Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6375 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2006, 1783
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2Z BR 143/00
Zur Frage der Herabsetzung des Geschäftswerts für ein Verfahren auf Ungültigerklärung von Eigentümerbeschlüssen.*)
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IMRRS 2006, 1782
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2Z BR 104/00
Die Beseitigung eines Wintergartens beurteilt sich nach den nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, wenn die wohnungseigentumsrechtlichen Vorschriften über die bauliche Veränderung wirksam abbedungen sind.*)
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IMRRS 2006, 1781
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 21.02.2001 - 2Z BR 142/00
Mit Stimmenmehrheit kann beschlossen werden, ob einzelne Bäume einer baumreichen Wohnanlage gefällt werden dürfen.*)
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IMRRS 2006, 1779
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 23.02.2001 - 2Z BR 36/01
Die Wirksamkeit eines Entlastungsbeschlusses hängt nicht davon ab, dass der Verwalter die Wohnungseigentümer über mögliche Schadensersatzansprüche belehrt hat, die gegen ihn zu richten wären.*)
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IMRRS 2006, 1776
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 26.02.2001 - 2Z BR 14/01
Eine Einzelabrechnung muß den Saldo aus den auf eine Wohnung entfallenden Kosten und den geleisteten Vorauszahlungen ausweisen.*)
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IMRRS 2006, 1775
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 28.02.2001 - 2Z BR 9/01
Hat das Landgericht die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen, ist die sofortige weitere Beschwerde unabhängig vom Beschwerdewert zulässig.*)
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IMRRS 2006, 1774
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 W 8/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1773
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2001 - 16 Wx 10/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1772
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 28.02.2001 - 2Z BR 113/00
Der zivilprozessuale Grundsatz, daß diejenigen Richter entscheiden müssen, die der letzen mündlichen Verhandlung beiwohnten, gilt nicht WE-Verfahren.*)
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IMRRS 2006, 1771
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 01.03.2001 - III ZR 329/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1770
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 88/00
Hat eine Wohnungseigentümerin die Anlage als Bauträgerin erstellt und gegen den Willen der übrigen Wohnungseigentümer die Bestellung ihres Ehemannes zum Verwalter durchgesetzt, kann darin ein Stimmrechtsmissbrauch liegen.*)
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IMRRS 2006, 1769
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 137/00
Die Rechtsmittelbeschwer für die Anfechtung der Entlastung des Verwalters zur Geltendmachung möglicher Schadensersatzansprüche der Wohnungseigentümer bemißt sich nach dem auf den anfechtenden Wohnungseigentümer entfallenden Teil des Gesamtschadens.*)
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IMRRS 2006, 1767
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 16/01
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen der Verwalter Unterlassung der von einem Wohnungseigentümers an seiner Tätigkeit geübten Kritik verlangen kann.*)
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IMRRS 2006, 1766
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 02.03.2001 - 2Z BR 127/00
1. § 265 ZPO gilt auch im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren.*)
2. Die Wohnungseigentümer sind zur Duldung verpflichtet, wenn ein Wohnungseigentümer aufgrund eines Eigentümerbeschlüsse Anpflanzungen auf dem ihm nicht zur Sondernutzung zugewiesenen Grundstücksteil zu entfernen hat. verpflichtet.*)
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IMRRS 2006, 1764
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 08.03.2001 - 2Z BR 115/00
Entsprechend den für die Abberufung eines Verwalters geltenden Grundsätzen liegt ein gegen seine Wiederbestellung sprechender wichtiger Grund vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit ihm nicht mehr zugemutet werden kann, insbesondere weil das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist*)
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IMRRS 2006, 1763
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 08.03.2001 - 2Z BR 30/01
Die Rechtsmittelbeschwer über die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über den Einbau von Warmwasserzählern hängt von den anteiligen Einbaukosten des anfechtenden Wohnungseigentümers ab.*)
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IMRRS 2006, 1761
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 13.03.2001 - 2Z BR 23/01
Nach Ansicht des 2. Zivilsenates ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit über befristete Rechtsmittel zu belehren. Andernfalls ist bei Fristversäumnis aufgrund der fehlenden Belehrung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (Anfrage wegen beabsichtigter Abweichung von der Rechtsauffassung des 1. und 3. Zivilsenats).*)
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IMRRS 2006, 1760
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 14.03.2001 - 2 Wx 35/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1758
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 15.03.2001 - 2 Wx 88/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1757
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.03.2001 - 3 Wx 51/01
1. Ein die Teilungserklärung abändernder Mehrheitsbeschluss über die Verteilung der Bewirtschaftungskosten ist wegen fehlender Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nichtig (im Anschluss an BGH v. 20.09.2000, NJW 2000, 3500 ff = ZMR 2000, 771 ff). Eine auf einem nichtigen Abänderungsbeschluss beruhende Einzelabrechnung ist "anfechtbar".*)
2. Ein Teileigentümer kann eine Abänderung des in der Teilungserklärung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels nicht verlangen, auch wenn sein Teileigentum nicht zu Wohnzwecken genutzt werden darf, bei der Festsetzung der Bewirtschaftungskosten aber wie Wohnungseigentum berücksichtigt wird.*)
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IMRRS 2006, 1756
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 19.03.2001 - 16 Wx 35/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1755
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 20.03.2001 - 2Z BR 101/00
Einzelne unselbständige Elemente der Jahresabrechnung können zum Gegenstand eines Eigentümerbeschlusses gemacht werden.*)
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IMRRS 2006, 1753
Wohnungseigentum
OLG Brandenburg, Urteil vom 22.03.2001 - 5 U 65/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1751
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 22.03.2001 - 2Z BR 20/01
Die Wohnungseigentümer können verlangen, dass auf der Balkonbrüstung keine Blumenkästen angebracht werden dürfen, wenn das Sondernutzungsrecht an einer Dachterrasse unter dem Vorbehalt steht, dass auf eine einheitliche Gestaltung des Gesamtgrundstücks zu achten ist.*)
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IMRRS 2006, 1748
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 2Z BR 18/01
In Wohnungseigentumssachen können selbständige Beweisverfahren durchgeführt werden.*)
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IMRRS 2006, 1747
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 28.03.2001 - 16 Wx 177/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1746
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 2Z BR 52/00
Läßt sich wegen eines Defekts des Meßgeräte der Heizenergie- oder Warmwasserverbrauch nur schätzen, ist die Jahresabrechnung nur dann nicht ordnungsgemäß, wenn sich die Schätzung als grob unrichtig erweist.*)
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IMRRS 2006, 1745
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 2Z BR 31/01
Auch bei großen Wohnungseigentümergemeinschaften sind als Gläubiger einer Zwangshypothek alle Wohnungseigentümer konkret mit ihren persönlichen Daten zu bezeichnen.*)
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IMRRS 2006, 1744
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 28.03.2001 - 2Z BR 138/00
Stellplatzverlegungen setzen sowohl eine schuldrechtlichen als auch eine dingliche Einigung aller Wohnungseigentümer voraus, wobei die dingliche Einigung formfrei möglich ist.*)
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IMRRS 2006, 1743
Wohnungseigentum
OLG Hamm, Beschluss vom 02.04.2001 - 13 W 8/01
1.*)
§ 270 Abs. 3 ZPO gilt auch bezüglich der Einhaltung einer gerichtlich angeordneten Klagefrist gem. § 494 a Abs. 1 ZPO.*)
2.*)
Der Kläger ist nicht verpflichtet von sich aus den Gerichtskostenvorschuss bei Klageeinreichung einzuzahlen, um ein demnächstige Zustellung i.S. des § 270 Abs. 3 ZPO herbeizuführen; er darf die Anforderung des Gerichtskostenvorschusses abwarten.*)
Bleibt die gerichtliche Anforderung des Gerichtkostenvorschusses innerhalb angemessener Zeit aus, muss der Kläger tätig werden.*)
Für die Beurteilung des angemessenen Zeitraums gibt es keine feste Zeitspanne; es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an.*)
3.*)
Der Kläger handelt nicht vorwerfbar, wenn er innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der gerichtlichen Anforderung den Gerichtskostenvorschuss einzahlt.*)
4.*)
Die Erhebung der Klage bei einem sachlich oder örtlich unzuständigen Gericht wirkt im Rahmen des § 494 a ZPO fristwahrend.*)
5.*)
Der Wert des selbständigen Beweisverfahrens bestimmt sich nach dem Hauptsachewert.*)
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IMRRS 2006, 1740
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 02.04.2001 - 16 Wx 7/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1739
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.04.2001 - 3 Wx 332/00
Die Rechtskraft einer Entscheidung, in deren Rahmen als Vorfrage festgestellt wird, ein bestimmter Beschluss der Wohnungseigentümer sei gültig und für die Beteiligten bindend, steht einem späteren Antrag auf Feststellung, von dem betreffenden Beschluss "könne keine Rechtswirkung ausgehen", nicht entgegen.*)
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IMRRS 2006, 1736
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2Z BR 11/01
Teilt ein Eigentümer seine Wohnung zur Vermietung an zwei verschiedene Personen in zwei Wohnungen auf, werden bei den Aufzugskosten zwei Wohnungen berücksichtigt, sofern der Kostenverteilungsschlüssel an die Anzahl der Wohnungen knüpft.*)
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IMRRS 2006, 1735
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2Z BR 2/01
Sachentscheidungen im Wohnungseigentumsverfahren unterliegen der materiellen Rechtskraft gemäß § 45 Abs. 2 WEG ebenso wie Urteile im Zivilprozeß.*)
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IMRRS 2006, 1734
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2Z BR 13/01
Ein von den Wohnungseigentümern bestandskräftig gefaßter Beschluß, daß bestimmte Teileigentumseinheiten entgegen der Kostenverteilungsreglung in der Gemeinschaftsordnung mit einer einmaligen Sonderumlage wegen erhöhten Wasserverbrauchs herangezogen werden sollen, ist als vereinbarungswidriger Beschluß nicht nichtig (wie BGH NJW 2000, 3500).*)
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IMRRS 2006, 1733
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.04.2001 - 3 Wx 7/01
1. Im Rahmen ihrer Beschlusskompetenz können die Wohnungseigentümer bezüglich der Zahlung der Wohngelder "Sammelüberweisungen" verbieten und Einzelüberweisungen unter Angabe der Wohnung, für welche die Zahlung geleistet wird, verlangen.*)
2. Zur Frage einer hinreichenden Bezeichnung der Tagesordnungspunkte und vorgesehenen Beschlussfassungen in der Einladung zur Versammlung der Wohnungseigentümer.*)
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IMRRS 2006, 1732
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 04.04.2001 - 2Z BR 141/00
Dürfen Tiefgaragenstellplätze nach der Gemeinschaftsordnung mit Drahtgitter abgegrenzt werden, so müssen Schwierigkeiten beim Ein- und Aussteigen grundsätzlich in Kauf genommen werden.*)
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IMRRS 2006, 1731
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 09.04.2001 - 24 W 6844/00
1. Der Gläubiger eines Abrechnungsguthabens aus der Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft hat Auszahlungsansprüche nur gegen die Gemeinschaft, aber nicht gegen einzelne Miteigentümer. Das gilt erst Recht, wenn bei einzelnen Wohnungseigentümern, die der Gemeinschaft Wohngeld schulden. Ausfälle zu befürchten sind, die erst nach endgültigem Ausfall umgelegt werden dürfen (vgl. BGHZ 108, 44 = NJW 1989, 3018).*)
2. Stehen der Gemeinschaft aus einer konkret abgerechneten Wirtschaftsperiode einerseits Nachforderungen gegen einzelne Miteigentümer zu, während sie andererseits einem oder mehreren Miteigentümern Abrechnungsguthaben schuldet, kann die Verpflichtung der Gemeinschaft zur Mitwirkung an der Realisierung der Abrechnungsguthaben nur darin bestehen, dass entweder der Verwalter zum Einzug der Nachzahlungsbeträge und zur anschließenden Auskehrung der Guthaben veranlasst wird oder dem Guthabengläubiger hinsichtlich der Nachzahlungsbeträge die Einziehungsermächtigung zu Gunsten der Gemeinschaftskasse übertragen wird, nicht aber zur direkten Einziehung an sich selbst (Ergänzung zu Senat, OLGZ 1993, 301 = NJW-RR 1993, 338 = WuM 1993, 91 = WE 1993, 51; NJW-RR 1995, 975 = FGPrax 1995, 143 = WE 1995, 213).*)
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IMRRS 2006, 1729
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 01.08.2002 - 2Z BR 132/01
Ein Wohnungseigentümer kann für eigene Bemühungen bei Störungen des Wohnungseigentums keinen Aufwendungsersatz verlangen, wenn seinem Vorgehen ein bestandskräftiger Eigentümerbeschluss entgegensteht und die Voraussetzungen des § 679 BGB nicht vorliegen.*)
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IMRRS 2006, 1728
Prozessuales
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.08.2002 - 5 W 93/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1727
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 22.08.2002 - 2Z BR 83/02
Das Gericht ist an die übereinstimmende Erklärung der Erledigung der Hauptsache gebunden.*)
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IMRRS 2006, 1726
Prozessuales
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 22.08.2002 - 5 W 92/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1724
Prozessuales
OLG Hamburg, Beschluss vom 23.08.2002 - 2 Wx 4/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1720
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 29.08.2002 - 2Z BR 74/02
Der Tatrichter hat zu würdigen, ob andere Wohnungseigentümer durch eine bauliche Veränderung, insbesondere durch die Veränderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage, über das zulässige Maß hinaus beeinträchtigt werden.*)
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IMRRS 2006, 1719
Prozessuales
OLG Köln, Beschluss vom 04.09.2002 - 16 Wx 124/2002
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1717
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 05.09.2002 - 2Z BR 130/01
Dem Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Beseitigung einer ihn beeinträchtigenden baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums kann der den Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegenstehen.*)
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IMRRS 2006, 1716
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 05.09.2002 - 2Z BR 76/02
Wandelt der kein Wohnungseigtentum verkörpernder Bauträger das Schaufenster eines Teileigentums in eine Eingangstür um, so kann jeder Wohnungseigentümer, sofern aus der Gemeinschaftsordnung keine Duldungspflicht folgt, einen Anspruch auf Beseitigung und Herstellung des ursprünglichen Zustands gegen den Bauträger gerichtlich geltend machen.*)
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IMRRS 2006, 1714
Wohnungseigentum
OLG Köln, Urteil vom 10.09.2002 - 24 U 32/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1713
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 11.09.2002 - 16 Wx 128/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1712
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 12.09.2002 - 2Z BR 21/02
Fehlt es an dem notwendigen Eigentümerbeschluss oder Verwalterzustimmung, so kann ein Wohnungseigentümer verlangen, das eigenmächtige Veränderungen rückgängig gemacht werden, unabhängig davon, ob es sich um bauliche Veränderungen handelt, die den anderen Wohnungseigentümer in seinen Rechten über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigen.*)
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