Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
6303 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2007
IMRRS 2007, 0543
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27.08.1985 - 3 W 121/85
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0541

OLG Zweibrücken, Urteil vom 23.12.1981 - 2 U 33/81
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0538

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.1998 - 3 W 232/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0537

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.1997 - 3 W 221/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0536

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.09.1983 - 3 W 76/83
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0535

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.02.1999 - 3 W 24/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0533

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.10.1985 - 3 W 192/85
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0532

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.08.1993 - 3 W 141/93
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0531

OLG Zweibrücken, Urteil vom 17.02.1998 - 5 U 67/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0530

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.12.1986 - 3 W 174/86
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0529

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.08.1986 - 3 W 134/86
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0528

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.06.1999 - 3 W 69/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0527

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.04.1999 - 3 W 60/99
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0525

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.05.1998 - 3 W 40/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0524

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 13.06.1986 - 3 W 98/86
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0523

OLG Zweibrücken, Urteil vom 12.01.1998 - 7 U 92/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0521

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.06.1987 - 3 W 53/87
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0520

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.03.1987 - 3 W 23/87
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0519

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.02.1997 - 3 W 200/96
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0518

OLG Zweibrücken, Urteil vom 09.07.1998 - 4 U 16/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0517

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09.01.1987 - 3 W 198/86
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0516

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.12.1998 - 3 W 217/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0515

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.11.1990 - 3 W 109/90
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0514

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.11.1985 - 3 W 210/85
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0513

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.10.1976 - 3 W 101/76
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0512

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 08.09.1986 - 3 W 130/86
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0511

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.11.1986 - 3 W 152/86
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0510

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 07.07.1987 - 3 W 58/87
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0509

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.10.1987 - 3 W 99/87
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0508

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.07.1987 - 3 W 66/87
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0507

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.04.1993 - 3 W 50/93
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0506

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 04.11.1991 - 3 W 105/91
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0505

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.11.1998 - 3 W 224/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0504

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 03.06.1997 - 3 W 91/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0503

OLG Jena, Urteil vom 18.04.1995 - 5 U 921/94
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0502

OLG Jena, Beschluss vom 14.10.1998 - 6 W 637/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0501

OLG Jena, Urteil vom 12.04.1995 - 4 U 801/94
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0500

OLG Stuttgart, Beschluss vom 31.10.1989 - 8 W 37/89
1. Ein Wohnungseigentümer kann nicht verlangen, daß in der Jahresabrechnung eine an § 27 der II, Berechnungsverordnung ausgerichtete Aufgliederung der Ausgaben erfolgt.*)
2. Hat die Wohnungseigentümergemeinschaft unter Mitwirkung eines neuen Miteigentümers beschlossen, das auf die Besitzzeit seines Rechtsvorgängers entfallende Wohngeld von diesem zu erheben, so kann der Beschluß ungeachtet seiner Verbindlichzeit durch einen neuen Beschluß abgeändert und der jetzige Eigentümer zur Zahlung verpflichtet werden.*)
3. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung eines Wirtschaftsplans fällt weg, wenn über die streitige Frage im Rahmen der Jahresabrechnung beschlossen wird. Daß diese angefochten wird, ändert nichts.*)
4. Der Verwalter kann durch Mehrheitsbeschluß ermächtigt werden, im eigenen Namen Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen.*)

IMRRS 2007, 0499

OLG Stuttgart, Beschluss vom 30.04.1986 - 8 W 531/85
1. Für Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümer und Verwalter ist die Zuständigkeit des Gerichts der freiwilligen Gerichtsbarkeit gegeben, wenn die nach dem Vortrag des antragstellenden Wohnungseigentümers vom Verwalter verletzte Pflicht in einem inneren Zusammenhang mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums steht.*)
2. Eine von der Eigentümerversammlung beschlossene Redezeitbegrenzung verletzt nicht die Rechte der Wohnungseigentümer, wenn sie aus sachlichen Gründen (hier: zur ordnungsgemäßen Durchführung der Versammlung) erfolgt.*)

IMRRS 2007, 0497

OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.03.1990 - 8 W 505/89
Pkw-Abstellplätze für eine Wohnungseigentümeranlage können auch dadurch geschaffen werden, daß die Benutzung eines im Eigentum eines Dritten befindlichen Nachbargrundstücks hierfür durch eine Grunddienstbarkeit zugunsten aller jeweiligen Wohnungseigentümer sichergestellt wird.*)

IMRRS 2007, 0494

OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.11.1985 - 8 W 424/84
1. An den Kosten eines Rechtsstreits nach § 18 WEG muß sich auch der obsiegende Beklagte beteiligen.*)
2. Ein Wohnungseigentümer, der Verwaltungskosten über seinen Anteil hinaus bezahlt hat, muß seine Ausgleichsforderung nicht über die Gemeinschaft abwickeln, er kann die anderen Eigentümer unmittelbar in Anspruch nehmen.*)

IMRRS 2007, 0493

OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.09.1979 - 8 W 424/79
Ist über das Vermögen eines Wohnungseigentümers das Konkursverfahren eröffnet worden und schuldete er in diesem Zeitpunkt noch rückständige Wohngelder usw. (§ 16 Abs. 2 WEG), so kann ein Beschluß der Eigentümergemeinschaft über eine von allen Wohnungseigentümer zur Deckung des Ausfalls zu erhebende Umlage nicht den Konkursverwalter bezüglich der von ihm verwalteten Wohnungen betreffen; insoweit ist der Beschluß der Eigentümergemeinschaft unwirksam. Eine Konkursforderung kann vom Gläubiger nicht in eine Masseverbindlichkeit umgewandelt werden.*)

IMRRS 2007, 0492

OLG Stuttgart, Beschluss vom 24.01.1989 - 8 W 248/88
§ 322 Abs. 2 ZPO gilt für eine im Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zur Aufrechnung gestellte Forderung entsprechend. Über das Bestehen einer solchen Forderung darf nur aufgrund einer zulässigen Aufrechnung entschieden werden. Gegen Hausgeldbeiträge kann nur mit unstreitigen Gegenforderungen oder Ansprüchen aus Notgeschäftsführung aufgerechnet werden.*)

IMRRS 2007, 0491

OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.09.1969 - 8 W 147/69
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0490

OLG Stuttgart, Urteil vom 22.07.1998 - 9 U 55/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2007, 0489

OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.04.1985 - 8 W 68/85
Ist ein Wohnungseigentümer zum Zeitpunkt der Einberufung und Abhaltung einer Wohnungseigentümerversammlung geschäftsunfähig, so begründet dieser Umstand nicht die Nichtigkeit eines in dieser Versammlung gefaßten Beschlusses.*)

IMRRS 2007, 0488

OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.11.1986 - 8 W 581/85
1. Ein Sondernutzungsrecht an einer ohne wirksame Zustimmung angelegten Dachterrasse kann nicht durch Mehrheitsbeschluß eingeräumt werden.*)
2. Wenn der Verwalter nach der Teilungserklärung zwar befugt ist, baulichen Veränderungen zuzustimmen, diese aber an anderer Stelle besagt, daß solche Veränderungen nur aufgrund eines Mehrheitsbeschlusses zu dulden sind, ist die vom Verwalter erteilte Zustimmung nicht wirksam.*)

IMRRS 2007, 0487

OLG Stuttgart, Beschluss vom 21.07.1988 - 8 W 476/87
1. Ein nicht mehr anfechtbarer Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung verliert seine Bestandskraft nicht dadurch, daß nach erneuter Beratung eine Abänderung abgelehnt wird (Abweichung von BayObLGZ 1975, 284, 286).*)
2. Der bestätigende Beschluß kann nur aufgehoben werden, wenn ein Anspruch auf Abänderung des fortwirkenden Erstbeschlusses bestand.*)

IMRRS 2007, 0485

OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.02.2001 - 8 W 555/00
Aus dem Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer kann sich aus den konkreten Verhältnissen des Einzelfalls ergeben, dass ein Eigentümer mit einem Sondernutzungsrecht an einer Gartenfläche verpflichtet ist, dem benachbarten Miteigentümer, der keinen äußeren Zugang zu seiner ebenfalls im Sondernutzungsrecht stehenden Gartenfläche hat, zu deren ordnungsgemäßer Bewirtschaftung zu bestimmten Zeiten Durchgang zu gewähren*)

IMRRS 2007, 0484

OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.01.1997 - 8 AR 62/96
Ein Verweisungsbeschluß des Prozeßgerichts an das für Wohnungseigentumssachen zuständige Amtsgericht ist wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht bindend, wenn die Parteien nur auf den die Abgabe rechtfertigenden Vorlagebeschluß des KG, nicht aber auf die gegenteilige Entscheidung des BGH hingewiesen werden.*)
