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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Bauträger

1016 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IMRRS 2004, 0587
BauträgerBauträger
Pflichten des Treuhänders/Baubetreuers

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.01.2004 - 4 U 276/03

1. Im Rahmen eines großen Kölner Bauherrenmodells ist der Treuhänder/Baubetreuer verpflichtet, im Rahmen der Abnahme vorhandene Mängel zu rügen und hiervon den Bauherren zu unterrichten, um diesem zu ermöglichen, eventuelle Gewährleistungsrechte gegen die am Bau beteiligten Werkunternehmer vor Eintritt der Verjährung geltend zu machen.*)

2. Der Treuhänder/Baubetreuer ist auch nach Abschluss des Bauvorhabens verpflichtet, den Bauherren über die Mängel und die drohende Verjährung zu informieren. Dies gilt auch und gerade dann, wenn Rechte aufgrund der Mängel bei der Abnahme nicht vorbehalten wurden.*)

3. Verstößt der Treuhänder/Baubetreuer gegen diese Pflicht, so haftet er aus positiver Vertragsverletzung. Dieser Anspruch verjährt in 30 Jahren.*)

4. Wird in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine kürzere Verjährungsfrist als drei Jahre vereinbart, so ist diese Klausel gemäß § 9 AGBG nichtig. Es gilt dann die gesetzliche - hier 30 jährige - Verjährungsfrist.*)

5. Der Verwalter einer im Rahmen des Bauherrenmodells zu schaffenden Eigentumswohnanlage haftet nicht wegen der unterlassenen Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund von Mängeln des Sondereigentums.*)

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IMRRS 2004, 0547
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Anforderungen an eine Genehmigung von Vertragsänderungen

BGH, Urteil vom 10.03.2004 - IV ZR 75/03

Zu den Anforderungen an eine Genehmigung von Vertragsänderungen in Nachtragsversicherungsscheinen*)

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IMRRS 2004, 0506
BauträgerBauträger
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Kein pauschalierter Schadensersatz

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2003 - 23 U 78/02

1. Die folgende, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Klausel ist nach § 11 Nr. 5 b) AGBG a. F. unwirksam:

"Rückständige Raten sind ab Fälligkeit - vorbehaltlich weiterer Ansprüche der Verkäuferin - mit 10 % p. a. zu verzinsen."*)

2. Das AGB-Gesetz ist mit Blick auf die Klauselrichtlinie der EG richtlinienkonform auszulegen. § 24a AGBG a. F. ist deshalb bereits auf Vertragsverhältnisse anzuwenden, die vor In-Kraft-Treten dieser Vorschrift, aber nach dem 31.12.1994 abgeschlossen wurden.*)

3. Balkone einer Eigentumswohnung sind auch hinsichtlich der Anlegung eines ordnungsgemäßen Gefälles Gegenstand des Gemeinschaftseigentums, § 5 Abs. 2 WEG.*)

4. Der Annahmeverzug des Gläubigers beseitigt sein Zurückbehaltungsrecht aus § 320 BGB nicht, sondern gibt dem anderen Teil nach § 322 Abs. 3, § 274 Abs. 2 BGB nur die Befugnis, aus dem Urteil ohne Bewirkung der eigenen Leistung die Zwangsvollstreckung zu betreiben.*)

5. Das Zurückbehaltungsrecht aus §§ 320, 641 Abs. 3 BGB schließt einen Schuldnerverzug ebenso aus wie die Möglichkeit, mit Erfolg Prozess- oder Fälligkeitszinsen geltend zu machen.*)

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IMRRS 2004, 0451
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Eigentumserwerb trotz Insolvenz des Bauträgers

OLG Stuttgart, Urteil vom 18.08.2003 - 5 U 62/03

1. Stimmt bei einem vor dem 01.01.2002 abgeschlossenen Bauträgervertrag weder der Werkunternehmer noch nach dessen Insolvenz der Insolvenzverwalter dem auf Sachmängel am Bauwerk gestützten Rückabwicklungsverlangen des Bestellers zu, verliert der Besteller nicht den Anspruch auf Auflassung des bebauten Grundstücks.*)

2. Der durch Vormerkung gesicherte Anspruch gegen den Bauträger auf Auflassung des Grundstücks kann auch dann nach dessen Insolvenz bestehen bleiben, wenn der Besteller die Gegenleistung nicht vollständig erbracht hat.*)

3. Der Insolvenzverwalter kann dem gesicherten Auflassungsanspruch nicht die Masseunzulänglichkeit entgegen halten, wenn der Besteller sich verpflichtet hat, die Kosten der Auflassung zu tragen.Rechtskräftig; durch Beschluß des BGH vom 25.03.2004 wurde NZB zurückgewiesen (VII ZR 254/2003).*)

4. Nach altem Recht kommt beim Werkvertrag ein Rückabwicklungsschuldverhältnis erst dann zu Stande, wenn der Unternehmer sich auf die Wandelung oder den großen Schadensersatz einlässt. Vorher kann der Besteller davon jederzeit wieder Abstand nehmen.

5. Ob der durch Auflassungsvormerkung gesicherte Anspruch des Erwerbers auf Auflassung in der Insolvenz des Bauträgers begründet ist, hängt davon ab, ob der Teil des Kaufpreises, welcher auf die Übereignung des Grundstücks und der Wohnung entfällt, gezahlt wurde.

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IMRRS 2004, 0435
BauvertragBauvertrag
Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung

OLG Frankfurt, Urteil vom 24.10.2003 - 24 U 198/01

1. Bei Mängeln des Werks ist der Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung nach der Differenz zwischen dem "Vertragswert" der Leistung einerseits und ihrem wirklichen Wert andererseits zu bestimmen.*)

2. Der werkvertragliche Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung kann in Fällen, in denen die Bestellerin die Sache behalten will - sog. kleiner Schadensersatz - regelmäßig anhand der zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten vereinfacht berechnet werden.*)

3. Ist das Vertragsobjekt aber durch eine Vielzahl von Mängeln in einem Maße betroffen, dass die Herstellungskosten seinen Wert erreichen oder gar übersteigen, dann spiegelt der rein rechnerische Ansatz des Reparaturaufwandes den mit den Mängeln einhergehenden Minderwert nicht mehr wider; dann gilt die Differenzberechnung.*)

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IMRRS 2004, 0415
BauvertragBauvertrag
"Bei Besitzübergabe gehen Nutzen und Lasten über": Bedeutung?

BGH, Urteil vom 26.02.2004 - VII ZR 8/03

Zum Verständnis einer Vereinbarung, nach der Nutzen und Lasten mit Übergabe des bezugsfertigen Verbrauchermarktes auf den Erwerber übergehen.*)

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IMRRS 2004, 0412
BauvertragBauvertrag
Verjährungsdauer bei Eingriff in VOB/B

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.10.2003 - 7 U 49/03

1. Eine AGB-Vertragsbestimmung, wonach die Kaufpreisrate auf ein Sperrkonto zu zahlen ist, sofern der Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen (seit Zugang der Rechnung über die betreffende Kaufpreisrate) schriftlich unter Angabe von Gründen (Nichterreichen des vereinbarten Bautenstandes, Vorliegen von erheblichen Mängeln) der Auszahlung an den Auftragnehmer widerspricht, greift in den Kernbereich der VOB/B ein, weil die Rüge eines Mangels nach § 16 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B nicht an eine Frist gebunden ist.*)

2. Eine AGB-Vertragsbestimmung, die den Auftraggeber zur unwiderruflichen Anweisung der vereinbarten "Kaufpreisraten" an seine Bank verpflichtet, ohne dass der Auftragnehmer den Nachweis des die Abschlagsforderung rechtfertigenden Bautenstands zu erbringen hat, greift durch Änderung der Beweislastregelung in den Kernbereich der VOB/B ein. Sie weicht damit von § 16 Nr. 1 Abs. 1 und Nr. 2 Abs. 1 VOB/B ab, weil der vorleistungspflichtige Auftragnehmer Teilvergütungsansprüche (Abschlagsforderungen) nur für nachweisbar erbrachte Leistungen hat und Vorauszahlungen nur verlangen kann, wenn solche vereinbart sind und wenn er (auf Verlangen des Auftraggebers) Sicherheit leistet.*)

3. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die den Kernbereich der VOB/B verändernde Vertragsbestimmung ihrerseits etwa nach dem AGBG unwirksam ist.

4. Die nach § 13 Nr. 4 VOB/B (a.F.) geltende zweijährige Gewährleistungsfrist hält der isolierten Inhaltskontrolle nach dem AGBG nicht stand.

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IMRRS 2004, 0373
BauträgerBauträger
Bauträgervertrag - Vorauszahlungspflicht trotz Bürgschaft?

EuGH, Urteil vom 01.04.2004 - Rs. C-237/02

Es ist Sache des nationalen Gerichts, festzustellen, ob eine Vertragsklausel wie die, die Gegenstand des Ausgangsverfahrens ist, die Kriterien erfüllt, um als missbräuchlich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen qualifiziert zu werden.*)

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IMRRS 2004, 0321
BauträgerBauträger
Inhalt einer Bürgschaft nach der Makler-und Bauträgerverordnung

BGH, Urteil vom 27.01.2004 - XI ZR 111/03

1. Ein Anspruch des Bauherrn auf Rückgewähr eines Teils der von ihm erbrachten Vorauszahlung wegen teilweiser Nichterfüllung des Bauträgervertrages durch den Bauträger wird durch die selbstschuldnerische Bürgschaft gemäß § 7 MaBV gesichert.

2. Vor Annahme der Bürgschaftserklärung durch den Gläubiger getroffene haftungserweiternde Vereinbarungen werden von § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht erfasst.

3. Eine zeitliche Verlängerung der Bürgenhaftung, die es dem Auftraggeber ermöglichen soll, aus einer Vermietung seiner Immobilie optimalen Nutzen zu ziehen, entspricht nicht dem durch eine MaBV-Bürgschaft gesicherten typischen Fertigstellungsrisiko und ist für den Bürgen, der von einer solchen Abrede keine Kenntnis hat, nicht interessengerecht.

4. Ein Hinausschieben der Fälligkeit einer verbürgten Forderung, insbesondere eine Verlängerung der Bauausführungsfrist, ist deshalb als Erweiterung der Verpflichtung des Bürgen im Sinne des § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB anzusehen.*)

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IMRRS 2004, 0276
BauträgerBauträger
Folgen des Fehlens der Wohnflächenangaben im Erwerbervertrag

BGH, Urteil vom 08.01.2004 - VII ZR 181/02

Die Wohnflächen gehören zu den zentralen Beschaffenheitsmerkmalen des vom Bauträger geschuldeten Objektes. Fehlen in einem Erwerbervertrag Angaben hierzu, sind die einseitigen Vorstellungen des Erwerbers für den Inhalt des Vertrages maßgeblich, wenn der Bauträger in eigener oder zurechenbarer Kenntnis des Willens des Erwerbers den Vertrag abschließt.*)

Beauftragt der Bauträger eine Hilfsperson mit der Anwerbung der Kunden und mit den Vertragsanbahnungsgesprächen und schaltet der Verhandlungsgehilfe einen selbständigen Vermittler ein, sind dessen Kenntnisse über die einseitigen Vorstellungen des Erwerbers dem Bauträger zuzurechnen, wenn dieser mit der Einschaltung des Untervermittlers rechnen mußte.*)

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IMRRS 2004, 0263
SteuerrechtSteuerrecht
Sonderabschreibungen auf Anzahlungen in den Grenzen der MaBV

BFH, Urteil vom 14.01.2004 - IX R 33/03

Das FördG begünstigt als Anzahlungen auf Anschaffungskosten die volle Vorauszahlung des Kaufpreises jedenfalls dann, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 MaBV vorliegen (gegen BMF-Schreiben vom 29. März 1993, BStBl I 1993, 279, Tz. 8).*)

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IMRRS 2004, 0230
BauträgerBauträger
Wann ist eine Haustürsituation der kreditgebenden Bank zuzurechnen?

BGH, Urteil vom 20.01.2004 - XI ZR 460/02

Eine Haustürsituation im Sinne des § 1 Abs. 1 HWiG ist der kreditgebenden Bank bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen nach den zu § 123 BGB entwickelten Grundsätzen nicht allein deshalb zuzurechnen, weil die Bank Kenntnis davon hat, daß die Eigentumswohnung nicht von einer Privatperson, sondern von einer gewerblich tätigen Bauträgergesellschaft über einen Vermittler verkauft und der Darlehensvertrag über ihn vermittelt wurde. Allein dieser Umstand läßt nicht den Schluß zu, daß die Darlehensvertragserklärungen der Kunden auf einer mündlichen Verhandlung ohne vorherige Bestellung an ihrem Arbeitsplatz oder in ihrer Privatwohnung beruhen, und verpflichtet die kreditgebende Bank auch nicht ohne weiteres zu einer Nachfrage über die Umstände der Vertragsanbahnung.*)

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IMRRS 2004, 0192
BauträgerBauträger
Freistellungsverpflichtung beim Bauträgervertrag

OLG Brandenburg, Urteil vom 19.09.2002 - 5 U 176/01

1. Die Freistellungsverpflichtung beim Bauträgervertrag betrifft wegen der Besonderheiten des (Dreiecks-)Rechtsverhältnisses von Bauträger, finanzierender Bank des Bauträgers und Käufer alle drei Beteiligten. Bei dem Freigabeversprechen handelt es sich regelmäßig um einen Vertrag zwischen Gläubigerbank und Erwerber.

2. Einer ausdrücklichen Annahme Freigabeerklärung der Bank bedarf es gemäß § 151 BGB nicht, wenn auf eine ausdrückliche Erklärung der Annahme verzichtet worden ist. Dies ergibt sich für die Freigabeerklärung der Bank im Rahmen eines Bauträgervertrages aus der Verkehrssitte.

3. Diese Grundsätze lassen sich auf den Fall übertragen, dass der Käufer keinen Bauträgervertrag geschlossen hat, sondern wegen der bereits zuvor eingetretenen Krise des Bauträgers einen reinen Kaufvertrag, um - das Trennstück anschließend selbst zu bebauen. Hinsichtlich der Problematik der Freistellungserklärung ergeben sich hieraus jedoch keine Änderungen.

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IMRRS 2004, 0170
BauträgerBauträger
Bauherrenmodell - Umfang der Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank

OLG Frankfurt, Urteil vom 25.08.2003 - 1 U 122/01

1. Eine finanzierende Bank hat bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen grundsätzlich gegenüber ihrem Kunden nur auf den Darlehensvertrag bezogene Aufklärungspflichten. Zur Aufklärung über Risiken des finanzierten Geschäfts ist sie nur unter ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet. Dafür genügt nicht, dass sie in ein "Vertriebssystem" oder "-konzept" des Bauträgers in dem Sinne eingebunden ist, dass sie sich diesem gegenüber grundsätzlich zur Finanzierung der einzelnen Erwerbsverträge bereit erklärt und die dem Darlehensvertrag voraus gehenden Verhandlungen Dritten - wie beispielsweise für den Bauträger tätigen Anlagevermittlern - überlässt (Abgrenzung zu OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 23. August 2001 - 16 U 190/00, WM 2002, 549 ff.).*)

2. Ein Wissensvorsprung der Bank über den Wert der zu erwerbenden Immobilie und die Höhe der gerade für den jeweiligen Erwerbsinteressenten zu erwartenden Steuervorteile löst in aller Regel keine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank aus.*)

3. Wenn die finanzierende Bank alle Verhandlungen und ersichtlich notwendigen Beratungsgespräche Dritten, etwa vom Bauträger beauftragten Anlagevermittlern, überlässt, muss sie sich deren auf den Darlehensvertrag bezogene Pflichtverletzungen nach § 278 BGB zurechnen lassen.*)

4. Die Prognose zu Steuervorteilen und Mieterträgen und deren Auswirkungen auf die Tragbarkeit der Finanzierung ist dem Anlage-, nicht dem Darlehensgeschäft zuzuordnen. 5. Über die Nachteile eines hohen Disagios muss die Bank regelmäßig nicht aufklären. 6. Wenn zwischen der Haustürsituation und dem Vertragsschluss mehrere Wochen liegen, besteht keine Indizwirkung zugunsten des Kunden. Dieser kann den Nachweis der Mitursächlichkeit dann nicht allein mit der Anregung seiner Vernehmung als Partei führen.*)

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IMRRS 2004, 0162
BauvertragBauvertrag
Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln am Gemeinschaftseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2003 - 3 Wx 156/03

Primäre Gewährleistungsansprüche wegen Baumängeln am Gemeinschaftseigentum stehen den Wohnungseigentümern zu, welche Ersterwerber waren.*)

Ist die Eigentümergemeinschaft, die die Ansprüche geltend macht, nicht mehr personell identisch mit der ursprünglichen Gemeinschaft der Ersterwerber, so bleibt die Eigentümergemeinschaft zuständig, wenn die Ersterwerber die späteren Erwerber zur Geltendmachung ermächtigt haben.*)

Dabei ist regelmäßig zu vermuten, dass die späteren Erwerber von den Ersterwerbern stillschweigend ermächtigt worden sind.*)

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IMRRS 2004, 0157
BauträgerBauträger
Selbständiges Garantieversprechen einer Bank

OLG Bamberg, Urteil vom 10.11.2003 - 4 U 98/03

1. Wenn ein Kreditinstitut eine Bürgschaft übernehmen will, so pflegt es dies auch klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen.

2. Zu den Anforderungen an ein selbständiges Garantieversprechen einer Bank im Rahmen eines Bauträgervertrages.

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IMRRS 2004, 0138
BauvertragBauvertrag
Schadensersatz für mangelhafte Schalldämmung

OLG München, Urteil vom 28.05.2003 - 15 U 3660/00

1. Anerkannte Regeln der Bautechnik, also technischen Regeln für die Konstruktion von Bauwerken und Bauleistungen, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkannt sind und sich in der Baupraxis als zutreffend bewährt haben, können vereinzelt in Frage gestellt werden.

2. Das erforderliche Schallschutzmaß verringert sich nicht dadurch, dass Reihenhäuser aus Gründen der Bauleitplanung ohne Realteilung des Grundstücks errichtet werden.

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IMRRS 2004, 0089
BauvertragBauvertrag
Darf Bauträger Vermögenswerte vor Fertigstellung einfordern?

LG Berlin, Urteil vom 30.10.2003 - 5 O 92/03

1. Der Bauträger ist verpflichtet, Vermögenswerte der Auftraggeber nur entsprechend dem Bauablauf entgegenzunehmen oder sich zu deren Verwendung ermächtigen zu lassen.

2. Eine vertragliche Regelung, die die Fälligkeit des Kaufpreises davon abhängig macht, dass der Bauherr durch den Architekten oder Bauleiter schriftlich mitteilt, dass die Arbeiten erbracht wurden, verstößt gegen §§ 3, 12 der Makler- und Bauträgerverordnung und ist daher gemäß § 134 BGB nichtig. Aufgrund der Klausel könnte etwa im Wege des Urkundenprozesses auf die Vermögenswerte des Auftraggebers zugegriffen werden, ohne dass die in § 3 MaBV geregelten Fälligkeitsvoraussetzungen tatsächlich vorliegen; denn an die Stelle des tatsächlichen Bautenstandes tritt die bloße Mitteilung über den Bautenstand.

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IMRRS 2004, 0083
BauträgerBauträger
Ist die kontoführende Bank Baugeldempfänger?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 31.10.2002 - 12 U 182/01

1. Soweit eine Bank sich auf ihre Tätigkeit als kontoführende Bank eines Bauträgers beschränkt, ist sie nicht Empfängerin des Baugeldes. Die kontoführende Bank ist nur Adressat, der nach dem Willen des Verkäufers das von den Käufern zur Verfügung gestellte Geld verwahren soll.

2. Die der Überweisung zugrundeliegenden Rechtsbeziehungen der Beteiligten hat die Bank grundsätzlich nicht zu prüfen. Sie hatte sich daher auch nicht für die Angaben über den Verwendungszweck auf den Überweisungsträgern zu interessieren.

3. Für das Zustandekommen eines Auskunftsvertrags ist maßgeblich, dass die Bank einem Kunden eine ggf. auch für einen Dritten bestimmte Auskunft in konkreter Form erteilt und der Bank oder Sparkasse hierbei bewusst ist, dass sie für den Empfänger von erheblicher Bedeutung sein kann und er sie unter Umständen zur Grundlage wesentlicher Vermögensverfügungen machen werde.

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IMRRS 2004, 0079
BauträgerBauträger
Ermittlung der Wohnfläche

LG Berlin, Urteil vom 27.11.2003 - 5 O 140/03

1. Treffen die Parteien im Rahmen eines Erwerbsvertrages über eine zu errichtende Eigentumswohnung eine Vereinbarung über die Wohnfläche der Wohnung, so ist von dem Bestehen einer Verkehrssitte auszugehen, nach der die Wohnfläche in Anlehnung an die DIN 283 oder die II. Berechnungsverordnung zu ermitteln ist. Die DIN 277 findet keine Anwendung (vgl. auch: BGH NJW 1997, 2874, 2875; OLG Düsseldorf NZM 2002, 262, 263).

2. Im Rahmen der Berechnung des Minderungsbetrages gemäß § 634 Abs. 1 Satz 3 BGB a. F. ist regelmäßig von dem Prozentsatz der Minderfläche nicht zuvor die von dem Käufer ohne Minderung zu duldende, höchst zulässige Wohnflächenabweichung in Abzug zu bringen; denn ein solcher Abzug würde der Wertung des Gesetzgebers in § 459 Abs. 1 Satz 2 und § 634 Abs. 3 BGB nicht entsprechen (vgl.: BGH NJW-RR 2000, 202).

3. Das Bestreiten der Mängelbeseitigungskosten durch einen Bauträger mit Nichtwissen ist grundsätzlich nicht ausreichend; denn von einer sach- und fachkundigen Partei sind konkrete Darlegungen zu verlangen (§ 138 Abs.1, 2 und 4 ZPO).

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IMRRS 2004, 0036
BauträgerBauträger
Ausschluss der Haftung für bauliche Beschaffenheit zulässig?

OLG Koblenz, Urteil vom 25.06.2003 - 7 U 1034/01

1. Sind an einem Bauträgervertrag über die Errichtung/Umgestaltung eines Hausanwesens auf Verkäufer-/Herstellerseite zwei Personen beteiligt, von denen eine sich nur zur Übertragung des Grundeigentums (Verkäufer) und die andere zur Errichtung/Umgestaltung der baulichen Anlage (Werkunternehmer) verpflichtet, verstößt es nicht gegen § 11 Nr. 10 AGBG (§ 309 Nr. 8 b BGB n.F.), wenn der Verkäufer eine Haftung für die bauliche Beschaffenheit ausschließt. Der Bauherr kann dann nur den Werkunternehmer auf Gewährleistung wegen Baumängeln in Anspruch nehmen.*)

2. Hat der Verkäufer auch die Planung des Anwesens erstellt, ohne insoweit gegenüber dem Käufer/Bauherrn eine Verpflichtung zu übernehmen, und schließt er sich mit dem Werkunternehmer zu einer BGB-Gesellschaft mit dem Ziel der Errichtung/Umgestaltung der Wohnanlage und deren Veräußerung zusammen, hat er den Werkunternehmer im Innenverhältnis von solchen Gewährleistungsansprüchen des Bauherrn freizustellen, die auf Planungsfehlern beruhen. Diesen Anspruch kann der Werkunternehmer an den Bauherrn abtreten, in dessen Hand er sich in einen Leistungsanspruch umwandelt.*)

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IMRRS 2004, 0033
BauträgerBauträger
Unwirksamkeit von Fälligkeitsregelungen über Abschlagszahlungen

OLG Celle, Urteil vom 06.08.2003 - 7 U 36/03

Fälligkeitsregelungen über Abschlagszahlungen im Bauträgervertrag, die gegen § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und gegen § 3 Abs. 1 Satz 4 MaBV verstoßen, führen gemäß § 12 MaBV zur Nichtigkeit dieser Klauseln nach § 134 BGB und damit zur Anwendbarkeit von § 641 BGB mit der Folge, dass der Erwerber überhaupt keine Abschlagszahlungen, auch nicht nach § 632a BGB, zu leisten hat.*)

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Online seit 2003

IMRRS 2003, 1441
BauträgerBauträger

OLG Brandenburg, Urteil vom 30.10.2003 - 5 U 17/03

1. Hat der Bauträger seine Vergütungsansprüche gegen den Erwerber an die ihn finanzierende Bank abgetreten und ist er zum Einzug auf ein Sonderkonto berechtigt, kann der Erwerber auf eine andere Kontoverbindung des Bauträgers nicht mit schuldbefreiender Wirkung zahlen, wenn die Abtretung und die Einziehungsermächtigung auf ein Sonderkonto im Bauträgervertrag offen gelegt wurden.

2. Die globalfinanzierende Bank ist zur Pfandfreistellung des Erwerbsobjekts nur verpflichtet, wenn die Bauträgervergütung bedingungsgemäß auf das im Freigabeversprechen bezeichnete Konto geleistet wurde.

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IMRRS 2003, 1428
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Verstoß gegen das Koppelungsverbot

KG, Urteil vom 09.12.2002 - 24 U 1059/00

1. Ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot liegt nicht vor, wenn der Veräußerer des Grundstücks den Architekten bereits rechtsverbindlich beauftragt hat und das Architektenhonorar lediglich einen Kalkulationsposten für den Kaufpreis darstellt, ohne dass der Erwerb des Grundstücks von der Übernahme der Planung abhängig ist.

2. Ein Verstoß gegen das Koppelungsverbot liegt nicht vor, wenn Erwerber des beplanten Grundstücks eine Bauträgergesellschaft ist.

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IMRRS 2003, 1396
BauträgerBauträger
Folgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrags

BayObLG, Beschluss vom 17.07.2003 - 2 Z BR 45/03

1. Die Nichtigkeit eines Treuhandvertrags gemäß Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG hat die Unwirksamkeit auch des vom Treuhänder namens des Erwerbers abgeschlossenen Vertrags mit dem Bauträger zur Folge, sofern dieser, wie in der Regel, in die maßgebliche Konzeption des Geschäftsvorgangs mit eingebunden ist. Der Bauträger kann sich in diesem Fall auch nicht auf §§ 171, 172 BGB berufen.*)

2. Ein Bedürfnis für die Anwendung der Regeln über die werdende Wohnungseigentümergemeinschaft kann jedenfalls für Zeiträume geboten sein, die vor dem Bekanntwerden der verschärften Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Nichtigkeit von Treuhandverträgen im Rahmen eines Bauträgermodells liegen.*)

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IMRRS 2003, 1393
BauträgerBauträger
Grundstückserwerb mit zu errichtendem Gebäude: Werkvertragsrecht!

OLG Schleswig, Urteil vom 30.10.2003 - 7 U 215/99

1. Auf einen Vertrag, der zum Gegenstand den Erwerb eines Grundstücks mit einem darauf vom Verkäufer zu errichtenden Bauwerk hat, findet, auch wenn dieser als "Kaufvertrag" bezeichnet wird, bei Mängeln des Bauwerks Werkvertragsrecht Anwendung.

2. Bei einer AGB-Klausel, die eine Minderung des Kaufpreises erst nach einer fehlgeschlagener Nachbesserung durch den Verwender zulässt, bedarf es zum Wiederaufleben der allgemeinen werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche - neben dem Vorliegen eines Mangels - im Falle der nicht fristgerechten Erfüllung der Nachbesserung einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung in analoger Anwendung von § 634 Abs. 1 S. 1 BGB a.F..

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IMRRS 2003, 1390
BauträgerBauträger
Hat Wohnungserwerber Schadensersatzansprüche gegen Bauträger?

OLG Hamm, Urteil vom 05.08.2003 - 21 U 46/03

1. Dem Erwerber einer Eigentumswohnung stehen regelmäßig keine vertraglichen Schadensersatzansprüche gegen den vom Veräußerer (Bauträger) beauftragten Unternehmer zu, weil er in den Schutzbereich dieses Werkvertrages grundsätzlich nicht einbezogen ist.*)

2. In derartigen Fällen hat der Unternehmer auch keine Organisations- und Überwachungspflichten, die seine deliktsrechtliche Haftung gegenüber dem Wohnungserwerber begründen.*)

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IMRRS 2003, 1389
BauvertragBauvertrag
GoA-Anspruch für Zweitunternehmer?

OLG Hamm, Urteil vom 15.07.2003 - 21 U 42/03

1. Der Unternehmer, der Leistungen für ein Bauvorhaben erbringt, das nicht seinem Auftraggeber, sondern einem dritten Eigentümer gehört, kann von dem Eigentümer nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag keine Zahlung beanspruchen.*)

2. Der Eigentümer schuldet dem Unternehmer aufgrund der vertragsrechtlich begründeten Risikoverteilung grundsätzlich auch keinen Bereicherungsausgleich.*)

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IMRRS 2003, 1387
BauträgerBauträger
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen bei Bauträgermodellen

BGH, Urteil vom 13.11.2003 - VII ZR 26/03

Prospekthaftungsansprüche beim Bauträgermodell verjähren in der regelmäßigen Frist des § 195 BGB a.F..*)

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IMRRS 2003, 1302
BauträgerBauträger
Reichweite der Beurkundungsbedürftigkeit

BGH, Urteil vom 30.10.2003 - III ZR 32/00

1. Im Grundstückskaufvertrag ist ein Bodengutachten, das nach der Baubeschreibung zu beachten ist, nicht aber die vertragliche Beschaffenheit des Gebäudes bestimmt, nicht beurkundungsbedürftig (Anschluß an BGH, Urteil vom 14. März 2003, V ZR 278/01).

2. Zur Frage, ob der Rechtsbegriff "Unwirksamkeit des Kaufvertrages" insoweit mit Tatsachenvortrag gleichzustellen ist, als diese Frage prozessual als unstreitig angesehen werden kann.

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IMRRS 2003, 1297
BauträgerBauträger
Altbau: Haftung bei unsanierter Bausubstanz

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.07.2003 - 22 U 6/03

Bei der Veräußerung einer Eigentumswohnung, die ohne wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz des Altbaus vom Veräußerer durch Aufteilung geschaffen sowie saniert und modernisiert worden ist, richtet sich die Mängelhaftung insofern nicht nach Werkvertragsrecht, als die Mängel der alten Bausubstanz anhaften, in die der Veräußerer nicht eingegriffen hat.

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IMRRS 2003, 1295
BauträgerBauträger
Verfahrensrecht - Klagewert bei Kaufpreisrestforderung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.02.2003 - 5 W 2/03

Bei der Frage, ob die Auflassung lediglich wegen einer umstrittenen Restforderung verweigert werden darf, die in keinem Verhältnis zu dem Grundstückswert steht, ist statt § 6 ZPO der flexiblere § 3 ZPO heranzuziehen um den Klagewert festzusetzen.

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IMRRS 2003, 1277
BauvertragBauvertrag
Verknüpfung Bau- u. Grundstückskaufvertrag: Beurkundungsbedürftig?

OLG Köln, Urteil vom 26.02.2003 - 12 U 254/99

Bietet der Generalunternehmer nicht nur seine Bauleistung an, sondern vermittelt er zugleich den Erwerb bestimmter Grundstücke, so wird durch diese Verknüpfung auch der Bauvertrag beurkundungsbedürftig, selbst wenn dem Vertragspartner ein Rücktrittsrecht für den Fall des Scheiterns des Kaufvertrages eingeräumt wird.

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IMRRS 2003, 1273
BauträgerBauträger
Sicherungsabrede intransparent und daher unwirksam!

OLG Braunschweig, Urteil vom 27.02.2003 - 8 U 175/01

1. Bauträger arbeiten erfahrungsgemäß mit Formularverträgen. Das gilt nicht nur für den Bauträgervertrag, sondern auch für die Werkverträge mit Bauunternehmern. Die Vorlage eines solchen Vertrages, in dem zahlreiche, ausschließlich den Unternehmer belastende Bedingungen erhalten sind, begründet daher den ersten Anschein für dessen AGB-Charakter.

2. Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauvertrages

„Für die Erfüllung der übernommenen Gewährleistung wird nach der Abnahme bis zum Ablauf der Gewährleistungszeit eine Sicherheit von 5 % der Schlussrechnungssumme einbehalten. Der Sicherheitseinbehalt kann vom Auftragnehmer ausschließlich durch unbefristete Bankbürgschaft oder Bankgarantie mit einem vom Auftraggeber genehmigten Wortlaut abgelöst werden.“

ist gemäß § 9 Abs. 1 AGB-Gesetz unwirksam.

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IMRRS 2003, 1241
BauträgerBauträger
Grenzberichtigung zwischen mehreren Grundstücken eines Bauträgers

BayObLG, Beschluss vom 07.08.2003 - 2 Z BR 147/03

Sollen Grenzberichtigungen zwischen mehreren auf eigenen Grundbuchblättern vorgetragenen Grundstücken eines Bauträgers vorgenommen werden, die ganz überwiegend bereits an Erwerber mit eingetragenen Eigentumsvormerkungen für diese verkauft und mit Finanzierungsgrundpfandrechten belastet sind, ist die Erteilung eines Unschädlichkeitszeugnisses nicht grundsätzlich ausgeschlossen.*)

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IMRRS 2003, 1164
BauträgerBauträger
Formmangel wegen unterlassener Mitbeurkundung von Bauplänen

OLG Hamm, Urteil vom 04.03.2003 - 21 U 80/02

1. Baupläne können die vertraglich geschuldete Ausführung eines Bauvorhabens auch dann näher festlegen, wenn der notarielle Kauf-/Erwerbervertrag sie nicht ausdrücklich als Vertragsbestandteil aufführt. Der Formmangel eines derartigen notariellen Vertrages kann gemäß § 313 Satz 2 BGB geheilt werden.*)

2. Die zur Beseitigung eines Mangels erforderlichen Kosten sind erst dann unverhältnismäßig, wenn der mit der Nachbesserung zu erzielende Erfolg in keinem vernünftigen Verhältnis zu der Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht.

3. Das Bestehen auf ordnungsgemäßer Vertragserfüllung muss mit Rücksicht auf das objektive Interesse des Bestellers an der ordnungsgemäßen Erfüllung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand unter Abwägung aller Umstände gegen Treu und Glauben verstoßen.

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IMRRS 2003, 1155
BauvertragBauvertrag
Mietausfälle sind enge Mangelfolgeschäden

BGH, Urteil vom 25.09.2003 - VII ZR 357/02

a) Infolge von Baumängeln entstandene Mietausfälle gehören zu den engen Mangelfolgeschäden, auch wenn sie nicht beim Auftraggeber, sondern nach Weiterveräußerung beim Erwerber entstanden sind.*)

b) Die Prozeßkosten aus den Streitigkeiten um die Mietausfälle gehören ebenfalls zu den engen Mangelfolgeschäden.*)

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IMRRS 2003, 1090
BauträgerBauträger
Appartmentkauf im Ausland kann Bauträgervertrag sein

OLG Koblenz, Urteil vom 05.05.2003 - 12 U 40/02

1. Beim Bauträgervertrag handelt es sich um einen einheitlichen Vertrag, der neben werk(lieferungs)-vertraglichen auch (bzgl. des Grundstückserwerbs) kaufvertragliche Elemente und - je nach den Umständen des Einzelfalles - auch Bestandteile aus dem Auftrags- und Geschäftsbesorgungsrecht enthält.

2. Charakteristisch für den Bauträgerkaufvertrag (Erwerbervertrag) ist, dass von den Erwerbern schon vor Verschaffung des Eigentums Ratenzahlungen verlangt werden, und zwar zu einem erheblichen Teil bereits nach Beginn der Erdarbeiten und im Übrigen in vom Baufortschritt abhängigen Beträgen.

3. Bauträger ist auch derjenige, der sämtliche Planungs- und Bauleistungen von Dritten ausführen lässt, wenn er sich nur in der vorbeschriebenen Weise umfassend gegenüber dem Erwerber verpflichtet. Er braucht auch nicht Eigentümer des Baugrundstücks zu sein; es genügt, wenn er sich zur Eigentumsverschaffung verpflichtet.

4. Wesensmerkmal des Bauträgerkaufs ist die Vereinbarung eines Festpreises. Wird eine Eigentumswohnung zu diesem Preis hergestellt, ist der Bauträger grundsätzlich nicht zur Rechnungslegung verpflichtet.

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IMRRS 2003, 1088
BauvertragBauvertrag
Keine Befristung einer Bürgschaft nach § 7 MaBV

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.11.2002 - 23 U 248/01

1. Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV kann nicht so ausgestaltet werden, dass sie sich entsprechend dem jeweiligen Baufortschritt sukzessive reduziert (abschichtet). Auch eine Befristung ist nach dem Sicherungszweck der MaBV unwirksam.

2. Eine solche Bürgschaft geht auch im Falle des Erlöschens des Hauptanspruchs im Insolvenzverfahren nicht unter, sondern steht dem Berechtigten verselbständigt weiterhin zur Verfügung.

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IMRRS 2003, 1073
BauträgerBauträger
Bauträgervertrag - Vorauszahlungspflicht trotz Bürgschaft?

Generalanwalt beim EuGH, Schlussanträge vom 25.09.2003 - Rs. C-237/02

Es ist Sache des nationalen Gerichts, festzustellen, ob die Klausel, um die es im Ausgangsrechtsstreit geht, als missbräuchlich im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen anzusehen ist.*)

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IMRRS 2003, 1061
BauträgerBauträger
Verfahrensrecht - Verjährungsunterbrechung durch selbständiges Beweisverfahren

BGH, Urteil vom 24.07.2003 - VII ZR 360/02

a) Das in Prozeßstandschaft vom Verwalter gegen den Veräußerer einer Wohnungsanlage wegen Mängeln eingeleitete selbständige Beweisverfahren unterbricht die Verjährung der Gewährleistungsansprüche der Erwerber, wenn diese den Verwalter dazu ermächtigt haben.*)

b) Ein Beschluß der Wohnungseigentümer, wonach der Verwalter ermächtigt wird, alle rechtlich notwendigen Schritte zur Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens in die Wege zu leiten, kann dahin ausgelegt werden, daß der Verwalter das Beweisverfahren in gewillkürter Prozeßstandschaft durchführen darf.*)

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IMRRS 2003, 1009
BauvertragBauvertrag
Prozesskostenlast bei ungerechtfertigter Mängelbehauptung

AG Saarbrücken, Urteil vom 26.08.2003 - 5 C 247/03

Weist ein Bauträger im Rahmen eines Selbständigen Beweisverfahrens gegenüber einem Erwerber einer Eigentumswohnung nach, dass dessen Mangelbehauptungen unzutreffend sind, und zahlt daraufhin der Erwerber den noch ausstehenden Kaufpreis, so entfallen klagbare Ansprüche für ein Hauptverfahren. Dem Bauträger steht dann ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch zu, der außerhalb des Verfahrens gesondert geltend gemacht werden kann.

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IMRRS 2003, 0935
BauträgerBauträger
Eingeschränktes werkvertragliches Kündigungsrecht

OLG Saarbrücken, Urteil vom 27.11.2001 - 4 U 96/01

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2003, 0920
BauträgerBauträger
Inhalt einer Freistellungserklärung

KG, Urteil vom 20.02.2003 - 10 U 403/01

Zur Frage, mit welchen Ansprüchen der Erwerber mittelbar gegenüber der globalfinanzierenden Bank „aufrechnen“ kann.

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IMRRS 2003, 0638
BauträgerBauträger
Nichtigkeit des Darlehensvertrages

OLG Celle, Urteil vom 05.02.2003 - 3 U 1/01

Der Darlehensvertrag mit einer Bank, die entsprechend dem Bauträgermodell die Konzeption, die Finanzierung und Vermarktung der Immobilie mit einer Steuerberatungsgesellschaft abspricht, ist nichtig, wenn der Anleger bei der Darlehensaufnahme mittels eines gemäß Art. 1 § 1 RBerG nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrages von der Steuerberatungsgesellschaft vertreten wird.*)

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IMRRS 2003, 0600
BauträgerBauträger
Bauträgervertrag - Vermischung der Sicherheiten des § 3 und des § 7 MaBV

BGH, Urteil vom 06.05.2003 - XI ZR 33/02

Eine Vermischung der Sicherheiten des § 3 MaBV und des § 7 MaBV in der Form, daß sich eine Bürgschaft nach § 7 MaBV mit Baufortschritt reduziert, ist unzulässig.*)

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IMRRS 2003, 0535
BauträgerBauträger
Aufklärungs- und Hinweispflichten der Bank bei Hauskauffinanzierung

BGH, Urteil vom 29.04.2003 - XI ZR 201/02

1. Der im Rahmen von Bauherren-, Bauträger- oder Erwerbermodellen auftretende Vermittler wird als Erfüllungsgehilfe gemäß § 278 BGB im Pflichtenkreis der in den Vertrieb nicht eingeschalteten Bank grundsätzlich nur insoweit tätig, als sein Verhalten den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betrifft.

2. Das finanzierende Kreditinstitut ist bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen grundsätzlich nicht verpflichtet, den Darlehensnehmer von sich aus über eine im finanzierten Kaufpreis "versteckte Innenprovision" aufzuklären. Eine Aufklärungs- und Hinweispflicht über die Unangemessenheit des Kaufpreises kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Innenprovision zu einer so wesentlichen Verschiebung des Verhältnisses zwischen Kaufpreis und Verkehrswert der Kapitalanlage beiträgt, dass die Bank zum Zeitpunkt der Kreditvergabe von einer die Grenze der Sittenwidrigkeit überschreitenden Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen musste.

3. Die Bank ist im Regelfall nicht gehalten, den Kreditsuchenden von sich aus auf mögliche Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit der gewählten Kreditart hinzuweisen.

4. Derjenige, der ausschließlich oder hauptsächlich die Abwicklung des Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells für den Käufer besorgt, bedarf der Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG. Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Geschäftsbesorgungsvertrag ist nichtig.

5. Die Nichtigkeit des umfassenden Geschäftsbesorgungsvertrages erfasst auch die der Geschäftsbesorgerin erteilte Abschlussvollmacht, ohne dass es darauf ankommt, ob Vollmacht und Grundgeschäft nach dem erkennbaren Willen der Vertragsparteien zu einem einheitlichen Rechtsgeschäft gemäß § 139 BGB verbunden sind.

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IMRRS 2003, 0503
BauvertragBauvertrag
Umfang der Bürgschaft nach § 7 MaBV

BGH, Urteil vom 11.03.2003 - XI ZR 196/02

1. Eine Bürgschaft nach § 7 MaBV sichert sowohl Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz von Aufwendungen für die Mängelbeseitigung als auch Ansprüche auf Rückgewähr der Vorauszahlung, die aus einer auf Mängel des Bauwerks gestützten Wandelung oder Minderung oder aus einem Schadensersatzanspruch wegen (teilweiser) Nichterfüllung resultieren (wie Senatsurteil vom 18. Juni 2002 - XI ZR 359/01).

2. Sie sichert auch bei weiter Auslegung keine Ansprüche des Auftraggebers auf Ersatz entgangener Steuervorteile oder Nutzungen, die durch Überschreitung der Bauzeit entstanden sind. Ein Schadensersatzanspruch, der nicht darauf beruht, daß die Unternehmerleistung hinter der vertraglich vorausgesetzten Gebrauchstauglichkeit oder Werthaltigkeit zurückbleibt, wird von der Bürgschaft nach § 7 MaBV grundsätzlich nicht erfaßt (vgl. Senatsurteil vom 21. Januar 2003 - XI ZR 145/02).

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IMRRS 2003, 0491
BauträgerBauträger
Vollmacht ist bei nichtigem Geschäftsbesorgungsvertrag auch nichtig

BGH, Urteil vom 25.03.2003 - XI ZR 227/02

a) Ist ein umfassender Geschäftsbesorgungsvertrag auf eine unzulässige Rechtsberatung gerichtet und daher wegen Verstoßes gegen Art. 1 § 1 RBerG i.V. mit § 134 BGB nichtig, so ist davon nach dem Schutzzweck grundsätzlich auch die vom Auftraggeber dem Geschäftsbesorger erteilte Vollmacht betroffen.*)

b) § 171 und § 172 BGB sowie die allgemeinen Grundsätze über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht kommen auch dann zur Anwendung, wenn die Bevollmächtigung des Geschäftsbesorgers gemäß Art. 1 § 1 RBerG i.V. mit § 134 BGB nichtig ist.*)

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IMRRS 2003, 0479
BauträgerBauträger
Bedeutung des Begriffs "Vollständige Fertigstellung"

OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.09.2002 - 21 U 16/02

1. Zu der Frage, was unter dem Begriff „vollständige Fertigstellung des Objekts“ in einem Bauvertrag zu verstehen ist.

2. § 639 Abs. 2 BGB betrifft den Lauf der Gewährleistungsfrist gemäß § 638 BGB a.F. und nicht die Verjährung des Vergütungsanspruchs des Unternehmers.

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