Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6375 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2006, 1996
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 13.12.2001 - 2Z BR 156/01
Eine Hausordnung ist mangels fehlender Bestimmtheit für ungültig zu erklären, als sie den Verwalter verpflichtet, "grobe Verstöße gerichtlich zu ahnden".*)
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IMRRS 2006, 1994
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2001 - 16 Wx 276/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1993
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 19.12.2001 - 2Z BR 167/01
Es ist zulässig, den Zugang zu einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden, mit Zählereinrichtungen für Strom und Gas versehenen Raum den Wohnungseigentümern nur über den Hausmeister oder die Verwaltungsbeiräte zu ermöglichen.*)
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IMRRS 2006, 1991
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 04.01.2002 - 11 W 59/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1985
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 18.01.2002 - 16 WX 249/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1984
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 18.01.2002 - 16 Wx 187/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1981
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2002 - 16 Wx 10/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1979
Wohnungseigentum
BGH, Beschluss vom 07.02.2002 - IX ZR 359/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1978
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 08.02.2002 - 16 Wx 6/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1975
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 14.02.2002 - 2Z BR 184/01
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft besitzt keine begrenzte Rechtsfähigkeit.*)
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IMRRS 2006, 1969
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2002 - 16 Wx 30/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1968
Leasing und Erbbaurecht
BayObLG, Beschluss vom 28.02.2002 - 2Z BR 155/01
Bevor das Landgericht eine sofortige Beschwerde wegen Verfristung verwirft, hat es dem Beschwerdeführer die Möglichkeit zu geben, Stellung zu beiehen.*)
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IMRRS 2006, 1962
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 07.03.2002 - 2Z BR 186/01
In Wohnungseigentumssachen können in entsprechender Anwendung der §§ 485 - 494,a ZPO selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden, da es sich bei den Wohnungseigentumssachen in der Regel um echte Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (BayObLG NJW-RR 1996, 528 m. w. N.).*)
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IMRRS 2006, 1953
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 26.06.2006 - 34 Wx 3/06
1. Unter § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG fällt auch der Antrag, festzustellen, dass ein Eigentümerbeschluss mit einem bestimmten (in der Versammlungsniederschrift protokollierten) Inhalt nicht zustande gekommen ist. Offen bleibt, ob ein solcher Antrag der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG unterliegt (wie BayObLGZ 1995, 407).*)
2. Ein Antrag auf Ungültigerklärung des in der Niederschrift ausgewiesenen Beschlusses kann im Einzelfall in einen Antrag auf Feststellung, dass ein Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt nicht zustande gekommen ist, umgedeutet werden; er setzt entsprechend § 256 Abs. 1 ZPO ein rechtliches Interesse an der Feststellung voraus.*)
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IMRRS 2006, 1941
Wohnungseigentum
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.05.2006 - 14 Wx 50/04
1. Eine in der Teilungserklärung enthaltene Regelung, wonach sich ein Eigentümer in der Wohnungseigentümerversammlung nur durch einen bestimmten Personenkreis vertreten lassen kann, ist grundsätzlich wirksam.*)
2. Den die effektive Ausübung ihres Stimmrechts betreffenden Belangen von nicht dauerhaft in der EU (hier: in den USA) lebenden Wohnungseigentümern ist nur dann Genüge getan, wenn eine der gesetzlichen Mindestfrist von einer Woche entsprechende Frist für die Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung auf zwei Wochen verlängert wird.*)
3. Solange eine Verlängerung der Einberufungsfrist nicht erfolgt ist, können sich nicht dauerhaft in der EU lebende Wohnungseigentümer - trotz dies grundsätzlich nicht zulassender, in der Teilungserklärung enthaltener "Vertreterklausel" - unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben (auch) durch einen Angehörigen eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Berufsstandes (z.B. Steuerberater oder Rechtsanwalt) vertreten lassen.*)
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IMRRS 2006, 1937
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 20.03.2002 - 2Z BR 99/01
Im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung auch soweit es um die Vermutung der Echtheit einer mit einer echten Unterschrift versehenen Schrift geht.*)
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IMRRS 2006, 1936
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 20.03.2002 - 2Z BR 168/01
Im Wohnungseigentumsverfahren ist die Hauptsache erledigt, wenn der Antrag des Antragstellers nach der Verfahrenseinleitung durch ein tatsächliches Ereignis gegenstandslos wird und die Fortführung des Verfahrens keinen Sinn mehr macht.*)
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IMRRS 2006, 1932
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 26.03.2002 - 2 Wx 78-102/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1927
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 03.04.2002 - 2Z BR 26/02
Bei der Kostenentscheidung nach Zurücknahme eines Rechtsmittels kommt eine Berücksichtigung der Erfolgsaussicht des zurückgenommenen Rechtsmittels nur ausnahmsweise in Betracht.*)
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IMRRS 2006, 1926
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 04.04.2002 - 2 Wx 91/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1923
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 10.04.2002 - 2Z BR 70/01
1. Durch Beschluß können Wohngeldrückstände eines zahlungsunfähigen Wohnungseigentümers nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 WEG auf alle Wohnungseigentümer umgelegt werden.*)
2. Auch der Eigentümerbeschluß ist ordnungsgemäß, der einen einzelnen Wohnungseigentümer über dessen konkrete finanzielle Leistungsfähigkeit hinaus belastet.*)
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IMRRS 2006, 1915
Leasing und Erbbaurecht
BFH, Urteil vom 16.05.2002 - V R 4/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1913
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 15/02
Eine Kostenentscheidung kann selbst dann nicht isoliert angefochten werden, wenn die Rechtsbeschwerde darauf gestützt wird, dass ein materiell-rechtlich bestehender Kostenerstattungsanspruch nicht ausreichend berücksichtigt wurde.*)
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IMRRS 2006, 1912
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 23.05.2002 - 2Z BR 33/02
Ein einzelner Verfahrensfehler begründet regelmäßig nicht die Besorgnis der Befangenheit eines Richters.*)
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IMRRS 2006, 1908
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 24.05.2002 - 16 Wx 84/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1906
Wohnungseigentum
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.05.2002 - 14 Wx 91/01
1. Der Verwalter kann nicht wirksam als Vertreter stimmberechtigter Wohnungseigentümer über seine eigene Entlastung abstimmen. Mangels anerer Bestimmung in der Gemeinschaftsordnung kann er aber im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht unter der Voraussetzung Untervollmacht erteilen, daß diese nicht mit der Umgehung seines Stimmrechts dienenden Weisungen verbunden ist.*)
2. Die durch einen nicht wirksam Bevollmächtigten erfolgte Stimmabgabe ist unabhängig davon unwirksam, ob sie für einen nicht Stimmberechtigten oder für einen Stimmberechtigten erfolgt.*)
3. Die für mangels wirksamer Untervollmacht nicht ordnungsgemäß vertretene Eigentümer abgegebenen Stimmen sind nicht nur bei der rechnerischen Bestimmung des Abstimmungsergebnisses, sondern auch bei der Ermittlung der Anzahl der für einen Mehrheitsbeschluß erforderlichen Stimmen nicht zu berücksichtigen.*)
4. Die Beschlußfähigkeit ist nicht für die Versammlung insgesamt, sondern für jede einzelne Beschlußfassung getrennt zu beurteilen.*)
5. Die das Gericht im WEG-Verfahren treffende Amtsermittlungspflicht ist nicht schrankenlos, sondern besteht nur im Rahmen des von den Beteiligten Dargelegten.*)
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IMRRS 2006, 1905
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 06.06.2002 - 16 Wx 97/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1903
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 10.06.2002 - 16 Wx 105/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1899
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 13.06.2002 - 2Z BR 49/02
Die Entscheidung des Landgerichts, ein Verfahren wegen Richterablehnung an das Amtsgericht zur weiteren Behandlung zurückzugeben, ist nicht anfechtbar.*)
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IMRRS 2006, 1898
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 17.06.2002 - 16 Wx 73/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1896
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 19.06.2002 - 16 Wx 48/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1895
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 24.06.2002 - 3A W 32/02
1. Ist nur ein Teil des Gegenstands eines selbständigen Beweisverfahrens Streitgegenstand in einem anschließenden Hauptsacheverfahren, so sind die auf den nicht identischen Teil entfallenden Kosten des Beweisverfahrens von der Kostengrundentscheidung der Hauptsache nicht erfasst. Gerichtliche Auslagen dieses Beweisverfahrens, die nur den mit dem Hauptsacheverfahren nicht identischen Gegenstand betreffen, werden dort nicht festgesetzt, soweit sie eindeutig abgrenzbar sind. Im übrigen genügt in der Regel eine quotenmäßige Aufteilung.*)
2. Eine identische Streitwertfestsetzung im selbständigen Beweisverfahren und im Hauptsacheverfahren ist ein in der Regel ausreichendes Indiz für eine Identität der Streitgegenstände. Macht aber eine Partei im Kostenfestsetzungsverfahren geltend, konkrete Behauptungen des Beweisverfahrens seien mit der Hauptsache nicht mehr verfolgt worden, so ist dem nachzugehen.*)
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IMRRS 2006, 1893
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 02.07.2002 - 3Z BR 121/02
Zur Frage, ob die Vollziehung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses im Verfahren der weiteren Beschwerde auszusetzen ist.*)
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IMRRS 2006, 1891
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 04.07.2002 - 2Z BR 46/02
Zur Frage der Auslegung eines Eigentümerbeschlusses, wonach sich ein bestimmter Wohnungseigentümer ab sofort an der Rücklagenbildung zu beteiligen hat.*)
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IMRRS 2006, 1889
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 08.07.2002 - 24 W 344/01
Auch der Teileigentümer, der sein Sondereigentum unbeschränkt gewerblich nutzen darf, kann daraus nicht ableiten, dass die Eigentümergemeinschaft ihm bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums (hier: 315 mm starke Abluftanlage an der Hoffassade bis über das Dach) gestatten müsste, damit er die Gewerbeeinheit intensiver (hier: Gaststätte mit Vollküche) nutzen kann.*)
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IMRRS 2006, 1882
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 63/02
Zwischen dem Eigentümerbeschluss, mit dem ein Beschlussantrag auf Vornahme einer bestimmten Maßnahme abgelehnt wird und dem Eigentümerbeschluss, durch den ein Beschlussantrag, diese Handlung nicht vorzunehmen, angenommen wird, besteht kein Unterschied.*)
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IMRRS 2006, 1881
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 31/02
Führt in einer Wohnungseigentumssache die Rücknahme eines Antrags dazu, daß der Wert des Beschwerdegegenstands 750 Euro nicht mehr übersteigt, wird das Rechtsmittel regelmäßig unzulässig.*)
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IMRRS 2006, 1880
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 53/02
Ob der Geschäftswert hinsichtlich der Verfahrenskosten zu ermäßigen ist, bleibt nicht nur im Beschlussanfechtungsverfahren, sondern in jedem Wohnungseigentumsverfahren nachprüfbar.*)
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IMRRS 2006, 1871
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 13.11.2000 - RE-Miet 1/00
Teilt der Vermieter dem Mieter gemäß § 541b Abs. 2 Satz 1 BGB mit, daß er trotz beabsichtigter Modernisierungsmaßnahmen den Mietzins nicht erhöhen werde, so muß er sich auch nicht zu einer theoretisch möglichen Mietzinserhöhung äußern.*)
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IMRRS 2006, 1869
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 96/00
Soll der Geschäftswert unter dem Interesse aller Beteiligten liegen, so muß er sich nicht allgemein auf den fünffachen Wert des Eigeninteresses eines Beteiligten beschränken.*)
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IMRRS 2006, 1867
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 93/00
Zur Frage wie der Anspruch der Wohnungseigentümer gegen den ausgeschiedenen Verwalter auf Herausgabe von Geldern der Gemeinschaft zu ermitteln ist.*)
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IMRRS 2006, 1866
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 82/00
Ist der Verwalters ermächtigt, Ansprüche der Wohnungseigentümer im eigenen Namen einzuklagen, so kann er sie auch im Namen der Wohnungseigentümer einklagen.*)
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IMRRS 2006, 1864
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 107/00
Bezieht sich eine Angelegenheit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nur eine abgeschlossene Gruppe von Wohnungs- oder Teileigentümern, so ist nur diese abstimmungsberechtigt.*)
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IMRRS 2006, 1863
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 20.11.2000 - 2 Wx 59/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1861
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1859
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 30.11.2000 - 2Z BR 76/00
Tritt ein Sondernachfolger kaufvertraglich in alle Rechte und Pflichten aus der Teilungserklärung ein, gelten für ihn auch die Bestimmungen der Teilungserklärung, die nicht Gegenstand der Grundbucheintragung sind.*)
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IMRRS 2006, 1857
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 30.11.2000 - 2Z BR 81/00
Mehrheitsbeschlüsse über die Errichtung einer Dachterasse sind mangels Einstimmigkeit nur anfechtbar, aber nicht nichtig.*)
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IMRRS 2006, 1856
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 30.11.2000 - 2Z BR 92/00
Ohne Zustimmung der Wohnungseigentümer darf an der Außenmauer keine Parabolantenne (Satellitenantenne) angebracht werden, wenn eine Wohnanlage über einen Kabelanschluß verfügt.*)
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IMRRS 2006, 1855
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 01.12.2000 - 16 Wx 153/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1854
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 18.12.2000 - 5Z RR 570/99
1) Die in Art. 6 und 7 BayBO geregelten Abstandsflächen sind Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.*)
2) Ist der quasinegatorische nachbarrechtliche Beseitigungsanspruch als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB dem öffentlichen Recht entlehnt, bestimmt sich dessen Anwendungsbereich ebenfalls nach öffentlichem Recht.*)
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