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Sachgebiet: Wohnungseigentum

6493 Entscheidungen insgesamt




Online seit 2006

IMRRS 2006, 2998
WohnungseigentumWohnungseigentum
Altforderungen aus Jahresabrechnungen: Verjährung

OLG Hamburg, Beschluss vom 24.07.2006 - 2 Wx 4/05

1. Ansprüche aus einer genehmigten Jahresabrechnung verjährten nach altem Schuldrecht erst nach 30 Jahren, ab 01.01.2002 in (restlichen) drei Jahren.

2. Werden die die Abrechnung billigenden Beschlüsse fristgerecht angefochten, so ändert dies nichts an ihrer Bestandskraft und ihrer Wirksamkeit als anspruchsbegründende Tatsache, solange sie nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden sind.

3. Zahlungsverfahren müssen nicht bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Beschlussanfechtung ausgesetzt werden.

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IMRRS 2006, 2981
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gebrauchsregelung "Betreutes Wohnen" in Teilungserklärung

BGH, Urteil vom 13.10.2006 - V ZR 289/05

1. Es steht dem teilenden Eigentümer frei, in der Teilungserklärung eine Gebrauchsregelung vorzugeben, wonach Wohnungen nur im Sinne betreuten Wohnens genutzt werden dürfen.*)

2. Eine in der Teilungserklärung enthaltene Verpflichtung der Wohnungseigentümer, einen Betreuungsvertrag mit einer zeitlichen Bindung von mehr als zwei Jahren abzuschließen, ist unwirksam.*)

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IMRRS 2006, 2972
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Gerichtliche Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats

OLG München, Beschluss vom 28.09.2006 - 32 Wx 115/06

Ein Antrag auf gerichtliche Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsbeirats ist ohne vorherige Anrufung der Wohnungseigentümerversammlung zulässig, wenn feststeht, dass ein entsprechender Antrag abgelehnt werden würde.*)

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IMRRS 2006, 2971
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Neuer Raum durch Dachumbau: Gemeinschaftseigentum!

OLG München, Beschluss vom 05.10.2006 - 32 Wx 121/06

1. Zur Auslegung eines Beschlusses über die Genehmigung baulicher Veränderungen.*)

2. Entsteht durch die Anbringung eines Giebeldaches anstelle des bisherigen Flachdaches ein zusätzlicher Raum, so steht dieser Raum im Gemeinschaftseigentum.*)

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IMRRS 2006, 2967
BauvertragBauvertrag
Keine Unmöglichkeit bei Miteigentum im Fall von Sondernutzungsrecht

OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.08.2002 - 17 U 25/02

Wird als Hauptleistungspflicht die Herstellung eines der Landesbauordnung entsprechenden Zustandes geschuldet, wird diese nicht dadurch unmöglich, dass ein Miteigentümer seine Zustimmung zum Herstellung eines Lichthofs verweigert, sofern ein Sondernutzungsrecht die Stellung des Schuldners gegenüber dem Miteigentümer verbessert.

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IMRRS 2006, 2966
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschlusskompetenz der WEG-Versammlung für Kabelfernsehen?

OLG München, Beschluss vom 27.06.2006 - 32 Wx 72/06

1. Es bleibt offen, ob die Wohnungseigentümergemeinschaft als Verband die Versorgung der einzelnen Wohnungen mit Kabelfernsehen als Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung an sich ziehen kann. Jedenfalls besteht eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zum Abschluss eines Vertrages mit einem Kabeldiensteanbieter dann, wenn die Teilungserklärung (Gemeinschaftsordnung) eine Regelung über die Verteilung der Kosten des Kabelfernsehens enthält und die Versorgung mit Kabelfernsehen bereits bisher über gemeinschaftliche Leitungen aufgrund eines Vertrages der Wohnungseigentümergemeinschaft mit dem Kabelbetreiber erfolgt ist.*)

2. Stützt ein Wohnungseigentümer den Antrag auf Ungültigerklärung eines Beschlusses über den Abschluss eines Breitbandkabelvertrages auch darauf, dass die Vertragsbedingungen nachteilig sind, so ist jedenfalls bei einer langen Laufzeit des Vertrages (hier zehn Jahre) von Amts wegen zu ermitteln, ob die Konditionen im Vergleich zu möglichen anderen Anbietern oder zu anderen Entgeltvarianten angemessen sind.*)

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IMRRS 2006, 2965
WohnungseigentumWohnungseigentum
Neuwahl bzw. Wiederwahl des Verwalters

OLG Schleswig, Beschluss vom 20.01.2006 - 2 W 24/05

1. Ist in der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung der Beschlussgegenstand mit "Neuwahl eines Verwalters" bezeichnet, so ist für jeden Wohnungseigentümer erkennbar, dass nicht nur die Bestellung eines Verwalters beschlossen werden soll, sondern auch die wesentlichen Bedingungen des Verwaltervertrages.*)

2. Wird in einer Wohnungseigentümerversammlung "die Fortsetzung des Verwaltervertrages" beschlossen, so ist der Beschluss dahin auszulegen, dass er auch die Neubestellung des Verwalters umfasst.*)

3. Bei der Wiederwahl des Verwalters bedarf es grundsätzlich nicht der Unterbreitung von Alternativangeboten.*)

4. Ein Verwalter ist in Ausübung gebundener Vollmachten nicht anwesender Wohnungseigentümer nicht gehindert, an der eigenen Wahl mitzuwirken.*)

5. Sieht die Teilungserklärung bei mehreren Wohnblöcken vor, dass für die Verwaltungseinheit, die das gemeinschaftliche Eigentum umfasst, soweit nicht das Sonder- und Teileigentum der übrigen Verwaltungseinheiten betroffen ist, die Beschlussfassung im Wege des schriftlichen Verfahrens durch schriftliche Stimmabgabe innerhalb der für die übrigen Verwaltungseinheiten einberufenen Versammlungen erfolgt, und zur Gültigkeit des Beschlusses ausreicht, dass die zustimmenden Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte sämtlicher Miteigentumsanteile der Verwaltungseinheiten vertreten, so verletzt dieses Verfahren nicht das Gebot des Minderheitenschutzes.*)

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IMRRS 2006, 2945
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wiederwahl des Verwalters: Kann er selbst Stimmrecht ausüben?

OLG Hamm, Beschluss vom 20.07.2006 - 15 W 142/05

Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage wird, auch wenn er nicht zugleich Wohnungseigentümer ist, ist durch § 25 Abs.5 WEG, noch durch § 181 BGB gehindert, als Stellvertreter einzelner Wohnungseigentümer an der Beschlussfassung über seine erneute Bestellung mitzuwirken. Dies gilt auch dann, wenn mit der Beschlussfassung über die erneute Bestellung zugleich über den Abschluss des Verwaltervertrages abgestimmt wird.*)

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IMRRS 2006, 2939
WohnungseigentumWohnungseigentum
Streitwert einer Eigentumsentziehungsklage

BGH, Beschluss vom 21.09.2006 - V ZR 28/06

Der Streitwert der Eigentumsentziehungsklage bestimmt sich nach dem Verkehrswert des zu veräußernden Wohnungs- oder Teileigentums.*)

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IMRRS 2006, 2916
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf Parabolantenne über bisherige Praxis hinaus?

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 25.09.2006 - 3 W 213/05

1. Die Frage, ob die Wohnungseigentümer verpflichtet sind, das Aufstellen einer mobilen Parabolantenne zu dulden, ist auf der Grundlage der Abwägung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten zu beurteilen.*)

2. Das Festhalten an einem generellen Verbot von Parabolantennen kann treuwidrig sein, wenn diese aufgrund ihrer Größe und des Installationsortes das optischhe Erscheinungsbild der Wohnanlage nicht beeinträchtigen und auch sonstige Interessen der Wohnungseigentümer nicht berührt sind.*)

3. Es ist zweifelhaft, ob bei der Abwägung zwischen dem von der Eigentümergemeinschaft verteidigten optische Gesamteindruck und dem Informationsinteresse des Einzelnen letzteres regelmäßig nur - wie in der bisherigen Rechtsprechung - bei ausländischer Staatsangehörigkeit besonderes Gewicht zukommt. Die Gesichtspunkte des Zusammenwachsen Europas und des zunehmenden internationalen Austausches könnten auch für das private Informationsinteresse von Deutschen größere Beachtung als bisher erfordern.

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IMRRS 2006, 2899
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 05.04.2000 - 16 Wx 37/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2898
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 07.04.2000 - 16 Wx 35/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2896
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 07.04.2000 - 16 Wx 32/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2895
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.04.2000 - 3 Wx 425/99

Wird - gemäß der Teilungserklärung - die Vertretung der Wohnungseigentümer, die in der Eigentümerversammlung nicht anwesend und nicht anderweitig vertreten sind, vom Verwalter ausgeübt, so führt dies auch bei einem "einstimmigen" Beschluss nicht zu einer Vereinbarung i.S. des § 10 WEG.*)

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IMRRS 2006, 2893
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 14.04.2000 - 2 Wx 1/98

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2892
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.04.2000 - 3 Wx 60/00

Die Abänderung der in der Teilungserklärung enthaltenen Regelungen für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung des Hausgeldes durch bloßen Mehrheitsbeschluss ist unwirksam. Es mag offen bleiben, ob ein solcher Beschluss wegen fehlender Beschlusskompetenz der Gemeinschaft nichtig ist.*)

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IMRRS 2006, 2891
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 14.04.2000 - 16 Wx 17/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2890
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Trittschallschutzveränderung: Richtiger Antragsgegner

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.04.2006 - 5 W 253/05-76

Der schallschutztechnische Standard einer Wohnanlage wird durch den bei Begründung des Wohnungseigentums bestehenden Zustand bestimmt. Etwaige Ansprüche wegen eines bauordnungswidrigen Zustands sind gegen die Gemeinschaft zu richten, nicht gegen die einzelnen Sondereigentümer.

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IMRRS 2006, 2889
BauträgerBauträger
Ausschluss der Rückabwicklung wegen Baumängel unzulässig

BGH, Urteil vom 28.09.2006 - VII ZR 303/04

Der formularmäßige Ausschluss der Befugnis, einen Erwerbervertrag über umfassend saniertes Wohnungseigentum zu wandeln oder sonst rückgängig zu machen, ist gemäß § 11 Nr. 10 b AGBG unwirksam (im Anschluss an BGH, Urteil vom 8. November 2001 - VII ZR 373/99 - BauR 2002, 310 = ZfBR 2002, 244 = NZBau 2002, 89 und Urteil vom 27. Juli 2006 - VII ZR 276/05, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).*)

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IMRRS 2006, 2884
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2000 - 24 U 29/99

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2883
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19.04.2000 - 3 Wx 51/00

Bei der Ausübung des Auswahlermessens im Fall der gerichtlichen Bestellung eines Notverwalters hat das Gericht verschiedene, ihm vorliegende Angebote von Verwaltern auch unter Eignungs- und Kostengesichtspunkten gegeneinander abzuwägen.*)

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IMRRS 2006, 2882
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2000 - 3 W 81/00

Die Sanierung einer durchfeuchteten Fassade unter erstmaliger Aufbringung einer Wärmedämmung kann eine modernisierende Instandsetzungsmaßnahme darstellen.*)

Kommen mehrere gleichermaßen erfolgversprechende Sanierungsmaßnahmen in Betracht, steht der Eigentümergemeinschaft bei der Auswahl ein Ermessensspielraum zu.*)

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IMRRS 2006, 2878
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.05.2000 - 3 Wx 9/00

Der Antrag auf gerichtliche Abberufung des Verwalters einer Wohnungseigentumsgemeinschaft, der durch - bestandskräftigen - Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung für eine weitere Amtszeit wiederbestellt worden ist, kann nur dann mit Erfolg auf die bereits bekannten früheren Umstände gestützt werden, wenn zumindest ein neuer wichtiger Grund angeführt wird, der im Zeitpunkt der Neubestellung noch nicht vorgelegen hat.*)

Das gilt auch dann, wenn der die gerichtliche Abberufung verlangende Antragsteller in der betreffenden Wohnungseigentümerversammlung durch die absolute Stimmenmehrheit eines anderen Wohnungseigentümers majorisiert worden ist.*)

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IMRRS 2006, 2870
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2000 - 16 Wx 76/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2867
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamm, Beschluss vom 19.05.2000 - 15 W 118/00

1. Der Gegenstandswert für einen Beschlußanfechtungsantrag betr. die Jahresabrechnung und den Wirtschaftsplan ist, wenn er die gesamte Beschlußfassung und nicht etwa nur einzelne Rechnungsposten betrifft, gem. § 48 Abs. 3 S. 1 WEG mit einem Bruchteil (regelmäßig 20 bis 25 %) der umgelegten Kosten zu bemessen.*)

2. Bei großen Wohnungseigentumsanlagen kann die Begrenzung des Geschäftswertes gem. § 48 Abs. 3 S. 2 WEG bei dem Fünffachen des persönlichen wirtschaftlichen Interesses des Antragstellers angenommen werden.*)

3. Diese Begrenzung greift auch dann ein, wenn das Gericht mit der Hauptsacheentscheidung dem Antragsteller einen Anspruch auf Erstattung seiner außergerichtlichen Kosten zugesprochen hat.*)

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IMRRS 2006, 2863
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.05.2000 - 20 W 200/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2845
BauträgerBauträger
Notarrecht - Belehrungspflichten bei Beurkundung eines Bauträgervertrags

LG Darmstadt, Urteil vom 27.06.2005 - 19 O 105/04

1. Unterlässt ein Notar fahrlässig die Belehrung hinsichtlich der Größe eines im Sondereigentum stehenden Gebäudeteils und verletzt damit seine Amtspflicht nach § 17 BeurkG, so bestimmt sich seine Haftung nach § 19 BNotO.

2. Die Vorschrift des § 17 BeurkG verpflichtet den Notar, den Willen der Beteiligten zu erforschen, sowie den Sachverhalt zu klären und die Beteiligten über die rechtliche Tragweite des zu beurkundeten Geschäftes zu belehren. Dabei muss er, obwohl er sich auf die Angaben der Beteiligten grundsätzlich verlassen darf, bedenken, dass die Beteiligten entscheidende Umstände möglicherweise nicht erkennen, und solche Umstände gesondert in seine Belehrung mit einbeziehen.

3. Ein Notar kann nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass einem Laien die Konsequenz und die Gefahr einer Planabweichung in Kaufvertrag und Teilungserklärung bewusst ist und dass er deshalb bei der Einsicht in den Aufteilungsplan darauf achtet, ob die enthaltene Beschreibung des Sondereigentums mit derjenigen im Kaufvertrag identisch ist.

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IMRRS 2006, 2840
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 25.05.2000 - 2Z BR 16/00

Beschließen die Wohnungseigentümer der einzelnen Hausgemeinschaften einer Mehrhausanlage nach der Gemeinschaftsordnung über die Instandhaltung und Instandsetzung ihres Gebäudes, dann kann eine Hausgemeinschaft nicht den von zwei Hausgemeinschaften geschlossenen Aufzug-Wartungsvertrag kündigen.*)

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IMRRS 2006, 2839
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 25.05.2000 - 3Z BR 38/00

Der Kläger muß seine Klage auf Leistung an seinen Rechtsnachfolger umstellen, wenn er während des Prozesses seine Aktivlegimation verliert.*)

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IMRRS 2006, 2837
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 26.05.2000 - 2Z BR 174/99

Streiten nur zwei benachbarte Wohnungseigentümern über die Größe ihrer Sondernutzungsflächen, müssen nicht alle Wohnungseigentümer verklagt werden, sofern sie nicht beeinträchtigt sind.*)

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IMRRS 2006, 2835
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.05.2000 - 20 W 504/99

In Wohnungseigentumssachen ist grundsätzlich eine mündliche Verhandlung erforderlich.*)

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IMRRS 2006, 2834
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 30.05.2000 - 3Z BR 59/00

Haben alle Erwerber von Wohnungs- oder Teileigentum einer Wohnungseigentumsanlage die Kosten für die Löschung einer Globalgrundschuld zu tragen, so gilt das auch für diejenigen, die ihren Miteigentumsanteil im Rahmen eines Bauherrenmodells erworben haben.*)

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IMRRS 2006, 2832
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2000 - 11 Wx 96/99

1. Ein bestandskräftiger, eine Regelung der Gemeinschaftsordnung ändernder Beschluss der Wohnungseigentümer kann trotz seines "vereinbarungsersetzenden" Charakters durch einen erneuten Beschluss der Eigentümergemeinschaft geändert werden, sofern dieser nicht eine erneute Abweichung von den Vereinbarungen der Gemeinschaft enthält.*)

2. Dies kann grundsätzlich auch dann durch Mehrheitsbeschluss geschehen, wenn der erste Beschluss einstimmig gefasst wurde.*)

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IMRRS 2006, 2830
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.06.2000 - 3 Wx 118/00

1.*)

Allein der Bezeichnung als "Lager", die nur im Aufteilungsplan, nicht aber in der Teilungserklärung, vorkommt, ist die Bedeutung einer die Nutzung des Teileigentums einschränkenden Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter nicht beizumessen, mit der Folge, dass die umfassendere Zweckbestimmung aus der Teilungserklärung "Gewerbefläche" gilt.*)

2.*)

Unter Zugrundelegung dieser Zweckbestimmung kann der Teileigentümer im Rahmen der zu gewährenden ungehinderten Gewerbeausübung unter Wahrung der berechtigten Interessen der Wohnungseigentümer verlangen, dass an Werktagen während der üblichen Geschäftszeiten von 8.00 bis 20 Uhr der Eingang zum Hof der Anlage nicht verschlossen und dem berechtigten Personenkreis ungehindert Zutritt gewährt wird.*)

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IMRRS 2006, 2827
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Lärmbelästigung durch Austausch des Bodenbelags

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.04.2006 - 5 W 253/05

Zu der Frage, ob der Eigentümer, der den Bodenbelag seiner Wohnung austauscht und hierdurch die Lärmbelästigung der Nachbarn erhöht, dazu verpflichtet ist, Maßnahmen zu ergreifen, die dazu geeignet sind, einen Trittschallwert zu erreichen, der dem Normwert entspricht.

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IMRRS 2006, 2826
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Stimmrechtsmissbrauch bei Stimmrechtshäufung

OLG München, Beschluss vom 23.08.2006 - 34 Wx 58/06

1. Veräußert ein Wohnungseigentümer, dem mehrere Wohnungen gehören, einzelne davon, kommt es bei Geltung des gesetzlichen Kopfprinzips zu einer Vermehrung der Stimmrechte (wie BayObLG ZMR 2002, 527).*)

2. Ein Stimmrechtsausschluss kann nicht allein aus dem Umstand abgeleitet werden, dass Wohnungseigentum an nahe Angehörige mit dem Ziel übertragen wird, sich weitere Stimmrechte in der Eigentümerversammlung zu sichern. Maßgeblich ist vielmehr, ob in der Ausnutzung der Stimmenmehrheit ein Rechtsmissbrauch zulasten der Minderheit liegt. Solcherart zustande gekommene Beschlüsse sind auf Antrag für ungültig zu erklären.*)

3. Ein Beschluss, durch den eine Mehrzahl von Personen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zum Verwalter bestellt wird, ist nichtig (BGH ZMR 2006, 375).*)

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IMRRS 2006, 2825
WohnungseigentumWohnungseigentum
Anspruch auf auf ausdrückliche Verlautbarung im Grundbuch?

OLG München, Beschluss vom 12.09.2006 - 32 Wx 133/06

Ist im Grundbuch ein Sondernutzungsrecht als Inhalt des Sondereigentums an einer Wohnung bereits wirksam durch eine Bezugnahme auf die Teilungserklärung eingetragen, besteht kein Anspruch der Berechtigten mehr auf ausdrückliche Verlautbarung des Sondernutzungsrechts im Grundbuch.*)

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IMRRS 2006, 2824
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Abweichung vom Kostenschlüssel durch Mehrheitsbeschluss

OLG München, Beschluss vom 23.08.2006 - 34 Wx 90/06

Zur Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses, der die Kosten für die Instandsetzung von Fenstern im Bereich der Wohnungen abweichend vom vereinbarten Kostenverteilungsschlüssel „auch zukünftig“ dem einzelnen Wohnungseigentümer auferlegt.*)

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IMRRS 2006, 2823
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Teilnahme an Lastschriftverfahren: Mehraufwandsgebühr?

OLG München, Beschluss vom 18.09.2006 - 34 Wx 89/06

1. Tritt im Beschlussanfechtungsverfahren Erledigung der Hauptsache ein, so hat der anfechtende Wohnungseigentümer diesem Umstand durch entsprechende Änderung seines Antrags Rechnung zu tragen. Verlangt der Anfechtende weiterhin Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses, so fehlt seinem Antrag das Rechtsschutzbedürfnis.*)

2. Den Wohnungseigentümern fehlt die Kompetenz für einen Beschluss, durch den einzelnen Wohnungseigentümern die Verpflichtung auferlegt wird, dem Verwalter eine zusätzliche Vergütung zu zahlen, wenn sie nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen.*)

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IMRRS 2006, 2820
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 13.06.2000 - 2Z BR 35/00

Weist die Teilungserklärung ein Teileigentum als "Laden/Büro", "Ladenlokal mit Voll-/ Teilküche" und "Laden mit Bistro" aus, darf keine Gaststätte mit Öffnungszeiten über die Ladenzeiten hinaus betrieben werden, weil es auf die Bezeichnung "Laden" ankommt.*)

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IMRRS 2006, 2819
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 13.06.2000 - 2Z BR 175/99

Jeder Wohnungseigenümer auch einer großen Wohnanlage hat gegen Kosterstattung Anspruch auf Fotokopien der einer Jahresabrechnung zugrundeliegenden Belege.*)

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IMRRS 2006, 2818
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.06.2000 - 5 WF 48/00

Zu der - hier fehlenden - Verwertungspflicht von Wohnungseigentum, das nicht der um Prozesskostenhilfe nachsuchende Eigentümer, sondern dessen Trennungsunterhalt zahlender Ehegatte bewohnt.*)

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IMRRS 2006, 2817
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 16.06.2000 - 2Z BR 178/99

Ist in der Teilungserklärung ein Teileigentum als Sauna ausgewiesen, darf dort kein "Pärchentreff" oder "Swinger-Club" betrieben werden.*)

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IMRRS 2006, 2814
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Hamburg, Beschluss vom 22.06.2000 - 2 Wx 33/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2811
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2000 - 3 Wx 163/00

1.*)

Beschließt die Wohnungseigentümerversammlung, an den Häusern der Wohnanlage einen Blitzschutz installieren zu lassen, so entfällt mit der Durchführung dieser Maßnahme das Rechtsschutzbedürfnis für die Anfechtung des dahin gehenden Eigentümerbeschlusses jedenfalls solange nicht wie die Rückgängigmachung der Baumaßnahme nicht tatsächlich ausgeschlossen ist oder ihr der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegen steht.*)

2.*)

Eine mit relativ geringem Kostenaufwand erstmals durchzuführende Maßnahme zur Bewahrung eines höheren Gebäudes vor der elementaren Gefahr des Blitzeinschlages stellt sich als ordnungsgemäße Instandsetzung des Gebäudes und nicht als eine die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erfordernde bauliche Veränderung dar.*)

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IMRRS 2006, 2810
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BayObLG, Beschluss vom 28.06.2000 - 3Z BR 134/00

Geht es in einem WEG-Beschluß darum, ob Speicher und Keller als Wohnraum genutzt werden dürfen, so bemißt sich der Geschäftswert ausschließlich nach dem tatsächlichen Nutzungsinteresse und nicht nach der Kaufpreisdifferenz der in Rede stehenden Räume.*)

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IMRRS 2006, 2809
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

BGH, Beschluss vom 29.06.2000 - V ZB 46/99

Über die Vermietbarkeit von in Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen einer Wohnungseigentumsanlage kann im Wege der Gebrauchsregelung durch Mehrheitsbeschluß entschieden werden, soweit nicht eine Vereinbarung entgegensteht und den Wohnungseigentümern kein Nachteil erwächst.*)

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IMRRS 2006, 2808
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2000 - 16 Wx 87/00

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IMRRS 2006, 2807
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wohnungseigentum

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2000 - 3 Wx 214/00

1.*)

Der Wert der Beschwer, der sich nach dem vermögenswerten Interesse des Rechtsmittelführers an der Beseitigung der von zwei Nadelbäumen im Bereich des Balkons seiner Eigentumswohnung ausgehenden Beeinträchtigung (Lichtentzug) richtet, übersteigt 1.500,-- DM.*)

2.*)

Der Jahresbetrag einer um 10 % geminderten fiktiven Monatsmiete kann schon deshalb nicht entsprechend § 16 GKG zur Bemessung der Beeinträchtigung (Beschwer) herangezogen werden, da diese Vorschrift - aus sozialen Erwägungen - allein für die Wertfestsetzung zur Gebührenberechnung gilt.*)

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IMRRS 2006, 2794
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einwendungen im Verfahren richten sich nach WEG bzw. FGG

OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.05.2006 - 20 W 87/06

1. Für im Wohnungseigentumsverfahren abzuhandelnde Einwendungen, die im Streitverfahren nach der ZPO im Wege der Vollstreckungsabwehrklage geltend zu machen wären, sind grundsätzlich die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes bzw. des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschlägig; dies gilt auch für einen Vollstreckungsabwehrantrag gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss.*)

2. Dem Vollstreckungsabwehrantrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, sobald die Zwangsvollstreckung als Ganzes beendet ist, insbesondere wenn die vollstreckbare Ausfertigung ausgehändigt wurde und der Gläubiger aus dem Titel befriedigt ist.*)

3. § 767 Abs. 2 ZPO gilt für Vollstreckungsabwehranträge im Hinblick auf Kostenfestsetzungsbeschlüsse grundsätzlich nicht.*)

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