Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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IMRRS 2006, 1906
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.05.2002 - 14 Wx 91/01
1. Der Verwalter kann nicht wirksam als Vertreter stimmberechtigter Wohnungseigentümer über seine eigene Entlastung abstimmen. Mangels anerer Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung kann er aber im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht unter der Voraussetzung Untervollmacht erteilen, daß diese nicht mit der Umgehung seines Stimmrechts dienenden Weisungen verbunden ist.*)
2. Die durch einen nicht wirksam Bevollmächtigten erfolgte Stimmabgabe ist unabhängig davon unwirksam, ob sie für einen nicht Stimmberechtigten oder für einen Stimmberechtigten erfolgt.*)
3. Die für mangels wirksamer Untervollmacht nicht ordnungsgemäß vertretene Eigentümer abgegebenen Stimmen sind nicht nur bei der rechnerischen Bestimmung des Abstimmungsergebnisses, sondern auch bei der Ermittlung der Anzahl der für einen Mehrheitsbeschluß erforderlichen Stimmen nicht zu berücksichtigen.*)
4. Die Beschlußfähigkeit ist nicht für die Versammlung insgesamt, sondern für jede einzelne Beschlußfassung getrennt zu beurteilen.*)
5. Die das Gericht im WEG-Verfahren treffende Amtsermittlungspflicht ist nicht schrankenlos, sondern besteht nur im Rahmen des von den Beteiligten Dargelegten.*)

IMRRS 2006, 1905

OLG Köln, Beschluss vom 06.06.2002 - 16 Wx 97/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1903

OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2002 - 16 Wx 105/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1899

BayObLG, Beschluss vom 13.06.2002 - 2Z BR 49/02
Die Entscheidung des Landgerichts, ein Verfahren wegen Richterablehnung an das Amtsgericht zur weiteren Behandlung zurückzugeben, ist nicht anfechtbar.*)

IMRRS 2006, 1898

OLG Köln, Beschluss vom 17.06.2002 - 16 Wx 73/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1896

OLG Köln, Beschluss vom 19.06.2002 - 16 Wx 48/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1895

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.06.2002 - 3A W 32/02
1. Ist nur ein Teil des Gegenstands eines selbständigen Beweisverfahrens Streitgegenstand in einem anschließenden Hauptsacheverfahren, so sind die auf den nicht identischen Teil entfallenden Kosten des Beweisverfahrens von der Kostengrundentscheidung der Hauptsache nicht erfasst. Gerichtliche Auslagen dieses Beweisverfahrens, die nur den mit dem Hauptsacheverfahren nicht identischen Gegenstand betreffen, werden dort nicht festgesetzt, soweit sie eindeutig abgrenzbar sind. Im übrigen genügt in der Regel eine quotenmäßige Aufteilung.*)
2. Eine identische Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren und im Hauptsacheverfahren ist ein in der Regel ausreichendes Indiz für eine Identität der Streitgegenstände. Macht aber eine Partei im Kostenfestsetzungsverfahren geltend, konkrete Behauptungen des Beweisverfahrens seien mit der Hauptsache nicht mehr verfolgt worden, so ist dem nachzugehen.*)

IMRRS 2006, 1893

BayObLG, Beschluss vom 02.07.2002 - 3Z BR 121/02
Zur Frage, ob die Vollziehung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses im Verfahren der weiteren Beschwerde auszusetzen ist.*)

IMRRS 2006, 1891

BayObLG, Beschluss vom 04.07.2002 - 2Z BR 46/02
Zur Frage der Auslegung eines Eigentümerbeschlusses, wonach sich ein bestimmter Wohnungseigentümer ab sofort an der Rücklagenbildung zu beteiligen hat.*)

IMRRS 2006, 1889

KG, Beschluss vom 08.07.2002 - 24 W 344/01
Auch der Teileigentümer, der sein Sondereigentum unbeschränkt gewerblich nutzen darf, kann daraus nicht ableiten, dass die Eigentümergemeinschaft ihm bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums (hier: 315 mm starke Abluftanlage an der Hoffassade bis über das Dach) gestatten müsste, damit er die Gewerbeeinheit intensiver (hier: Gaststätte mit Vollküche) nutzen kann.*)

IMRRS 2006, 1882

BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 63/02
Zwischen dem Eigentümerbeschluss, mit dem ein Beschlussantrag auf Vornahme einer bestimmten Maßnahme abgelehnt wird und dem Eigentümerbeschluss, durch den ein Beschlussantrag, diese Handlung nicht vorzunehmen, angenommen wird, besteht kein Unterschied.*)

IMRRS 2006, 1881

BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 31/02
Führt in einer Wohnungseigentumssache die Rücknahme eines Antrags dazu, daß der Wert des Beschwerdegegenstands 750 Euro nicht mehr übersteigt, wird das Rechtsmittel regelmäßig unzulässig.*)

IMRRS 2006, 1880

BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 53/02
Ob der Geschäftswert hinsichtlich der Verfahrenskosten zu ermäßigen ist, bleibt nicht nur im Beschlussanfechtungsverfahren, sondern in jedem Wohnungseigentumsverfahren nachprüfbar.*)

IMRRS 2006, 1871

BayObLG, Beschluss vom 13.11.2000 - RE-Miet 1/00
Teilt der Vermieter dem Mieter gemäß § 541b Abs. 2 Satz 1 BGB mit, daß er trotz beabsichtigter Modernisierungsmaßnahmen den Mietzins nicht erhöhen werde, so muß er sich auch nicht zu einer theoretisch möglichen Mietzinserhöhung äußern.*)

IMRRS 2006, 1869

BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 96/00
Soll der Geschäftswert unter dem Interesse aller Beteiligten liegen, so muß er sich nicht allgemein auf den fünffachen Wert des Eigeninteresses eines Beteiligten beschränken.*)

IMRRS 2006, 1867

BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 93/00
Zur Frage wie der Anspruch der Wohnungseigentümer gegen den ausgeschiedenen Verwalter auf Herausgabe von Geldern der Gemeinschaft zu ermitteln ist.*)

IMRRS 2006, 1866

BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 82/00
Ist der Verwalters ermächtigt, Ansprüche der Wohnungseigentümer im eigenen Namen einzuklagen, so kann er sie auch im Namen der Wohnungseigentümer einklagen.*)

IMRRS 2006, 1864

BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 107/00
Bezieht sich eine Angelegenheit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nur eine abgeschlossene Gruppe von Wohnungs- oder Teileigentümern, so ist nur diese abstimmungsberechtigt.*)

IMRRS 2006, 1863

OLG Köln, Beschluss vom 20.11.2000 - 2 Wx 59/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1861

OLG Köln, Beschluss vom 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1859

BayObLG, Beschluss vom 30.11.2000 - 2Z BR 76/00
Tritt ein Sondernachfolger kaufvertraglich in alle Rechte und Pflichten aus der Teilungserklärung ein, gelten für ihn auch die Bestimmungen der Teilungserklärung, die nicht Gegenstand der Grundbucheintragung sind.*)

IMRRS 2006, 1857

BayObLG, Beschluss vom 30.11.2000 - 2Z BR 81/00
Mehrheitsbeschlüsse über die Errichtung einer Dachterasse sind mangels Einstimmigkeit nur anfechtbar, aber nicht nichtig.*)

IMRRS 2006, 1856

BayObLG, Beschluss vom 30.11.2000 - 2Z BR 92/00
Ohne Zustimmung der Wohnungseigentümer darf an der Außenmauer keine Parabolantenne (Satellitenantenne) angebracht werden, wenn eine Wohnanlage über einen Kabelanschluß verfügt.*)

IMRRS 2006, 1855

OLG Köln, Beschluss vom 01.12.2000 - 16 Wx 153/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1854

BayObLG, Beschluss vom 18.12.2000 - 5Z RR 570/99
1) Die in Art. 6 und 7 BayBO geregelten Abstandsflächen sind Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.*)
2) Ist der quasinegatorische nachbarrechtliche Beseitigungsanspruch als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB dem öffentlichen Recht entlehnt, bestimmt sich dessen Anwendungsbereich ebenfalls nach öffentlichem Recht.*)

IMRRS 2006, 1853

OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2000 - 20 W 414/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1852

OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2000 - 16 Wx 121/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1851

BayObLG, Beschluss vom 06.12.2000 - 3Z BR 297/00
Der Verzicht auf ein Rechtsmittel gegen die Geschäftswertfestsetzung erster Instanz ist für eine Beschwerde gegen die Geschäftswertfestsetzung zweiter Instanz nicht bindend.*)

IMRRS 2006, 1850

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2000 - 3 Wx 400/00
Der vermietende Wohnungseigentümer, der seinem Mieter eigenmächtig beeinträchtigende bauliche Veränderungen (hier: Einbau von Dachflächenfenstern) gestattet, ist nicht nur Zustandsstörer, sondern als (mittelbarer) Handlungsstörer zur Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet.*)

IMRRS 2006, 1848

BayObLG, Beschluss vom 06.12.2000 - 2Z BR 103/00
Ist kurz vor Ablauf der Anfechtungsfrist die Niederschrift über die Versammlung immer noch nicht zugegangen, dürfen vorsorglich alle Eigentümerbeschlüsse angefochten werden.*)
Im Beschlußanfechtungsverfahren darfdie Fortführung des Verfahrens nicht davon abhängen, daß die Kostenvorschüsse bezahlt werden.*)
Wegen der Amtsermittlungspflicht darf der Antrag, einen Eigentümerbeschluß für ungültig zu erklären nicht schon deshalb abgewiesen werden, weil er nicht begründet wurde.*)

IMRRS 2006, 1847

BayObLG, Beschluss vom 06.12.2000 - 3Z BR 333/00
§ 20 Abs. 2 KostO ist beim Ankaufsrecht, das in der Kostenordnung nicht ausdrücklich erwähnt wird, jedenfalls dann entsprechend anzuwenden, wenn das Ankaufsrecht in seiner konkreten Ausgestaltung mit den in der Vorschrift genannten Rechten vergleichbar ist.*)

IMRRS 2006, 1846

BayObLG, Beschluss vom 06.12.2000 - 2Z BR 89/00
Soll Teileigentum in ein Wohnungseigentum oder umgekehrt umgewandelt werden, müssen alle Wohnungs- und Teileigentümer mitwirken.*)

IMRRS 2006, 1842

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2000 - 3 Wx 265/00
Ein ausländischer Wohnungseigentümer, dem der vorhandene Kabelanschluss den Empfang nur eines Programms in seiner Landessprache ermöglicht, kann grundsätzlich auch dann die Zustimmung der Miteigentümer zur Anbringung einer Satellitenanlage verlangen, wenn in der ihm beim Erwerb seines Wohnungseigentums bekannten Teilungserklärung die Anbringung privater Antennenanlagen am gemeinschaftlichen Eigentum untersagt ist, es sei denn, die gebotene Abwägung der beiderseitigen Interessen ergebe ein überwiegendes Interesse der übrigen Wohnungseigentümer.*)

IMRRS 2006, 1839

BayObLG, Beschluss vom 14.12.2000 - 2Z BR 114/00
Zu einer Balkonverglasung müssen alle Wohnungseigentümer zustimmen.*)

IMRRS 2006, 1838

BayObLG, Beschluss vom 14.12.2000 - 2Z BR 106/00
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann weder klagen noch verklagt werden, weil sie keine eigene Rechtspersönlichkeit ist.*)

IMRRS 2006, 1837

BayObLG, Beschluss vom 14.12.2000 - 2Z BR 60/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist ist grundsätzlich zu gewähren, wenn bei normaler Postlaufzeit die Rechtsmittelschrift rechtzeitig eingegangen wäre*)
Die in der Bayerischen Bauordnung geregelten Abstandsflächen genießen nachbarschützende Wirkung.*)

IMRRS 2006, 1836

BGH, Beschluss vom 14.12.2000 - V ZB 51/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1835

OLG Köln, Urteil vom 19.12.2000 - 3 U 56/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1834

BGH, Urteil vom 20.12.2000 - XII ZR 75/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1833

BayObLG, Beschluss vom 20.12.2000 - 2Z BR 61/00
Nichtig ist ein Mehrheitsbeschluß zur Abänderung der in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Kostenverteilungsregelung.(Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats und Anschluß an BGH NJW 2000, 3500).*)

IMRRS 2006, 1832

BayObLG, Beschluss vom 21.12.2000 - 2Z BR 135/00
In einem Wohnungseigentumsverfahren unterliegt der amtsgerichtliche Beschluß, Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Antragstellers durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, nicht der Anfechtung.*)

IMRRS 2006, 1831

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2000 - 3 Wx 378/00
1. Geht die Wohnungseigentümergemeinschaft davon aus, das Wirtschaftsjahr umfasse jeweils den Zeitraum vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres und erstellt der Verwalter entsprechende Abrechnungen, so rechtfertigt dies ohne weitere Anhaltspunkte nicht den Schluss, die Jahresabrechnungen seien nunmehr aufgrund einer allseitigen konkludenten Vereinbarung für diese Zeitspanne und nicht - wie in der Teilungserklärung und im Gesetz (§ 28 Abs. 3 WEG) geregelt - nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres aufzustellen.*)
2.Werden vom Verwalter zur Beschlussfassung über die Jahresabrechnung lediglich Einzelabrechnungen über Nebenkosten vorgelegt und nimmt die Eigentümergemeinschaft diese "Abrechnung" einstimmig an, so kommt dem diesbezüglichen Beschluss bei unterbliebener Anfechtung nicht die Wirkung einer bestandskräftigen Billigung der Jahresabrechnung, geschweige denn einer stillschweigenden Entlastung des Verwalters, zu.*)

IMRRS 2006, 1830

OLG Köln, Beschluss vom 28.12.2000 - 16 Wx 163/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1829

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2001 - 3 Wx 376/00
Das Beschlußanfechtungsrecht kann verwirkt sein, wenn der Antragsteller zwar den Kostenvorschuss einzahlt, aber trotz gerichtlicher Aufforderung weder eine aktuelle Eigentümerliste noch die ladungsfähige Anschrift des Verwalters mitteilt und das Verfahren erst vier Jahre später weiter betreibt.*)

IMRRS 2006, 1828

BayObLG, Beschluss vom 05.01.2001 - 2Z BR 125/00
Zur Frage des grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes, soweit Sondernutzungsrechte eingeräumt werden.*)

IMRRS 2006, 1827

BayObLG, Beschluss vom 05.01.2001 - 2Z BR 94/00
Ein Beschwerdegericht kann nur ausnahmsweise eine Sache an das Amtsgericht zurückverweisen.*)

IMRRS 2006, 1824

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.01.2001 - 3 Wx 419/00
Ein Eigentümerbeschluss, wonach der Verwalter der Wohnungseigentumsanlage für die ihre Wohnung vermietenden Sondereigentümer den Mietzins einzuziehen hat und diese einen Teil des Mietertrags der Gemeinschaft zur Verfügung stellen müssen, ist wegen unzulässigen Eingriffs in den Kernbereich der Sondereigentumsrechte und somit wegen Fehlens der Beschlusskompetenz nichtig.*)

IMRRS 2006, 1823

OLG Köln, Urteil vom 11.01.2001 - 12 U 90/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1822

BayObLG, Beschluss vom 11.01.2001 - 2Z BR 145/00
Der amtsgerichtliche Zwischenbeschluß in einem Wohnungseigentumsverfahren, Zweifel an der Verfahrensfähigkeit eines Beteiligten durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, unterliegt nicht der Anfechtung.*)

IMRRS 2006, 1821

OLG Schleswig, Urteil vom 12.01.2001 - 14 U 120/00
Für die Auseinandersetzung einer eheähnlichen Gemeinschaft ist es unerheblich, ob sie den Kaufvertrag über Wohnungseigentum je zur individuellen Hälfte als GbR geschlossen haben oder nicht.*)
SchlHOLG, 14. ZS, Urteil vom 12. Januar 2001, - 14 U 120/00 -*)
