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Volltexturteile nach Sachgebieten

Sachgebiet: Wohnungseigentum

6290 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2004

IMRRS 2004, 2233
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zum Beschwerdewert im Wohnungseigentumsverfahren

OLG Schleswig, Beschluss vom 07.07.2004 - 2 W 78/04

1. Auch in Wohnungseigentumsverfahren bemisst sich der Beschwerdewert allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung.*)

2. Das zulässige Rechtsmittel in der Hauptsache führt ohne weiteres auch zur Überprüfung der Kostenentscheidung der angefochtenen Entscheidung. Der Beschwerdewert in der Hauptsache wird nicht dadurch erhöht, dass der Beschwerdeführer gleichzeitig die Kostenentscheidung anficht.*)

3. Die Zulässigkeit eines Rechtsmittel beurteilt sich grundsätzlich nach dem Beschwerdewert zur Zeit seiner Einlegung. Die nach Ablauf der Beschwerdefrist erfolgte Erweiterung des Antrags hat auf seine Höhe keinen Einfluss.*)

4. Es entspricht im Regelfall billigem Ermessen, dass der unterlegene Beteiligte die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen hat (vgl. BGHZ 111, 148, 153).*)

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IMRRS 2004, 2232
WohnungseigentumWohnungseigentum
"Bodenraum" nicht zum Aufenthalt von Menschen bestimmt!

OLG Schleswig, Beschluss vom 16.06.2004 - 2 W 49/04

Bei der in der Teilungserklärung enthaltenen Bezeichnung "Bodenraum" handelt es sich um eine verbindliche Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dahin, dass dieser Raum nicht zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt ist. Eine Nutzung als Ferienwohnung, Gästezimmer oder auch als Büro oder Gewerberaum ist danach nicht möglich.*)

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IMRRS 2004, 2225
WohnungseigentumWohnungseigentum
Darf Verwalter Miete geltend machen?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.11.2003 - 11 U 9/03

1. Haben sich die Wohnungseigentümer eines Seniorenstifts in der Teilungsvereinbarung verpflichtet, ihre Wohnung an einen Betreiber des Seniorenstifts zu vermieten, so stellt der anschließend geschlossene Mietvertrag ein einheitliches Rechtsgeschäft dar, aus dem die Eigentümer nicht als Gesamtgläubiger gem. § 428 BGB oder als einfache Mitgläubiger gem. § 432 Abs. 1 BGB berechtigt sind, sondern nach der Sonderregelung des § 21 Abs. 1 WEG.*)

2. Die gemeinschaftliche Verwaltung nach § 21 Abs. 1 WEG erfasst in solchen Fällen auch Flächen, die im Sondereigentum der Wohnungseigentümer stehen, da insoweit gebrauchsregelnde Vereinbarungen und Beschlüsse nach § 15 Abs. 1, 2 WEG wirksam getroffen sind und nach dem Zweck der Anlage nur eine einheitliche Verwaltung möglich ist.*)

3. Ist der Verwalter nach der Gemeinschaftsordnung befugt, die Gemeinschaft in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung zu vertreten, so umfasst diese Befugnis die Geltendmachung von Mietzinsansprüchen gegen den Betreiber einer solchen Anlage, ohne dass es eines weiteren Beschlusses der Wohnungseigentümergemeinschaft bedarf.*)

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IMRRS 2004, 2224
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wesentliche Bestandteile der Einzelabrechnung

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2004 - 20 W 225/02

1. Die Ansprüche der Wohnungseigentümer auf Zahlung von Abrechnungsfehlbeträgen entstehen grundsätzlich mit dem Beschluss über die Einzelabrechnung.*)

2. Zu den wesentlichen Bestandteilen der Einzelabrechnung.*)

3. Der Einwand, die erforderliche Einzelabrechnung sei nicht beschlossen worden, ist auch im Zahlungsverfahren grundsätzlich zulässig.*)

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IMRRS 2004, 2223
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vertretungsmacht des Verwalters

OLG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2003 - 2 W 165/03

1. Die Vertretungsmacht eines zur gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen ermächtigten Verwalters erstreckt sich nicht auf Ansprüche, deren Entstehung noch von einer Beschlussfassung der Wohnungseigentümergemeinschaft abhängig ist.*)

2. Die Hundehaltung in einer Wohnungseigentumsanlage kann durch Mehrheitsbeschluss grundsätzlich auf einen Hund pro Wohnung beschränkt werden.*)

3. Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren darauf hinzuwirken, dass die Mieter seines Sondereigentums unzulässige Hundehaltungen unterlassen.*)

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IMRRS 2004, 2222
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschwerdewert

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.03.2004 - 11 Wx 45/03

1. Der Beschwerdewert im Sinne des § 45 Abs. 1 WEG richtet sich allein nach dem Interesse des Rechtsmittelführers an der Abänderung der angefochtenen Entscheidung, auch wenn die Entscheidung für die anderen Beteiligten Bindungswirkung entfaltet.*)

2. Wendet sich der Rechtsmittelführer gegen die Vornahme einer Instandhaltungsmaßnahme auf Kosten der Gemeinschaft, so ist auch bei einer noch ausstehenden aus der Rücklage zu finanzierenden Maßnahme für den Beschwerdewert nur der Anteil der voraussichtlichen Kosten entscheidend, der auf den Rechtsmittelführer entfällt.*)

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IMRRS 2004, 2185
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschwerdewert nicht erreicht!

OLG Köln, Beschluss vom 26.07.2004 - 16 Wx 130/04

Besteht die Möglichkeit, mit einem geschätzten Kostenaufwand von 300,00 EUR für den Austausch eines Wohnungsschlosses den selben, wenn nicht sogar einen sichereren Zustand herstellen zu können wie mit einer angestrebten Schlüsselherausgabe, scheitert eine an den Kosten der Schlüsselherausgabe festgemachte sofortige Beschwerde am Beschwerdewert.

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IMRRS 2004, 2182
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vordergarten als Stellplatzfläche nutzbar?

OLG Hamburg, Beschluss vom 19.08.2004 - 2 Wx 52/00

1. Die Grundsätze von Treu und Glauben rechtfertigen es nicht, dass eine Sondernutzungsfläche der Gemeinschaft ohne eine Gegenleistung, also insbesondere ohne Zahlung eines angemessenen Ausgleiches, überlassen werden muss.

2. Die aus § 48 HBauO folgende und in eine Teilungserklärung aufgenommene Verpflichtung, Stellplätze für Kraftfahrzeuge in ausreichender Zahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit zur Verfügung zu stellen, kann anstatt durch eine Tiefgarage auch durch eine Stellplatzausweisung im Vordergarten erfolgen.

3. Ein Sondernutzungsrecht wird durch diejenigen Bindungen eingeschränkt, die für das Gemeinschaftseigentum aus bestimmten Gründen, insbesondere aufgrund des Rechtes zum Mitgebrauch, bestehen.

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IMRRS 2004, 2180
WohnungseigentumWohnungseigentum
Auslegung einer Teilungserklärung

OLG Hamburg, Beschluss vom 21.09.2004 - 2 Wx 93/03

1. Werden in einer Teilungserklärung die Begriffe "Sondereigentum, Wohnungseigentum, Teileigentum und Eigentum" verwendet, ohne dass eine gewollte Differenzierung zu erkennen ist, ist die Teilungserklärung nach den Regeln der Grundbuchauslegung nach Wortlaut und Sinn auszulegen.

2. Besitzen diverse Bestimmungen in der Teilungserklärung dem Sinn nach auch für Teileigentum Geltung, ist es unschädlich, dass lediglich von "Wohnungseigentum" bzw. "Wohnungseigentümern" die Rede ist.

3. Wiederholt genehmigte Jahresabrechnungen nach einem der Teilungserklärung widersprechenden Verteilerschlüssel rechtfertigen keine Beibehaltung dieser Abrechnungspraxis.

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IMRRS 2004, 2175
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kaltwasserzählereinbau erfordert einstimmigen Beschluss!

OLG Hamburg, Beschluss vom 29.09.2004 - 2 Wx 1/04

1. Die Installation von Kaltwasserzählern erfordert bauliche Veränderungen, die gemäß § 22 Abs. 1 S. 1 WEG grundsätzlich nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer getroffen werden können.

2. Die Kosten der Wasserversorgung des Sondereigentums und die hieran gekoppelten Kosten der Abwasserentsorgung zählen nicht zu den in § 16 Abs. 2 WEG geregelten Kosten für das gemeintschaftliche Eigentum.

3. Wird ein Einberufungsmangel während der Eigentümerversammlung nicht gerügt, ist es treuwidrig, diesen im Nachhinein zu rügen.

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IMRRS 2004, 2159
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung

OLG Hamburg, Beschluss vom 27.09.2004 - 2 Wx 86/02

Ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung steht den Wohnungseigentümern nicht zu, denn die Wohnungseigentümer sind an die Teilungserklärung solange gebunden, wie keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die ein Festhalten an der Vereinbarung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend (§ 242 BGB) erscheinen lassen.

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IMRRS 2004, 2158
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann entsteht Zahlungspflicht für Wohngeld?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2004 - 20 W 216/03

1. Ohne Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung besteht keine Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers für seine Beiträge.*)

2. In die Jahreseinzelabrechnungen sind die tatsächlich erbrachten Vorschusszahlungen - nicht die laut Wirtschaftsplan geschuldeten - als Einnahmen einzustellen.*)

3. Weisen die Einzelabrechnungen Guthaben nur deshalb aus, weil nur die Sollstellungen hinsichtlich der Vorschüsse, nicht die tatsächlichen Zahlungen gebucht wurden, kann sich eine Zahlungspflicht in Höhe des Differenzbetrages dann ergeben, wenn zusätzlich zur Abrechnung eine gesonderte Kontenübersicht Beschlussgegenstand war, in der die tatsächlich eingegangenen Vorschüsse aufgeführt wurden.*)

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IMRRS 2004, 2157
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verkehrssicherungspflicht des Verwalters

BayObLG, Beschluss vom 08.09.2004 - 2 Z BR 144/04

1. Der Verwalter genügt seiner Verkehrssicherungspflicht, wenn er diese auf eine zuverlässige Hauswartfirma überträgt. Zu einer Überwachung der Hauswartfirma ist der Verwalter nicht verpflichtet, wenn über mehrere Jahre hinweg kein Anlass zu Beanstandungen bestand.*)

2. Offen bleibt, ob den Verwalter kraft Gesetzes eine Verkehrssicherungspflicht trifft oder nur, wenn ihm die Verkehrssicherungspflicht vertraglich übertragen ist.*)

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IMRRS 2004, 2156
WohnungseigentumWohnungseigentum
Teileigentum - Prostitutionsausübung in gewerblich genutztem Anwesen

BayObLG, Beschluss vom 08.09.2004 - 2 Z BR 137/04

1. Es erscheint zweifelhaft, ob eine in der Rechtsgemeinschaft eindeutig herrschende Auffassung über die nicht nur individualethische, sondern auch sozialethische Verwerflichkeit der Prostitutionsausübung festgestellt werden kann.*)

2. Es ist fraglich, ob in einem Anwesen, das ausschließlich gewerblich genutzt wird, eine Wertminderung der übrigen Teileigentumseinheiten anzunehmen ist, wenn in einer Teileigentumseinheit der Prostitution nachgegangen wird.*)

3. Kommt es in dem Anwesen zu ungewollten Konfrontationen mit der Prostitutionsausübung in einer Teileigentumseinheit, die als anstößig zu bezeichnen sind, ist dies für die übrigen Teileigentümer nachteilig.*)

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IMRRS 2004, 2137
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gerichtliche Geltendmachung einer Wohngeldforderung

BayObLG, Beschluss vom 18.08.2004 - 2 Z BR 114/04

1. Für die gerichtliche Geltendmachung einer Wohngeldforderung durch die Wohnungseigentümer ist es notwendig, aber auch ausreichend, dass die beteiligten Wohnungseigentümer so klar bezeichnet sind, dass keine Zweifel an ihrer Stellung und Identität aufkommen können und dass aus der Bezeichnung sich für jeden Dritten die Beteiligten ermitteln lassen. Eine Unrichtigkeit der zur Identifizierung der Wohnungseigentümer beigefügten Eigentümerliste kann im Allgemeinen in jeder Lage des Verfahrens berichtigt werden.*)

2. Soll eine Sonderumlage erhoben werden, setzt die Zahlungspflicht einen Eigentümerbeschluss über den Gesamtbetrag der Umlage und über dessen betragsmäßige Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer voraus. Fehlt der Verteilungsschlüssel, sind die Wohnungseigentümer zur Zahlung nicht verpflichtet.*)

3. Nimmt die Niederschrift über die Eigentümerversammlung zum Tagesordnungspunkt "Erhebung einer Sonderumlage" auf eine beiliegende Liste Bezug und verweist zudem auf die Einladung mit einem entsprechenden Vorschlag, kommen zur ergänzenden Auslegung des Beschlussinhalts grundsätzlich auch jene Unterlagen in Betracht.*)

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IMRRS 2004, 2122
WohnungseigentumWohnungseigentum
Hat Einheitenaufteilung Einfluss auf Stimmrechtsanzahl?

OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.02.2004 - 8 W 475/03

In einer Wohnungseigentümergemeinschaft, in der für die Beschlussfassung das sog. Kopfprinzip (§ 25 Abs. 2 S. 1 WEG) gilt, führt die - ohne Einbeziehung der übrigen Wohnungseigentümer erfolgte - nachträgliche Aufteilung einer Eigentumseinheit in zwei selbständige Einheiten nicht zu einer Vermehrung der Anzahl der Stimmrechte.*)

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IMRRS 2004, 2121
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aktuelle DIN-Normen bei Oberbodenänderung maßgebend!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.06.2004 - 20 W 95/01

Werden Jahrzehnte nach der Errichtung eines Bauwerkes Veränderungen des Oberbodenbelags durch den einzelnen Wohnungseigentümer vorgenommen, sind für den Trittschallschutz die DIN-Normen maßgebend, die bei Vornahme der Umbauarbeiten gelten. Auf Grund der gegenseitigen Treuepflichten kann den die Veränderung vornehmende Wohnungseigentümer nicht die Mangelhaftigkeit des Gemeinschaftseigentums entlasten, wenn er durch erheblich billigere und weniger belastende Veränderungen allein des im Sondereigentum stehenden Oberbodenbelags die aktuellen DIN-Normen erfüllen kann.*)

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IMRRS 2004, 2120
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bewilligung von Aufwandsentschädigung für Prozessführung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2004 - 20 W 96/03

Es widerspricht im Regelfall nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Gemeinschaft einzelnen Wohnungseigentümern eine Aufwandsentschädigung für die Führung von Prozessen in Prozessstandschaft für die Wohnungseigentümer bewilligt.*)

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IMRRS 2004, 2119
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter darf befristetes Rechtsmittel einlegen!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.07.2004 - 20 W 92/02

1. Zur Befugnis des Verwalters gemäß § 27 Abs. 2 Nr. 4 WEG gehört auch die Rechtsnachteilabwendung durch Einlegung eines befristeten Rechtsmittels, etwa durch Einlegung einer sofortigen Beschwerde bzw. Beauftragung eines Rechtsanwalts.*)

2. Liegt ein Beschluss der Wohnungseigentümer über die Ermächtigung des Verwalters zur Weiterführung des Verfahrens bzw. Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht vor, bedeutet dies nicht, dass die zulässigerweise eingelegte sofortige Beschwerde unzulässig wird.*)

3. Zur Ermächtigung des Verwalters mit der Passivvertretung der Wohnungseigentümer im Wohnungseigentumsverfahren*)

4. Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs des einzelnen Wohnungseigentümers auf Zustimmung einer Nutzungsänderung.*)

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IMRRS 2004, 2117
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Bezeichnungspflich der angefochtenen Beschlüsse

OLG Köln, Beschluss vom 23.07.2004 - 16 Wx 153/04

1. Die für ungültig zu erklärenden Eigentümerbeschlüsse müssen innerhalb der Frist des § 23 Abs. 4 WEG so bestimmt bezeichnet werden, dass sich unter Berücksichtigung aller erkennbaren Umstände ersehen lässt, welche Beschlüsse angefochten werden.

2. Falls die genaue Bezeichnung der angefochtenen Beschlüsse wegen fehlenden Versammlungsprotokolls erst nach Ablauf der Ausschlussfrist vorgenommen werden kann, reicht es aus, wenn erkennbar wird, welche Beschlüsse angefochten werden.

3. Es ist nicht erforderlich, dass in einer Einladung zur Eigentümerversammlung angekündigt wird, dass über einen bestimmten Tagungsordnungspunkt nicht lediglich beraten, sondern auch beschlossen werden soll.

4. Maßgeblich für die Annhame eines Beschlussantrages ist, ob die abgegebenen Ja-Stimmen die Nein-Stimmen überwiegen, während Stimmenthaltungen bei der Bestimmung der Mehrheit nicht mitzuzählen, d.h. nicht den Nein-Stimmen zuzurechnen sind.

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IMRRS 2004, 2113
WohnungseigentumWohnungseigentum
Neuerrichtete Satellitenschüssel optische Beeinträchtigung!

OLG Köln, Beschluss vom 31.08.2004 - 16 Wx 166/04

1. Auch wenn auf dem Dach eines im Gemeinschaftseigentum stehenden Gebäudes bereits eine Satellitenschüssel installiert ist, führt die Neuinstallation einer zweiten Satellitenanlage durch einen Wohnungseigentümer zu einer nachteiligen Veränderung des optischen Gesamtbildes der Wohnanlage, gegen die mit einem Beseitigungsanspruch vorgegangen werden kann.

2. Der Verwalter, der nach dem Verwaltervertrag berechtigt und verpflichtet ist, Ansprüche der Eigentümergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich im eigenen Namen geltend zu machen, ist auch ermächtigt, individuelle Abwehransprüche der übrigen Wohnungseigentümer wegen unzulässigen Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums im eigenen Namen geltend zu machen.

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IMRRS 2004, 2101
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verkauf über isolierten Miteigentumsanteil rechtmäßig: Folgen

BGH, Urteil vom 01.10.2004 - V ZR 210/03

Wird bei der Grundbucheintragung eines durch Unterteilung entstandenen Wohnungseigentums sowohl auf die ursprüngliche Teilungserklärung, die von der Unterteilung erfaßte Räume als gemeinschaftliches Eigentum ausweist, als auch auf die Unterteilungserklärung Bezug genommen, so liegt eine inhaltlich unzulässige Eintragung vor, die nicht Grundlage eines gutgläubigen Erwerbs sein kann.*)

Ein Kaufvertrag ist nur teilweise nicht erfüllt, wenn der Verkäufer von Wohnungseigentum wegen einer fehlgeschlagenen Unterteilung lediglich einen isolierten Miteigentumsanteil verschaffen kann, dieser aber dem Käufer die Möglichkeit eröffnet, durch eine Inanspruchnahme der Miteigentümer eine Änderung von Teilungserklärung und Aufteilungsplan zu erreichen und auf diesem Weg Wohnungseigentum zu erwerben.*)

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IMRRS 2004, 2100
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung?

BGH, Beschluss vom 07.10.2004 - V ZB 22/04

Ob eine Regelung über die Verteilung der Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums bei Anlegung eines strengen Maßstabs zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt und damit ein Änderungsanspruch gegeben ist, kann nur auf Grund einer tatrichterlichen Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalls und nicht allein nach dem Maß der Kostenmehrbelastung des benachteiligten Wohnungseigentümers festgestellt werden.*)

Unter Beachtung der Grundsätze für die Auslegung einer Grundbucheintragung ist auch eine ergänzende Auslegung der Gemeinschaftsordnung nicht ausgeschlossen. Sie kann im Einzelfall zu einem Anspruch auf Abänderung des in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels führen.*)

Bei Vereinbarung eines Objektstimmrechts führt die Unterteilung einer Wohnungseigentumseinheit auch im Fall der Veräußerung nicht zu einer Stimmrechtsvermehrung.*)

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IMRRS 2004, 2099
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zuständigkeit des BGH für sofortige weitere Beschwerde

BGH, Beschluss vom 30.09.2004 - V ZB 16/04

Für die Entscheidung über eine im Kostenfestsetzungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entsprechend § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zugelassene sofortige weitere Beschwerde ist der Bundesgerichtshof nur im Fall einer Vorlage durch das Oberlandesgericht bzw. das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig (teilweise Aufgabe von Senat, Beschl. v. 24. Juli 2003, V ZB 12/03, NJW 2003, 3133).*)

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IMRRS 2004, 2090
WohnungseigentumWohnungseigentum
Aufschiebend bedingte Beschlussfassung zulässig?

OLG Köln, Beschluss vom 22.09.2004 - 16 Wx 142/04

1. Die Wohnungseigentümerversammlung kann Beschlüsse vorbehaltlich der späteren Zustimmung eines an der Abstimmung beteiligten Wohnungseigentümers fassen.

2. Diese aufschiebend bedingte Beschlussfassung verstößt nicht gegen den wohnungsrechtlichen Grundsatz, die Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft durch klare Beschlussfassungen aufrecht zu erhalten.

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IMRRS 2004, 2089
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ist § 906 BGB zwischen Wohnungseigentümern anwendbar?

BayObLG, Beschluss vom 12.08.2004 - 2Z BR 148/04

Die Bestimmung des § 906 BGB ist zwar im Verhältnis von Wohnungseigentümern zueinander nicht direkt anwendbar. Sie kann aber für die Beurteilung wesentliche Anhaltspunkte geben, ob durch den Gebrauch einem anderen Wohnungseigentümer ein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil erwächst.*)

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IMRRS 2004, 2087
WohnungseigentumWohnungseigentum
Dauerhafte bauliche Veränderung: Fehlende Beschlusskompetenz!

BayObLG, Beschluss vom 26.08.2004 - 2Z BR 88/04

1. Ein Eigentümerbeschluss, der die Zulässigkeit baulicher Veränderungen abweichend von § 22 Abs. 1 WEG generell und mit Dauerwirkung regelt, ist mangels Beschlusskompetenz nichtig.*)

2. Das Fehlen einer Baugenehmigung für eine bauliche Veränderung begründet nicht stets einen unvermeidbaren Nachteil im Sinn des § 14 Nr. 1 WEG.*)

3. Die Feststellung, ob eine bauliche Maßnahme für die übrigen Wohnungseigentümer einen unvermeidbaren Nachteil darstellt, obliegt in erster Linie dem Tatrichter und kann vom Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüft werden.*)

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IMRRS 2004, 2086
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stilllegung eines Müllschluckers

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2004 - 20 W 440/01

Die Stilllegung eines Müllschluckers stellt keine Gebrauchsregelung nach § 15 WEG, sondern einen Gebrauchsentzug dar; sie ist mithin einem Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer nicht zugänglich.*)

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IMRRS 2004, 2085
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Unterbrechung des Beitreibungsverfahrens bei Insolvenz!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.08.2004 - 20 W 299/03

1. Das Beitreibungsverfahren wegen rückständiger Beiträge nach § 16 Abs. 2 WEG wird durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines als Antragsteller und Gesamtgläubiger beteiligten Wohnungs/Teileigentümers nicht nach § 240 ZPO analog unterbrochen.*)

2. Die Veräußerung eines Wohnungs/Teileigentums nach Anhängigkeit ist für das Verfahren jedenfalls dann ohne Bedeutung, wenn die Sachlegitimation des veräußernden Beteiligten weiterbesteht.*)

3. Der Erwerber eines Wohn/Teileigentums haftet nur für die Beiträge, die durch Beschlussfassung nach Eintragung als Eigentümer im Grundbuch begründet wurden.*)

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IMRRS 2004, 2084
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nutzung von Hobbyraum als eigentändige Wohnung?

BayObLG, Beschluss vom 01.09.2004 - 2Z BR 101/04

1. Einem als Hobbyraum beschriebenen Teileigentum widerspricht regelmäßig die Nutzung als eigenständige Wohnung.*)

2. Die Verwirkung des Unterlassungsanspruchs der Wohnungseigentümer gegen die zweckwidrige Nutzung eines Hobbyraums als Wohnung berechtigt den Begünstigten nicht, seinen so erworbenen Besitzstand auszudehnen. Hat der Tatrichter nur einen Gebrauch des Hobbyraums festgestellt, der in Abhängigkeit zur Hauptwohnung steht (vorübergehende Überlassung an Hauspersonal, au-pair-Mädchen und Besucher), kann der Begünstigte daraus nicht für sich die weiter gehende Befugnis ableiten, diesen zu jeder zulässigen Wohnraumnutzung (z.B. Fremdvermietung) zu verwenden.*)

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IMRRS 2004, 2082
WohnungseigentumWohnungseigentum
Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers

BayObLG, Beschluss vom 15.09.2004 - 2Z BR 120/04

1. Ein Wohnungseigentümer, der Rechtsnachfolger des Handlungsstörers ist, kann nicht auf Beseitigung, sondern lediglich auf Duldung der Beseitigung einer auf der Sondernutzungsfläche eines anderen Wohnungseigentümers errichteten Anlage in Anspruch genommen werden.*)

2. Ein Verstoß gegen das Schikaneverbot kommt nur in Betracht, wenn für die Geltendmachung eines Anspruchs keinerlei berechtigtes Interesse ersichtlich ist und diese lediglich den Zweck verfolgt, den Antragsgegner zu schädigen.*)

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IMRRS 2004, 2077
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gestattung einer baulichen Änderung am Gemeinschaftseigetum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.11.2004 - 3 Wx 234/04

1. Die von einem Wohnungseigentümer vorgenommene bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums (hier: u. A. Einbau einer Zwischenwand mit Wohnungsabschlusstür auf dem Treppenabsatz eines ihm zur alleinigen Nutzung zugewiesenen Teiles des Treppenhauses ) wird durch Nichtanfechtung auch eines die Baumaßnahme nicht im Detail beschreibenden Mehrheitsbeschlusses jedenfalls dann legitimiert, wenn die wesentlichen Arbeiten zur Zeit der Beschlussfassung bereits stattgefunden hatten bzw. für Jedermann sichtbar eingeleitet waren.*)

2. Ein Eigentümerbeschluss, dem Dauerwirkung zukommt, weil er eine bauliche Veränderung rechtlich gestattet und den geschaffenen baulichen Zustand auch in Bezug auf künftige Sondereigentümer fortschreibt, unterliegt der uneingeschränkten Auslegung durch den Senat.*)

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IMRRS 2004, 2071
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwirkung des Beschlussanfechtungsrechts

KG, Beschluss vom 24.05.2004 - 24 W 83/03

Zur Frage der Verwirkung des Beschlussanfechtungsrechts.

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IMRRS 2004, 2070
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abweisung eines Beschlussanfechtungsantrags: Rechtsmittel

BayObLG, Beschluss vom 26.02.2004 - 2 Z BR 273/03

Mit der unselbständigen Anschlussbeschwerde kann nach Ablauf der Beschwerdefrist die Abweisung eines Beschlussanfechtungsantrags nicht mehr angegriffen werden (wie KG WuM 1991, 367).*)

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IMRRS 2004, 2068
WohnungseigentumWohnungseigentum
Nutzungsänderung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2004 - 3 Wx 233/04

Durch die Entscheidung des WEG-Gerichts, wonach die Wohnungseigentümer mangels Beschlusskompetenz nicht mit Mehrheitsbeschluss die Teilungserklärung dahin geändert haben, dass ein Gewerbe auch als Wohnung genutzt werden könne, steht nicht zugleich rechtskräftig fest, dass die aktuelle Teilungserklärung die Nutzung eines bestimmten als Gewerbe ausgewiesenen Eigentums als Wohnung verbietet.*)

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IMRRS 2004, 2033
WohnungseigentumWohnungseigentum
"Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" bestätigt!

OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 18/04

1. Zwischen dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer und den Erwerbern von Wohnungseigentum nach der Teilung entsteht eine sogenannte "faktische" oder "werdende" Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald für die Erwerber eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs in das Grundbuch eingetragen ist und Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren auf die Erwerber übergegangen sind.

2. Innerhalb der bestehenden "werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft" ergibt sich die Pflicht zur Lastentragung in entsprechender Anwendung des § 16 WEG.

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IMRRS 2004, 2032
WohnungseigentumWohnungseigentum
"Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" bestätigt!

OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 244/04

1. Zwischen dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer und den Erwerbern von Wohnungseigentum nach der Teilung entsteht eine sogenannte "faktische" oder "werdende" Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald für die Erwerber eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs in das Grundbuch eingetragen ist und Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren auf die Erwerber übergegangen sind.

2. Innerhalb der bestehenden "werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft" ergibt sich die Pflicht zur Lastentragung in entsprechender Anwendung des § 16 WEG.

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IMRRS 2004, 2031
WohnungseigentumWohnungseigentum
"Werdende Wohnungseigentümergemeinschaft" bestätigt!

OLG Köln, Beschluss vom 02.02.2004 - 16 Wx 17/04

1. Zwischen dem teilenden ursprünglichen Grundstückseigentümer und den Erwerbern von Wohnungseigentum nach der Teilung entsteht eine sogenannte "faktische" oder "werdende" Wohnungseigentümergemeinschaft, sobald für die Erwerber eine Auflassungsvormerkung zur Sicherung des Eigentumserwerbs in das Grundbuch eingetragen ist und Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahren auf die Erwerber übergegangen sind.

2. Innerhalb der bestehenden "werdenden Wohnungseigentümergemeinschaft" ergibt sich die Pflicht zur Lastentragung in entsprechender Anwendung des § 16 WEG.

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IMRRS 2004, 2030
WohnungseigentumWohnungseigentum
Grundbucherklärungen sind rein objektiv auszulegen!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.04.2004 - 5 W 208/03

1. Grundbucherklärungen sind ausschließlich objektiv auszulegen, wobei es allein auf den Wortlaut und Sinn Eintragungsbewilligung ankommt.

2. Umstände außerhalb der Urkunde dürfen zur Ermittlung von Inhalt und Umfang eines Grundstücksrechts nur insoweit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind.

3. Dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz ist Genüge getan, wenn die Fläche, für die ein Sondernutzungsrecht bestehen soll, auf einem Lageplan auftaucht, obwohl dieser nicht Teil des Aufteilungsplanes ist.

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IMRRS 2004, 2023
WohnungseigentumWohnungseigentum
Konkludente Feststellungen im Versammlungsprotokoll

OLG Celle, Beschluss vom 06.09.2004 - 4 W 143/04

1. Zu den Anforderungen an konkludente Feststellungen im Versammlungsprotokoll.*)

2. Haben bei einer sog. „Vollversammlung“ sämtliche Wohnungseigentümer auf die Einhaltung der Formvorschrift des § 23 Abs. 2 WEG verzichtet, wird der Verfahrensmangel der fehlenden Bezeichnung des Gegenstands bei der Einberufung geheilt.*)

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IMRRS 2004, 1979
WohnungseigentumWohnungseigentum
Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.06.2004 - 5 W 17/04

Zur Abänderung des in einer Teilungserklärung enthaltenen Schlüssels für die Verteilung der Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums.*)

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IMRRS 2004, 1976
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Zur Aufklärungs- und Auskunftspflicht des Maklers

LG Berlin, Urteil vom 23.09.2004 - 5 O 412/03

1. Der Makler muss seinen Auftraggeber im Rahmen eines Maklervertrages nicht nur über das aufklären, was unerlässlich ist, damit dieser vor Schaden bewahrt wird, sondern auch über alle dem Makler bekannten Umstände, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein können

2. Sowohl der Makler, der sich in Verhandlungen mit einem Kunden befindet, als auch der Anlagevermittler im Rahmen eines stillschweigend geschlossenen Auskunftsvertrages hat jeweils die Pflicht, fehlerhafte Angaben richtig zu stellen.

3. Als Ausprägung des Verwirkungsgedanken ist nach § 654 BGB der Anspruch auf Maklerlohn ausgeschlossen, wenn der Makler vertragswidrig auch für den anderen Teil tätig geworden ist.

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IMRRS 2004, 1968
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kosten für fehlerhafte Jahresabrechnung

BayObLG, Beschluss vom 17.09.2003 - 2 Z BR 150/03

1. Pflichtverletzungen des Verwalters führen nicht zur Ungültigerklärung des Beschlusses über die Jahresabrechnung, wenn diese die tatsächlich getätigten Einnahmen und Ausgaben enthält.*)

2. Die Entlastung ehrenamtlicher Mitglieder des Verwaltungsbeirats entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht erkennbar ist, dass Schadensersatzansprüche bestehen.*)

3. Einem Verwalter, der eine fehlerhafte Jahresabrechnung vorlegt, sind nach billigem Ermessen in der Regel zumindest teilweise die Kosten eines Verfahrens über die Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung aufzuerlegen.*)

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IMRRS 2004, 1966
WohnungseigentumWohnungseigentum
Sonderkündigungsrecht gegenüber dem Verwalter

BayObLG, Beschluss vom 09.03.2004 - 2 Z BR 17/04

1. Von dem Beschluss der Eigentümer über die Abberufung des Verwalters ist die Kündigung des Verwaltervertrags zu unterscheiden. Die Berechtigung der Wohnungseigentümer zur Kündigung des mit ihm geschlossenen Verwaltervertrags kann der Verwalter im Feststellungsverfahren überprüfen lassen.*)

2. Im Verwaltervertrag kann ein Sonderkündigungsrecht der Wohnungseigentümer für den Fall vereinbart werden, dass der derzeitige Sachbearbeiter bei dem Verwalter ausscheidet.*)

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IMRRS 2004, 1965
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann liegt ein nachteiliger optischer Gesamteindruck vor?

BayObLG, Beschluss vom 28.07.2004 - 2Z BR 90/04

1. Ob durch eine bauliche Veränderung der optische Gesamteindruck der Anlage nachteilig verändert wird, obliegt der Beurteilung durch den Tatrichter.*)

2. Ist die Anwendung des § 22 Abs. 1 WEG abbedungen, kann sich ein Wohnungseigentümer grundsätzlich auf die Verletzung von Vorschriften des Baurechts berufen, wenn nach der Teilungserklärung die verschiedenen Wohneinheiten wirtschaftlich selbständig sein sollen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die baurechtlichen Vorschriften nachbarschützenden Charakter haben.*)

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IMRRS 2004, 1963
WohnungseigentumWohnungseigentum
Ist die Instandhaltungsrückstellung zweckgebunden?

BayObLG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2Z BR 92/04

1. Ob eine größere Investition (hier: Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgung) aus Mitteln der dafür betragsmäßig ausreichenden Instandhaltungsrückstellung finanziert oder dafür unter den Wohnungseigentümern eine Sonderumlage erhoben wird, unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen der Wohnungseigentümer. Im Allgemeinen ist bei einer betragsmäßig ausreichenden Instandhaltungsrückstellung die Feststellung erforderlich, mit welchen anderen Instandhaltungs-/Instandsetzungsmaßnahmen und mit welchem finanziellen Sanierungsaufwand in nächster Zeit in der Eigentümergemeinschaft zu rechnen ist.*)

2. Die Gemeinschaftsordnung kann die Zweckbindung der Instandhaltungsrückstellung im Einzelnen festlegen.*)

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IMRRS 2004, 1962
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zur Verteilung von Kosten und Lasten unter den Miteigentümern

BayObLG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2Z BR 110/04

Maßgebend für den Anteil eines Wohnungs- oder Teileigentümers an den Lasten und Kosten des Gemeinschaftseigentums ist grundsätzlich sein eingetragener Miteigentumsanteil am Grundstück. Dies gilt auch dann, wenn für bestimmte Räume im Keller der Wohnanlage Teileigentum begründet wurde, während andere Kellerräume den Wohnungen zugerechnet werden, ohne dass Teileigentum begründet wurde.*)

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IMRRS 2004, 1937
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anbringung einer Parabolantenne zulässig?

BayObLG, Beschluss vom 08.04.2004 - 2 Z BR 51/04

Eine von den Wohnungseigentümern grundsätzlich hinzunehmende Parabolantenne darf die anderen Wohnungseigentümer nicht über das unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Antenne nur an einem zum Empfang geeigneten Ort installiert werden darf, an dem sie den optischen Gesamteindruck des Gebäudes möglichst wenig stört. Bei der Auswahl zwischen mehreren geeigneten Standorten steht den übrigen Wohnungseigentümern ein Mitbestimmungsrecht zu. Einem Wohnungseigentümer ist es regelmäßig verwehrt, eine Parabolantenne eigenmächtig zu installieren.*)

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IMRRS 2004, 1936
WohnungseigentumWohnungseigentum
Eintragung einer Öffnungsklausel

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.01.2004 - 3 Wx 329/03

Die Eintragung einer neu vereinbarten Öffnungsklausel im Grundbuch, wonach über Änderungen der Gemeinschaftsordnung durch qualifizierten Mehrheitsbeschluss entschieden werden kann, bedarf nicht der Zustimmung dinglich berechtigter Dritter.

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IMRRS 2004, 1935
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kurze Verjährung auch für gesetzliche Ansprüche?

BayObLG, Beschluss vom 28.01.2003 - 2 Z BR 88/02

Eine Regelung, wonach gegenseitige Ansprüche "aus diesem Vertrag" einer kurzen Verjährungsfrist unterliegen, kann nicht nur vertragliche, sondern auch gesetzliche Ansprüche umfassen.

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