Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IMRRS 2006, 1889
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 08.07.2002 - 24 W 344/01
Auch der Teileigentümer, der sein Sondereigentum unbeschränkt gewerblich nutzen darf, kann daraus nicht ableiten, dass die Eigentümergemeinschaft ihm bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums (hier: 315 mm starke Abluftanlage an der Hoffassade bis über das Dach) gestatten müsste, damit er die Gewerbeeinheit intensiver (hier: Gaststätte mit Vollküche) nutzen kann.*)
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IMRRS 2006, 1882
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 63/02
Zwischen dem Eigentümerbeschluss, mit dem ein Beschlussantrag auf Vornahme einer bestimmten Maßnahme abgelehnt wird und dem Eigentümerbeschluss, durch den ein Beschlussantrag, diese Handlung nicht vorzunehmen, angenommen wird, besteht kein Unterschied.*)
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IMRRS 2006, 1881
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 31/02
Führt in einer Wohnungseigentumssache die Rücknahme eines Antrags dazu, daß der Wert des Beschwerdegegenstands 750 Euro nicht mehr übersteigt, wird das Rechtsmittel regelmäßig unzulässig.*)
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IMRRS 2006, 1880
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 25.07.2002 - 2Z BR 53/02
Ob der Geschäftswert hinsichtlich der Verfahrenskosten zu ermäßigen ist, bleibt nicht nur im Beschlussanfechtungsverfahren, sondern in jedem Wohnungseigentumsverfahren nachprüfbar.*)
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IMRRS 2006, 1871
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 13.11.2000 - RE-Miet 1/00
Teilt der Vermieter dem Mieter gemäß § 541b Abs. 2 Satz 1 BGB mit, daß er trotz beabsichtigter Modernisierungsmaßnahmen den Mietzins nicht erhöhen werde, so muß er sich auch nicht zu einer theoretisch möglichen Mietzinserhöhung äußern.*)
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IMRRS 2006, 1869
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 96/00
Soll der Geschäftswert unter dem Interesse aller Beteiligten liegen, so muß er sich nicht allgemein auf den fünffachen Wert des Eigeninteresses eines Beteiligten beschränken.*)
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IMRRS 2006, 1867
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 93/00
Zur Frage wie der Anspruch der Wohnungseigentümer gegen den ausgeschiedenen Verwalter auf Herausgabe von Geldern der Gemeinschaft zu ermitteln ist.*)
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IMRRS 2006, 1866
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 82/00
Ist der Verwalters ermächtigt, Ansprüche der Wohnungseigentümer im eigenen Namen einzuklagen, so kann er sie auch im Namen der Wohnungseigentümer einklagen.*)
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IMRRS 2006, 1864
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 17.11.2000 - 2Z BR 107/00
Bezieht sich eine Angelegenheit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums nur eine abgeschlossene Gruppe von Wohnungs- oder Teileigentümern, so ist nur diese abstimmungsberechtigt.*)
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IMRRS 2006, 1863
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 20.11.2000 - 2 Wx 59/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1861
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 24.11.2000 - 16 Wx 123/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1859
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 30.11.2000 - 2Z BR 76/00
Tritt ein Sondernachfolger kaufvertraglich in alle Rechte und Pflichten aus der Teilungserklärung ein, gelten für ihn auch die Bestimmungen der Teilungserklärung, die nicht Gegenstand der Grundbucheintragung sind.*)
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IMRRS 2006, 1857
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 30.11.2000 - 2Z BR 81/00
Mehrheitsbeschlüsse über die Errichtung einer Dachterasse sind mangels Einstimmigkeit nur anfechtbar, aber nicht nichtig.*)
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IMRRS 2006, 1856
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 30.11.2000 - 2Z BR 92/00
Ohne Zustimmung der Wohnungseigentümer darf an der Außenmauer keine Parabolantenne (Satellitenantenne) angebracht werden, wenn eine Wohnanlage über einen Kabelanschluß verfügt.*)
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IMRRS 2006, 1855
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 01.12.2000 - 16 Wx 153/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1854
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 18.12.2000 - 5Z RR 570/99
1) Die in Art. 6 und 7 BayBO geregelten Abstandsflächen sind Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB.*)
2) Ist der quasinegatorische nachbarrechtliche Beseitigungsanspruch als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB dem öffentlichen Recht entlehnt, bestimmt sich dessen Anwendungsbereich ebenfalls nach öffentlichem Recht.*)
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IMRRS 2006, 1853
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2000 - 20 W 414/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1852
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 05.12.2000 - 16 Wx 121/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1851
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 06.12.2000 - 3Z BR 297/00
Der Verzicht auf ein Rechtsmittel gegen die Geschäftswertfestsetzung erster Instanz ist für eine Beschwerde gegen die Geschäftswertfestsetzung zweiter Instanz nicht bindend.*)
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IMRRS 2006, 1850
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2000 - 3 Wx 400/00
Der vermietende Wohnungseigentümer, der seinem Mieter eigenmächtig beeinträchtigende bauliche Veränderungen (hier: Einbau von Dachflächenfenstern) gestattet, ist nicht nur Zustandsstörer, sondern als (mittelbarer) Handlungsstörer zur Beseitigung der Eigentumsbeeinträchtigung und Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes verpflichtet.*)
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IMRRS 2006, 1848
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 06.12.2000 - 2Z BR 103/00
Ist kurz vor Ablauf der Anfechtungsfrist die Niederschrift über die Versammlung immer noch nicht zugegangen, dürfen vorsorglich alle Eigentümerbeschlüsse angefochten werden.*)
Im Beschlußanfechtungsverfahren darfdie Fortführung des Verfahrens nicht davon abhängen, daß die Kostenvorschüsse bezahlt werden.*)
Wegen der Amtsermittlungspflicht darf der Antrag, einen Eigentümerbeschluß für ungültig zu erklären nicht schon deshalb abgewiesen werden, weil er nicht begründet wurde.*)
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IMRRS 2006, 1847
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 06.12.2000 - 3Z BR 333/00
§ 20 Abs. 2 KostO ist beim Ankaufsrecht, das in der Kostenordnung nicht ausdrücklich erwähnt wird, jedenfalls dann entsprechend anzuwenden, wenn das Ankaufsrecht in seiner konkreten Ausgestaltung mit den in der Vorschrift genannten Rechten vergleichbar ist.*)
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IMRRS 2006, 1846
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 06.12.2000 - 2Z BR 89/00
Soll Teileigentum in ein Wohnungseigentum oder umgekehrt umgewandelt werden, müssen alle Wohnungs- und Teileigentümer mitwirken.*)
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IMRRS 2006, 1842
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.12.2000 - 3 Wx 265/00
Ein ausländischer Wohnungseigentümer, dem der vorhandene Kabelanschluss den Empfang nur eines Programms in seiner Landessprache ermöglicht, kann grundsätzlich auch dann die Zustimmung der Miteigentümer zur Anbringung einer Satellitenanlage verlangen, wenn in der ihm beim Erwerb seines Wohnungseigentums bekannten Teilungserklärung die Anbringung privater Antennenanlagen am gemeinschaftlichen Eigentum untersagt ist, es sei denn, die gebotene Abwägung der beiderseitigen Interessen ergebe ein überwiegendes Interesse der übrigen Wohnungseigentümer.*)
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IMRRS 2006, 1839
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 14.12.2000 - 2Z BR 114/00
Zu einer Balkonverglasung müssen alle Wohnungseigentümer zustimmen.*)
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IMRRS 2006, 1838
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 14.12.2000 - 2Z BR 106/00
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann weder klagen noch verklagt werden, weil sie keine eigene Rechtspersönlichkeit ist.*)
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IMRRS 2006, 1837
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 14.12.2000 - 2Z BR 60/00
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist ist grundsätzlich zu gewähren, wenn bei normaler Postlaufzeit die Rechtsmittelschrift rechtzeitig eingegangen wäre*)
Die in der Bayerischen Bauordnung geregelten Abstandsflächen genießen nachbarschützende Wirkung.*)
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IMRRS 2006, 1836
Wohnungseigentum
BGH, Beschluss vom 14.12.2000 - V ZB 51/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1835
Wohnungseigentum
OLG Köln, Urteil vom 19.12.2000 - 3 U 56/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1834
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 20.12.2000 - XII ZR 75/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1833
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 20.12.2000 - 2Z BR 61/00
Nichtig ist ein Mehrheitsbeschluß zur Abänderung der in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Kostenverteilungsregelung.(Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats und Anschluß an BGH NJW 2000, 3500).*)
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IMRRS 2006, 1832
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 21.12.2000 - 2Z BR 135/00
In einem Wohnungseigentumsverfahren unterliegt der amtsgerichtliche Beschluß, Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Antragstellers durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, nicht der Anfechtung.*)
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IMRRS 2006, 1831
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.12.2000 - 3 Wx 378/00
1. Geht die Wohnungseigentümergemeinschaft davon aus, das Wirtschaftsjahr umfasse jeweils den Zeitraum vom 1. Juli eines Jahres bis zum 30. Juni des Folgejahres und erstellt der Verwalter entsprechende Abrechnungen, so rechtfertigt dies ohne weitere Anhaltspunkte nicht den Schluss, die Jahresabrechnungen seien nunmehr aufgrund einer allseitigen konkludenten Vereinbarung für diese Zeitspanne und nicht - wie in der Teilungserklärung und im Gesetz (§ 28 Abs. 3 WEG) geregelt - nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres aufzustellen.*)
2.Werden vom Verwalter zur Beschlussfassung über die Jahresabrechnung lediglich Einzelabrechnungen über Nebenkosten vorgelegt und nimmt die Eigentümergemeinschaft diese "Abrechnung" einstimmig an, so kommt dem diesbezüglichen Beschluss bei unterbliebener Anfechtung nicht die Wirkung einer bestandskräftigen Billigung der Jahresabrechnung, geschweige denn einer stillschweigenden Entlastung des Verwalters, zu.*)
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IMRRS 2006, 1830
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 28.12.2000 - 16 Wx 163/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1829
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.2001 - 3 Wx 376/00
Das Beschlußanfechtungsrecht kann verwirkt sein, wenn der Antragsteller zwar den Kostenvorschuss einzahlt, aber trotz gerichtlicher Aufforderung weder eine aktuelle Eigentümerliste noch die ladungsfähige Anschrift des Verwalters mitteilt und das Verfahren erst vier Jahre später weiter betreibt.*)
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IMRRS 2006, 1828
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 05.01.2001 - 2Z BR 125/00
Zur Frage des grundbuchrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes, soweit Sondernutzungsrechte eingeräumt werden.*)
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IMRRS 2006, 1827
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 05.01.2001 - 2Z BR 94/00
Ein Beschwerdegericht kann nur ausnahmsweise eine Sache an das Amtsgericht zurückverweisen.*)
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IMRRS 2006, 1824
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.01.2001 - 3 Wx 419/00
Ein Eigentümerbeschluss, wonach der Verwalter der Wohnungseigentumsanlage für die ihre Wohnung vermietenden Sondereigentümer den Mietzins einzuziehen hat und diese einen Teil des Mietertrags der Gemeinschaft zur Verfügung stellen müssen, ist wegen unzulässigen Eingriffs in den Kernbereich der Sondereigentumsrechte und somit wegen Fehlens der Beschlusskompetenz nichtig.*)
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IMRRS 2006, 1823
Wohnungseigentum
OLG Köln, Urteil vom 11.01.2001 - 12 U 90/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1822
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 11.01.2001 - 2Z BR 145/00
Der amtsgerichtliche Zwischenbeschluß in einem Wohnungseigentumsverfahren, Zweifel an der Verfahrensfähigkeit eines Beteiligten durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, unterliegt nicht der Anfechtung.*)
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IMRRS 2006, 1821
Wohnungseigentum
OLG Schleswig, Urteil vom 12.01.2001 - 14 U 120/00
Für die Auseinandersetzung einer eheähnlichen Gemeinschaft ist es unerheblich, ob sie den Kaufvertrag über Wohnungseigentum je zur individuellen Hälfte als GbR geschlossen haben oder nicht.*)
SchlHOLG, 14. ZS, Urteil vom 12. Januar 2001, - 14 U 120/00 -*)
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IMRRS 2006, 1820
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 12.01.2001 - 16 Wx 156/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1818
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 15.01.2001 - 16 Wx 140/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1817
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.01.2001 - 10 W 118/00
Die Gebührenermäßigung des § 60 Abs. 2 KostO greift nicht ein, wenn der Ehegatte oder ein Abkömmling des eingetragenen Grundstückseigentümers durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren das Eigentum erwirbt.*)
OLG Düsseldorf, 10. Zivilsenat Beschluß vom 16. Januar 2001 Az.: 10 W 118/00*)
Anschluß an die Senatsentscheidung vom 22. Dezember 1988, Az.: 10 W 124/88, veröffentlicht in JurBüro 1989, 658; MDR 1989, 366 sowie Rpfleger 1989, 250*)
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IMRRS 2006, 1815
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 18.01.2001 - 2Z BR 64/00
Zur Frage, ob durch Eigentümerbeschluss die Aufstellung beweglicher Werbeträger auf der Gemeinschaftsfläche genehmigt werden können.*)
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IMRRS 2006, 1814
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 18.01.2001 - 2Z BR 65/00
Die Klage auf Mitwirkung bei der erstmaligen Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands setzt grundsätzlich die vorherige Befassung der Eigentümerversammlung voraus, da diese über Maßnahmen der ordnungsmäßigen Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zu entscheiden hat (vgl. BGH NJW 2000, 3500/3503).*)
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IMRRS 2006, 1811
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 23.01.2001 - 2Z BR 116/00
Eine Beschwerdeentscheidung im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist in entsprechender Anwendung des § 551 Nr. 7 ZPO zu begründen.*)
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IMRRS 2006, 1810
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 24.01.2001 - XII ZR 270/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2006, 1809
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 24.01.2001 - 2Z BR 112/00
Das Verfahren über die Anfechtung eines früheren Eigentümerbeschlusses zur Verwalterbestellung erledigt sich regelmäßig solange nicht, wie spätere Beschlüsse die früheren bestätigen oder aber der Beschluß über eine neue Verwalterbestellung nicht bestandskräftig ist.*)
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IMRRS 2006, 1807
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 24.01.2001 - 2Z BR 140/00
Der durch Vorlage einer löschungsfähigen Quittung erbrachte Nachweis der Befriedigung läßt sich durch die Beibringung eine Gegenbeweises widerlegen.*)
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