Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
6303 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2012
IMRRS 2012, 1292
BGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 161/11
1. Ob Wohnungseigentümer für die Sanierung eines Altbaus einen mehrjährigen Sanierungsplan erstellen oder sich darauf beschränken, die unmittelbar erforderlichen Einzelmaßnahmen zu beschließen, steht grundsätzlich in ihrem Ermessen.*)
2. Eine Verpflichtung der einzelnen Wohnungseigentümer, die Räum- und Streupflicht im Wechsel zu erfüllen, kann nicht durch Mehrheitsbeschluss, sondern nur durch Vereinbarung begründet werden.*)
IMRRS 2012, 1286

AG Karlsruhe-Durlach, Urteil vom 19.10.2011 - 4 C 19/11
Der Ausschluss des WEG-Verwalters als Zustellungsvertreter gemäß § 45 WEG setzt einen konkreten Anlass bzw. eine konkrete Gefahr voraus, die die Annahme rechtfertigt, er werde die Wohnungseigentümer nicht sachgerecht unterrichten.

IMRRS 2012, 1281

BGH, Urteil vom 02.03.2012 - V ZR 174/11
Weist die Gemeinschaftsordnung die Pflicht zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fenster nebst Rahmen in dem räumlichen Bereich des Sondereigentums den einzelnen Wohnungseigentümern zu und nimmt dabei den Außenanstrich aus, ist eine vollständige Erneuerung der Fenster im Zweifel Sache der Gemeinschaft.*)

IMRRS 2012, 1277

OLG München, Urteil vom 19.01.2012 - 8 U 1985/11
1. Erwerben die Mitglieder einer Teileigentümergemeinschaft einen Miteigentumsanteil in dem Wissen, dass das streitgegenständliche Anwesen langfristig und gewinnbringend an einen Hotelbetreiber verpachtet werden soll und im Hinblick darauf entsprechende bauliche Gegebenheiten geschaffen wurden, so treten diese zugleich einer BGB-Gesellschaft mit dem Zweck der Verpachtung des Objekts bei.
2. Ein BGB-Gesellschaftsvertrag kann auch konkludent geschlossen werden. Innerhalb einer BGB-Gesellschaft gilt bei Beschlüssen - von Ausnahmen abgesehen - das Mehrheitsprinzip.
3. Die Regelung des § 709 Abs. 1, 2 BGB kann auch bei einem konkludenten BGB-Gesellschaftsvertrag abbedungen werden.

IMRRS 2012, 1273

AG Wuppertal, Urteil vom 18.01.2010 - 95b C 151/09
Durch die Anerkennung der werdenden Wohnungseigentümer soll eine möglichst frühe Übergabe der Entscheidungsmacht des teilenden Eigentümers auf die Erwerber erreicht werden. Hiernach ist für die Anerkennung der Person des werdenden Wohnungseigentümers zu verlangen, dass zugunsten des Eigentümers eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist und der Eigentümer Besitz an der Wohnung verlangt hat.

IMRRS 2012, 1272

AG Hannover, Urteil vom 15.11.2011 - 484 C 3413/11
Wurden keine präzisen Eckdaten vorgegeben und müssen Vergleichsangebote noch eingeholt werden, entspricht die Delegation von Entscheidungskompetenz auf den Vewalter nicht den Maßstäben ordnungsgemäßer Verwaltung.

IMRRS 2012, 1264

LG Hamburg, Urteil vom 05.10.2011 - 318 S 7/11
Die Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen durch Dritte, die im (fremden) Interesse eines Wohnungseigentümers handeln, ist neben einer Bevollmächtigung oder Ermächtigung des Eigentümers an die weitere Voraussetzung zu knüpfen, dass ein nachvollziehbares und berechtigtes Interesse in der Person des Eigentümers gegeben sein muss, gerade einen bestimmten Dritten mit der Wahrnehmung seiner eigenen Rechte zu betrauen anstatt die begehrte Einsichtnahme selbst vorzunehmen.

IMRRS 2012, 1263

AG Aachen, Urteil vom 04.05.2011 - 119 C 88/10
Die generelle Ermächtigung des Verwalters zur Gewährung von Einsicht in die Beschluss-Sammlung stellt keine ordnungsgemäße Verwaltung dar.

IMRRS 2012, 1262

LG Hamburg, Urteil vom 14.12.2011 - 318 S 248/10
Eine Beschlussergebnisberichtigungsklage dient der Korrektur eines fehlerhaft verkündeten Beschlussergebnisses und ist nach Maßgabe der insoweit analog anzuwendenden Vorschrift des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG frsitgebunden.

IMRRS 2012, 1248

BGH, Urteil vom 22.03.2012 - VII ZR 102/11
1. Auch bei einem durch Landesgesetz angeordneten Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich Abfallentsorgung und Straßenreinigung kommt das privatrechtliche Nutzungsverhältnis durch Angebot, das regelmäßig als Realofferte in der tatsächlichen Leistungsgewährung liegt, und Annahme durch die Entgegennahme der Leistungen zustande.*)
2. Die landesrechtlichen Regelungen des Landes Berlin zum Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich Abfallentsorgung und Straßenreinigung sind dahin auszulegen, dass sich die Realofferte an die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiger Verband richtet und diese Entgeltschuldnerin ist.*)
3. Eine gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Wohnungseigentümer ergibt sich weder aus den landesrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin noch aus den Leistungsbedingungen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe.*)

IMRRS 2012, 1228

LG Itzehoe, Urteil vom 12.07.2011 - 11 S 51/10
Im Rahmen von Moderniesierungsmaßnahmen ist der Einbau zusätzlicher Fenster in Fällen, in denen deren Errichtung ausschließlich im Interesse einzelner Wohnungseigentümer steht und der Genehmigungsbeschluss im Zusammenhang mit dem Kostenfreistellungsbeschluss erfolgt, nicht als bauliche Veränderung einzustufen.

IMRRS 2012, 1226

LG Hamburg, Urteil vom 31.08.2011 - 318 S 258/10
Der teilrechtsfähige Verband Wohnungseigentümergemeinschaft ist nicht passiv legitimiert, wenn ein Wohnungseigentümer Schadensersatz wegen einer nicht bzw. nicht rechtzeitig beschlossenen und/oder durchgeführten Instandsetzungs bzw. Sanierungsmaßnahme nach § 280 BGB begehrt.

IMRRS 2012, 1168

BGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 147/11
Die Wohnungseigentümer sind nicht berechtigt, bereits entstandene, aber noch nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen eines Wohnungseigentümers mit Stimmenmehrheit erneut zu beschließen und so neu zu begründen. Ein dennoch gefasster Beschluss ist wegen fehlender Beschlusskompetenz nichtig.*)

IMRRS 2012, 1165

AG Koblenz, Urteil vom 12.11.2010 - 133 C 98/10 WEG
Ohne Eintragung im Handelsregister ist die Verschmelzung einer bestellten Verwalterfirma mit einer anderen Verwalterfirma nicht wirksam.

IMRRS 2012, 1160

LG Hamburg, Urteil vom 25.05.2011 - 318 S 208/09
Der Vertrauensschutzgedanke führt dazu, dass i. d. R. nicht in bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume rückwirkend eingegriffen werden darf.

IMRRS 2012, 1159

AG Hannover, Urteil vom 25.02.2011 - 481 C 27/11
Die Übertragung der Pflege von Flächen des sondernutzungsfreien Gemeinschaftseigentum auf übernahmebereite Wohnungseigentümer ist grundsätzlich möglich. Allerding muss bei Bepflanzungen Art, Umfang und Folgekosten durch die Gemeinschaft geregelt werden.

IMRRS 2012, 1158

LG Hamburg, Urteil vom 14.12.2011 - 318 S 55/11
Die Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der Anfechtungsfrist trifft den Anfechtungskläger.

IMRRS 2012, 1157

LG Hamburg, Beschluss vom 16.05.2011 - 318 T 18/11
Bei einer Blankettanfechtung ohne sofortige Begründung ist es unter Kostengesichtspunkten nicht geboten, voreilig anzukündigen, in der mündlichen Verhandlung beantragen zu wollen, die Klage abzuweisen.

IMRRS 2012, 1155

AG München, Urteil vom 14.09.2011 - 482 C 26427/10 WEG
Der umbauende Wohnungseigentümer muss nur den bei der Bauerrichtung geltenden Schallschutz einhalten.

IMRRS 2012, 1142

KG, Urteil vom 09.11.2010 - 21 U 133/09
1. Die Ermächtigung des WEG-Verwalters, die zur ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft zu treffen, erstreckt sich nicht auf außergewöhnliche, nicht dringende Instandsetzungsarbeiten größeren Umfangs.
2. Ein Architekt darf nicht auf die Vertretungsbefugnis des Verwalters vertrauen. Legt der Verwalter keine Vollmachts- oder Ermächtigungsurkunde vor, ist das Vertrauen des Architekten in die Vertretungsmacht des Verwalters nach den Grundsätzen der Anscheins- und Duldungsvollmacht nicht geschützt.
3. Wird der von dem Verwalter abgeschlossene Architektenvertrag von der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht genehmigt, ist der Architekt zur Rückzahlung bereits geleisteter Honorarzahlung verpflichtet, wenn die Gemeinschaft die Leistung des Architekten nicht verwertet hat und nicht verwerten kann.

IMRRS 2012, 1140

LG Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2011 - 11 S 75/10
Eine Kreditaufnahme für die Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht nur einstimmig, sondern auch mit Stimmenmehrheit beschlossen werden, sofern sie ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Dies ist auch dann der Fall, wenn ein langfristig höherer Kredit aufgenommen werden soll.

IMRRS 2012, 1133

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 13.05.2011 - 303A C 16/10
Jeder Wohnungseigentümer muss bei jedem Tagensordnungspunkt damit rechnen, dass Beschlüsse gefasst werden. Es ist deshalb nicht notwendig, sie gerade in der Einladung ausdrücklich darauf hinzuweisen.

IMRRS 2012, 1130

BGH, Urteil vom 20.01.2012 - V ZR 125/11
Eine Regelung in der Teilungserklärung, durch die sich der teilende Eigentümer vorbehält, an Flächen des Gemeinschaftseigentums nachträglich Sondernutzungsrechte zu begründen, muss dem sachenrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz genügen.*)

IMRRS 2012, 1124

LG Hamburg, Urteil vom 21.09.2011 - 318 S 123/11
Grundsätzlich bedarf ein Wechsel der Rechtsform des Verwalters der Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Bleiben die für die Betreuung der Wohnungseigentümergemeinschaft zuständigen Personen unverändert, so ist der Beschluss als eine Wiederbestellung und keine Neubestellung des Verwalters zu bewerten.

IMRRS 2012, 1050

AG Hamburg, Urteil vom 10.08.2011 - 102 d 29/11
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind die Eigentümer im Rahmen des § 14 Ziffer 1 WEG aus Rücksichtnahme gegenüber den anderen Eigentümern dazu verpflichtet, das Plakatieren von Türen in den Hausfluren unter Einschluss der Kellerflure zu unterlassen, soweit durch die betreffenden Bilder, Postkarten etc. persönliche weltanschauliche, politische, philosophische, religiöse oder sexuelle Botschaften oder vergleichbare persönliche Wertungen und Haltungen, auch ästhetischer Natur, transportiert werden.*)

IMRRS 2012, 1043

BGH, Urteil vom 09.03.2012 - V ZR 170/11
Der Verwalter ist als Zustellungsbevollmächtigter gemäß § 45 Abs. 1 WEG ausgeschlossen, wenn im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts über die Durchführung der Zustellung in der Sache begründete Umstände ersichtlich sind, die die konkrete Gefahr einer nicht sachgerechten Information der Wohnungseigentümer rechtfertigen.*)
IMRRS 2012, 1020

LG Mainz, Beschluss vom 15.08.2011 - 306 T 129/08
Eine unzulässige Majorisierung liegt zwar nicht schon dann vor, wenn der Mehrheitseigentümer mit seinen Stimmen einen Beschluss gegen die Stimmen aller anderen Wohnungseigentümer durchsetzt. Nutzt er ein ihm zustehendes Stimmenübergewicht jedoch zur Herbeiführung einer eigennützigen, sachlich nicht gerechtfertigten, insbesondere gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung verstoßenden oder gesetzwidrigen Entscheidung, so begründet dies den Vorwurf rechtmissbräuchlichem Verhaltens.
IMRRS 2012, 0926

AG Hersbruck, Urteil vom 28.09.2011 - 7 C 32/11 WEG
Die Jahresabrechnung muss für einen Wohnungseigentümer auch ohne Hinzuziehung fachlicher Unterstützung verständlich sein. Diesen Anforderungen genügt eine Abrechnung nur, wenn sie, anders als der Wirtschaftsplan, nicht die geschuldeten Zahlungen und die vorgesehenen Ausgaben, sondern die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ausweist.

IMRRS 2012, 0916

AG Charlottenburg, Urteil vom 31.08.2011 - 212 C 65/11
1. Der Mieter ist dann von der aus einer Kleinreparaturklausel entstehenden Erstattungspflicht für die Instandhaltung von Gegenständen und Einrichtungen befreit, wenn er deren Reparaturanfälligkeit durch schonende Benutzung und sorgsamen Umgang ohnehin nicht beeinflussen kann.
2. Eine Klausel zur Übernahme von Kleinreparaturen umfasst nur Gegenstände und Einrichtungen, die dem Zugriff des Mieters unterliegen. Dichtungen von Abflussrohren gehören nicht dazu.

IMRRS 2012, 0911

LG Berlin, Urteil vom 10.11.2011 - 85 S 25/11 WEG
Befinden sich die Parkplätze der Wohnungseigentümer einer WEG auf einem anderen Grundstück, wo sich auch fremde Parkplätze befinden, so handelt es sich rechtlich gesehen bei der Gemeinschaft betreffend das Grundstück, auf dem sich die Parkpalette befindet, um eine von der "normalen" Gemeinschaft völlig verschiedene Gemeinschaft, so dass die Abrechnung der Kosten der Parkpalette in der Jahresabrechnung nichts zu suchen hat. Es ist vielmehr für die Kosten des Grundstücks, auf der sich die Parkpalette befindet, eine separate Abrechnung zu erstellen und zu beschließen.

IMRRS 2012, 0904

LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 08.09.2011 - 1 T 208/11
Das Berichtigungsbegehren betreffend die Versammlungsniederschrift einer Wohnungseigentümerversammlung kann lediglich den Versammlungsteil betreffen, während dessen der Versammlungsleiter anwesend war. Inhaltlich steht dem Protokollverfasser ein erheblicher Ermessensspielraum jedenfalls dann zu, wenn zu einem Tagesordnungspunkt lediglich Erörterungen der Wohnungseigentümergemeinschaft stattgefunden haben, eine Beschlussfassung, an die rechtliche Folgen anknüpfen aber nicht stattgefunden hat.*)

IMRRS 2012, 0901

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 01.03.2012 - 11 Wx 35/11
Wird nach vorausgegangenen Pfandfreigaben die nur noch auf einem Wohnungseigentum lastende Globalgrundschuld auf Antrag des Eigentümers dieses Wohnungseigentums gelöscht, so dürfen die diesen Eigentümer betreffenden Gebühren nicht nach anderen Grundsätzen berechnet werden als bei den Pfandfreigaben zugunsten der anderen Wohnungseigentümer; die Haftung ist auf die Höhe der aus dem Wert der Eigentumswohnung berechneten Gebühr begrenzt.*)

IMRRS 2012, 0894

OLG Köln, Beschluss vom 10.02.2012 - 17 W 24/12
1. Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern, die Eigentümerversammlungen abhält und einen Verwalter beschäftigt, ist der Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem WEG weitgehend angenähert. Dass gemeinschaftliche Anlagen unterhalten werden, folgt aus der Natur der Sache und begründet keinen Gesellschaftszweck im Sinne von §§ 705 ff. BGB. Vielmehr sind die Regeln über die Bruchteilsgemeinschaft gem. § 741 ff. BGB anzuwenden. Kostenrechtlich gesehen bedeutet dies, dass grundsätzlich jedes Mitglied der Gemeinschaft als Person an der anwaltlichen Tätigkeit beteiligt ist.
2. Ein Anwalt, der für die Eigentümer tätig wird, kann in der Regel eine Erhöhungsgebühr verlangen. Anderes kann gelten, wenn die Eigentümer in ihrer Gesamtheit (als "Verband") auftreten.

IMRRS 2012, 0887

OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.12.2011 - 20 W 406/11
Zur Frage, wie es sich auswirkt, wenn der WEG-Verwalter seine Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums zwar erklärt hat, dessen Zustimmungsberechtigung jedoch entfallen ist, bevor der Antrag auf Umschreibung des Eigentums beim Grundbuchamt eingegangen ist.*)

IMRRS 2012, 0885

KG, Beschluss vom 28.02.2012 - 1 W 41/12
1. Bei der Veräußerung von Wohnungseigentum ist für die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch eine nach § 12 WEG erteilte Zustimmung für einen bereits geschlossenen Vertrag endgültig wirksam und nicht mehr widerrufbar, sobald sie gegenüber dem mit dem Vollzug beauftragten Notar erklärt worden ist.*)
2. Auch eine Veränderung der Rechtstellung des Zustimmenden nach erteilter Zustimmung, aber vor Vollzug der Veräußerung im Grundbuch ist bedeutungslos (Anschluss an OLG Düsseldorf, MittBayNot 2011, 484 und OLG München, MittBayNot 2011, 486; entgegen OLG Celle, NZM 2005, 260; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 20 W 321/11, juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 15. März 2011 - 13 W 15/11, BeckRS 2011, 18986; OLG Hamm, NJW-RR 2010, 1524).*)

IMRRS 2012, 0843

BGH, Urteil vom 17.02.2012 - V ZR 251/10
1. Die Regelungen der Heizkostenverordnung gelten für die Wohnungseigentümergemeinschaft unmittelbar; einer Vereinbarung oder eines Beschlusses über ihre Geltung bedarf es nicht.*)
2. In die Jahresgesamtabrechnung sind alle im Abrechnungszeitraum geleisteten Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung von Brennstoff stehen, aufzunehmen. Für die Verteilung in den Einzelabrechnungen sind dagegen die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs maßgeblich. Der Unterschiedsbetrag ist in der Abrechnung verständlich zu erläutern.*)

IMRRS 2012, 0842

BGH, Urteil vom 10.02.2012 - V ZR 105/11
1. Ein einzelner Wohnungseigentümer kann die Abberufung des Verwalters nicht schon deshalb verlangen, weil ein wichtiger Grund im Sinne von § 26 Abs. 1 Satz 3 und 4 WEG hierfür besteht; den Wohnungseigentümern steht insoweit ein Beurteilungsspielraum zu, der erst dann überschritten ist, wenn die Ablehnung der Abberufung aus objektiver Sicht nicht vertretbar erscheint.*)
2. Bei der Festsetzung des Streitwerts einer auf Abberufung des Verwalters gerichteten Verpflichtungsklage ist im Regelfall das Gesamtinteresse nach dem in der restlichen Vertragslaufzeit anfallenden Verwalterhonorar und das Interesse des klagenden Wohnungseigentümers nach seinem Anteil hieran zu bemessen.*)
IMRRS 2012, 0840

AG Dortmund, Urteil vom 11.01.2011 - 512 C 49/10
1. Jeder Eigentümer kann von dem anderen Eigentümer verlangen, dass er Beeinträchtigungen, die unter Verstoß gegen das Gesetz, die Teilungserklärung oder bestandskräftige Beschlüsse erfolgen, unterlässt.
2. Insbesondere haben die Wohnungseigentümer Ansprüche gegen einen Wohnungseigentümer gem. § 1004 Abs. 1 auf Beseitigung und Unterlassung einer Störung des gemeinschaftlichen Eigentums oder wegen unzulässigem Gebrauchs.

IMRRS 2012, 0834

LG Itzehoe, Urteil vom 25.10.2011 - 11 S 9/11
1. Der Wortlaut des § 26 Abs. 2 WEG ist nach Sinn und Zweck dergestalt zu verstehen, dass eine frühzeitige Verlängerung der Bestellungszeit nur dann ausgeschlossen ist, wenn dadurch ein Unterlaufen des Normzwecks des § 26 Abs. 1 Satz 2 WEG - keine Bindung der Eigentümer über fünf Jahre an einen Verwalter - erreicht werden würde.
2. Diesem Gesetzeszweck steht es nicht entgegen, wenn die erneute Bestellung zeitlich mehr als ein Jahr vor Ablauf der Bestellungszeit erfolgt, aber dadurch eine Bindung der Wohnungseigentümer über fünf Jahre hinaus nicht eintritt.
3. Nichtig ist gemäß § 26 Abs. 1 Satz 5 WEG, § 134 BGB die Regelung in der Gemeinschaftsordnung, die Bestellung erfolge jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren, sie verlängere sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht die Eigentümer sechs Monate vor Ablauf der Zeit durch Mehrheit die Bestellung eines anderen Verwalters beschließen.
4. Die Wiederwahl eines Verwealters entspricht dann nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände - verschuldet oder nicht - eine Zusammenarbeit mit dem gewählten Verwalter nach Treu und Glauben unzumutbar und das erforderliche Vertrauensverhältnis von vorneherein nicht zu erwarten ist.

IMRRS 2012, 0786

LG Köln, Urteil vom 19.01.2012 - 29 S 190/11
1. Die Beschlussvorlage zur Jahresabrechnung ist rechnerisch unschlüssig und insgesamt für ungültig zu erklären, wenn es an der Übereinstimmung der Entwicklung der Konten und dem Saldo von Einnahmen und Ausgaben fehlt.
2. Mängel in der Buchführung des Verwalters betreffend das Verwalterkonto können dazu führen, dass die Eigentümer einen Buchprüfer bestellen müssen und der Verwalter sich schadensersatzpflichtig hierfür macht.

IMRRS 2012, 0706

LG Lüneburg, Urteil vom 06.09.2011 - 9 S 30/11
Das Vertrauen der Wohnungseigentümergemeinschaft auf den rechtskräftig beschlossenen Wirtschaftsplan ist schutzwürdig, auch wenn der Verteilungsschlüssel für die nachfolgende Jahresabrechnung auf einem nichtigen Beschluss beruht.

IMRRS 2012, 0699

BGH, Urteil vom 09.02.2012 - V ZB 95/11
Auch nach Einführung des Rangklassenprivilegs für Wohngeldansprüche (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG) bedarf die Begründung von Wohnungseigentum nicht der Zustimmung der Gläubiger, deren Grundpfandrechte auf dem ganzen Grundstück lasten.*)

IMRRS 2012, 0688

LG Lüneburg, Urteil vom 25.10.2011 - 5 S 36/11
Hat der Geschäftsführer der Verwalterin einen Wohnungseigentümer als Querulanten bezeichnet, bestehen Zweifel an der gebotenen Neutralität der Verwalterin, die eine Wiederbestellung nicht rechtfertigen.

IMRRS 2012, 0687

LG Hamburg, Beschluss vom 11.08.2011 - 318 T 39/11
1. Die Zulässigkeit von Gegenverfügungen ist trotz Zweifeln in der Literatur (insbesondere Weber, WRP 1985, 527ff.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Aufl. 2005, § 922 Rdn. 18 und Reicholg, in: Thomas/Putzo, a.a.O., § 922 Rdn. 2 a.E. ohne jedwede Begründung) zu bejahen, wenn man zusätzlich einen Sachzusammenhang mit dem Verfahren fordert (so wohl auch Heinrich, in: Musielak, ZPO, 4. Aufl. 2005, § 33 Rdn. 13) bzw. das Gericht ansonsten entsprechend § 145 Abs. 2 ZPO die Verfahren trennt (vgl. bereits LG Köln. ZUM 2006, 71 = ProzRB 2005, 314).*)
2. Haben die Wohnungseigentümer Mitbesitz am Gemeinschaftseigentum "Auffahrt" und ist die Auffahrt auch nach Errichtung eines Metallpfeilers für die Mitwohnungseigentümer nach wie vor passierbar, steht § 866 BGB einer Regelung per einstweiliger Verfügung entgegen.*)

IMRRS 2012, 0683

LG Hamburg, Urteil vom 11.05.2011 - 318 S 168/10
Liegt zwischen dem Zugang der gerichtlichen Vorschussanforderung an den Kläger und dem Eingang des Kostenvorschusses bei Gericht ein Zeitraum von 16 Tagen, ist diese dem Kläger zuzurechnende Verzögerung der Zustellung nicht mehr als geringfügig anzusehen.

IMRRS 2012, 0682

AG Lichtenberg, Urteil vom 14.09.2011 - 119 C 14/11
1. Ein Wohnungseigentümer kann eine rückwirkende Änderung des Abrechnungsmaßstabes wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles nach Treu und Glauben verlangen, wenn das Abrechnungsergebnis zu einer für ihn nicht mehr hinnehmbaren Mehrbelastung führt.
2. Bei einer Kostenverteilung zu 70% nach dem aber nur zu 12,83% gemessenen Verbrauch muss sich den Eigentümern aufdrängen, dass die "Vielverbraucher" die "Wenigverbraucher" bei dieser Sachlage "subventionieren". Das ist mit dem wohnungseigentumsrechtlichen Rücksichtnahmegebot nicht zu vereinbaren.

IMRRS 2012, 0679

LG Hamburg, Urteil vom 05.10.2011 - 318 S 245/10
1. Der Eigentümergemeinschaft steht die Beschlusskompetenz zu, über den Einbau und die Wartung von Rauchwarnmeldern in der gesamten Gemeinschaftsanlage zu beschließen.
2. Nach Einreichung einer Anfechtungsklage muss sich der Kläger (bzw. sein Prozessbevollmächtigter) bei Gericht weiter nach dem Fortgang des Verfahrens, insbesondere der Zustellung der Klage erkundigen; dies ist im Hinblick auf die Wirkung des § 46 Abs. 1 S. 2 WEG als materiell-rechtlicher Ausschlussfrist geboten.

IMRRS 2012, 0678

LG Hamburg, Urteil vom 14.09.2011 - 318 S 77/10
1. Eine Anfechtungsklage (bzw. Nichtigkeitsfeststellungsklage) ist nur gegen die übrigen Eigentümer der Untergemeinschaft zu richten, da nur diese die angefochtenen Beschlüsse gefasst haben und die Teilungserklärung den Untergemeinschaften in dem gemäß Teilungserklärung vereinbarten Umfang eine eigene Beschlusskompetenz zuweist.
2. Im Grundsatz ist davon auszugehen, dass die Gemeinschaftsordnung bei einer Mehrhausanlage die Bildung von Untergemeinschaften mit eigenen Beschlussfassungskompetenzen in allen sie betreffenden Verwaltungsangelegenheiten vorsehen kann.
3. Der Eigentümerversammlung einer Untergemeinschaft fehlt die Beschlusskompetenz, soweit die Jahresabrechnung der Untergemeinschaft Positionen enthält, die nicht nur die Untergemeinschaft, sondern entweder die Gesamtgemeinschaft oder eine der anderen Untergemeinschaft betreffen.

IMRRS 2012, 0652

LG Hamburg, Beschluss vom 29.09.2011 - 318 S 22/11
1. Beseitigungsansprüche wegen baulicher Maßnahmen (hier: Verlegung einer Gasleitung) unterliegen der 3-jährigen Verjährung.*)
2. Zur Bedeutung von Erklärungen gegenüber dem Bauamt.*)

IMRRS 2012, 0651

LG Hamburg, Urteil vom 23.03.2011 - 318 S 48/10
Einzelabrechnungen, mit denen einem einzelnen Eigentümer zu Unrecht Ausgaben allein auferlegt worden sind, sind lediglich auf Anfechtung des Genehmigungsbeschlusses hin für ungültig zu erklären; ein entsprechender Abrechnungsbeschluss ist also nur anfechtbar, nicht aber wegen Überschreitung der absoluten Beschlusskompetenz nichtig, weil die Wohnungseigentümer grundsätzlich berechtigt sind, auch über die interne Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben abzurechnen
