urteil vom 27.04.2006 - VII ZR 175/05
Die Klausel in einem Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses
"Erfolgt eine Kündigung gleich aus welchem Grund, ohne dass sie von W. Haus (= Unternehmer) zu vertreten ist, hat W. Haus das Recht, eine pauschale Vergütung bzw. einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % des zur Zeit der Kündigung vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, sofern nicht der Bauherr oder W. Haus im Einzelfall andere Nachweise erbringen"
ermöglicht wirksam bei freier Kündigung des Bestellers eine pauschale Abrechnung in dieser Höhe, wenn der Unternehmer nicht daneben noch weitere Ansprüche geltend macht.*)
Volltext
IMRRS 2006, 0913
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 09.01.2006 - 34 Wx 89/05
1. "Ein-Mann-Beschlüsse" des teilenden Eigentümers oder seines Rechtsnachfolgers im gesamten Eigentum sind unbeachtlich und können Wohngeldansprüche nicht begründen.*)
2. Eine werdende Eigentümergemeinschaft kann erst entstehen, wenn der Anspruch mindestens eines Erwerbers auf Eigentumsverschaffung an einzelnen Einheiten durch Auflassungsvormerkung gesichert ist. Sie entsteht nicht, wenn das in Wohnungseigentum aufgeteilte Eigentum insgesamt an einen Erwerber übertragen wird.*)
Volltext
IMRRS 2006, 0852
Bauträger
OLG Schleswig, Urteil vom 12.08.2005 - 1 U 211/00
Zur fristgemäßen Herstellung der Bezugsfertigkeit genügt es nicht, einen Parkettboden zu versiegeln, die Versiegelung muss auch innerhalb der Frist ausgehärtet sein.
Volltext
IMRRS 2006, 0766
Bauträger
OLG Hamm, Urteil vom 21.02.2006 - 24 U 112/05
Wenn an einem Bauträgervertrag über die Errichtung eines Bauobjekts auf Verkäufer-/Herstellerseite zwei Personen beteiligt sind, von denen sich eine nur zur Übertragung des Grundeigentums (Verkäufer) und die andere sich zur Errichtung der baulichen Anlagen (Werkunternehmer) verpflichtet, kann der Verkäufer des Grundstücks eine Haftung für die bauliche Beschaffenheit ausschließen. Der Bauherr kann dann nur den Werkunternehmer auf Gewährleistung wegen Baumängeln in Anspruch nehmen.
Volltext




