Immobilien- und Mietrecht.

Volltexturteile nach Sachgebieten
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IMRRS 2006, 2240
BayObLG, Beschluss vom 05.10.2000 - 2Z BR 97/00
Hat das Landgericht die Beschwerde zu Unrecht als unzulässig verworfen, kann das Rechtsbeschwerdegericht in der Sache selbst entscheiden, wenn die Entscheidung des Amtsgerichts hinreichende Feststellungen zum Sachverhalt enthält, und weitere tatsächlichen Feststellungen nach Sachlage nicht in Betracht kommen.*)

IMRRS 2006, 2239

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.05.2001 - 3 Wx 101/01
Der teilende Alleineigentümer kann gemäß § 8 WEG einseitig ein Sondernutzungsrecht an einer erst künftig auf gemeinschaftlichem Eigentum zu errichtenden Penthousewohnung begründen, wenn durch die Teilungserklärung diejenigen Eigentümer, die nicht Berechtigte sind, vom Mitgebrauch ausgeschlossen werden und dem Berechtigten das inhaltlich klar und eindeutig bezeichnete Benutzungsrecht zugestanden wird.*)

IMRRS 2006, 2237

KG, Beschluss vom 09.05.2001 - 24 W 3082/00
1. Wohngeldschuldner ist nur der wahre Wohnungseigentümer, wenn der Inhalt des Grundbuchs mit der wahren Rechtslage nicht übereinstimmt.*)
2. Eine Kommanditgesellschaft, deren Firma wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen im Handelsregister gelöscht worden ist und die daraufhin von Amts wegen ebenfalls im Wohnungsgrundbuch als Eigentümerin gelöscht wird, bleibt Schuldnerin des Wohngeldanspruchs, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Amtslöschungen im Handelsregister und im Wohnungsgrundbuch zu Unrecht eingetragen worden sind.*)

IMRRS 2006, 2236

BGH, Beschluss vom 10.05.2001 - V ZB 4/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2235

BayObLG, Beschluss vom 05.10.2000 - 2Z BR 59/00
Die Bezeichnung des Beschlußgegenstands "Wirtschaftsplan" in der Einladung zur Eigentümerversammlung deckt grundsätzlich auch die Beschlußfassung über eine Erhöhung der jährlichen Zuführung zur Instandhaltungsrücklage.*)

IMRRS 2006, 2234

BayObLG, Beschluss vom 06.10.2000 - 2Z BR 53/00
Ein Wohnungseigentümer, der an einer abschüssigen Gartenfläche ein Sondernutzungsrecht hat, kann berechtigt sein, die Hangfläche in einen Steingarten umzugestalten. Dann darf er auch Holzpalisaden zur Befestigung des Hangs durch Betonmauern mit Natursteinverkleidung ersetzen, wenn die Mauern durch ihre Bepflanzung den Eindruck eines Steingartens erwecken.*)

IMRRS 2006, 2233

BayObLG, Beschluss vom 11.05.2001 - 2Z BR 51/01
Der Anspruch auf Unterlassung künftiger Beeinträchtigungen setzt eine Wiederholungsgefahr voraus.*)

IMRRS 2006, 2232

BayObLG, Beschluss vom 09.10.2000 - 2Z BR 87/00
1. Die Feststellung, ob die von einem Wohnungseigentümer angebrachte Balkonverglasung den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage nachteilig verändert, liegt grundsätzlich auf tatrichterlichem Gebiet.*)
2. Zur Prüfung des Rechtsmißbrauchs, wenn von einem Wohnungseigentümer die Beseitigung einer ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer angebrachten Balkonverglasung verlangt wird.*)

IMRRS 2006, 2230

OLG Köln, Beschluss vom 09.10.2000 - 16 WX 102/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2229

OLG Köln, Beschluss vom 14.05.2001 - 16 Wx 55/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2227

BayObLG, Beschluss vom 12.10.2000 - 3Z BR 218/00
Zur Festsetzung des Geschäftswerts in Wohnungseigentumssachen, wenn die Kosten des Verfahrens zu dem Interesse eines Beteiligten nicht in einem angemessenen Verhältnis stehen. Hier: Anfechtung eines Sanierungsbeschlusses und einer Verwalterbestellung.*)

IMRRS 2006, 2226

BayObLG, Beschluss vom 12.10.2000 - 2Z BR 98/00
Die Beschwerdesumme kann nicht- durch Erweiterung des erstinstanzlichen Antrags im Beschwerdeverfahren erreicht werden.*)

IMRRS 2006, 2225

OLG Köln, Beschluss vom 18.05.2001 - 16 Wx 68/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2223

KG, Urteil vom 21.05.2001 - 20 U 5848/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2222

OLG Köln, Beschluss vom 13.10.2000 - 16 Wx 142/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2221

KG, Beschluss vom 21.05.2001 - 24 W 94/01
Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist bei erheblichen Wohngeldrückständen eines Wohnungseigentümers für die Vergangenheit berechtigt, gegenüber dem säumigen Wohnungseigentümer und auch seinem Mieter die Versorgung der vermieteten Räume mit Heizung und Wasser bis zum Ausgleich der Rückstände zu unterbinden (a. A. OLG Köln, NJW-RR 2001, 301).*)

IMRRS 2006, 2220

BayObLG, Beschluss vom 25.05.2001 - 2Z BR 133/00
Ob und unter welchen Voraussetzungendem Verwalter Vervielfältigungs- und Versandkosten für Protokolle der Wohnungseigentümerversammlung zustehen, hängt von den Regelungen des Verwaltervertrages ab.*)

IMRRS 2006, 2219

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.10.2000 - 3 W 200/00
1. Bei der Beschwerde gegen die durch das Landgericht im Wohnungseigentumsverfahren für das Beschwerdeverfahren erfolgte Festsetzung des Geschäftswertes handelt es sich um eine unbefristete und zulassungsfreie Erstbeschwerde.*)
2. Der Geschäftswert bemisst sich im Falle der übereinstimmenden teilweisen Erledigung ab dem Zeitpunkt des Eintrittes der Erledigung nach dem Geschäftswert der restlichen Hauptsache und dem bis zur Erledigung auf den erledigten Teil entfallenden Kosten.*)

IMRRS 2006, 2217

OLG Köln, Beschluss vom 25.05.2001 - 16 Wx 15/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2216

OLG Hamburg, Beschluss vom 18.10.2000 - 2 Wx 120/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2214

BayObLG, Beschluss vom 28.05.2001 - 2Z BR 28/01
Im WEG-Verfahren beginnt die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde mit dem Verlesen der vollständigen Entscheidung samt Gründen durch den Richter in Gegenwart aller Beteiligte*)

IMRRS 2006, 2213

BayObLG, Beschluss vom 28.05.2001 - 2Z BR 62/01
Die Beseitigung des Grillplatzes durch Entfernung der in dem Antrag genannten Gegenstände stellt - ebenso wie die Errichtung eines solchen (Staudinger/Bub § 22 Rn. 149) - eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG dar.*)
Die Entfernung eines Grillplatzes stellt in der Regel eine zustimmungsbedürftige bauliche Veränderung dar.*)

IMRRS 2006, 2212

OLG Köln, Urteil vom 20.10.2000 - 19 U 43/00
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2211

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.10.2000 - 3 Wx 283/00
1. Der Erwerber von Wohnungseigentum im Wege der Zwangsvollstreckung haftet aus nach seinem Eintritt genehmigten Jahresabrechnungen nicht für Fehlbeträge, soweit diese auf rückständigen Beitragszahlungen des Rechtsvorgängers beruhen.*)
2. Ein Eigentümerbeschluss über die Genehmigung ursprünglich beanstandungsfreier Jahresabrechnungen entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn er mit Blick auf den Eigentümerwechsel von dem Verwalter auf "Abrechnungsspitzen" geprüfte und ggf. im Sinne einer Differenzierung nach Beitragsrückständen und dieselben übersteigenden Nachforderungsbeträgen aktualisierte Jahresabrechnungen nicht zum Gegenstand hat.*)
3. Vor einer Klärung des Erfordernisses einer Aufschlüsselung der Abrechnungsfehlbeträge im vorgenannten Sinne, die erst einen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechenden Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnungen aus den Abrechnungsperioden vor dem Eigentumswechsel ermöglicht, ist dem Verwalter Entlastung für seine Geschäftsführung in diesen Zeiträumen nicht zu erteilen.*)

IMRRS 2006, 2208

BayObLG, Beschluss vom 26.10.2000 - 2Z BR 71/00
Es zählt zur tatrichterlichen Feststellung, ob die von einem Wohnungseigentümer installierte Pergola den optischen Gesamteindruck der Wohnanlage nachteilig verändert.*)

IMRRS 2006, 2207

KG, Urteil vom 26.10.2000 - 19 U 6873/98
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2206

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.10.2000 - 3 W 95/00
Treten zwei klagende Eheleute als Streitgenossen auf, um aus einem gemeinsamen notariellen Kaufvertrag über Wohnungseigentum die Auflassung an sich zu Miteigentum von je 1/2 zu fordern, deren Fälligkeit sie u.a. mit gemeinsamen Gewährleistungsrechten begründen, die sie restlichen Zahlungsansprüchen des Verkäufers entgegenhalten, so handelt es sich um denselben Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit im Sinne des § 6 BRAGO.*)

IMRRS 2006, 2205

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2000 - 3 Wx 318/00
1. Ein Zweitbeschluss mit dem Inhalt, Altbestände von Außenrolläden oberhalb der Erdgeschosswohnungen einer Wohnanlage zu belassen, beinhaltet die konkludente Zustimmung zur Anbringung von Außenrolläden und greift in eine geschützte Rechtsposition ein, wenn die Gemeinschaft zuvor bestandskräftig die Anbringung von Außenrolläden oberhalb von Erdgeschosswohnungen für unzulässig erklärt und den Verwalter verpflichtet hat, ggf. alles Erforderliche zur Durchsetzung der Beseitigung einzuleiten.*)
2. Bei einem bereits als uneinheitlich empfundenen optisch ästhetischen Gesamteindruck der Fassade einer Wohnanlage - hier durch die Wirkung verschiedenartiger Markisen - kann sich eine nachteilige Veränderung aus einer Verstärkung und Intensivierung dieses Eindrucks ergeben.*)

IMRRS 2006, 2202

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2000 - 3 Wx 276/00
Eine Abwasserhebeanlage, die sich im gemeinschaftseigenen Heizungskeller befindet, aber lediglich der Abwasserentsorgung einer einzelnen Eigentumswohnung dient, gehört als Gebäudebestandteil gemäß § 5 Abs. 1 WEG zu den Sondereigentumsräumen, deren Abwässer sie entsorgt, und ist damit Gegenstand des Sondereigentums.*)

IMRRS 2006, 2201

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.10.2000 - 3 Wx 92/00
1. Mit dem die Jahresabrechnung genehmigenden Beschluss der Wohnungseigentümer wird dem Verwalter stillschweigend Entlastung hinsichtlich der in der Abrechnung dargestellten Zahlungsvorgänge einschließlich des zugrunde liegenden Verwalterhandelns erteilt, wenn sich die Eigentümer die Entlastung nicht ausdrücklich oder zumindest schlüssig vorbehalten.*)
2. Ansprüche gegen den Verwalter wegen Vorgängen, die bei dem Genehmigungsbeschluss nicht bekannt oder erkennbar waren, können nicht mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn der Verwaltungsbeirat die Vorgänge kannte oder kennen müsste.*)

IMRRS 2006, 2200

BayObLG, Beschluss vom 31.10.2000 - 2Z BR 79/00
Regelmäßig muß das Beschwerdegericht in einer Wohnungseigentumssache mündlich verhandeln.*)
Es ist zulässig, selbständige Rechnungsposten einer Jahresabrechnung anzufechten.*)

IMRRS 2006, 2198

BayObLG, Beschluss vom 02.11.2000 - 2Z BR 69/00
Eine Erhöhungsgebühr für mehrere Auftraggeber fällt nicht an, wenn der Verwalter in Verfahrensstandschaft für die Wohnungseigentümer Wohngeldansprüche einklagt.*)

IMRRS 2006, 2197

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.11.2000 - 3 Wx 253/00
1. Wird der Verwalter ermächtigt
a) zur Vergabe von Instandsetzungsaufträgen mit einem 5.000,- DM brutto nicht übersteigenden Auftragsvolumen ohne Beteiligung der Wohnungseigentümergemeinschaft bei nicht gesicherter Risikobegrenzung auf eine Gesamtsumme sämtlicher Aufträge;
b) zur Einstellung von Hilfskräften ohne zahlenmäßige bzw. funktionelle Begrenzung und ohne Festlegung einer Obergrenze für die Gesamthonorarbelastung der Gemeinschaft pro Wirtschaftsjahr; so ist der dies genehmigende Beschluss der Wohnungseigentümer auf Anfechtung für unwirksam zu erklären.
2. Die Vereinbarung einer Vergütung von 14,- DM netto für die Verwaltung eines von einem Nicht-Wohnungseigentümer genutzten Hobbyraumes bzw. einer Garage entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung.*)

IMRRS 2006, 2193

BayObLG, Beschluss vom 07.06.2001 - 2Z BR 32/01
Erledigendes Ereignis im Wohnungseigentumsverfahrens kann auch die im Wohngeldverfahren abgegebene Aufrechnungserklärung selbst dann sein, wenn die Forderungen als in einem Zeitpunkt erloschen gelten, der vor der Rechtshängigkeit der im gerichtlichen Verfahren geltend gemachten Forderungen liegt.*)

IMRRS 2006, 2192

BayObLG, Beschluss vom 07.06.2001 - 2Z BR 60/01
Die Nutzung eines Teileigentums als Gaststätte stört erheblich mehr als die Nutzung als Laden.*)

IMRRS 2006, 2190

BayObLG, Beschluss vom 11.06.2001 - 2Z BR 128/00
Zur Frage der Aufrechnung von Ansprüchen aus einer Notgeschäftsführung gegen Wohngeldansprüche.*)

IMRRS 2006, 2188

BayObLG, Beschluss vom 12.06.2001 - 2Z BR 94/01
Aus der Treuepflicht der Wohnungseigentümer kann, daß ein beim Bau nicht eingehaltener Teilungsplan an den tatsächlichen Bauzustand angepaßt wird.*)

IMRRS 2006, 2187

OLG Schleswig, Beschluss vom 13.06.2001 - 2 W 7/01
Ein rückwirkend beschlossener Wirtschaftsplan für zurückliegende Wirtschaftsjahre ist nichtig.*)

IMRRS 2006, 2185

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2001 - 3 Wx 132/01
Zum Anspruch des Wohnungseigentümers auf Zustimmung zu einer Änderung des Kostenverteilungsschlüssels dahin, dass die Wasser- und Entwässerungskosten nach dem tatsächlichen Verbrauch und nicht - wie in der Teilungserklärung bestimmt - nach dem Verhältnis der Wohn- und Nutzflächen abgerechnet werden.*)

IMRRS 2006, 2184

OLG Hamburg, Beschluss vom 18.06.2001 - 2 Wx 72/97
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2183

KG, Beschluss vom 20.06.2001 - 24 W 5302/00
1. Sofern nicht in der Teilungserklärung für den Verwalter allgemein oder in der gerichtlichen Bestellung etwas anderes bestimmt ist, umfasst die Einsetzung eines gerichtlichen Notverwalters nicht automatisch die Ermächtigung zur Verfahrensvertretung der Wohnungseigentümer in einem laufenden Beschlussanfechtungsverfahren.*)
2. Führt der Notverwalter ein Beschlussanfechtungsverfahren in zweiter Instanz für die Wohnungseigentümer weiter, sind diese nicht nach Vorschrift der Gesetze vertreten, so dass auf die Rechtsbeschwerde eines einzelnen Wohnungseigentümers notwendig eine Zurückweisung erfolgen muss, falls eine weitere Sachaufklärung erforderlich ist.*)

IMRRS 2006, 2182

BayObLG, Beschluss vom 20.06.2001 - 2Z BR 12/01
Zur Frage der Rechtskraft und Präklusion im Wohnungseigentumsverfahren.*)

IMRRS 2006, 2180

BayObLG, Beschluss vom 21.06.2001 - 2Z BR 124/00
Gegen eine gerichtliche Entscheidung, durch die Eigentümerbeschlüsse einer Versammlung für ungültig erklärt werden, die nicht stattgefunden hat, kann ein Rechtsmittel mit dem Ziel der formellen Aufhebung eingelegt werden.*)

IMRRS 2006, 2179

BayObLG, Beschluss vom 27.06.2001 - 2Z BR 24/01
Die Gemeinschaftsordnung kann wirksam ein Zurückbehaltungsrecht eines Wohnungseigentümers gegen Wohngeldforderungen der übrigen Wohnungseigentümer ausschließen.*)

IMRRS 2006, 2178

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.06.2001 - 3 Wx 79/01
Das gemäß § 910 BGB im Falle des Überhangs gegebene Selbsthilferecht des Eigentümers ist im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar.*)

IMRRS 2006, 2177

OLG Köln, Beschluss vom 27.06.2001 - 16 Wx 87/01
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2175

BayObLG, Beschluss vom 29.06.2001 - RE-Miet 1/01
Auch die Übertragung von Wohnungseigentum zur Erfüllung eines Vermächtnisses kann als eine Veräußerung im Sinne des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB zu werten sein.*)

IMRRS 2006, 2170

BayObLG, Beschluss vom 13.06.2003 - 3Z BR 102/03
1. Zur Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen einen Beschluss, durch den das Beschwerdegericht im Kostenfestsetzungsverfahren die Hauptsacheentscheidung berichtigt hat.*)
2. Im Kostenfestsetzungsverfahren in Wohnungseigentumssachen bemessen sich die Kostenentscheidung und die Entscheidung über die Festsetzung des Geschäftswerts für das Verfahren der weiteren Beschwerde nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes.*)

IMRRS 2006, 2169

OLG Köln, Beschluss vom 17.06.2003 - 16 Wx 132/03
(Ohne amtlichen Leitsatz)

IMRRS 2006, 2164

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.2003 - 3 Wx 121/03
1. Die Wohnungseigentümer können einem Miteigentümer ein Sondernutzungsrecht an einem dem Gemeinschaftseigentum unterliegenden Spitzboden ihres Hauses durch Vereinbarung, die auch konkludent oder durch stillschweigendes Verhalten zustande kommen kann, einräumen.*)
2. Ein auf diese Weise eingeräumtes Sondernutzungsrecht kann nicht durch einen (Mehrheits-)Beschluss entzogen werden.*)
