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Sachgebiet: Bauträger

1016 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2018

IMRRS 2018, 1485
BauträgerBauträger
Baubeschreibung widersprüchlich: Baupläne gehen "Lageskizze" vor!

OLG Zweibrücken, Urteil vom 21.09.2016 - 7 U 51/14

1. Bei Widersprüchen in der Baubeschreibung (hier: zwischen zwei Plänen) bestimmt die detaillierte Regelung die vom Bauträger geschuldete Leistung.

2. Da bei der Errichtung eines Einfamilienhauses in der Regel keine Elektroinstallationspläne erstellt werden, hat der Erwerber ohne entsprechende Vereinbarung keinen Anspruch auf die Übergabe solcher Pläne.

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IMRRS 2018, 0932
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Verjährungshemmung "durch Verhandlungen" nur bei Meinungsaustausch!

LG Karlsruhe, Urteil vom 20.07.2018 - 6 O 320/17

1. Die Verjährung von Mängelgewährleistungsansprüchen kann durch Verhandlungen gehemmt werden, § 203 BGB.

2. Für "Verhandlungen" bedarf es eines Meinungsaustauschs zwischen den Vertragsparteien.

3. Ein solcher Meinungsaustausch liegt nicht vor, wenn in einem Telefonat lediglich Ansprüche angemeldet werden und der Gesprächspartner mitteilt, dass er vorab seine Bevollmächtigung nach vorangegangener Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens zu klären hat.




IMRRS 2018, 1438
BauträgerBauträger
Bauunternehmer insolvent: Bauträger muss nachträglich keine Umsatzsteuer zahlen!

KG, Urteil vom 25.09.2018 - 7 U 4/18

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des BFH vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer in der Regel ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn dem Bauträger die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet wurde und für den Bauunternehmer deshalb die Gefahr besteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner die Umsatzsteuer abführen zu müssen (Anschluss an BGH, IBR 2018, 372).

2. Der Bauunternehmer kann die um den Umsatzsteuerbetrag erhöhte Vergütung nicht von dem Bauträger verlangen, wenn - hier aufgrund der Insolvenz des Bauunternehmers - keine Gefahr besteht, dass das Finanzamt gegenüber dem Bauunternehmer nachträglich einen Umsatzsteuerbescheid erlässt.

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IMRRS 2018, 1349
BauträgerBauträger
Übereignung erst nach Abnahme: Klausel unwirksam!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.10.2016 - 19 U 109/14

1. Die Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach der Bauträger die Auflassung erst erklären muss, wenn der Erwerber das Sonder- und Gemeinschaftseigentum abgenommen hat, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.

2. Auch wenn der Erwerber den geschuldeten Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt hat, kann der Bauträger die Auflassung nicht verweigern, wenn diese Verweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils (hier: 1,2% des vereinbarten Kaufpreises), gegen Treu und Glauben verstößt.

3. Ein Bauträgervertrag kann gegenüber dem vertragstreuen Bauträger nicht "frei" gekündigt werden. Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn der Bauträger dem Erwerber einen wichtigen Grund zur Kündigung der Bauleistung gibt. Dann kann es geboten sein, dem Erwerber sowohl das Recht zur Kündigung zu gewähren als auch den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks bzw. des Miteigentumsanteils daran zu belassen.

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IMRRS 2018, 1330
SteuerrechtSteuerrecht
Bauträger kann Entfallen rechtswidriger Besteuerung ohne Einschränkung geltend machen

BFH, Urteil vom 27.09.2018 - V R 49/17

Hat ein Bauträger aufgrund der rechtsirrigen Annahme seiner Steuerschuld als Leistungsempfänger von ihm bezogene Bauleistungen nach § 13b UStG versteuert, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung geltend machen, ohne dass es darauf ankommt, dass er einen gegen ihn gerichteten Nachforderungsanspruch des leistenden Unternehmers erfüllt oder die Möglichkeit für eine Aufrechnung durch das FA besteht (entgegen BMF-Schreiben vom 26.07.2017, BStBl I 2017, 1001, Rz 15a).*)

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IMRRS 2018, 1314
BauträgerBauträger
Wer keine Mängelbeseitigung mehr schuldet, der kann auch keine Mängelbeseitigung verlangen!

OLG Nürnberg, Urteil vom 13.01.2016 - 2 U 609/15

Kann der Bauträger aufgrund Verjährungseintritts von der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht mehr wegen Baumängeln in Anspruch genommen werden, kann er wegen dieser Baumängel keine Mängelansprüche gegenüber dem Bauunternehmer geltend machen (im Anschluss an BGH, IBR 2007, 472).

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IMRRS 2018, 1260
BauträgerBauträger
Bauträger muss mit Nachbarwidersprüchen rechnen!

LG Düsseldorf, Urteil vom 12.10.2018 - 11 O 256/16

1. Wird das Bauvorhaben nicht zum vereinbarten Zeitpunkt fertig gestellt, ist es Sache des Bauträgers darzulegen und zu beweisen, dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat.

2. Ein Bauträger muss als Verantwortlicher für das Bauvorhaben mit Nachbarwidersprüchen, die nie ganz auszuschließen sind, rechnen und damit einhergehende Zeitverluste bei seinen Planungen einkalkulieren.

3. Ein Verschulden des von ihm beauftragten Tiefbauers muss sich der Bauträger im Verhältnis zum Erwerber zurechnen lassen.

4. Weder die Kündigung des Bauleiters noch die längerfristige Erkrankung des Baustatikers sind als höhere Gewalt zu qualifizieren, sondern fallen in den unternehmerischen Risiko- und Verantwortungsbereich des Bauträgers.

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IMRRS 2018, 1150
BauträgerBauträger
Trotz abweichender Vereinbarung: Bauträger muss Werklohn zzgl. Umsatzsteuer zahlen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.05.2018 - 18 U 21/17

Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des BFH vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn dem Bauträger die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet wurde (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2017 - 23 U 23/16, IBRRS 2018, 3173 = IMRRS 2018, 1149).

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IMRRS 2018, 1166
BauträgerBauträger
Kinderspielplatz neben Straße muss abgesichert werden!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.10.2017 - 23 U 126/15

1. Hat der Bauträger die Zufahrtsstraße zu den einzelnen Wohngrundstücken entgegen der vertraglichen Vereinbarung in den Bauträgerverträgen nicht so hergestellt, dass sie von Fahrzeugen der Entsorgungsbetriebe befahren werden kann, stellt dies ohne weiteres einen Mangel des Gemeinschaftseigentums dar.

2. Legt der Bauträger einen zur gemeinsamen Nutzung vorgesehenen Kinderspielplatz in gefahrträchtiger Weise unmittelbar neben der Fahrstraße an, begründet dies ebenfalls einen Mangel des Gemeinschaftseigentums.

3. Bei dem Anspruch auf Zahlung eines Kostenvorschusses wegen Mängeln des Gemeinschaftseigentums handelt es sich um ein sekundär gemeinschaftsbezogenes Recht. Er steht jedem einzelnen Wohnungseigentümer zu.

4. Der Kostenvorschussanspruch kann von der Wohnungseigentümergemeinschaft an sich gezogen werden, die ihn dann prozessual im Rahmen gewillkürter Prozessstandschaft geltend machen kann.

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IMRRS 2018, 1068
BauträgerBauträger
Anforderungen an die ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung

LG Duisburg, Urteil vom 02.02.2018 - 7 S 69/17

An das Vorliegen einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung sind strenge Anforderungen zu stellen. Ein Nachverhandeln reicht hierzu nicht aus.

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IMRRS 2018, 1149
BauträgerBauträger
Änderung der BFH-Rechtsprechung: Bauträger muss Brutto-Vergütung zahlen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2017 - 23 U 23/16

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des BFH vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn dem Bauträger die gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet wurde.

2. Die (ergänzende) Vertragsauslegung hat Vorrang vor der Anwendung der Grundsätze zur Störung der Geschäftsgrundlage.

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IMRRS 2018, 1111
BauvertragBauvertrag
Erstellung einer Doppelhaushälfte: Schnellbindender Estrich ist ein Mangel!

OLG Oldenburg, Urteil vom 08.05.2018 - 2 U 120/17

1. Beim Bauträgervertrag ist auf den Anspruch auf Sachmängelhaftung Werkvertragsrecht anzuwenden.

2. Ein Werk ist mangelhaft, wenn es nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Es ist anzunehmen, dass die Beachtung der allgemeinen anerkannten Regeln der Technik als Mindeststandard geschuldet ist. Entspricht die Werkleistung dem nicht, liegt ein Werkmangel vor.

3. Im Rahmen der Erstellung einer Doppelhaushälfte zählt die Ausführung eines Estrichs mit einer Schnellbinder-Konstruktion nicht zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik.

4. Ob die Nutzung des Bauwerks auch dann als konkludente Abnahme zu werten ist, wenn der Auftraggeber Mängel gerügt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Werden wesentliche Mängel gerügt, wird in der Regel auch ohne ausdrückliche Abnahmeverweigerung keine konkludente Abnahme angenommen werden dürfen.

5. Der Einzug in das Bauvorhaben oder dessen Nutzung ist jedenfalls dann keine hinreichende Grundlage für eine konkludente Abnahme, wenn der Auftraggeber zuvor die Abnahme zu Recht aufgrund von Mängeln verweigert hat, die zum Zeitpunkt des Einzugs oder der Nutzung nicht beseitigt worden sind.

6. Auch die vorbehaltlose Zahlung der Vergütung kann Abnahme bedeuten, wenn sich aus den Umständen, zum Beispiel den Rügen wesentlicher Mängel, nichts anderes ergibt.

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IMRRS 2018, 0978
BauträgerBauträger
Förmliche Abnahme erfordert unterzeichnetes Abnahmeprotokoll!

OLG Hamburg, Urteil vom 23.01.2018 - 4 U 35/17

1. Haben die Parteien eines Bauträgervertrags ausdrücklich eine förmliche Abnahme vereinbart, setzt die Abnahme ein von beiden Vertragspartnern unterzeichnetes Bauabnahmeprotokoll voraus, in dem alle gerügten Mängel und ausstehenden Leistungen festzuhalten sind.

2. Setzt die Fälligkeit einer Zahlungsrate die Vorlage der Bestätigung des Bauleiters über die vollständige Fertigstellung voraus, tritt keine Fälligkeit ein, wenn der Bauträger erklärt, zwei von drei ausführenden Gewerken hätten sich selbst bescheinigt, dass die von ihnen gefertigten Bauteile fertiggestellt sei.

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IMRRS 2018, 1003
BauträgerBauträger
Anforderungen an den Beschluss, mit dem die WEG die Mängelrechte an sich zieht?

OLG Köln, Urteil vom 13.01.2017 - 19 U 92/16

1. Jedem einzelnen Erwerber steht gegenüber dem Bauträger ein Anspruch auf mangelfreie Herstellung des Gemeinschaftseigentums zu.

2. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann die Durchsetzung der auf eine ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte durch Mehrheitsbeschluss an sich ziehen, wodurch die alleinige Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft begründet wird.

3. Zur Frage, welche Anforderungen an die Bestimmtheit eines solchen Mehrheitsbeschlusses bestehen.

4. Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum bestehen grundsätzlich erst nach der Abnahme.

5. Ausnahmsweise können Gewährleistungsansprüche bereits vor der Abnahme geltend gemacht werden. Von einem solchen Ausnahmefall kann ausgegangen werden, wenn der Bauträger das aus seiner Sicht fertiggestellte und mangelfreie Werk abliefert, der Erwerber wegen Mängeln die Abnahme verweigert, der Bauträger seinerseits weitere Mängelbeseitigung endgültig ablehnt, der Erwerber das Vertragsverhältnis wirksam gekündigt hat, weil er berechtigterweise sein Vertrauen in eine mangelfreie Erstellung des Werks als zerstört ansehen durfte, oder ein sonstiger die Abnahme ersetzender Tatbestand vorliegt.

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IMRRS 2018, 0964
BauträgerBauträger
Wann liegt ein ausreichender Vergemeinschaftungsbeschluss vor?

OLG München, Urteil vom 19.04.2016 - 9 U 3566/15 Bau

1. Ein ausreichender Beschluss zur außergerichtlichen und gerichtlichen Verfolgung von Mängelrechten bezüglich der im Gemeinschaftseigentum stehenden Bausubstanz durch die Wohnungseigentümergemeinschaft liegt bereits dann vor, wenn der Verwalter die Mängel der Erwerber gesammelt unter Fristsetzung der Bauträgerin melden soll und ergänzend beschlossen wird: "(...) die WEG beschließt weiter, die Beauftragung und Bevollmächtigung der Verwalterin ... im Namen und auf Rechnung der WEG ... einen Rechtsanwalt mit der notfalls gerichtlichen Durchsetzung der seitens des Sachverständigen festgestellten und der Gewährleistung unterliegenden Baumängel am Gemeinschafts- und Sondereigentum gegenüber dem Bauträger zu beauftragen. Insbesondere kann beim zuständigen Gericht sowohl ein selbständiges Beweisverfahren, eine Vorschussklage als auch ein ordentliches Gerichtsverfahren hinsichtlich der der Gewährleistung unterliegenden Mängel am Gemeinschaftseigentum gegen den Bauträger beantragt bzw. eingeleitet werden."

2. Rügt eine Wohnungseigentümergemeinschaft die fehlende Abdeckung des Oberflächenschutzes an Wänden und Stützen einer Tiefgarage in einem Beweisantrag, wird hierdurch nach der Symptomtheorie auch die Verjährung bezüglich des Oberflächenschutzsystems in der Fläche und fehlenden Grundwasserfestigkeit des Tiefgaragenbodens gehemmt.

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IMRRS 2018, 0963
BauträgerBauträger
Keine Abnahme durch den Erstverwalter: Auch nicht bei Zuziehung eines ö.b.u.v. Sachverständigen!

OLG München, Beschluss vom 09.04.2018 - 13 U 4710/16

Eine von einem Bauträger in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erwerbsvertrags verwendete Klausel, die die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen vom Bauträger bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht, ist unwirksam (BGH, IBR 2013, 686 = IMR 2013, 471). Daran ändert sich auch dadurch nichts, dass zur Abnahme ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger hinzuzuziehen ist.

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IMRRS 2018, 0962
ProzessualesProzessuales
Bauträger verweigert Übergabe: Streitwert?

KG, Beschluss vom 14.08.2018 - 21 W 5/18

Nimmt der Erwerber einer neu errichteten Wohneinheit den Bauträger auf deren Übergabe in Anspruch und stellt der Bauträger seine Verpflichtung nicht generell in Abrede, sondern hält nur die vom Erwerber geleisteten oder Zug um Zug angebotenen Vergütungsanteile für zu gering, dann beläuft sich der Gebührenstreitwert dieser Klage nicht auf den Wert der Wohneinheit, sondern auf die Höhe des umstrittenen Vergütungsanteils.*)

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IMRRS 2018, 1519
BauträgerBauträger
„Frustrierte“ Aufwendungen als ersatzfähiger Nichterfüllungsschaden?

OLG Köln, Urteil vom 11.04.2018 - 16 U 192/14

1. Verlangt der Erwerber einer mangelhaften Eigentumswohnung im Rahmen des großen Schadensersatzes statt der Leistung Ersatz seiner nutzlos gewordenen ("frustrierten") Aufwendungen, so kann er daneben nicht den Ersatz des Vorteils verlangen, der darin gelegen hätte, dass der Erwerbspreis der Wohnung unter dem Marktwert liegt, den sie im mangelfreien Zustand gehabt hätte.*)

2. Infolge einer Leistungsstörung nutzlos gewordene ("frustrierte") Aufwendungen sind nicht bereits deshalb als ersatzfähiger Nichterfüllungsschaden anzuerkennen, weil der Berechtigte sie im Vertrauen auf die Vertragsgemäßheit der Gegenleistung vorgenommen hat. Auch besteht keine allgemeine (Rentabilitäts-)Vermutung, dass die Beteiligung am Wirtschaftsverkehr sich rentieren und Aufwendungen für Folgegeschäfte durch deren Ergebnisse ausgeglichen werden. Kosten, die dem Erwerber erst durch eine weitere rechtsgeschäftliche Entscheidung treffen, gehören jedenfalls grundsätzlich nicht zu den erstattungsfähigen Schadenspositionen (Anschluss an BGH, Urteil vom 19.04.1991 - V ZR 22/90 = BGHZ 114, 193 = NJW 1991, 2277; BGH, Urteil vom 13.06.2006 - X ZR 167/04 = NJW-RR 2006, 1309).*)

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IMRRS 2018, 0893
BauträgerBauträger
Kein Verzug ohne Fertigstellungsanzeige!

OLG Frankfurt, Urteil vom 18.12.2015 - 24 U 212/14

Vereinbaren die Parteien eines Bauträgervertrags, dass der Kaufpreis nach Mitteilung der Fertigstellung zu zahlen ist, setzt ein Verzug des Erwerbers mit der Kaufpreiszahlung voraus, dass der Bauträger das Objekt errichtet und dem Erwerber die Fertigstellung angezeigt hat.

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IMRRS 2018, 0803
BauträgerBauträger
Keine Abnahme durch den vom Bauträger bestellten Erstverwalter!

OLG München, Urteil vom 09.05.2017 - 28 U 2050/16 Bau

1. Die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft können aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses der Gemeinschaft Zahlung eines Kostenvorschusses zur Mängelbeseitigung und Schadensersatz für Mangelfolgeschäden an alle Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen.

2. Der Auftraggeber genügt im Allgemeinen seiner Darlegungspflicht, wenn er einen Mangel, aus dem er Rechte herleitet, in seinem äußeren Erscheinungsbild behauptet und belegt (Symptomtheorie). Erforderlich ist somit nur eine hinreichend genaue Bezeichnung von Mangelerscheinungen, die einer fehlerhaften Leistung eines Baubeteiligten zugeordnet werden.

3. Eine in einem Bauträgervertrag enthaltene Formularklausel, wonach das Gemeinschaftseigentum durch den Verwalter bei gleichzeitiger Bestimmung des Erstverwalters durch den Bauträger erfolgt, ist wegen unangemessener Benachteiligung der Erwerber unwirksam.

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IMRRS 2018, 0756
BauträgerBauträger
Keine Abnahme durch den vom Bauträger beauftragten Gutachter!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.04.2018 - 8 U 19/14

1. Grundsätzlich stehen jedem einzelnen Erwerber auch wegen Mängeln am Gemeinschaftseigentum sämtliche Mängelansprüche zu.

2. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Ansprüchen auf Erfüllung, Nacherfüllung, Selbstvorname mit Aufwendungsersatz oder Vorschuss an sich gezogen, ist der einzelne Erwerber von der Verfolgung dieser Rechte ausgeschlossen.

3. Beschließen die Eigentümer, einen Sachverständigen mit einer für alle Beteiligten verbindlichen Mangelbeurteilung zu beauftragen, haben sie - inzidenter - auch die Ausübung der Rechte wegen dieser Mängel an sich gezogen.

4. Die Regelung in einem Bauträgervertrag, wonach "die Abnahme der Anlagen und Bauteile, die im gemeinschaftlichen Eigentum aller Miteigentümer stehen (...), erfolgt für die Wohnungseigentümer (Erwerber) durch einen von dem Verwalter zu beauftragenden vereidigten Sachverständigen.", benachteiligt die Erwerber unangemessen und ist unwirksam.

5. Der Beginn der fünfjährigen Verjährung ist nicht zwingend an die Abnahme der Werkleistung geknüpft. Die Verjährungsfrist beginnt auch zu laufen, wenn der Besteller das Werk zwar nicht abgenommen hat, er aber gleichwohl keine Erfüllung des Vertrags mehr verlangt oder das vertragliche Erfüllungsverhältnis aus anderen Gründen in ein Abwicklungs- und Abrechnungsverhältnis umgewandelt ist.

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IMRRS 2018, 0638
BauträgerBauträger
Bauträger in Verzug: Kann der Erwerber vom Vertrag zurücktreten?

OLG Naumburg, Urteil vom 24.09.2015 - 9 U 82/14

1. Ein Erwerbsvertrag kann ein relatives Fixgeschäft darstellen, so dass der Erwerber vom Vertrag zurücktreten kann, wenn der vereinbarte Fertigstellungstermin nicht eingehalten wird.

2. Ein Fixgeschäft erfordert nicht nur die Festlegung einer genauen Lieferzeit oder -frist, sondern darüber hinaus Einigkeit der Parteien darüber, dass der Vertrag mit der Einhaltung oder Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins stehen oder fallen soll. Die ausdrückliche Vereinbarung eines Rücktrittsrechts ist nicht erforderlich.

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IMRRS 2018, 0702
BauträgerBauträger
Wann ist eine Wohneinheit "bezugsfertig"?

KG, Urteil vom 15.05.2018 - 21 U 90/17

1. Die Pflicht des Bauträgers zur Übergabe einer bezugsfertigen Wohneinheit umfasst zwei Teile: Die Herstellungspflicht - insoweit ist der Bauträger vorleistungspflichtig - und die Übergabepflicht, die vom Bauträger nur Zug um Zug gegen Zahlung der Bezugsfertigkeitsrate zu erfüllen ist.*)

2. Hat ein Bauträger die Wohneinheit bezugsfertig hergestellt, befindet er sich mit der Übergabe nicht in Verzug, solange der Erwerber die Zug um Zug gegen Übergabe geschuldeten Zahlungen nicht in Annahmeverzug begründender Form anbietet.*)

3. Ein Bauträger hat abnahmereif geleistet, wenn seine Bauleistung im Wesentlichen vertragsgerecht ist; dass der Bauträger dies dem Erwerber auch nachweist, ist für die Abnahmereife grundsätzlich nicht erforderlich.*)

4. Zur Ermittlung des Schadensersatzanspruchs des Erwerbers bei Verzug des Bauträgers mit der Übergabe der Wohneinheit.*)

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IMRRS 2018, 0673
BauträgerBauträger
Bauträger macht Umsatzsteuererstattung geltend: Unternehmer kann Zahlung an sich verlangen!

BGH, Urteil vom 17.05.2018 - VII ZR 157/17

1. Sind ein Bauunternehmer und ein Bauträger bei einem zwischen ihnen vor Erlass des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 22.08.2013 (IBR 2014, 49) abgeschlossenen und durchgeführten Bauvertrag übereinstimmend von der Steuerschuldnerschaft des Bauträgers gemäß § 13b Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 UStG 2011 ausgegangen und hat der Bauträger die auf die erbrachten Leistungen des Bauunternehmers entfallende Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt, steht dem Bauunternehmer aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung ein Anspruch auf Zahlung des Umsatzsteuerbetrags zu, wenn der Bauträger Erstattung der Steuer verlangt und deshalb für den Bauunternehmer die Gefahr entsteht, wegen der Heranziehung als Steuerschuldner gemäß § 27 Abs. 19 UStG die Umsatzsteuer abführen zu müssen.*)

2. Die Verjährung dieses Anspruchs beginnt in einem solchen Fall gemäß § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Erstattungsantrag gestellt ist und der Bauunternehmer davon Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.*)

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IMRRS 2018, 0625
BauträgerBauträger
Bauträger bestellt Erstverwalter: Abnahmeerklärung ist unwirksam!

OLG München, Urteil vom 24.04.2018 - 28 U 3042/17 Bau

1. Die von einem Bauträger in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete Klausel, wonach der Bauträger einen (mit ihm wirtschaftlich oder rechtlich verbundenen) Erstverwalter bestellen kann, ist unwirksam.

2. Die von einem nicht wirksam bestellten Erstverwalter erklärte Abnahme ist unwirksam mit der Folge, dass die Frist für den Beginn der Verjährungsansprüche für Mängel nicht zu laufen beginnt.

3. Preist der Bauträgers im Verkaufsprospekt das Objekt als "Stadtwohnung der Spitzenklasse" an, können die Erwerber davon ausgehen, dass die Wohnung nicht nur über den Mindestschallschutz verfügt. Auch bei entgegenstehender vertraglicher Vereinbarung schuldet der Bauträger mindestens einen erhöhten Schallschutz.

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IMRRS 2018, 0500
BauträgerBauträger
Jeder einzelne Erwerber muss das Gemeinschaftseigentums abnehmen!

LG Heidelberg, Urteil vom 28.02.2018 - 4 O 118/17

1. Die Verjährungsfrist bezüglich Ansprüchen aus Mängeln am Gemeinschaftseigentum beginnt abschließend erst zu laufen, wenn auch der letzte Erwerber die Abnahme erklärt hat.

2. Fehlt eine vertraglich vereinbarte förmliche Abnahme des Gemeinschaftseigentums mit einzelnen Erwerbern, kann sich der Bauträger grundsätzlich immer noch auf eine konkludente Abnahme berufen.

3. An eine konkludente Abnahme sind hohe Anforderungen zu stellen.

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IMRRS 2018, 0413
BauträgerBauträger
Baugenehmigung wird später als erwartet erteilt: Bauträger muss Vertragsstrafe zahlen!

LG Düsseldorf, Urteil vom 01.02.2018 - 14e O 193/16

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Partei der anderen Partei bei Vertragsschluss stellt. AGB liegen nicht vor, wenn sie von einem Notar vorgeschlagen werden.

2. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Zahlung einer Vertragsstrafe entfällt, wenn der gesamte Zeitplan durch Umstände völlig umgeworfen wird, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind. Den Auftragnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast für seine Behauptung, der Zeitplan sei durch von ihm nicht zu vertretende Umstände gestört worden.

3. Die Tatsache, dass die Baugenehmigung später als erwartet erteilt wird, stellt kein unabwendbares Ereignis dar. Mit einer gewissen Bearbeitungszeit der Baubehörden für eine Baugenehmigung muss ein Bauträger immer rechnen.

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IMRRS 2018, 0338
BauträgerBauträger
Sanierung eines Altbaus: Schallschutz muss Neubaustandard entsprechen!

OLG Köln, Urteil vom 02.03.2018 - 19 U 166/15

1. Verpflichtet sich ein Bauträger zur umfassenden Modernisierung und Renovierung eines Altbaus, schließt das im Zweifel alle Maßnahmen ein, die für einen aktuellen Standard und Wohnkomfort erforderlich sind.

2. Dazu gehört auch ein den heutigen allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechender bzw. bei deren Einhaltung zu erzielender (Tritt- und Luft-)Schallschutz, wenn dem Vertrag und/oder der Baubeschreibung nicht zu entnehmen ist, dass der Käufer beim Schallschutz konkrete Abstriche machen muss.

3. Die Klausel, der Verkäufer hafte nicht für die nicht zu verändernde Altbausubstanz, beinhaltet keine Vereinbarung über Abstriche im Schallschutz.

4. Üblich ist heute auch bei Altbausanierungen ein erhöhter Schallschutz nach Beiblatt 2 zur DIN 4109:1989-11 oder den Schallschutzstufen II und III der VDI-Richtlinie 4100.

5. Die unterlassene schallschutztechnische Ertüchtigung eines mehr als 100 Jahre alten Gebäudes kann daher sogar eine grob fahrlässige Pflichtverletzung darstellen.

6. Grundsätzlich ist der Erwerber von Wohnungseigentum berechtigt, seine auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte (Erfüllungs- oder Nacherfüllungsansprüche) selbstständig zu verfolgen, solange durch sein Vorgehen gemeinschaftsbezogene Interessen der Wohnungseigentümer oder schützenswerte Interessen des Veräußerers nicht beeinträchtigt werden oder die Wohnungseigentümergemeinschaft die Ausübung dieser Rechte nicht durch Mehrheitsbeschluss an sich gezogen hat.

7. Das gilt auch für im Gemeinschaftseigentum begründete Schallschutzmängel.

8. Individuelle Interessen einzelner Wohnungseigentümer, von umfangreichen und störenden Mängelbeseitigungsmaßnahmen verschont zu bleiben, stellen kein gemeinschaftsbezogenes Interesse dar.

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IMRRS 2018, 0283
BauträgerBauträger
Ratenregelung unwirksam: Gesamtvergütung wird erst nach Abnahme fällig!

OLG München, Urteil vom 25.10.2016 - 9 U 34/16 Bau

1. Mängel am Gemeinschaftseigentum mit einem Beseitigungswert von über 30.000 Euro sind wesentlich und stehen einer Abnahme entgegen. Das gilt auch, wenn die Leistung gebrauchstauglich ist.

2. Die Klauseln eines Bauträgervertrags, die eine Fälligkeit der Rate Nr. 6 "nach Bezugsfertigkeit unverzüglich nach Besitzübergabe und Fertigstellung der Fassadenarbeiten" vorsieht, ist unwirksam.

3. Ebenfalls unwirksam ist eine Zahlungsklausel, wonach eine Rate Nr. 7 fällig ist, "sobald das Werk ohne wesentliche Mängel, d. h. abnahmefähig, hergestellt ist und soweit dies rechtzeitig erfolgt ist".

4. Weicht der Bauträgervertrag zu Ungunsten des Erwerbers von der Ratenregelung des § 3 Abs. 2 MaBV ab, hat dies die Unwirksamkeit der gesamten Ratenregelung (nicht des ganzen Bauträgervertrags) zur Folge. An die Stelle der nichtigen Vereinbarung tritt die Vorschrift des § 641 BGB, so dass erst mit Abnahme Zahlung der Gesamtvergütung verlangt werden kann.

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IMRRS 2018, 0238
BauträgerBauträger
Hausgröße, -preis und -ausstattung noch offen: Kein Vertrag zu Stande gekommen!

OLG Dresden, Beschluss vom 02.01.2018 - 8 U 1133/17

1. Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande, die auf die Herbeiführung von Rechtsfolgen gerichtet sein müssen. Gegenstand dieser Willenserklärungen müssen die wesentlichen Vertragsbestandteile, die essentialia negotii, sein.

2. Ein Vorvertrag muss bereits ein solches Maß an Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit und Vollständigkeit enthalten, dass im Streitfall der Inhalt des Vertrages richterlich festgestellt werden kann, notfalls durch eine richterliche Vertragsergänzung.

3. Trotz Bindungswillen der Parteien kann das wirksame Zustandekommen eines Vertrags an der Lückenhaftigkeit seiner Regelungen und der Unausfüllbarkeit dieser Lücken scheitern. Ist den Parteien bewusst, nicht über alle regelungsbedürftigen Punkte eine Einigung getroffen zu haben, liegt ein offener Dissens vor, der einen Vertragsschluss in der Regel ausschließt.

4. Keine Bauverpflichtung, wenn das auf einem noch zu erwerbenden Grundstück zu errichtende Fertighaus nach Größe, Preis und Ausstattung nicht näher umschrieben ist.*)

5. Wer Aufwendungen im Hinblick auf einen von den Beteiligten erst angestrebten, tatsächlich aber noch nicht abgeschlossenen Vertrag tätigt, handelt grundsätzlich auf eigene Gefahr, so dass er bei einem späteren Scheitern der Verhandlungen keinen Ersatz für seine bereits getätigten, jetzt grundlosen Aufwendungen verlangen kann.

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IMRRS 2017, 0785
BauträgerBauträger
Auflassung kann nicht an Abnahme geknüpft werden!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.10.2016 - 19 U 172/14

1. Die Klausel in einem Bauträgervertrag, wonach der Bauträger die Auflassung erst erklären muss, wenn der Erwerber das Sonder- und Gemeinschaftseigentum abgenommen hat, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam.

2. Auch wenn der Erwerber den geschuldeten Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt hat, kann der Bauträger die Auflassung nicht verweigern, wenn diese Verweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils (hier: 2,6% des vereinbarten Kaufpreises), gegen Treu und Glauben verstößt.

3. Ein Bauträgervertrag kann gegenüber dem vertragstreuen Bauträger nicht "frei" gekündigt werden. Eine Ausnahme gilt jedoch dann, wenn der Bauträger dem Erwerber einen wichtigen Grund zur Kündigung der Bauleistung gibt. Dann kann es geboten sein, dem Erwerber sowohl das Recht zur Kündigung zu gewähren als auch den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks bzw. des Miteigentumsanteils daran zu belassen.

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IMRRS 2018, 0089
BauträgerBauträger
Verkauf eines sanierten Altbaus: Keller muss gegen Feuchtigkeit abgedichtet sein!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2015 - 21 U 160/10

1. Ist ein Bauträgervertrag durch einen Notar vorformuliert worden, ist der Bauträger im Regelfall als Verwender anzusehen und ihm die Vorformulierung durch den Notar zuzurechnen.

2. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgervertrags, wonach die Rechte des Erwerbers wegen Mängeln Sachmangels ausgeschlossen sind und der Bauträger ihm zustehende Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegen beauftragte Handwerker/Unternehmen mit der Verpflichtung abtritt, den Erwerber bei der Geltendmachung von Ansprüchen zu unterstützen, ist unwirksam.

3. Verpflichtet sich der Veräußerer einer Altbauwohnung neben der Übertragung des Eigentums an der Immobilie zur Durchführung von baulichen Maßnahmen, ist auf diese das Werkvertragsrecht anwendbar.

4. Übernimmt der Veräußerer vertraglich Bauleistungen, die insgesamt nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar sind, haftet der Veräußerer nicht nur für die ausgeführten Umbauarbeiten, sondern auch für die in diesem Bereich vorhandene Altbausubstanz nach den Gewährleistungsregeln des Werkvertragsrechts.

5. Aus der Anwendung des Werkvertragsrechts auch für die von der vertraglich geregelten Herstellungspflicht unberührten Bauteile folgt aber nicht per se, dass dieses Bauteil zur Begründung seiner Mangelfreiheit den anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen hat.

6. Ein Veräußerer, der zusagt, dass zu der zu sanierenden Eigentumswohnung im Keller auch ein Abstellraum gehört, schuldet jedenfalls solche Sanierungsmaßnahmen, die geeignet sind, die dort eingelagerten Sachen vor Feuchtigkeit zu schützen.

7. Der Erwerber einer Eigentumswohnung nebst Stellplatz/Garage kann erwarten, dass die konkrete Ausgestaltung der Zufahrt dergestalt ist, dass sie auch über einen längeren Zeitraum und auch bei widrigen Witterungsverhältnissen - unabhängig von der Art des gewählten Oberflächenbelags - funktionstüchtig ist. Weist die Zufahrt bereits nach wenigen Jahren der Nutzung erhebliche Spurrillen und Unebenheiten bzw. Ausbrüche und Vertiefungen auf, in denen sich nach Regenfällen entsprechende Pfützen bilden, liegt insoweit ein Mangel vor.

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IMRRS 2018, 0063
BauträgerBauträger
Abweichung von Computergrafik ist kein optischer Mangel!

OLG Köln, Urteil vom 23.11.2016 - 11 U 173/15

1. Handelt es sich bei den bildlichen Darstellungen des Bauvorhabens in einem Exposé vornehmlich um Computergrafiken, kann der Erwerber nicht darauf vertrauen, dass das Objekt in der Realität exakt so ausgeführt wird, wie in den Computergrafiken visualisiert.

2. Eine Beschreibung von Eigenschaften eines Grundstücks oder Gebäudes vor Vertragsschluss durch den Verkäufer, die in der notariellen Urkunde keinen Niederschlag findet, führt in aller Regel nicht zu einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB.

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IMRRS 2017, 1626
BauträgerBauträger
Kaufvertrag über noch zu modernisierende Altbauwohnung ist Bauträgervertrag!

OLG Celle, Urteil vom 30.10.2014 - 16 U 90/14

1. Bei einer als Kaufvertrag bezeichneten Vereinbarung über den Erwerb einer noch zu modernisierenden Altbauwohnung handelt es sich um einen Bauträgervertrag.

2. Auf einem Bauträgervertrag über den Erwerb und die Modernisierung einer Altbauwohnung finden die Vorschriften über die finanzielle Abwicklung in § 3 Abs. 2 MaBV entsprechend Anwendung.

3. Die auf Neubauten zugeschnittenen Raten sind mit der Maßgabe auf Altbauten entsprechend anzuwenden, dass der danach zu errechnende Teilbetrag für schon erbrachte Leistungen mit Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen nach § 3 Abs. 1 MaBV entgegengenommen und der Kaufpreis entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 MaBV in bis zu sieben zulässigen Raten nach Bauablauf zusammengestellt werden kann.

4. Eine zu modernisierende Altbauwohnung ist solange nicht "vollständig fertig gestellt", wie Mängel feststellbar sind.

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IMRRS 2018, 0029
SteuerrechtSteuerrecht
Unternehmer schuldet Umsatzsteuer - nicht Bauträger!

LG Heilbronn, Urteil vom 18.12.2017 - 6 O 344/17

Die Verjährungfrist des Anspruch des Unternehmers gegen den Bauträger auf Anpassung des Werkvertrags durch Erhöhung der Vergütung um die auf die Vergütung entfallende Mehrwertsteuer, die der Bauträger in den Jahren 2011 bis 2013 gemäß § 13b UStG zu Unrecht an das Finanzamt entrichten musste, begann mit dem Schluß des Jahres 2013 zu laufen, da mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. 08.2013 - V R 37/10, höchstrichterlich geklärt war, dass der Unternehmer und nicht der Bauträger der Umsatzsteuerschuldner ist. Alle anspruchsbegründenden Umstände für das Anpassungsverlangen waren dem Unternehmer ab da bekannt*).

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Online seit 2017

IMRRS 2017, 1707
BauträgerBauträger
Wann liegt "Bezugsfertigkeit" vor?

KG, Urteil vom 05.12.2017 - 21 U 109/17

1. Die einzige Rechtfertigung des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache liegt in der Verhinderung irreversibler Fakten durch die Vollziehung einer unrichtigen Eilentscheidung. Deshalb wird die Hauptsache dann nicht in unzulässiger Weise vorweggenommen, sobald auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig feststellbar ist, dass nach dem materiellen Recht der geltend gemachte Anspruch einredefrei besteht und die Erfüllung unberechtigt verweigert wird.*)

2. Schuldet der Bauträger dem Erwerber die Übergabe einer bezugsfertigen Wohnung, ist diese Bezugsfertigkeit jedenfalls dann gegeben, wenn der Bauträger die Wohnung zur Abnahme angeboten hat, der Erwerber die Abnahme erklärt hat und durch die Beseitigung vorbehaltener Mängel der Bezug der Wohnung nicht wesentlich erschwert wird.*)

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IMRRS 2017, 1681
BauträgerBauträger
Klausel zu geringfügigen Änderungen der Brutto-Wohnfläche ist AGB!

OLG Nürnberg, Beschluss vom 07.03.2017 - 6 U 1568/16

1. Eine Vertragsklausel, die "geringfügige Änderungen" der Wohnfläche betrifft, ist unabhängig von der dort enthaltenen und das konkrete Objekt betreffenden "Brutto-Wohnfläche" eine Allgemeine Geschäftsbedingung.

2. Auch unwesentliche Änderungen beurkundungsbedürftiger Verträge (hier: Bauträgervertrag) können beurkundungsbedürftig sein.

3. Eine "Zusatzvereinbarung" ist jedoch ausnahmsweise nicht beurkundungsbedürftig, wenn eine Behebung von Abwicklungsschwierigkeiten vereinbart worden ist.

4. Eine etwaige Beurkundungsbedürftigkeit der nachträglichen Vereinbarungen stellt die Formwirksamkeit des Bauträgervertrags nicht in Frage.

1. Eine Vertragsklausel, die "geringfügige Änderungen" der Wohnfläche betrifft, ist unabhängig von der dort enthaltenen und das konkrete Objekt betreffenden "Brutto-Wohnfläche" eine Allgemeine Geschäftsbedingung.

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IMRRS 2017, 1489
BauträgerBauträger
Kein Schadensersatz für künftige Schäden, die nicht sicher entstehen werden

OLG München, Beschluss vom 25.09.2017 - 9 U 4712/16 Bau

Der Schadensersatzanspruch nach § 634 BGB umfasst auch die Kosten einer Hotelunterbringung, die notwendig wird, um die Mängelbeseitigung durchführen zu können sowie die Schäden für einen insoweit entstehenden Wohnflächenverlust. Stehen die Notwendigkeit einer Unterbringung und ein Wohnflächenverlust fest, sind diese Kosten und Schäden unabhängig davon ersatzfähig, ob die Mängelbeseitigung tatsächlich durchgeführt wird; stehen sie nicht fest, bleibt dem Geschädigten nur die Möglichkeit einer Feststellungsklage.

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IMRRS 2017, 1425
BauträgerBauträger
Übergabe per einstweiliger Verfügung?

KG, Urteil vom 04.10.2017 - 21 U 79/17

1. Es besteht ein Grund zum Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen einen Bauträger, die bezugsfertig hergestellte Wohneinheit dem Erwerber zu übergeben, wenn auch unter den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzes zuverlässig feststellbar ist, dass nach dem materiellen Recht ein dahingehender Anspruch des Erwerbers einredefrei besteht und der Bauträger die Erfüllung unberechtigt verweigert hat.*)

2. Ein Verfügungsgrund besteht auch dann, wenn der Erwerber von dem bei Bezugsfertigkeit vertraglich geschuldeten Zahlungsstand Abzüge vorgenommen hat, solange sich die Berechtigung dieser Abzüge im einstweiligen Rechtsschutz zuverlässig klären lässt.*)

3. Die Weigerung des Bauträgers, die Wohneinheit zu übergeben, ist berechtigt, wenn der Erwerber von seinen Zug um Zug geschuldeten Zahlungen Abzüge vornimmt, die nicht nur geringfügig überhöht sind (§ 320 Abs. 2 BGB).*)

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IMRRS 2017, 1341
BauträgerBauträger
Pflichten aus Bauträgervertrag sind am Ort des Bauwerks zu erfüllen!

KG, Urteil vom 26.09.2017 - 21 U 73/17

1. Die Pflichten der Parteien eines Bauträgervertrags sind einheitlich am Ort des zu errichtenden Bauwerks zu erfüllen. Damit sind die deutschen Gerichte auch für Zahlungsansprüche gegen einen nicht in Deutschland wohnenden Erwerber international zuständig.*)

2. Ist der Bauträger wegen Zahlungsverzugs des Erwerbers vom Vertrag zurückgetreten, so ist sein Mehrerlös aus dem Deckungsverkauf des Vertragsobjekts sowohl auf seinen Anspruch auf Schadensersatz aus § 281 Abs. 1 BGB als auch auf den Anspruch auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB anzurechnen, nicht hingegen auf die entstandenen Verzugszinsen.*)

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IMRRS 2017, 1340
BauträgerBauträger
Bauträger tritt zurück: Wie wird der Mehrerlös aus Deckungsverkauf angerechnet?

KG, Urteil vom 26.09.2017 - 21 U 9/17

1. Ist der Bauträger wegen Zahlungsverzugs des Erwerbers vom Vertrag zurückgetreten, so ist sein Mehrerlös aus dem Deckungsverkauf des Vertragsobjekts sowohl auf seinen Anspruch auf Schadensersatz aus § 281 Abs. 1 BGB als auch auf den Anspruch auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB anzurechnen, nicht hingegen auf die entstandenen Verzugszinsen.*)

2. Die Pflichten der Parteien eines Bauträgervertrags sind einheitlich am Ort des zu errichtenden Bauwerks zu erfüllen. Damit sind die deutschen Gerichte auch für Zahlungsansprüche gegen einen nicht in Deutschland wohnenden Erwerber international zuständig.*)

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IMRRS 2017, 1087
BauträgerBauträger
Abnahmeklausel unwirksam: Muss der Bauträger die aufgelaufenen Verwaltungskosten tragen?

OLG München, Urteil vom 09.05.2017 - 9 U 2687/16 Bau

Die aus AGB-rechtlichen Gründen (hier: Unwirksamkeit der Abnahmeklausel) nicht wirksam erklärte Abnahme der im Gemeinschaftseigentum stehenden Bausubstanz hat nicht zur Folge, dass der Bauträger auch noch nach Übergabe an die Erwerber die laufenden Kosten der Verwaltung, Instandhaltung und Instandsetzung zu tragen hat.

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IMRRS 2017, 1071
BauträgerBauträger
Wann steht das "Unvermögen" des Bauträgers zur Fertigstellung fest?

OLG Naumburg, Urteil vom 14.04.2014 - 12 U 22/14

1. Vereinbaren die Parteien eines Bauträgervertrags, dass der Erwerber die lastenfreie Übereignung des Vertragsobjekts vor vollständiger Fertigstellung verlangen, wenn das Unvermögen des Bauträgers zur Fertigstellung der Baumaßnahme feststeht, liegt ein "Unvermögen" erst vor, wenn der Bauträger zur Leistung außerstande ist.

2. Kann der Bauträger die zur Fertigstellung des Bauvorhabens erforderlichen Handwerker nicht bezahlen, ist das Tatbestandsmerkmal "Unvermögen" erfüllt. Somit kommt es entscheidend auf eine Zahlungsunfähigkeit i. S. v. § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO an.

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IMRRS 2017, 1042
BauträgerBauträger
Müssen die Kelleraußenwände eines Altbaus vertikal abgedichtet werden?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 05.08.2015 - 2 U 2250/14

Die Frage, ob ein Bauträger im Rahmen der Sanierung eines Altbaus eine Vertikalabdichtung der Kelleraußenwände schuldet, ist durch eine Auslegung der Kauf- und Bauträgerverträge zu beantworten.

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IMRRS 2017, 1041
BauträgerBauträger
Müssen die Kelleraußenwände eines Altbaus vertikal abgedichtet werden?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.06.2015 - 2 U 2250/14

Die Frage, ob ein Bauträger im Rahmen der Sanierung eines Altbaus eine Vertikalabdichtung der Kelleraußenwände schuldet, ist durch eine Auslegung der Kauf- und Bauträgerverträge zu beantworten.

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IMRRS 2017, 0938
BauträgerBauträger
Umbau einer Kaserne in Wohnungen: Auftragnehmer schuldet Neubaustandard!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.11.2015 - 8 U 78/14

1. Verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, eine Kaserne zu Wohnungen umzubauen, hat er die Arbeiten durchzuführen, die nach Umfang und Bedeutung insgesamt mit Neubauarbeiten vergleichbar sind.

2. Kann der Auftraggeber Neubaustandard erwarten, ist nicht nur ein Schallschutz entsprechend den Schalldämmwerten nach DIN 4109 geschuldet. Vielmehr ist bezüglich der Trittschalldämmung der übliche Komfortstandard vereinbart.

3. Der Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, dem Auftragnehmer eine detaillierte Planung eines Architekten oder Ingenieurs zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer kann sich sehr wohl dazu verpflichten, die für seine gegenständliche Werkleistung erforderliche (Detail-)Planung selbst zu erbringen.

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IMRRS 2017, 0939
BauträgerBauträger
Umbau einer Kaserne in Wohnungen: Auftragnehmer schuldet Neubaustandard!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 29.09.2015 - 8 U 78/14

1. Verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, eine Kaserne zu Wohnungen umzubauen, hat er die Arbeiten durchzuführen, die nach Umfang und Bedeutung insgesamt mit Neubauarbeiten vergleichbar sind.

2. Kann der Auftraggeber Neubaustandard erwarten, ist nicht nur ein Schallschutz entsprechend den Schalldämmwerten nach DIN 4109 geschuldet. Vielmehr ist bezüglich der Trittschalldämmung der übliche Komfortstandard vereinbart.

3. Der Auftraggeber ist nicht dazu verpflichtet, dem Auftragnehmer eine detaillierte Planung eines Architekten oder Ingenieurs zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer kann sich sehr wohl dazu verpflichten, die für seine gegenständliche Werkleistung erforderliche (Detail-)Planung selbst zu erbringen.

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IMRRS 2017, 0812
BauträgerBauträger
Keinen Bauüberwacher eingesetzt: Mängelansprüche verjähren drei Jahre ab Mängelkenntnis!

OLG Frankfurt, Urteil vom 04.07.2014 - 24 U 84/13

1. Eine Dachabdichtung, die wegen fehlender Anschlüsse der luftdichten Folie (Dampfsperre) nicht so ausgebildet ist, dass im Gebäudeinneren entstehender Wasserdampf ohne Kondensatbildung nach Außen entweichen kann, ist mangelhaft.

2. Dem arglistigen Verschweigen eines Mangels steht ein Verhalten gleich, bei dem der Unternehmer ein Werk arbeitsteilig herstellen lässt und hierbei bewusst nicht die organisatorischen Voraussetzungen schafft, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Werk mängelfrei ist.

3. Die Art des Mangels kann bereits ein so überzeugendes Indiz für eine fehlende oder nicht richtige Organisation sein, dass es weiterer Darlegung hierzu nicht bedarf. Deshalb kann der Vortrag des Bestellers, der Unternehmer habe die Überwachung des Herstellungsprozesses nicht oder nicht richtig organisiert, so dass der Mangel nicht erkannt worden sei, schon ausreichend sein.

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IMRRS 2017, 0649
BauträgerBauträger
Wann verjährt der Anspruch auf Einmessung?

AG Lüneburg, Urteil vom 01.02.2017 - 53 C 48/15

Ist direkt aus den Bau- und Vertragsunterlagen ersichtlich, dass der Bauträger auch die Gebäudeeinmessung übernommen hat, beginnt die Verjährung des Anspruchs auf Einmessung mit der Fertigstellung des Objekts.

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IMRRS 2017, 0619
BauträgerBauträger
Auflassung setzt keine Abnahme voraus!

OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.10.2016 - 19 U 108/14

1. Im Bauträgerrecht beurteilt sich die Grundstücksübereignungspflicht nach Kaufvertragsrecht. Der Auflassungsanspruch des Erwerbers entsteht mit dem Abschluss eines wirksamen Bauträgervertrags, die Fälligkeit des Übereignungsanspruchs wird jedoch hinausgeschoben und von der Zahlung der geschuldeten Vergütung abhängig gemacht.

2. Voraussetzung der Auflassung ist die Bezahlung der geschuldeten Vergütung durch den Erwerber. Diese muss nicht mit der im Vertrag vereinbarten Vergütung identisch sein, sie kann infolge von Minderungen oder Aufrechnungen geringer, aber aufgrund wirksamer Sonderwunschvereinbarungen auch höher sein.

3. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgers, wonach weitere Voraussetzung für dessen Verpflichtung zur Erklärung der Auflassung die Abnahme des Sonder- und Gemeinschaftseigentums ist, ist unwirksam.

4. Der Erwerber kann den die Errichtung des Baus betreffenden Teil eines Bauträgervertrags grundsätzlich nicht "frei", sondern nur aus wichtigem Grund kündigen.

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