Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IMRRS 2004, 1145
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 28.02.2002 - 2Z BR 141/01
Sieht die Gemeinschaftsordnung die Nutzung von Wohnungs- und Teileigentum ohne Beschränkung zu, so kann berufsbedingtes Musizieren nicht per Hausordnung untersagt werden.*)
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IMRRS 2004, 1144
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 28.02.2002 - 2Z BR 177/01
Mit einem Mehrheitsbeschluss kann ein Müllschlucker nicht stillgelegt werden (Fortführung von BayObLG NJWE-MietR 1996, 159 = WuM 1996, 488).*)
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IMRRS 2004, 1143
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 28.02.2002 - 1Z BR 171/01
Enthält eine Jahresgesamtabrechnung Forderungen gegen Dritte, ist der Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung insoweit für ungültig zu erklären.*)
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IMRRS 2004, 1142
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 04.03.2002 - 2 Wx 147/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1141
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.03.2002 - 20 W 508/01
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann einem Miteigentümer auf Unterlassung der Nutzung zum Zwecke der Prostitution in Anspruch nehmen (§ 1004 BGB, § 15 Abs. 3 WEG).*)
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IMRRS 2004, 1140
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 07.03.2002 - 2Z BR 77/01
1. Der Antrag, einen Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung für ungültig zu erklären, kann auf eine einzelne Abrechnungsposition beschränkt werden.*)
2. Bei der Überprüfung einer angefochtenen Position der Jahresabrechnung hat das Gericht von Amts wegen alle Gründe für eine Ungültigerklärung zu prüfen.*)
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IMRRS 2004, 1139
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 07.03.2002 - 2Z BR 6/02
Im Wohnungseigentumsverfahren sind die Anforderungen an die Bestimmtheit der Anträge weniger streng als im Zivilprozess.*)
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IMRRS 2004, 1138
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 11.03.2002 - 24 W 310/01
Überträgt der WEG-Verwalter seine Verwalteraufgaben und -befugnisse vollständig auf einen unterbevollmächtigten Verwalter, kann dieser die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht wirksam in einem Beschlussanfechtungsverfahren vertreten, auch wenn der unterbevollmächtigte Verwalter die Eigentümerversammlung einberufen und im Beisein des Geschäftsführers der eigentlichen WEG-Verwalterin durchgeführt hat.*)
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IMRRS 2004, 1137
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2002 - 3 Wx 13/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1127
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 07.01.2004 - 24 W 210/02
Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft die Verfolgung von vertraglichen Gewährleistungsansprüchen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums durch Eigentümerbeschluss zur Verwaltungsangelegenheit gemacht, kommt es jedoch zu verschiedenen Prozessen der Wohnungskäufer mit dem Verkäufer und differenzierten Vergleichsergebnissen, kann die Gemeinschaft nach § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB jedenfalls die Anteile der Kaufpreisreduzierung, die nachweislich im Hinblick auf das mangelhafte Gemeinschaftseigentum erstritten worden sind, vorschussweise zu den voraussichtlichen Kosten der ordnungsgemäßen Erstherstellung herausverlangen.*)
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IMRRS 2004, 1122
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 15.03.2002 - 2 Wx 94/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1121
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 20.03.2002 - 24 W 56/01
1. Ist streitig, ob in einem vermieteten Teileigentum unter der Bezeichnung "Sado/Maso-Studio" ein bordellartiger Betrieb geführt oder nur psychologische und medizinische Hilfe für sadomasochistisch veranlagte Menschen angeboten wird, verstößt ein Eigentümerbeschluss, der generell die "derzeitige Nutzung" gestattet, bereits deshalb gegen Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, weil mit seiner Bestandskraft auch der bordellartige Betrieb erlaubt würde.*)
2. Eine geltungserhaltene Reduktion eines Eigentümerbeschlusses im Sinne einer Änderung des Wortlauts bei einer zu weiten Fassung kann vom Gericht im Rahmen einer Beschlussanfechtung nicht vorgenommen werden.*)
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IMRRS 2004, 1120
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 21.03.2002 - 2 Wx 103/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1119
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.03.2002 - 20 W 121/2002
Bei einem negativen Kompetenzkonflikt zwischen einem Prozessgericht und einem Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit findet § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO nur entsprechende Anwendung, so dass die tatsächlichen als verbindlich gewollten Unzuständigkeitserklärungen, sofern sie den Beteiligten bekannt gemacht wurden, als Voraussetzung der Zuständigkeitsbestimmung ausreichen und keine erfolglose Anfechtung der jeweiligen Abgabebeschlüsse erforderlich ist.Die verfahrensrechtliche Bindungswirkung eines Abgabe- bzw. Verweisungsbeschlusses hat das gem. § 36 I Nr. 6 ZPO angerufene Gericht zu beachten. Diese Bindungswirkung entfällt nicht wegen offensichtlicher Unrichtigkeit nur deshalb, weil nicht der herrschenden Meinung zur Zuständigkeit der Wohnungseigentumsgerichte nach § 43 I Nr. 1 WEG nur für Ansprüche gegen noch zur Gemeinschaft gehörende Wohnungseigentümer bzw. betreffend bei Anhängigkeit noch ihnen gehörende Einheiten gefolgt wird.*)
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IMRRS 2004, 1118
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 10.04.2002 - 2Z BR 97/01
Die in einer Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse sind wegen unrechtmäßigen Ausschlusses von Wohnungseigentümern an der Teilnahme ungültig, es sei denn, dass die Beschlüsse auch bei Anwesenheit der ausgeschlossenen Wohnungseigentümer gefasst worden wären.*)
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IMRRS 2004, 1117
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 11.04.2002 - 2Z BR 179/01
Der Antrag auf Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses kann auch nach dessen Vollzug solange aufrechterhalten werden, wie der Eigentümer nicht auf eine Rückgängigmachung der Maßnahme verzichtet.*)
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IMRRS 2004, 1116
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 12.04.2002 - 2Z BR 173/01
Mit der Veräußerung eines Wohnungserbbaurechts entfällt regelmäßig das Rechtsschutzinteresse an der Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungserbbauberechtigten, insbesondere wenn der Beschluss für den Antragsteller ohne Rechtsfolgen bleibt und der Rechtsnachfolger das Verfahren nicht fortführen will.*)
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IMRRS 2004, 1115
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 15.04.2002 - 2 Wx 120/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1114
Wohnungseigentum
OLG Braunschweig, Urteil vom 15.04.2002 - 7 U 113/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1113
Wohnungseigentum
OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.04.2002 - 8 W 492/00
Das in der Teilungserklärung begründete Recht der teilenden Eigentümerin, Sondernutzungsrechte an KfZ-Stellplätzen durch Zuweisung an einzelne Miteigentümer zu begründen, unterliegt nicht der Pfändung.*)
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IMRRS 2004, 1112
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2002 - 3 Wx 8/02
Legt der Verwalter Jahresabrechnungen für zwei aufeinander folgende Abrechnungsperioden nicht vor und billigt die Wohnungseigentümergemeinschaft in Kenntnis dieses Umstandes allstimmig einen Vertrag, mit dem der Verwalter für den Zeitraum von fünf Jahren bestellt wird, so ist es einem Wohnungseigentümer nicht schon mit Rücksicht auf die Bestellung verwehrt, die Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund zu verlangen, wenn er diese Jahresabrechnungen sowie dieselbe für den nächsten Abrechnungszeitraum aus ihm zurechenbaren Gründen - diese sind vom Tatrichter festzustellen - auch in der Folgezeit nicht zur Beschlussfassung einbringt.*)
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IMRRS 2004, 1111
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 17.04.2002 - 2Z BR 14/02
Ruft der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats statt des Verwalters eine Eigentümerversammlung ein, sind die gefassten Eigentümerbeschlüsse für ungültig zu erklären. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn die Beschlüsse auch bei einer ordnungsgemäß einberufenen Eigentümerversammlung gefasst worden wären.*)
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IMRRS 2004, 1110
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 17.04.2002 - 24 W 279/01
Bereits fällig gewordene Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den nach der Teilungserklärung instandhaltungspflichtigen Dachausbauberechtigten, der bereits während des Ausbaues Schäden an dem Gemeinschaftseigentum verursacht hat, können nicht gegen den Ersteigerer, der sein Wohnungseigentum durch Zuschlag nach § 90 ZVG erworben hat, als Nachfolger im Eigentum geltend gemacht werden.*)
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IMRRS 2004, 1109
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 17.04.2002 - 24 W 316/01
Zur Entscheidung über Ansprüche aus dem Gemeinschaftsverhältnis gegen einen Insolvenzverwalter (Konkursverwalter, Zwangsverwalter), der das Wohnungseigentumsrecht vor Rechtshängigkeit freigegeben hat, ist das Wohnungseigentumsgericht berufen.*)
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IMRRS 2004, 1108
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 17.04.2002 - 24 W 9387/00
1. Für das Zustandekommen eines Eigentümerbeschlusses kommt es auf die Feststellung und Bekanntgabe des Beschlussergebnisses durch den Versammlungsleiter an (BGH NJW 2001, 3339 = ZMR 2001, 809), nicht aber auf vom Verwalter später in die Versammlungsniederschrift aufgenommene rechtliche Hinweise und Neuberechnungen der Mehrheitsverhältnisse.*)
2. Auch soweit eine Gemeinschaftsordnung für Zustimmungen qualifizierte absolute Mehrheiten erfordert, führt das Zustandekommen einer Sperrminorität zu einem anfechtbaren Negativbeschluss.*)
3. Der Wohnungseigentümer, der die Sperrminorität verteidigt, hat die Feststellung der Beschlussablehnung zu beantragen.*)
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IMRRS 2004, 1107
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 22.04.2002 - 2Z BR 129/01
Die Zuweisung einer Terrassenfläche zur ausschließlichen Nutzung durch einen Wohnungseigentümer kann formlos vereinbart werden.*)
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IMRRS 2004, 1106
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 22.04.2002 - 16 Wx 55/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1105
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 29.04.2002 - 24 W 26/01
1. Der Wohnungseigentümer kann gegen Wohngeldforderungen mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung gegen die Gemeinschaft auch dann aufrechnen, wenn sich der Haftungsverband durch Eintritt neuer Wohnungseigentümer inzwischen geändert hat. Die daraus folgende wirtschaftliche Erwerberhaftung für Altschulden steht dem nicht entgegen. Die gemeinschaftlichen Gelder bilden ein einheitliches Verwaltungsvermögen, das nicht in getrennte "Unterkassen" für die einzelnen Wirtschaftsperioden geteilt ist.*)
2. Der Aufrechnung mit bestandskräftigen Abrechnungsguthaben aus früheren Wirtschaftsperioden steht aber regelmäßig der Umstand entgegen, dass diese vorrangig aus den gleichzeitig festgelegten Nachzahlungsforderungen und nicht aus den laufenden Wohngeldvorschüssen späterer Wirtschaftsperioden aufzubringen sind.*)
3. Die von Amts wegen und damit auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz zu prüfende Verfahrensvertretung führt bei zwischenzeitlicher Bestellung eines Notverwalters zu dessen Einbeziehung in das Rubrum und zu dessen Angabe als Zahlungsadressat im Tenor.*)
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IMRRS 2004, 1104
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2002 - 3 Wx 106/02
Die Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde beginnt mit der Zustellung eines später berichtigten Beschlusses, wenn der Beschwerdeführer aus der ihm zugestellten Entscheidung ohne weiteres den Umfang seiner Beschwer erkennen kann und die Entscheidung eine ausreichende Grundlage für sein weiteres Handeln bildet.*)
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IMRRS 2004, 1103
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 16.05.2002 - 2Z BR 32/02
Die Wohnungseigentümerversammlung ist nicht öffentlich. Deswegen kann ein Rechtsanwalt als Berater in der Eigentümerversammlung nicht mit dem Hinweis auf dessen berufsrechtliche Bestimmungen hinzugezogen werden.*)
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IMRRS 2004, 1102
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 21.05.2002 - 20 W 161/2002
Die Beschwerdeeinlegung in einem WEG-Verfahren kann per Telefax in der Form der Telekopie wirksam erfolgen. Eingangszeitpunkt ist dann der Zeitpunkt des Ausdrucks durch das Empfängergerät, unabhängig von den Dienststunden und einem aufgestempelten Entnahmezeitpunkt.*)
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IMRRS 2004, 1101
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 23.05.2002 - 2Z BR 19/02
Die in einer Teilungserklärung enthaltene Kostentragungspflicht der einzelnen Wohnungseigentümer für die Instandsetzung von Fenstern umfaßt nicht einen wintergartenähnlichen Glasvorbau.*)
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IMRRS 2004, 1100
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 27.05.2002 - 16 Wx 11/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1099
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 29.05.2002 - 24 W 185/01
Wird ein für eine Verwaltungsschuld gesamtschuldnerisch haftender Wohnungseigentümer durch die Aufrechnung des Außengläubigers gezwungen, Verwaltungsschulden der Gemeinschaft zu begleichen, liegt ein der Notgeschäftsführung vergleichbarer Tatbestand vor, der den Wohnungseigentümer berechtigt, seinerseits gegen laufende monatliche Wohngeldvorschüsse aufzurechnen, ebenso wie der WEG-Verwalter die Verwaltungsschuld zu erfüllen gehabt hätte.*)
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IMRRS 2004, 1097
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 29.05.2002 - 24 W 66/02
Ein Mehrheitseigentümer, der zugleich Verwalter ist, ist bei der Abstimmung über die gegen ihn ohne wichtigen Grund ausgesprochene Abberufung und Kündigung nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen (Abweichung von OLG Düsseldorf NZM 1999, 285 = ZMR 1999, 60 = WuM 1999, 59 = FGPrax 1999 10).*)
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IMRRS 2004, 1096
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 03.06.2002 - 2Z BR 36/02
In einem Wohnungseigentumsverfahren ist in jeder Lage des Verfahrens die Beteiligtenfähigkeit des Antragsgegners von Amts wegen zu prüfen.*)
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IMRRS 2004, 1095
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 06.06.2002 - 2Z BR 128/01
Die Beseitigung einer baulichen Veränderung kann nach Treu und Glauben nicht verlangt werden, wenn nach deren Beseitigung derselbe bauliche Zustand wieder hergestellt werden dürfte.*)
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IMRRS 2004, 1094
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 19.06.2002 - 16 Wx 82/02
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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IMRRS 2004, 1093
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.06.2002 - 3 Wx 123/02
Die Höhe einer im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung zu bildenden Instandhaltungsrücklage (hier: 18,- DM/qm und Jahr) überschreitet den der Wohnungseigentümergemeinschaft zuzubilligenden weiten Ermessensspielraum regelmäßig nicht, wenn die Grenzen des § 28 Abs. 2 der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) in der Fassung vom 12. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2178) zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376) eingehalten werden.*)
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IMRRS 2004, 1092
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 28.06.2002 - 2Z BR 41/02
Die fehlerhafte Anwendung des in der Gemeinschaftsordnung festgelegten Kostenverteilungsschlüssels führt regelmäßig nicht zur Nichtigkeit des über die Jahresabrechnung gefassten Eigentümerbeschlusses.*)
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IMRRS 2004, 1091
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 28.06.2002 - 2Z BR 52/02
Wohngeldansprüche entstehen nur im Wege von Eigentümerbeschlüssen über Jahresgesamt- und -einzelabrechnungen oder über Gesamt und Einzelwirtschaftspläne.*)
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IMRRS 2004, 1090
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2002 - 16 Wx 93/02
Wohnungseigentümer dürfen durch eine Vereinbarung auch für die Beurteilung baulicher Veränderungen das Mehrheitsprinzip einführen (Öffnungsklausel). Ob eine Baumaßnahme (hier: Solaranlage) in diesem Falle einen Wohnungs- oder Teileigentümer in seinen Rechten verletzt, ist jedenfalls dann von Amts wegen zu ermitteln, wenn die Beteiligten sich widersprechende Privatgutachten vorlegen.
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IMRRS 2004, 1089
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 04.07.2002 - 2Z BR 139/01
1. Jeder einzelne Wohnungseigentümer kann die Abrechnungsunterlagen für die Jahresabrechnung einsehen.*)
2. Die Wohnungseigentümer beschließen regelmäßig über die Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund.*)
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IMRRS 2004, 1088
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 11.07.2002 - 2Z BR 60/02
Der Versammlungsleiter bestimmt, in welcher Weise in der Eigentümerversammlung abgestimmt wird, soweit eine ausdrückliche Regelung fehlt. Er kann die Ja-Stimmen und die Enthaltungen oder die Nein-Stimmen und die Enthaltungen abfragen und als Unterschiedsbetrag zu der Zahl der in der Versammlung vertretenen Stimmen die Nein-Stimmen oder die Ja-Stimmen feststellen (Vorlage an den BGH wegen Abweichung von OLG Düsseldorf WuM 2000, 375 = NJW-RR 2001, 11).*)
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IMRRS 2004, 1087
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2002 - 3 Wx 173/02
1. Ein Mehrheitsbeschluss, der einem Wohnungseigentümer mit Blick auf vorangegangene Unzuträglichkeiten aufgibt, die Haltung und den Aufenthalt von Katzen und Hunden in seiner Eigentumswohnung zu beenden und künftig dort nicht mehr Katzen und Hunde zu halten, aufzunehmen oder zu betreuen, beschränkt nicht das Sondereigentum, sondern ist auf Herstellung des ordnungsgemäßen Gebrauchs desselben gerichtet.*)
2. Ein solcher Eigentümerbeschluss ist daher nicht wegen Überschreitung der Beschlusskompetenz nichtig und im Falle unterbliebener Anfechtung wirksam.*)
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IMRRS 2004, 1086
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 15.07.2002 - 24 W 21/02
Ein Eigentümerbeschluss zur unverzüglichen Behebung unstrittiger Mängel an der Abluftanlage in den Räumen des Gewerbemieters eines Teileigentümers und zur Geltendmachung der Ersatzvornahmekosten gegen den Teileigentümer widerspricht nicht Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung. Der Teileigentümer haftet für schuldhafte Pflichtverletzungen seines Mieters nach § 278 BGB. Mit einer bloßen Vorschussklage gegen seinen Gewerbemieter kommt der Teileigentümer seinen Pflichten gegenüber der Eigentümergemeinschaft nicht ausreichend nach.*)
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IMRRS 2004, 1085
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 18.07.2002 - 2Z BR 148/01
Die Wohngeldschuld eines Wohnungseigentümers entsteht erst, wenn die Eigentümergemeinschaft über Einzelwirtschaftspläne oder über Jahreseinzelabrechnungen beschließt.*)
 Volltext
IMRRS 2004, 1084
Wohnungseigentum
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.07.2002 - 3 W 131/02
Zur Wahrung der materiellen Ausschlussfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG ist grundsätzlich § 270 Abs. 3 ZPO (jetzt § 167 ZPO) entsprechend anwendbar.*)
Da jedoch bei der Beschlussanfechtung der Fortgang des Verfahrens nicht ohne weiteres von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden kann, führt eine aus der verspäteten Einzahlung folgende Verzögerung der Zustellung nicht zur Fristversäumung. Das gilt auch, wenn daneben weitere Unterlagen ( hier: Eigentümerliste und Abschriften für diese Eigentümer) gefordert wurden.*)
 Volltext
IMRRS 2004, 1083
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 22.07.2002 - 24 W 65/02
1. Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, einen Kampfhund ohne Leine und Maulkorb in gemeinschaftlich genutzten Kellerräumen frei laufen zu lassen.*)
2. Jeder Wohnungseigentümer kann auch ohne Mehrheitsbeschluss den Kampfhundbesitzer unmittelbar auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.*)
 Volltext
IMRRS 2004, 1081
Wohnungseigentum
BayObLG, Beschluss vom 08.08.2002 - 2Z BR 61/02
Im Beschwerdeverfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz bestimmt sich der Geschäftswert grundsätzlich nach den Anträgen des Rechtsmittelführers.*)
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