Immobilien- und Mietrecht.
Volltexturteile nach Sachgebieten
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IMRRS 2007, 1901
Wohnungseigentum
KG, Beschluss vom 02.07.2007 - 24 W 34/07
1. Das Verfahren eines Wohnungseigentümers gegen Miteigentümer auf Unterlassung gewerblicher hotelähnlicher Zwischenvermietung ihrer Wohnungen wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antrag stellenden Wohnungseigentümers unterbrochen.*)
2. Die während der Unterbrechung des Verfahrens erklärte Antragsrücknahme ist dem Gericht gegenüber wirksam. Ihre relative Unwirksamkeit gegenüber dem Antragsgegner wird durch dessen Genehmigung geheilt.*)
3. Bei der Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme können die Erfolgsaussichten nach summarischer Prüfung berücksichtigt werden.*)
4. Eine gewerbliche hotelähnliche Zwischenvermietung von Wohneinheiten beeinträchtigt die Wohnungseigentümergemeinschaft typischerweise stärker als eine Wohnnutzung und ist daher regelmäßig zu unterlassen.*)
5. Bei identischen Unterlassungsanträgen mehrerer Antragsteller ist der Geschäftswert ausgehend vom höchsten Interesse eines Antragstellers an der Unterlassung unter Berücksichtigung des Interesses des Antragsgegners an der Fortsetzung der beanstandeten Nutzung angemessen zu erhöhen.*)
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IMRRS 2007, 1899
Prozessuales
LG Dortmund, Beschluss vom 09.08.2007 - 11 T 66/07
Für die am 1.7.2007 bei Gericht eingehenden Verfahren in Wohnungseigentumssachen ist abweichend vom Wortlaut des § 62 WEG n.F. bereits das Verfahrensrecht nach §§ 43 ff WEG n.F. anwendbar.*)
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IMRRS 2007, 1891
Wohnungseigentum
KG, Urteil vom 19.01.2007 - 21 U 163/05
1. Wer Verfahrensbeteiligter im Zwangsverwaltungsverfahren ist, bestimmt sich ausschließlich nach § 9 ZVG. Nach § 9 Nr. 1 ZVG ist derjenige Verfahrensbeteiligter, für den zur Zeit der Eintragung des Vollstreckungsvermerks ein Recht im Grundbuch eingetragen ist oder durch Eintragung gesichert ist.
2. Gegen den Zwangsverwalter können keine Ansprüche auf Erstattung von ausgefallenem Wohngeld nebst Umlagen geltend gemacht werden von der Wohnungseigentümergemeinschaft, da er kein Verfahrensbeteiligter ist.
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IMRRS 2007, 1880
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 22.08.2007 - 34 Wx 88/07
1. § 267 ZPO ist in wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren, die nach den Regeln der freiwilligen Gerichtsbarkeit abzuwickeln sind, entsprechend anwendbar.*)
2. Bei der Nutzung von Tiefgaragenstellplätzen kommt eine „Aufrechnung“ gegenseitiger Parkverstöße von Wohnungseigentümern grundsätzlich nicht in Betracht.*)
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IMRRS 2007, 1871
Wohnungseigentum
LG Konstanz, Beschluss vom 23.08.2006 - 62 T 204/05
1. Für die Zurechnung von Stimmverboten kommt es entscheidend darauf an, ob das Mitglied eines Organs einer juristischen Person maßgeblichen Einfluss auf die Willensbildung hat. Das Stimmverbot besteht daher für den Geschäftsführer einer GmbH, der zugleich Geschäftsführer der Firma ist, die die Wohnungseigentumsanlage verwaltet.
2. Die Wahl zum Verwalter widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn eine kleine Gruppe von Wohnungseigentümern ihr Stimmengewicht nutzt, um einen Verwalter trotz Interessenskonflikts (verzögerte Durchsetzung von Mängeln durch Verwalter gegenüber dem Bauträger, dessen Geschäftsführer auch der Verwalter selber ist) zum Verwalter zu wählen
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IMRRS 2007, 1870
Wohnungseigentum
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.07.2007 - 14 Wx 41/06
1. Für die Zurechnung von Stimmverboten kommt es entscheidend darauf an, ob das Mitglied eines Organs einer juristischen Person maßgeblichen Einfluss auf die Willensbildung hat. Das Stimmverbot besteht daher für den Geschäftsführer einer GmbH, der zugleich Geschäftsführer der Firma ist, die die Wohnungseigentumsanlage verwaltet.
2. Die Wahl zum Verwalter widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn eine kleine Gruppe von Wohnungseigentümern ihr Stimmengewicht nutzt, um einen Verwalter trotz Interessenskonflikts (verzögerte Durchsetzung von Mängeln durch Verwalter gegenüber dem Bauträger, dessen Geschäftsführer auch der Verwalter selber ist) zum Verwalter zu wählen
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IMRRS 2007, 1868
Wohnungseigentum
OLG Dresden, Beschluss vom 21.05.2007 - 3 W 592/07
Haben die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft einen Rechtsanwalt zur Rechtsverteidigung beauftragt und hat die Gegenseite in diesem Zusammenhang ein selbständiges Beweisverfahren eingeleitet, bevor der BGH seine Rechtsprechung zur fehlenden Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft geändert hat (BGH, IBR 2005, 517), ist die Erhöhungsgebühr nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO grundsätzlich erstattungsfähig.
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IMRRS 2007, 1858
Wohnungseigentum
LG Heidelberg, Beschluss vom 13.02.2007 - 7 T 32/06
Die Beschlusszuständigkeit der Wohnungseigentümerversammlung ist nicht davon abhängig, ob eine Sonderumlage ordnungsmäßig ist. Die Wohnungseigentümer können im Einzelfall zur Fertigstellung des Gemeinschaftseigentums durch Beschluss die Kostenverteilung abweichend von § 16 Abs. 2 WEG regeln.
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IMRRS 2007, 1808
Wohnungseigentum
LG Konstanz, Beschluss vom 22.08.2007 - 62 T 121/07
1. Die Entscheidung über Rechtsmittel gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss in vor dem 02.07.2007 eingegangenen Wohnungseigentumsverfahren hat durch den Einzelrichter zu erfolgen.
2. Die Änderung der Kostenvorschriften zu Verfahren nach § 43 WEG und Buchstabe c in Vorbemerkung 3.2.1 Abs. 1 Nr. 2 ändert an der Fortgeltung der früheren Vorschriften für abgeschlossene Verfahren nichts.
3. Im Kostenfestsetzungsverfahren sind Zinsen in Verfahren nach § 43 WEG a.F. erst mit Rechtskraft zuzusprechen.
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IMRRS 2007, 1807
Wohnungseigentum
LG Konstanz, Beschluss vom 16.08.2007 - 62 T 53/07
1. § 49 Abs. 2 WEG n.F. ist auf bis zum 02.07.2007 eingehende Verfahren nach § 43 WEG a.F. nicht anzuwenden.
2. Es entspricht der Billigkeit, in einem Beschlussanfechtungsverfahren den Verwalter mit Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu belasten, wenn der Beschluss über die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan auf einem von der Gemeinschaftsordnung abweichenden fehlerhaften Kostenverteilungsschlüssel beruht. Es sei denn die Wohnungseigentümer beschließen trotz Hinweises des Verwalters bewusst abweichend von den Regelungen der Gemeinschaftsordnung.
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IMRRS 2007, 1806
Wohnungseigentum
LG Konstanz, Beschluss vom 13.08.2007 - 62 T 66/07
1. § 48 Abs. 2 WEG und § 49a GKG sind, da Übergangsvorschriften fehlen, nach Sinn und Zweck so auszulegen, dass § 48 Abs. 2 WEG in Verbindung mit der KostO für die bis zum 02.07.2007 eingegangenen Verfahren und § 49a GKG für die ab diesem Zeitpunkt eingehenden Verfahren gelten.
2. Auch in Altverfahren lässt sich der Geschäftswert nicht auf das Fünffache des persönlichen wirtschaftlichen Interesses beschränken. Dem steht der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes entgegen.
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IMRRS 2007, 1797
Wohnungseigentum
OLG Celle, Beschluss vom 22.05.2007 - 4 W 57/07
Die Wohnungseigentümer können Beschlusskompetenzen durch Vereinbarung auf ein bestimmtes Gremium übertragen, da sich sowohl aus § 23 Abs. 1 WEG als auch aus § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG ergibt, dass in der Teilungserklärung abweichende Beschlussorgane bestimmt werden können, und es vor allem bei Mehrhaus-Anlagen und besonders großen Anlagen sinnvoll sein kann, bestimmte Beschlussfassungen einem größeren Gremium zu übertragen, um die Beschlussfähigkeit zu gewährleisten.
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IMRRS 2007, 1796
Wohnungseigentum
OLG Dresden, Beschluss vom 12.06.2007 - 3 W 82/07
Zur Frage der Verhältnismäßigkeit einer Versorgungssperre.
IMRRS 2007, 1791
Wohnungseigentum
AG Diepholz, Urteil vom 08.02.2006 - 2 C 457/05
Kontoauszüge eines vom Verwalter als Kontoinhaber eingerichteten sog. offenen Treuhandkontos sind nicht bei Gelegenheit des Treuhandverhältnisses der beauftragten Verwaltung erlangt. Dem Treugeber steht daher wegen der fehlenden Herausgabe dieser Kontoauszüge kein Zurückbehaltungsrecht zu.
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IMRRS 2007, 1786
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.08.2007 - 3 Wx 84/07
1. Die schlichte Nennung von - angeblichen - Gesamtkosten (“Kosten/Jahr”) in einer als “Nebenkostenabrechnung” bezeichneten Wohngeld(einzel-)abrechnung verleiht dieser nicht die Qualität einer (unvollständigen) Gesamtabrechnung.*)
2. Liegen lediglich Einzelabrechnungen über Nebenkosten vor und beschließt die Gemeinschaft mehrheitlich auf dieser Grundlage die “Jahresabrechnung”, so hat dieser Eigentümerbeschluss eine Jahresabrechnung im Rechtssinne nicht zum Gegenstand, kann mit diesem Inhalt trotz unterbliebener Anfechtung keine Bestandskraft erlangen und kommt als Grundlage für einen Anspruch auf Zahlung von Wohngeld nicht in Betracht.*)
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IMRRS 2007, 1773
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.04.2007 - 20 W 290/05
1. Die Vereinbarung über die Einräumung von Sondernutzungsrechten ist grundsätzlich in den Wohnungsgrundbüchern aller Wohnungseigentumseinheiten einzutragen. Dabei kann dem Eintragungserfordernis grundsätzlich dadurch genügt werden, dass entsprechend § 7 Abs. 3 WEG auf die in der Vereinbarung oder Teilungserklärung enthaltene und das jeweilige Sondernutzungsrecht betreffende Eintragungsbewilligung Bezug genommen wird.*)
2. Die nachträgliche Änderung, Übertragung oder Aufhebung eines Sondernutzungsrechts ist dann nur noch im Grundbuchblatt des betroffenen Wohnungseigentums einzutragen, an dessen Inhalt sich etwas verändert; dies ist erforderlich, damit die Wirkungen des § 10 Abs. 2 WEG eintreten.*)
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IMRRS 2007, 1769
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 13.08.2007 - 34 Wx 144/06
1. In Wohnungseigentumssachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, die einen Schadensersatz- oder Aufopferungsanspruch zum Gegenstand haben, ist das Landgericht auch dann zur Entscheidung über die Erstbeschwerde berufen, wenn ein Beteiligter seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat (im Anschluss an OLG Düsseldorf vom 23.8.2006 - 3 Wx 64/06 = FGPrax 2007, 12).*)
2. Eine Rubrumsberichtigung scheidet aus, wenn als materielle Anspruchsgegner (hier: eines Schadensersatz- bzw. Aufopferungsanspruchs) sowohl die Wohnungseigentümer als auch die Eigentümergemeinschaft als Verband in Betracht kommen.*)
3. Zum Ersatzanspruch eines Wohnungseigentümers aus Aufopferungsgesichtspunkten, dessen Laden im Erdgeschoß wegen statischer Probleme der Decke über längere Zeit nicht nutzbar ist.*)
IMRRS 2007, 1765
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 13.08.2007 - 34 Wx 75/07
Geschoßdecken einer Tiefgarage sind zwingend Teil des Gemeinschaftseigentums. Dazu rechnet insbesondere auch die aus Brandschutzgründen erforderliche Betonüberdeckung über der Bewehrung.*)
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IMRRS 2007, 1764
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 07.08.2007 - 34 Wx 3/05
1. Fehlt die nach der Gemeinschaftsordnung erforderliche zweite Unterschrift eines Wohnungseigentümers unter dem Protokoll der Eigentümerversammlung, ist ein in dieser Versammlung gefasster Beschluss auf Antrag für ungültig zu erklären, sofern nicht die Unterschrift im gerichtlichen Verfahren nachgeholt wird.*)
2. Aus einem Beschluss, der für Instandsetzungsmaßnahmen isoliert einen nicht vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel zulasten nur einzelner Wohnungseigentümer bestimmt, ergibt sich keine Bindung der Wohnungseigentümer für einen Folgebeschluss, der die konkrete Sonderumlage zum Gegenstand hat.*)
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IMRRS 2007, 1735
Wohnungseigentum
OLG Celle, Beschluss vom 04.06.2007 - 4 W 108/07
1. Ist ein Spitzboden nach der grundbuchlich maßgeblichen Teilungserklärung als Gemeinschaftseigentum ausgewiesen, entsteht an ihm auch dann kein Sondereigentum, wenn er schon bei Errichtung des Gebäudes wohnlich ausgebaut und nur von der darunter liegenden Wohnung aus zugänglich ist (Anschluss an BGH NJW 2004, 1798 und OLGR Celle 2005, 706).*)
2. Die Duldung dieser der Teilungserklärung widersprechende Nutzung durch andere Miteigentümer bindet künftige Erwerber mangels einer Eintragung im Grundbuch nicht (Anschluss an BGH NZM 2003, 977).*)
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IMRRS 2007, 1730
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 31.07.2007 - 34 Wx 59/07
1. Die vom Käufer dem Bauträger erteilte Vollmacht zur Änderung des künftigen Wohnungseigentums und der künftigen Sondernutzungsrechte einschließlich ihrer Ergänzung ermächtigt auch zur Begründung eines bisher nicht vorgesehenen Sondernutzungsrechts an gemeinschaftlichen Flächen.*)
2. Zum Umfang des Sondernutzungsrechts an einem Spitzboden.*)
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IMRRS 2007, 1727
Wohnungseigentum
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.05.2007 - 3 W 153/06
1. Zur Erstellung der Jahresabrechnung ist grundsätzlich derjenige verpflichtet, der bei Fälligkeit der Abrechnung Verwalter ist. Scheidet demnach ein Verwalter während oder zum Ende eines Wirtschaftsjahres aus, so hat daher grundsätzlich der neue Verwalter die Abrechnung für dieses Wirtschaftsjahr zu erstellen, es sei denn, die Jahresabrechnung war zum Zeitpunkt des Verwalterwechsels bereits fällig.
2. Der ausgeschiedene Verwalter bleibt demgegenüber zur Rechnungslegung (§§ 675, 666 BGB) auf den Zeitpunkt seines Ausscheidens verpflichtet. Den Umfang der Rechnungslegungspflicht bestimmt § 259 BGB.
3. Die Jahresabrechnung ist nicht bereits mit dem Ablauf der Abrechnungsperiode, sondern erst nach Ablauf einer angemessenen Frist fällig, die in der Regel drei Monate, höchstens jedoch sechs Monate nach Ablauf des Wirtschaftsjahres endet.
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IMRRS 2007, 1687
Wohnungseigentum
OLG Braunschweig, Beschluss vom 11.06.2007 - 2 W 66/07
1. Die Beglaubigung der Verwalterbestellung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist kostenrechtlich eine Angelegenheit, deren Wert sich nach §§ 29 Satz 1, 30 Abs. 2 KostO bestimmt.*)
2. Dass der Beglaubigung der Verwalterbestellung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ein Geschäft mit wirtschaftlichem Wert zu Grunde liegt, steht der Anwendung des § 29 Abs. 1 KostO nicht entgegen, weil es an der Bestimmtheit dieses Wertes mangelt.*)
3. Die hinter einer solchen Verwalterbestellung absehbaren Tätigkeiten können im Hinblick auf ihre wirtschaftliche Bedeutung gemäß § 30 Abs. 2 Satz 2 KostO eine Abweichung von der Regelwertfestsetzung gemäß § 30 Abs. 2 S. 1 KostO rechtfertigen, führen aber nicht zur Anwendung des § 30 Abs. 1 KostO.*)
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IMRRS 2007, 1682
Wohnungseigentum
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10.07.2007 - 8 A 10279/07
Ein Wohnungseigentümer kann öffentlich-rechtliche Abwehransprüche gegen eine auf das gemeinschaftliche Grundstück bezogene Baugenehmigung mangels eigener Rechtsverletzung nicht geltend machen.*)
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IMRRS 2007, 1679
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 11.04.2007 - 2 Wx 2/07
1. Wenn von den in der Versammlung anwesenden Eigentümern keine Rüge hinsichtlich der Anwesenheit des an sich nicht teilnahmeberechtigten Hausmeisters bei der Eigentümerversammlung erhoben wird, kann diesem Verhalten der Eigentümer jedenfalls ein stillschweigender Verzicht auf die Einhaltung der Nichtöffentlichkeit entnommen werden.
2. Das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des Beschlusses über den Wirtschaftsplans entfällt, wenn über die zwischen den Beteiligten insoweit streitigen Punkte im Rahmen der Jahresabrechnung in der Eigentümerversammlung beschlossen worden ist.
3. Eine Ausnahme von der Erledigungswirkung einer beschlossenen Jahresabrechnung für den entsprechenden Wirtschaftsplan kommt bei einem Eigentümerwechsel in Frage.
4. Zur Frage der Verteilung der Kosten eines Beweissicherungsverfahrens.
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IMRRS 2007, 1677
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 31.07.2007 - 34 Wx 69/07
Besteht in der Eigentümergemeinschaft ein auf unbefristete Zeit eingesetzter Verwaltungsbeirat, kann der Verwalter über den Antrag eines Wohnungseigentümers auf „Neuwahl des Verwaltungsbeirats“ zunächst eine Abstimmung darüber herbeiführen, ob überhaupt der Beirat neu zu bestellen ist, und vom Ausgang dieser Abstimmung die Neuwahl abhängig machen.*)
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IMRRS 2007, 1649
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 26.07.2007 - 32 Wx 73/07
1. Ist der Verwalter zur Geltendmachung von Wohngeldforderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im eigenen Namen ermächtigt, so kann er Leistung an sich verlangen.*)
2. Enthält eine beschlossene Abrechnung Ausgaben, die für eine Maßnahme getätigt wurden, deren Beschließung rechtskräftig für ungültig erklärt wurde, so kann der Wohnungseigentümer im Zahlungsverfahren die Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses nicht einredeweise geltend machen und auch nicht aufrechnen.*)
3. Hat der Verwalter für Fotokopien einen Aufwendungsersatzanspruch, so ist ein Betrag von 0,20 € pro Fotokopie nicht unangemessen. Bedenklich erscheint ein Betrag von 0,72 € pro Seite.*)
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IMRRS 2007, 1646
Wohnungseigentum
BGH, Beschluss vom 21.06.2007 - V ZB 20/07
Der Verwalter ist zur Anfechtung einer gerichtlichen Entscheidung berechtigt, durch die seine Bestellung für ungültig erklärt wird.*)
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IMRRS 2007, 1630
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 23.07.2007 - 34 Wx 83/07
1. Der Vollstreckungsgegenantrag in Wohnungseigentumssachen ist dem Erkenntnisverfahren zugehörig. Demgemäß ist im Beschwerderechtszug originär die Kammer und nicht der Einzelrichter zuständig.*)
2. Zur Auslegung eines Titels, der zur Entfernung eines „zwischen“ zwei Garagenstellplätzen angebrachten Gitters verpflichtet.*)
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IMRRS 2007, 1629
Wohnungseigentum
OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.02.2007 - 20 W 409/05
Der Senat erachtet anders als die Oberlandesgerichte München (vgl. DWE 2006, 71) und Köln (vgl. NJW-RR 2006, 24) die sofortige Beschwerde des Verwalters gegen eine gerichtliche Entscheidung, mit dem ein Wohnungseigentümerbeschluss über seine Bestellung für ungültig erklärt worden ist, für zulässig. Wegen dieser Abweichung wird die sofortige weitere Beschwerde dem Bundesgerichtshof gemäß §§ 43 Abs. 1 WEG, 28 Abs. 2 FGG zur Entscheidung vorgelegt.*)
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IMRRS 2007, 1600
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 20.07.2007 - 32 Wx 93/07
Die Verpflichtung des Verwalters, nach Beendigung seiner Tätigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft Rechnung zu legen, umfasst neben der verständlichen und nachvollziehbaren Darlegung aller Einnahmen und Ausgaben auch - unter Beifügung der entsprechenden Belege - eine Aufstellung der noch bestehenden Forderungen, Verbindlichkeiten und Kontostände.*)
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IMRRS 2007, 1599
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 27.09.2006 - 34 Wx 59/06
1. Der Beschluss über eine umfassende Fassaden- und Balkonsanierung, der solche Fassadenteile von der Sanierung ausnimmt, die sich im Zug der Maßnahme als nicht sanierungsbedürftig erweisen, kann ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen. Es ist nicht zwingend erforderlich, vorab den Sanierungsumfang, etwa durch Gutachten, im Einzelnen festzulegen.*)
2. Auslegung einer Gemeinschaftsordnung, die Balkone trotz ihrer Zugehörigkeit zum Gemeinschaftseigentum der ausschließlichen Benutzung des Wohnungseigentümers, vor dessen Wohnung sie liegen, zuordnet und zugleich festlegt, dass der Wohnungseigentümer hierfür alle Kosten der Instandhaltung, mit Ausnahme des Balkonanstrichs, allein zu tragen hat.*)
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IMRRS 2007, 1549
Wohnungseigentum
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.09.2006 - 3 Wx 70/06
Der Wohnungseigentümerbeschluss, der auch für Sondernachfolger Gültigkeit haben soll, ist auszulegen wie eine Grundbucheintragung; denn es besteht ein Interesse des Rechtsverkehrs, die durch Beschlussfassung eingetretenen Rechtswirkungen der Beschlussformulierung entnehmen zu können. Der Beschluss muss "aus sich heraus" verständlich sein.
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IMRRS 2007, 1548
Wohnungseigentum
OLG Köln, Beschluss vom 30.03.2007 - 16 Wx 37/07
1. Angriffe des Verwalter gegen ein von der Wohnungseigentümergemeinschaft gewähltes Mitglied des Verwaltungsbeirates haben das gleiche Gewicht wie Angriffe der Verwaltung gegen die Wohnungseigentümer selbst.
2. Die Angriffe können einen Grund für eine außerordentliche Abberufung darstellen, wenn sie für eine nachhaltige Störung des Vertrauensverhältnisses gesorgt haben.
3. Der Verwalter ist gegenüber den Wohnungseigentümern kein Aufsichtsorgan, sondern ist als deren uneigennütziger Treuhänder tätig.
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IMRRS 2007, 1530
Wohnungseigentum
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.08.2006 - 5 W 72/06-26
1. Der Verwalter einer Wohnanlage ist verpflichtet, den Eigentümern auf verlangen eine Liste der übrigen Wohnungseigentümer (mit Namen und Anschriften) zu übergeben. Dieser Anspruch findet seine Grundlage in §§ 259, 260, 666, 675 BGB und ergibt sich überdies als selbständige Mitteilungspflicht aus dem zwischen den (einzelnen) Wohnungseigentümern und dem Verwalter geschlossenen Verwaltervertrag bzw. dem Aufgabenkreis, der diesem bei seiner Bestellung übertragen worden ist.
2. Ist die übergebene Liste unvollständig bzw. fehlerhaft, so muss der Verwalter sie vervollständigen bzw. korrigieren.
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IMRRS 2007, 1526
Wohnungseigentum
LG Bamberg, Beschluss vom 06.04.2006 - 3 T 137/05
Es gehört zur baulichen Abgeschlossenheit im Sinne des WEG, dass für jedes Wohnungs- und Teileigentum ein freier Zugang nach außen existiert. Durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit auf einem Nachbargrundstück, welche zugunsten aller jeweiligen Wohnungseigentümer wirkt, kann ein solcher freier Zugang gewährleistet werden.
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IMRRS 2007, 1513
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 11.07.2007 - 34 Wx 21/07
1. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat die Beschlusskompetenz, bei Abschluss eines gemeinschaftlichen Kabelnutzungsvertrags oder auch später den internen Umlageschlüssel festzulegen (wie KG NJW-RR 2005, 813; anders BGH NJW 2004, 3414/3418).*)
2. Die Festlegung des Umlageschlüssels kann nicht im Rahmen der Kostenverteilung in der Jahreseinzelabrechnung erfolgen (Vorlage an den Bundesgerichtshof wegen Abweichung von OLG Hamm ZMR 2004, 774).*)
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IMRRS 2007, 1511
Wohnungseigentum
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05.06.2007 - 3 W 98/07
Entgegen in der obergerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretener Auffassung kann eine Leistungspflicht einzelner Wohnungseigentümer, etwa zur Beseitigung baulicher Veränderungen, nicht durch bestandskräftigen Mehrheitsbeschluss begründet werden.*)
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IMRRS 2007, 1475
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 26.06.2007 - 34 Wx 67/07
Beschwer eines Wohnungseigentümers bei der Abweisung seines Antrags, ein auf einer Ziergarten-Sondernutzungsfläche aufgestelltes Rankgerüst zu beseitigen.*)
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IMRRS 2007, 1435
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 03.01.2007 - 2 Wx 75/06
1. Eine Hydrophobierung ist im Zusammenhang mit der bereits durchgeführten Sanierung des Fugennetzes und der Auswechselung defekter Steine ein geeignetes Mittel zur langfristigen Erhaltung der Fassade.
2. Leidet ein Wohnungseigentümer an einer hohen Chemikalienempfindlichkeit, so ist er zunächst selbst gehalten, das ihm Zumutbare zu tun, um die gesundheitlichen Risiken, die für ihn bei einer Hydrophobierung der Fassade bestehen, zu verringern.
3. Selbst ein zeitweiser Auszug ist zumutbar.
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IMRRS 2007, 1434
Wohnungseigentum
OLG Hamburg, Beschluss vom 24.01.2007 - 2 Wx 93/06
1. Der Grundsatz, dass der Kreis der möglichen Vertreter der Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft durch eine Teilungserklärung wirksam auf bestimmte Personen, z. B. den Ehegatten, andere Wohnungseigentümer und den Verwalter beschränkt werden kann, hält sich im Rahmen der durch § 10 Absatz 1 Satz 2 WEG eingeräumten Gestaltungsfreiheit.
2. Im Einzelfall können die Wohnungseigentümer jedoch gehindert sein, sich auf eine solche Vertretungsbeschränkung in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung zu berufen.
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IMRRS 2007, 1431
Rechtsanwälte
KG, Beschluss vom 27.02.2007 - 1 W 244/06
Ergeht in einem WEG-Verfahren auf die übereinstimmende Erledigungserklärung der Beteiligten eine Kostenentscheidung ohne mündliche Verhandlung, entsteht hierdurch keine Terminsgebühr nach RVG-VV Nr. 3104 (Abgrenzung zu BGH, NJW 2007, 158; 2006, 2495)*)
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IMRRS 2007, 1420
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 24.05.2007 - 34 Wx 27/07
Verabsäumt die Eigentümergemeinschaft, einen Wirtschaftsplan mit Vorschussverpflichtungen der Wohnungseigentümer aufzustellen, kann sie einen ausgeschiedenen Wohnungseigentümer weder auf Grund einer nach seinem Ausscheiden beschlossenen Jahresabrechnung noch aus ungerechtfertigter Bereicherung für die Lasten und Kosten in Anspruch nehmen, die vor seinem Ausscheiden entstanden sind.*)
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IMRRS 2007, 1419
Bauträger
OLG München, Beschluss vom 23.05.2007 - 32 Wx 30/07
Enthält eine Teilungserklärung die Bestimmung, dass jeder Wohnungseigentümer auf eigene Rechnung für die Instandhaltung von im Gemeinschaftseigentum stehenden Gegenständen (hier: Wohnungseingangstüren) zu sorgen hat, darf die Eigentümergemeinschaft gegen den Willen des betroffenen Wohnungseigentümers die Mangelbeseitigung nicht an sich ziehen. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann in diesem Fall keinen Vergleich mit Wirkung für einzelne Wohnungseigentümer abschließen. Ein diesbezüglicher Beschluss ist vereinbarungswidrig und damit anfechtbar.*)
Volltext
IMRRS 2007, 1418
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 31.05.2007 - 34 Wx 112/06
1. Auch ein Sonderrechtsnachfolger in Wohnungseigentum kann Handlungsstörer sein, wenn er die störende Handlung im Rahmen einer früheren Nutzungsberechtigung an der Wohnung verantwortlich mit hervorgerufen hat.*)
2. Schreibt die Gemeinschaftsordnung einer aus zwei Doppelhaushälften bestehenden Wohnanlage die weitest mögliche wirtschaftliche Trennung der Einheiten vor, ist dadurch § 22 Abs. 1 WEG nicht abbedungen.*)
3. Zur Pflicht des Tatrichters, die Beteiligten zu kontroversen Sachfragen anzuhören (hier: behauptete formlose Zustimmung zu baulichen Veränderungen).*)
Volltext
IMRRS 2007, 1417
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 21.05.2007 - 34 Wx 148/06
Es widerspricht einer ordnungsgemäßen Abrechnung, eine Sonderumlage für konkrete Sanierungsmaßnahmen, die im gleichen Wirtschaftsjahr erhoben und zweckentsprechend verbraucht wurde, als „Zuweisung zur Instandhaltungsrücklage“ in der Jahresabrechnung auszuweisen, auch wenn die Umlage kurzzeitig dem Rücklagenkonto gutgeschrieben wurde.*)
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IMRRS 2007, 1398
Wohnungseigentum
OLG München, Urteil vom 27.02.2007 - 9 U 3566/06
1. Auch nach der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Entscheidung des BGH vom 02.06.2005 (IBR 2005, 517) kann unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes auch der einzelne Miteigentümer isoliert in Anspruch genommen werden, wenn die Klage auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des BGH erhoben worden ist, wonach die Wohnungseigentümer für gemeinschaftliche Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner haften.
2. Beauftragt eine Wohnungseigentümergemeinschaft einen Architekten, so wird nur sie Vertragspartner; nur sie schuldet dem Architekten Honorar.
3. Hat ein Vertragspartner auf die langjährige Rechtsprechung vor dem 02.06.2005 vertraut, wonach alle Wohnungseigentümer ihm als Gesamtschuldner haften, und deshalb keine Klage gegen die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft erhoben, so dass sein Anspruch gegen diese verjährt ist, so ist unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes seine vor dem 02.06.2005 erhobene Klage gegen einen Wohnungseigentümer begründet.
Volltext
IMRRS 2007, 1389
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 25.06.2007 - 34 Wx 20/07
Der maximal zulässige Trittschall in Wohnungseigentumsanlagen kann nicht ausschließlich der einschlägigen DIN 4109 entnommen werden. Die zulässigen Werte sind vielmehr unter Berücksichtigung des besonderen Gepräges des betroffenen Gebäudes für den Einzelfall zu ermitteln.*)
Volltext
IMRRS 2007, 1388
Wohnungseigentum
OLG München, Beschluss vom 05.06.2007 - 34 Wx 143/06
1. Verstöße des Amtsgerichts gegen das Gebot des rechtlichen Gehörs können von der Beschwerdeinstanz rückwirkend geheilt werden.*)
2. Es verstößt grundsätzlich gegen das Gebot ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn die Wohnungseigentümer einen Verwalter wiederbestellen, der über mehrere Jahre weder Jahresabrechnungen noch Wirtschaftspläne zur Beschlussfassung vorgelegt hat.*)
Volltext
IMRRS 2007, 1371
Bauträger
BGH, Urteil vom 26.04.2007 - VII ZR 210/05
Hat sich der Veräußerer von Wohnungseigentum in den Verträgen mit den Erwerbern zu umfassenden Modernisierungsarbeiten sowie zur Aufstockung des Gebäudes mit zwei zusätzlichen Geschossen verpflichtet, so sind derartige Arbeiten nach Umfang und Bedeutung Neubauarbeiten vergleichbar und rechtfertigen die Anwendbarkeit von Werkvertragsrecht auf Mängel der gesamten Bausubstanz (im Anschluss an BGH, Urteil vom 16. Dezember 2004 - VII ZR 257/03, IBR 2005, 154 = BauR 2005, 542 = NZBau 2005, 216 = ZfBR 2005, 263).*)




