Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
6492 Entscheidungen insgesamt
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IMRRS 2006, 1046
Bauträger
OLG Saarbrücken, Urteil vom 05.04.2006 - 5 U 263/05-80
Werkvertragsrecht findet in Anlehnung an die zur Veräußerung eines Bauwerks mit Erstellungsverpflichtung aufgestellten Grundsätzen auch dann Anwendung, wenn eine Eigentumswohnung nicht unmittelbar vom Bauträger, sondern von einem Zwischenerwerber ("Durchgangserwerb") veräußert wird.*)
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IMRRS 2006, 1031
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 22.12.2005 - 34 Wx 121/05
Befasst sich die Eigentümergemeinschaft zunächst ablehnend mit dem Begehren eines Eigentümers, auf Kosten der Gemeinschaft die Außenwände seiner Kellerräume mit dem Ziel einer Nutzung zu Wohnzwecken mit einer Wärmedämmung versehen zu lassen, muss der betroffene Eigentümer grundsätzlich eine weitere Beschlussfassung herbeiführen, wenn er nunmehr die Anbringung einer Wärmedämmung an den Außenwänden verlangt, die eine Nutzung dieser Räume als Keller ermöglichen soll.*)
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IMRRS 2006, 1023
Wohnungseigentum
OLG Celle, Beschluss vom 08.06.2006 - 4 W 82/06
1. Eine wirksame Beschlussfassung nach § 23 Abs. 3 WEG setzt eine unmissverständliche Initiative zur schriftlichen Universalentscheidung voraus, die einer bloßen Aufforderung zu einer "Meinungsabgabe" nicht hinreichend deutlich zu entnehmen ist.*)
2. Die Zustimmungserklärung im schriftlichen Beschlussverfahren gem. § 23 Abs. 3 WEG ist widerruflich, bis der Beschlussinitiator das Zustandekommen des Beschlusses festgestellt und eine an alle Wohnungseigentümer gerichtete Mitteilung über das Beschlussergebnis veranlasst hat.*)
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IMRRS 2006, 1013
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 15.12.2005 - 32 Wx 115/05
Der Streit über die Ungültigerklärung eines Beschlusses über die Verwalterabberufung und Kündigung des Verwaltervertrages erledigt sich nicht ohne weiteres dadurch in der Hauptsache, dass der Zeitraum für die Bestellung abgelaufen ist, wenn auch der abberufene Verwalter Antrag auf Ungültigerklärung des Beschlusses gestellt hat.*)
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IMRRS 2006, 1012
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 21.03.2006 - 32 Wx 2/06
Für die Anfechtung eines Beschlusses, durch den der Antrag eines Wohnungseigentümers abgelehnt wird, fehlt es jedenfalls dann nicht am Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers, wenn der Beschluss nach seinem Inhalt einem späteren Verpflichtungsantrag entgegengehalten werden kann.*)
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IMRRS 2006, 1011
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 05.04.2006 - 32 Wx 4/06
Die Beurteilung, ob die Fällung eines Baumes eine bauliche Maßnahme ist, die einen Wohnungseigentümer über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt, obliegt dem Tatrichter und ist vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler zu überprüfen.*)
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IMRRS 2006, 1010
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 30.03.2006 - 32 Wx 40/06
Anspruchsgegner für die Rückforderung zuviel bezahlter Wohngelder und damit Verfahrensbeteiligte ist regelmäßig die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer als teilrechtsfähiger Verband, da diese Verbindlichkeiten das Verwaltungsvermögen betreffen.*)
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IMRRS 2006, 1009
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 27.09.2005 - 32 Wx 65/05
Das gezielte Hineinschauen in die Fenster einer im Sondereigentum stehenden Wohnung von einer im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grünfläche aus übersteigt regelmäßig das zulässige Maß des Gebrauchs.*)
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IMRRS 2006, 1008
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 09.03.2006 - 20 W 86/06
1. Einstweilige Anordnungen im anhängigen Wohnungseigentumsverfahren und Beschlüsse, die eine einstweilige Anordnung aufheben, ergänzen, ändern oder außer Vollzug setzen oder umgekehrt dies ablehnen, sind nicht selbstständig anfechtbar.*)
2. Dies gilt auch für die Ablehnung eines im WEG-Verfahren über einen Vollstreckungsabwehrantrag gestellten Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz.*)
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IMRRS 2006, 1007
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.03.2006 - 20 W 45/04
1. In Verfahren nach § 43 ff. WEG ist die Hauptsache dann erledigt, wenn ein Ereignis nach Verfahrenseinleitung die Sach- und Rechtslage derart verändert, dass der Verfahrensgegenstand entfallen und deshalb eine Sachentscheidung über den Antrag nicht mehr erforderlich ist.*)
2. Dies ist der Fall, wenn während eines Verfahrens mit dem Ziel der Beseitigung einer baulichen Anlage ein bestandskräftiger Beschluss über die Duldung der Anlage gefasst wird.*)
3. Es kommt für die Erledigung der Hauptsache nicht darauf an, ob der ursprüngliche Antrag zulässig und begründet war. Diese Frage spielt nur noch eine Rolle für die nach Billigkeit zu treffende Kostenentscheidung.*)
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IMRRS 2006, 0995
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2005 - 3 Wx 156/05
Zur Frage der Aufschlüsselung von Kosten der Fernwärmeversorgung und von Prozesskosten gegenüber einer WEG-Gemeinschaft.
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IMRRS 2006, 0993
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 18.04.2006 - 32 Wx 41/06
Es kann nicht mehrheitlich beschlossen werden, dass dem Pächter von Wohnungseigentum einzelner Wohnungseigentümer ein persönlicher Anspruch gegen alle Wohnungseigentümer auf Mitbenutzung der gemeinschaftlichen Einrichtungen eingeräumt wird.*)
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IMRRS 2006, 0985
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 09.01.2006 - 34 Wx 101/05
Besteht für einen Bewohner einer Eigentumswohnanlage im Hinblick auf ein verfassungsmäßig geschütztes Recht auf Informationsfreiheit Anspruch auf Empfang einer angemessenen Anzahl ausländischer Programme, so ist dieses Recht, wenn es um die Befugnis zur Anbringung einer Parabolantenne geht, abzuwägen gegen das ebenfalls verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht der Wohnungseigentümer. Die Abwägung obliegt in erster Linie den Tatgerichten und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur eingeschränkt überprüft werden.*)
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IMRRS 2006, 0984
Wohnungseigentum
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.02.2006 - 5 W 115/05
Zur Zulässigkeit einer Beschlussfassung der Wohnungseigentümerversammlung über die Nutzung von Wohnungen zu "boarding-house"-Zwecken.*)
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IMRRS 2006, 0983
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 22.02.2006 - 4 Wx 118/05
Eine fehlerhafte Information des Verwalters zur Höhe der Einlagensicherung der auf einem offenen Treuhandkonto geführten Instandhaltungsrücklage begründet nicht zwingend das Vorliegen eines wichtigen Grunds für eine vorzeitige Abberufung.*)
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IMRRS 2006, 0982
Wohnungseigentum
OLG Hamm, Beschluss vom 23.02.2006 - 15 W 135/05
1) Die Bestimmung einer Teilungserklärung, die die "Gemeinschaft der Wohnungseigentümer" anteilig mit den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums belastet, ist dahin auszulegen, dass sich dieser Verteilungsschlüssel auf sämtliche Sondereigentümer und damit auch auf die Eigentümer von Garagen bezieht, an denen selbständige Teileigentumsrechte begründet worden sind. Die Garageneigentümer müssen sich deshalb an den Kosten des Wohngebäudes ebenso beteiligen wie umgekehrt die Wohnungseigentümer an den Kosten der Garagen.*)
2) Eine ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung kann in einem solchen Fall nicht zu dem Ergebnis führen, dass die Gruppe der Wohnungseigentümer einerseits und diejenige der Garageneigentümer andererseits Untergemeinschaften bilden, in deren Rahmen die Kosten gesondert zu verteilen sind. Auch ein Anspruch auf eine entsprechende Änderung des Kostenverteilungsschlüssels besteht nicht.*)
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IMRRS 2006, 0981
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 06.03.2006 - 34 Wx 29/05
1. Wird der Eigentümerbeschluss über die (erneute) Bestellung des Verwalters durch gerichtlichen Beschluss für ungültig erklärt, ist der neu bestellte Verwalter nicht beschwerdebefugt.*)
2. Ein wichtiger Grund gegen die erneute Bestellung eines Verwalters kann vorliegen, wenn dieser eigenmächtig ohne Befassung der Wohnungseigentümer für die Gemeinschaft einen zehnjährigen Zeitmietvertrag über eine Wohnung abschließt und umfangreiche Renovierungsarbeiten in der angemieteten Wohnung durchführen lässt.*)
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IMRRS 2006, 0978
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 10.04.2006 - 34 Wx 21/06
1. Ob bei den Schallschutz verändernden Umbauten ein über das in § 14 Nr. 1 WEG bezeichnete Maß hinausgehender Nachteil vorliegt, ist anhand aller Umstände des Einzelfalles zu beurteilen. Die für Verschlechterungen des Trittschallschutzes entwickelte Rechtsprechung (siehe OLG München, 32. Zivilsenat, Beschluss vom 9.5.2005, 32 Wx 030/05) lässt sich auch auf den Schutz vor Installationsgeräuschen übertragen, deren Veränderung durch nachträgliche Verlegearbeiten eines Wohnungseigentümers bewirkt wurden.*)
2. Bei der in Wohnungseigentumssachen nach billigem Ermessen zu treffenden Kostenentscheidung ist grundsätzlich auch ein materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch eines Beteiligten zu berücksichtigen. Ist dieser vom Tatrichter übergangen worden, kann das Rechtsbeschwerdegericht, sofern es darüber nicht selbst entscheiden kann, klarstellen, dass die Kostenentscheidung ohne dessen Prüfung ergangen ist.*)
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IMRRS 2006, 0975
Immobilien
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.03.2006 - 3 Wx 290/05
1. Das im Grundbuch eingetragene Sondernutzungsrecht ist ein schuldrechtliches Gebrauchsrecht, das mit seiner Eintragung im Grundbuch eine Inhaltsänderung aller Wohnungseigentumsrechte bewirkt und für das daher gem. § 877 BGB in entsprechender Anwendung von § 873 BGB die dingliche Einigung erforderlich ist. Ein Anspruch auf "Mitwirkung" an einer notariellen Beurkundung der Änderung der Teilungserklärung besteht daher, wenn dies vereinbart wurde, selbst dann, wenn normalerweise für die Eintragung eines Sondernutzungsrechts lediglich eine formfreie dingliche Einigung und deren Bewilligung in grundbuchmäßiger Form (§§ 19, 29 GBO) ausreichend ist.
2. Erfasst ein ursprünglicher Antrag nur diejenigen Positionen aus einer Vereinbarung, die der einen Partei positv sind und der spätere Antrag die für beide Parteien günstigen Punkte enthält, stellt der spätere Antrag damit nur eine Erweiterung des ursprünglichen Antrags dar und der im WEG-Verfahren entsprechend anzuwende § 264 Nr. 2 ZPO, nicht § 263 ZPO, kommt in Betracht.
3. Ist im Falle eines in Aussicht genommenen Hauptvertrages der Vorvertrag noch nicht ausformuliert, so ist ein Antrag auf Mitwirkung an der Errichtung der Urkunde nur dann hinreichend bestimmt, wenn der Antragsteller zugleich den konkreten und ausformulierten Entwurf der betreffenden notariellen Urkunde vorlegen kann.
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IMRRS 2006, 0973
Wohnungseigentum
OLG Hamm, Beschluss vom 23.03.2006 - 15 W 434/05
1. Das Rechtsbeschwerdegericht hat von Amts wegen zu prüfen, ob der Wert der Beschwer des Rechtsmittelführers den Betrag von 750,00 Euro übersteigt.*)
2. Die sofortige weitere Beschwerde ist nicht etwa deshalb als zulässig zu behandeln, weil das Landgericht für seine Instanz das Überschreiten der Mindestbeschwer zumindest stillschweigend bejaht und sachlich über das Rechtsmittel entschieden hat. Die Grundsätze für die Verwerfung der sofortigen Erstbeschwerde wegen Nichterreichens der Mindestbeschwer (BGHZ 116, 216) können in diesem Fall nicht entsprechend herangezogen werden.*)
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IMRRS 2006, 0972
Wohnungseigentum
OLG Hamm, Beschluss vom 28.02.2006 - 15 W 352/05
1. Das Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer ist auf das gemeinschaftliche Grundstück entsprechend seiner durch die Eintragung im Grundbuch entstandenen sachenrechtlichen Zuordnung beschränkt. Die Nutzung eines benachbarten Grundstücks kann deshalb nicht Gegenstand eines auf § 15 Abs. 3 WEG gestützten Unterlassungsanspruchs sein. Eine Bindungswirkung an die gegenteilige Beurteilung in einem verwaltungsgerichtlichen Urteil, die auf die Einheitlichkeit der Baumaßnahme auf beiden Grundstücken abstellt, besteht nicht.*)
2. Ein Anspruch auf Unterlassung einer Wohnnutzung des Nachbargrundstücks, der auf der Grundlage des § 1004 BGB auf eine Verletzung nachbarschützender Vorschriften des öffentlichen Baurechts gestützt wird, ist ausgeschlossen, wenn diese Nutzung Gegenstand einer erteilten und weiterhin wirksamen Baugenehmigung ist.*)
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IMRRS 2006, 0971
Prozessuales
OLG München, Beschluss vom 18.04.2006 - 32 Wx 34/06
Für einen Antrag, mit dem die Feststellung des Ranges einer Forderung nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG begehrt wird, fehlt im Verfahren vor dem Wohnungseigentumsgericht regelmäßig das besondere Feststellungsinteresse.*)
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IMRRS 2006, 0957
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 26.01.2006 - 8 U 208/05
Auch wenn der Wohnungseigentümer mit der Zahlung des Wohngeldes in Verzug ist, besteht kein Anspruch der WEG-Gemeinschaft gegenüber dem Mieter der Eigentumswohnung auf zutritt zur Wohnung und Duldung des Abstellens der Versorgungsanlagen.
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IMRRS 2006, 0950
Wohnungseigentum
OLG Hamm, Beschluss vom 18.10.2005 - 15 W 424/04
1. Die Teilungserklärung unterliegt als Teil der Grundbucheintragung der objektiven Auslegung, d. h. dass die Auslegung allein nach dem objektiven Sinn zu erfolgen hat, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung aus dem Wortlaut der Teilungserklärung ergibt.
2. Zu der Frage der Auslegung einer Teilungserklärung in Bezug auf die Kosten der Frischwasserversorgung und der Entwässerung.
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IMRRS 2006, 0948
Prozessuales
KG, Beschluss vom 14.10.2005 - 11 W 8/04
Wird eine erstinstanzliche Kostentscheidung angegriffen, für die das Gesetz den Gerichten Ermessen einräumt, ist das Beschwerdegericht darauf beschränkt, die von ihm zu überprüfende Ermessensentscheidung auf Ermessensfehler hin zu überprüfen.*)
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IMRRS 2006, 0947
Wohnungseigentum
OLG Hamm, Beschluss vom 22.12.2005 - 15 W 375/04
1. Ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen (nur) diejenigen Entscheidungen, die dem Gesetz, den Vereinbarungen und Beschlüssen der Gemeinschaft Rechnung tragen und in Ermangelung einer anderweitigen Regelung dem Interesse aller Wohnungseigentümer unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Anlage nach billigem Ermessen entsprechen.
2. Zu der Frage, ob die Heizkosten - abweichend von § 7 HeizkostenV -zu 100% nach Verbrauch umgelegt werden können.
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IMRRS 2006, 0946
Wohnungseigentum
OLG Hamm, Beschluss vom 03.01.2006 - 15 W 109/05
1. Die partiell rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist als Vertragspartner des Verwalters anzusehen.
2. Werden in einem Kostenfestsetzungsbeschluss auf einen einheitlichen Antrag der Streitgenossen hin, die durch denselben Anwalt vertreten waren, die Kosten ohne Aufteilung einheitlich für alle Streitgenossen festgesetzt, so ist der Titel dahingehend auszulegen, dass sie hinsichtlich der Kostenerstattungsforderung Gesamtgläubiger sind.
3. Eine Rechtskrafterstreckung des gegenüber einem Gesamtgläubiger ergangenen Urteils gegenüber einem anderen Gesamtgläubiger findet nicht statt.
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IMRRS 2006, 0945
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2006 - 2 Wx 10/05
Der Erwerber eines Wohnungseigentums als Sonderrechtsnachfolger haftet weder als Handlungsstörer noch als Zustandstörer für eine vom Voreigentümer vorgenommene bauliche Veränderung.
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IMRRS 2006, 0941
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2005 - 20 W 493/04
1. Nach § 12 Abs. 2 WEG darf die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums nur aus wichtigem Grund versagt werden. Verweigert werden kann danach die Zustimmung, wenn die Übertragung des Wohnungseigentums auf den Erwerber für die übrigen Miteigentümer eine gemeinschaftswidrige Gefahr mit sich bringt. Diese Gefahr muss ihre Ursache in der Person des Erwerbers haben, ohne dass es auf ein Verschulden dieser Person ankommt. Da jeder Eigentümer aber grundsätzlich in der Verfügung über sein Eigentum frei ist und die Versagung der Zustimmung zu einer bestimmten Veräußerung einen Eingriff in das Eigentumsrecht des Veräußerers bedeutet, ist eine Versagung der Zustimmung nur gerechtfertigt, wenn gewichtige Gründe in der Person des Erwerbers vorliegen, die befürchten lassen, er werde die Rechte der anderen Wohnungseigentümer nicht beachten.*)
2. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 12 Abs. 2 WEG kann in der Unfähigkeit des Erwerbers liegen, sich in eine Gemeinschaft einzugliedern, z.B. durch nachgewiesene Streitsucht. Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Erwerber und einem Wohnungseigentümer reichen hierzu allerdings in der Regel nicht aus.*)
3. Grundsätzlich kann die Frage der Zustimmung zur Veräußerung nicht mit der Auseinandersetzung über andere Streitfragen verknüpft werden.*)
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IMRRS 2006, 0940
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 02.02.2006 - 32 Wx 121/05
Bei der Anfechtung eines ablehnenden Eigentümerbeschlusses verbunden mit dem Antrag, die Eigentümer zur Zustimmung zum Einbau von Kaltwasserzählern für die Verbrauchserfassung zu verpflichten, mit dem Ziel, die Kosten verbrauchsabhängig und nicht mehr nach Miteigentumsanteilen abzurechnen, bemisst sich der Wert der Beschwer in der Regel in Anlehnung an § 24 Abs. 1 b KostO nach dem 12 1/2-fachen des Jahresbetrags der Kosten, um die der Antragsteller durch die geänderte Abrechnung entlastet würde, abzüglich der anteiligen Einbau-, Wartungs- und Ablesekosten für die Zähler.*)
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IMRRS 2006, 0939
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 02.02.2006 - 32 Wx 143/05
Bestimmt die Gemeinschaftsordnung, dass für verschiedene Gebäude einer einheitlichen Wohnungseigentümergemeinschaft die Kosten getrennt zu tragen sind, so widerspricht ein Beschluss über die Genehmigung einer Jahresabrechnung nicht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Abrechnung nur den Gesamtbetrag der Instandhaltungsrücklage ausweist, solange aus der Instandhaltungsrücklage Beträge noch nicht entnommen worden sind.*)
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IMRRS 2006, 0931
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.12.2005 - 20 W 60/05
In einem gegen einen Wohnungseigentümer gerichteten gerichtlichen Verfahren auf Zahlung von Wohngeldern, die von einem Verwalter in Vollmacht der Wohnungseigentümer betrieben wird, führt die Bestellung eines neuen Verwalters nicht automatisch zum Erlöschen der Vollmacht des Vorgängers.*)
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IMRRS 2006, 0929
Wohnungseigentum
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 19.12.2005 - 5 W 166/05
Ein Antragsteller, dessen Anfechtungsantrag zurückgewiesen worden ist, kann nach Ablauf der Rechtsmittelfrist sein Anfechtungsbegehren auch dann nicht mehr - im Wege eines Anschlussrechtsmittels - geltend machen, wenn andere Verfahrensbeteiligte die Anfechtung anderer Eigentümerbeschlüsse weiterhin erstreben.*)
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IMRRS 2006, 0928
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2005 - 20 W 298/04
1. Zur Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen wegen ehrkränkenden Äußerungen in einer Wohnungseigentümerversammlung*)
2. Dem Sitzungsprotokoll kommt im Wohnungseigentumsverfahren nicht die gleiche Bedeutung zu wie im Verfahren nach der Zivilprozessordnung*)
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IMRRS 2006, 0917
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 23.01.2006 - 34 Wx 16/05
1. Zur Auslegung einer Teilungserklärung, die dem jeweiligen Eigentümer eines Sondereigentums in einer Wohnanlage ein Sondernutzungsrecht zur uneingeschränkten Errichtung einer standortbezogenen Funkfeststation auf dem Dach des Gebäudes einräumt.*)
2. Die Berechtigung zur uneingeschränkten Errichtung einer Funkfeststation enthält ihrer nächstliegenden Bedeutung nach nicht auch die Befugnis, mehrere Anlagen unterschiedlicher Betreiber zu errichten. Wegen Abweichung von der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (Beschluss vom 28.2.2002 - 16 Wx 30/02) wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.*)
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IMRRS 2006, 0916
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 12.12.2005 - 34 Wx 83/05
1. Das Aufstellen einer Parabolantenne auf einem teilweise in die Fassade zurückgesetzten Balkon, die von außen nur durch einen Schlitz zwischen der fest gemauerten Balkonumfassung und dem ebenfalls fest eingefügten Betonblumenkasten wahrnehmbar ist, führt im Allgemeinen nicht zu einer nachteiligen Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer.*)
2. Zur Auslegung eines Eigentümerbeschlusses, der zur Beseitigung von Parabolantennen verpflichtet, die von außen wahrgenommen werden können, und der zugleich den Verwalter ermächtigt, den Beseitigungsanspruch gerichtlich durchzusetzen.*)
3. Infolge der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Bundesgerichtshof (NJW 2005, 2061) spricht im Einzelfall nichts dagegen, diese durch Eigentümerbeschluss als ermächtigt anzusehen, in Verfahrensstandschaft individuelle Beseitigungsansprüche von Wohnungseigentümern gegen einen Störer gerichtlich durchzusetzen.*)
4. Stützt das Landgericht seine Beschwerdeentscheidung auf eine in wesentlichen Punkten von der Rechtsauffassung des Amtsgerichts abweichende Begründung, kommt eine Kostenerstattung zugunsten des obsiegenden Beteiligten in der Regel nur dann in Betracht, wenn der Antrag oder die Rechtsverteidigung mutwillig oder von vornherein angesichts der eindeutigen Sach- und Rechtslage aussichtslos war.*)
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IMRRS 2006, 0913
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 09.01.2006 - 34 Wx 89/05
1. "Ein-Mann-Beschlüsse" des teilenden Eigentümers oder seines Rechtsnachfolgers im gesamten Eigentum sind unbeachtlich und können Wohngeldansprüche nicht begründen.*)
2. Eine werdende Eigentümergemeinschaft kann erst entstehen, wenn der Anspruch mindestens eines Erwerbers auf Eigentumsverschaffung an einzelnen Einheiten durch Auflassungsvormerkung gesichert ist. Sie entsteht nicht, wenn das in Wohnungseigentum aufgeteilte Eigentum insgesamt an einen Erwerber übertragen wird.*)
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IMRRS 2006, 0912
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 06.01.2006 - 20 W 202/04
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist ohne vorherige Beschlussfassung antragsbefugt für einen Unterlassungs- bzw. Beseitigungsanspruch gegen einen Störer, der ebenfalls Mitglied der Eigentümergemeinschaft ist, wegen rechtswidriger Eingriffe in Gemeinschaftseigentum nach Invollzugsetzung der Eigentümergemeinschaft. Zustandsstörer ist auch ein Eigentümer, der die von seinem Mieter ohne Genehmigung der Gemeinschaft vorgenommene bauliche Veränderung (Lüftungsanlage) duldet.*)
2. Die Nutzung von Teileigentum, das nach der Teilungserklärung als "Laden" gewerblich genutzt werden darf, als Schnell-Imbiss verstößt bei der gebotenen typisierten Betrachtungsweise gegen die vereinbarte Zweckbestimmung in der Teilungserklärung.*)
3. Für eine Lüftungsanlage, die ein Teileigentümer ohne Zustimmung der Gemeinschaft hat anbringen lassen, kann eine Duldungspflicht bestehen, wenn die Anlage auch bei Betreiben eines Ladens erforderlich gewesen wäre.*)
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IMRRS 2006, 0909
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.01.2006 - 20 W 292/04
1. Durch Mehrheitsbeschluss kann der jeweilige Verwalter ermächtigt werden, rückständiges Wohngeld als Verfahrensstandschafter gerichtlich geltend zu machen.*)
2. Eine derartige bei Anhängigmachung eines Antrags der Gemeinschaft im WEG-Verfahren bestehende Ermächtigung gilt auch nach Abberufung des Verwalters weiter, es sei denn, sie wird durch einen Beschluss der Gemeinschaft widerrufen oder der neue Verwalter tritt in das Verfahren ein.*)
3. Im Zahlungsverfahren kann sich der Wohngeldschuldner nicht mehr auf die Unrichtigkeit der Jahresabrechnung berufen, wenn Bestandskraft der Genehmigungsbeschlüsse eingetreten ist.*)
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IMRRS 2006, 0906
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.01.2006 - 20 W 473/04
1. Durch Mehrheitsbeschluss kann der jeweilige Verwalter ermächtigt werden, rückständiges Wohngeld als Verfahrensstandschafter gerichtlich geltend zu machen.*)
2. Eine derartige bei Anhängigmachung eines Antrags der Gemeinschaft im WEG-Verfahren bestehende Ermächtigung gilt auch nach Abberufung des Verwalters weiter, es sei denn, sie wird durch einen Beschluss der Gemeinschaft widerrufen oder der neue Verwalter tritt in das Verfahren ein.*)
3. Die Gemeinschaft ist nicht deshalb gehindert, sich auf ein in der Teilungserklärung enthaltenes Verbot der Aufrechnung bzw. Zurückbehaltung gegenüber Wohngeldforderungen zu berufen, weil auch andere Wohnungseigentümer außer dem Antragsgegner säumig sind.*)
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IMRRS 2006, 0905
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.01.2006 - 20 W 362/04
1. Ein Wohnungseigentümer kann unter den Voraussetzungen des § 14 Nr. 4 WEG jeden Schaden ersetzt verlangen, der infolge der Gestattung des Betretens und der Benutzung im Vorfeld der Instandhaltung und Instandsetzung und im Zuge ihrer Abwicklung entsteht, ob verschuldet oder nicht. Dazu zählt auch ein entgangener Gewinn wie der beim Sondereigentümer eingetretene Mietausfall.*)
2. Zur Berechnung eines Mietausfallschadens*)
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IMRRS 2006, 0892
Prozessuales
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.12.2005 - 14 Wx 53/05
1. Mit der Zahlung des angeforderten Vorschusses hat sich ein Verfahren, das die Frage zum Gegenstand hat, ob die Zustellung des ein WEG-Verfahren einleitenden Antrags von der vorherigen Einzahlung des Vorschusses abhängig zu machen ist, in der Hauptsache erledigt.*)
2. Mit der Erledigung der Hauptsache ist das Rechtsschutzinteresse des Antragstellers an der Fortführung dieses Verfahrens entfallen. Es besteht auch kein Rechtsschutzbedürfnis für die Feststellung, daß die Zustellung des Antrags nicht von der Einzahlung eines Vorschusses hätte abhängig gemacht werden dürfen.*)
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IMRRS 2006, 0888
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 23.01.2006 - 20 W 195/03
Bei einem nicht durch Auslegung lösbaren Widerspruch zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan wird ein Sondernutzungsrecht mit dinglicher Wirkung nicht wirksam begründet. Die Einräumung eines Sondernutzungsrechts an einer Dachfläche umfasst ohne ausdrückliche Gestattung nicht den Ausbau als Dachterrasse.*)
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IMRRS 2006, 0887
Zwangsvollstreckung
BGH, Beschluss vom 24.11.2005 - V ZB 81/05
Der Festsetzung gemäß §§ 788 Abs. 2, 103 Abs. 1 ZPO sind nur solche Kosten zugänglich, die von dem Gläubiger mit dem Ziel der Befriedigung der titulierten Forderung aufgewendet worden sind. Daran fehlt es, soweit eine Eigentümergemeinschaft mit ihren Vorschusszahlungen das Ziel verfolgt, für die laufenden, nicht titulierten Wohngeldforderungen bei der Zwangsversteigerung des Wohnungseigentums die Rangklasse von § 10 Abs. 1 Nr. 1 ZVG zu erreichen.
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IMRRS 2006, 0885
Wohnungseigentum
BGH, Beschluss vom 09.03.2006 - V ZB 164/05
In den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Wohnungseigentumssachen entsteht die Terminsgebühr auch dann, wenn im Einverständnis mit den Beteiligten oder aus besonderen Gründen ausnahmsweise ohne mündliche Verhandlung entschieden wird (Festhaltung an Senatsbeschl. v. 24. Juli 2003, V ZB 12/03, NJW 2003, 3133 zu § 31 Abs. 1 Nr. 2 BRAGO).*)
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IMRRS 2006, 0884
Wohnungseigentum
OLG Schleswig, Beschluss vom 27.12.2005 - 2 W 6/05
1. Für die Entscheidung über den Anspruch auf Einräumung von Sondereigentum, der nicht auf eine Vereinbarung, sondern auf das zwischen den Wohnungseigentümern bestehende Gemeinschaftsverhältnis in Verbindung mit § 242 BGB gestützt wird, ist der Rechtsweg vor den Wohnungseigentumsgerichten eröffnet.*)
2. § 242 BGB kann - nicht nur im Regelungsbereich des § 10 WEG, sondern auch im Bereich des sachenrechtlichen Grundverhältnissses - einen Anspruch auf Änderung der rechtlichen Verhältnisse begründen, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der getroffenen Regelung als grob unbillig erscheinen lassen.*)
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IMRRS 2006, 0865
Wohnungseigentum
OLG Koblenz, Urteil vom 11.05.2006 - 5 U 1805/05
1. Ein Wohnungsverwalter hat beim Abschluss neuer Mietverträge alles zu unterlassen, was auch nur zu einer Gefährdung bestehender Mietverhältnisse führen kann. Führt eine Pflichtverletzung in diesem Bereich zur Kündigung durch einen Altmieter, kommt es für die Haftung des Wohnungsverwalters nicht darauf an, ob die Kündigung berechtigt ist.*)
2. Ob ein Wohnungsverwalter seine Pflichten auch subjektiv grob fahrlässig verletzt hat, hängt von einer wertenden Gesamtschau seines Verhaltens ab (hier verneint).*)
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IMRRS 2006, 0864
Wohnungseigentum
OLG Celle, Beschluss vom 03.04.2006 - 4 W 51/06
Im WEG-Verfahren kann eine unselbständige Kostenentscheidung ausnahmsweise entgegen § 20a Abs. 1 Satz 1 FGG nicht schon dann isoliert angefochten werden, wenn sie in hohem Maße fehlerhaft ist, sondern nur dann, wenn die Entscheidung inhaltlich dem Gesetz fremd ist.*)
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IMRRS 2006, 0863
Rechtsanwälte
KG, Beschluss vom 13.04.2006 - 1 W 108/06
Keine Erhöhung der Verfahrensgebühr für den Verfahrensbevollmächtigten einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Verfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 WEG.*)
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IMRRS 2006, 0862
Wohnungseigentum
KG, Urteil vom 06.04.2006 - 1 U 96/05
Schuldner der Abfall- und Straßenreinigungsgebühren sind nach Berliner Landesrecht die Wohnungseigentümer als Miteigentümer und nicht die Wohnungseigentümergemeinschaft. Deren Teilrechtsfähigkeit nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2005 (BGHZ 163, 154) hat für die Haftung, die an die Eigentümerstellung anknüpft, keine Bedeutung. Mangels einer § 134 Abs. 1 S. 4 BBauGB vergleichbaren gesetzlichen Regelung haften die Wohnungseigentümer als Gesamtschuldner, nicht anteilig. Diese Haftungsregelung verstößt nicht gegen Bundesrecht.*)
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