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Derzeit 48.991 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Wohnungseigentum 12 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 104 Urteile neu eingestellt.

Über 19.000 Urteilsbesprechungen (IMR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

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Aktuelle Urteile zum Wohnungseigentum

12 Urteile - (104 in Alle Sachgebiete)

Online seit 4. Dezember

IMRRS 2024, 1454
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentümer muss eine 2 m x 1 m große Glastrennwand nicht dulden!

AG Essen, Urteil vom 12.09.2024 - 196 C 171/23

1. Ein Wohnungseigentümer ist prozessführungsbefugt, wenn seine Klage auf eine Störung im räumlichen Bereich des Sondereigentums gestützt wird, und zwar auch dann, wenn zugleich das Gemeinschaftseigentum von den Störungen betroffen ist.

2. Eine 2 m hohe und 1 m breite Glastrennwand als Sichtschutzwand stellt eine bauliche Veränderung dar, die das Einverständnis zumindest der direkt beeinträchtigten Wohnungseigentümer bedarf.

3. Eine fehlerhafte Verkündung des Beschlussergebnisses kann nur durch eine die Ausschlussfristen nach § 45 Satz 1 WEG wahrende Beschussmängelklage beseitigt werden.

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Online seit 3. Dezember

IMRRS 2024, 1483
WohnungseigentumWohnungseigentum
Austausch der Aufzugsanlagen rechtens?

AG München, Urteil vom 08.07.2024 - 1291 C 15828/23

1. Wird eine alte Aufzugsanlage durch eine neue ersetzt, handelt es sich regelmäßig nur um eine Instandsetzungsmaßnahme, auch wenn dabei technische Neuerungen umgesetzt werden. Dies gilt zumindest dann, wenn es sich bei den Neuerungen um untergeordnete Maßnahmen handelt.

2. Das Wirtschaftlichkeitsgebot soll die Wohnungseigentümer nur vor sinnlosen Maßnahmen schützen, für die keinerlei Bedarf besteht, oder vor völlig überteuerten Maßnahmen. Wird ein Sanierungsbedarf festgestellt, haben die Wohnungseigentümer grundsätzlich einen Ermessenspielraum, ob sie Reparaturen durchführen oder eine Erneuerung vornehmen.

3. 22 Jahre alte Aufzüge haben ihre betriebsgewöhnliche Nutzungszeit erreicht. Daher können die Wohnungseigentümer grundsätzlich selbst bestimmen, ob sie den tatsächlichen Verschleiß einzelner Bauteile abwarten und diese nach und nach reparieren oder austauschen oder ob sie die Bauteile bereits zum jetzigen Zeitpunkt erneuern lassen.

4. Grundsätzlich ist vor einem Vertragsschluss die Ermessensausübung der Wohnungseigentümer dadurch vorzubereiten, dass bei Maßnahmen größeren Umfangs durch die Einholung von Vergleichsangeboten die Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung geschaffen wird.

5. Auch bei der Beauftragung von Planungsleistungen durch einen Sachverständigen bedarf es der Einholung von Vergleichsangeboten, selbst wenn die Honorierung nach der HOAI erfolgt.

6. Soll der Austausch mehrere Aufzüge nach Substanzschäden und nach Ausfallhäufigkeit im letzten Betriebsjahr erfolgen, ist der Beschluss hinreichend bestimmbar.

7. Mit der Übersendung des Preisspiegels der Angebote zusammen mit dem Einladungsschreiben werden sämtliche Wohnungseigentümer über die Eckpunkte der Angebote informiert. Jeder interessierte Wohnungseigentümer hat dadurch die Gelegenheit, sich im Vorfeld der Versammlung durch Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen Kenntnis von den vollständigen Angeboten zu verschaffen.

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Online seit 27. November

IMRRS 2024, 1470
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eigentümer muss Sonderumlage zahlen - auch wenn Maßnahme wegfällt!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.11.2024 - 2-13 S 624/23

Ist ein Eigentümer rechtskräftig zur Zahlung eine Sonderumlage verurteilt worden, kann er dem nicht mit der Vollstreckungsabwehrklage entgegenhalten, dass der Beschluss über eine Erhaltungsmaßnahme, deren Finanzierung die Sonderumlage diente, nach Abschluss des Zahlungsklageverfahrens rechtskräftig für ungültig erklärt wurde.*)

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Online seit 26. November

IMRRS 2024, 1466
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
2G-Versammlungen waren rechtens!

BGH, Urteil vom 20.09.2024 - V ZR 123/23

1. Unter den während der Corona-Pandemie zeitweise geltenden landesrechtlichen Vorgaben von "2G" durfte eine Eigentümerversammlung stattfinden. Der Verwalter musste die für die Versammlung geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben beachten und durfte dementsprechend in der Ladung auf die Notwendigkeit der Einhaltung der "2G"-Regelung hinweisen. Die Abhaltung einer Eigentümerversammlung war auch dann ermessensgerecht, wenn einzelne Wohnungseigentümer mitteilten, die Vorgaben der "2G"-Regelung nicht zu erfüllen und deshalb an der Teilnahme gehindert zu sein.*)

2. Der Verwalter muss, wenn ein Grundlagenbeschluss nach § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG gefasst worden ist, nicht bereits in der Ladung zur Eigentümerversammlung auf die Möglichkeit der Online-Teilnahme hinweisen und die dafür notwendigen technischen Details mitteilen.*)

3. Ein Wohnungseigentümer, dem die Online-Teilnahme an der Eigentümerversammlung durch Beschluss gem. § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG gestattet ist, muss aktiv von seinem Recht auf Online-Teilnahme Gebrauch machen. Der Verwalter kann dieses Verlangen abwarten und muss die Online-Teilnahme auch dann nicht von sich aus (vorsorglich) anbieten, wenn ein Wohnungseigentümer ihm mitteilt, dass er an der Versammlung nicht physisch teilnehmen kann.*)

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IMRRS 2024, 1465
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grabsteinkunstwerk darf in gemeinschaftlichen Ziergarten

BGH, Urteil vom 11.10.2024 - V ZR 22/24

Eine bauliche Veränderung (hier: Gedenkstein) gestaltet die Wohnanlage nicht grundlegend um, wenn sie mit einer in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen spezifischen Vorgabe für die Nutzung und Gestaltung des gemeinschaftlichen Eigentums (hier: Ziergarten) vereinbar ist.*)

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IMRRS 2024, 1455
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nur die Falschberechnung der Vor- und Nachschüsse kann angefochten werden!

AG Köln, Urteil vom 19.03.2024 - 204 C 100/23

Nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes kann mit der Anfechtung der Jahresabrechnungen nur noch die Falschberechnung der Vor- und Nachschüsse beanstandet werden.

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IMRRS 2024, 1452
ProzessualesProzessuales
Streitwert einer Beschlussanfechtungsklage?

OLG München, Beschluss vom 19.11.2024 - 32 W 1742/24 WEG

Der Streitwert einer Klage, mit der ein Beschluss angefochten wird, in dem ein Wohnungseigentümer zu einer Leistung aufgefordert wird und ein Rechtsanwalt mit der Durchsetzung des Anspruchs der Gemeinschaft beauftragt wird, ist mit den Kosten des Rechtsstreits zu bemessen, mit dem die Gemeinschaft den Anspruch gerichtlich verfolgt.*)

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Online seit 14. November

IMRRS 2024, 1389
Mit Beitrag
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Aufnahme einer Öffnungsklausel in GO bedarf der Zustimmung aller Eigentümer!

KG, Beschluss vom 01.02.2024 - 1 W 378 - 402/23

1. Die - nachträgliche - Aufnahme einer Öffnungsklausel in die Gemeinschaftsordnung der Gemeinschaft der Wohnungs- und Teileigentümer, mit der dem Eigentümer eines bestimmten Teileigentums dessen Umwandlung in Wohnungseigentum ermöglicht werden soll, bedarf zur Eintragung in die Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher der Zustimmung aller Miteigentümer.*)

2. Ein mit demselben Ziel gefasster Mehrheitsbeschluss kann nur in die Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher eingetragen werden, wenn hierfür wiederum bereits eine Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung besteht.*)

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IMRRS 2024, 1393
ProzessualesProzessuales
Verwalterlose WEG wird von allen Eigentümern vertreten - bis auf die Kläger

AG Witten, Urteil vom 13.03.2024 - 25 C 11/23

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft wird mangels Verwalter gem. § 9b Abs. 1 Satz 2 WEG durch sämtliche Wohnungseigentümer vertreten, mit Ausnahme des Klägers, der für den Rechtsstreit von der Vertretung der Beklagten ausgeschlossen ist.

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Online seit 13. November

IMRRS 2024, 1396
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beitreiben des Hausgelds dient nur der Gemeinschaft

LG Stuttgart, Beschluss vom 04.05.2023 - 19 S 34/22

1. Die Pflicht des Verwalters, Beitragsforderungen gegen säumige Wohnungseigentümer geltend zu machen (vgl. § 27 Abs. 1 Nr. 4 WEG a.F.), entfaltet keine Schutzwirkung zu Gunsten anderer Eigentümer. Die Pflicht des Verwalters dient dem Ziel, die Wohnungseigentümergemeinschaft mit der notwendigen Liquidität auszustatten.

2. Der Verwalter ist gegenüber einem Erwerber, der gemeinsam mit dem Veräußerer für Beiträge haftet, nicht verpflichtet, diese zunächst beim Veräußerer geltend zu machen. Aus der insoweit maßgeblichen Perspektive der Eigentümergemeinschaft besteht kein Haftungsvorrang des Veräußerers.

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Online seit 12. November

IMRRS 2024, 1371
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Fehler der Jahresabrechnung müssen sich auf die Zahlungspflichten auswirken

AG Dortmund, Urteil vom 18.01.2024 - 514 C 98/23

1. Fehler in der vom Verwalter vorgelegten Jahresabrechnung können eine Anfechtung des Beschlusses über die Einforderung von Nachschüssen oder die Anpassung von Vorschüssen grundsätzlich nur dann begründen, wenn sie sich auf die Höhe der Zahlungspflichten der Wohnungseigentümer, also der von ihnen zu leistenden Nachschüssen oder den Umfang der Anpassung der beschlossenen Vorschüsse auswirken.

2. Werden nicht alle Kosten verteilt, ist die Anfechtung nicht rechtsmissbräuchlich, da eine unvollständige Kostenverteilung die Abrechnung unstimmig macht, der Jahresetat nicht ausgeglichen und der Wohnungseigentümer dem Risiko einer Inanspruchnahme Dritter ausgesetzt wird.

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Online seit 11. November

IMRRS 2024, 1372
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Jahresabrechnung muss die Gesamt-WEG erstellen!

LG Saarbrücken, Urteil vom 26.04.2024 - 5 S 6/23

Auch wenn nach der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage Untergemeinschaften in eigener Zuständigkeit nach dem Vorbild selbstständiger Eigentümergemeinschaften über Lasten und Kosten entscheiden, muss für die Wohnungseigentümergemeinschaft als Ganzes eine einheitliche Jahresabrechnung erstellt und beschlossen werden. Die Feststellung der (einheitlichen) Abrechnungsspitze (gleich ob positiv oder negativ) obliegt insoweit der Beschlussfassung der Gesamtgemeinschaft über die Gesamtabrechnung.*)

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