Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
6299 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 1820
OLG Köln, Beschluss vom 12.01.2001 - 16 Wx 156/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1818

OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2001 - 16 Wx 140/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1817

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.2001 - 10 W 118/00
Die Gebührenermäßigung des § 60 Abs. 2 KostO greift nicht ein, wenn der Ehegatte oder ein Abkömmling des eingetragenen Grundstückseigentümers durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren das Eigentum erwirbt.*)
OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat Beschluß vom 16. Januar 2001 Az.: 10 W 118/00*)
Anschluß an die Senatsentscheidung vom 22. Dezember 1988, Az.: 10 W 124/88, veröffentlicht in JurBüro 1989, 658; MDR 1989, 366 sowie Rpfleger 1989, 250*)

IMRRS 2006, 1815

BayObLG, Beschluss vom 18.01.2001 - 2Z BR 64/00
Zur Frage, ob durch Eigentümerbeschluss die Aufstellung beweglicher Werbeträger auf der Gemeinschaftsfläche genehmigt werden können.*)

IMRRS 2006, 1814

BayObLG, Beschluss vom 18.01.2001 - 2Z BR 65/00
Die Klage auf Mitwirkung bei der erstmaligen Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands setzt grundsätzlich die vorherige Befassung der Eigentümerversammlung voraus, da diese über Maßnahmen der ordnungsmäßigen Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden hat (vgl. BGH NJW 2000, 3500/3503).*)

IMRRS 2006, 1811

BayObLG, Beschluss vom 23.01.2001 - 2Z BR 116/00
Eine Beschwerdeentscheidung im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist in entsprechender Anwendung des § 551 Nr. 7 ZPO zu begründen.*)

IMRRS 2006, 1810

BGH, Urteil vom 24.01.2001 - XII ZR 270/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1809

BayObLG, Beschluss vom 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
Das Verfahren über die Anfechtung eines früheren Eigentümerbeschlusses zur Verwalterbestellung erledigt sich regelmäßig solange nicht, wie spätere Beschlüsse die früheren bestätigen oder aber der Beschluß über eine neue Verwalterbestellung nicht bestandskräftig ist.*)

IMRRS 2006, 1807

BayObLG, Beschluss vom 24.01.2001 - 2Z BR 140/00
Der durch Vorlage einer löschungsfähigen Quittung erbrachte Nachweis der Befriedigung läßt sich durch die Beibringung eine Gegenbeweises widerlegen.*)

IMRRS 2006, 1803

BayObLG, Beschluss vom 01.02.2001 - 2Z BR 68/00
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Entfernung einer Balkonabtrennung als eine bauliche Veränderung des Gemeinschafteigentums gilt.*)

IMRRS 2006, 1802

BayObLG, Beschluss vom 01.02.2001 - 2Z BR 105/00
Wirkt der Wohnungseigentümer an der Erlaubnis einer gewerblichen Nutzung mit, in dem er Toiletten für ein Cafe zur Verfügung stellt, kann er später nicht den Betrieb des Cafes verhindern.*)

IMRRS 2006, 1801

BayObLG, Beschluss vom 01.02.2001 - 2Z BR 136/00
Zur Frage, ob eine Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels beansprucht werden kann, wenn zwischen der Größe der maßgebenden Miteigentumsanteile und der Größe der einzelnen Wohnungen ein Mißverhältnis besteht.*)

IMRRS 2006, 1800

OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2001 - 16 Wx 183/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1799

OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2001 - 16 Wx 131/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1796

KG, Urteil vom 08.02.2001 - 8 U 7527/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1793

OLG Hamburg, Beschluss vom 13.02.2001 - 2 Wx 45/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1792

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2001 - 2Z BR 90/00
Notariatsakten dürfen in einem Speicherraum aufbewahrt werden, wenn er ein selbständiges Teileigentum bildet.*)

IMRRS 2006, 1791

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001 - 3 Wx 460/00
Eine Teilungserklärung, die vorsieht, dass bei Abstimmungen die Mehrheit nach Miteigentumsanteilen und Köpfen zu ermitteln ist, wobei Miteigentümer einer Wohnungseinheit als eine Person angesehen werden, kann nicht dahin ausgelegt werden, dass nur der Wohnungseigentümer, nicht aber der Teileigentümer stimmberechtigt ist.*)

IMRRS 2006, 1790

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2001 - 2Z BR 3/01
Ein im gemeinschaftlichen Eigentum stehender Spitzboden, der nur über die darunter liegende im Sondereigentum stehende Wohnung zugänglich ist, darf von der Wohnungseigentümergemeinschaft nur zu gelegentlichen Zwecken genutzt werden.*)

IMRRS 2006, 1789

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2001 - 2Z BR 131/00
Die Jahresabrechnung nach dem WEG hat alle Einnahmen und Ausgaben zu enthalten, unabhängig davon, ob sie zu Recht getätigt wurden.*)

IMRRS 2006, 1788

BayObLG, Beschluss vom 14.02.2001 - 2Z BR 117/00
Soll im Zusammenhang mit der Renovierung eines Flachdaches das Gebäude zur Schaffung von Wohn- oder Nutzraum aufgestockt werden, liegt eine bauliche Veränderung vor.*)

IMRRS 2006, 1787

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001 - 3 Wx 450/00
Hat der teilende Eigentümer den Verwalter in der Teilungserklärung bestellt, so darf er - zwecks Vermeidung des Vorwurfs widersprüchlichen Vehaltens (§ 242 BGB) - diese nicht einerseits unverändert lassen und andererseits konkludent und nach außen nicht verlautbart hiervon abrücken und einen anderen Verwalter bestellen.*)

IMRRS 2006, 1786

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2001 - 3 Wx 392/00
1. Wird in einer Versammlung mit den Stimmen aller Wohnungseigentümer der in der Teilungserklärung festgelegte Kostenverteilungsschlüssel geändert, so kann darin - ungeachtet der Bezeichnung als Beschluss - eine Vereinbarung liegen.*)
2. Eine Vereinbarung wirkt gegenüber einem Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers auch ohne Eintragung, wenn er durch sie begünstigt wird.*)

IMRRS 2006, 1785

OLG Hamburg, Beschluss vom 16.02.2001 - 2 Wx 146/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1784

OLG Köln, Beschluss vom 16.02.2001 - 16 Wx 4/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1783

BayObLG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2Z BR 143/00
Zur Frage der Herabsetzung des Geschäftswerts für ein Verfahren auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen.*)

IMRRS 2006, 1782

BayObLG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
Die Beseitigung eines Wintergartens beurteilt sich nach den nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, wenn die wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften über die bauliche Veränderung wirksam abbedungen sind.*)

IMRRS 2006, 1781

BayObLG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2Z BR 142/00
Mit Stimmenmehrheit kann beschlossen werden, ob einzelne Bäume einer baumreichen Wohnanlage gefällt werden dürfen.*)

IMRRS 2006, 1779

BayObLG, Beschluss vom 23.02.2001 - 2Z BR 36/01
Die Wirksamkeit eines Entlastungsbeschlusses hängt nicht davon ab, dass der Verwalter die Wohnungseigentümer über mögliche Schadensersatzansprüche belehrt hat, die gegen ihn zu richten wären.*)

IMRRS 2006, 1776

BayObLG, Beschluss vom 26.02.2001 - 2Z BR 14/01
Eine Einzelabrechnung muß den Saldo aus den auf eine Wohnung entfallenden Kosten und den geleisteten Vorauszahlungen ausweisen.*)

IMRRS 2006, 1775

BayObLG, Beschluss vom 28.02.2001 - 2Z BR 9/01
Hat das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen, ist die sofortige weitere Beschwerde unabhängig vom Beschwerdewert zulässig.*)

IMRRS 2006, 1774

OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 W 8/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1773

OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2001 - 16 Wx 10/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1772

BayObLG, Beschluss vom 28.02.2001 - 2Z BR 113/00
Der zivilprozessuale Grundsatz, daß diejenigen Richter entscheiden müssen, die der letzen mündlichen Verhandlung beiwohnten, gilt nicht WE-Verfahren.*)

IMRRS 2006, 1771

BGH, Urteil vom 01.03.2001 - III ZR 329/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1770

BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 88/00
Hat eine Wohnungseigentümerin die Anlage als Bauträgerin erstellt und gegen den Willen der übrigen Wohnungseigentümer die Bestellung ihres Ehemannes zum Verwalter durchgesetzt, kann darin ein Stimmrechtsmissbrauch liegen.*)

IMRRS 2006, 1769

BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 137/00
Die Rechtsmittelbeschwer für die Anfechtung der Entlastung des Verwalters zur Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer bemißt sich nach dem auf den anfechtenden Wohnungseigentümer entfallenden Teil des Gesamtschadens.*)

IMRRS 2006, 1767

BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 16/01
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verwalter Unterlassung der von einem Wohnungseigentümers an seiner Tätigkeit geübten Kritik verlangen kann.*)

IMRRS 2006, 1766

BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 127/00
1. § 265 ZPO gilt auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren.*)
2. Die Wohnungseigentümer sind zur Duldung verpflichtet, wenn ein Wohnungseigentümer aufgrund eines Eigentümerbeschlüsse Anpflanzungen auf dem ihm nicht zur Sondernutzung zugewiesenen Grundstücksteil zu entfernen hat. verpflichtet.*)

IMRRS 2006, 1764

BayObLG, Beschluss vom 08.03.2001 - 2Z BR 115/00
Entsprechend den für die Abberufung eines Verwalters geltenden Grundsätzen liegt ein gegen seine Wiederbestellung sprechender wichtiger Grund vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist*)

IMRRS 2006, 1763

BayObLG, Beschluss vom 08.03.2001 - 2Z BR 30/01
Die Rechtsmittelbeschwer über die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über den Einbau von Warmwasserzählern hängt von den anteiligen Einbaukosten des anfechtenden Wohnungseigentümers ab.*)

IMRRS 2006, 1761

BayObLG, Beschluss vom 13.03.2001 - 2Z BR 23/01
Nach Ansicht des 2. Zivilsenates ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit über befristete Rechtsmittel zu belehren. Andernfalls ist bei Fristversäumnis aufgrund der fehlenden Belehrung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (Anfrage wegen beabsichtigter Abweichung von der Rechtsauffassung des 1. und 3. Zivilsenats).*)

IMRRS 2006, 1760

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.03.2001 - 2 Wx 35/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1758

OLG Hamburg, Beschluss vom 15.03.2001 - 2 Wx 88/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1757

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2001 - 3 Wx 51/01
1. Ein die Teilungserklärung abändernder Mehrheitsbeschluss über die Verteilung der Bewirtschaftungskosten ist wegen fehlender Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nichtig (im Anschluss an BGH v. 20.09.2000, NJW 2000, 3500 ff = ZMR 2000, 771 ff). Eine auf einem nichtigen Abänderungsbeschluss beruhende Einzelabrechnung ist "anfechtbar".*)
2. Ein Teileigentümer kann eine Abänderung des in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels nicht verlangen, auch wenn sein Teileigentum nicht zu Wohnzwecken genutzt werden darf, bei der Festsetzung der Bewirtschaftungskosten aber wie Wohnungseigentum berücksichtigt wird.*)

IMRRS 2006, 1756

OLG Köln, Beschluss vom 19.03.2001 - 16 Wx 35/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1755

BayObLG, Beschluss vom 20.03.2001 - 2Z BR 101/00
Einzelne unselbständige Elemente der Jahresabrechnung können zum Gegenstand eines Eigentümerbeschlusses gemacht werden.*)

IMRRS 2006, 1753

OLG Brandenburg, Urteil vom 22.03.2001 - 5 U 65/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 1751

BayObLG, Beschluss vom 22.03.2001 - 2Z BR 20/01
Die Wohnungseigentümer können verlangen, dass auf der Balkonbrüstung keine Blumenkästen angebracht werden dürfen, wenn das Sondernutzungsrecht an einer Dachterrasse unter dem Vorbehalt steht, dass auf eine einheitliche Gestaltung des Gesamtgrundstücks zu achten ist.*)

IMRRS 2006, 1748

BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 2Z BR 18/01
In Wohnungseigentumssachen können selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden.*)
