Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
6303 Entscheidungen insgesamt
Online seit 2006
IMRRS 2006, 2823
OLG München, Beschluss vom 18.09.2006 - 34 Wx 89/06
1. Tritt im Beschlussanfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, so hat der anfechtende Wohnungseigentümer diesem Umstand durch entsprechende Änderung seines Antrags Rechnung zu tragen. Verlangt der Anfechtende weiterhin Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses, so fehlt seinem Antrag das Rechtsschutzbedürfnis.*)
2. Den Wohnungseigentümern fehlt die Kompetenz für einen Beschluss, durch den einzelnen Wohnungseigentümern die Verpflichtung auferlegt wird, dem Verwalter eine zusätzliche Vergütung zu zahlen, wenn sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen.*)

IMRRS 2006, 2820

BayObLG, Beschluss vom 13.06.2000 - 2Z BR 35/00
Weist die Teilungserklärung ein Teileigentum als "Laden/Büro", "Ladenlokal mit Voll-/ Teilküche" und "Laden mit Bistro" aus, darf keine Gaststätte mit Öffnungszeiten über die Ladenzeiten hinaus betrieben werden, weil es auf die Bezeichnung "Laden" ankommt.*)

IMRRS 2006, 2819

BayObLG, Beschluss vom 13.06.2000 - 2Z BR 175/99
Jeder Wohnungseigenümer auch einer großen Wohnanlage hat gegen Kosterstattung Anspruch auf Fotokopien der einer Jahresabrechnung zugrundeliegenden Belege.*)

IMRRS 2006, 2818

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.06.2000 - 5 WF 48/00
Zu der - hier fehlenden - Verwertungspflicht von Wohnungseigentum, das nicht der um Prozesskostenhilfe nachsuchende Eigentümer, sondern dessen Trennungsunterhalt zahlender Ehegatte bewohnt.*)

IMRRS 2006, 2817

BayObLG, Beschluss vom 16.06.2000 - 2Z BR 178/99
Ist in der Teilungserklärung ein Teileigentum als Sauna ausgewiesen, darf dort kein "Pärchentreff" oder "Swinger-Club" betrieben werden.*)

IMRRS 2006, 2814

OLG Hamburg, Beschluss vom 22.06.2000 - 2 Wx 33/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2811

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2000 - 3 Wx 163/00
1.*)
Beschließt die Wohnungseigentümerversammlung, an den Häusern der Wohnanlage einen Blitzschutz installieren zu lassen, so entfällt mit der Durchführung dieser Maßnahme das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des dahin gehenden Eigentümerbeschlusses jedenfalls solange nicht wie die Rückgängigmachung der Baumaßnahme nicht tatsächlich ausgeschlossen ist oder ihr der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen steht.*)
2.*)
Eine mit relativ geringem Kostenaufwand erstmals durchzuführende Maßnahme zur Bewahrung eines höheren Gebäudes vor der elementaren Gefahr des Blitzeinschlages stellt sich als ordnungsgemäße Instandsetzung des Gebäudes und nicht als eine die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erfordernde bauliche Veränderung dar.*)

IMRRS 2006, 2810

BayObLG, Beschluss vom 28.06.2000 - 3Z BR 134/00
Geht es in einem WEG-Beschluß darum, ob Speicher und Keller als Wohnraum genutzt werden dürfen, so bemißt sich der Geschäftswert ausschließlich nach dem tatsächlichen Nutzungsinteresse und nicht nach der Kaufpreisdifferenz der in Rede stehenden Räume.*)

IMRRS 2006, 2809

BGH, Beschluss vom 29.06.2000 - V ZB 46/99
Über die Vermietbarkeit von in Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen einer Wohnungseigentumsanlage kann im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluß entschieden werden, soweit nicht eine Vereinbarung entgegensteht und den Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst.*)

IMRRS 2006, 2808

OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2000 - 16 Wx 87/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2807

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2000 - 3 Wx 214/00
1.*)
Der Wert der Beschwer, der sich nach dem vermögenswerten Interesse des Rechtsmittelführers an der Beseitigung der von zwei Nadelbäumen im Bereich des Balkons seiner Eigentumswohnung ausgehenden Beeinträchtigung (Lichtentzug) richtet, übersteigt 1.500,-- DM.*)
2.*)
Der Jahresbetrag einer um 10 % geminderten fiktiven Monatsmiete kann schon deshalb nicht entsprechend § 16 GKG zur Bemessung der Beeinträchtigung (Beschwer) herangezogen werden, da diese Vorschrift - aus sozialen Erwägungen - allein für die Wertfestsetzung zur Gebührenberechnung gilt.*)

IMRRS 2006, 2794

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2006 - 20 W 87/06
1. Für im Wohnungseigentumsverfahren abzuhandelnde Einwendungen, die im Streitverfahren nach der ZPO im Wege der Vollstreckungsabwehrklage geltend zu machen wären, sind grundsätzlich die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes bzw. des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschlägig; dies gilt auch für einen Vollstreckungsabwehrantrag gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss.*)
2. Dem Vollstreckungsabwehrantrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, sobald die Zwangsvollstreckung als Ganzes beendet ist, insbesondere wenn die vollstreckbare Ausfertigung ausgehändigt wurde und der Gläubiger aus dem Titel befriedigt ist.*)
3. § 767 Abs. 2 ZPO gilt für Vollstreckungsabwehranträge im Hinblick auf Kostenfestsetzungsbeschlüsse grundsätzlich nicht.*)

IMRRS 2006, 2791

OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.05.2006 - 20 W 542/05
Ein Verein, der als Treuhänder für eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Wohnung erwerben und unterhalten, sowie für einen Hausmeister zur Verfügung stellen oder - falls sie hierfür nicht benötigt wird - an Dritte vermieten soll, ist auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.*)

IMRRS 2006, 2778

BayObLG, Beschluss vom 20.07.2000 - 2Z BR 49/00
Die grundlose Weigerung, Akteneinsicht zu gewähren und ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör können den Eindruck erwecken, daß der Richter befangen sei.*)

IMRRS 2006, 2777

BayObLG, Beschluss vom 20.07.2000 - 2Z BR 50/00
Eine Wohnung darf nicht als Arztpraxis mit erheblichen Patientenverkehr genutzt werden, mag sie auch schon über viele Jahre hinweg bestimmungswidrig als Praxis genutzt worden sein.*)

IMRRS 2006, 2774

BayObLG, Beschluss vom 27.07.2000 - 2Z BR 63/00
Auch in einem wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren ist die Geschäftsfähigkeit eines Wohnungseigentümers in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen, wenn sich ernsthafte Zweifel an der Geschäftsfähigkeit einstellen.*)

IMRRS 2006, 2773

OLG Köln, Beschluss vom 09.02.2006 - 16 Wx 220/05
Sieht die Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft vor, dass zur Gültigkeit eines Beschlusses die Eintragung in ein Protokollbuch erforderlich ist, so genügt es nicht, wenn die Beschlüsse durchnummeriert in einem Ordner abgelegt werden.

IMRRS 2006, 2772

OLG Köln, Urteil vom 11.04.2006 - 4 UF 169/05
Ein Ehepartner kann nach endgültiger Trennung der Eheleute die Zustimmung zur Kündigung der ehemaligen Ehewohnung dann verlangen, wenn unterhaltsrechtliche Gründe oder auch der Gesichtspunkt nachehelicher Solidarität dem nicht entgegenstehen.

IMRRS 2006, 2771

BayObLG, Beschluss vom 27.07.2000 - 2Z BR 137/99
Eine Verwaltervergütung kommt nicht schon deswegen stillschweigend zustande, weil einer der Wohnungseigentümer einer aus zwei Mitgliedern bestehenden Gemeinschaft zum Verwalter bestellt wird.*)

IMRRS 2006, 2769

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.08.2000 - 3 Wx 227/00
Verlangt ein Wohnungseigentümer die Beseitigung einer baulichen Veränderung wegen einer nachteiligen Änderung des optischen Gesamteindrucks der Wohnanlage, so ist beim Fehlen konkreter, in Geld meßbarer Anhaltspunkte die Bestimmung des Geschäftswerts und der Beschwer Ermessenssache. Dabei ist eher von der Zulässigkeit eines Rechtsmittels auszugehen.*)

IMRRS 2006, 2768

BayObLG, Beschluss vom 02.08.2000 - 3Z BR 217/00
Ist in einer Wohnungseigentumssache ein Titel umzuschreiben, richtet sich das Verfahren nach den §§ 727 - 729 ZPO.*)

IMRRS 2006, 2767

BayObLG, Beschluss vom 03.08.2000 - 2Z BR 184/99
Isolierglasfenster sind Gemeinschaftseigentum. Haben gleichwohl die Eigentümer nach der Gemeinschaftsordnung Schäden an ihren Fenstern selbst zu beheben, so gilt dies auch für Trübungen der Scheiben.*)

IMRRS 2006, 2765

BayObLG, Beschluss vom 10.08.2000 - 2Z BR 36/00
Eine Beschwerde ist formwirksam eingelegt, wenn die Unterschrift des Anwalts fehlt, aber die beigefügte Abschrift einen Beglaubigungsvermerk des Anwalts enthält.*)
Jeder Wohnungseigentümer kann verlangen, dass entsprechend der Heizkostenverordnung und der Gemeinschaftsordnung Meßeinrichtungen für eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten installiert werden.*)
Der Kreis derjenigen Personen, die einen Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung vertreten dürfen, darf beschränkt werden.*)

IMRRS 2006, 2764

BayObLG, Beschluss vom 10.08.2000 - 2Z BR 41/00
Eine Vereinbarung, wonach im gemeinschaftlichen Eigentum stehende Räume in einem zu errichtenden Gebäude in Sondereigentum umgewandelt werden, ist unwirksam.*)

IMRRS 2006, 2754

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2006 - 3 Wx 265/05
Hat der (frühere) Verwalter einen Wohnungseigentümer mit einem Verfahren überzogen, obwohl dem Verwalter das Fehlen seiner Bevollmächtigung von Anfang an bekannt sein musste, so entspricht es billigem Ermessen, den Verwalter mit den gerichtlichen Kosten zu belasten und ihm auch die Erstattung der außergerichtlichen Kosten dieses Wohnungseigentümers aufzuerlegen.*)

IMRRS 2006, 2743

OLG München, Beschluss vom 10.07.2006 - 34 Wx 33/06
1. Die Errichtung einer Pergola stellt in der Regel eine bauliche Veränderung dar.*)
2. Der durch die bauliche Veränderung über das hinnehmbare Maß hinaus beeinträchtigte Wohnungseigentümer kann auch dann Beseitigung verlangen, wenn die Eigentümerversammlung zuvor bestandskräftig beschlossen hat, die Maßnahme in jederzeit widerruflicher Weise zu dulden.*)

IMRRS 2006, 2741

OLG München, Beschluss vom 26.09.2005 - 34 Wx 74/05
1. Schriftsätzliches Vorbringen der Beteiligten im Wohnungseigentumsverfahren ist auch dann zu berücksichtigen, wenn es erst nach der mündlichen Verhandlung, aber noch vor Erlass der abschließenden Entscheidung, bei Gericht eingeht.*)
2. Räume, die zwar in der Teilungserklärung als Sondereigentum bezeichnet und entsprechend der Zuordnung nummeriert werden, sind gemeinschaftliches Eigentum, wenn sie im Aufteilungsplan als solche ausgewiesen sind und nicht - unter ausdrücklicher Ausräumung des Widerspruchs - Sondereigentum begründet wurde.*)

IMRRS 2006, 2737

OLG Köln, Beschluss vom 16.08.2000 - 16 Wx 87/00 (1)
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2735

BayObLG, Beschluss vom 24.08.2000 - 2Z BR 33/00
Die Rechtsmittelbeschwer eines Wohnungseigentümers wegen einer fehlerhaften Jahresabrechnung bemißt sich nach der anteiligen Belastung, die ihm bei der seiner Ansicht nach richtigen Abrechnung erspart geblieben wäre*)

IMRRS 2006, 2734

BayObLG, Beschluss vom 24.08.2000 - 2Z BR 169/99
Die Gemeinschaftsordnung kann wegen des Kostenverteilungsschlüssels wegen Bestimmungen über die Genehmigung baulicher Veränderungen und wegen Hausordnungsvorschriften durch Mehrheitsbeschluß geändert werden.*)

IMRRS 2006, 2733

BayObLG, Beschluss vom 24.08.2000 - 2Z BR 58/00
Das Verbot, einen Hund zu halten, darf gegenüber einem schwer gesundheitsgeschädigten (contergangeschädigten) Wohnungseigentümer dann nicht durchgesetzt werden, wenn der Hund zur Stabilisierung des seelischen Zustand erforderlich ist.*)

IMRRS 2006, 2732

BayObLG, Beschluss vom 24.08.2000 - 2Z BR 54/00
Richtet sich die Verteilung der Kosten und Lasten des gemein-schaftlichen Eigentums nach den Wohnflächen, so dürfte bei einem Teileigentum wohl die Nutzfläche maßgebend sein.*)
Ein Zahlungsanspruch aufgrund eines beschlossenen Wirtschaftsplans wird nicht durch den Eigentümerbeschluss über die Jahresabrechnung hinfällig.*)

IMRRS 2006, 2731

BayObLG, Beschluss vom 24.08.2000 - 2Z BR 25/00
Einem Verwalter 100 DM pro Stunde zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer zu vergüten, kann gerechtfertigt sein, wenn besondere Voraussetzungen bestehen.*)

IMRRS 2006, 2727

OLG Frankfurt, Beschluss vom 28.08.2000 - 20 W 521/99
Zur Frage der Gegenvorstellung gegen einen Beschluss in Wohnungseigentumssachen bei Zustellungsmangel und zur Frage der mündlichen Verhandlung in Wohnungseigentumssachen.*)

IMRRS 2006, 2726

OLG Köln, Beschluss vom 30.08.2000 - 16 Wx 115/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2725

BayObLG, Beschluss vom 31.08.2000 - 2Z BR 39/00
Die Einrichtung eines Friseursalons in einer im ersten Obergeschoß gelegenen Eigentumswohnung stört und beeinträchtigt jedenfalls in einer kleinen Wohnanlage mehr als wenn die Wohnung nur zu Wohnzwecken genutzt wird.*)
Ob in einer Wohnung ein Büro eingerichtet werden darf, hängt von der Art des Bürobetriebs ab.*)

IMRRS 2006, 2724

BayObLG, Beschluss vom 31.08.2000 - 2Z BR 83/00
In einem Keller darf musiziert werden, wenn die Musik nicht mehr stört als eine zweckbestimmte Nutzung des Kellers.*)

IMRRS 2006, 2723

BayObLG, Beschluss vom 31.08.2000 - 2Z BR 21/00 (1)
Ist das Sondereigentum an zwei Speichern wegen widerspüchlicher Teilungserklärung und Aufteilungsplan nicht entstanden, besteht ein gegen die übrigen Wohnungs- und Teileigentümer gerichteter Anspruch auf Begründung von Sondereigentum.*)

IMRRS 2006, 2701

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2006 - 3 Wx 64/06
1. Lässt ein Wohnungseigentümer einen Rottweiler auf dem im Gemeinschaftseigentum stehenden und keinem Sondernutzungsrecht unterliegenden Hofgrundstück unangeleint und ohne Maulkorb umherlaufen, so kann dies die ungehinderte Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums mehr als unerheblich stören bzw. beeinträchtigen und ist in diesem Fall zu unterlassen.*)
2. Die notwendige Beteiligung eines Wohnungseigentümers in den Vorinstanzen, kann ausnahmsweise im Rechtsbeschwerdeverfahren nachgeholt werden, wenn er dort Tatsachen, aus denen sich über den bereits ermittelten Sachverhalt hinaus Aufklärungsansätze ergeben, nicht vorbringt.*)
3. In Wohnungseigentumsverfahren, bei denen es um die Beseitigung von Beeinträchtigungen infolge baulicher Veränderungen oder um die Durchsetzung der Unterlassung eines unzulässigen störenden Gebrauchs (hier: störende Hundehaltung) geht, ist - trotz Wohnsitzes eines Beteiligten im Ausland (hier: Belgien) - nicht das Oberlandesgericht, sondern das Landgericht für die Entscheidung über die Erstbeschwerde zuständig.*)

IMRRS 2006, 2693

BayObLG, Beschluss vom 31.08.2000 - 2Z BR 21/00
Ist das Sondereigentum an zwei Speichern wegen widerspüchlicher Teilungserklärung und Aufteilungsplan nicht entstanden, besteht ein gegen die übrigen Wohnungs- und Teileigentümer gerichteter Anspruch auf Begründung von Sondereigentum.*)

IMRRS 2006, 2691

KG, Beschluss vom 08.03.2006 - 24 W 134/05
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2687

OLG Hamm, Urteil vom 08.07.2006 - 26 U 11/05
Der Umstand, dass die klagenden Eigentümer gemeinsam mit den anderen Miteigentümern den Bauträger wegen der Mängel am Gemeinschaftseigentum in einem anderen Verfahren u. a. auf Minderung in Anspruch genommen haben, führt nicht dazu, dass sie im vorliegenden Verfahren die Rückabwicklung des Kaufvertrages gemäß § 635 BGB a.F. nicht mehr verfolgen dürfen. Insoweit sind die klagenden Eigentümer nicht an die Entscheidung der Eigentümergemeinschaft gebunden. Eine solche Bindung wäre nur gegeben im Verhältnis der Minderung zum Schadensersatz, der nicht auf Rückgängigmachung des Erwerbsvertrages gerichtet ist.

IMRRS 2006, 2685

AG München, Beschluss vom 26.01.2006 - 483 URII 1261/05 WEG
1. Der Sachverhalt, bei dem die Hausverwaltung das Wohngeld per Lastschrift auf ein Konto, das auf die Hausverwaltung läuft, einzieht, ist dem Fall gleichzustellen, dass die Hausverwaltung Bargeld entgegennimmt. Die Hausverwaltung handelt daher bei der Entgegennahme von Geld einzelner Wohnungseigentümer als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähiges Subjekt. Mit Zugang beim Vertreter ist Erfüllung im Verhältnis zum Vertretenen eingetreten.
2. Veruntreut die Hausverwaltung in Empfang genommenes Bargeld, so beseitigt diese Untreue die Erfüllungswirkung nicht. Nichts anderes gilt, wenn das Wohngeld von der Hausverwaltung durch Lastschrift einbezogen wurde und bei der Hausverwaltung tatsächlich auch angekommen ist.
3. Die Folgen der Untreue hat die Wohnungseigentümergemeinschaft solidarisch zu tragen.

IMRRS 2006, 2683

OLG München, Beschluss vom 05.07.2006 - 34 Wx 63/06
Zur Auslegung einer Teilungserklärung, nach der "Sondereigentum an dem im Erdgeschoss gelegenen Ladenraum samt Ladenkeller und Nebenräumen im Kellergeschoss" begründet wird, im Hinblick auf die Frage der selbständigen gewerblichen Nutzbarkeit der Kellerräume.*)

IMRRS 2006, 2682

LG Hannover, Beschluss vom 16.09.2005 - 1 T 10/05
1. Mit der Gründung einer Wohnungseigentumsgemeinschaft tritt eine Änderung der Rechtslage ein, so dass aus bestimmten Sondereigentum, etwa dem Garten, Gemeinschaftseigentum wird und vorherige Zugeständnisse, wie z.B. das Anbringen einer Außensteckdose im Garten, wegfallen.
2. Auch wenn Bäume (hier: Koniferen) von einzelnen Mitgliedern einer Wohnungseigentumsgemeinschaft auf eigene Kosten eingepflanzt wurden, gibt dies kein Recht, diese Pflanzen wieder auszugraben. Mit der Pflanzung sind die Bäume ein wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden und damit ins Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft übergegangen.

IMRRS 2006, 2680

OLG Hamburg, Beschluss vom 22.05.2006 - 2 Wx 42/04
1. Gemäß § 14 Nr. 1 WEG ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, sein Sondereigentum so Instand zu halten und von diesem sowie von dem gemeinschaftlichen Eigentum nur in solcher Weise Gebrauch zu machen, dass dadurch keinem der anderen Wohnungseigentümer über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus ein Nachteil erwächst. Nachteil ist hierbei jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist demgegenüber nicht erforderlich. Nur ganz geringfügige Beeinträchtigungen bleiben außer Betracht.
2. Bei einer Auslegung der Bestimmungen einer Teilungserklärung ist abzustellen auf den Wortlaut und Sinn des Teilungsvertrages und der darin in Bezug genommenen Unterlagen aus der Sicht eines unbefangenen und objektiven Betrachters und nicht auf den Willen der Erklärenden, da ein Sonderrechtsnachfolger sich über den Rechtsinhalt anhand der im Grundbuch eingetragenen Teilungserklärung orientieren können muss. Entscheidend ist, was sich nach Wortlaut und Sinn aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung der Regelung ergibt.
3. Sieht die Teilungserklärung vor, dass der Eigentümer bauliche Veränderungen vornehmen darf, wenn die übrigen Eigentümer hierdurch nicht erheblich beeinträchtigt werden, so stellt dies eine Erweiterung der Befugnis zur baulichen Veränderung gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen des WEG dar, da hier bereits bei einem bloßen Nachteil keine Veränderung vorgenommen werden darf (vgl. Leitsatz 1).
4. Zu der Frage, ob durch an der Rückfassade des Vorderhauses zu errichtende acht Balkone die übrigen Eigentümer, insbesondere die Hinterhausbewohner, wesentlich benachteiligt werden.

IMRRS 2006, 2671

OLG Schleswig, Beschluss vom 08.03.2006 - 2 W 158/05
1. Zu der Frage, ob bestimmte Maßnahmen noch der Bauherrengemeinschaft oder bereits der Wohnungseigentümergemeinschaft zuzurechnen sind.
2. Kosten von einverständlich vorgenommenen baulichen Veränderungen unterfallen dem § 16 WEG.

IMRRS 2006, 2670

OLG Schleswig, Beschluss vom 13.07.2006 - 2 W 32/06
Ein Wohnungseigentümer kann auch ohne entsprechende Beschlussfassung gehalten sein, noch intakte Bauteile in seinem Sondereigentum auszutauschen, wenn dies im Rahmen der Sanierung von Gemeinschaftseigentum sinnvoll erscheint. Unterlässt er dies, begründen Beeinträchtigungen seines Sondereigentums keinen Schadensersatzanspruch aus § 14 Nr. 4 WEG, wenn sie bei Vornahme des Austauschs nicht eingetreten wären.

IMRRS 2006, 2669

OLG Köln, Beschluss vom 26.10.2005 - 16 Wx 192/05
1. Beschlüsse der Wohnungseigentümer sind nur dann nichtig und damit ohne Anfechtung wirkungslos, wenn sie sich mit einer Materie befassen, die durch Beschluss nicht geregelt werden kann, weil das Gesetz, die Teilungserklärung oder sonstige Vereinbarungen der Wohnungseigentümer insoweit keine Beschlusskompetenz begründen (so genannte vereinbarungs- oder gesetzesändernde Beschlüsse).
2. Die Feststellung (und nachfolgende Einziehung) von Forderungen, die der Gemeinschaft gemäß § 16 Abs. 2 WEG gegen einzelne Wohnungseigentümer zustehen, gehört hingegen zu einer ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, für die der Gemeinschaft aus dem Gesetz, nämlich aus § 21 Abs. 3 WEG, die Beschlusskompetenz zusteht.
3. Aus nicht angefochtenen und folglich bestandskräftig gewordenen Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft kann sich eine selbstständige Anspruchsgrundlage für Ansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer ergeben. Dies gilt auch für Geldforderungen der Gemeinschaft.

IMRRS 2006, 2665

OLG München, Beschluss vom 21.06.2006 - 34 Wx 28/06
1. Wird der Bestellungsbeschluss auf Anfechtung hin später rückwirkend aufgehoben, kann der Verwalter aufgrund des jedenfalls als vorläufig abgeschlossen anzusehenden Verwaltervertrags Vergütung für seine Tätigkeit beanspruchen.*)
2. Die Geltendmachung eines Honoraranspruchs durch den Verwalter kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn er es pflichtwidrig unterlässt, eine Wohnungseigentümerversammlung mit dem Ziel seiner sofortigen Abberufung anzuberaumen.*)
