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Derzeit 47.458 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Wohnungseigentum 19 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 114 Urteile neu eingestellt.

Über 18.000 Urteilsbesprechungen (IMR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

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Aktuelle Urteile zum Wohnungseigentum

19 Urteile - (114 in Alle Sachgebiete)

Online seit gestern

IMRRS 2023, 1550
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ohne Vermögensbericht keine Entlastung

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 09.11.2023 - 2-13 S 3/23

Hat der Verwalter keinen Vermögensbericht vorgelegt, entspricht der Entlastungsbeschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. Der Pflicht zur Vorlage des Vermögensberichts kommt der Verwalter nicht bereits mit der Vorlage der Jahresabrechnung und einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach.*)

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Online seit 5. Dezember

IMRRS 2023, 1540
WohnungseigentumWohnungseigentum
„Faktische Stilllegung“ einer Aufzugsanlage ist keine bauliche Veränderung!

LG Karlsruhe, Urteil vom 01.09.2023 - 11 S 167/20

1. Die "faktischer Stilllegung" eine WEG-Aufzugsanlage durch die Ablehnung der Instandsetzung greift nicht in dessen Substanz ein. Eine solchermaßen faktisch stillgelegte Anlage kann jederzeit wieder repariert und in Betrieb genommen werden. Hierdurch unterscheidet sich die "faktische Stilllegung durch Nichtstun" sowohl vom (unterlassenen) erstmaligen Einbau als auch von der Entfernung (Ausbau) einer Aufzugsanlage. Letztere greift in die Substanz des Gemeinschaftseigentums ein und verändert dieses tatsächlich, während die "faktische Stilllegung" lediglich zu einem - ggf. vorübergehenden - allgemeinen, sämtliche Wohnungseigentümer gleichermaßen treffenden - Gebrauchsausschluss führt.*)

2. Eine in der notariellen Teilungserklärung enthaltene "Gebrauchsregelung" u.a. zum Personenaufzug bestimmt nicht ohne Weiteres, welche Räume und Einrichtungen zum gemeinschaftlichen Gebrauch zu errichten und instand zu halten sind, sondern im Ausgangspunkt lediglich, durch wen die zu diesem Zweck vorhandenen Anlagen benützt werden dürfen.*)

3. Solange die Wohnungseigentümer ihre Wohnungseigentumseinheit weiter über das Treppenhaus erreichen können, greift die "faktische Stilllegung" des Aufzugs nicht in den Kernbereich des Wohnungseigentums ein. Etwas anderes mag gelten, wenn - wie denkbarerweise bei einer Wohnanlage zum "betreuten Wohnen" - erhöhte Anforderungen an die Barrierefreiheit zum Kernbereich des konkreten Wohnungseigentums gehören.*)

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Online seit 4. Dezember

IMRRS 2023, 1529
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kosten für Installation einer Photovoltaikanlage über Erhaltungsrücklage finanzierbar?

AG Mülheim a.d.R., Urteil vom 25.10.2023 - 13 C 1169/22

1. Die Installation einer Photovoltaikanlage stellt keine Erhaltungsmaßnahme, sondern eine bauliche Veränderung dar. Die Erhaltungsrücklage darf hierfür grundsätzlich nicht verwendet werden.

2. Eine Aufhebung der Zweckbindung der Erhaltungsrücklage durch Beschluss entspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Rücklage hinreichend hoch angesammelt ist, eine "eiserne Reserve" verbleibt und eine zeitnahe Rückführung gewährleistet ist.

3. Es ist widersprüchlich, die Kosten für die Installation einer Photovoltaikanlage der Erhaltungsrücklage zu entnehmen, wenn nach dem Beschluss über die bauliche Veränderung nur einzelne der Wohnungseigentümer die Kosten zu tragen haben.

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Online seit 1. Dezember

IMRRS 2023, 1513
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Mehrheitseigentümer darf bei Abstimmung nicht einfach ignoriert werden

AG München, Urteil vom 15.11.2023 - 1295 C 16480/22 WEG

1. Die Wohnungseigentümer können durch Vereinbarung hinsichtlich der für die Mehrheitsberechnung maßgeblichen Stimmkraft anstelle des gesetzlich vorgesehenen Kopfprinzips auch z. B. das Objektprinzip anordnen.

2. Die bloße Gefahr der Majorisierung führt nicht zur Unzulässigkeit des Objektprinzips, weil die betroffenen Wohnungseigentümer durch die Möglichkeit der Anfechtung der im Einzelfall gefassten Beschlüsse vor rechtsmissbräuchlichem Abstimmungsverhalten des Mehrheitseigentümers geschützt werden.

3. Die übrigen Wohnungseigentümer sind jedoch unabhängig von dieser Rechtsschutzmöglichkeit dann vor der Mehrheitsentscheidung eines einzelnen Mehrheitseigentümers zu schützen, wenn dieser seine Mehrheitsmacht rechtsmissbräuchlich ausübt.

4. Für die Annahme einer Majorisierung muss die Art und Weise der Stimmrechtsausübung die übrigen Wohnungseigentümer so offenkundig und ohne jeden Zweifel in treuwidriger Weise benachteiligen, dass der Ausgang eines gerichtlichen Verfahrens nicht abgewartet werden kann.

5. Majorisierende Beschlüsse können dabei insbesondere unter dem Blickwinkel der Willkür, des Rechtsmissbrauchs oder einer unbilligen Benachteiligung Einzelner ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen.

6. Die Stimmabgabe eines Mehrheitseigentümers ist auch dann nicht unwirksam, wenn er trotz drohender Verwalterlosigkeit die Verwalterbestellung blockiert.

7. Die Klage auf Ungültigerklärung des zu Unrecht festgestellten negativen Beschlusses ist mit der Klage auf "Feststellung" eines positiven Beschlusses zu verbinden, wenn die erfolgreiche Anfechtung des "negativen" Beschlusses allein nicht zu einem positiven Beschluss im Sinne des wahren Beschlussergebnisses bei Berücksichtigung der zu Unrecht ausgeschlossenen Stimmen führt.

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Online seit 30. November

IMRRS 2023, 1518
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter abberufen: Erhält er noch Vergütung?

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.04.2023 - 33 C 3478/22

Der Verwalter kann zwar jederzeit abberufen werden, seine Vergütung erhält er jedoch für einen Zeitraum von 6 Monaten nach Abberufung weiter. Die Vergütungspflicht richtet sich auch im Fall einer Abberufung nach den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien.

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Online seit 29. November

IMRRS 2023, 1509
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer dürfen professionelle Filmaufnahmen in einer Wohnung untersagen

LG Dresden, Urteil vom 14.04.2023 - 2 S 291/22

Die Vermietung einer Wohnung zu Filmaufnahmen stellt keine Wohnnutzung dar, soweit für die Überlassung ein Entgelt erhoben wird, die Filmaufnahmen mit einem größeren Filmteam durch eine professionelle Filmproduktionsfirma erfolgen, hierzu eine Vielzahl von Mitarbeitern vor Ort im Einsatz sind, Mitarbeiter und Equipment mit mehreren Lastkraftwagen und Transportern zum Einsatzort gebracht werden müssen, an den Drehtagen umfangreiche Transporte und Abtransporte von Equipment in die Wohnung erforderlich werden und auch durch die Mitarbeitenden das Treppenhaus intensiver frequentiert wird wie an einem durchschnittlichen Tag bei reiner Wohnnutzung. Hier liegt eine gewerbliche Nutzung vor, die bei typisierender Betrachtungsweise stärker beeinträchtigt ist als eine reine Wohnnutzung. Die Belastung der übrigen Wohnungseigentümer an einem Drehtag geht über das Maß hinaus, dass bei einer Nutzung des Wohnungseigentums typischerweise zu erwarten ist.

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Online seit 28. November

IMRRS 2023, 1480
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umsetzung der DSGVO ist Grundleistung

AG München, Urteil vom 07.06.2023 - 1292 C 17051/22 WEG

1. Bei der Umsetzung der Anforderungen aus der DSGVO handelt es sich nicht um eine besondere Verwalterleistung, sondern um Grundleistungen des Verwalters.

2. Eine besondere Vergütung kann der Verwalter daher hierfür nicht verlangen.

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Online seit 23. November

IMRRS 2023, 1481
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Entspricht Jahresabrechnung den Vorschriften der Heizkostenverordnung?

AG München, Urteil vom 19.05.2023 - 1290 C 12005/22 WEG

Eine Verteilung der Kosten auf der Grundlage einer Schätzung, ausgehend vom früher konkret ermittelten Verbrauch, ist uneingeschränkt vertretbar und mit Blick auf den Maßstab einer ordnungsgemäßen Verwaltung nicht zu beanstanden.

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Online seit 22. November

IMRRS 2023, 1465
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Umbau eines Heizkörpers: Einholung von Vergleichsangeboten notwendig!

AG Fürth, Urteil vom 30.01.2023 - 310 C 1180/22

1. Unabhängig von der Frage, ob die Umbaumaßnahmen am Heizkörper als Maßnahme der erstmaligen ordnungsgemäßen Herstellung oder als Instandsetzungsmaßnahme zu qualifizieren sind, muss grundsätzlich gewährleistet sein, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft einen Auftrag aufgrund ausreichend fundierter Tatsachengrundlage vergibt.

2. Dabei gilt zumindest bei notwendigen, nicht nur geringfügigen Arbeiten, dass mehrere Alternativ- oder Konkurrenzangebote eingeholt werden, damit gewährleistet ist, dass einerseits technische Lösungen gewählt werden, die eine dauerhafte Beseitigung von Mängeln oder Schäden versprechen, und dass andererseits auf die Wirtschaftlichkeit geachtet wird und keine überteuerten Aufträge erteilt werden.

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Online seit 15. November

IMRRS 2023, 1282
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlüsse müssen Teilungserklärung beachten

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 12.05.2023 - 980b C 22/22 WEG

1. Werden die Kosten nach Einheiten und nicht - wie in der Teilungserklärung festgelegt - nach Wohnfläche verteilt und führt dies zu höheren Kosten bei einem Eigentümer, entspricht ein entsprechender Beschluss nicht ordnungsmäßiger Verwaltung.

2. Soll die Aufstellung von Fahrradständern beschlossen werden, so muss aus dem Beschluss das Modell, die Ausführung sowie die Maße hervorgehen.

3. Findet sich in der Teilungserklärung keine Regelung, wonach einem Miteigentümer die Kosten für den späteren Anschluss an eine gemeinschaftliche Heizungsanlage erstattet werden, so handelt die Gemeinschaft ordnungswidrig, wenn sie - ohne Rechtsgrundlage - zu ihren Lasten bzw. mit Kostenverteilung auf alle Wohnungseigentümer einen Erstattungsanspruch dieses Eigentümers begründet.

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Online seit 14. November

IMRRS 2023, 1310
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Obsiegender Anfechtungskläger trägt Prozesskosten der Gemeinschaft mit!

LG Rostock, Urteil vom 16.06.2023 - 1 S 109/22

1. Der im Anfechtungsprozess obsiegende Wohnungseigentümer ist intern an den Kosten der unterliegenden Wohnungseigentümergemeinschaft dann nicht zu beteiligen, wenn die Gemeinschaftsordnung eine von § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG abweichende Regelung enthält. Das ist bereits dann anzunehmen, wenn in einer Altvereinbarung die Verwaltungskosten zu gleichen Teilen auf die Sondereigentumseinheiten verteilt werden.

2. Die Eigentümer haben ein Ermessen, ob sie einen Beschluss gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG über eine abweichende Kostenverteilung fassen. Ist ihnen diese Möglichkeit ersichtlich nicht bewusst, liegt ein Ermessensausfall vor, was ordnungsmäßiger Verwaltung widerspricht.




IMRRS 2023, 1412
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Position in Einzelabrechnung bedarf rechtlicher Grundlage!

AG Charlottenburg, Urteil vom 18.07.2023 - 74 C 15/23

Sind in einem Beschluss über die Jahresabrechnung Kostenverteilerschlüssel ausgewiesen, die nicht von einer Beschlussgrundlage gedeckt sind, und verstößt dieser zudem gegen das sog. Belastungsverbot, führt dies zu dessen Ungültigkeit.

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Online seit 13. November

IMRRS 2023, 1420
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auf Zufahrt darf nicht geparkt werden!

LG München I, Beschluss vom 22.09.2021 - 36 S 508/20 WEG

1. Allein das zweckbestimmungswidrige Parken auf der explizit in der Teilungserklärung als solche gekennzeichneten Zufahrt begründet schon per se einen relevanten Nachteil und damit einen Unterlassungsanspruch.

2. Es bedarf zusätzlich zum zweckwidrigen Parken nicht noch eines darüberhinausgehenden Nachteils im Sinne einer Behinderung der Zufahrt für andere PKWs.

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IMRRS 2023, 1331
ProzessualesProzessuales
Schiedsvereinbarung für WEG-Sachen: Baulastbewilligungsanspruch fällt nicht darunter!

KG, Urteil vom 06.12.2022 - 7 U 97/21

1. Streiten die Wohnungseigentümer darüber, ob sie untereinander verpflichtet sind, die von den Klägern, welche zugleich Nachbarn sind, begehrte Baulast zu bewilligen, streiten sie nicht um einen Anspruch, welcher sich allein aus der Teilungserklärung oder aus den Regelungen des WEG ergibt, sondern um einen eigenen gesetzlichen Anspruch der Grundstücksnachbarn aus §§ 1018, 242 BGB.*)

2. Der Baulastbewilligungsanspruch der Kläger steht für sich genommen nicht in einem inneren Zusammenhang mit dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer i.S.v. § 43 WEG a.F.*)

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Online seit 9. November

IMRRS 2022, 0705
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kein Anspruch auf Gestattung des Durchbruchs durch eine tragende Wand

LG Itzehoe, Urteil vom 04.03.2022 - 11 S 37/20

1. Obwohl sich § 21 Abs. 8 WEG a.F. nicht im 3. Teil des WEG befindet, auf den § 48 Abs. 4 WEG Bezug nimmt, sind Verfahren aus der Zeit vor dem 01.12.2020 weiterhin nach dem bisherigen Verfahrensrecht und damit gegen die übrigen Eigentümer als Beklagte fortzuführen.

2. Bei tragenden Wänden, die im Gemeinschaftseigentum stehen, ist ein Nachteil i.S.v. § 14 Abs. 2 Nr. 1 WEG dann nicht anzunehmen, wenn es sich bei der baulichen Maßnahme um keinen wesentlichen Eingriff in die Substanz des Gebäudes handelt und hiermit insbesondere keine Nachteile für die konstruktive Stabilität des Gebäudes und dessen Brandsicherheit geschaffen werden.

3. Dass diese maßgeblichen Voraussetzungen vorliegen, muss bereits zum Zeitpunkt einer Beschlussfassung bzw. der begehrten Beschlussersetzung durch ein Gericht hinreichend absehbar sein. Der bauwillige Eigentümer muss deshalb bereits im Vorfeld durch Vorlage von entsprechenden Gutachten den Nachweis erbringen, dass mit der beabsichtigten Maßnahme keine erheblichen Beeinträchtigungen verbunden sind.

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IMRRS 2023, 1115
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auch Vorschüssen ist Kostenverteilungsschlüssel zu Grunde zu legen

AG Köln, Urteil vom 11.01.2023 - 204 C 75/22

Ergibt sich aus der Teilungserklärung eindeutig der Kostenverteilungsschlüssel und ist dieser nicht geändert worden, so entspricht es ordnungsmäßiger Verwaltung, diesen auch bei der Festlegung der Vorschüsse nach § 28 WEG zu Grunde zu legen.

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IMRRS 2023, 1214
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen: Wie bestimmt sich das Gesamtinteresse?

AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 20.03.2023 - 980b C 2/23 WEG

Auch nach dem In-Kraft-Treten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes zum 01.12.2020 ist bei der Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen für die Bemessung des Gesamtinteresses weiterhin auf den Nennbetrag der (gesamten) Jahresabrechnung abzustellen.

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Online seit 8. November

IMRRS 2023, 1401
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kann WEG-Verwalter Abstandnahme vom Vollzug eines Beschlusses erklären?

LG Karlsruhe, Urteil vom 20.07.2023 - 11 S 82/22

1. Die Dispositionsbefugnis des WEG-Verwalters bzw. des Prozessanwalts geht nicht so weit, dass er die Nicht-Ausführung bzw. die Abstandnahme vom Vollzug eines Beschlusses ohne Beteiligung der Eigentümerversammlung rechtsverbindlich erklären könnte.*)

2. Die "faktische Erledigung" oder die "Gegenstandslosigkeit" oder die "Undurchführbarkeit" sind keine erledigenden Ereignisse in der Beschlussanfechtungsklage.*)

3. Aufforderungs-, Vorbereitungs- und Rechtsdurchsetzungbeschlüsse sind weiterhin nur beschränkt rechtlich überprüfbar.*)

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IMRRS 2023, 0375
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Gemischte bzw. alternative Nutzung von Wohnungseigentum kann zulässig sein

KG, Beschluss vom 18.03.2022 - 1 W 300/21

1. Der teilende Eigentümer ist nicht gehindert, bei der Begründung von Sondernutzungsrechten den Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums als Ausfluss des jeweiligen Wohnungseigentums sukzessive - für die einzelnen Rechte zu unterschiedlichen Zeitpunkten - auszuschließen.

2. Die Befugnis, ein Teileigentum auch als Wohnung zu nutzen, kann Inhalt der Gemeinschaftsordnung sein.

3. Das Grundbuchamt darf die bewilligte Eintragung einer Vereinbarung nur ablehnen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass das Grundbuch durch sie unrichtig würde, etwa wenn die Gemeinschaftsordnung gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.

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